B2B-Handelsimporte von Festlandchina nach Taiwan (Kommerzieller See-Express / Seefracht): Zuerst die CCC-Einfuhrvorschriften prüfen (BSMI, F01, 121, MW0) und im Namen eines Unternehmens oder Gewerbes einführen. Kommerzieller See-Express: Projektangebot (Großmengen), 5–10 Tage, höchstens 70 kg je Stück, formelle Verzollung mit G1-Einfuhranmeldung für ausländische Waren; große oder nicht eilige Ware geht per Seefracht. Anmeldung innerhalb von 15 Tagen ab dem Folgetag der Einfuhr, bei Verspätung NT$200 Verspätungsgebühr pro Tag; Abfertigung als C1 / C2 / C3. Abgaben = Zoll + Handelsförderungsgebühr 0,04 % (bis NT$100 erlassen) + Umsatzsteuer 5 % (Bemessungsgrundlage inkl. Zoll und Warensteuer bzw. Tabak- und Alkoholsteuer sowie Tabak-Gesundheitsabgabe); Unternehmen ziehen die Vorsteuer mit der Zahlungsbescheinigung über die vom Zoll erhobene Umsatzsteuer ab.
B2B-Handelsimporte von Festlandchina nach Taiwan (Kommerzieller See-Express oder Seefracht) laufen in der Praxis in 6 Schritten ab. ① Zuerst die Einfuhrvorschriften der CCC-Tarifnummer prüfen: BSMI-Pflichtprüfung, F01-Lebensmittelkontrolle, 121 Einfuhrgenehmigung sowie bei Festlandwaren MW0 (Einfuhr nicht erlaubt). „Nicht zur Einfuhr zugelassene Industrieprodukte vom Festland“ der Kapitel 25–97 sind nur genehmigungsfrei, wenn der CIF-Wert der gesamten Anmeldung NT$32.000 nicht übersteigt und jede Position höchstens 24 Stück umfasst (bei nicht zählbarer Ware höchstens 40 kg); vom Wirtschaftsministerium ausgeschlossene Tarifnummern wie Elektromotorräder, Elektrofahrräder und deren Steuergeräte sind nicht befreit. Oberhalb der Grenze gilt wieder das Einfuhrverbot, eine Aufteilung der Sendung zur Umgehung ist nicht zulässig; die Befreiung befreit auch nicht von Warenprüfung und anderen Einfuhrvorschriften. ② Im Namen eines Unternehmens oder Gewerbes einführen; die Registrierung als Ein- und Ausfuhrunternehmen erfolgt bei der Internationalen Handelsverwaltung des Wirtschaftsministeriums. ③ Versandlinie wählen: Kommerzieller See-Express: Projektangebot (Großmengen), in der Regel 5–10 Tage; Abfertigung in der Abfertigungszone für See-Express-Sendungen, jedoch mit formeller Verzollung per Einfuhranmeldung für ausländische Waren (G1), Bruttogewicht je Stück (Beutel) höchstens 70 kg; übergewichtige, große oder nicht eilige Gesamtsendungen gehen per Seefracht (ab NT$25 pro kg oder ab NT$150 pro Kubikfuß, Angebot je nach Ware über den Kundenservice, in der Regel 7–14 Tage). ④ Anmeldefrist: innerhalb von 15 Tagen ab dem Tag nach Ankunft des Beförderungsmittels; bei Verspätung wird eine Verspätungsgebühr von NT$200 pro Tag erhoben. ⑤ Nach Computerprüfung und Stichprobenauswahl legt der Zoll die Abfertigungsart fest: ohne Prüfung und Beschau (C1), Dokumentenprüfung (C2) oder Warenbeschau (C3); die Beschau erfolgt grundsätzlich stichprobenweise. ⑥ Abgaben zahlen und Freigabe: Wertzoll = Zollwert (CIF) × Zollsatz; Handelsförderungsgebühr = Zollwert × 0,04 %, bis NT$100 erlassen; Umsatzsteuer = (Zollwert + Zoll + Warensteuer bzw. Tabak- und Alkoholsteuer sowie Tabak-Gesundheitsabgabe) × 5 %; Unternehmen machen den Vorsteuerabzug mit dem Abzugsexemplar der Zahlungsbescheinigung über die vom Zoll erhobene Umsatzsteuer geltend. Warum nicht die vereinfachte Anmeldung privater Expresssendungen: Nach Art. 12 der Verordnung über die Zollabfertigung von Seefracht-Expressgut erfordern zehn Fälle, darunter ein Zollwert über NT$50.000, Waren mit Ein-/Ausfuhrvorschriften und warensteuerpflichtige Waren, eine allgemeine Ein-/Ausfuhranmeldung. HowBridge versendet nur von Festlandchina nach Taiwan; die Zollanmeldung erfolgt in Zusammenarbeit mit AEO-zertifizierten Partner-Zollagenturen.
B2B-Handelsimport (Kommerzieller See-Express / Seefracht) in 6 Schritten
- Einfuhrvorschriften und MW0 prüfenPrüfen Sie die Spalte „Einfuhrvorschriften“ der CCC-Tarifnummer: BSMI-Pflichtprüfung, F01-Lebensmittelkontrolle, 121 Einfuhrgenehmigung. Bei Festlandwaren mit MW0 sind nur „nicht zur Einfuhr zugelassene Industrieprodukte vom Festland“ der Kapitel 25–97 genehmigungsfrei, und nur wenn die gesamte Anmeldung CIF NT$32.000 nicht übersteigt und jede Position höchstens 24 Stück umfasst (bei nicht zählbarer Ware 40 kg); vom Wirtschaftsministerium ausgeschlossene Elektromotorräder, Elektrofahrräder und deren Steuergeräte sind nicht befreit, ebenso wenig Agrar- und Lebensmittelprodukte der Kapitel 1–24. Die Befreiung befreit nicht von anderen Einfuhrvorschriften.
- Identität des Importeurs klärenNur bei Einfuhr im Namen eines Unternehmens oder Gewerbes erhalten Sie eine Anmeldung mit Ihrer Steuernummer und die Zahlungsbescheinigung über die vom Zoll erhobene Umsatzsteuer; wer Ein- und Ausfuhrgeschäfte betreibt, kann sich bei der Internationalen Handelsverwaltung als Ein- und Ausfuhrunternehmen registrieren lassen.
- Versandlinie wählenRegelmäßiger Nachschub läuft über den Dienst Kommerzieller See-Express (Projektangebot, Großmengen, 5–10 Tage): Abfertigung in der Abfertigungszone für See-Express-Sendungen, Anmeldung mit allgemeiner G1-Anmeldung, Bruttogewicht je Stück (Beutel) höchstens 70 kg. Übergewichtige, große oder nicht eilige Gesamtsendungen gehen per Seefracht (ab NT$25 pro kg oder ab NT$150 pro Kubikfuß, Angebot je nach Ware über den Kundenservice, 7–14 Tage).
- Anmeldung innerhalb von 15 TagenEin Zollagent meldet online an, Frist 15 Tage ab dem Tag nach Ankunft des Beförderungsmittels; bei Verspätung wird eine Verspätungsgebühr von NT$200 pro Tag erhoben, und wird die Ware nach 20 Tagen Gebühr noch immer nicht angemeldet, verwertet der Zoll sie.
- Zollprüfung und BeschauNach Computerprüfung und Stichprobenauswahl legt der Zoll die Abfertigungsart fest: C1 ohne Dokumentenprüfung und Beschau, C2 Dokumentenprüfung (Unterlagen bis Dienstschluss am Tag nach der Festlegung nachreichen), C3 Warenbeschau. Die Beschau erfolgt grundsätzlich stichprobenweise, bei Bedarf vollständig.
- Abgaben zahlen, Freigabe und VorsteuerabzugNach Zahlung von Zoll, Handelsförderungsgebühr (Zollwert × 0,04 %, bis NT$100 erlassen) und Umsatzsteuer ((Zollwert + Zoll + Warensteuer bzw. Tabak- und Alkoholsteuer sowie Tabak-Gesundheitsabgabe) × 5 %) wird die Ware freigegeben; Unternehmen machen den Vorsteuerabzug mit dem Abzugsexemplar der Zahlungsbescheinigung über die vom Zoll erhobene Umsatzsteuer geltend.
Eckdaten-Schnellcheck
| Kommerzieller See-Express | Projektangebot (Großmengen), 5–10 Tage; Abfertigung in der Abfertigungszone für See-Express-Sendungen, Anmeldung mit allgemeiner G1-Anmeldung; Bruttogewicht je Stück (Beutel) ≤70 kg (Verordnung über die Zollabfertigung von Seefracht-Expressgut, Art. 3) |
|---|---|
| Seefracht | Ab NT$25 pro kg oder ab NT$150 pro Kubikfuß (Angebot je nach Ware über den Kundenservice), 7–14 Tage |
| Allgemeine Anmeldung Pflicht | Zehn Fälle, u. a. Zollwert über NT$50.000, Waren mit Ein-/Ausfuhrvorschriften, warensteuerpflichtige Waren (Verordnung über die Zollabfertigung von Seefracht-Expressgut, Art. 12 Abs. 1) |
| Anmeldefrist | 15 Tage ab dem Tag nach Ankunft des Beförderungsmittels; Verspätungsgebühr NT$200 pro Tag, nach 20 Tagen ohne Anmeldung verwertet der Zoll die Ware (Zollgesetz, Art. 16, 73) |
| Abfertigungsarten | C1 ohne Prüfung und Beschau / C2 Dokumentenprüfung / C3 Warenbeschau (Verordnung zur Durchführung der automatisierten Warenabfertigung, Art. 13); Beschau grundsätzlich stichprobenweise (Richtlinien für die Beschau von Ein- und Ausfuhrwaren, Art. 2) |
| Abgaben | Wertzoll = CIF × Zollsatz; Handelsförderungsgebühr 0,04 % (bis NT$100 erlassen); Umsatzsteuer = (CIF + Zoll + Warensteuer bzw. Tabak- und Alkoholsteuer sowie Tabak-Gesundheitsabgabe) × 5 % |
| Beleg für den Vorsteuerabzug | Abzugsexemplar der Zahlungsbescheinigung über die vom Zoll erhobene Umsatzsteuer mit ausgewiesenem Umsatzsteuerbetrag (Durchführungsbestimmungen zum Gesetz über die Mehrwert- und Nicht-Mehrwert-Umsatzsteuer, Art. 38) |
| Festlandwaren MW0 | Nicht zur Einfuhr zugelassene Industrieprodukte vom Festland der Kapitel 25–97: genehmigungsfrei, wenn die gesamte Anmeldung CIF ≤NT$32.000 und jede Position ≤24 Stück (nicht zählbar ≤40 kg); ausgeschlossene Tarifnummern laut Bekanntmachung (Elektromotorräder / Elektrofahrräder / Steuergeräte) und Kapitel 1–24 nicht befreit; darüber Einfuhr verboten; die Befreiung befreit nicht von Warenprüfung und anderen Vorschriften |
Regulierungsgrundlage
- Zollgesetz, Art. 16, 73
- Verordnung über die Zollabfertigung von Seefracht-Expressgut, Art. 3, 11, 12 (geändert ROC-Jahr 115-02-23)
- Verordnung zur Durchführung der automatisierten Warenabfertigung, Art. 13, 14
- Richtlinien für die Beschau von Ein- und Ausfuhrwaren, Art. 2 (geändert ROC-Jahr 113-11-27)
- Gesetz über die Mehrwert- und Nicht-Mehrwert-Umsatzsteuer, Art. 20, 41
- Durchführungsbestimmungen zum Gesetz über die Mehrwert- und Nicht-Mehrwert-Umsatzsteuer, Art. 38
- Verordnung über die Handelserlaubnis zwischen dem Gebiet Taiwan und dem Festlandgebiet, Art. 7
- Verordnung über die Registrierung von Ein- und Ausfuhrunternehmen, Art. 2
Häufige Fehler und Vorsichtsmaßnahmen
- Glauben, Festlandwaren „kommen rein, wenn man Steuern zahlt“: Waren mit MW0 oberhalb der Kleinmengengrenze dürfen nicht eingeführt werden, und Aufteilen der Sendung zur Umgehung ist Umgehung der Kontrolle; für ausgeschlossene Tarifnummern gilt die Befreiung nicht einmal für ein einziges Stück.
- Stücke über 70 kg trotzdem für den Dienst Kommerzieller See-Express einplanen: Die Abfertigungszone für See-Express-Sendungen nimmt keine Waren mit mehr als 70 kg Bruttogewicht je Stück (Beutel) an; sie müssen per Seefracht gehen.
- Nach Ankunft nicht innerhalb von 15 Tagen anmelden: Verspätung kostet NT$200 pro Tag, nach 20 Tagen verwertet der Zoll die Ware.
- Die Umsatzsteuer-Bemessungsgrundlage nur bis zum Zoll rechnen: Bei Waren mit Warensteuer, Tabak- und Alkoholsteuer oder Tabak-Gesundheitsabgabe kommen diese Beträge zur Bemessungsgrundlage hinzu.
- Gewerbliche Sendungen über die vereinfachte Anmeldung auf den Namen einer Privatperson abwickeln: Zollwert über NT$50.000, Waren mit Ein-/Ausfuhrvorschriften oder warensteuerpflichtige Waren erfordern eine allgemeine Anmeldung; zudem erhält eine Privatperson keine abzugsfähige Umsatzsteuer-Zahlungsbescheinigung.
- Nach Festlegung als C2 / C3 Unterlagen nicht rechtzeitig nachreichen: Schriftliche Anmeldung und Unterlagen sind bis Dienstschluss am Tag nach der Mitteilung einzureichen.
Begriffserklärungen
- G1-Einfuhranmeldung für ausländische Waren
- Anmeldeart für die allgemeine Einfuhr ausländischer Waren; Art. 12 Abs. 1 Nr. 6 der Verordnung über die Zollabfertigung von Seefracht-Expressgut stellt auf „G1 (Einfuhranmeldung für ausländische Waren)“ ab.
- Allgemeine Ein-/Ausfuhranmeldung / vereinfachte Anmeldung
- See-Express-Sendungen, die unter die zehn Fälle des Art. 12 Abs. 1 fallen, verwenden die allgemeine Ein-/Ausfuhranmeldung; alle übrigen können die vereinfachte Anmeldung verwenden.
- C1 / C2 / C3
- Die drei Abfertigungsarten der Online-Abfertigung: ohne Dokumentenprüfung und Beschau, mit Dokumentenprüfung, mit Warenbeschau (Verordnung zur Durchführung der automatisierten Warenabfertigung, Art. 13).
- Handelsförderungsgebühr
- Wird bei der Einfuhr mit 0,04 % des Zollwerts erhoben, bis NT$100 erlassen (Zollverwaltung des Finanzministeriums).
- Zahlungsbescheinigung über die vom Zoll erhobene Umsatzsteuer
- Die Umsatzsteuer auf eingeführte Waren erhebt der Zoll (Umsatzsteuergesetz, Art. 41); das Abzugsexemplar dieser Bescheinigung ist der Beleg, mit dem Unternehmen den Vorsteuerabzug geltend machen.
- Kommerzieller See-Express
- Mengenangebot von HowBridge für Händler: über die Abfertigungszone für See-Express-Sendungen, formelle Verzollung mit allgemeiner G1-Anmeldung, Projektangebot (Großmengen), 5–10 Tage.
- MW0
- Einfuhr von Festlandwaren nicht erlaubt. „Nicht zur Einfuhr zugelassene Industrieprodukte vom Festland“ der Kapitel 25–97 sind genehmigungsfrei, wenn die gesamte Anmeldung CIF NT$32.000 und jedes Einzelprodukt 24 Stück (bei nicht zählbaren Waren 40 kg) nicht übersteigt; ausgenommen sind laut Bekanntmachung ausgeschlossene Tarifnummern.
Zitierte Quellen
Der Inhalt dieser Frage stammt aus der von HowBridge erstellten „Literaturindex-Datenbank zur Zollanmeldung“ (Mehr als 1 171 KopienRegierungsvorschriften, amtliche Handbücher, gerichtliche Auslegungen, intensive Lektüre wissenschaftlicher Literatur), jedem Artikel sind Links zu staatlichen/gerichtlichen Primärquellen zur Überprüfung beigefügt:
- Amtliches Handbuch Vorschriften über die Zollabfertigung von Express-Seefrachtsendungen Verfahrensvorschriften zur Seeexpress-Zollabfertigung: Kategorien X1-X4/X6-X8, vereinfachte Anmeldung, Seeexpress-Sonderbereiche und Verantwortung der Unternehmen. law-out.mof.gov.tw
- Amtliches Handbuch Handbuch zur Zollanmeldung im automatisierten Warenabfertigungsverfahren (Band 1 / Band 2) Handbuch zur automatisierten Zollanmeldung (Bände eins/zwei): Vollständige Verfahren für vernetzte Anmeldung sowie C1-Freigabe ohne Dokumenten- und Warenprüfung, C2-Dokumentenprüfung und C3-Warenprüfung. web.customs.gov.tw
- Fachartikel Kurzanalyse zum Abschluss von Abkommen über die gegenseitige Anerkennung des AEO-Status und zur Effizienz der Zollabfertigung Diese empirische Studie in Public Finance Review untersucht, ob Taiwans AEO-Anerkennungsabkommen (MRA) mit Singapur, Israel, Korea, Japan und Australien die Abfertigung beschleunigt haben und mit welchen Modellen sich dies messen lässt. lawdata.com.tw
- Statistik / Weißbuch Statistik der Zolltätigkeit (Zahl der Ein- und Ausfuhranmeldungen, der Container, der Flugbewegungen und der Reisenden) Die Seite „Zollgeschäftsstatistik“ der Zollverwaltung enthält vier Abfertigungsindikatoren: Ein-/Ausfuhranmeldungen, Ein-/Ausfuhrcontainer, ein-/ausgehende Flugzeuge und ein-/ausreisende Personen. Sie dient als Vergleichsquelle für Abfertigungskapazitäten. web.customs.gov.tw