Stimmen die drei EZ WAY Klarstellungen? Der Faktencheck Punkt fuer Punkt
Alle drei Klarstellungen stimmen zur Haelfte. „Kein Zwang": Das Gesetz nennt tatsaechlich drei Wege der Bevollmaechtigung, vorgeschrieben ist jedoch die erteilte Zollanmeldungsvollmacht als solche. Die amtliche Aufklaerung der vergangenen fuenf Jahre erklaerte der Bevoelkerung praktisch nur die Installation von EZ WAY; die Alternativen wurden erst nach dem Ausbruch der Debatte vollstaendig dargestellt. „Datenschutz": Die Regelung erlaubt es bereits, mit einer per Klarnamen-Verifizierung bestaetigten Mobilnummer auf die Angabe der Ausweisnummer zu verzichten. Die Richtung stimmt, doch in der Praxis verlangen Anbieter die Nummer weiter, bei hochwertigen Sendungen gilt die Befreiung nicht, und die Daten von 7,59 Millionen Menschen liegen gebuendelt bei einem privaten Unternehmen, das keinen Vertrag mit dem Staat hat. „Keine Gebuehren fuer die Bevoelkerung": woertlich richtig. Kassiert wird bei den Zollagenturen, rund 0,8 bis 3,5 NT$ pro Anmeldung. Peng Ying-wei sagte jedoch selbst, dass die Weitergabe dieser Kosten in die Servicegebuehren „unternehmerisches Handeln der Branche" sei. Am Ende zahlt es die Kundschaft.
Letzte Pruefung: 2026-08-04 (auf Basis der geltenden Fassungen in der nationalen Rechtsdatenbank, der Klarstellungen der Zollverwaltung vom 2026-08-03 sowie der namentlich gezeichneten Medienberichte desselben Tages)
| Amtliche Aussage | Ergebnis des Faktenchecks |
|---|---|
| „Das Gesetz verpflichtet niemanden zur Nutzung von EZ WAY" | Rechtlich haltbar, in der Aufklaerung geschoent Artikel 17 der Luftfracht-Verordnung nennt tatsaechlich drei Wege. Vorgeschrieben ist aber die Bevollmaechtigung selbst, und die amtliche Aufklaerung nannte ueber Jahre fast nur EZ WAY. Die beiden anderen Wege wurden erst am 3. August 2026 vollstaendig oeffentlich erklaert. |
| „Die Online-Vollmacht dient dem Schutz personenbezogener Daten" | Rechtsgrundlage vorhanden, Umsetzung lueckenhaft Artikel 18 Absatz 3 erlaubt den Verzicht auf die Ausweisnummer bei verifizierter Mobilnummer. In der Praxis fragen Anbieter sie dennoch ab, ab einem Zollwert von NT$ 50.000 gilt die Befreiung nicht, und die Daten liegen nun gebuendelt bei einem Privatunternehmen ohne Vertrag. |
| „Es werden keine Gebuehren von der Bevoelkerung erhoben" | Woertlich richtig, bezahlt wird es trotzdem von der Kundschaft Gestaffelt 0,8 bis 3,5 NT$ pro Anmeldung bei den Zollagenturen (Angabe der Behoerdenleitung). Dieselbe Leitung bezeichnete die Weitergabe der Kosten in die Servicegebuehren als unternehmerisches Handeln. Damit raeumt die Behoerde die Umlage selbst ein. |
Was auf der Pressekonferenz geschah: die Chronologie
Die Affaere begann nicht im Netz, sondern im Parlament. Am 29. Juli 2026 fragte Parlamentsmitglied Lin Dai-hua im Finanzausschuss nach: Die gesetzlich vorgeschriebene Zollabfertigung mit Klarnamen-Verifizierung werde ohne jeden Vertrag von einem privaten Unternehmen betrieben und bepreist. Bis zu 3,5 NT$ Bestaetigungsgebuehr pro Anmeldung, fuer die SFTP-Datenanbindung zusaetzlich 2.500 NT$ Monatsgebuehr plus 0,8 NT$ pro Anmeldung, und das alles gestaffelt: Grosse Cross-Border-Plattformen zahlen wenig, kleine und mittlere Zollagenturen im Inland den Hoechstsatz. Ab dem 1. August 2026 schwoll die Empoerung an, als die Social-Media-Persoenlichkeit Chen Yi fragte, ob ein Privatunternehmen auf diesem Weg wirklich personenbezogene Daten der Bevoelkerung sammeln duerfe. Am Mittag des 3. August 2026 berief die Zollverwaltung kurzfristig eine Pressekonferenz zu den „drei grossen Missverstaendnissen rund um EZ WAY" ein, geleitet von Peng Ying-wei persoenlich.
Die dort genannten Eckdaten: rund 7,59 Millionen registrierte Nutzerinnen und Nutzer, monatlich ueber 4 Millionen vereinfachte Zollanmeldungen fuer Expressimporte ueber das System, etwa 70 Prozent des Gesamtaufkommens. Betreiber ist Trade-Van (boersennotiert unter 6183), ein privatwirtschaftlich gefuehrtes Unternehmen mit staatlicher Beteiligung; groesster Anteilseigner ist mit 36,11 Prozent das Finanzministerium. Zwischen der Zollverwaltung und Trade-Van bestehe jedoch „keinerlei Vereinbarung oder Vertrag, und EZ WAY wurde auch nicht im Auftrag der Behoerde von Trade-Van errichtet" - dieser Satz stammt woertlich von Peng Ying-wei. Zugesagt wurden zudem ein Pruefbericht binnen drei Monaten mit der Frage, ob das System in die oeffentliche Infrastruktur ueberfuehrt werden soll, sowie eine neue Warnfunktion in der App, die auf einschlaegige Vorschriften hinweist.
Beruhigt hat die Pressekonferenz die Debatte nicht: Cheap, ein Social-Media-Kanal mit Millionenreichweite, widersprach noch am selben Tag Punkt fuer Punkt. Der Hinweis, man koenne ja weiterhin Papierformulare nutzen, sei so, als sage man: Niemand zwingt Sie, im Taipei 101 den Aufzug zu nehmen, Sie koennen auch die Treppe steigen. Die gesamte Veranstaltung habe nur „Oel ins Feuer gegossen". Die Emotionen einmal beiseite: Im Folgenden pruefen wir jede der drei Aussagen am Gesetzestext und an den Dokumenten der Behoerde selbst.
Klarstellung 1: „Kein Zwang zur Nutzung von EZ WAY" - rechtlich haltbar, in der Aufklaerung geschoent
Zunaechst das, was stimmt. Artikel 17 Absatz 1 der Verordnung ueber die Zollabfertigung von Luftfracht-Expresssendungen nennt tatsaechlich drei Wege: erstens die schriftliche Einzel- oder Dauervollmacht; zweitens die Online-Vollmacht ueber das CPT Single Window mit Buerger-Digitalzertifikat (seit Oktober 2025 auch als mobiles Zertifikat ohne Kartenlesegeraet); drittens die Online-Einzelvollmacht ueber eine Plattform mit Klarnamen-Verifizierung, und EZ WAY ist nur eine Umsetzung dieser dritten Variante. Artikel 18 der Verordnung ueber die Zollabfertigung von Seefracht-Expresssendungen ist gleich aufgebaut. Rein juristisch trifft „kein Zwang" also zu; rund 30 Prozent der Anmeldungen laufen tatsaechlich ueber Papiervollmachten, darunter Firmenkunden, fuer die die Klarnamen-Verifizierung ohnehin nicht offensteht.
Nun die Haelfte, die unerwaehnt blieb. Erstens: Vorgeschrieben ist der Abschluss der Zollanmeldungsvollmacht selbst. Artikel 17 Absatz 2 bestimmt, dass der Zoll eine Anmeldung zurueckweisen kann, wenn die Vollmacht nicht erteilt und dies aktenkundig ist. Genau dieser Absatz gilt seit dem 1. Maerz 2026 flaechendeckend, und die Zollverwaltung bewarb ihn in ihrer Mitteilung vom 24. Februar 2026 selbst als „vollstaendige Umsetzung". Erzwungen wird also nicht eine bestimmte App, sondern das Ergebnis: ohne Vollmacht kommt die Ware nicht herein. Zweitens: Im Gesetz steht, der Zoll „kann" zurueckweisen, also eine Ermessensregel. In der Kommunikation gegenueber der Bevoelkerung heisst es dagegen durchgaengig, eine Einfuhr sei dann „nicht moeglich" - gegenueber der Branche flexibel, gegenueber der Kundschaft absolut.
Drittens, und das ist der eigentliche Zuendfunke: In den vergangenen fuenf Jahren erklaerte die amtliche Aufklaerung der Bevoelkerung praktisch nur den Download von EZ WAY. Die Papiervollmacht und das CPT Single Window, beides legale Wege, wurden erst am 3. August 2026 auf der Pressekonferenz erstmals umfassend oeffentlich dargestellt. Hinzu kommt: Nur zwei Unternehmen besitzen ueberhaupt die Zulassung als Betreiber eines Zollabfertigungsnetzes, und das zweite entschied sich nach Pruefung dagegen. Aus „drei Moeglichkeiten" wurde am Markt faktisch eine einzige. Die Zollverwaltung raeumt in ihrer ergaenzenden Erlaeuterung selbst ein, dass Cross-Border-Plattformen in der Praxis „ueberwiegend voraussetzen, dass die EZ Way App bereits registriert ist, und vor dem Versand eine bestaetigte Vollmacht verlangen". Die Wahlmoeglichkeit steht im Gesetz, gebaut wurde nur ein Weg.
In einem Satz
Vorgeschrieben ist die Vollmacht, nicht das Werkzeug. Diese beiden Ebenen muss man trennen. Die Behoerde spricht nur ueber die zweite, die Kritik nur ueber die erste, und deshalb halten beide Seiten die jeweils andere fuer unehrlich.
Klarstellung 2: „EZ WAY schuetzt personenbezogene Daten" - Rechtsgrundlage ja, Wirkung ja, Umsetzung lueckenhaft
Fairerweise: Dieser Punkt hat eine reale Grundlage. In der Papier-Aera mussten Ausweiskopien an die Zollagentur gehen, und die Folgen sind aktenkundig. 2020 zog der Zoll knapp 300 Faelle von Anmeldungen unter fremdem Namen ein und uebergab sie der Staatsanwaltschaft. 2021 meldete eine einzelne Zollagentur in Taoyuan binnen drei Monaten knapp 300 Sendungen unter fremdem Namen an; unter den polizeilich beschlagnahmten Beweismitteln fanden sich ueber 250 „Originalvollmachten mit offenem Datum". Die Online-Vollmacht hat diese Risikokette, den ungezuegelten Umlauf von Ausweiskopien, tatsaechlich gekappt. Entscheidend ist zudem Artikel 18 Absatz 3 der Luftfracht-Verordnung im Wortlaut: Wer bei einer vereinfachten Zollanmeldung eine per Klarnamen-Verifizierung bestaetigte Mobilnummer der empfangenden Person angibt, „kann von der Angabe der Ausweisnummer befreit werden". Rechtlich genuegt also die Mobilnummer, und darin liegt der eigentliche Datenschutznutzen der Klarnamen-Verifizierung.
Die Umsetzung hat allerdings an drei Stellen Luecken. Erstens: Erlaubt ist erlaubt, doch in der Praxis verlangen Anbieter die Ausweisnummer weiter. Bereits 2023 belegte ein Medienbericht, dass Sammelversand-Anbieter nach abgeschlossener Klarnamen-Verifizierung erneut den Personalausweis forderten, nach dem Motto: ohne Ausweis kein Versand. Die Zollverwaltung hat die Fach- und Branchenverbaende damals schriftlich gebeten, „keine Ausweisnummern von der Bevoelkerung zu verlangen". Drei Jahre spaeter passiert es immer noch. Zweitens gilt die Befreiung ueber die Mobilnummer nur fuer die vereinfachte Zollanmeldung. Bei Waren mit einem Zollwert ueber NT$ 50.000 ist die Ausweisnummer weiterhin gesetzlich anzugeben. Drittens ist die Ausweisnummer aus dem Verfahren nicht verschwunden, sie ist nur umgezogen: Fuer die Registrierung bei EZ WAY selbst ist sie anzugeben, und wer die Verifizierung ueber den Mobilfunkanbieter nicht besteht, muss zusaetzlich Fotos beider Ausweisseiten hochladen. Aus Papierakten, verstreut ueber viele Zollagenturen, wurde eine Datenbank mit den Identitaetsdaten von 7,59 Millionen Menschen bei einem einzigen Privatunternehmen.
Diese Buendelung wiegt umso schwerer, weil die Aufsicht fehlt. Parlamentsmitglied Wu Tsung-hsien brachte es auf den Punkt: Mit welchem Recht koenne man einerseits sagen, zwischen EZ WAY und dem Staat bestehe kein Vertragsverhaeltnis, und andererseits die Sicherheit der Daten bei EZ WAY garantieren? Fair bleiben muss der Faktencheck auch gegenueber der Behoerde: Bis zum Pruefdatum dieser Seite ist kein einziger bestaetigter Fall eines Datenlecks oder eines Hackerangriffs bei EZ WAY oder Trade-Van dokumentiert. Das Problem lautet nicht „die Daten sind schon abgeflossen", sondern: Wer haftet, wenn es passiert, und auf welcher vertraglichen Grundlage? Darauf gibt es bis heute keine Antwort.
Die Ausnahme bei hochwertigen Sendungen wird gern verschwiegen
Waren mit einem Zollwert ueber NT$ 50.000 duerfen nicht ueber die vereinfachte Zollanmeldung laufen. Die Befreiung ueber die Mobilnummer gilt dort nicht, Ausweisnummer, Nummer der Aufenthaltsgenehmigung oder Passnummer sind weiterhin gesetzlich anzugeben.
Klarstellung 3: „Keine Gebuehren fuer die Bevoelkerung" - woertlich richtig, die Rechnung landet nur auf Umwegen bei Ihnen
Ueber die Gebuehren selbst besteht kein Streit, die Behoerde raeumt sie ein: Auf der Pressekonferenz erlaeuterte Peng Ying-wei, dass Trade-Van nach Nutzungsvolumen gestaffelt abrechne und den Zollagenturen rund 0,8 bis 3,5 NT$ pro Anmeldung berechne. Die Anfrage von Parlamentsmitglied Lin Dai-hua legte mehr offen: Fuer die SFTP-Datenanbindung an der Quelle kommen 2.500 NT$ Monatsgebuehr plus 0,8 NT$ Servicegebuehr je Anmeldung hinzu, und die Staffelung erzeugt eine Zwei-Klassen-Struktur. Grosse Cross-Border-Plattformen mit hohem Volumen zahlen nur 0,8 NT$, kleine und mittlere Zollagenturen im Inland dagegen den Hoechstsatz von 3,5 NT$. Lo Wen-hsiang, Vorsitz des Taipeher Verbands der Luftfracht-Spediteure, ergaenzte im Interview die Vorgeschichte: Anfangs habe die Gebuehr je Anmeldung bis zu 18 NT$ betragen; erst nach Verhandlungen des Verbands sei sie auf 3,5 NT$ gesunken, ohne Rabatt koennten zusaetzlich 2,50 NT$ Rueckverfolgungsgebuehr anfallen.
Wer zahlt das am Ende? Dafuer braucht es keine Spekulation, zwei Originalzitate genuegen. Lo Wen-hsiang: „Die EZ WAY Gebuehren werden derzeit von den Zollagenturen vorgestreckt und anschliessend bei den Empfaengerinnen und Empfaengern eingezogen." Und Peng Ying-wei sagte auf der Pressekonferenz woertlich: „Dass die Zollagenturen diese Kosten in ihren Servicegebuehren abbilden, ist unternehmerisches Handeln der Branche." Damit raeumt die Behoerde die Umlage ein und erklaert lediglich, dafuer nicht zustaendig zu sein. Ueber 4 Millionen Anmeldungen im Monat, 0,8 bis 3,5 NT$ pro Stueck: Das ergibt Systemkosten von mehreren zehn Millionen NT$ pro Jahr, vollstaendig versteckt in den Zoll- und Versandgebuehren, die Sie sehen. „Keine Gebuehren fuer die Bevoelkerung" und „am Ende zahlt es die Bevoelkerung" sind gleichzeitig wahr. Die Pressekonferenz nannte nur den ersten Satz.
Grundlegender ist das Aufsichtsvakuum. Der Abschluss der Zollanmeldungsvollmacht ist ein gesetzlich zwingender Verfahrensschritt, doch fuer das System, das ihn traegt, gibt es keinen staatlichen Auftrag, die Tarife beduerfen keiner behoerdlichen Genehmigung (die Fachaufsicht ordnet sie nicht dem Geschaeft eines Zollabfertigungsnetzes zu), und im Geschaeftsbericht des Unternehmens werden diese Erloese nicht gesondert ausgewiesen. Ein Gebuehrensystem, in das 7,59 Millionen Menschen durch die Regulierung hineingefuehrt wurden, dessen Tarife ein Privatunternehmen „im Rahmen des Geschaeftsmodells mit der Branche abstimmt": Das ist der Kern dessen, was Parlament und Oeffentlichkeit tatsaechlich infrage stellen.
Warum Sie diesen Betrag nie gesehen haben
Preislisten fuer Sammelversand und Express weisen keine gesonderte „EZ WAY Gebuehr" aus, sie steckt in der Zollabfertigungs- und Versandgebuehr. Auch das Finanzministerium raeumte 2021 amtlich und schriftlich ein, dass bei der Vorauslage von Zoll und Steuern „ein Teil der Anbieter von den einfuehrenden Personen eine Bearbeitungsgebuehr erhebt". Unsichtbar heisst nicht unbezahlt.
Wo landet Ihre Ausweisnummer eigentlich?
Die drei Klarstellungen einmal beiseite: Das hier wollen die meisten wirklich wissen. Nach geltendem Recht und den amtlichen Dokumenten passiert Ihre Ausweisnummer beim Auslandseinkauf vier Stationen.
Station 1: Bei der Registrierung bei EZ WAY - an Trade-Van
Anzugeben sind Staatsangehoerigkeit, Mobilnummer, Name und Ausweisnummer. Wer die Verifizierung ueber den Mobilfunkanbieter nicht besteht, muss zusaetzlich scharfe Fotos der Vorder- und Rueckseite des Personalausweises hochladen. Hier beginnt die Buendelung der Daten von 7,59 Millionen Menschen, verwahrt von einem boersennotierten Privatunternehmen ohne staatlichen Auftrag.
Station 2: Bei der vereinfachten Zollanmeldung - rechtlich muessen Sie sie nicht herausgeben
Artikel 18 Absatz 3 der Verordnung ueber die Zollabfertigung von Luftfracht-Expresssendungen: Wer eine per Klarnamen-Verifizierung bestaetigte Mobilnummer angibt, kann von der Angabe der Ausweisnummer befreit werden. Bei gewoehnlichen Online-Bestellungen mit einem Zollwert bis NT$ 50.000 benoetigen Zollagentur und Sammelversand-Anbieter Ihre Ausweisnummer also gesetzlich nicht.
Station 3: In der Praxis - manche Anbieter fragen trotzdem
Ein Medienbericht von 2023 belegte: Nach abgeschlossener Klarnamen-Verifizierung verlangten Sammelversand-Anbieter erneut den Personalausweis, ohne Ausweis kein Versand. Die Zollverwaltung hat die Express- und Zollagenturverbaende damals schriftlich gebeten, keine Ausweisnummern zu verlangen. Wird sie dennoch von Ihnen gefordert, koennen Sie sich darauf berufen und ablehnen.
Station 4: Missbrauch fremder Identitaeten - die Gefahr, gegen die das System gebaut wurde, ist real
2020 zog der Zoll knapp 300 Faelle von Anmeldungen unter fremdem Namen ein; 2021 meldete eine einzelne Zollagentur binnen drei Monaten knapp 300 Sendungen unter fremdem Namen an; in einem Fall nutzten mehrere Zollagenturen die Identitaet einer Person im Tempo von ein bis drei Anmeldungen taeglich, insgesamt mindestens 600 Mal. Seit dem 20. Juni 2025 sind Registrierung und Vollmachtserteilung ueber EZ WAY von auslaendischen IP-Adressen vollstaendig gesperrt, amtlich begruendet mit dem „zunehmend haeufigen" Missbrauch taiwanischer Identitaetsdaten aus dem Ausland.
Anmerkung zum Faktencheck: Bis zum 2026-08-04 ist kein bestaetigter Fall eines Datenlecks oder Hackerangriffs bei EZ WAY oder Trade-Van bekannt. Die geschilderten Faelle sind Straftaten, bei denen Daten auf Seiten der Anbieter missbraucht wurden. Das ist etwas anderes als ein gehacktes System: Ersteres ist aktenkundig, Letzteres bislang nicht.
Statt sich gegenseitig zu beschimpfen: drei Dinge zu Ende bringen - unsere Position
HowBridge ist ein Sammelversand-Anbieter und damit taeglich selbst Nutzer dieses Systems. Wir brauchen weder eine Pressekonferenz noch eine Uebersetzung durch Influencer. Wir wuenschen uns Korrekturen in drei Richtungen.
Die Mobilnummer muss die Ausweisnummer wirklich ersetzen
Die Rechtsgrundlage existiert (Artikel 18 Absatz 3 der Luftfracht-Verordnung, „kann von der Angabe befreit werden"), und die Zollverwaltung hat 2023 bereits ein Rundschreiben verschickt. Was fehlt, ist die Aufwertung der Bitte „bitte nicht abfragen" zu einer Pflicht mit Pruefung und Konsequenzen, damit gewoehnliche Online-Bestellungen durchgehend allein ueber die verifizierte Mobilnummer identifiziert werden. Korea ersetzt die Ausweisnummer bei der Anmeldung seit 2011 durch eine persoenliche Zoll-Identifikationsnummer und setzte das 2015 flaechendeckend um. Aus Korea kommt aber auch die Lehre: Auch ein solcher Code wird missbraucht (2022 wurden 120 Faelle mit einem Volumen von 38,8 Milliarden Won aufgedeckt), weshalb Korea die Codes ab 2026 jaehrlich erneuert und Missbrauch scharf sanktioniert. Taiwan sollte das Gesamtkonzept uebernehmen, nicht die Haelfte davon.
Gebuehren fuer ein gesetzlich vorgeschriebenes Verfahren muessen transparent sein
Der Abschluss der Zollanmeldungsvollmacht ist gesetzlich gefordert, doch das System dahinter hat keinen Vertrag, seine Tarife beduerfen keiner Genehmigung, und im Geschaeftsbericht taucht der Posten nicht gesondert auf. Notwendig sind eine veroeffentlichte Preisliste, eine Unterstellung der Gebuehren unter staatliche Aufsicht (entweder ueber einen Vertrag oder ueber eine Tarifgenehmigung) und eine ernsthafte Pruefung der Ueberfuehrung in die oeffentliche Infrastruktur im zugesagten Bericht nach drei Monaten. Der Verweis auf „Marktmechanismen" darf nicht laenger jede Aufsicht ersetzen.
Die Aufklaerung muss alle drei Wege und alle Bedingungen nennen
Amtliche Informationen sollten alle drei Wege der Bevollmaechtigung samt ihren tatsaechlichen Kosten nennen, den Ermessenscharakter der Zurueckweisung korrekt darstellen und die Voraussetzungen der Vorab-Vollmachtsbestaetigung klar benennen. Die Bevoelkerung hat kein Problem mit Regeln, sondern mit einer „freien Wahl", bei der nur ein Weg gebaut wurde.
Gleichzeitig ein Hinweis an Verbraucherinnen und Verbraucher
Bis das System verbessert ist, gelten Klarnamen-Verifizierung und Vorab-Vollmachtsbestaetigung unveraendert weiter: Pruefen Sie bei einer Push-Nachricht zuerst Absender, Warenbezeichnung und Betrag und bestaetigen Sie dann „Angaben stimmen ueberein". Was Sie nicht bestellt haben, quittieren Sie mit „Angaben stimmen nicht ueberein" und fuellen die Erklaerung ueber eine Zollanmeldung unter fremdem Namen aus. Ein System zu kritisieren und sich zugleich daran zu halten, ist kein Widerspruch.
Wie HowBridge damit umgeht
Kritik hin oder her, das Verfahren laeuft bei uns reibungslos: HowBridge ist direkt an die Klarnamen-Verifizierung von EZ WAY angebunden, uebernimmt bei der Zollanmeldung automatisch die korrekten Empfaengerdaten und loest die Push-Benachrichtigung aus, bevor die Ware das Shenzhen-Lager verlaesst. So haben Sie genug Zeit zum Bestaetigen, statt erst bei der Zustellung zum Klicken aufgefordert zu werden. Unsere Partner-Zollagentur ist als AEO (zugelassener Wirtschaftsbeteiligter) zertifiziert und stellt amtliche einheitliche Rechnungen sowie Einfuhrzollanmeldungen aus. Wie sich die Regeln entwickeln, beobachten wir weiter. Ihr Paket bleibt dabei nicht zwischen den Fronten haengen.
Rechtsgrundlagen und Quellen (jede Zahl auf dieser Seite stammt von hier)
- Verordnung ueber die Zollabfertigung von Luftfracht-Expresssendungen (Artikel 17, 18, 29) - nationale Rechtsdatenbank
- Verordnung ueber die Zollabfertigung von Seefracht-Expresssendungen (Artikel 18, 32) - nationale Rechtsdatenbank
- Zollverwaltung, 2026-08-03: Klarstellung zu Medienberichten, EZ Way werde von einem Privatunternehmen betrieben
- Zollverwaltung, 2026-08-03: Ergaenzende Erlaeuterung zu Bedenken bei der Nutzung der EZ Way App
- Zollverwaltung, 2026-02-24: Mitteilung zur vollstaendigen Umsetzung der Vorab-Vollmachtsbestaetigung zum 1. Maerz 2026
- CNA, 2026-08-03: Finanzministerium raeumt mit drei Missverstaendnissen zu EZ WAY auf (Zitate der Behoerdenleitung)
- UDN, 2026-08-03: Die drei Klarstellungen der Zollverwaltung (0,8 bis 3,5 NT$ je Anmeldung, Kostenweitergabe als unternehmerisches Handeln)
- ETtoday, 2026-08-03: Verbandsvorsitz Lo Wen-hsiang zur Gebuehrenentwicklung (18 NT$ auf 3,5 NT$, Rueckverfolgungsgebuehr)
- China Times, 2026-08-04: Anfrage von Lin Dai-hua und Marktstruktur (SFTP-Monatsgebuehr, gestaffelte Preise)
- China Times, 2026-08-03: Vier Forderungen von Wu Tsung-hsien (Datensicherheit garantiert, aber ohne Vertrag)
- Nextapple News, 2023-01-17: Trotz abgeschlossener Klarnamen-Verifizierung weiter nach dem Ausweis gefragt (Zollverwaltung: bitte nicht verlangen)
- Koreanischer Zolldienst (korea.kr), 2022-10-14: Vorgehen gegen den Missbrauch der persoenlichen Zoll-Identifikationsnummer
- ETtoday, 2026-08-03: Cheap antwortet Punkt fuer Punkt auf die Pressekonferenz
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- EZ WAY „Angaben stimmen nicht ueberein": welche Folgen das hat
Die Regeln behalten wir im Blick, das Verfahren erledigen wir fuer Sie
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