Wie hoch ist der Einfuhrzoll für Kapitel 83 „Verschiedene Waren aus unedlen Metallen“? Zollsätze und Einfuhrbestimmungen für 46 Positionen
Kurzantwort: Wie viel Zoll fällt in Kapitel 83 an?
Kapitel 83 „Verschiedene Waren aus unedlen Metallen“ umfasst insgesamt 46 Zolltarifpositionen; der häufigste Spalte-1-Zollsatz ist 10%.Davon liegen 2 Positionen bei 0 % (4.3 %), der höchste Wertzollsatz beträgt 10 %.12 Positionen sind mit einem Code für Einfuhrbestimmungen versehen; am häufigsten ist MP1 (4 Positionen).Bei der Einfuhr wird zusätzlich Mehrwertsteuer auf den Zollwert zuzüglich Zoll (sowie ggf. Verbrauchsteuer, Tabak- und Alkoholsteuer usw.) erhoben; die Regelung zur Kleinbetragsbefreiung finden Sie in den FAQ unten. Der tatsächlich zu zahlende Steuerbetrag wird vom Zoll endgültig festgesetzt.
Wie verteilen sich die Tarifsätze der Positionen in Kapitel 83?
- 0 % 2
- über 0 % bis 5 % 11
- über 5 % bis 10 % 33
- über 10 % 0
- Mengenzoll oder andere Berechnungsmethoden 0
Berechnet nach dem Spalte-1-Zollsatz jeder Position, insgesamt 46 Positionen. Datenquelle: HowBridge-Zolltarifdatenbank (synchronisiert mit den Zolltarifdaten der Zollverwaltung des Finanzministeriums), zusammengestellt am 2026-09-16.
Welche Codes für Einfuhrbestimmungen kommen in Kapitel 83 häufig vor?
Der Code für Einfuhrbestimmungen ist bei der jeweiligen Position vermerkt und steht für Prüfungen, Quarantänen, Genehmigungen oder Kontrollen für Waren aus Festlandchina, die vor der Einfuhr möglicherweise erforderlich sind. Ein Code kann sich nur auf einen Teil der unter der Position erfassten Waren beziehen; klicken Sie auf die Position, um die vollständige Erläuterung zu sehen. Ist bei einer Position kein Code vermerkt, bedeutet dies, dass die Einfuhr aus handelspolitischer Sicht zulässig ist und keine Genehmigung ausgestellt werden muss – dies bedeutet jedoch nicht, dass Prüfung, Quarantäne oder Steuern entfallen.
MP1
Waren aus Festlandchina: bedingte Importerlaubnis gemäß der „Liste bedingter Importzulassungen".
4 Positionen
C02
Einige Produkte dieser Kategorie unterliegen der Importprüfungspflicht des Standardisierungsbüros.
4 Positionen
MW0
Waren aus Festlandchina: Import verboten.
3 Positionen
616
Approval from the Highway Bureau, Ministry of Transportation and Communications is required.
1 Positionen
MW0 bedeutet nicht, dass generell nichts versandt werden darf. MW0 = Einfuhr aus Festlandchina verboten. Ausnahme: Waren aus Festlandchina der Kapitel 25–97 dürfen in kleinen Mengen ohne Einfuhrgenehmigung eingeführt werden, wenn die gesamte Anmeldung einen CIF-Wert von höchstens NT$32.000 hat und jedes Einzelprodukt höchstens 24 Stück umfasst (40 kg, falls nicht zählbar; ein Einzelprodukt wird nach der Modellnummer bestimmt, ohne Modellnummer nach der einzelnen Position der Anmeldung, und darf nicht nach Größe, Spezifikation oder Farbe aufgeteilt werden; Steine der Position 6802 und Fliesen der Position 6907 müssen beide Grenzen, 24 Stück und 40 kg, einhalten). Ausgenommen sind Elektromotorräder, Elektrofahrräder und deren Steuergeräte (Warennummern 8711.60.10, 8711.60.20 und 8543.70.99.50); die Kapitel 1–24 fallen nicht darunter. Prüfung, Quarantäne und andere Einfuhrvorschriften sind weiterhin gesondert einzuhalten. Dies bedeutet keine Steuerbefreiung.
In diesem Kapitel sind 4 Positionen mit C01 oder C02 versehen, die einer verpflichtenden Einfuhrprüfung durch das Bureau of Standards, Metrology and Inspection (BSMI) des Wirtschaftsministeriums unterliegen. Wie Sie feststellen, ob eine Prüfung erforderlich ist, und ob es für den persönlichen Gebrauch eine Prüfbefreiungsgrenze gibt, erfahren Sie im BSMI-Warenprüfungsleitfaden.
Welche Zolltarifpositionen gibt es in Kapitel 83?
8301 卑金屬掛鎖及鎖(鑰匙、對號或電動開啟者);附有鎖之卑金屬釦及帶釦之框;上述物品用之卑金屬鑰匙
- 83011000008Padlocks, of base metal6.6%
- 83012000006Locks of a kind used for motor vehicles, of base metal0%
- 83013000004Locks of a kind used for furniture, of base metal6.8%
- 83014000002Other locks, of base metal5%
- 83015000009Clasps and frames with clasps, incorporating locks, of base metal6.8%
- 83016000007Parts of lock and similar articles, of base metal5%
- 83017000005Keys, presented separately, of base metal5%
8302 家具、門、窗、樓梯、百葉窗、車具、鞍具、衣箱、首飾箱及類似品之卑金屬架座、配件及類似品;卑金屬製帽架、帽掛鈎、托架及類似品;附有卑金屬架座之腳輪;卑金屬製自動關門器
- 83021000007Hinges, of base metal5%
- 83022000005Castors, of base metal5%
- 83023000003Other mountings, fittings and similar articles suitable for motor vehicles, of base metal0%
- 83024100000Other mountings, fittings and similar articles, suitable for buildings, of base metal5%
- 83024200009Other mountings, fittings and similar articles, suitable for furniture, of base metal5%
- 83024900002Other mountings, fittings and similar articles, of base metal7.5%
- 83025000008Hat-racks, hat-pegs, brackets and similar fixtures, of base metal5%
- 83026000006Automatic door closers, of base metal5%
8303 裝甲或加強之卑金屬製保險櫃、保險箱、門、保險庫之存儲櫃、錢箱、契據箱及類似品
8304 卑金屬檔案櫃、卡片櫃、紙盤、紙籃、筆盤、印臺及類似辦公室或書桌上用具,第9403節之辦公室家具除外
8305 用於活頁簿夾或卷宗夾、信夾、信箱、紙夾、目錄標籤及類似辦公室用品之卑金屬製配件;卑金屬製扁條狀裝訂釘(如︰辦公室用、裝璜用、包裝用)
- 83051000004Fittings for loose-leaf binders or files, of base metal5%
- 83052000002Staples in strips, of base metal10%
- 83059010005Indexing tags, of base metal6.8%
- 83059090008Other articles of heading 83.056.8%
8306 卑金屬非電動鈴、鑼及類似品;卑金屬雕像及其他裝飾品;卑金屬相框、書框或類似之框;卑金屬鏡
- 83061000003Bells, gongs and the like, non-electric, of base metal8%
- 83062100000Statuettes and other ornaments, of base metal, plated with precious metal10%
- 83062900002Other statuettes and ornaments, of base metal10%
- 83063010007Photograph, picture or similar frames, of base metal10%
- 83063021004Mirrors, for road traffic guide use, of base metal6.8%
- 83063029006Other mirrors, of base metal10%
8307 卑金屬製撓性管,有無配件均在內
- 83071000002Flexible tubing of iron or steel, with or without fittings6.8%
- 83079010003Thermostatic bellows2.5%
- 83079090006Flexible tubing of other base metal, with or without fittings6.8%
8308 用於衣服或服飾附屬品、鞋靴、首飾、腕錶、圖書、遮陽蓬、皮革製品、旅行用品或鞍具或用於其他製品之卑金屬搭鈕、帶搭鈕之框架、帶釦、帶釦搭鈕、鉤、眼、環眼、及其類似品;卑金屬製管形鉚釘及開口鉚釘;卑金屬製珠子及亮片
- 83081000001Hooks, eyes and eyelets, of base metal10%
- 83082000009Tubular or bifurcated rivets, of base metal10%
- 83089010002Clasps, frames with clasps, buckles, buckle-clasps, of base metal6.8%
- 83089020000Beads and spangles, of base metal6.8%
- 83089090005Other articles of heading 83.086.8%
8309 卑金屬製瓶塞、瓶帽、瓶蓋(包括鑲軟木塞、旋轉瓶帽及自動倒出瓶塞)、瓶橡皮帽、螺紋桶塞、桶蓋、封條及其他包裝物附件
- 83091000000Crown corks, of base metal10%
- 83099010109Aluminium easy-can-cover10%
- 83099010902Other stoppers, caps and lids (including screw caps and pouring stoppers), capsules for bottles, threaded bungs, bung covers, seals, of base metal10%
- 83099020009Other packing accessories, of base metal10%
8310 卑金屬製標示牌、名牌、地址牌及類似牌、數字、字母及其他符號,屬第9405節者除外
- 83100000107Vehicle License Plate, of base metal, with English alphabet or Arabic numerals, and the length and width are 38 �16 cm or 32 �15 cm or 31 �16 cm or 30 �15 cm or 26 �15 cm or 26 �14 cm or 25 �14 cm or 22 �12 cm (the error is � 2 cm)10%
- 83100000900Other sign-plates, name-plates, address-plates and similar plates, numbers, letters and other symbols, of base metal, excluding those of heading No.94.0510%
8311 卑金屬或金屬碳化物所製之線、條、管、板、電極及其類似品,於其表面塗有焊劑或中心裝有焊劑,用作軟焊、硬焊、焊接或積聚金屬或金屬碳化物者;卑金屬粉凝聚之線及條,供金屬噴敷之用者
- 83111000006Coated electrodes of base metal, for electric arc-welding10%
- 83112000004Cored wire of base metal, for electric arc-welding10%
- 83113010000Coated rods and cored wire, of carbon steel, for soldering, brazing or welding by flame10%
- 83113090003Coated rods and cored wire, of other base metal, for soldering, brazing or welding by flame10%
- 83119000009Other articles of heading 83.1110%
Was unterscheidet die Zollsätze der Spalten 1, 2 und 3 im Zolltarif?
Nach Allgemeiner Vorschrift 2 des Zolltarifs sind die Zollsätze in 3 Spalten gegliedert: Spalte 1 gilt für eingeführte Waren aus Mitgliedern der Welthandelsorganisation (WTO) oder aus Ländern bzw. Gebieten, die Taiwan Gegenseitigkeit gewähren; Spalte 2 gilt nur für zwei „besondere“ Arten eingeführter Waren: bestimmte Waren aus am wenigsten entwickelten Ländern oder Entwicklungsländern bzw. -gebieten, oder bestimmte Waren aus Ländern oder Gebieten, mit denen Taiwan ein Freihandelsabkommen oder ein Wirtschaftskooperationsabkommen geschlossen hat; nur wenn keine der beiden ersten Spalten anwendbar ist, gilt Spalte 3. Sind sowohl Spalte 1 als auch Spalte 2 anwendbar, gilt der niedrigere Zollsatz. Die Volksrepublik China ist WTO-Mitglied, weshalb grundsätzlich Spalte 1 gilt; Spalte 2 gilt für Festlandchina nur für Waren der ECFA-Frühernteliste (Early Harvest List).
Die Kapitel- und Positionsseiten dieser Website zeigen den Spalte-1-Zollsatz. Spalte 2 kennzeichnet im Zolltarif die berechtigten Länder mit Ländercodes, zum Beispiel „zollfrei (PA, GT, NI, SV, HN, NZ, SG)“; diese Codes sind lediglich Vermerke im Zolltarif, und einige der zugrunde liegenden Abkommen wurden inzwischen ausgesetzt oder beendet (z. B. Nicaragua, El Salvador, Honduras) – maßgeblich für die tatsächliche Anwendung sind die Bekanntmachungen der Zollverwaltung. Für geringfügige Postsendungen gilt eine gesonderte Regelung: Übersteigt der Zollwert die Freigrenze, wird – mit Ausnahme von Tabak, Alkohol und Waren mit Zollkontingent – ein Zollsatz von 5 % erhoben; übersteigt jedoch ein einzelner Artikel oder die Summe der Waren derselben Position NT$ 2.000, gilt dies nicht mehr als geringfügige Sendung, und es wird nach dem jeweiligen Positions-Zollsatz besteuert (Allgemeine Vorschrift 5; Art. 8 und 9 der Verordnung über die Zollabfertigung von Post-Ein- und -Ausfuhrsendungen). Diese 5-%-Regelung gilt nur für Postsendungen und Reisende; Kuriersendungen werden nach dem jeweiligen Positions-Zollsatz berechnet.
Häufig gestellte Fragen
- Zoll: Bei Wertzoll-Positionen Zollwert × Zollsatz, bei Mengenzoll-Positionen Berechnung nach Menge oder Gewicht (bei Einfuhr aus der Volksrepublik China gilt grundsätzlich Spalte 1).
- Mehrwertsteuer: Bemessungsgrundlage ist der Zollwert zuzüglich Zoll; die Erhebung erfolgt durch den Zoll als Einzugsstelle (Art. 20 und Art. 41 des Gesetzes über die Mehrwertsteuer und die Nicht-Mehrwertsteuer-Geschäftssteuer); bei Waren, die zusätzlich der Verbrauchsteuer oder der Tabak- und Alkoholsteuer unterliegen, wird die Bemessungsgrundlage entsprechend erhöht.
- Außenhandelsförderungsgebühr: Die gesetzliche Obergrenze beträgt 4,25 pro 10.000 des Warenwerts (Art. 21 des Außenhandelsgesetzes); derzeit werden 4 pro 10.000 des Zollwerts erhoben, wobei Beträge bis NT$ 100 nicht erhoben werden.
- Wird die Steuerbefreiung für denselben Steuerpflichtigen im selben Halbjahr (Januar–Juni oder Juli–Dezember) mehr als 6-mal in Anspruch genommen, entfällt die Befreiung für weitere Einfuhren in diesem Zeitraum (Anordnung des Finanzministeriums Tai-Cai-Guan-Zi Nr. 1061011007 vom 26. Mai des 106. Jahres der Republik China (2017)).
- Eine Kuriersendung darf nicht aufgeteilt und getrennt angemeldet werden (Art. 14 der Verordnung über die Zollabfertigung von Luftkuriersendungen).
- Überschreitet eine Postsendung die Freigrenze, wird der gesamte Betrag besteuert, nicht nur der übersteigende Teil (Art. 8 der Verordnung über die Zollabfertigung von Post-Ein- und -Ausfuhrsendungen).
Woher stammen die Rechtsgrundlagen und Daten dieser Seite?
- Art. 3 des Zollgesetzes: Die Erhebung des Zolls und die Einreihung ein- und ausgeführter Waren richten sich, soweit das Zollgesetz nichts anderes bestimmt, nach dem Zolltarif; der Zolltarif wird zudem in einem gesonderten Gesetzgebungsverfahren erlassen und veröffentlicht.
- Zolltarif für Einfuhrwaren (Customs Import Tariff) (laut Nationaler Rechtsdatenbank zuletzt geändert am 28. Januar des 115. Jahres der Republik China (2026)): Allgemeine Vorschrift 2 zu den drei Zollsatzspalten, Allgemeine Vorschrift 5 zu geringfügigen Postsendungen, Allgemeine Vorschriften für die Auslegung 1 bis 6.
- Art. 21 des Zollgesetzes und die Durchführungsverordnung zur verbindlichen Tarifauskunft für eingeführte Waren: Beantragung einer verbindlichen Tarifauskunft vor der Einfuhr.
- Art. 20 des Gesetzes über die Mehrwertsteuer und die Nicht-Mehrwertsteuer-Geschäftssteuer: Bei eingeführten Waren wird die Mehrwertsteuer auf den Zollwert zuzüglich Einfuhrzoll berechnet; Art. 41: Die Mehrwertsteuer auf eingeführte Waren wird vom Zoll als Einzugsstelle erhoben.
- Verordnung über die Zollabfertigung von Post-Ein- und -Ausfuhrsendungen, Art. 7, 8, 9, 11 und 12: Steuerbefreiung bis NT$ 2.000, Vollbesteuerung bei Überschreitung, Definition geringfügiger Sendungen, Zusammenrechnung von Postsendungen desselben Absenders an denselben Empfänger mit demselben Ankunftsdatum, keine Steuerbefreiung mehr nach mehr als 6 Inanspruchnahmen je Halbjahr.
- Bekanntmachung des Wirtschaftsministeriums Jing-Mao-Zi Nr. 11104603570 vom 19. August des 111. Jahres der Republik China (2022): Regelung zur Befreiung von der Einfuhrgenehmigung für kleine Mengen von Waren aus Festlandchina; Bekanntmachung Jing-Mao-Zi Nr. 111046035701 vom selben Tag: ausgeschlossene Warenpositionen.
- Bekanntmachung des Finanzministeriums Tai-Cai-Guan-Zi Nr. 1061018778 vom 7. September des 106. Jahres der Republik China (2017): Steuerbefreiung bei einem Zollwert der Sendung von höchstens NT$ 2.000; Anordnung des Finanzministeriums Tai-Cai-Guan-Zi Nr. 1061011007 vom 26. Mai des 106. Jahres der Republik China (2017): Keine Steuerbefreiung mehr nach mehr als 6 Inanspruchnahmen je Halbjahr.
- Allgemeine Erläuterungen der Ausgabe des 112. Jahres der Republik China (2023) des von der Zollverwaltung des Finanzministeriums herausgegebenen „Zusammengefassten Klassifikationsverzeichnisses für Ein- und Ausfuhrwaren gemäß dem Zolltarif der Republik China“: 21 Abschnitte, 97 Kapitel (Kapitel 77 als reserviert freigehalten), Kapitel 98 zusätzlich zur HS-Klassifikation eingeführt, sowie 8-stellige Zolltarifnummern, 10-stellige Klassifikation für Handelsverwaltung und Statistik, zuzüglich 1 Prüfziffer.
- International Trade Administration des Wirtschaftsministeriums, „Tabelle der Codes für Einfuhrbestimmungen“: Ein leeres Feld bei den Einfuhrbestimmungen bedeutet „zulässig (Genehmigung entfällt)“.
Nutzungshinweis: Die Statistiken auf dieser Seite werden aus der HowBridge-Zolltarifdatenbank zusammengestellt und dienen nur als Orientierung. Maßgeblich für Positionszuordnung, anwendbaren Zollsatz und Einfuhrbestimmungen sind die Bekanntmachungen der Zollverwaltung des Finanzministeriums und des International Trade Administration des Wirtschaftsministeriums sowie die endgültige Festsetzung durch den Zoll. Diese Seite stellt keine Einzelfall-Tarifeinreihung dar.
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