Kameradrohnen/unbemannte Luftfahrzeuge nach Taiwan versenden – ist das möglich?
- Für das Fluggerät, die Fernsteuerung und Propeller einer Kameradrohne gilt ein Zollsatz von 0%, für intelligente Akkus (Lithium-Ionen-Akkumulatoren) jedoch 2.5% – entscheidend sind nicht die Steuern, sondern die Vorschriften.
- Maßgeblich ist das maximale Abfluggewicht: Einfuhren unter 2 kg benötigen die Prüfzustimmung des Bureau of Standards, Metrology and Inspection (BSMI); ab 2 kg sind eine Genehmigung der Civil Aviation Administration (CAA) und eine Typprüfung erforderlich.
- Nach Erhalt müssen Geräte ab 250 g online bei der CAA registriert werden (Artikel 6 der Verordnung). Die Registrierungsnummer ist 2 Jahre gültig (Artikel 10). Ab 2 kg ist zusätzlich ein allgemeiner Bedienerausweis erforderlich (Artikel 20).
- Geräte mit drahtloser Übertragung benötigen eine NCC-Funkzulassung. Ab 2025/12/1 ist vor dem Verkauf eine Registrierung vorgeschrieben (Artikel 17); bei der Einfuhr wird zudem der Einfuhrvorschriftencode 617 vom Zoll geprüft.
- Bei einem Zollwert von ≤ NT$2,000 gilt Steuerbefreiung; darüber fallen 5% Umsatzsteuer und eine Außenhandelsförderungsgebühr von 0.04% an.
Quellen: Verordnung über ferngesteuerte unbemannte Luftfahrzeuge (遙控無人機管理規則), Zivilluftfahrtgesetz (民用航空法), Civil Aviation Administration (CAA), Bureau of Standards, Metrology and Inspection (BSMI), NCC und Customs Administration
Zuletzt aktualisiert: 2026-07-29 (Zolltarife einzeln überprüft und Artikelangaben berichtigt)
本頁主要說明台灣進口、NCC/BSMI 與民航規定。2026-06-30 起,中國海關另依第 78 號公告強化無人機出口申報;是否命中
9A012、9A501,要看續航、抗風、視距外控制、航程、布撒容量與最終用途。前往「中國無人機出口管制 2026」逐項判定。
Gesamtübersicht nach maximalem Abfluggewicht (besonders wichtig)
Nahezu alle Vorschriften für Kameradrohnen richten sich nach dem „maximalen Abfluggewicht“. Ermitteln Sie zunächst die Gewichtsklasse Ihres Modells; dann lassen sich Prüfung, Registrierung und Bedienerausweis leicht zuordnen:
| Maximales Abfluggewicht | Einfuhrprüfung | Online-Registrierung | Bedienerausweis | Typische Modelle |
|---|---|---|---|---|
| Unter 250 g | Prüfzustimmung des BSMI | Keine Registrierung erforderlich | Nicht erforderlich | Mini-Kameradrohnen für Selfies |
| Ab 250 g bis unter 2 kg | Prüfzustimmung des BSMI | Registrierung erforderlich (2 Jahre gültig) | Nicht erforderlich | Die meisten Kameradrohnen für Verbraucher |
| Ab 2 kg bis unter 15 kg | Genehmigung der CAA und Typprüfung | Registrierung erforderlich | Allgemeiner Bedienerausweis (schriftliche Prüfung, 3 Jahre gültig) | Professionelle Foto- und kleine Agrarsprühdrohnen |
| Ab 15 kg | Genehmigung der CAA und Typprüfung | Registrierung erforderlich | Professioneller Bedienerausweis (ärztliche Untersuchung sowie schriftliche und praktische Prüfung) | Große Agrar- und Industriedrohnen |
Merken Sie sich diese beiden entscheidenden Schwellenwerte: Für die Einfuhrprüfung sind 2 kg maßgeblich (unter 2 kg → BSMI; ab 2 kg → CAA). Für die Registrierung gelten 250 g (ab 250 g ist eine Registrierung erforderlich). Die meisten Kameradrohnen für Verbraucher fallen in die Klasse „250 g bis 2 kg“: Registrierung erforderlich, kein Bedienerausweis nötig, Einfuhrprüfung durch das BSMI.
※ Nach Artikel 20 der Verordnung über ferngesteuerte unbemannte Luftfahrzeuge gilt der allgemeine Bedienerausweis nur für Geräte mit Navigationsausrüstung und einem Gewicht unter 15 kg. Für ferngesteuerte unbemannte Luftfahrzeuge im Eigentum von Behörden, Schulen oder juristischen Personen ist stets ein professioneller Bedienerausweis erforderlich.
Einfuhrprüfung: BSMI, CAA und Einfuhrvorschriftencode 617
Kameradrohnen verfügen über drahtlose Fernsteuerungs- und Bildübertragungstechnik und gelten daher als Funkgeräte, die vom National Communications Commission (NCC) zugelassen werden müssen. Welche Prüfung für die Zollfreigabe erforderlich ist, richtet sich nach dem Gewicht:
| Punkt | Unter 2 kg | Ab 2 kg |
|---|---|---|
| Voraussetzung für die Einfuhr | Prüfung und Zustimmung durch das Bureau of Standards, Metrology and Inspection (BSMI) | Vorlage einer von der CAA ausgestellten Genehmigung |
| Erforderliche Kennzeichnung | Warenprüfzeichen | Typprüf- oder Anerkennungszeichen der CAA |
| Funktechnik (drahtlose Übertragung) | Für alle Geräte ist eine NCC-Funkzulassung erforderlich (Bildübertragung und Fernsteuerung) | |
Zollpraxis: Einfuhrvorschriftencode 617
Seit 2025/12/1 gilt nach Bekanntmachung der International Trade Administration zusätzlich der Einfuhrvorschriftencode 617 für ferngesteuerte unbemannte Luftfahrzeuge. Damit gehören sie offiziell zu den Waren, deren Einfuhrvoraussetzungen der Zoll prüft. Für die wichtigste Drohnen-Zolltarifnummer 8806.92.00.10.7 gelten beispielsweise die Einfuhrvorschriften 602, 617, C02. Dabei kennzeichnet C02 prüfpflichtige Waren des BSMI und wird bei der Zollanmeldung ebenfalls kontrolliert. Kameradrohnen sind somit keine Produkte mehr, bei denen sich die Formalitäten erst nach dem Versand klären lassen: Die Zollanmeldung kann bereits zurückgehalten werden.
Neue Registrierungspflicht vor dem Verkauf ab 2025/12/1 (Artikel 17 der Verordnung)
Bevor ein unbemanntes Luftfahrzeug in Taiwan verkauft wird, muss der Hersteller oder Importeur im „Informationssystem für ferngesteuerte unbemannte Luftfahrzeuge“ der CAA registrieren: Marke und Typbezeichnung, Modell und technische Daten, Hersteller- oder Importeurdaten sowie einen bestandenen Bericht zur Cybersicherheitsprüfung, die NCC-Funkzulassungsunterlagen und den Nachweis der Waren- oder Typprüfung. Die Angaben müssen außerdem auf Produkt und Verpackung angebracht werden. Artikel 17 wurde im November 2024 geändert und veröffentlicht; anschließend galt eine Übergangsfrist von 1 Jahr. Verstöße können mit Geldbußen von TWD 10,000 bis TWD 1,500,000 geahndet werden.
※ Auch bei der privaten Einfuhr eines einzelnen Geräts für den Eigengebrauch prüft der Zoll, ob die genannten Einfuhrvorschriften erfüllt sind: Unter 2 kg ist die Zustimmung des BSMI erforderlich, ab 2 kg eine Genehmigung der CAA. Bei nicht zugelassenen Modellen können zusätzliche Unterlagen oder eine Rücksendung verlangt werden.
Nach Erhalt: Online-Registrierung und Bedienerausweis
① Online-Registrierung (ab 250 g, Artikel 6 der Verordnung)
Der Eigentümer registriert das Gerät mit einem digitalen Bürgerzertifikat oder der Krankenversicherungskarte online im „Informationssystem für ferngesteuerte unbemannte Luftfahrzeuge“ der CAA (drone.caa.gov.tw). Anschließend ist die Registrierungsnummer gut sichtbar am Fluggerät anzubringen. Nach Artikel 10 ist die Registrierungsnummer 2 Jahre gültig. Eine Verlängerung kann innerhalb von 30 Tagen vor Ablauf beantragt werden.
② Bedienerausweis (nach Gewicht, Artikel 20 und 23 der Verordnung)
Bis einschließlich 2 kg ist kein Bedienerausweis erforderlich. Für Geräte ab 2 kg bis unter 15 kg mit Navigationsausrüstung muss eine schriftliche Prüfung bestanden werden, um einen allgemeinen Bedienerausweis zu erhalten. Für Geräte ab 15 kg sowie für ferngesteuerte unbemannte Luftfahrzeuge im Eigentum von Behörden, Schulen oder juristischen Personen gilt der professionelle Bedienerausweis. Dafür sind eine ärztliche Untersuchung sowie eine schriftliche und eine praktische Prüfung erforderlich. Nach Artikel 23 ist der Bedienerausweis 3 Jahre gültig.
※ Die meisten Kameradrohnen für Verbraucher wiegen höchstens 2 kg: Sie müssen registriert werden, erfordern aber keinen Bedienerausweis. Bei professionellen Modellen mit großer Kamera oder Agrarsprühdrohnen über 2 kg ist dagegen eine Prüfung erforderlich.
Praxisbeispiele: Einstandskosten von Kameradrohnen (mit anklickbaren Zolltarifnummern)
Die folgenden Ergebnisse stammen aus Tests mit unserer Zolltarif-Engine. Für Fluggerät, Fernsteuerung und Propellerteile einer Kameradrohne gilt ein Zollsatz von 0%, für intelligente Akkus (Lithium-Ionen-Akkumulatoren) dagegen 2.5%. Die Kosten entstehen hauptsächlich durch den Versand und – oberhalb der Freigrenze – durch Abgaben. Über „Zolltarifnummer“ gelangen Sie zur jeweiligen CCC-Tarifseite mit vollständigem Zollsatz und allen Einfuhrvorschriften:
| Artikel | Warenpreis | CCC-Zolltarifnummer | Zollsatz | Zollwert | Einfuhrabgaben |
|---|---|---|---|---|---|
| Kameradrohne (250 g bis 2 kg) | ¥6,000 | 8806.92.00.10.7 | 0% | NT$26,300 | Umsatzsteuer 5% |
| Kameradrohne (2 bis 7 kg) | ¥12,000 | 8806.92.00.90.0 | 0% | NT$52,600 | Umsatzsteuer 5% |
| Mini-Kameradrohne (Kameratyp) | ¥1,200 | 8525.81.90.10.1 | 0% | NT$5,260 | Umsatzsteuer 5% |
| Intelligenter Kameradrohnen-Akku (Lithiumbatterie) | ¥800 | 8507.60.00.90.0 | 2.5% | NT$3,500 | ca. NT$267 |
| Fernsteuerung für Kameradrohnen | ¥600 | 8526.92.90.00.9 | 0% | NT$2,630 | Umsatzsteuer 5% |
| Propeller-/Rotorblattteile | ¥150 | 8807.10.00.00.7 | 0% | NT$657 | Steuerfrei |
* Der Zollwert wird anhand des Wechselkurses berechnet und dient nur als Orientierung. Der Zollsatz für das Fluggerät beträgt 0%; bei einem Zollwert > NT$2,000 fallen jedoch 5% Umsatzsteuer und eine Außenhandelsförderungsgebühr von 0.04% an. Für Akkus gilt ein Zollsatz von 2.5% (Beispiel: Zollwert NT$3,500 → ca. NT$88 Zoll plus ca. NT$179 Umsatzsteuer, insgesamt ca. NT$267). Werden für denselben Empfänger innerhalb eines Halbjahres mehr als 6 Sendungen steuerfrei abgefertigt, gilt die Steuerbefreiung ab der 7. Sendung nicht mehr. Die tatsächlichen Kosten und Risiken entstehen durch die Einhaltung der Vorschriften – Prüfung, Registrierung und Bedienerausweis – und nicht durch den Zoll.
Flugvorschriften und Flugverbotszonen
Grundregeln für rechtmäßige Flüge (Artikel 28 der Verordnung über ferngesteuerte unbemannte Luftfahrzeuge)
- Höhenbegrenzung: höchstens 400 Fuß (ca. 120 Meter) über dem Boden oder der Wasseroberfläche.
- Der Betrieb ist nur nach Sonnenaufgang und vor Sonnenuntergang sowie innerhalb der Sichtweite erlaubt; Nachtflüge müssen genehmigt werden.
- Flugverbots-/Flugbeschränkungszonen: In bestimmten Bereichen um Flughäfen und Start- oder Landebahnenden sowie über militärischen Anlagen und behördlich ausgewiesenen Flugverbotszonen darf nicht geflogen werden.
- Flüge über Menschenansammlungen oder Versammlungsorten sind verboten. Zusätzlich sind die von Kommunalverwaltungen ausgewiesenen Beschränkungsgebiete zu beachten.
※ Verstöße durch Privatpersonen, etwa eine fehlende Registrierung oder das Eindringen in eine Flugverbotszone, werden nach dem Zivilluftfahrtgesetz und der „Tabelle der Bußgeldbemessung bei Verstößen von Eigentümern und Bedienern ferngesteuerter unbemannter Luftfahrzeuge gegen zivilluftfahrtrechtliche Vorschriften“ geahndet. Unternehmen, die nicht registrierte Geräte verkaufen, drohen Geldbußen von TWD 10,000 bis TWD 1,500,000.
Sofortberechnung der Abgaben für Kameradrohnen
Weitere Tools und Leitfäden
- Einfuhr von NCC-Funkgeräten (Zulassung drahtloser Übertragungstechnik)
- BSMI-Einfuhrvorschriften für prüfpflichtige Waren
- Können Lithiumbatterien/Powerbanks versandt werden? (Hinweise für Kameradrohnen-Akkus)
- Einfuhrabgaben für 3C-/Elektronikprodukte
- Abgabenrechner für Taobao-Paketkonsolidierung
- Vollständiger Rechner für Einfuhrabgaben
Häufige Fragen zum Versand von Kameradrohnen nach Taiwan
Rechtsgrundlagen und offizielle Quellen
- „Verordnung über ferngesteuerte unbemannte Luftfahrzeuge“ (nationale Rechtsdatenbank, pcode K0090083): Registrierungsschwelle von 250 g nach Artikel 6, Registrierungsdauer von 2 Jahren nach Artikel 10, Registrierung vor dem Verkauf nach Artikel 17, Klassen der Bedienerausweise nach Artikel 20, Gültigkeitsdauer des Bedienerausweises von 3 Jahren nach Artikel 23 und Flughöhenbegrenzung von 400 Fuß nach Artikel 28; außerdem der Abschnitt über ferngesteuerte unbemannte Luftfahrzeuge im Zivilluftfahrtgesetz.
- „Informationssystem für ferngesteuerte unbemannte Luftfahrzeuge“ der Civil Aviation Administration (CAA) für Online-Registrierung, Anbieterregistrierung und Bedienerausweise.
- Bekanntmachung der International Trade Administration: Seit 2025/12/1 gilt bei der Einfuhr ferngesteuerter unbemannter Luftfahrzeuge zusätzlich der Einfuhrvorschriftencode 617; außerdem die Warenprüfung des Bureau of Standards, Metrology and Inspection (BSMI) nach Einfuhrvorschrift C02 sowie die Funkzulassungsvorschriften des National Communications Commission (NCC).
- Einfuhrzolltarif (8806 unbemannte Luftfahrzeuge 0%, 8507.60 Lithium-Ionen-Akkumulatoren 2.5%, 8807.10 Propeller und Teile 0%, 8526.92 Funkfernsteuergeräte 0%) – Customs Administration.
- CAA-Informationssystem für ferngesteuerte unbemannte Luftfahrzeuge | CAA-Themenbereich für unbemannte Luftfahrzeuge | Suche in mehr als 12,000 CCC-Zolltarifnummern
Kameradrohnen per Paketkonsolidierung versenden – unser Team in Taiwan hilft bei der Prüfung der Vorschriften
Beim konsolidierten Versand von Kameradrohnen, Akkus und Zubehör nach Taiwan unterstützt unser örtliches Zollabfertigungsteam Sie bei der Zolltarifeinstufung und Prüfung der Einfuhrvorschriften. Abgaben werden nach tatsächlichem Aufwand berechnet und in Rechnung gestellt. Nach der Registrierung erhalten Sie sofort eine Lageradresse für die Paketkonsolidierung.
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