Mengengrenzen für prüfungsbefreite Einfuhren zum persönlichen Gebrauch 2026

In 30 Sekunden erklärt

Einfuhren zum persönlichen Gebrauch können schnell und ohne Prüfung, Einfuhrgenehmigung oder BSMI-Warenprüfung abgefertigt werden, sofern die Höchstmengen eingehalten werden — beispielsweise Lebensmittel bis 6 kg und US$1,000, Nahrungsergänzungsmittel 12 Flaschen je Art (insgesamt 36 Flaschen), Kontaktlinsen 60 Stück je Dioptrienwert, medizinische Masken 250 Stück, Reifen 5 Stück und Spielzeug 5 Stück. Eine Mengenüberschreitung führt nicht unmittelbar zu einer Geldbuße, schließt jedoch die Prüfungsbefreiung aus; stattdessen ist eine reguläre Prüfung oder Genehmigung erforderlich. Waren mit Kontrollpflicht müssen im regulären Zollverfahren abgefertigt werden: Erfordert die Tarifposition eine Tier- oder Pflanzenquarantäne (B01) oder eine TFDA-Einfuhrkontrolle (F01), ist die vereinfachte Abfertigung von Luft- und See-Express nicht möglich — es ist eine reguläre Zollanmeldung erforderlich, und bereits im Express-Lager befindliche Ware muss zunächst in ein allgemeines Lager umgelagert werden.

📋 Maßgeblich sind stets die neuesten Bekanntmachungen der zuständigen Behörden. Diese Seite beruht auf offiziellen Rechtsgrundlagen und dient ausschließlich der vorherigen Einschätzung; sie ersetzt keine Einzelfallentscheidung bei der Zollabfertigung.

Zunächst die 3 gemeinsamen Grundprinzipien

Grundprinzip 1|Steuerbefreiung bis NT$2,000, höchstens 6 Mal je HalbjahrZollverwaltung des Finanzministeriums

Bei Kurier- und Postsendungen mit einem Zollwert von höchstens NT$2 000 werden weder Zoll noch Waren- oder Umsatzsteuer erhoben. Für dieselbe Person gilt dies jedoch innerhalb desselben Halbjahres (1/1~6/30 beziehungsweise 7/1~12/31) höchstens 6 Mal; danach ist die Befreiung nicht mehr anwendbar. Dieser Schwellenwert betrifft die „Steuern“ und ist von den nachstehenden „Mengengrenzen“ zu unterscheiden. Beide Voraussetzungen sind getrennt zu prüfen.

Grundprinzip 2|Nur zum „persönlichen Gebrauch“, nicht zum VerkaufTFDA · BSMI

Die Befreiung von Prüfung bzw. Genehmigung gilt nur für Eigenbedarf, Muster, Ausstellungen oder Forschungs- und Testzwecke. Auch innerhalb der Mengengrenze ist ein Weiterverkauf rechtswidrig – bei Lebensmitteln kann nach Art. 47 des Gesetzes über Lebensmittelsicherheit und -hygiene ein Bußgeld von NT$30 000 bis NT$3 000 000 verhängt werden; bei Medizinprodukten kann die ungenehmigte Einfuhr und der Verkauf nach dem Gesetz über Medizinprodukte mit Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren geahndet werden, zusätzlich ist eine Geldstrafe bis zu NT$10 000 000 möglich.

Grundprinzip 3|Für die meisten Waren gilt: „dieselbe Spezifikation höchstens 1 Mal innerhalb von 6 Monaten“BSMI · TFDA

Sowohl für die Befreiung BSMI-prüfpflichtiger Waren nach Art. 8 der Verordnung über die Befreiung von der Warenprüfung (商品免驗辦法) als auch für die meisten Medizinprodukte in kleinen Mengen zum persönlichen Gebrauch ist ausdrücklich festgelegt, dass dieselbe Person Waren derselben Spezifikation innerhalb von 6 Monaten nur 1 Mal einführen darf. Die Stückzahl wird je „derselben Zollanmeldung“ berechnet; eine Aufteilung auf mehrere Sendungen erhöht das Kontingent nicht.

Lebensmittel und NahrungsergänzungsmittelTFDA

WarenartHöchstmenge für die prüfungsbefreite Einfuhr zum persönlichen GebrauchHinweise
Allgemeine Lebensmittel (je Artikel)Nettogewicht höchstens 6 kg und Wert höchstens US$1 000Ausgenommen sind Chinesische Wollhandkrabben und Rindfleisch, dessen Einfuhr verboten ist
Reis/Erdnüsse/Knoblauch/getrocknete Taglilienknospen/getrocknete Shiitake-Pilze/TeeJeweils höchstens 1 kgZusätzliche Quarantänebeschränkungen sind zu beachten
KonservenJeweils 6 Dosen—
Chinesische Trockenwaren (getrocknete Jakobsmuscheln/getrocknete Abalone/Schwalbennester/Haifischflossen)Jeweils höchstens 1.2 kg—
Nahrungsergänzungsmittel in Tabletten-/Kapselform (einschließlich Gesundheitslebensmittel)12 Flaschen (Schachteln/Dosen/Päckchen/Beutel) je Art, insgesamt höchstens 36 FlaschenOriginalverpackung erforderlich
Lebensmittelbehälter und -utensilien (zum Beispiel Porzellangeschirr)Bei höchstens US$1 000: 4 Stück desselben Modells; bei mehr als US$1 000: höchstens 1 Stück—

Eine weitere leicht verwechselbare Schwelle: Für Knoblauch, Erdnüsse, Adzukibohnen, Tee, getrocknete Shiitake-Pilze und andere Agrar- und Fischereierzeugnisse mit der Einfuhrregelung 465 ist bei Einfuhren für den Eigenbedarf, bei denen gleichartige Waren auf der gesamten Anmeldung zusammen nicht mehr als 6 kg wiegen, kein Ursprungsnachweis der Regierung des Ausfuhr- oder Herstellungslandes nötig; für lebende Tiere gilt das nicht. Diese 6 kg befreien nur vom Ursprungsnachweis, haben mit der 1-kg-Eigenbedarfsgrenze in der Tabelle oben nichts zu tun und heben weder MW0 noch Quarantäne- oder Postbeschränkungen auf. Siehe Erläuterung zum Ursprungsnachweis 465. Die Eigenbedarfsregel und die vollständige Warenliste finden Sie auf der Themenseite zum 465-Ursprungsnachweis.

Arzneimittel und traditionelle chinesische ArzneimittelMinisterium für Gesundheit und Soziales · TFDA

WarenartHöchstmenge zum persönlichen GebrauchHinweise
Westliche Arzneimittel (nicht verschreibungspflichtig) — persönliche Mitnahme12 Flaschen (Schachteln/Dosen/Tuben/Stifte) je Art, insgesamt höchstens 36 FlaschenOriginalverpackung erforderlich
Westliche Arzneimittel (verschreibungspflichtig) — ohne ärztlichen NachweisBedarf für 2 Monate—
Westliche Arzneimittel (verschreibungspflichtig) — mit ärztlichem RezeptBedarf für höchstens 6 Monate—
Westliche Arzneimittel (nicht verschreibungspflichtig) — Post- oder KuriersendungJe Sendung 12 Flaschen (12 Tuben/Gesamtmenge 1 200 Einheiten), höchstens 2 Mal pro JahrVorabgenehmigung der TFDA erforderlich; kontrollierte Arzneimittel dürfen nicht per Post versandt werden
Rohstoffe für traditionelle chinesische Arzneimittel1 kg je Art, insgesamt höchstens 12 ArtenOriginalverpackung erforderlich
Fertigarzneimittel der traditionellen chinesischen Medizin12 Flaschen (Schachteln) je Art, insgesamt höchstens 36 FlaschenOriginalverpackung erforderlich
Kontrollierte ArzneimittelBedarf für höchstens 6 Monate; ärztliches Rezept erforderlichVersand per Post/Kurier verboten
Hoch dosierte Vitamine (Arzneimittelqualität)2 Flaschen je Art, wenn die erforderlichen Genehmigungsunterlagen nicht vollständig vorliegenDie übrige Menge wird zurückgesandt

KosmetikaTFDA

Die Eigenbedarfs-Höchstmenge für Kosmetika (früher bei Kosmetika mit besonderem Verwendungszweck 12 Flaschen je Sorte, insgesamt 36 Flaschen) wurde zum 2024-07-01 aufgehoben; nach geltendem Kosmetikrecht ist keine Höchstmenge an Flaschen auffindbar. Die Ware darf jedoch nicht angeboten, verkauft, öffentlich ausgestellt, zum Testen bereitgestellt oder anderweitig weitergegeben werden; Kosmetika in Glasampullen müssen vorab bei der Lebensmittel- und Arzneimittelbehörde eine Sondereinfuhrgenehmigung beantragen, und bei der Einreise ist weiterhin eine Zollabfertigung nach den geltenden Vorschriften erforderlich.
WarenartHöchstmenge für die prüfungsbefreite Einfuhr zum persönlichen GebrauchHinweise
Kosmetika mit besonderem Verwendungszweck (Sonnenschutzmittel, Haarfärbemittel, Dauerwellmittel, Deodorants und Antitranspirantien, Zahnaufhellungsmittel usw.)Zum 2024-07-01 aufgehoben; derzeit ist keine Höchstmenge an Flaschen auffindbar (Weiterverkauf nicht gestattet)Weiterverkauf oder anderweitige Verwendung nicht gestattet; Kosmetika in Glasampullen müssen vorab eine Sondereinfuhrgenehmigung beantragen

MedizinprodukteTFDA

Für die nachstehenden Waren sind keine Einfuhrgenehmigungsunterlagen erforderlich; die Befreiung gilt jedoch je Person höchstens 1 Mal pro Halbjahr.
WarenartGenehmigungsfreie Höchstmenge zum persönlichen Gebrauch
Wundpflaster60 Stück (Pflaster)
Flüssiges Wundpflaster4 Tuben (Dosen/Flaschen/Stifte)
Wattestäbchen200 Stück
Kondome60 Stück
Tampons120 Stück
Tageskontaktlinsen60 Linsen je Dioptrienwert; beschränkt auf eine Marke und 2 unterschiedliche Dioptrienwerte
Korrektionsgläser (Brille mit Fassung)1 Paar
Medizinische Masken250 Stück (in der Zollanmeldung den Code DHM99999999208 eintragen)
Andere MedizinprodukteGenehmigungsschreiben der TFDA erforderlich

BSMI-prüfpflichtige WarenBureau of Standards, Metrology and Inspection (BSMI)

Nach Art. 5 der Verordnung über die Befreiung von der Warenprüfung gilt: Beträgt der Gesamtwert von Waren derselben Spezifikation und Ausführung in derselben Zollanmeldung höchstens US$1,000, können sie prüfungsbefreit abgefertigt werden. Übersteigt der Gesamtwert US$1,000, darf die Menge die nachstehenden Höchstgrenzen nicht überschreiten. Für dieselbe Person und dieselbe Spezifikation gilt innerhalb von 6 Monaten höchstens 1 Einfuhr (Art. 8). Für Spielzeug gilt eine zusätzliche Grenze: Die Befreiung für den persönlichen Gebrauch gilt nur für Spielzeug derselben Spezifikation und Ausführung mit einem Gesamtwert von höchstens US$1,000 und höchstens 5 Stück; maßgeblich ist die Feststellung durch BSMI und Zoll.
WarenartGesamtwert höchstens US$1 000Gesamtwert über US$1 000
ReifenPrüfungsbefreit (keine Beschränkung durch die Mengentabelle)5 Stück
Leichtmetallräder für KraftfahrzeugePrüfungsbefreit (keine Beschränkung durch die Mengentabelle)5 Stück
Spielzeug (allgemein)Höchstens 5 Stück derselben Spezifikation und Ausführung (Befreiung für den persönlichen Gebrauch)Keine Befreiung für den persönlichen Gebrauch (Prüfung oder Sondergenehmigung nach Vorschrift erforderlich); maßgeblich ist die Feststellung durch BSMI und Zoll
Schutzhelme (Sicherheitshelme)Prüfungsbefreit (keine Beschränkung durch die Mengentabelle)2 Stück
Feuerschutztüren für GebäudePrüfungsbefreit (keine Beschränkung durch die Mengentabelle)3 Sätze
SchreibwarenPrüfungsbefreit (keine Beschränkung durch die Mengentabelle)10 Stück
IT-Geräte (Notebook/Tablet/Desktop-Computer)Prüfungsbefreit (keine Beschränkung durch die Mengentabelle)5 Stück
Andere prüfpflichtige Waren zum persönlichen GebrauchPrüfungsbefreit (keine Beschränkung durch die Mengentabelle)2 Stück

Bei der Zollanmeldung muss der Befreiungscode eingetragen werden; diese Regelung gilt seit 2019/4/1. Für IT-Geräte lautet der Code beispielsweise CI000000000010.

Tabakwaren, Alkohol und BargeldZollverwaltung des Finanzministeriums

⚠️ Die nachstehende Tabelle zeigt ausschließlich die Freimengen für „einreisende Personen bei persönlicher Mitnahme“. Für Onlinekäufe, Sammelversand, Post- oder Kuriersendungen gilt ein vollständig anderes System — es bestehen keine abgabenfreien Mengen für Tabakwaren oder Alkohol; alle Einfuhren werden besteuert und unterliegen weiterhin den nachstehenden Mengenbeschränkungen.
WarenartAbgabenfreie/anmeldungsfreie Menge bei persönlicher Mitnahme durch Einreisende
Alkoholische GetränkeAbgabenfrei 1.5 Liter; höchstens 5 Liter dürfen mitgeführt werden
ZigarettenAbgabenfrei 200 Stück (1 Stange); höchstens 1 000 Stück (5 Stangen)
ZigarrenAbgabenfrei 25 Stück
RauchtabakAbgabenfrei 1 Pfund
Bargeld in Neuen Taiwan-DollarBis einschließlich NT$100.000 keine Anmeldung erforderlich
Fremdwährung/RenminbiBis einschließlich eines Gegenwerts von USD 10.000/CNY 20.000 keine Anmeldung erforderlich
Für die Einfuhr von Tabakwaren und Alkohol per Post- oder Kuriersendung besteht keine Freimenge; sämtliche Einfuhren werden besteuert. Die Höchstmenge zum persönlichen Gebrauch beträgt 5 Liter Alkohol und 5 Stangen Zigaretten (1 000 Stück). Bei Überschreitung ist eine Einfuhrlizenz für den Tabak- und Alkoholhandel erforderlich, damit die Waren im Namen eines Unternehmens angemeldet werden können.

Bei Überschreitung der Freimengen für Tabakwaren oder Alkohol ist zunächst festzustellen, in welchen Mengenbereich die Waren fallen: Innerhalb der zulässigen Höchstmenge können sie angemeldet und nach Entrichtung der Abgaben freigegeben werden; oberhalb der Höchstmenge dürfen sie nicht eingeführt werden. Bei Zigaretten kann der über die abgabenfreie Menge von 200 Stück hinausgehende, jedoch innerhalb der Höchstmenge von 1 000 Stück (5 Stangen) liegende Teil nach freiwilliger Anmeldung am roten Ausgang und Entrichtung der Abgaben freigegeben werden. Zu entrichten sind die Tabaksteuer von 1 590 NT$ je tausend Zigaretten nach Art. 7 des Tabak- und Alkoholsteuergesetzes (菸酒稅法), die Gesundheits- und Wohlfahrtsabgabe auf Tabakwaren von 1 000 NT$ je tausend Zigaretten nach Art. 4 des Gesetzes zur Verhütung von Tabakschäden (菸害防制法) sowie Einfuhrzoll und Umsatzsteuer. Mengen oberhalb der Höchstgrenze dürfen auch nach Anmeldung nicht von Reisenden eingeführt werden. Der übersteigende Teil ist zurückzusenden oder unter Vorlage einer Einfuhrlizenz für den Tabak- und Alkoholhandel nach Art. 17 des Zollgesetzes (關稅法) im Namen eines Unternehmens zur Einfuhr anzumelden. Werden die Waren nicht freiwillig angemeldet und bei einer Kontrolle entdeckt, zieht der Zoll den übersteigenden Teil ein und verhängt zusätzlich eine Geldbuße von NT$1 000 je Stange mit 200 Zigaretten beziehungsweise NT$3 000 je Pfund Rauchtabak; siehe Art. 45 Abs. 4 des Tabak- und Alkoholverwaltungsgesetzes (菸酒管理法).

Die vollständige Berechnung für alle Mengenstufen bei Tabakwaren und Alkohol finden Sie unter Abgabenfreie Reisefreimengen für Tabakwaren und Alkohol sowie Berechnung der Abgaben bei Überschreitung

Was geschieht bei einer Mengenüberschreitung?

Zunächst eine wichtige Klarstellung: Eine Mengenüberschreitung allein führt nicht unmittelbar zu einer Geldbuße in Millionenhöhe. Sie bewirkt vielmehr, dass keine beschleunigte Zollabfertigung als Kleinmenge zum persönlichen Gebrauch möglich ist.

Wird die Höchstmenge für die Prüfungs- oder Genehmigungsbefreiung zum persönlichen Gebrauch überschritten, ist stattdessen eine reguläre Warenprüfung, Einfuhrgenehmigung oder Inspektion erforderlich. Zeit- und Kostenaufwand steigen dadurch erheblich. Können die erforderlichen Unterlagen nicht vollständig vorgelegt werden, kann die Rücksendung der Waren angeordnet werden.

Schwere Sanktionen gelten tatsächlich für „Verkauf“ und „Umgehung“: Werden als Einfuhr zum persönlichen Gebrauch deklarierte Waren verkauft, kann bei Lebensmitteln nach Art. 47 des Gesetzes über Lebensmittelsicherheit und -hygiene eine Geldbuße von NT$30.000 bis NT$3.000.000 verhängt werden. Die nicht genehmigte Einfuhr und der Verkauf von Medizinprodukten können nach dem Gesetz über die Verwaltung von Medizinprodukten mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren und zusätzlich mit einer Geldstrafe von bis zu NT$10.000.000 geahndet werden. Auch die vorsätzliche Aufteilung auf mehrere Sendungen zur Umgehung der Mengengrenzen kann als Umgehung eingestuft und entsprechend geahndet werden.

Für Waren mit Ursprung in Festlandchina gelten zusätzliche Vorschriften

Nicht zur Einfuhr freigegebene Waren aus Festlandchina (MW0): Einfuhr aus Festlandchina verboten. Ausnahme: Waren aus Festlandchina der Kapitel 25–97 dürfen in kleinen Mengen ohne Einfuhrgenehmigung eingeführt werden, wenn die gesamte Anmeldung einen CIF-Wert von höchstens NT$32 000 hat und jedes Einzelprodukt höchstens 24 Stück umfasst (40 kg, falls nicht zählbar; ein Einzelprodukt wird nach der Modellnummer bestimmt, ohne Modellnummer nach der einzelnen Position der Anmeldung, und darf nicht nach Größe, Spezifikation oder Farbe aufgeteilt werden; Steine der Position 6802 und Fliesen der Position 6907 müssen beide Grenzen, 24 Stück und 40 kg, einhalten). Ausgenommen sind Elektromotorräder, Elektrofahrräder und deren Steuergeräte (Warennummern 8711.60.10, 8711.60.20 und 8543.70.99.50); die Kapitel 1–24 fallen nicht darunter. Prüfung, Quarantäne und andere Einfuhrvorschriften sind weiterhin gesondert einzuhalten.

Häufig gestellte Fragen

Wie viele Kilogramm Lebensmittel können ohne Prüfungsantrag eingeführt werden?
Allgemeine Lebensmittel sind je Artikel bis zu einem Nettogewicht von 6 kg und einem Wert von US$1 000 prüfungsbefreit; ausgenommen sind Chinesische Wollhandkrabben und Rindfleisch, dessen Einfuhr verboten ist. Für Reis, Erdnüsse, Knoblauch, getrocknete Taglilienknospen, getrocknete Shiitake-Pilze und Tee gilt jeweils höchstens 1 kg. Für chinesische Trockenwaren wie getrocknete Jakobsmuscheln, getrocknete Abalone, Schwalbennester und Haifischflossen gilt jeweils höchstens 1.2 kg.
Wie viele Flaschen Nahrungsergänzungsmittel in Tabletten-/Kapselform dürfen eingeführt werden?
Zulässig sind höchstens 12 Flaschen (Schachteln/Dosen/Päckchen/Beutel) je Art und insgesamt höchstens 36 Flaschen. Die Waren müssen originalverpackt sein. Dieselbe Regelung gilt auch für Gesundheitslebensmittel.
Wie viele Kontaktlinsen dürfen eingeführt werden?
Bei Tageskontaktlinsen sind 60 Linsen je Dioptrienwert zulässig; je Person ist die Einfuhr auf eine Marke und 2 unterschiedliche Dioptrienwerte beschränkt. Da es sich um Medizinprodukte handelt, ist die Einfuhr je Person höchstens 1 Mal pro Halbjahr zulässig.
Welche Einfuhrhöchstmengen gelten für Arzneimittel zum persönlichen Gebrauch?
Bei nicht verschreibungspflichtigen westlichen Arzneimitteln sind 12 Flaschen je Art und insgesamt 36 Flaschen zulässig. Verschreibungspflichtige Arzneimittel sind ohne ärztlichen Nachweis auf den Bedarf für 2 Monate, mit Rezept auf höchstens 6 Monate beschränkt. Per Post oder Kurier sind je Sendung 12 Flaschen und höchstens 2 Sendungen pro Jahr zulässig; zuvor muss die Genehmigung der TFDA eingeholt werden. Kontrollierte Arzneimittel dürfen nicht per Post oder Kurier versandt werden.
Wie viele medizinische Masken dürfen eingeführt werden?
Je Person sind 250 Stück höchstens 1 Mal pro Halbjahr zulässig. In der Zollanmeldung ist der Code DHM99999999208 einzutragen.
Wie viele Reifen können zum persönlichen Gebrauch ohne BSMI-Warenprüfung eingeführt werden?
Beträgt der Gesamtwert von Waren derselben Spezifikation und Ausführung in derselben Zollanmeldung höchstens US$1,000, ist eine Prüfungsbefreiung möglich. Bei einem Gesamtwert über US$1 000 darf die Menge höchstens 5 Stück betragen. Für dieselbe Person und dieselbe Spezifikation gilt innerhalb von 6 Monaten höchstens 1 Einfuhr.
Wie viele Spielzeuge können ohne BSMI-Warenprüfung eingeführt werden?
Spielzeug ist nur dann für den persönlichen Gebrauch prüfungsbefreit, wenn es derselben Spezifikation und Ausführung entspricht, der Gesamtwert höchstens US$1,000 beträgt und es nicht mehr als 5 Stück sind. Maßgeblich ist die Feststellung durch das Bureau of Standards, Metrology and Inspection (BSMI) und den Zoll.
Wird bei einer Mengenüberschreitung eine Geldbuße verhängt?
Die Mengenüberschreitung selbst ist kein Bußgeldtatbestand, sondern führt zum Verlust der Prüfungsbefreiung — es muss eine reguläre Warenprüfung oder Genehmigung beantragt werden. Können die erforderlichen Unterlagen nicht vollständig vorgelegt werden, kann eine Rücksendung erforderlich sein. Schwere Sanktionen gelten insbesondere für den Verkauf von Waren, die als Einfuhr zum persönlichen Gebrauch eingeführt wurden, sowie für die vorsätzliche Aufteilung auf mehrere Sendungen zur Umgehung der Mengengrenzen.
Gilt die abgabenfreie Menge von 1.5 Litern auch für online gekaufte und per Sammelversand eingeführte Alkoholwaren?
Nein. Die Freimengen von 1.5 Litern beziehungsweise 200 Zigaretten gelten nur für „einreisende Personen bei persönlicher Mitnahme“. Für per Post oder Kurier eingeführte Tabakwaren und Alkohol besteht keine Freimenge; sämtliche Einfuhren werden besteuert. Die Höchstmenge zum persönlichen Gebrauch beträgt 5 Liter Alkohol beziehungsweise 5 Stangen Zigaretten. Bei Überschreitung ist für die Zollanmeldung eine Einfuhrlizenz für den Tabak- und Alkoholhandel erforderlich.
Was kann ich tun, wenn ich die Zolltarifnummer und Einfuhrbestimmungen für meine Ware nicht kenne?
Mit der kostenlosen CCC-Zolltarifsuche von HowBridge können Sie anhand der Warenbezeichnung die Zolltarifnummer, den Einfuhrzollsatz und die Einfuhrbestimmungen ermitteln, einschließlich einer etwaigen Prüfungspflicht und der Höchstmenge für die Prüfungsbefreiung zum persönlichen Gebrauch. Eine Prüfung vor der Bestellung ist erheblich einfacher, als sich erst nach dem Eintreffen mit einer beim Zoll festgehaltenen Sendung zu befassen.
Was unterscheidet die „6 kg ohne Ursprungsnachweis“ bei 465 von „1 kg“ für Knoblauch und Erdnüsse?
Es sind verschiedene Regeln. 1 kg ist die Eigenbedarfsgrenze in der Lebensmitteltabelle dieser Seite für Reis, Erdnüsse, Knoblauch, getrocknete Taglilienknospen, getrocknete Shiitake-Pilze und Tee; 6 kg ist die Schwelle für die Befreiung vom Ursprungsnachweis nach dem Einfuhrregelungscode 465: Für Agrar- und Fischereierzeugnisse mit 465 (etwa Knoblauch, Erdnüsse, Adzukibohnen, Tee und getrocknete Shiitake-Pilze) ist bei Einfuhren für den Eigenbedarf, bei denen gleichartige Waren auf der gesamten Anmeldung zusammen nicht mehr als 6 kg wiegen, kein Ursprungsnachweis der Regierung des Ausfuhr- oder Herstellungslandes nötig; für lebende Tiere gilt das nicht. Kein Ursprungsnachweis heißt nicht, dass die Ware verschickt werden darf: Diese Waren aus Festlandchina sind als MW0 eingestuft, und da sie zu den Kapiteln 1–24 gehören, gilt die Befreiung von der Einfuhrgenehmigung für Kleinmengen nicht; frische Agrarerzeugnisse müssen außerdem die Quarantänevorschriften erfüllen. Quarantänegüter dürfen nach Artikel 17 Absatz 3 des Pflanzenschutz- und Quarantänegesetzes nicht auf dem Postweg eingeführt werden; ob Express- oder Sammelversand dem Postweg gleichgestellt ist, haben wir bisher in keiner ausdrücklichen Regelung gefunden – bitte wenden Sie sich vor dem Versand an den Kundenservice.

Offizielle Rechtsgrundlagen und Quellen

Alle Mengenangaben und Rechtsvorschriften auf dieser Seite stammen aus den nachstehenden amtlichen Originalquellen und wurden am 2026-07-28 erneut geprüft:

Zusätzlich wurden die einschlägigen Bekanntmachungen des Bureau of Standards, Metrology and Inspection und der International Trade Administration des Wirtschaftsministeriums berücksichtigt. Maßgeblich sind stets die neuesten Bekanntmachungen der zuständigen Behörden.

Einfuhrbestimmungen unklar? Vor der Bestellung prüfen

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Zitierte Quellen

Diese Seite zitiert primäre Quellen von Behörden, Justiz und Wissenschaft aus dem Zollreferenzindex von HowBridge (1 171 Einträge). Jeder Eintrag verweist auf die Originalquelle.

Datenstand des Referenzindex: 2026-08-16

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