Kameradrohnen/unbemannte Luftfahrzeuge nach Taiwan versenden – ist das möglich?

Kurz gesagt

Quellen: Verordnung über ferngesteuerte unbemannte Luftfahrzeuge (遙控無人機管理規則), Zivilluftfahrtgesetz (民用航空法), Civil Aviation Administration (CAA), Bureau of Standards, Metrology and Inspection (BSMI), NCC und Customs Administration

Zuletzt aktualisiert: 2026-07-29 (Zolltarife einzeln überprüft und Artikelangaben berichtigt)

從中國買空拍機?先確認中國海關准不准出
本頁主要說明台灣進口、NCC/BSMI 與民航規定。2026-06-30 起,中國海關另依第 78 號公告強化無人機出口申報;是否命中 9A0129A501,要看續航、抗風、視距外控制、航程、布撒容量與最終用途。前往「中國無人機出口管制 2026」逐項判定

Gesamtübersicht nach maximalem Abfluggewicht (besonders wichtig)

Nahezu alle Vorschriften für Kameradrohnen richten sich nach dem „maximalen Abfluggewicht“. Ermitteln Sie zunächst die Gewichtsklasse Ihres Modells; dann lassen sich Prüfung, Registrierung und Bedienerausweis leicht zuordnen:

Maximales AbfluggewichtEinfuhrprüfungOnline-RegistrierungBedienerausweisTypische Modelle
Unter 250 gPrüfzustimmung des BSMIKeine Registrierung erforderlichNicht erforderlichMini-Kameradrohnen für Selfies
Ab 250 g bis unter 2 kgPrüfzustimmung des BSMIRegistrierung erforderlich (2 Jahre gültig)Nicht erforderlichDie meisten Kameradrohnen für Verbraucher
Ab 2 kg bis unter 15 kgGenehmigung der CAA und TypprüfungRegistrierung erforderlichAllgemeiner Bedienerausweis (schriftliche Prüfung, 3 Jahre gültig)Professionelle Foto- und kleine Agrarsprühdrohnen
Ab 15 kgGenehmigung der CAA und TypprüfungRegistrierung erforderlichProfessioneller Bedienerausweis (ärztliche Untersuchung sowie schriftliche und praktische Prüfung)Große Agrar- und Industriedrohnen

Merken Sie sich diese beiden entscheidenden Schwellenwerte: Für die Einfuhrprüfung sind 2 kg maßgeblich (unter 2 kg → BSMI; ab 2 kg → CAA). Für die Registrierung gelten 250 g (ab 250 g ist eine Registrierung erforderlich). Die meisten Kameradrohnen für Verbraucher fallen in die Klasse „250 g bis 2 kg“: Registrierung erforderlich, kein Bedienerausweis nötig, Einfuhrprüfung durch das BSMI.

※ Nach Artikel 20 der Verordnung über ferngesteuerte unbemannte Luftfahrzeuge gilt der allgemeine Bedienerausweis nur für Geräte mit Navigationsausrüstung und einem Gewicht unter 15 kg. Für ferngesteuerte unbemannte Luftfahrzeuge im Eigentum von Behörden, Schulen oder juristischen Personen ist stets ein professioneller Bedienerausweis erforderlich.

Einfuhrprüfung: BSMI, CAA und Einfuhrvorschriftencode 617

Kameradrohnen verfügen über drahtlose Fernsteuerungs- und Bildübertragungstechnik und gelten daher als Funkgeräte, die vom National Communications Commission (NCC) zugelassen werden müssen. Welche Prüfung für die Zollfreigabe erforderlich ist, richtet sich nach dem Gewicht:

PunktUnter 2 kgAb 2 kg
Voraussetzung für die EinfuhrPrüfung und Zustimmung durch das Bureau of Standards, Metrology and Inspection (BSMI)Vorlage einer von der CAA ausgestellten Genehmigung
Erforderliche KennzeichnungWarenprüfzeichenTypprüf- oder Anerkennungszeichen der CAA
Funktechnik (drahtlose Übertragung)Für alle Geräte ist eine NCC-Funkzulassung erforderlich (Bildübertragung und Fernsteuerung)

Zollpraxis: Einfuhrvorschriftencode 617

Seit 2025/12/1 gilt nach Bekanntmachung der International Trade Administration zusätzlich der Einfuhrvorschriftencode 617 für ferngesteuerte unbemannte Luftfahrzeuge. Damit gehören sie offiziell zu den Waren, deren Einfuhrvoraussetzungen der Zoll prüft. Für die wichtigste Drohnen-Zolltarifnummer 8806.92.00.10.7 gelten beispielsweise die Einfuhrvorschriften 602, 617, C02. Dabei kennzeichnet C02 prüfpflichtige Waren des BSMI und wird bei der Zollanmeldung ebenfalls kontrolliert. Kameradrohnen sind somit keine Produkte mehr, bei denen sich die Formalitäten erst nach dem Versand klären lassen: Die Zollanmeldung kann bereits zurückgehalten werden.

Neue Registrierungspflicht vor dem Verkauf ab 2025/12/1 (Artikel 17 der Verordnung)

Bevor ein unbemanntes Luftfahrzeug in Taiwan verkauft wird, muss der Hersteller oder Importeur im „Informationssystem für ferngesteuerte unbemannte Luftfahrzeuge“ der CAA registrieren: Marke und Typbezeichnung, Modell und technische Daten, Hersteller- oder Importeurdaten sowie einen bestandenen Bericht zur Cybersicherheitsprüfung, die NCC-Funkzulassungsunterlagen und den Nachweis der Waren- oder Typprüfung. Die Angaben müssen außerdem auf Produkt und Verpackung angebracht werden. Artikel 17 wurde im November 2024 geändert und veröffentlicht; anschließend galt eine Übergangsfrist von 1 Jahr. Verstöße können mit Geldbußen von TWD 10,000 bis TWD 1,500,000 geahndet werden.

※ Auch bei der privaten Einfuhr eines einzelnen Geräts für den Eigengebrauch prüft der Zoll, ob die genannten Einfuhrvorschriften erfüllt sind: Unter 2 kg ist die Zustimmung des BSMI erforderlich, ab 2 kg eine Genehmigung der CAA. Bei nicht zugelassenen Modellen können zusätzliche Unterlagen oder eine Rücksendung verlangt werden.

Nach Erhalt: Online-Registrierung und Bedienerausweis

① Online-Registrierung (ab 250 g, Artikel 6 der Verordnung)

Der Eigentümer registriert das Gerät mit einem digitalen Bürgerzertifikat oder der Krankenversicherungskarte online im „Informationssystem für ferngesteuerte unbemannte Luftfahrzeuge“ der CAA (drone.caa.gov.tw). Anschließend ist die Registrierungsnummer gut sichtbar am Fluggerät anzubringen. Nach Artikel 10 ist die Registrierungsnummer 2 Jahre gültig. Eine Verlängerung kann innerhalb von 30 Tagen vor Ablauf beantragt werden.

② Bedienerausweis (nach Gewicht, Artikel 20 und 23 der Verordnung)

Bis einschließlich 2 kg ist kein Bedienerausweis erforderlich. Für Geräte ab 2 kg bis unter 15 kg mit Navigationsausrüstung muss eine schriftliche Prüfung bestanden werden, um einen allgemeinen Bedienerausweis zu erhalten. Für Geräte ab 15 kg sowie für ferngesteuerte unbemannte Luftfahrzeuge im Eigentum von Behörden, Schulen oder juristischen Personen gilt der professionelle Bedienerausweis. Dafür sind eine ärztliche Untersuchung sowie eine schriftliche und eine praktische Prüfung erforderlich. Nach Artikel 23 ist der Bedienerausweis 3 Jahre gültig.

※ Die meisten Kameradrohnen für Verbraucher wiegen höchstens 2 kg: Sie müssen registriert werden, erfordern aber keinen Bedienerausweis. Bei professionellen Modellen mit großer Kamera oder Agrarsprühdrohnen über 2 kg ist dagegen eine Prüfung erforderlich.

Praxisbeispiele: Einstandskosten von Kameradrohnen (mit anklickbaren Zolltarifnummern)

Die folgenden Ergebnisse stammen aus Tests mit unserer Zolltarif-Engine. Für Fluggerät, Fernsteuerung und Propellerteile einer Kameradrohne gilt ein Zollsatz von 0%, für intelligente Akkus (Lithium-Ionen-Akkumulatoren) dagegen 2.5%. Die Kosten entstehen hauptsächlich durch den Versand und – oberhalb der Freigrenze – durch Abgaben. Über „Zolltarifnummer“ gelangen Sie zur jeweiligen CCC-Tarifseite mit vollständigem Zollsatz und allen Einfuhrvorschriften:

ArtikelWarenpreisCCC-ZolltarifnummerZollsatzZollwertEinfuhrabgaben
Kameradrohne (250 g bis 2 kg) ¥6,000 8806.92.00.10.7 0% NT$26,300 Umsatzsteuer 5%
Kameradrohne (2 bis 7 kg) ¥12,000 8806.92.00.90.0 0% NT$52,600 Umsatzsteuer 5%
Mini-Kameradrohne (Kameratyp) ¥1,200 8525.81.90.10.1 0% NT$5,260 Umsatzsteuer 5%
Intelligenter Kameradrohnen-Akku (Lithiumbatterie) ¥800 8507.60.00.90.0 2.5% NT$3,500 ca. NT$267
Fernsteuerung für Kameradrohnen ¥600 8526.92.90.00.9 0% NT$2,630 Umsatzsteuer 5%
Propeller-/Rotorblattteile ¥150 8807.10.00.00.7 0% NT$657 Steuerfrei

* Der Zollwert wird anhand des Wechselkurses berechnet und dient nur als Orientierung. Der Zollsatz für das Fluggerät beträgt 0%; bei einem Zollwert > NT$2,000 fallen jedoch 5% Umsatzsteuer und eine Außenhandelsförderungsgebühr von 0.04% an. Für Akkus gilt ein Zollsatz von 2.5% (Beispiel: Zollwert NT$3,500 → ca. NT$88 Zoll plus ca. NT$179 Umsatzsteuer, insgesamt ca. NT$267). Werden für denselben Empfänger innerhalb eines Halbjahres mehr als 6 Sendungen steuerfrei abgefertigt, gilt die Steuerbefreiung ab der 7. Sendung nicht mehr. Die tatsächlichen Kosten und Risiken entstehen durch die Einhaltung der Vorschriften – Prüfung, Registrierung und Bedienerausweis – und nicht durch den Zoll.

Flugvorschriften und Flugverbotszonen

Grundregeln für rechtmäßige Flüge (Artikel 28 der Verordnung über ferngesteuerte unbemannte Luftfahrzeuge)

  • Höhenbegrenzung: höchstens 400 Fuß (ca. 120 Meter) über dem Boden oder der Wasseroberfläche.
  • Der Betrieb ist nur nach Sonnenaufgang und vor Sonnenuntergang sowie innerhalb der Sichtweite erlaubt; Nachtflüge müssen genehmigt werden.
  • Flugverbots-/Flugbeschränkungszonen: In bestimmten Bereichen um Flughäfen und Start- oder Landebahnenden sowie über militärischen Anlagen und behördlich ausgewiesenen Flugverbotszonen darf nicht geflogen werden.
  • Flüge über Menschenansammlungen oder Versammlungsorten sind verboten. Zusätzlich sind die von Kommunalverwaltungen ausgewiesenen Beschränkungsgebiete zu beachten.

※ Verstöße durch Privatpersonen, etwa eine fehlende Registrierung oder das Eindringen in eine Flugverbotszone, werden nach dem Zivilluftfahrtgesetz und der „Tabelle der Bußgeldbemessung bei Verstößen von Eigentümern und Bedienern ferngesteuerter unbemannter Luftfahrzeuge gegen zivilluftfahrtrechtliche Vorschriften“ geahndet. Unternehmen, die nicht registrierte Geräte verkaufen, drohen Geldbußen von TWD 10,000 bis TWD 1,500,000.

Sofortberechnung der Abgaben für Kameradrohnen

Weitere Tools und Leitfäden

Häufige Fragen zum Versand von Kameradrohnen nach Taiwan

Können Kameradrohnen oder unbemannte Luftfahrzeuge per Paketkonsolidierung nach Taiwan versandt werden?
Ja. Für das Fluggerät gilt ein Zollsatz von 0%, es müssen jedoch mehrere Vorschriften erfüllt werden. Einfuhren unter 2 kg benötigen die Prüfzustimmung des BSMI; ab 2 kg sind eine Genehmigung der CAA und eine Typprüfung erforderlich. Seit 2025/12/1 gilt bei der Einfuhr zusätzlich der vom Zoll geprüfte Einfuhrvorschriftencode 617. Nach Erhalt muss jedes Gerät ab 250 g online bei der CAA registriert und die Registrierungsnummer am Fluggerät angebracht werden.
Wie hoch ist der Zoll bei der Einfuhr einer Kameradrohne?
Für das Fluggerät eines unbemannten Luftfahrzeugs (CCC 8806), Fernsteuerungen und Propellerteile gilt ein Zollsatz von 0%. Für intelligente Akkus (Lithium-Ionen-Akkumulatoren 8507.60) gilt dagegen 2.5%. Bei einem Zollwert über NT$2,000 fallen weiterhin 5% Umsatzsteuer und eine Außenhandelsförderungsgebühr von 0.04% an. Bei einer Kameradrohne mit einem Zollwert von NT$15,000 beträgt der Zoll beispielsweise 0 und die Umsatzsteuer etwa NT$750. Kosten und Risiken entstehen hauptsächlich durch die Einhaltung der Vorschriften, nicht durch den Zoll.
Ab welchem Gewicht muss eine Kameradrohne registriert werden?
Nach Artikel 6 der Verordnung über ferngesteuerte unbemannte Luftfahrzeuge muss der Eigentümer ein Gerät mit einem maximalen Abfluggewicht ab 250 g online im „Informationssystem für ferngesteuerte unbemannte Luftfahrzeuge“ der CAA (drone.caa.gov.tw) registrieren. Dafür ist ein digitales Bürgerzertifikat oder die Krankenversicherungskarte erforderlich. Die Registrierungsnummer muss gut sichtbar am Fluggerät angebracht werden. Nach Artikel 10 ist sie 2 Jahre gültig und kann innerhalb von 30 Tagen vor Ablauf verlängert werden. Mikrogeräte unter 250 g sind von der Registrierung befreit.
Ist für eine Kameradrohne ein Bedienerausweis erforderlich?
Nach Artikel 20 ist für Geräte bis einschließlich 2 kg kein Bedienerausweis erforderlich. Für Geräte ab 2 kg bis unter 15 kg mit Navigationsausrüstung muss eine schriftliche Prüfung bestanden werden, um einen allgemeinen Bedienerausweis zu erhalten. Für Geräte ab 15 kg sowie für Geräte im Eigentum von Behörden, Schulen oder juristischen Personen gilt der professionelle Bedienerausweis; hierfür sind eine ärztliche Untersuchung sowie eine schriftliche und eine praktische Prüfung nötig. Nach Artikel 23 ist der Bedienerausweis 3 Jahre gültig. Die meisten Kameradrohnen für Verbraucher wiegen höchstens 2 kg und erfordern daher keinen Bedienerausweis, müssen aber weiterhin registriert werden.
Welche BSMI- und NCC-Vorschriften gelten für die Einfuhr von Kameradrohnen?
Kameradrohnen verfügen über drahtlose Fernsteuerungs- und Bildübertragungstechnik und gelten daher als NCC-zulassungspflichtige Funkgeräte. Eine Funkzulassung ist erforderlich. Geräte unter 2 kg benötigen vor der Einfuhr die Prüfzustimmung des BSMI und müssen ein Warenprüfzeichen tragen. Geräte ab 2 kg müssen mit einem von der CAA ausgestellten Typprüf- oder Anerkennungszeichen gekennzeichnet sein. Seit 2025/12/1 müssen Anbieter vor dem Verkauf gemäß Artikel 17 der Verordnung im CAA-System die Marke, das Modell, das maximale Abfluggewicht, einen bestandenen Bericht zur Cybersicherheitsprüfung, die NCC-Funkzulassungsunterlagen und den Warenprüfnachweis registrieren. Verstöße können mit Geldbußen von TWD 10,000 bis TWD 1,500,000 geahndet werden.
Gelten diese aufwendigen Anforderungen auch, wenn ich nur eine Kameradrohne im Ausland für den Eigengebrauch kaufe?
Auch bei der privaten Einfuhr eines einzelnen Geräts prüft der Zoll die Einfuhrvorschriften: Unter 2 kg ist die Prüfzustimmung des BSMI nötig, ab 2 kg eine Genehmigung der CAA. Seit 2025/12/1 fallen unbemannte Luftfahrzeuge zudem in den Prüfbereich des Einfuhrvorschriftencodes 617. In der Praxis können bei nicht zugelassenen Modellen zusätzliche Unterlagen oder eine Rücksendung verlangt werden. Am sichersten ist ein Modell, das in Taiwan bereits registriert und geprüft wurde. Nach Erhalt ist die Registrierung ab 250 g vorzunehmen. Außerdem sind die Flughöhe von 400 Fuß, der Betrieb innerhalb der Sichtweite sowie ausreichender Abstand zu Flughäfen und Flugverbotszonen zu beachten.
Kann der Lithiumakku einer Kameradrohne per See- oder Luftfracht nach Taiwan versandt werden?
Intelligente Kameradrohnen-Akkus sind Lithiumbatterien. Für den Lufttransport gelten Beschränkungen hinsichtlich der Wattstunden (Wh) und der Verpackung. Bei vielen Paketkonsolidierern ist der Versand von Lithiumbatterien per Seefracht unkomplizierter. Es empfiehlt sich, den Akku getrennt vom Fluggerät anzumelden und vorab zu prüfen, ob der Anbieter Lithiumbatterien annimmt. Für Akkus gilt ein Zollsatz von 2.5% und nicht 0%. Zusätzlich sind die Transportsicherheitsvorschriften einzuhalten.

Rechtsgrundlagen und offizielle Quellen

Diese Seite dient als Orientierung zu Einfuhrprüfung, Registrierung, Bedienerausweisen und Abgaben für Kameradrohnen/unbemannte Luftfahrzeuge. Ob eine Einfuhr zulässig ist und welche Prüf-, Registrierungs- und Flugvorschriften tatsächlich gelten, richtet sich nach den Bestimmungen und Entscheidungen der Civil Aviation Administration (CAA), des Bureau of Standards, Metrology and Inspection (BSMI), des NCC und der Customs Administration. Vorschriften können geändert werden, insbesondere die seit 2025/12 geltende Registrierungspflicht vor dem Verkauf und der Einfuhrvorschriftencode 617. Maßgeblich sind die jeweils neuesten Bekanntmachungen.

Kameradrohnen per Paketkonsolidierung versenden – unser Team in Taiwan hilft bei der Prüfung der Vorschriften

Beim konsolidierten Versand von Kameradrohnen, Akkus und Zubehör nach Taiwan unterstützt unser örtliches Zollabfertigungsteam Sie bei der Zolltarifeinstufung und Prüfung der Einfuhrvorschriften. Abgaben werden nach tatsächlichem Aufwand berechnet und in Rechnung gestellt. Nach der Registrierung erhalten Sie sofort eine Lageradresse für die Paketkonsolidierung.

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Autoritative Quellen

Diese Seite zitiert primäre Quellen von Behörden, Justiz und Wissenschaft aus dem Zollreferenzindex von HowBridge (1,171 Einträge). Jeder Eintrag verweist auf die Originalquelle.

Datenstand des Referenzindex: 2026-08-16