Video-Tutorials・Zollabfertigung und Compliance・2025-06-19・Zuletzt aktualisiert:
Im Juni 2025 nahm der Gründer von HowBridge dieses Video auf: Ab Juli verlangt der Zoll, dass bei Seefracht-Expresssendungen sowohl Innen- als auch Außenbeutel transparent sind. Bisher musste bei Jutesäcken nur die Außenverpackung transparent sein; nun muss auch der Inhalt durch den Innenbeutel sichtbar sein. Nach seiner Einschätzung richtet sich diese Maßnahme gegen Shopee-Sendungen, bei denen Waren verschiedener Kunden in einem Beutel zusammengefasst und unter dem Namen einer einzigen Person angemeldet werden. Bei einer Paketkonsolidierung werden dagegen Einkäufe derselben Person gemeinsam angemeldet – das ist sachgerecht, rechtmäßig und nachvollziehbar. Dieser Artikel ordnet die Vorschriften für transparente Beutel anhand der Bekanntmachung des Zollamts Taipeh über Sammelbeutel und der Vorschriften für die Zollabfertigung von Seefracht-Expresssendungen ein. Er zeigt, was ausdrücklich vorgeschrieben ist, welche praktischen Anforderungen Anbieter vom Zoll erhalten haben und weshalb der Gründer sagt: „Je mehr und je strenger die Vorschriften, desto besser.“
Das Wichtigste in 30 Sekunden: ① Ausdrückliche Vorschriften: Laut Bekanntmachung des Zollamts Taipeh ist seit 2023-04-01 die Abfertigung gewöhnlicher Waren in Sammelbeuteln grundsätzlich untersagt; ausgenommen sind Dokumente. E-Commerce-Waren dürfen unter bestimmten Bedingungen in Sammelbeuteln abgefertigt werden: höchstens 10 Einzelsendungen pro Sammelbeutel; bei ausländischen Logistikdienstleistern, die nicht von der Plattform benannt wurden, höchstens 20 kg Gesamtbruttogewicht je Sammelbeutel; transparente Außenverpackung mit Ausnahme von Kartons; Versandetikett auf jedem Packstück mit deutlich erkennbarer Angabe der Plattform oder des ausländischen Logistikdienstleisters. Ziel sind das Risikomanagement und eine bessere Auswertbarkeit der Röntgenbilder. ② Praxis der Branche: Seit Oktober 2021 werden Jutesäcke, Gewebesäcke und undurchsichtige Beutel grundsätzlich dem C3-Kontrollbereich zugewiesen. Ab Juli 2025 wurden Anbieter vom Zoll angewiesen, auch transparente Innenbeutel zu verwenden, wie im Video erläutert. Nach der Informationsphase werden nicht regelkonforme Sendungen kontrolliert und zurückgeschickt. ③ Rechtliche Grundlage: Nach Artikel 14 der Vorschriften für die Zollabfertigung von Seefracht-Expresssendungen dürfen gemeinsam angemeldete Waren mit Ausnahme von Dokumenten nicht in Sammelbeuteln abgefertigt werden. Nach Artikel 15 darf eine zusammengehörige Warensendung nicht auf mehrere Anmeldungen aufgeteilt werden. ④ Das Zusammenfassen von Waren verschiedener Käufer in einem Beutel und die Anmeldung unter dem Namen einer einzigen Person ist illegal. Die Konsolidierung von Waren, die dieselbe Person gekauft hat, mit einer einzigen Anmeldung unter ihrem echten Namen ist legal. Transparente Beutel sollen dem Zoll ermöglichen, diese beiden Fälle auf einen Blick zu unterscheiden.
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Ab 1. Juli verlangt der Zoll transparente Innen- und Außenbeutel – eindeutig gegen Shopee-Sendungen gerichtet #TaiwanDirektlinie #HowBridge
Das Video wurde am 19. Juni 2025 aufgenommen. Der Gründer erläutert darin die neue Regelung: Ab dem 1. Juli müssen beim Seefracht-Express sowohl Innen- als auch Außenbeutel transparent sein. Bisher musste bei Jutesäcken nur die Außenverpackung transparent sein; nun gilt dies auch für den Innenbeutel. Er sagt offen, dass ihn die Begründung, dadurch eine Weiterausfuhr in die USA verhindern zu wollen, nicht überzeugt. Auch die Wirksamkeit transparenter Beutel gegen das Einschmuggeln nicht angemeldeter Waren hält er für begrenzt. Wichtiger ist für ihn ein anderer Punkt: Diese Maßnahme richtet sich gegen Shopee-Sendungen und deren unzulässige Zusammenfassung – Waren verschiedener Kunden werden zusammengepackt und unter dem Namen einer einzigen Person angemeldet.
Sein Fazit fällt dennoch klar zugunsten der Vorschriften aus: „Je mehr und je strenger die Vorschriften, desto besser.“ Denn je transparenter das Verfahren ist und je konsequenter die Regeln eingehalten werden müssen, desto weniger können unseriöse Paketdienstleister ihren Kunden schaden. Die Waren der Kunden können dann nur noch über legal und regelkonform arbeitende Anbieter eingeführt werden. Dieser Artikel gleicht jede Ebene seiner Aussagen mit den amtlichen Dokumenten ab.
Transparente Beutel wurden nicht erst 2025 vorgeschrieben. Vielmehr wurden die Anforderungen schrittweise verschärft. Das eindeutigste amtliche Dokument ist die Bekanntmachung des Zollamts Taipeh zur „beantragbaren Abfertigung kleiner Mengen von per Luftfracht eingeführten E-Commerce-Expresssendungen in Sammelbeuteln“: Seit dem 1. April 2023 ist die Abfertigung gewöhnlicher Waren in Sammelbeuteln grundsätzlich untersagt; ausgenommen sind Dokumente. Für E-Commerce-Waren kann eine Abfertigung in Sammelbeuteln beantragt werden, sofern vier Bedingungen erfüllt sind. Die Bekanntmachung nennt auch den Zweck: ein besseres Risikomanagement bei eingeführten Expresssendungen und eine bessere Auswertbarkeit der Röntgenbilder.
| Bedingung | Wortlaut der Bekanntmachung | Einfach erklärt |
|---|---|---|
| Anzahl | Ein Sammelbeutel darf höchstens 10 Einzelsendungen enthalten | Höchstens 10 Sendungen pro Beutel |
| Gewicht | Bei der Konsolidierung durch einen ausländischen Logistikdienstleister, der nicht als Kooperationspartner einer E-Commerce-Plattform benannt wurde, darf das Gesamtbruttogewicht jedes Sammelbeutels 20 kg nicht überschreiten | Ist der Logistikdienstleister nicht von der Plattform benannt, darf ein Beutel höchstens 20 kg wiegen |
| Außenverpackung | Die Außenverpackung des Sammelbeutels muss mit Ausnahme von Kartons aus transparentem Material bestehen | Die Außenverpackung muss transparent sein; Kartons sind ausgenommen |
| Enthaltene Packstücke | Auf jedem im Sammelbeutel enthaltenen Karton beziehungsweise Packstück muss ein Versandetikett angebracht sein. Dieses muss eine deutlich erkennbare Kennzeichnung der E-Commerce-Plattform oder des ausländischen Logistikdienstleisters tragen | Jedes Packstück benötigt ein Versandetikett, auf dem die Plattform oder der Logistikdienstleister erkennbar ist |
Rechtliche Grundlage: Artikel 14 und 15 der Zollabfertigungsvorschriften:Artikel 14 Absatz 5 der Vorschriften für die Zollabfertigung von Seefracht-Expresssendungen bestimmt ausdrücklich: Gemeinsam angemeldete Waren „dürfen mit Ausnahme von Dokumenten nicht in Sammelbeuteln abgefertigt werden“. Nach Artikel 15 dürfen Waren desselben Versenders, auf derselben Fahrt und für denselben Empfänger nicht auf mehrere Anmeldungen aufgeteilt werden. Bei einem Verstoß wird der Zollwert gemäß Artikel 30 zusammengerechnet. Transparente Beutel und einzelne Versandetiketten sollen dem Zoll ermöglichen, sowohl auf dem Röntgenbild als auch vor Ort sofort zu prüfen, ob jedes Packstück in einem Beutel tatsächlich demselben Empfänger gehört.
Die im Video erwähnte Anforderung, dass „auch der Innenbeutel transparent sein muss“, gehört zu den praktischen Vorgaben für Anbieter in den Sonderbereichen für Seefracht-Expresssendungen. Sie beruht auf Mitteilungen und Informationsmaßnahmen der jeweiligen Zollstellen gegenüber Expressdienstleistern. Eine eigenständige amtliche Pressemitteilung ist derzeit nicht auffindbar. Im Folgenden ordnen wir den öffentlich dokumentierten zeitlichen Ablauf der Branche und grenzen ihn von amtlichen Bekanntmachungen ab:
Warum transparent? Damit Röntgenbilder auswertbar sind:Beim Seefracht-Express wird jeweils ein ganzer Beutel als Einheit geröntgt. Jutesäcke, Gewebesäcke oder mehrlagige undurchsichtige Verpackungen können das Bild so stark überlagern, dass nur noch eine manuelle Kontrolle nach dem Öffnen des Beutels möglich ist (C3). Dadurch verzögern sich sämtliche Sendungen aller Empfänger im selben Beutel. Transparente Beutel und ein Versandetikett auf jedem Packstück ermöglichen den Kontrollbeamten, jedes Packstück anhand des Manifests einzeln auszuwerten. Genau das ist mit der in der Bekanntmachung genannten „besseren Auswertbarkeit der Röntgenbilder“ gemeint.
Der wertvollste Teil des Videos ist dieser Vergleich. Paketkonsolidierung: Sie kaufen bei Taobao oder Pinduoduo 8 Artikel, lassen sie an ein Lager in Shenzhen schicken und dort zu einem einzigen Paket für Sie zusammenfassen. Dieses wird unter Ihrem echten Namen mit einer einzigen vereinfachten Anmeldung nach Taiwan eingeführt. Die angemeldete Person ist mit dem Käufer identisch, und sämtliche Waren wurden von dieser Person gekauft. Das ist sachgerecht, rechtmäßig und nachvollziehbar. Unzulässige Zusammenfassung: Ein Anbieter packt die Waren von 20 verschiedenen Käufern in denselben Beutel und meldet sie unter dem Namen eines dieser Käufer oder eines Strohmanns an. In der Anmeldung erscheint nur eine Person, obwohl die Waren 20 Personen gehören. Das schafft einen Nährboden für Identitätsmissbrauch, unzulässige Aufteilung und Falschanmeldungen und wird vom Zoll selbstverständlich nicht gestattet.
Transparente Beutel und einzelne Versandetiketten sollen genau diese beiden Fälle auf dem Röntgenbild und vor Ort sofort unterscheidbar machen: Bei einem legal konsolidierten Beutel verweisen alle Versandetiketten auf denselben Empfänger; bei einer unzulässigen Zusammenfassung verweisen sie auf zahlreiche unterschiedliche Personen. Deshalb verlangt der Zoll 2026 bei offiziellen Konsolidierungsdiensten auch eine „Abfertigung pro Packstück“: Jedes einzelne Packstück muss seinem tatsächlichen Empfänger zugeordnet werden.
| Paketkonsolidierung | Unzulässige Zusammenfassung | |
|---|---|---|
| Herkunft der Waren | Mehrere Pakete desselben Käufers | Pakete mehrerer Käufer |
| Anmelder | Der Käufer selbst, mit verifiziertem EZ WAY-Echtnamen | Eine einzelne Person oder ein Strohmann meldet die Waren für alle an |
| Rechtslage | Legal: gemeinsame Anmeldung für denselben Empfänger | Illegal: Identitätsmissbrauch, unzulässige Aufteilung oder Falschanmeldung |
| Bei transparenter Verpackung | Alle Versandetiketten nennen dieselbe Person; der Fall ist sofort eindeutig | Die Versandetiketten nennen zahlreiche verschiedene Personen; der Beutel fällt sofort auf |
| Ab 2026 | Eine Anmeldung und eine Bestätigung | Aufteilung nach Packstück und Echtnamenbestätigung jeder einzelnen Person; langsam und risikoreich |
Gilt „für einen Freund mitschicken“ ebenfalls als unzulässige Zusammenfassung?:Ja. Werden von einem Freund gekaufte Waren unter Ihrem Namen angemeldet, stimmen Anmelder und tatsächlicher Käufer nicht überein. Das ist eine Anmeldung unter geliehenem Namen. Wird der Fall entdeckt, stehen Sie in der Zollanmeldung als Importeur und tragen auch die Verantwortung. Wenn Sie einem Freund beim Versand helfen möchten, sollte er sich selbst registrieren und seinen eigenen Echtnamen verwenden. Einzelheiten finden Sie unter Alle Pflichten und Risiken des nominellen Importeurs.
In der zweiten Hälfte des Videos geht es um die Wettbewerbslogik der Paketkonsolidierungsbranche: Der größte Unterschied zwischen regelkonformen und unseriösen Anbietern liegt in ihrer Professionalität – und Professionalität bedeutet Transparenz, Offenheit und die Einhaltung der Vorschriften. Je strenger die Regeln sind, desto weniger können Anbieter bestehen, die ihre Kosten durch die unzulässige Zusammenfassung von Sendungen, zu niedrige Wertangaben oder Anmeldungen unter fremdem Namen drücken. Sollen die Waren der Kunden eingeführt werden, müssen sie dann über legal und regelkonform arbeitende Dienstleister laufen. Für seriöse Anbieter ist das sogar von Vorteil.
Auch für Verbraucher wird die Entscheidung einfacher: Fragen Sie Ihren Paketdienstleister: Werden meine Waren unter meinem eigenen Echtnamen und mit einer eigenen Anmeldung eingeführt? Werden sie in einem transparenten Beutel oder Karton verpackt, und trägt jedes Packstück ein Versandetikett? Nur Anbieter, die diese Fragen beantworten können, werden auch nach den Zollverschärfungen von 2026 weiterhin zuverlässig Waren einführen können. Informationen zu Laufzeiten und Einzelheiten der Zollabfertigung beim Seefracht-Express finden Sie unter Vollständiger Leitfaden zu den Zollabfertigungszeiten in Taiwan. Informationen zum gewerblichen Seefracht-Express finden Sie unter Gewerblicher Seefracht-Express.
So arbeitet HowBridge:Im Lager in Shenzhen werden Pakete jeweils pro Kunde konsolidiert: Als Außenverpackung dient ein Karton oder transparenter Beutel, auf dem Ihr Versandetikett angebracht wird. Die Einfuhr nach Taiwan erfolgt mit einer einzigen Anmeldung unter Ihrem über EZ WAY verifizierten Echtnamen. Ihre Waren werden nicht mit denen anderer Personen in einem Sammelbeutel zusammengepackt. Eine Anleitung zur Paketkonsolidierung finden Sie unter Anleitung zur Paketkonsolidierung im Versandlager. Informationen zu den Änderungen durch die „Abfertigung pro Packstück“ beim Seefracht-Express im Jahr 2026 finden Sie unter Änderungen der taiwanischen Zollvorschriften 2026.
Kartons sind erlaubt. In den Vorschriften des Zollamts Taipeh für Sammelbeutel heißt es: „Die Außenverpackung muss mit Ausnahme von Kartons aus transparentem Material bestehen.“ Auch in den Mitteilungen der Anbieter werden Kartons als Ausnahme genannt. Nicht zulässig sind Jutesäcke, Gewebesäcke und undurchsichtige Beutel. Seit 2021 werden solche Verpackungen grundsätzlich der C3-Kontrolle zugewiesen. Seit Juli 2025 werden nicht regelkonforme Sendungen bei Kontrollen zurückgeschickt.
Derzeit ist keine eigenständige amtliche Pressemitteilung dazu auffindbar. Es handelt sich um eine praktische Anforderung in den Sonderbereichen für Seefracht-Expresssendungen: Anbieter erhielten entsprechende Mitteilungen des Zolls, und nach einer Informationsphase begannen die Kontrollen. Ausdrücklich dokumentiert sind die Vorschriften des Zollamts Taipeh für Sammelbeutel vom 2023-04-01 – transparente Außenverpackung und Versandetikett auf jedem Packstück – sowie Artikel 14 der Vorschriften für die Zollabfertigung von Seefracht-Expresssendungen – keine Abfertigung in Sammelbeuteln – und Artikel 15 – keine Aufteilung einer zusammengehörigen Warensendung.
Beim Seefracht-Express wird jeweils ein ganzer Beutel als Einheit geröntgt. Undurchsichtige oder mehrlagige Verpackungen machen die Bilder unauswertbar, sodass der Beutel geöffnet und manuell kontrolliert werden muss. Dadurch verzögern sich sämtliche Waren im Beutel. Transparente Beutel und einzelne Versandetiketten ermöglichen den Beamten, jedes Packstück anhand des Manifests auszuwerten und zu bestätigen, dass alle Packstücke demselben Empfänger gehören. Laut Bekanntmachung des Zollamts Taipeh dienen die Regeln dem „Risikomanagement“ und der „besseren Auswertbarkeit der Röntgenbilder“.
Bei der Paketkonsolidierung werden mehrere Pakete desselben Käufers zu einem Paket zusammengefasst und mit einer einzigen Anmeldung unter seinem eigenen Echtnamen eingeführt. Das ist legal. Bei der unzulässigen Zusammenfassung werden Waren mehrerer Käufer in denselben Beutel gepackt und unter dem Namen einer einzigen Person angemeldet. Dies gilt als Identitätsmissbrauch, unzulässige Aufteilung oder Falschanmeldung und ist illegal. Transparente Beutel und einzelne Versandetiketten ermöglichen dem Zoll, beide Fälle auf einen Blick zu unterscheiden.
Werden von einem Freund gekaufte Waren unter Ihrem Namen angemeldet, handelt es sich um eine Anmeldung unter geliehenem Namen. Wird dies entdeckt, trägt der in der Zollanmeldung genannte Importeur – also Sie – die Verantwortung. Richtig ist, dass sich Ihr Freund selbst beim Paketdienst registriert und die Waren unter seinem eigenen, über EZ WAY verifizierten Echtnamen anmeldet.
Das Video stellt diese Begründung infrage. In der amtlichen Bekanntmachung werden als Ziele das Risikomanagement bei eingeführten Expresssendungen und die bessere Auswertbarkeit der Röntgenbilder genannt. In der Praxis besteht die unmittelbarste Wirkung darin, dass die unzulässige Zusammenfassung von Sendungen, das Einschmuggeln nicht angemeldeter Waren und Anmeldungen unter fremdem Namen leichter entdeckt werden.
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Dieser Artikel beruht auf der Bekanntmachung des Zollamts Taipeh zur „beantragbaren Abfertigung kleiner Mengen von per Luftfracht eingeführten E-Commerce-Expresssendungen in Sammelbeuteln“, den Artikeln 14, 15 und 30 der Vorschriften für die Zollabfertigung von Seefracht-Expresssendungen in der Fassung vom 115-02-23 sowie öffentlich zugänglichen Mitteilungen von Paketdienstleistern über Vorgaben des Zolls. Dabei wird zwischen „amtlichen Bekanntmachungen“ und „praktischen Anforderungen, die Anbieter erhalten haben“ unterschieden. Für Verpackungs- und Sammelbeutelvorschriften sind die jeweils neuesten Bekanntmachungen der zuständigen Zollstelle und Mitteilungen des Expressdienstleisters maßgeblich. Dieser Artikel dient nur der allgemeinen Information und stellt keine Beratung für einen konkreten Zollabfertigungsfall dar.
Ihre Waren kommen nur unter Ihrem Namen und mit einer einzigen Anmeldung nach Taiwan Im HowBridge-Lager in Shenzhen werden Pakete jeweils pro Kunde konsolidiert, in einem Karton oder transparenten Beutel verpackt und mit Ihrem Versandetikett versehen. Die Anmeldung erfolgt unter Ihrem über EZ WAY verifizierten Echtnamen. Ihre Waren werden nicht mit denen anderer Personen in einem Sammelbeutel zusammengepackt, sodass der Fall für den Zoll auf einen Blick eindeutig ist. Kostenlos registrieren und Adresse des Versandlagers in Shenzhen erhalten