Rücksendung eines Online-Kaufs aus dem Ausland: Wird der gezahlte Zoll erstattet? Fristen und Unterlagen bei Überzahlung, Ersatzlieferung wegen Mängeln und Betrug

HowBridge versendet ausschließlich aus China (Sammellager Shenzhen) nach Taiwan im Sammelversand und übernimmt keine Anträge auf Steuererstattung: Antragsteller für Erstattung oder Befreiung ist der in der Einfuhranmeldung genannte Abgabenschuldner selbst, der den Antrag beim Zollamt am Einfuhrort stellt. Diese Seite fasst Rechtsvorschriften und die amtlichen Formulare des Finanzministeriums zusammen und stellt keine Rechtsberatung im Einzelfall dar.

Zuletzt geprüft: 2026-09-05 | Quellen: Zollgesetz, Durchführungsbestimmungen zum Zollgesetz, Gesetz über die Mehrwert- und Nicht-Mehrwertsteuer auf Umsätze, Verordnung über die Zollabfertigung von Postpaketen im Import und Export sowie Verordnung über die Zollabfertigung von Luftfracht-Expresssendungen (Artikel für Artikel in der nationalen Rechtsdatenbank), Erlasse des Finanzministeriums Tai-Cai-Guan-Zi Nr. 1131014492 und Nr. 11310144921 vom 27. Mai 2024 (Jahr 113 der Republik, Originaltext im Amtsblatt des Exekutiv-Yuan) sowie die häufigen Fragen der Zollverwaltung des Finanzministeriums

Antworten in 30 Sekunden
  • Wer die Ware angenommen hat und sie ins Ausland zurückschickt, bekommt den Zoll grundsätzlich nicht zurück: die Erstattung bei Wiederausfuhr nach Artikel 64 Nummer 3 des Zollgesetzes gilt ausdrücklich nur „vor der Abholung der Ware“, die Befreiung nach Artikel 50 Nummer 4 nur „vor der Freigabe durch den Zoll“; für einen bereits abgeholten und an den Verkäufer zurückgesandten Online-Kauf findet sich keine allgemeine Vorschrift über eine Zollerstattung.
  • Mängel oder abweichende Spezifikation → die Entschädigungs- oder Ersatzware ist zollfrei: nach Artikel 51 des Zollgesetzes beträgt die Antragsfrist 1 Monat ab dem Tag nach der Einfuhrfreigabe der ursprünglichen Ware (maßgeblich für den Fristbeginn ist das in der Einfuhranmeldung eingetragene Freigabedatum des Zolls, nicht der Tag, an dem das Paket bei Ihnen ankam). Zollfrei ist die neu zugesandte Ware; die bereits gezahlten Abgaben werden nicht erstattet.
  • Betrug (leerer Karton, Ware entspricht nicht der Beschreibung) → Berichtigung der Anmeldung und Erstattung der zu viel gezahlten Abgaben: der Erlass des Finanzministeriums vom 27. Mai 2024 stützt sich auf Artikel 17 Absatz 5 des Zollgesetzes. Der Antrag ist innerhalb von 6 Monaten ab dem Tag nach der Freigabe zu stellen, beizufügen ist die polizeiliche Anzeigenbestätigung im Original. Die Ware muss nicht wieder ausgeführt werden, und die Bearbeitungsgebühr für die Berichtigung von NT$ 100 entfällt.
  • Zu viel oder doppelt gezahlt → Erstattung samt Zinsen innerhalb von 1 Jahr: nach Artikel 65 des Zollgesetzes ist die Erstattung innerhalb von 1 Jahr ab dem Tag nach der vollständigen Zahlung zu beantragen; die Zinsen werden taggenau nach dem festen Zinssatz für einjährige Termineinlagen des Postsparwesens berechnet. Die vom Zoll miterhobene Umsatzsteuer, Warensteuer und Handelsförderungsgebühr erstattet der Zoll gleich mit, ein zusätzlicher Gang zur nationalen Steuerbehörde entfällt.
  • Auf welches Konto und wie schnell: das Formular bestimmt, dass das Konto für die Direktüberweisung der Erstattung dem in der Einfuhranmeldung genannten Abgabenschuldner selbst gehören muss; nach der Genehmigung erfolgt die Gutschrift in etwa 3 bis 5 Arbeitstagen und ohne Gebühr — das ist die Auszahlungsdauer, nicht die Prüfungsdauer.
  • Alle Fristen beginnen am „Tag nach der Freigabe“ oder am „Tag nach der vollständigen Zahlung“: 1 Monat bei Entschädigung oder Ersatz, 6 Monate bei der Berichtigung im Betrugsfall, 1 Jahr bei der Erstattung zu viel gezahlter Abgaben. Für Freigabedatum und Abgaben genügt ein Bildschirmfoto der Abgabendaten im Customs-Port-Trade Single Window oder in der EZ WAY App; die Hinweise auf dem Formular erkennen es ausdrücklich als Nachweis der Einfuhrbesteuerung an.

Vier Fallgestaltungen im Vergleich: was erstattet wird und was nicht

Ob der Zoll erstattet wird, hängt davon ab, wie weit die Ware im Abfertigungsverfahren fortgeschritten ist und welcher Rechtsgrund vorliegt — nicht davon, ob eine Rücksendung erfolgt ist.

FallgestaltungRechtsgrundlageFrist und FristbeginnWirkung und Voraussetzungen
Antrag auf Wiederausfuhr vor der Freigabe durch den ZollZollgesetz, Artikel 50 Nummer 4Vor der Freigabe zu stellenZollbefreiung (die Abgaben sind noch nicht gezahlt); nach der Genehmigung durch den Zoll wird die Ware vom Einfuhrlager zum Ausfuhrlager verbracht und wieder ausgeführt.
Abgaben bereits gezahlt, Antrag auf Wiederausfuhr vor der Abholung der WareZollgesetz, Artikel 64 Nummer 3Vor der Abholung zu stellenErstattung des ursprünglich gezahlten Zolls; erforderlich ist die Genehmigung des Zolls, alternativ die Einlagerung in ein Zolllager.
Ware bereits erhalten und danach an den ausländischen Verkäufer zurückgesandtKeine allgemeine Erstattungsvorschrift auffindbarGrundsätzlich keine Zollerstattung; zu prüfen bleibt nur, ob die Voraussetzungen für Entschädigung, Ersatz oder Berichtigung im Betrugsfall erfüllt sind.
Beschädigung oder Abweichung von Spezifikation oder Qualität der Bestellung, der Verkäufer entschädigt oder ersetztZollgesetz, Artikel 51; Durchführungsbestimmungen, Artikel 40 bis 42Antrag innerhalb von 1 Monat ab dem Tag nach der Freigabe der ursprünglichen Ware; Einfuhr innerhalb von 6 Monaten nach der Genehmigung (um 6 Monate verlängerbar)Die als Entschädigung oder Ersatz eingeführte neue Ware ist zollfrei; beizufügen sind Bestellung und Zahlungsnachweis, die Zusage des Verkäufers zu Entschädigung oder Ersatz, der Nachweis der Einfuhrbesteuerung und Fotos der ursprünglichen Ware. Für das mangelhafte Stück ist eines von drei Vorgehen zu wählen: Wiederausfuhr, Besteuerung nach Restwert oder Vernichtung unter Zollaufsicht. Beträgt der Zollwert der ursprünglichen Ware insgesamt NT$ 5.000 oder weniger und erklärt der Verkäufer den Verzicht, entfällt die Vorführung beim Zoll.
Betrug: leerer Karton, Ware entspricht nicht der Beschreibung, FehlmengeZollgesetz, Artikel 17 Absatz 5, zusammen mit dem Erlass des Finanzministeriums Tai-Cai-Guan-Zi Nr. 1131014492Innerhalb von 6 Monaten ab dem Tag nach der Freigabe; verspätete Anträge werden nicht angenommenBerichtigung der Einfuhranmeldung und Erstattung der zu viel gezahlten Abgaben; beizufügen sind die polizeiliche Anzeigenbestätigung im Original, die Kaufunterlagen, der Besteuerungsnachweis und Fotos der ursprünglichen Ware. Eine Wiederausfuhr ist nicht erforderlich, die Bearbeitungsgebühr für die Berichtigung von NT$ 100 entfällt.
Falsche Tarifierung, falscher Satz, falsch berechneter Betrag oder DoppelzahlungZollgesetz, Artikel 65; Umsatzsteuergesetz, Artikel 41Innerhalb von 1 Jahr ab dem Tag nach der vollständigen ZahlungErstattung der zu viel gezahlten Abgaben mit taggenauer Verzinsung; Umsatzsteuer, Warensteuer und Handelsförderungsgebühr erstattet der Zoll gleich mit.

Artikel 52 des Zollgesetzes („zollfrei, wenn die ursprüngliche Ware innerhalb von 6 Monaten ab dem Tag nach der Einfuhr wieder ausgeführt wird“) gilt nur für aufgezählte Gegenstände wie Warenmuster, Ausstellungsstücke und Gegenstände für wissenschaftliche Forschung, und die „1 Jahr und 6 Monate“ in Artikel 63 betreffen die Erstattung der Abgaben auf Vormaterialien für Ausfuhrwaren von Herstellern — beide Vorschriften haben mit privaten Rücksendungen aus dem Online-Handel nichts zu tun, werden aber häufig falsch zitiert. Sämtliche vorstehenden Vorschriften und Erlasse wurden am 2026-09-05 Artikel für Artikel geprüft; im Einzelfall entscheidet der Zoll.

Wiederausfuhr: Befreiung oder Erstattung nur vor der Freigabe oder vor der Abholung

Das Zollgesetz kennt keine allgemeine Regel, wonach eine Wiederausfuhr den Zoll zurückbringt; Artikel 64 Nummer 3 sagt schwarz auf weiß „vor der Abholung der Ware“, und wer online kauft und sich erst nach Erhalt des Pakets zur Rücksendung entschließt, fällt bereits nicht mehr unter diese Nummer.

Wer die Ware noch vor der Freigabe abfangen und wieder ausführen will, muss unbedingt vor der Zahlung, gleich nach Eingang der Abfertigungsmitteilung, den Zollagenten oder den Sammelversanddienst ansprechen; sobald die Anmeldung über EZ WAY erledigt, die Abgaben gezahlt und das Paket abgeholt ist, bleiben nur noch die drei folgenden Wege.

Entschädigung oder Ersatz bei Mängeln: die neue Ware ist zollfrei (Zollgesetz, Artikel 51)

Artikel 51 gewährt die Befreiung für die als Entschädigung oder Ersatz eingeführte Sendung, nicht die Erstattung der bereits gezahlten Abgaben; die Antragsfrist beträgt 1 Monat ab dem Tag nach der Einfuhrfreigabe der ursprünglichen Ware, wobei für den Fristbeginn das in der Einfuhranmeldung eingetragene Freigabedatum des Zolls maßgeblich ist.

Sagt der Verkäufer zu, neue Ware zu schicken und die alte nicht zurückzuverlangen, ist der einfachste Weg: innerhalb von 1 Monat ab dem Tag nach der Freigabe zuerst den Antrag beim Zoll einreichen und bei Ankunft der Ersatzsendung in Taiwan das Aktenzeichen der Genehmigung in der Anmeldung angeben; beträgt der Zollwert der ursprünglichen Ware insgesamt NT$ 5.000 oder weniger, entfällt eine weitere Vorführung.

Zu viel oder doppelt gezahlt: Erstattung samt Zinsen innerhalb von 1 Jahr (Zollgesetz, Artikel 65)

Bei falscher Tarifierung, falsch angewandtem Satz, falsch berechnetem Betrag oder doppelter Zahlung für dieselbe Sendung kann die Erstattung nach Artikel 65 innerhalb von 1 Jahr ab dem Tag nach der vollständigen Zahlung beantragt werden; der Zoll verzinst taggenau und erstattet gemeinsam, und auch die Umsatzsteuer erstattet der Zoll.

Die Direktüberweisung der Erstattung ist auf ein Konto des in der Einfuhranmeldung genannten Abgabenschuldners selbst beschränkt; nach der Genehmigung erfolgt die Gutschrift in etwa 3 bis 5 Arbeitstagen und ohne Gebühr. Das ist die Auszahlungsdauer; zur Prüfungsdauer gibt es keine amtliche Angabe, und dass sich dazu nichts findet, bedeutet nicht, dass es schnell geht.

Betrug: Berichtigung der Einfuhranmeldung und Erstattung der zu viel gezahlten Abgaben (Zollgesetz, Artikel 17 Absatz 5)

Artikel 17 Absatz 5 ist selbst die Ermächtigung zur „Berichtigung der Anmeldung“; darauf gestützt hat der Erlass des Finanzministeriums Tai-Cai-Guan-Zi Nr. 1131014492 vom 27. Mai 2024 einen eigenen Weg für privat Betrogene im grenzüberschreitenden Online-Handel eröffnet: innerhalb von 6 Monaten ab dem Tag nach der Freigabe wird die Anmeldung berichtigt und werden die zu viel gezahlten Abgaben erstattet; beizufügen ist die polizeiliche Anzeigenbestätigung im Original, eine Wiederausfuhr ist nicht erforderlich.

Auch die SMS im Namen des Zolls über „ausstehende Abgaben für Ihr Paket“ ist selbst eine der Betrugsmaschen; echte Abgabenmitteilungen des Zolls kommen ausschließlich über die EZ WAY App oder den Zollagenten. Wie man sie unterscheidet, zeigt unser Beitrag „Betrugs-SMS im Namen des Zolls erkennen“.

Formulare, Unterlagenlisten und Fristenübersicht

Für jede der drei Fallgestaltungen gibt es ein amtliches Formular des Finanzministeriums oder des Zolls; den Kern der Unterlagen bilden stets Bestellung und Zahlungsnachweis, der Nachweis der Einfuhrbesteuerung und Fotos der ursprünglichen Ware. Unterschiedlich sind die Zusage des Verkäufers (Entschädigung oder Ersatz) und die polizeiliche Bestätigung (Betrug).

Erstattungen gehen ausnahmslos auf das Konto des in der Einfuhranmeldung genannten Abgabenschuldners selbst und können nicht an Angehörige, Bekannte oder den Sammelversanddienst geleitet werden; finden Sie Anmeldungsnummer und Freigabedatum nicht, rufen Sie die Abgabendaten in der EZ WAY App oder im Customs-Port-Trade Single Window ab und machen Sie ein Bildschirmfoto — die Hinweise auf dem Formular erkennen solche Bildschirmfotos ausdrücklich als Nachweis der Einfuhrbesteuerung an.

Drei typische Fälle beim Sammelversand über das Lager in Shenzhen

HowBridge bietet ausschließlich den Sammelversand aus China (Sammellager Shenzhen) nach Taiwan an, übernimmt keine Anträge auf Steuererstattung und macht auch keine Ansprüche gegenüber Verkäufern für Kunden geltend; im Folgenden steht die aus den genannten Vorschriften abgeleitete Reihenfolge der Schritte, Antragsteller sind Sie selbst.

Mangelhafte Ware oder falsche Spezifikation erhalten

Verlangen Sie zunächst auf der Handelsplattform vom Verkäufer Entschädigung oder eine Ersatzsendung und sichern Sie den Nachweis, dass der Verkäufer Entschädigung oder Ersatz zugesagt hat; reichen Sie innerhalb von 1 Monat ab dem Tag nach der Freigabe der ursprünglichen Ware beim Zollamt am Einfuhrort den „Antrag auf Zollbefreiung für Ersatz- oder Entschädigungswaren bei privaten grenzüberschreitenden Online-Käufen“ ein, zusammen mit Bestellung und Zahlungsnachweis, der Zusage des Verkäufers, dem Bildschirmfoto der Abgaben und den Fotos vom Auspacken. Beträgt der Zollwert der ursprünglichen Ware insgesamt NT$ 5.000 oder weniger und erklärt der Verkäufer den Verzicht, entfällt die Vorführung. Geben Sie bei Ankunft der neuen Ware in Taiwan das Aktenzeichen der Genehmigung an, damit sie zollfrei angemeldet wird.

Leeren Karton, nicht der Beschreibung entsprechende Ware oder Fehlmenge erhalten

Filmen Sie das Auspacken vollständig und bewahren Sie das Hausfrachtbrief-Etikett des Außenkartons auf; erstatten Sie über die Betrugs-Hotline 165 oder bei einer Polizeidienststelle Anzeige und holen Sie die Anzeigenbestätigung im Original ein; reichen Sie innerhalb von 6 Monaten ab dem Tag nach der Freigabe den „Antrag und eidesstattliche Erklärung zur Berichtigung der Einfuhranmeldung und Steuererstattung bei Betrug im privaten grenzüberschreitenden Online-Kauf“ ein. Nach der Berichtigung der Anmeldung erstattet der Zoll die zu viel gezahlten Abgaben, ohne Wiederausfuhr und ohne die Gebühr von NT$ 100. Ansprüche gegen Verkäufer oder Plattform laufen gesondert über das Beschwerdeverfahren der Plattform.

Abgaben falsch berechnet oder doppelt gezahlt

Vergleichen Sie den Satz der ersten Spalte auf der Tarifseite mit Tarifnummer, Satz und Zollwert in den Abgabendaten; stellen Sie eine Überzahlung oder eine doppelte Zahlung für dieselbe Sendung fest, beantragen Sie innerhalb von 1 Jahr ab dem Tag nach der vollständigen Zahlung beim Zollamt am Einfuhrort die Erstattung — der Zoll verzinst taggenau und erstattet die Umsatzsteuer gleich mit. Die Direktüberweisung der Erstattung erfolgt in etwa 3 bis 5 Arbeitstagen und nur auf Ihr eigenes Konto.

Vorschriften, Erlasse und Formularinhalte dieser Seite wurden am 2026-09-05 geprüft; für den Fristbeginn sind das in der Einfuhranmeldung eingetragene Freigabedatum und der Tag der vollständigen Zahlung maßgeblich, im Einzelfall entscheidet der Zoll, und diese Seite stellt weder eine Zollberatung noch eine Rechtsberatung dar.

Häufige Fragen

Kann ich den gezahlten Zoll zurückbekommen, wenn ich einen Online-Kauf ins Ausland zurückschicke?
Grundsätzlich nein. Die Erstattung bei Wiederausfuhr nach Artikel 64 Nummer 3 des Zollgesetzes gilt ausdrücklich nur „vor der Abholung der Ware“, die Befreiung nach Artikel 50 Nummer 4 nur „vor der Freigabe durch den Zoll“; für ein Paket, das nach Erhalt an den Verkäufer zurückgeschickt wird, findet sich keine allgemeine Vorschrift über eine Zollerstattung. Geld zurück gibt es nur in drei Fällen: der Verkäufer entschädigt oder ersetzt mangelhafte Ware (die neue Ware ist zollfrei), Sie wurden betrogen (Berichtigung der Anmeldung und Erstattung der Überzahlung) oder Sie haben zu viel beziehungsweise doppelt gezahlt (Erstattung innerhalb von 1 Jahr).
Wie beantrage ich die Erstattung zu viel erhobener Abgaben, und wie weit zurück ist das möglich?
Nach Artikel 65 des Zollgesetzes beantragen Sie die Erstattung innerhalb von 1 Jahr ab dem Tag nach der vollständigen Zahlung beim Zollamt am Einfuhrort (schriftlich oder über das Customs-Port-Trade Single Window) und fügen den Zahlungsnachweis über die Abgaben sowie die Grundlage der Überzahlung bei; der Zoll verzinst taggenau nach dem festen Zinssatz für einjährige Termineinlagen des Postsparwesens und erstattet gemeinsam, Umsatzsteuer und Warensteuer erstattet der Zoll zugleich. Nach 1 Jahr ist kein Antrag mehr möglich; diese Frist beträgt nicht 5 Jahre.
Die Ware war mangelhaft und der Verkäufer schickt eine neue. Muss für die neue Ware noch einmal gezahlt werden?
Nach Artikel 51 des Zollgesetzes kann sie zollfrei sein: ist die Ware beschädigt oder entspricht sie in Spezifikation oder Qualität nicht der Bestellung und entschädigt oder ersetzt der ausländische Verkäufer, so ist die als Entschädigung oder Ersatz eingeführte Ware vom Zoll befreit; der Antrag muss jedoch innerhalb von 1 Monat ab dem Tag nach der Freigabe der ursprünglichen Ware gestellt und mit Nachweisen versehen werden (Bestellung und Zahlungsnachweis, Zusage des Verkäufers, Bildschirmfoto der Abgaben, Fotos der ursprünglichen Ware). Zollfrei ist die neue Ware; die bereits gezahlten Abgaben werden nicht erstattet. Beträgt der Zollwert der ursprünglichen Ware insgesamt NT$ 5.000 oder weniger und erklärt der Verkäufer den Verzicht, muss das mangelhafte Stück dem Zoll nicht zur Beschau vorgeführt werden.
Beim Online-Kauf betrogen, leerer Karton — sind die gezahlten Abgaben zu retten?
Ja. Der Erlass des Finanzministeriums Tai-Cai-Guan-Zi Nr. 1131014492 vom 27. Mai 2024 bestimmt: nach Artikel 17 Absatz 5 des Zollgesetzes können Sie innerhalb von 6 Monaten ab dem Tag nach der Freigabe unter Beifügung der polizeilichen Anzeigenbestätigung im Original, der Kaufunterlagen, des Abgabennachweises und der Fotos der ursprünglichen Ware beim Zollamt am Einfuhrort die Berichtigung der Einfuhranmeldung und die Erstattung der zu viel gezahlten Abgaben beantragen; die Ware muss nicht ins Ausland zurückgeschickt werden, die Bearbeitungsgebühr für die Berichtigung von NT$ 100 entfällt, und liegt der berichtigte Zollwert bei NT$ 2.000 oder darunter, wird die Sendung nicht auf die 6 zollfreien Freigaben je Halbjahr angerechnet.
Wohin wird die Erstattung gezahlt und wie lange dauert es?
Das Konto für die Direktüberweisung ist auf den in der Einfuhranmeldung genannten Abgabenschuldner selbst beschränkt, nachzuweisen durch eine Kopie der Sparbuchvorderseite oder ein Bestätigungsschreiben der Bank über ein Konto ohne Sparbuch; laut Formular erfolgt die Gutschrift nach der Genehmigung in etwa 3 bis 5 Arbeitstagen und ohne Gebühr. Das ist die Auszahlungsdauer; wie viele Tage die Prüfung durch den Zoll dauert, ist amtlich nicht festgelegt.
Ab welchem Tag läuft der 1 Monat bei Entschädigung und Ersatz, und wie finde ich das Freigabedatum einer Sammelsendung?
Artikel 40 der Durchführungsbestimmungen zum Zollgesetz legt ausdrücklich fest, dass für den Fristbeginn das in der Einfuhranmeldung eingetragene Freigabedatum des Zolls maßgeblich ist, nicht der Tag des Erhalts des Pakets oder der Entdeckung des Mangels. Freigabedatum und Abgaben lassen sich in den Abgabendaten des Customs-Port-Trade Single Window oder der EZ WAY App abfragen, und das Bildschirmfoto genügt als Nachweis der Einfuhrbesteuerung (so ausdrücklich in den Hinweisen des Formulars).

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① Alipay mit Identitätsprüfung über den Taiwan Compatriot Permit ② Auslandsüberweisung via Wise oder WorldFirst ③ RMB-Konto bei der E.SUN Bank oder der CTBC Bank ④ Manche Verkäufer akzeptieren die direkte Zahlung mit VISA- oder Mastercard-Kreditkarten
Autoritative Quellen

Diese Seite zitiert primäre Quellen von Behörden, Justiz und Wissenschaft aus dem Zollreferenzindex von HowBridge (1,171 Einträge). Jeder Eintrag verweist auf die Originalquelle.

Datenstand des Referenzindex: 2026-08-16