Import/Export-Registrierung 2026

Kurze Antwort: Kann ein Unternehmen ohne Registrierung Zoll anmelden?

Nein. Um formelle Einfuhr- oder Ausfuhrzollanmeldungen unter eigenem Namen abzugeben, muss ein Unternehmen oder eine Geschäftseinheit die-Einfuhr-/Ausfuhrgeschäftsregistrierungbei der Taiwan International Trade Administration ausfüllen. Der Prozess ist online,kostenlos, dauerhaft und hat keine Kapitalschwelle.: Anmeldeinformationen vorbereiten, englischen Namen überprüfen, neue Registrierung einreichen und Genehmigung erhalten.

Zuletzt aktualisiert: 26.05.2026 · HowBridge Logistics Sammelversand-Redaktion · Bewertet von einem AEO-Zollmaklerpartner

Mit welchem System fragt man den englischen Firmennamen ab? Was findet man dort?

Vor der Namenswahl ohne Anmeldung per „Abfrage des geplanten englischen Namens“ testen; bei bereits registrierten Unternehmen stattdessen die „Abfrage der Basisdaten von Ein- und Ausführern“ nutzen.

Beide Zugänge befinden sich im Registrierungssystem für Ein- und Ausfuhrunternehmen des Amts für Außenhandel (fbfh.trade.gov.tw), sind kostenlos und erfordern keine Bevollmächtigung. Welche Felder abrufbar sind, regelt Artikel 7-1 der Verordnung über die Registrierung von Ein- und Ausfuhrunternehmen: Absatz 1 nennt vier Angaben, die das Amt stets veröffentlicht – chinesischer und englischer Name, chinesische und englische Geschäftsanschrift, Name des Vertreters oder Verantwortlichen sowie die Ein- und Ausfuhrberechtigung; die fünf Angaben nach Absatz 2 – Telefon- und Faxnummer, Website, E-Mail-Adresse und Ein- und Ausfuhrwaren – trägt das Unternehmen selbst ein, und ohne Eintrag sind sie nicht abrufbar.

Nicht gefunden heißt nicht frei: Nach Artikel 5 der Verordnung über die Registrierung von Ein- und Ausfuhrunternehmen darf ein englischer Name weder mit dem eines bestehenden Unternehmens identisch sein noch mit dem englischen Namen eines Unternehmens, dessen Registrierung vom Amt für Außenhandel gelöscht, zurückgenommen oder widerrufen wurde und das „noch keine zwei Jahre“ zurückliegt – ein Name wird also erst zwei Jahre nach dem Ausscheiden wirklich frei. (Ausnahme: bei Vorliegen eines berechtigten Grundes mit Sondergenehmigung des Amts für Außenhandel oder wenn der englische Name der Zweigniederlassung eines ausländischen Unternehmens mit dem des ausländischen Unternehmens übereinstimmt und Nationalität sowie Bezeichnung der Zweigniederlassung angegeben sind.)
Vier gesetzliche Gründe für die Ablehnung eines englischen Namens (Verordnung über die Registrierung von Ein- und Ausfuhrunternehmen, geändert am 8. April 2025)
  • Artikel 4 | Unzulässige Namensbildung: Der englische Name muss Kernname und Rechtsform enthalten; Zweigniederlassungen ausländischer Unternehmen müssen Nationalität und Bezeichnung der Zweigniederlassung angeben. Branchenbezeichnungen dürfen den Umfang des Geschäftsgegenstands nicht überschreiten und keine Verwechslungsgefahr mit Behörden oder gemeinnützigen Organisationen begründen.
  • Artikel 5 | Namensgleichheit: Ein Name darf nicht registriert werden, wenn er mit dem eines bestehenden Unternehmens identisch ist oder mit dem eines Unternehmens, dessen Registrierung gelöscht, zurückgenommen oder widerrufen wurde und das noch keine zwei Jahre zurückliegt.
  • Artikel 5-1 | Beurteilung der Gleichheit: Geprüft werden Kernname und Rechtsform; wird eine andere Geschäftsart angegeben oder enthält der Name unterscheidungskräftige Wörter, Zeichen oder Leerzeichen, gilt er auch bei identischem Kernnamen und identischer Rechtsform als verschieden. (Die im Internet kursierende Aussage „Leerzeichen und Zeichen zählen nicht“ stammt aus dem alten Recht und ist mit der Änderung vom 8. April 2025 hinfällig.)
  • Artikel 3 | Falscher Einreichungsweg: Die Vorabprüfung des englischen Namens und die Registrierung als Ein- und Ausfuhrunternehmen sind auf elektronischem Weg einzureichen; nur bei einer Störung des Computersystems des Amts für Außenhandel ist eine Einreichung in Papierform, per Fax oder per E-Mail zulässig.

Nach der Registrierung: Änderungen und schriftliche Nachweise

Bei Änderungen von Unternehmenssteuernummer, chinesischem Namen, Rechtsform, Vertreter oder eingetragenem Sitz kann das Amt für Außenhandel die Änderung anhand der Daten der Unternehmens- bzw. Handelsregisterbehörde von Amts wegen vornehmen; eine Änderung des englischen Namens muss jedoch selbst beantragt werden, wobei Artikel 3 entsprechend gilt, und erst nach Abschluss der Änderungsregistrierung darf das Ein- und Ausfuhrgeschäft fortgeführt werden (Artikel 8). Wird ein schriftlicher Nachweis benötigt, kann nach Artikel 9 beim Amt für Außenhandel eine „Registrierungsbescheinigung für Ein- und Ausfuhrunternehmen“ beantragt werden. Die genauen Schritte finden Sie unten unter Abfrage des englischen Firmennamens: So nutzen Sie die zwei offiziellen Zugänge.

Grundlage dieses Abschnitts: Originalwortlaut der Artikel 3, 4, 5, 5-1, 7-1, 8 und 9 der Verordnung über die Registrierung von Ein- und Ausfuhrunternehmen (出進口廠商登記辦法; Gesetzesnummer J0090006, geändert am 8. April 2025, insgesamt 15 Artikel, erlassen aufgrund der Ermächtigung in Artikel 9 Absatz 5 des Außenhandelsgesetzes); Abfragesystem ist das Registrierungssystem für Ein- und Ausfuhrunternehmen des Amts für Außenhandel im Wirtschaftsministerium.

1. Warum eine Registrierung erforderlich ist

In Taiwan muss ein Unternehmen oder eine Geschäftseinheit eine-Import-/Export-Geschäftsregistrierungbei der International Trade Administration ausfüllen, bevor es formelle Zollanmeldungen unter seinem eigenen Namen abgibt.

Ohne Registrierung
  • Das Unternehmen kann keine formellen Einfuhr-/Ausfuhrzollanmeldungen unter seinem eigenen Namen vornehmen.
  • Es können keine offiziellen Import-/Exportaufzeichnungen erstellt werden.
  • Zertifikate, die für Bankgeschäfte, Ausschreibungen oder den Außenhandel benötigt werden, sind möglicherweise nicht verfügbar.
Nach der Registrierung: Es liegt eine formelle Zollqualifikation vor und es kann ein Broker oder ein angeschlossenes Zollsystem genutzt werden.

2. Wer braucht eine Registrierung?

IdentitätAnmeldung erforderlichHinweise
FirmaJaErforderlich vor der förmlichen Erklärung unter Firmennamen.
GeschäftseinheitJaEinzelunternehmen oder Personengesellschaften können sich nach Gewerbeanmeldung bewerben.
EinzelneNein, eingeschränkte NutzungFür persönliche Einfuhren von geringem Wert kann eine vereinfachte Anmeldung erfolgen, es handelt sich hierbei jedoch nicht um eine Gewerbeanmeldung.

Jedes Unternehmen, das unter seinem eigenen Namen eine Erklärung abgibt, muss zunächst die Registrierung eines Import-/Exportunternehmens durchführen.

3. Bevor Sie sich bewerben

4. Vier Online-Registrierungsschritte

System:fbfh.trade.gov.tw

1

Anmeldemethode vorbereiten

Bereiten Sie nach der Firmen- oder Gewerbeanmeldung das-Firmenzertifikatoder das Systemkonto vor.

2

Überprüfen Sie den englischen Namen

Geben Sie bis zu sechs vorgeschlagene englische Namen ein. Das System prüft sie der Reihe nach und genehmigt einen. Die übliche Prüfzeit beträgt etwa 3 Stunden.

3

Neuanmeldung einreichen

Nach der Genehmigung des englischen Namens geben Sie die Unternehmens-ID, chinesische und englische Namen, Adresse und Vertreterdaten ein.

4

Prüf- und Genehmigungsbescheid

Die International Trade Administration schließt die Prüfung in der Regel in etwaeines Arbeitstagsab und sendet die Genehmigung per E-Mail.

Einige grundlegende Unternehmensdaten werden von der Behörde automatisch aktualisiert, so dass eine gesonderte Änderungseinreichung oft nicht erforderlich ist.

5. Kosten, Zeitpunkt und Gültigkeit

AnmeldegebührKostenlos
KapitalschwelleKeine
Schwellenwert für Import-/ExportdatensätzeKeine
Überprüfung des englischen NamensEtwa 3 Stunden
Neue RegistrierungsprüfungEtwa 1 Werktag
GültigkeitDauerhaft; keine jährliche Verlängerung

6. Was Sie nach der Registrierung tun können

7. So überprüfen Sie, ob Sie registriert sind

Zwei gängige Methoden zur Bestätigung der Qualifikation eines Import-/Exportunternehmens:

  1. Vor der Namenswahl: gewünschten englischen Namen prüfen (Selbstabfrage des Amts für Außenhandel) – ohne Anmeldung und ohne Unternehmenszertifikat: Geben Sie den gewünschten englischen Namen und den Prüfcode ein, um probeweise zu prüfen, ob er mit einem bestehenden Unternehmen kollidiert. Die Behörde weist ausdrücklich darauf hin, dass das Ergebnis nur der Orientierung dient; offiziell muss weiterhin eine gesonderte „Vorabprüfung des englischen Namens“ beantragt werden, maßgeblich ist das Prüfergebnis des Amts für Außenhandel.
  2. Bereits registriert: Abfrage der Unternehmensstammdaten (öffentliche Abfrage des Amts für Außenhandel) – anhand der Unternehmenssteuernummer lassen sich englischer Firmenname, Einfuhr- und Ausfuhrberechtigung sowie die Leistungsklasse abfragen. Laut Website des Amts wird diese Abfrage gemäß Artikel 7-1 der Verordnung über die Registrierung von Ein- und Ausfuhrunternehmen bereitgestellt (der Artikel selbst nennt vier Angaben: chinesischen und englischen Namen, chinesische und englische Geschäftsanschrift, Name des Vertreters oder Verantwortlichen sowie die Ein- und Ausfuhrberechtigung).
  3. Wie wird beurteilt, ob Namen identisch sind? Nach Artikel 5-1 der am 8. April 2025 geänderten Verordnung über die Registrierung von Ein- und Ausfuhrunternehmen sind Kernname und Rechtsform zu prüfen; unterscheiden sich Kernname oder Rechtsform, gelten die Namen als verschieden. Wird eine andere Geschäftsart angegeben oder enthält der Name unterscheidungskräftige Wörter, Zeichen oder Leerzeichen, gilt der englische Name auch bei identischem Kernnamen und identischer Rechtsform als verschieden – das ist leichter zu erfüllen als nach altem Recht. Der frühere Artikel 5-1 bestimmte noch, dass „unterscheidungskräftige Wörter keine Artikel, Abkürzungen, Leerzeichen, Zeichen, Groß- und Kleinschreibung oder die Rechtsform umfassen“; dieser Absatz wurde mit der aktuellen Änderung gestrichen. Die im Internet noch kursierende Aussage „Leerzeichen und Zeichen zählen nicht“ ist daher veraltet. Ob etwas „unterscheidungskräftig“ ist, entscheidet jedoch weiterhin das Amt für Außenhandel im Einzelfall; ein zusätzliches Leerzeichen oder Zeichen garantiert keine Genehmigung.
  4. HowBridge-Mitgliederbereich: Wenn Sie einen Firmenanmelder hinzufügen und die Unternehmenssteuernummer eingeben, gleicht das System sie automatisch mit dem Unternehmensverzeichnis ab und zeigt eine Markierung für die Berechtigung zur regulären Zollanmeldung an.

8. FAQ

Kann ein Unternehmen den Zoll ohne Registrierung offiziell anmelden?
Nein. Ein Unternehmen oder eine Wirtschaftseinheit muss die Registrierung eines Import-/Exportunternehmens durchführen, bevor es formelle Erklärungen unter seinem eigenen Namen abgibt.
Ist die Registrierung kostenlos und wie lange dauert sie?
Es ist kostenlos und dauerhaft. Die Überprüfung des englischen Namens dauert etwa 3 Stunden und die Neuregistrierung dauert in der Regel etwa 1 Werktag.
Was benötige ich vor der Registrierung?
Führen Sie die Firmen- oder Gewerbeanmeldung durch und erstellen Sie eine Firmenbescheinigung oder ein Systemkonto.
Worauf sollte ich beim englischen Namenscheck achten?
Es können bis zu sechs Namen eingetragen werden. Vermeiden Sie Konflikte mit bestehenden Unternehmen oder bekannten Marken.
Wie überprüfe ich, ob mein Unternehmen registriert ist?
Nutzen Sie die offizielle Unternehmensdatensuche mit Ihrem Unternehmensausweis, um die Import- und Exportqualifikation einzusehen.
Kann sich ein Einzelunternehmen bewerben?
Ja. Nach der Gewerbeanmeldung kann der Antrag über das gleiche Verfahren gestellt werden.
Welche Zertifikate können nach der Registrierung beantragt werden?
Zulassungsbescheinigung, englisches Namenszertifikat und aktuelles 3-Jahres-Import-/Exportregisterzertifikat.
Diese Seite ist eine allgemeine Anleitung. Die tatsächliche Qualifikation, der Prozess und der Zeitpunkt unterliegen den neuesten Bekanntmachungen und Registrierungsregeln der International Trade Administration.

HowBridge Logistics übernimmt den Rest

Nach der Registrierung eines Import-/Exportunternehmens nutzen Sie HowBridge Logistics für Speditionen, Zolldokumente und Steuerschätzungen. Wenn Sie noch nicht registriert sind, starten Sie mit dem offiziellen Online-System.

Offenes Registrierungssystem Sehen Sie sich den Zollleitfaden für Taiwan an →

Von China nach Taiwan mit HowBridge

Wir bieten Warenannahme im China-Lager, Konsolidierung, Schutzverpackung, grenzüberschreitenden Transport, Einfuhrabfertigung und EZ-WAY-Hilfe. Artikel und Route vor der Auswahl bestätigen.

China-LagerKonsolidierungLuft/SeeZoll & Tracking
Verpflichtung zum rechtmäßigen Betrieb (taiwanesische Unternehmensregisternummer 57151105 · AEO-zertifizierter Partner-Zollagent)

✅ Wir bieten

  • Grenzüberschreitenden Sammelversand (See-Sammelcontainer LCL / See-Express / Luftfracht)
  • Einfuhrverzollung über unseren AEO-zertifizierten Partner-Zollagenten
  • Ausstellung amtlicher Rechnungen (rein für Sammelversandleistungen)
  • Kundenservice in 14 Sprachen + Unterstützung bei der EZ WAY-Identitätsprüfung

❌ Wir bieten nicht

  • Zahlungen in RMB oder Fremdwährung in Ihrem Namen (nach § 29 des taiwanesischen Bankgesetzes dürfen nur Banken Geldwechsel- und Überweisungsgeschäfte betreiben)
  • Bestellung und Bezahlung im Ausland in Ihrem Namen (bitte nutzen Sie Ihre eigenen Zahlungswege)
  • Vorstreckung von Geldern oder Kreditkartenzahlungen in Ihrem Namen
Rechtmäßige Wege für grenzüberschreitende Zahlungen:
① Alipay mit Identitätsprüfung über den Taiwan Compatriot Permit ② Auslandsüberweisung via Wise oder WorldFirst ③ RMB-Konto bei der E.SUN Bank oder der CTBC Bank ④ Manche Verkäufer akzeptieren die direkte Zahlung mit VISA- oder Mastercard-Kreditkarten
Zitierte Quellen

Diese Seite zitiert primäre Quellen von Behörden, Justiz und Wissenschaft aus dem Zollreferenzindex von HowBridge (1 171 Einträge). Jeder Eintrag verweist auf die Originalquelle.

Datenstand des Referenzindex: 2026-08-16

Seite zuletzt aktualisiert