Braucht Haustier-Zahnpasta für den Versand nach Taiwan eine Lebensmittelzulassung? Einstufung, Zolltarifnummern und Quarantäne für Kausnacks
HowBridge versendet ausschließlich von China (Konsolidierungslager Shenzhen) nach Taiwan. Überseestrecken aus den USA, Japan oder Europa sind noch nicht eröffnet, und wir bieten weder einen Einkaufsservice noch eine Zusatzversicherung noch die Beantragung von Genehmigungen für Tierarzneimittel an. Die auf dieser Seite genannten ausländischen Marken und Vertriebswege dienen nur als allgemeine Markteinordnung.
📅 Zuletzt aktualisiert: 2026-09-05 · ✍️ HowBridge Redaktion Sammelversand · 🛡️ Zollsätze und Einfuhrauflagen wurden Nummer für Nummer anhand unserer Zolltarifdatenbank geprüft; die Rechtsgrundlagen stammen aus der nationalen Rechtsdatenbank und aus Bekanntmachungen der zuständigen Behörden
- Eine Lebensmittelzulassung ist nicht erforderlich: Haustier-Zahnpasta ist kein Lebensmittel für Menschen und auch kein Heimtierfutter zum Verfüttern; sie unterliegt daher weder der Einfuhrprüfung für Lebensmittel durch die Behörde für Lebensmittel- und Arzneimittelsicherheit noch der Anmeldung als Heimtierfutter. Zahnpasta zur normalen Reinigung fällt unter die Zolltarifnummer 3306.10 (Zahnputzmittel), der Zollsatz der Spalte I beträgt 0 %, hinzu kommen nur 5 % Mehrwertsteuer.
- Erst ein Heilungsversprechen oder ein Arzneistoff führt ins Tierarzneimittelrecht: Ein Mundpflegeprodukt, auf dessen Verpackung „behandelt Parodontitis“ oder „tötet Bakterien und hemmt Entzündungen“ steht oder das Arzneistoffe enthält, kann als Tierarzneimittel eingestuft werden; zuständig ist die Behörde für Tier- und Pflanzengesundheit und Quarantäne des Landwirtschaftsministeriums. Produkte zur reinen Reinigung gehören nicht dazu.
- Zahnpflege-Kausnacks und Zahnpflege-Leckerli sind Heimtierfutter, kein Zubehör: Katzen- und Hundefutter in Aufmachung für den Einzelverkauf fällt unter 2309.10.00.00-2 (2 %) mit der Einfuhrauflage B01, ist also quarantänepflichtig. Erzeugnisse mit Bestandteilen von Paarhufern oder Vögeln sind quarantänepflichtige Waren und dürfen nicht per Post eingeführt werden. Das ist der Punkt, an dem auf dieser Seite die meisten scheitern.
- Zahnpasta für Menschen gehört nicht an Hunde: Die US-amerikanische FDA führt Zahnpasta ausdrücklich als Produkt mit Xylit (xylitol) auf; bei Hunden löst die Aufnahme eine akute Unterzuckerung aus. Arzneihaltige Zahnpasta für Menschen (3306.10.10.10-9) trägt zusätzlich die Einfuhrauflage 503.
- Auf der China-Route zählt MP1: Zahnpasta und Zahnputzmittel selbst tragen keine Einfuhrauflage, doch „andere Mund- oder Zahnpflegemittel“ (3306.90.00.00-6) tragen MP1 (Waren vom chinesischen Festland, bedingt einfuhrfähig), und Katzen- und Hundefutter unter 2309.10 trägt ebenfalls MP1. Entscheidend ist der Code auf der Tarifzeile, nicht die Marke.
- NT$2 000 ist eine Schwelle, kein Freibetrag: Bis zu einem Zollwert von NT$2 000 fallen weder Zoll noch Mehrwertsteuer an; darüber wird die gesamte Sendung besteuert. Wird derselbe Steuerpflichtige im Halbjahr mehr als 6 Mal zollfrei abgefertigt, kann der Zoll die Befreiung versagen.
Zollsätze für neun Zahnpflegeprodukte für Haustiere
Die Einfuhrabgaben werden auf den Zollwert berechnet (CIF = Warenwert + internationale Fracht + Versicherung): Zoll = Zollwert × Zollsatz; Mehrwertsteuer = (Zollwert + Zoll) × 5 %. Alle Sätze der folgenden Tabelle stammen aus Spalte I unserer Zolltarifdatenbank und wurden im September 2026 Nummer für Nummer geprüft.
| Ware | Zolltarifnummer | Zoll Spalte I | Einfuhrauflage |
|---|---|---|---|
| Haustier-Zahnpasta (andere Zahnpasta) | 3306.10.10.90-2 | 0 % | — |
| Zahngel und Zahnpulver (andere Zahnputzmittel) | 3306.10.90.00-4 | 0 % | — |
| Trinkwasserzusatz und Mundspray für Haustiere (andere Mundwässer) | 3306.10.20.91-9 | 0 % | — |
| Andere Mund- oder Zahnpflegemittel | 3306.90.00.00-6 | 0 % | MP1 |
| Zahnbürsten (einschließlich Fingerzahnbürsten) | 9603.21.00.00-8 | 5 % | — |
| Zahnpflege-Kausnacks und Zahnpflege-Leckerli (Katzen- und Hundefutter für den Einzelverkauf) | 2309.10.00.00-2 | 2 % | B01, MP1 |
| Kauknochen aus Rinderhaut und andere Kauartikel für Haustiere aus tierischer Haut | 4205.00.90.10-4 | 7,5 % | B01 |
| Arzneihaltige Zahnpasta für Menschen | 3306.10.10.10-9 | 0 % | 503 |
| Andere Arzneiwaren (einschließlich Tierarzneimittel) | 3004.90.99.90-4 | 0 % | 804, MP1 |
Haustier-Zahnpasta und Zahnputzmittel selbst tragen in der Datenbank keinen Einfuhrauflagencode; bei einer Einfuhr zum Eigenbedarf zählen daher nur die Abgaben. Die Präferenzliste der Spalte II enthält für Zahnbürsten der Nummer 9603.21 auch CN (ECFA), sodass bei Erfüllung der Ursprungs- und Nachweisbedingungen 0 % gelten können. Essbare Zahnpflege-Kausnacks und Zahnpflege-Leckerli gelten als Katzen- und Hundefutter, während Kauknochen aus tierischer Haut mit 4205.00.90.10-4 eine eigene Nummer haben; beide tragen B01 und unterliegen den Quarantäneregeln aus Abschnitt 4. Über die Einreihung entscheidet der Zoll anhand der tatsächlichen Ware und ihrer Zusammensetzung; ein Klick auf die Zolltarifnummer zeigt den vollständigen Eintrag.
Vier Kategorien: Lebensmittel, Heimtierfutter, Zubehör, Tierarzneimittel
Die Verwirrung darüber, ob Haustier-Zahnpasta eine Lebensmittelzulassung braucht, entsteht dadurch, dass für vier verschiedene Warenarten völlig verschiedene Behörden zuständig sind. Ordnet man die Ware zuerst in das richtige Fach ein, sind die Regeln klar.
- ① Lebensmittel für Menschen, arzneihaltige Zahnpasta und Kosmetika: Zuständig ist die Behörde für Lebensmittel- und Arzneimittelsicherheit (TFDA) des Ministeriums für Gesundheit und Soziales; geregelt wird die Sicherheit für den menschlichen Gebrauch. Haustier-Zahnpasta wird am Tier angewendet und unterliegt daher weder der Prüfung als Lebensmittel für Menschen noch der als Kosmetikum; eine „Lebensmittelzulassung“ ist nicht erforderlich.
- ② Heimtierfutter: Futter, Leckerli und Zahnpflege-Kausnacks, die Hunde und Katzen fressen sollen, richten sich nach dem Tierschutzgesetz und den einschlägigen Vorschriften für Heimtierfutter; enthalten sie tierische Bestandteile, kommt die Tierquarantäne hinzu. Haustier-Zahnpasta ist ein Mundreinigungsprodukt und wird nicht verfüttert, gehört also nicht hierher; Zahnpflege-Kausnacks gehören hierher.
- ③ Allgemeiner Heimtierbedarf: Reinigungs- und Pflegeprodukte sowie Geräte werden als gewöhnliche Waren eingeführt und tragen auf der Tarifzeile keine besondere Einfuhrauflage. Haustier-Zahnpasta zur Reinigung, Zahnbürsten und Fingerbürsten gehören hierher.
- ④ Tierarzneimittel: Erzeugnisse, die Arzneistoffe enthalten und der Vorbeugung oder Behandlung von Tierkrankheiten dienen. Zuständig ist die Behörde für Tier- und Pflanzengesundheit und Quarantäne des Landwirtschaftsministeriums; die Einfuhr richtet sich nach dem Gesetz über die Kontrolle von Tierarzneimitteln. Nur Mundpflegeprodukte, die in dieses Fach fallen, brauchen eine Genehmigung.
Fazit: Haustier-Zahnpasta zur Reinigung ist Kategorie ③ und braucht weder eine Lebensmittelzulassung noch eine Genehmigung; Zahnpflege-Kausnacks sind Kategorie ② und hängen von der Quarantäne ab; erst ein Heilungsversprechen oder ein Arzneistoff führt in Kategorie ④. ⚠️ Anhang 3 der Kennzeichnungsgrundsätze des Landwirtschaftsministeriums für Heimtierfutter enthält noch einen Satz: „Ein Produkt, das die Bezeichnung Zahnpasta trägt und dem Heimtier zugleich Nährstoffe liefert, ist Heimtierfutter“ — eine als essbar und nahrhaft beworbene „Zahnpasta“ gilt amtlich also als Heimtierfutter und nicht als Zubehör.
Wann ein Produkt zum Tierarzneimittel wird
Entscheidend ist nicht das Wort „Haustier-Zahnpasta“, sondern die Zusammensetzung und die Aussage des Produkts. Artikel 3 des Gesetzes über die Kontrolle von Tierarzneimitteln definiert Tierarzneimittel als biologische Präparate, Antibiotika und Diagnostika, die ausschließlich der Vorbeugung oder Behandlung von Tierkrankheiten dienen, sowie als „Arzneimittel, die ausschließlich Tierkrankheiten vorbeugen oder behandeln oder physiologische Funktionen fördern oder regulieren“. Betritt ein Mundreinigungsprodukt diesen Bereich, wird aus dem gewöhnlichen Zubehör ein Arzneimittel.
- Auf die Aussage achten: Die Kennzeichnungsgrundsätze des Landwirtschaftsministeriums für Heimtierfutter stufen Formulierungen, die „das Vorbeugen, Verbessern, Lindern oder Behandeln von Tierkrankheiten betreffen“, als unzulässige Heilaussage ein; Anhang 3 lässt für Zahnpflegeprodukte ausdrücklich Wendungen wie „hilft, Zahnbelag zu kontrollieren“, „hilft, Zahnstein zu kontrollieren“ und „Mundpflege“ zu. Krankheitsbezogene Verpackungstexte wie „behandelt Parodontitis“ oder „tötet Bakterien und hemmt Entzündungen“ fallen unter die Heilaussagen und laufen Gefahr, als Arzneimittel geprüft zu werden; Formulierungen wie „reinigt“, „hilft, Zahnbelag zu kontrollieren“ und „für frischen Atem“ bleiben Reinigungsaussagen. Die Behörden haben nirgends ausdrücklich erklärt, dass „die Aussage, Parodontitis vorzubeugen, ein Tierarzneimittel begründet“; dies ist ein Risikohinweis.
- Auf die Zusammensetzung achten: Mundgele und Mundspülungen mit antibakteriellen Arzneistoffen wie Chlorhexidindigluconat (chlorhexidine) fallen in Taiwan überwiegend in den Bereich der Tierarzneimittel; enzymatische Zahnpasten (etwa mit Glucoseoxidase) und Zahnpasten aus reinen Putzkörpern und Aromen sind dagegen Reinigungsprodukte.
- Die Einfuhrauflagen für Tierarzneimittel kennen keine Ausnahme für den Postversand zum Eigenbedarf: Die Einfuhrauflage 804 auf der Tarifzeile verweist auf 406: Wer Tierarzneimittel einführt, braucht eine Handelserlaubnis für Tierarzneimittel sowie eine vom Landwirtschaftsministerium erteilte Einfuhrgenehmigung für Tierarzneimittel (für Muster und Geschenke kommt eine Prüfmitteilung der Quarantänebehörde hinzu); Waren, die keine Arzneimittel sind, müssen stattdessen den Vermerk „Diese Ware ist kein Humanarzneimittel, kein Medizinprodukt für Menschen und kein Tierarzneimittel“ tragen, um von diesen Anforderungen befreit zu sein. Im Text der Auflage steht keine Befreiung für Postsendungen zum Eigenbedarf; die einzige Ausnahme in Artikel 5 des Gesetzes über die Kontrolle von Tierarzneimitteln betrifft Mittel, die Reisende oder das Bordpersonal eines Verkehrsmittels bei der Einreise mitführen, die für die eigenen Heimtiere bestimmt sind und den bekannt gemachten Arten, Darreichungsformen und Mengen entsprechen. Der Postversand gehört nicht dazu, und ein ohne Genehmigung eingeführtes Tierarzneimittel gilt als verbotenes Tierarzneimittel. HowBridge übernimmt keine Genehmigungsanträge.
- Im Zweifel nachschlagen: Die Quarantänebehörde betreibt ein öffentliches Auskunftssystem für Genehmigungen von Tierarzneimitteln, in dem sich prüfen lässt, ob ein Wirkstoff oder ein Produkt in Taiwan bereits zugelassen ist. Für arzneihaltige Produkte ohne Genehmigung ist der Sammelversand auch zum Eigenbedarf nicht zu empfehlen.
Dieser Abschnitt beruht auf dem Gesetz über die Kontrolle von Tierarzneimitteln und auf Bekanntmachungen der Behörde für Tier- und Pflanzengesundheit und Quarantäne; maßgeblich für die Einstufung ist die zuständige Behörde. HowBridge übernimmt keine Genehmigungen für Tierarzneimittel; Waren, die im Lager erkennbar nicht zugelassene Tierarzneimittel sind, werden nicht weiterbefördert.
Kausnacks sind Heimtierfutter: Quarantäne und Postverbot
Viele bestellen Zahnpflege-Kausnacks und Zahnpflege-Leckerli zusammen mit Zahnpasta, doch für Zoll und Quarantäne sind das völlig verschiedene Dinge: Ein Kausnack ist „Katzen- und Hundefutter in Aufmachung für den Einzelverkauf“ und damit quarantänerelevant.
- Eingereiht unter 2309.10: Katzen- und Hundefutter für den Einzelverkauf ist 2309.10.00.00-2, Zoll der Spalte I 2 %, mit den Einfuhrauflagen B01 (quarantänepflichtig) und MP1. B01 bedeutet „quarantänepflichtig“, nicht „Einfuhrverbot“.
- Bestandteile von Paarhufern oder Vögeln bedeuten eine quarantänepflichtige Ware: Kauknochen aus Rinderhaut, Hühnerfleischstreifen und Zahnpflege-Leckerli mit Rind-, Schweine- oder Hühneranteil gelten allesamt als quarantänepflichtige Waren im Sinne der Quarantänebedingungen für die Einfuhr von Katzen- und Hundefutter; Punkt 5 dieser Bedingungen regelt eigens „aus der Haut von Paarhufern oder Vögeln hergestelltes Katzen- und Hundefutter … zum Kauen für Hunde und Katzen“. Bei der Einfuhr ist das Original der von der Quarantänebehörde des Ausfuhrlandes ausgestellten Tiergesundheitsbescheinigung vorzulegen — ein Dokument, das beim privaten Onlinekauf praktisch nicht zu bekommen ist.
- Quarantänepflichtige Waren dürfen nicht per Post eingeführt werden: Artikel 34 Absatz 3 der Verordnung zur Verhütung und Bekämpfung ansteckender Tierkrankheiten bestimmt ausdrücklich: „Quarantänepflichtige Waren dürfen nicht per Post eingeführt werden; werden sie per Post eingeführt, sind sie zurückzusenden, einzuziehen oder zu vernichten.“ Wer als Empfänger solche Waren nicht vorschriftsgemäß zur Vernichtung an die Quarantänebehörde übergibt, wird nach Artikel 45 mit einer Geldbuße von NT$30 000 bis NT$150 000 belegt — diese Vorschrift ist der Kern der Frage, ob ein Kausnack überhaupt ankommen kann.
- Ausnahmen ohne Quarantäne: Rein pflanzliche Zahnpflege-Leckerli (etwa auf Basis von Pflanzenfasern oder Stärke) enthalten keine tierischen Bestandteile und müssen nicht zur Tierquarantäne angemeldet werden; Ausnahmen bestehen ebenso für reine Fischrezepturen und für hitzesterilisierte Dosenprodukte ohne Rinderbestandteile. Entscheidend ist die Zutatenliste, nicht der Produktname.
- Auf der China-Route kommt MP1 hinzu: 2309.10 trägt MP1 (Waren vom chinesischen Festland, bedingt einfuhrfähig, nach Maßgabe der „Übersichtstabelle der bedingt einfuhrfähigen Waren vom chinesischen Festland und der Einfuhrvorschriften“ der Behörde für internationalen Handel); für 2309.10.00.00-2 öffnet diese Tabelle derzeit nur eine einzige Position, nämlich Trockenfutter für Hunde mit Rindfleischgeschmack. Ein Zahnpflege-Leckerli über das Lager Shenzhen muss also neben der Quarantäne auch auf der Freigabeliste stehen.
Die vollständigen Quarantänebedingungen für Katzen- und Hundefutter, die Bußgelder und die Kriterien dafür, was versandt werden darf und was nicht, stehen in Heimtierfutter nach Taiwan einführen: Quarantäne, Zolltarifnummern und Postverbot. HowBridge befördert keine quarantänepflichtigen Waren.
Zahnpasta für Menschen, Xylit und VOHC
Neben den Zollvorschriften sind beim Kauf zwei Dinge wichtiger als der Zollsatz: Zahnpasta für Menschen gehört nicht an Hunde, und man braucht ein Kriterium, um belegte Zahnpflegeprodukte zu erkennen.
- Xylit ist für Hunde giftig: Viele Zahnpasten und Kaugummis für Menschen enthalten Xylit (xylitol). Die Verbraucherwarnung der US-amerikanischen FDA führt Zahnpasta ausdrücklich als Produkt auf, das diesen Stoff enthält, und weist darauf hin, dass Hunde 10 bis 60 Minuten nach der Aufnahme durch die massive Insulinausschüttung eine akute Unterzuckerung erleiden können; sie schreibt unmissverständlich, für Heimtiere nur Haustier-Zahnpasta und niemals Zahnpasta für Menschen zu verwenden. In der tiermedizinischen Literatur sind zudem Fälle von akutem Leberversagen bei Hunden nach der Aufnahme dokumentiert (Dunayer u. a., 2006). Zum Zähneputzen beim Heimtier gehört immer eine Zahnpasta für Haustiere.
- Auch fluoridhaltige Zahnpasta für Menschen ist ungeeignet: Zahnpasta für Menschen ist zum Ausspülen und Ausspucken gedacht, ein Heimtier schluckt sie hinunter; Zahnpasta für Menschen mit Fluorid und Schaumbildnern eignet sich nicht zum dauerhaften Verschlucken durch Tiere.
- Das VOHC-Siegel: Der Veterinary Oral Health Council (VOHC) in den USA verleiht sein Seal of Acceptance an Produkte, die eine Verringerung von Zahnbelag oder Zahnstein belegen können; die Schwelle liegt bei einer Verringerung von mindestens 15 % gegenüber der Kontrollgruppe in jeder von zwei Studien und mindestens 20 % im Mittel beider Studien, jeweils statistisch signifikant. Auf der offiziellen Website steht die Liste der anerkannten Produkte (darunter Zahnpasten, Kausnacks und Trinkwasserzusätze für Hunde und Katzen); sie ist eine Orientierung bei der Auswahl. VOHC bescheinigt die Wirksamkeit und ist keine taiwanische Einfuhrgenehmigung.
- Zähneputzen bleibt die Hauptsache: Eine randomisierte kontrollierte Studie an Hunden (Harvey u. a., 2015) zeigt, dass tägliches oder jeden zweiten Tag durchgeführtes Putzen Zahnbelag, Zahnstein und Zahnfleischentzündung deutlich stärker verringert als wöchentliches oder vierzehntägiges Putzen; auch das College of Veterinary Medicine der Cornell University sieht tägliches Putzen als Kern der häuslichen Mundpflege, Kausnacks und Trinkwasserzusätze sind Ergänzung. Ein gekauftes Produkt bringt nur dann etwas, wenn es zur Putzroutine passt.
- Darf man Zahnpasta nach Taiwan mitbringen: Danach wird auf dieser Seite häufig gesucht. Gewöhnliche Zahnpasta für Menschen (3306.10.10.90-2) hat 0 % Zoll und keine Einfuhrauflage; sie darf zum Eigenbedarf mitgeführt oder per Post geschickt werden. Arzneihaltige Zahnpasta (3306.10.10.10-9) trägt 503 (für die Einfuhr von Humanarzneimitteln sind eine Handelserlaubnis für Arzneimittel und eine vom Ministerium für Gesundheit und Soziales erteilte Arzneimittelzulassung oder eine Zustimmung des Ministeriums vorzulegen; wer als Privatperson Arzneimittel zum Eigenbedarf per Post bezieht, muss vorab die Genehmigung des Ministeriums einholen). Der Freibetrag für das Reisegepäck zum persönlichen Gebrauch beträgt einen Zollwert von NT$35 000.
Die tiermedizinischen Hinweise dieses Abschnitts stammen aus öffentlich zugänglichen Unterlagen der US-amerikanischen FDA, des Veterinary Oral Health Council (VOHC) und des College of Veterinary Medicine der Cornell University sowie aus begutachteten Fachaufsätzen; sie dienen nur der Kaufentscheidung und ersetzen keine tierärztliche Beratung. Bei Munderkrankungen des Heimtiers bitte eine Tierarztpraxis aufsuchen.
Die China-Route: MP1 und der Kauf bei Taobao
Wer Haustier-Zahnpasta bei Taobao oder Tmall kauft und über das Lager Shenzhen nach Taiwan schickt, stößt auf den meisten Tarifzeilen auf keine Beschränkung; zu beachten sind der Code MP1 und die Frage, unter welche Nummer die Ware tatsächlich fällt.
- Zahnpasta, Zahnputzmittel und Trinkwasserzusatz: keine Einfuhrauflage: Zahnpasta, Zahnputzmittel und Mundwässer unter 3306.10 tragen in der Datenbank weder MW0 noch MP1 noch M88; auf der China-Route fallen daher nur die Abgaben an (0 % Zoll plus 5 % Mehrwertsteuer).
- „Andere Mund- oder Zahnpflegemittel“ tragen MP1: Der Wortlaut von MP1 lautet: „Waren vom chinesischen Festland sind bedingt einfuhrfähig; die Einfuhr muss der Übersichtstabelle der bedingt einfuhrfähigen Waren vom chinesischen Festland und der Einfuhrvorschriften entsprechen.“ Enthält die Tabelle zu einer Nummer eine besondere MXX-Auflage, ist bei der Behörde für internationalen Handel eine Einfuhrgenehmigung einzuholen; fehlt sie, gelten die allgemeinen Genehmigungsregeln. Für 3306.90.00.00-6 öffnet die Tabelle derzeit nur eine Position, nämlich Zahnseidesticks (die Kennzeichnung EX bedeutet, dass nur die aufgeführten Waren offen sind). Fingerbürsten, Mundreinigungstücher und ähnliche Mundpflegeartikel, die weder Zahnpasta noch Mundwasser sind, stehen daher bei der Einfuhr vom chinesischen Festland nicht auf der Freigabeliste, wenn sie unter diese Nummer fallen — vor der Bestellung also die Nummer prüfen.
- Kausnacks auf der China-Route: doppelte Hürde aus Quarantäne und MP1: 2309.10 trägt zugleich B01 und MP1 (auf der Freigabeliste steht nur Trockenfutter für Hunde mit Rindfleischgeschmack), Kauknochen aus Rinderhaut 4205.00.90.10-4 tragen B01; Waren mit Bestandteilen von Paarhufern oder Vögeln dürfen nicht per Post versandt werden, und auch im Sammelversand ist das Original der Quarantänebescheinigung nicht zu bekommen — in der Praxis kommen sie nicht an.
- Herkunft und Echtheit: Ob eine bei Taobao unter einem internationalen Markennamen angebotene Haustier-Zahnpasta aus einem offiziellen Vertriebsweg der Marke stammt, lässt sich nicht pauschal sagen. Stuft der Zoll die Ware als Fälschung ein, wird sie nach Artikel 39-1 des Zollgesetzes zur Bekämpfung des Schmuggels eingezogen, und es kann eine Geldbuße bis zum 3-Fachen des Warenwerts verhängt werden. Ein Marken-Flagshipstore oder ein eindeutig autorisierter Vertriebsweg ist die sicherere Wahl.
Das Kriterium ist ein einziger Satz: Auf den Einfuhrauflagencode der Tarifzeile dieser Ware schauen (B01 / MP1 / 804), nicht auf ihren Namen. Mit unserer Zolltarifsuche lässt sich das vor dem Kauf klären.
Wie man beim Kauf von Zahnpflegeprodukten vorgeht
HowBridge bietet derzeit nur den Sammelversand von China (Konsolidierungslager Shenzhen) nach Taiwan an. Überseestrecken aus den USA, Japan oder Europa sind noch nicht eröffnet, und wir bieten weder einen Einkaufsservice noch eine Zusatzversicherung noch die Beantragung von Genehmigungen für Tierarzneimittel an. Die folgenden drei Wege sind gängige Marktpraxis und dienen Ihrer eigenen Einschätzung.
① China-Route: Zahnpasta, Zahnbürste und Trinkwasserzusatz sind versandfähig, bei Kausnacks entscheidet die Zusammensetzung
Haustier-Zahnpasta zur Reinigung (0 %), Zahnbürsten (5 %) und Trinkwasserzusätze (0 %) kosten auf dem Weg vom Lager Shenzhen nach Taiwan nur die Abgaben; bis zu einem Zollwert von NT$2 000 sind sie abgabenfrei. Kausnacks und fleischhaltige Leckerli bitte nicht schicken: Quarantänepflichtige Waren dürfen nicht per Post versandt werden, und wir befördern sie nicht. Auch Mundpflegeprodukte mit Heilungsversprechen oder Arzneistoffen bitte nicht schicken.
② Direktversand nach Taiwan über die Website einer ausländischen Marke
Einige europäische und amerikanische Marken für Heimtierbedarf und einige grenzüberschreitende Plattformen bieten den Versand nach Taiwan an; nach der Ankunft wird nach den Sätzen der obigen Tabelle besteuert, und die Vorschriften zu Tierarzneimitteln und zur Quarantäne gelten genauso. Dieser Weg läuft nicht über uns, und wir übernehmen keine Weiterleitung aus den USA, Europa oder Japan.
③ Kauf im taiwanischen Handel
Tierarztpraxen, Zoofachgeschäfte und autorisierte Händler in Taiwan haben die Einfuhrformalitäten bereits erledigt; auch Mundpflegeprodukte aus dem Bereich der Tierarzneimittel gibt es dort in zugelassener Fassung. Wer nur ein oder zwei Tuben Zahnpasta braucht, fährt mit diesem Weg oft am einfachsten, sobald internationale Fracht und Wartezeit eingerechnet sind.
Welchen Weg Sie auch wählen: Erst die Zolltarifnummer und die Einfuhrauflage prüfen, dann die Zutatenliste lesen (tierische Bestandteile? Arzneistoffe?) — so vermeiden Sie, dass die Ware nach der Ankunft zurückgeschickt oder vernichtet wird.
Häufige Fragen
Versandfähig? Den Sammelversand aus China übernimmt HowBridge
HowBridge bietet den Sammelversand von China (Konsolidierungslager Shenzhen) nach Taiwan; ein taiwanisches Zollteam hilft bei der Einreihung und bei der Klärung der Einfuhrauflagen und rechnet Abgaben nach tatsächlichem Aufwand mit Rechnung ab. Überseestrecken sind noch nicht eröffnet, doch die Suche nach Zolltarifnummern und Zollsätzen funktioniert für jedes Ursprungsland.
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