Ich habe eine EZWay-Benachrichtigung erhalten, aber der angemeldete Betrag oder die Warenbezeichnung stimmt nicht – beeinträchtigt das Tippen auf „Anmeldungsabweichung“ künftige Zollabwicklungen?

Autor: Ching-Hong Weng Rezension: AEO-zertifizierter Zollabfertigungspartner Abschließender Faktencheck: 2026-08-24 3 Primärquellen

Antwort in einem Satz

Seit dem 1. März 2026 gilt für persönliche Expressimporte mit vereinfachter Anmeldung und Online-Vollmacht über EZ Way die vorherige Vollmachtsbestätigung. Sind Warenbezeichnung, Preis, Menge oder andere Angaben falsch, wählen Sie „申報不符“ („Anmeldung stimmt nicht überein“), kontaktieren Sie den in der App angezeigten Zollagenten, lassen Sie die Angaben berichtigen und erneut senden und bestätigen Sie erst danach. Die Auswahl einer Abweichung ist keine Strafe; die Abgabe der Anmeldung bzw. die Abfertigung kann sich jedoch bis zur Bestätigung der korrigierten Vollmacht verzögern. Haben Sie nichts bestellt, klären Sie zunächst Einkäufe durch Angehörige oder Einkaufsdienste und melden Sie anschließend einen möglichen Identitätsmissbrauch nach Anweisung des Zolls. Eine Haftung wegen Falschanmeldung beurteilt der Zoll anhand des Einzelfalls und des geltenden Rechts.

Vorherige Vollmachtsbestätigung seit 01.03.2026 Abweichung → Berichtigung → erneute Sendung → Bestätigung Vor Bestätigung kann die Abfertigung pausieren; die Meldung ist keine Strafe

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