Import/Export-Registrierung 2026
Nein. Um formelle Einfuhr- oder Ausfuhrzollanmeldungen unter eigenem Namen abzugeben, muss ein Unternehmen oder eine Geschäftseinheit die-Einfuhr-/Ausfuhrgeschäftsregistrierungbei der Taiwan International Trade Administration ausfüllen. Der Prozess ist online,kostenlos, dauerhaft und hat keine Kapitalschwelle.: Anmeldeinformationen vorbereiten, englischen Namen überprüfen, neue Registrierung einreichen und Genehmigung erhalten.
Zuletzt aktualisiert: 26.05.2026 · HowBridge Logistics Sammelversand-Redaktion · Bewertet von einem AEO-Zollmaklerpartner
Mit welchem System fragt man den englischen Firmennamen ab? Was findet man dort?
Vor der Namenswahl ohne Anmeldung per „Abfrage des geplanten englischen Namens“ testen; bei bereits registrierten Unternehmen stattdessen die „Abfrage der Basisdaten von Ein- und Ausführern“ nutzen.
Beide Zugänge befinden sich im Registrierungssystem für Ein- und Ausfuhrunternehmen des Amts für Außenhandel (fbfh.trade.gov.tw), sind kostenlos und erfordern keine Bevollmächtigung. Welche Felder abrufbar sind, regelt Artikel 7-1 der Verordnung über die Registrierung von Ein- und Ausfuhrunternehmen: Absatz 1 nennt vier Angaben, die das Amt stets veröffentlicht – chinesischer und englischer Name, chinesische und englische Geschäftsanschrift, Name des Vertreters oder Verantwortlichen sowie die Ein- und Ausfuhrberechtigung; die fünf Angaben nach Absatz 2 – Telefon- und Faxnummer, Website, E-Mail-Adresse und Ein- und Ausfuhrwaren – trägt das Unternehmen selbst ein, und ohne Eintrag sind sie nicht abrufbar.
- Artikel 4 | Unzulässige Namensbildung: Der englische Name muss Kernname und Rechtsform enthalten; Zweigniederlassungen ausländischer Unternehmen müssen Nationalität und Bezeichnung der Zweigniederlassung angeben. Branchenbezeichnungen dürfen den Umfang des Geschäftsgegenstands nicht überschreiten und keine Verwechslungsgefahr mit Behörden oder gemeinnützigen Organisationen begründen.
- Artikel 5 | Namensgleichheit: Ein Name darf nicht registriert werden, wenn er mit dem eines bestehenden Unternehmens identisch ist oder mit dem eines Unternehmens, dessen Registrierung gelöscht, zurückgenommen oder widerrufen wurde und das noch keine zwei Jahre zurückliegt.
- Artikel 5-1 | Beurteilung der Gleichheit: Geprüft werden Kernname und Rechtsform; wird eine andere Geschäftsart angegeben oder enthält der Name unterscheidungskräftige Wörter, Zeichen oder Leerzeichen, gilt er auch bei identischem Kernnamen und identischer Rechtsform als verschieden. (Die im Internet kursierende Aussage „Leerzeichen und Zeichen zählen nicht“ stammt aus dem alten Recht und ist mit der Änderung vom 8. April 2025 hinfällig.)
- Artikel 3 | Falscher Einreichungsweg: Die Vorabprüfung des englischen Namens und die Registrierung als Ein- und Ausfuhrunternehmen sind auf elektronischem Weg einzureichen; nur bei einer Störung des Computersystems des Amts für Außenhandel ist eine Einreichung in Papierform, per Fax oder per E-Mail zulässig.
Nach der Registrierung: Änderungen und schriftliche Nachweise
Bei Änderungen von Unternehmenssteuernummer, chinesischem Namen, Rechtsform, Vertreter oder eingetragenem Sitz kann das Amt für Außenhandel die Änderung anhand der Daten der Unternehmens- bzw. Handelsregisterbehörde von Amts wegen vornehmen; eine Änderung des englischen Namens muss jedoch selbst beantragt werden, wobei Artikel 3 entsprechend gilt, und erst nach Abschluss der Änderungsregistrierung darf das Ein- und Ausfuhrgeschäft fortgeführt werden (Artikel 8). Wird ein schriftlicher Nachweis benötigt, kann nach Artikel 9 beim Amt für Außenhandel eine „Registrierungsbescheinigung für Ein- und Ausfuhrunternehmen“ beantragt werden. Die genauen Schritte finden Sie unten unter Abfrage des englischen Firmennamens: So nutzen Sie die zwei offiziellen Zugänge.
Grundlage dieses Abschnitts: Originalwortlaut der Artikel 3, 4, 5, 5-1, 7-1, 8 und 9 der Verordnung über die Registrierung von Ein- und Ausfuhrunternehmen (出進口廠商登記辦法; Gesetzesnummer J0090006, geändert am 8. April 2025, insgesamt 15 Artikel, erlassen aufgrund der Ermächtigung in Artikel 9 Absatz 5 des Außenhandelsgesetzes); Abfragesystem ist das Registrierungssystem für Ein- und Ausfuhrunternehmen des Amts für Außenhandel im Wirtschaftsministerium.
1. Warum eine Registrierung erforderlich ist
In Taiwan muss ein Unternehmen oder eine Geschäftseinheit eine-Import-/Export-Geschäftsregistrierungbei der International Trade Administration ausfüllen, bevor es formelle Zollanmeldungen unter seinem eigenen Namen abgibt.
- Das Unternehmen kann keine formellen Einfuhr-/Ausfuhrzollanmeldungen unter seinem eigenen Namen vornehmen.
- Es können keine offiziellen Import-/Exportaufzeichnungen erstellt werden.
- Zertifikate, die für Bankgeschäfte, Ausschreibungen oder den Außenhandel benötigt werden, sind möglicherweise nicht verfügbar.
2. Wer braucht eine Registrierung?
| Identität | Anmeldung erforderlich | Hinweise |
|---|---|---|
| Firma | Ja | Erforderlich vor der förmlichen Erklärung unter Firmennamen. |
| Geschäftseinheit | Ja | Einzelunternehmen oder Personengesellschaften können sich nach Gewerbeanmeldung bewerben. |
| Einzelne | Nein, eingeschränkte Nutzung | Für persönliche Einfuhren von geringem Wert kann eine vereinfachte Anmeldung erfolgen, es handelt sich hierbei jedoch nicht um eine Gewerbeanmeldung. |
Jedes Unternehmen, das unter seinem eigenen Namen eine Erklärung abgibt, muss zunächst die Registrierung eines Import-/Exportunternehmens durchführen.
3. Bevor Sie sich bewerben
- Genehmigte Firmen- oder Gewerbeanmeldung.
- Firmenzertifikatoder Registrierungssystemkonto.
- Geschäftsumfangsollte den internationalen Handel oder eine umfassende rechtmäßige Geschäftsklausel abdecken.
- Bereiten Sie 1 bis 6 vonvorgeschlagene englische Namenvor und prüfen Sie zunächst das Risiko von Markenkonflikten.
4. Vier Online-Registrierungsschritte
System:fbfh.trade.gov.tw
Anmeldemethode vorbereiten
Bereiten Sie nach der Firmen- oder Gewerbeanmeldung das-Firmenzertifikatoder das Systemkonto vor.
Überprüfen Sie den englischen Namen
Geben Sie bis zu sechs vorgeschlagene englische Namen ein. Das System prüft sie der Reihe nach und genehmigt einen. Die übliche Prüfzeit beträgt etwa 3 Stunden.
Neuanmeldung einreichen
Nach der Genehmigung des englischen Namens geben Sie die Unternehmens-ID, chinesische und englische Namen, Adresse und Vertreterdaten ein.
Prüf- und Genehmigungsbescheid
Die International Trade Administration schließt die Prüfung in der Regel in etwaeines Arbeitstagsab und sendet die Genehmigung per E-Mail.
5. Kosten, Zeitpunkt und Gültigkeit
| Anmeldegebühr | Kostenlos |
|---|---|
| Kapitalschwelle | Keine |
| Schwellenwert für Import-/Exportdatensätze | Keine |
| Überprüfung des englischen Namens | Etwa 3 Stunden |
| Neue Registrierungsprüfung | Etwa 1 Werktag |
| Gültigkeit | Dauerhaft; keine jährliche Verlängerung |
6. Was Sie nach der Registrierung tun können
- Machen Sie formelle Import-/Export--Zollanmeldungenunter dem Firmen- oder Geschäftsnamen.
- Beantragen Sie die-Import-/Export-Gewerberegistrierungsbescheinigung.
- Beantragen Sie dasEnglische Namenszertifikat.
- Beantragen Sie das aktuelle 3-Jahres-Import-/Export-Rekordzertifikat.
7. So überprüfen Sie, ob Sie registriert sind
Zwei gängige Methoden zur Bestätigung der Qualifikation eines Import-/Exportunternehmens:
- Vor der Namenswahl: gewünschten englischen Namen prüfen (Selbstabfrage des Amts für Außenhandel) – ohne Anmeldung und ohne Unternehmenszertifikat: Geben Sie den gewünschten englischen Namen und den Prüfcode ein, um probeweise zu prüfen, ob er mit einem bestehenden Unternehmen kollidiert. Die Behörde weist ausdrücklich darauf hin, dass das Ergebnis nur der Orientierung dient; offiziell muss weiterhin eine gesonderte „Vorabprüfung des englischen Namens“ beantragt werden, maßgeblich ist das Prüfergebnis des Amts für Außenhandel.
- Bereits registriert: Abfrage der Unternehmensstammdaten (öffentliche Abfrage des Amts für Außenhandel) – anhand der Unternehmenssteuernummer lassen sich englischer Firmenname, Einfuhr- und Ausfuhrberechtigung sowie die Leistungsklasse abfragen. Laut Website des Amts wird diese Abfrage gemäß Artikel 7-1 der Verordnung über die Registrierung von Ein- und Ausfuhrunternehmen bereitgestellt (der Artikel selbst nennt vier Angaben: chinesischen und englischen Namen, chinesische und englische Geschäftsanschrift, Name des Vertreters oder Verantwortlichen sowie die Ein- und Ausfuhrberechtigung).
- Wie wird beurteilt, ob Namen identisch sind? Nach Artikel 5-1 der am 8. April 2025 geänderten Verordnung über die Registrierung von Ein- und Ausfuhrunternehmen sind Kernname und Rechtsform zu prüfen; unterscheiden sich Kernname oder Rechtsform, gelten die Namen als verschieden. Wird eine andere Geschäftsart angegeben oder enthält der Name unterscheidungskräftige Wörter, Zeichen oder Leerzeichen, gilt der englische Name auch bei identischem Kernnamen und identischer Rechtsform als verschieden – das ist leichter zu erfüllen als nach altem Recht. Der frühere Artikel 5-1 bestimmte noch, dass „unterscheidungskräftige Wörter keine Artikel, Abkürzungen, Leerzeichen, Zeichen, Groß- und Kleinschreibung oder die Rechtsform umfassen“; dieser Absatz wurde mit der aktuellen Änderung gestrichen. Die im Internet noch kursierende Aussage „Leerzeichen und Zeichen zählen nicht“ ist daher veraltet. Ob etwas „unterscheidungskräftig“ ist, entscheidet jedoch weiterhin das Amt für Außenhandel im Einzelfall; ein zusätzliches Leerzeichen oder Zeichen garantiert keine Genehmigung.
- HowBridge-Mitgliederbereich: Wenn Sie einen Firmenanmelder hinzufügen und die Unternehmenssteuernummer eingeben, gleicht das System sie automatisch mit dem Unternehmensverzeichnis ab und zeigt eine Markierung für die Berechtigung zur regulären Zollanmeldung an.
8. FAQ
HowBridge Logistics übernimmt den Rest
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