Was ist die BSMI-Warenprüfung? Welche online gekauften Importwaren müssen geprüft werden, und wie wird die Prüfbefreiung für Eigenbedarf berechnet?
Kurzantwort: Was ist BSMI? Muss das, was ich selbst kaufe, geprüft werden?
BSMI ist das Bureau of Standards, Metrology and Inspection des Wirtschaftsministeriums, zuständig für die Warenprüfung. Für online gekaufte und selbst importierte Waren gilt: Sofern es sich um eine vom BSMI als prüfpflichtig bekannt gegebene Ware handelt, müssen die Prüfvorschriften grundsätzlich vor der Einfuhr erfüllt sein, oder es müssen die Voraussetzungen für eine Prüfbefreiung vorliegen; wird die Ware im Ausland hergestellt, ist der Importeur der Meldepflichtige (Art. 6, 8 und 9 des Warenprüfungsgesetzes).
- Was geprüft werden muss: Sehen Sie zunächst nach, ob die Einfuhrbestimmungen der Zolltarifposition C01 oder C02 enthalten – das ist der schnellste Anhaltspunkt. Laut dem chinesischsprachigen Jahresbericht des BSMI für das 114. Jahr der Republik China (2025) gibt es insgesamt 1.386 prüfpflichtige Warenpositionen, und seit dem 115. Jahr der Republik China (2026) kommen laufend weitere hinzu.
- Prüfbefreiung für Eigenbedarf: Bei allgemeinen Waren für den Eigenbedarf wird der CIF-Wert nach derselben Anmeldung und derselben Ausführung berechnet: bis US$ 1.000 ohne Mengenbegrenzung, darüber höchstens 2 Stück; für Spielwaren, Schutzhelme, Informationstechnik-Geräte usw. gelten gesonderte Grenzen.
- Einschränkungen der Prüfbefreiung: Für dieselbe Ausführung ist die Prüfbefreiung innerhalb von sechs Monaten grundsätzlich nur einmal zulässig (bei Bedarf einer Einfuhr in Teillieferungen muss vor der ersten Einfuhr beim BSMI eine Sondergenehmigung beantragt werden); prüfbefreit eingeführte Waren dürfen nicht verkauft oder verschenkt werden.
- Bußgelder: Führt der Meldepflichtige eine prüfpflichtige Ware ein, die den Prüfvorschriften nicht entspricht, beträgt das Bußgeld NT$ 200.000 bis NT$ 2.000.000; liegt der Gesamtwert der Ware unter NT$ 100.000, kann ein Bußgeld bis zum 2-Fachen des Gesamtwerts verhängt werden, mindestens jedoch NT$ 10.000 (Art. 60 und Art. 60-1).
Muss meine Ware geprüft werden? So bestimmen Sie es in drei Schritten
Ob eine Prüfung erforderlich ist, hängt nicht davon ab, ob es sich um ein Elektrogerät handelt, sondern davon, ob die Ware zu den vom BSMI bekannt gegebenen prüfpflichtigen Warenpositionen gehört; C01 und C02 an der Zolltarifposition sind der schnellste Anhaltspunkt.
- Prüfen, ob die Einfuhrbestimmungen der Position C01 oder C02 enthalten
In den Codes für Einfuhrbestimmungen des Bureau of Foreign Trade steht C01 für „vom Bureau of Standards, Metrology and Inspection des Wirtschaftsministeriums bekannt gegebene, der Einfuhrprüfung unterliegende Ware“, C02 für „ein Teil der Waren dieser Position unterliegt der vom Bureau of Standards, Metrology and Inspection des Wirtschaftsministeriums bekannt gegebenen Einfuhrprüfung“. Sie können die Position über die HowBridge-Zolltarifsuche anhand der chinesischen Warenbezeichnung suchen oder sich über die Übersicht der Zolltarifkapitel durchklicken.
- Bei einer mit C02 gekennzeichneten Position zusätzlich prüfen, ob Ihre Ware zu den bekannt gegebenen Positionen gehört
C02 bedeutet, dass ein Teil der Waren unter dieser Position prüfpflichtig ist; Sie können dies zunächst mit der Abfrage prüfpflichtiger Waren des BSMI abgleichen. Sowohl bei C01 als auch bei C02 kann, wenn die Ware bereits im Hafen angekommen ist, bei der Hafenzweigstelle des BSMI eine Kurzauskunft beantragt werden; ist die Ware noch nicht angekommen, kann eine Positionsauskunft beantragt werden.
- Handelt es sich um eine prüfpflichtige Ware, muss sie gemeldet werden oder die Voraussetzungen für eine Prüfbefreiung erfüllen
Wird die Ware im Ausland hergestellt, ist der Importeur der Meldepflichtige (Art. 8 des Warenprüfungsgesetzes). In der Regel muss das vom BSMI bekannt gegebene Prüfverfahren durchlaufen werden; für nicht zum Verkauf bestimmte Waren des Eigenbedarfs kann nach der Verordnung über die Befreiung von der Warenprüfung eine Prüfbefreiung beantragt oder der Freistellungscode in der Anmeldung eingetragen werden – die Voraussetzungen finden Sie weiter unten unter „Kann für den persönlichen Eigenbedarf eine Prüfbefreiung gelten?“.
Welche Prüfverfahren gibt es beim BSMI?
Nach Art. 5 des Warenprüfungsgesetzes gibt es vier Prüfverfahren: Einzelchargenprüfung, Überwachungsprüfung, Zertifizierungsregistrierung und Konformitätserklärung. Welches Verfahren für welche Ware gilt, wird vom BSMI bekannt gegeben und kann nicht vom Importeur frei gewählt werden.
| Prüfverfahren | Wann durchzuführen | Zeichen-Buchstabencode | Wichtige Punkte |
|---|---|---|---|
| Einzelchargenprüfung | Meldung vor jeder Werksauslieferung oder Einfuhr; nach bestandener Stichprobenprüfung wird ein Konformitätszertifikat ausgestellt | C (vom BSMI gedruckt); bei Baumusterzulassung vom Meldepflichtigen selbst gedruckt als T | Die Baumusterzulassung ist ein vereinfachtes Verfahren im Rahmen der Einzelchargenprüfung (Art. 28), kein fünftes Prüfverfahren; die Gültigkeitsdauer des Baumusterzulassungszertifikats wird vom BSMI je nach Warenart festgelegt, z. B. bei Maschinen grundsätzlich drei Jahre |
| Überwachungsprüfung | Meldung vor jeder Werksauslieferung oder Einfuhr; es wird eine Prüfbescheinigung ausgestellt | C (vom BSMI gedruckt); bei Genehmigung vom Meldepflichtigen selbst gedruckt als M | Grundsätzlich Prüfung jeder Charge; je nach Wareneigenschaft oder wenn eine bestimmte Anzahl aufeinanderfolgender Chargenprüfungen die Vorschriften erfüllt hat, kann auf Chargenkontrolle, Stichprobenprüfung, schriftliche Freigabe oder Überwachung umgestellt werden (Art. 30). Als „jederzeit zu prüfen“ bekannt gegebene Waren sind von der Meldung befreit; stattdessen entnimmt das BSMI Proben im Werk oder kauft Proben auf dem Markt |
| Zertifizierungsregistrierung | Zunächst wird ein Zertifizierungsregistrierungszertifikat für die Ware erlangt, erst danach erfolgt Einfuhr oder Werksauslieferung | R | Die Gültigkeitsdauer des Zertifikats wird je nach Warenart vom BSMI bekannt gegeben; eine Verlängerung kann in den letzten drei Monaten vor Ablauf bis zum Ablaufdatum beantragt werden, beschränkt auf einmal |
| Konformitätserklärung | Technische Unterlagen bereitstellen und eine Konformitätserklärung unterzeichnen; Prüfungen müssen beim BSMI oder einem von ihm anerkannten benannten Prüflabor durchgeführt werden | D | Es wird kein Zertifikat ausgestellt, und das Gesetz sieht keine Gültigkeitsdauer vor; technische Unterlagen und Erklärung müssen innerhalb der bekannt gegebenen Frist aufbewahrt werden. Bei vom BSMI als besonders risikobehaftet eingestuften Waren wird die Konformitätserklärung erst nach Registrierung wirksam |
„Überwachungsprüfung“ bedeutet nicht eine fortlaufende Marktüberwachung. Grundsätzlich muss eine eingeführte Ware nach dem Auslaufen vom letzten Verschiffungshafen bei der Prüfbehörde des Ankunftshafens gemeldet werden (Art. 7 der Verordnung über die Überwachungsprüfung von Waren); nur wenige als „jederzeit zu prüfen“ bekannt gegebene Waren sind von der Meldung befreit, stattdessen entnimmt das BSMI Proben im Werk oder kauft Proben auf dem Markt (Art. 13-1). Die Kontrolle von Vertriebs- und Lagerstätten durch das BSMI fällt hingegen unter die Marktüberwachung nach Kapitel 6 des Warenprüfungsgesetzes.
Kann für den persönlichen Eigenbedarf eine Prüfbefreiung gelten? Wie wird die Grenze berechnet?
Art. 9 des Warenprüfungsgesetzes erlaubt die Prüfbefreiung für „nicht zum Verkauf bestimmte Waren des Eigenbedarfs“; die Einzelheiten regelt die Verordnung über die Befreiung von der Warenprüfung. Der Wert eingeführter Waren wird nach dem CIF-Wert (Cost, Insurance and Freight) berechnet (Art. 2), grundsätzlich bezogen auf dieselbe Anmeldung und dieselbe Ausführung (bei Baby- und Kleinkindartikeln wird stattdessen dieselbe Warenklassifikationsposition zugrunde gelegt); werden am selben Einfuhrtag mehrere Anmeldungen mit Waren derselben Ausführung gleichzeitig beantragt, sind Wert und Menge zusammenzurechnen (Art. 5).
| Warenkategorie | Prüfbefreiungsgrenze je Anmeldung | Freistellungscode für die Zollabfertigung |
|---|---|---|
| Allgemeine Waren für den Eigenbedarf | Gesamtwert derselben Ausführung bis US$ 1.000 ohne Mengenbegrenzung; oder über US$ 1.000 mit höchstens 2 Stück (bei Reifen und Leichtmetall-Felgen für Kraftfahrzeuge 5 Stück, bei Bauteilen für Flüssiggas-Kraftfahrzeug-Gassysteme 8 Stück, bei Brandschutztüren für Gebäude 3 Sätze) | CI000000000002(Selbstanmeldung nur bis US$ 1.000 möglich) |
| Spielwaren | Bis US$ 1.000 und höchstens 5 Stück; oder über US$ 1.000 und 1 Stück | CI000000000005 |
| Schutzhelme aller Art | Bis US$ 1.000 und höchstens 4 Stück; oder über US$ 1.000 und höchstens 2 Stück | CI000000000006 |
| Informationstechnik-Geräte | Bis US$ 1.000 ohne Mengenbegrenzung; oder über US$ 1.000 mit höchstens 5 Stück | CI000000000010 |
| Schreibwaren | Bis US$ 1.000 und höchstens 10 Stück | CI000000000008 |
| Einweg- und einfache Feuerzeuge | Bis US$ 1.000 und höchstens 20 Stück | CI000000000007 |
| Baby- und Kleinkindartikel (ausgenommen Kinderregenmäntel, Spielwaren und Textilien) | Höchstens 2 Stück derselben Warenklassifikationsposition je Anmeldung | CI000000000009 |
Weitere zu beachtende Punkte
- Antrag oder Selbsteintrag des Codes: Es gibt zwei Wege zur Prüfbefreiung: entweder eine vorherige Antragstellung beim BSMI, oder – bei Erfüllung der Voraussetzungen – die Selbsteintragung des Freistellungscodes im Feld „Nummer der Einfuhrgenehmigung“ der Einfuhranmeldung (Art. 3 der Verordnung über die Befreiung von der Warenprüfung). Selbst eingetragen werden darf der Code bei allgemeinen Waren für den Eigenbedarf mit einem Gesamtwert bis US$ 1.000 sowie bei Spielwaren, Schutzhelmen, Feuerzeugen, Schreibwaren, Baby- und Kleinkindartikeln sowie Informationstechnik-Geräten, sofern die jeweilige Grenze eingehalten wird. Übersteigen allgemeine Waren für den Eigenbedarf US$ 1.000, ist ein vorheriger Antrag erforderlich.
- Nur einmal innerhalb von sechs Monaten: Für dieselbe Ausführung (bei Baby- und Kleinkindartikeln dieselbe Warenklassifikationsposition) ist die Prüfbefreiung innerhalb von sechs Monaten grundsätzlich auf einmal beschränkt; besteht innerhalb von sechs Monaten Bedarf an einer Einfuhr in Teillieferungen, muss vor der ersten Einfuhr beim BSMI eine Sondergenehmigung beantragt werden (Art. 8).
- Verkauf oder Verschenken nicht zulässig: Prüfbefreit eingeführte Waren dürfen, sofern nicht ordnungsgemäß geprüft und für konform befunden, nicht auf dem inländischen Markt verkauft werden (Art. 17); auch das FAQ des BSMI stellt klar, dass sie nicht verschenkt werden dürfen. Um sie zu Verkaufs- oder Geschenkzwecken zu verwenden, muss zuvor beim BSMI eine Prüfung beantragt werden; erst nach bestandener Prüfung dürfen sie verkauft oder verschenkt werden (Art. 16). Für Qualität und Sicherheit prüfbefreiter Waren trägt der Meldepflichtige die Verantwortung (Art. 17 Abs. 2).
- Für manche Waren ist eine Prüfbefreiung grundsätzlich nicht zulässig: Stahlseile, Lasthaken und Karabinerhaken, Großcomputer mit einer Nennleistung von 30 kVA oder mehr sowie tragbare Laserpointer mit einer Leistung über 1 mW oder oberhalb der Laserklasse 2 (Art. 11).
Was ist bei prüfpflichtigen Waren beim Sammelversand aus China nach Taiwan zu beachten?
HowBridge betreibt ausschließlich das Sammelversand-Lager in Shenzhen und das Betriebslager in Taoyuan Dayuan; die Versandroute führt von China nach Taiwan. Dieser Abschnitt erläutert die warenprüfungsrechtlichen Vorschriften, die beim Kauf über chinesische Online-Shops und beim Sammelversand über das Lager in Shenzhen nach Taiwan zu beachten sind.
Prüfpflichtige Waren bei der Einfuhr per Kurierdienst: keine vereinfachte Anmeldung möglich
Laut Frage 8 des BSMI-FAQ zur Warenprüfungsbefreiung dürfen prüfpflichtige Waren, die per Luft- oder Seekurierdienst eingeführt werden, nicht über eine vereinfachte Anmeldung abgefertigt werden, sondern müssen mit einer regulären Einfuhranmeldung angemeldet werden. Geben Sie bei der Voranmeldung des Sammelversands Warenbezeichnung, Ausführung, Menge und Wert wahrheitsgemäß an; ob eine Ware prüfpflichtig ist und ob eine Prüfbefreiung anwendbar ist, wird durch die Prüfung des BSMI und die endgültige Festsetzung des Zolls bestimmt.
Einkaufsagenturen, die im Namen der Verbraucher eine Prüfbefreiung für Eigenbedarf anmelden, umgehen die Prüfung
In einer Pressemitteilung des BSMI vom 9. November des 109. Jahres der Republik China (2020) wird darauf hingewiesen, dass es eine Umgehung der Prüfung darstellt, wenn eine Einkaufsagentur im Auftrag von Verbrauchern Waren im Ausland bestellt, diese aber im Namen des Verbrauchers als prüfbefreite Ware für den Eigenbedarf einführt; die Einkaufsagentur, die die Ware tatsächlich in den inländischen Markt einführt, ist der Meldepflichtige. Für prüfpflichtige Waren, die Verbraucher selbst kaufen, kann zwar eine Prüfbefreiung für Eigenbedarf beantragt werden, die Verantwortung für die Produktsicherheit tragen sie jedoch selbst.
Prüfpflicht häufiger online gekaufter Waren
Folgende Waren sind bereits als prüfpflichtig gelistet: Powerbanks seit dem 103. Jahr der Republik China (2014), wobei das BSMI im November des 114. Jahres der Republik China (2025) ankündigte, die Grenzstichprobenquote auf das Zehnfache zu erhöhen; Bluetooth-Kopfhörer seit dem 1. Januar des 113. Jahres der Republik China (2024); 14 wiederaufladbare Elektrogeräte wie Handventilatoren, Lockenstäbe und Handwärmer wurden seit dem 112. Jahr der Republik China (2023) schrittweise gelistet, Handwärmer ab dem 1. Juli des 115. Jahres der Republik China (2026); mit den 9 ab dem 1. Juli des 115. Jahres der Republik China (2026) geltenden Prüfvorschriften kamen neu hinzu: Ladestationen für Elektrofahrzeuge bis 30 kW, 7 Arten wiederaufladbarer Haushaltsgeräte wie elektrische Fliegenklatschen sowie zusammensteckbare weiche Schaumstoff-Bodenmatten. Spielwaren umfassen derzeit 31 Kategorien und Baby- und Kleinkindartikel 37 Positionen im prüfpflichtigen Bereich.
Wer die nach Taiwan versandte Ware weiterverkaufen möchte, muss zuvor die Prüfung abschließen
Das BSMI weist Online-Verkäufer darauf hin: Waren, die im Ausland oder in Festlandchina selbst gekauft oder selbst mitgebracht wurden und kein Warenprüfzeichen tragen, müssen zunächst das für diese Ware geltende Prüfverfahren durchlaufen, bevor sie online verkauft werden dürfen. Auch bei prüfbefreit oder als Reisegepäck eingeführten Waren muss vor einer Verwendung zu Verkaufs- oder Geschenkzwecken zuerst beim BSMI eine Prüfung beantragt werden.
Wie liest man das Warensicherheitszeichen und den Buchstabencode, und wo kann man sie nachschlagen?
Nach Art. 3 der Verordnung über die Verwendung von Warenprüfzeichen besteht das Warenprüfzeichen aus einem Symbol und einer Kennnummer; das Symbol trägt die Bezeichnung „Warensicherheitszeichen“. Der erste Buchstabe der Kennnummer (Buchstabencode) gibt Auskunft über Prüfverfahren und Druckart.
| Buchstabencode | Bedeutung |
|---|---|
| C | Einzelchargenprüfung und Überwachungsprüfung, vom BSMI gedruckt (mit fortlaufender Nummer) |
| T | Baumusterzugelassene Ware, deren Zeichen der Meldepflichtige laut Anordnung selbst druckt |
| Q | Ware aus einem im Rahmen eines anerkannten Managementsystems registrierten Werk, dessen Zeichen genehmigt selbst gedruckt wird |
| M | Sonstige vom BSMI genehmigte Fälle, in denen der Meldepflichtige das Zeichen selbst druckt (in der Praxiserläuterung des BSMI als Überwachungsprüfung bezeichnet) |
| R | Zertifizierungsregistrierung |
| D | Konformitätserklärung |
Nach Erhalt der Ware können Sie über die Abfrage des Warenprüfzeichens des BSMI die Kennnummer eingeben, um die Zeichendaten abzufragen. Bei vom BSMI ausdrücklich bekannt gegebenen Waren muss das Zeichen zusätzlich einen QR-Code enthalten (eingeführt durch Änderung vom 11. Januar des 111. Jahres der Republik China (2022), damals als Pilotprogramm bezeichnet und nur für bestimmte Positionen geltend).
Welche Bußgelder drohen bei einer Einfuhr ohne abgeschlossene Prüfung?
Art. 59, 60 und 60-1 des Warenprüfungsgesetzes richten sich gegen den Meldepflichtigen prüfpflichtiger Waren (bei im Ausland hergestellten Waren ist dies der Importeur); Verkäufer, die den Prüfvorschriften nicht entsprechende Waren ausstellen oder verkaufen, werden gesondert nach Art. 60-2 mit einem Bußgeld belegt.
| Sachverhalt | Bußgeld | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| Aus- oder Einfuhr bzw. Markteintritt einer den Prüfvorschriften nicht entsprechenden Ware | NT$ 200.000 bis NT$ 2.000.000 | Art. 60 Abs. 1 |
| Wie oben, wobei die Ware bei der Prüfung als nicht konform befunden wurde | NT$ 250.000 bis NT$ 2.500.000 | Art. 60 Abs. 2 |
| Kennzeichnungsverstoß, bei Nichtbehebung innerhalb der gesetzten Frist trotz Aufforderung | NT$ 100.000 bis NT$ 1.000.000 | Art. 59 Abs. 1 |
| Unwahre Kennzeichnung | NT$ 150.000 bis NT$ 1.500.000 | Art. 59 Abs. 2 |
| In allen Fällen nach Art. 59 und Art. 60, wenn der Gesamtwert der Ware unter NT$ 100.000 liegt | Kann bis zum 2-Fachen des Gesamtwerts betragen, jedoch nicht weniger als NT$ 10.000 | Art. 60-1 |
| Verkäufer stellt eine den Prüfvorschriften nicht entsprechende Ware aus oder verkauft sie, und behebt dies trotz Aufforderung nicht innerhalb der gesetzten Frist | NT$ 10.000 bis NT$ 100.000, wiederholte Bußgelder möglich | Art. 60-2 |
Der Gesamtwert der Ware nach Art. 60-1 ergibt sich aus der Menge der beanstandeten Ware multipliziert mit dem Stückpreis; bei eingeführten Waren wird der CIF-Wert zugrunde gelegt. Liegt der Gesamtwert unter NT$ 100.000, „kann“ die zuständige Behörde nach dieser Vorschrift ein Bußgeld bis zum 2-Fachen des Gesamtwerts verhängen (mindestens NT$ 10.000); ob dies angewendet wird, entscheidet die zuständige Behörde im Einzelfall.
Wie viele Zolltarifpositionen sind von BSMI betroffen?
Die HowBridge-Zolltarifdatenbank erfasst 12,699 11-stellige Positionen, von denen 645 (5.08%) in den Einfuhrbestimmungen C01 oder C02 enthalten; das bedeutet, dass ungefähr jede 20-te Position von der verpflichtenden Einfuhrprüfung des BSMI betroffen sein kann.
- Anzahl C01/C02
- C01: 12, C02: 633; weitere 645mw0 sind zugleich mit MW0 gekennzeichnet (Einfuhr von Waren aus Festlandchina nicht zulässig; für industrielle Waren der Zolltarifkapitel 25 bis 97 außerhalb der „Liste der beschränkt einführbaren Waren“ gilt eine gesonderte Regelung zur zertifikatsfreien Einfuhr kleiner Mengen, siehe die jeweiligen Kapitelseiten). Auch wenn die zertifikatsfreie Einfuhr kleiner Mengen anwendbar ist, müssen prüfpflichtige Waren weiterhin die Prüfung abschließen oder die Voraussetzungen für eine Prüfbefreiung erfüllen.
- Kapitel mit den meisten Positionen
- Kapitel 44: 107、Kapitel 85: 103、Kapitel 84: 76、Kapitel 94: 53、Kapitel 63: 40、Kapitel 95: 35
Vom BSMI veröffentlichte Zahlen
- Im 114. Jahr der Republik China (2025) wurden bei der Marktkontrolle insgesamt 76.384 Waren überprüft (einschließlich stationärer Geschäfte und Online-Kontrollen), davon 2.344 mit Verstößen, entsprechend 3,07 %.
- Im 114. Jahr der Republik China (2025) wurden mittels Informationstechnologie Online-Plattformen kontrolliert und insgesamt 17.087 Waren aus dem Verkehr gezogen.
- Im 114. Jahr der Republik China (2025) wurden 3.117 Warenproben getestet, mit einer Nichtkonformitätsquote von 11,04 %.
- Im 114. Jahr der Republik China (2025) wurden bei zertifikatsregistrierten Importwaren 1.189 Chargen an der Grenze kontrolliert, davon 56 nicht konform, entsprechend einer Nichtkonformitätsquote von 5 %.
Quelle: Bureau of Standards, Metrology and Inspection des Wirtschaftsministeriums, chinesischsprachiger Jahresbericht für das 114. Jahr der Republik China (2025).
Die Zahlen der Zolltarifdatenbank werden alle 6 Stunden zusammengestellt; die Daten werden mit den von der Zollverwaltung des Finanzministeriums veröffentlichten Zolltarifdaten synchronisiert (die Codes für Einfuhrbestimmungen werden vom Bureau of Foreign Trade des Wirtschaftsministeriums festgelegt); eine Zitierung unter Angabe von „HowBridge 0523.tw“ ist willkommen. C01 und C02 sind Codes für Einfuhrbestimmungen, keine Codes für Prüfverfahren; ob eine Ware im Einzelfall prüfpflichtig ist, richtet sich nach den Bekanntmachungen und der Prüfung des BSMI, die Positionszuordnung nach der endgültigen Festsetzung durch den Zoll.
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Diese Seite bietet einen BSMI-Überblick; die folgenden Spezialseiten vertiefen jeweils eine Fragestellung:
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Seit dem 26. September des 112. Jahres der Republik China (2023) gliedert sich das BSMI in 6 Abteilungen und 6 Büros; die für die Warenprüfung zuständigen Einheiten umfassen die Abteilung für Normung, die Abteilung für Prüfverwaltung und die Abteilung für Prüftechnik. Die in älteren Unterlagen genannten Bezeichnungen „Erste Abteilung“ und „Sechste Abteilung“ stammen aus der Zeit vor der Umstrukturierung.
Vor dem Anruf bereithalten
- Warenbezeichnung, Modell, Spezifikation und Verwendungszweck
- Zolltarifposition (CCC Code) und Code für Einfuhrbestimmungen
- Menge, Wert (CIF-Wert) und ob es sich um Eigenbedarf handelt
- Bereits vorhandene Prüfzertifikate, Kennnummern oder Anmeldedaten
Woher stammen die Rechtsgrundlagen und Daten dieser Seite?
Die auf dieser Seite zitierten Rechtsvorschriften und Erläuterungen des BSMI wurden vom 15. bis 16. September 2026 mit dem Originaltext abgeglichen; für die Erläuterungen zu weiteren Themen im Bereich der weiterführenden Links gelten die jeweiligen Quellenangaben der Spezialseiten.
Rechtsvorschriften
- Warenprüfungsgesetz (geändert und verkündet am 11. Juli des 96. Jahres der Republik China (2007)): Art. 3, 5, 6, 8, 9, 12, 28, 29, 30, 39, 43, 44, 46, 49, 59, 60, 60-1, 60-2
- Verordnung über die Befreiung von der Warenprüfung (geändert am 21. November des 108. Jahres der Republik China (2019)): Art. 2, 3, 5, 8, 11, 16, 17
- Verordnung über die Verwendung von Warenprüfzeichen (geändert am 21. Januar des 115. Jahres der Republik China (2026)): Art. 3
- Verordnung über die Überwachungsprüfung von Waren (Art. 7, 13-1), Verordnung über die Zertifizierungsregistrierung von Waren (Art. 6), Verordnung über die Verwaltung der Baumusterzulassung von Waren (Art. 8)
- Bureau of Foreign Trade des Wirtschaftsministeriums, „Tabelle der Codes für Einfuhrbestimmungen“: Definitionen von C01 und C02
- Bekanntmachung des Wirtschaftsministeriums Jing-Mao-Zi Nr. 11104603570 vom 19. August des 111. Jahres der Republik China (2022): Regelung zur zertifikatsfreien Einfuhr kleiner Mengen von Waren aus Festlandchina
Amtliche Erläuterungen
- BSMI des Wirtschaftsministeriums, FAQ zur Warenprüfungsbefreiung (Fragen 3, 8, 9) sowie „Häufig verwendete Freistellungscodes für die Zollabfertigung“ (in Kraft seit 1. April des 108. Jahres der Republik China (2019))
- BSMI des Wirtschaftsministeriums, Verfahrenserläuterungen zu „Einzelchargenprüfung“, „Überwachungsprüfung“ und „Konformitätserklärung“ (mit Hinweisen für Online-Verkäufer)
- Kaohsiung-Zweigstelle des BSMI des Wirtschaftsministeriums, „Häufige Fragen zum Online-Verkauf prüfpflichtiger Waren“ (November des 114. Jahres der Republik China (2025))
- BSMI des Wirtschaftsministeriums, Anordnung vom 8. September des 115. Jahres der Republik China (2026) zur Änderung der „Richtlinie für die Baumusterzulassung von Maschinenprodukten“: Gültigkeitsdauer des Zertifikats grundsätzlich drei Jahre
- Pressemitteilungen des BSMI des Wirtschaftsministeriums: 9. November 2020 (Umgehung der Prüfung durch Prüfbefreiung für Eigenbedarf beim Online-Einkauf), 5. November 2025 (Powerbanks), 11. März 2026 (Bluetooth-Kopfhörer), 23. Juni (9 Prüfvorschriften), 7. Juli (Baby- und Kleinkindartikel), 6. August (wiederaufladbare Elektrogeräte), 12. August (Spielwaren)
- BSMI des Wirtschaftsministeriums, chinesischsprachiger Jahresbericht für das 114. Jahr der Republik China (2025)
Forschungsberichte
Studie zu Verstoßmustern, Risikomanagement und Gegenmaßnahmen bei online gekauften prüfpflichtigen Waren (Abschlussbericht)
Der Bericht weist darauf hin, dass bei Einkaufsagentur- oder Gruppenkaufmodellen die Bestimmung des Meldepflichtigen unklar ist; führt der Hauptorganisator einer Sammelbestellung Waren aus dem Ausland ein, kann er als Meldepflichtiger gelten. Der Bericht stammt aus einer früheren Zeit, und die Online-Kaufmodelle unterscheiden sich vom heutigen Stand.
Bewertungsbericht zum Einzelhaushalt 111. Jahr der Republik China des Industrieamts, des Amts für Außenhandel, des BSMI und des Amts für geistiges Eigentum des Wirtschaftsministeriums
Der Bericht fasst die Nichtkonformitätsquoten der Marktkontrollen und Probenprüfungen vom 106. Jahr bis Juli des 110. Jahres der Republik China zusammen und kommt zu dem Schluss, dass die Quote zwar leicht gesunken, aber weiterhin relativ hoch ist.
Die Gültigkeitsdauer des Zertifizierungsregistrierungszertifikats wird nach Art. 39 des Warenprüfungsgesetzes vom BSMI je nach Warenart bekannt gegeben; die Gültigkeitsdauer des Baumusterzulassungszertifikats wird vom BSMI je nach Warenart festgelegt (bei Maschinen grundsätzlich drei Jahre). Die konkrete Dauer für Elektro- und Elektronikprodukte richtet sich nach der jeweiligen Bekanntmachung des BSMI für diese Ware. Diese Seite erläutert die allgemeinen Vorschriften und stellt keine Einzelfallentscheidung zur Prüfung dar; ob eine Ware prüfpflichtig ist und eine Prüfbefreiung möglich ist, richtet sich nach der Prüfung des BSMI, die Positionszuordnung nach der endgültigen Festsetzung durch den Zoll.
Häufig gestellte Fragen
Weiterführende Links
Vor dem Versand: Einfuhrbestimmungen an der Position prüfen
Suchen Sie die 11-stellige Position anhand der chinesischen Warenbezeichnung, um zu prüfen, ob C01, C02 oder andere Einfuhrbestimmungen gelten, und klären Sie anschließend, welche Verfahren erforderlich sind.
Einfuhrbestimmungen einer Position abfragen