Müssen Gold und Goldschmuck beim Versand nach Taiwan versteuert werden?
- Für eingeführtes Feingold wie Goldbarren, Goldblöcke, Goldplättchen, Goldmünzen und Feingoldschmuck gelten 0% Zoll und eine Umsatzsteuerbefreiung. Es fallen nahezu keine Einfuhrabgaben an – das ist der besondere Steuervorteil von Gold.
- Schmuck aus K-Gold wie 18K- und 14K-Legierungen sowie Silberschmuck und vergoldeter Schmuck gelten nicht als Feingold: Der Zollsatz beträgt ebenfalls 0%, es fallen jedoch 5% Umsatzsteuer an, berechnet auf den vom Zoll festgesetzten Zollwert.
- Aktuelle wertbezogene Meldegrenze: Übersteigt der Gesamtwert des eingeführten Goldes den Gegenwert von USD20,000, muss es beim Zoll angemeldet werden, indem der rote Kanal benutzt und ein Anmeldeformular ausgefüllt wird. Außerdem ist bei der Behörde für internationalen Handel des Wirtschaftsministeriums eine Einfuhrgenehmigung zu beantragen.
- Niemals einen zu niedrigen Wert angeben oder Gold verbergen: Bei falschen Angaben in der Einfuhranmeldung (zu niedrige Wertangabe oder Verbergen nicht angemeldeter Waren) kann der Zoll nach der Verordnung zur Bekämpfung von Zollverstößen eine Geldbuße verhängen oder die Ware einziehen; Gold gehört außerdem zu den im Rahmen der Geldwäscheprävention meldepflichtigen Gegenständen, und wird Gold mit einem Gesamtwert über dem Schwellenwert nicht oder falsch angemeldet, so wird eine Geldbuße verhängt. Das chinesische Festland beschränkt die Ausfuhr von Gold, daher lassen sich Goldbarren und Goldschmuck in der Praxis meist nicht aus China versenden; ist der Versand bestätigt möglich, erfolgt die Einfuhr nach Taiwan stets per förmlicher Zollanmeldung, nie per vereinfachter Zollanmeldung für Expresssendungen.
Quellen: Artikel 8 Absatz 1 Nummer 30 des Gesetzes über die Umsatzsteuer und die nicht wertschöpfungsbezogene Geschäftssteuer zur Umsatzsteuerbefreiung von Feingold, Themenbereich „Geldwäscheprävention“ der taiwanischen Zollverwaltung, Hinweise des Zollamts Taichung zur Einreiseanmeldung sowie die Behörde für internationalen Handel des Wirtschaftsministeriums. Die zitierten Quellen finden Sie am Ende dieser Seite.
📅 Letzte Aktualisierung: 2026-10-04 (Berichtigung nach Artikel 14 des Gesetzes zur Geldwäscheprävention: Die Meldegrenze gilt ebenso für Fracht-, Express- und Postsendungen, die nach Taiwan gelangen oder Taiwan verlassen, und die Folge einer unterlassenen Anmeldung ist eine Geldbuße; außerdem berichtigt: Die alte Regel zu „62.5 Gramm“ war eine Regel für die Einreise) · ✍️ Redaktion von HowBridge Sammelversand · 🛡️ Zusammengestellt nach Bekanntmachungen der Zollverwaltung und geltendem Recht
Müssen mitgeführte Goldbarren oder Goldwaren unabhängig vom Gewicht beim Zoll angemeldet werden?
Maßgeblich ist nicht das Gewicht. In Taiwan gilt derzeit eine Wertgrenze: Erst wenn der Gesamtwert des mitgeführten oder eingeführten Goldes den Gegenwert von 20.000 US-Dollar übersteigt, muss es beim Zoll angemeldet und bei der Behörde für internationalen Handel des Wirtschaftsministeriums eine Ein- und Ausfuhrgenehmigung beantragt werden, bevor Zollanmeldung und Freigabe erfolgen können. Unterhalb dieser Grenze gibt es keine Gewichtsobergrenze. Gold gehört jedoch wie Inhaberwertpapiere sowie Diamanten, Edelsteine und Platin, die über den Eigenbedarf hinausgehen, zu den im Rahmen der Geldwäscheprävention meldepflichtigen Gegenständen. Bei unterlassener oder falscher Anmeldung wird eine Geldbuße in Höhe des Wertes des den Schwellenwert übersteigenden Anteils oder des falsch angemeldeten Anteils verhängt. Für Bargeld gelten eigene Grenzen: Bargeld in New-Taiwan-Dollar über 100.000 NT$ und Fremdwährungsbargeld über dem Gegenwert von 10.000 US-Dollar müssen angemeldet werden.
Häufig gefragt wird auch nach Goldschmuck, der auf Reisen getragen und wieder mitgebracht wird: Im Inland gekaufter, bereits versteuerter Goldschmuck für den persönlichen Gebrauch, der bei der Ausreise mitgeführt und unverändert wieder eingeführt wird, kann gegen Vorlage eines inländischen Kaufbelegs oder vergleichbarer Nachweise gemäß Artikel 49 Absatz 1 Nummer 14 des Zollgesetzes zollfrei bleiben (Anordnung Tai-Tsai-Kuan-Tzu Nr. 1121025375 des Finanzministeriums vom 19. Oktober 2023). In zwei Fällen gilt dies nicht: erstens bei Waren, die bei der Ausreise in einem Duty-free-Shop gekauft und wieder eingeführt werden, und zweitens bei Waren, für die bei der Ausreise bereits die Umsatzsteuer erstattet wurde. Zur in älteren Quellen verbreiteten Gewichtsgrenze von „62.5 Gramm“ siehe den Abschnitt zur Meldegrenze weiter unten – dies ist eine aufgehobene alte Regel.
Steuersätze für Gold und Edelmetalle mit anklickbaren Zolltarifen
Die folgenden Angaben wurden mit der Tarifberechnung dieser Website geprüft. Der Zollsatz beträgt in allen Fällen 0%; der Unterschied liegt bei der Umsatzsteuer. Klicken Sie auf die „Zolltarifnummer“, um auf der jeweiligen CCC-Tarifseite alle Steuersätze und Einfuhrbestimmungen einzusehen:
| Artikel | CCC-Zolltarifnummer | Zollsatz | Umsatzsteuer | Bewertung der Einfuhrabgaben |
|---|---|---|---|---|
| Goldbarren und Goldblöcke, nicht für monetäre Zwecke | 7108.12.10.00.1 | 0% | Befreit bei Feingold | Nahezu abgabenfrei |
| Geprägte Goldmünzen | 7118.90.10.00.4 | 0% | Befreit bei Feingold | Nahezu abgabenfrei |
| Gold- und K-Gold-Schmuck | 7113.19.00.00.9 | 0% | Feingold befreit / K-Gold 5% | Abhängig vom Feingehalt |
| Silberschmuck | 7113.11.00.00.7 | 0% | 5% | 0% Zoll + Umsatzsteuer |
| Vergoldeter oder goldplattierter Schmuck aus unedlem Metall mit Edelmetallüberzug | 7113.20.00.00.6 | 0% | 5% | 0% Zoll + Umsatzsteuer |
* Für Erzeugnisse aus Feingold wie Goldbarren, Goldblöcke, Goldplättchen, Goldmünzen und Feingoldschmuck gelten 0% Zoll und eine Umsatzsteuerbefreiung. Es fallen nahezu keine Einfuhrabgaben an, möglicherweise jedoch eine Handelsförderungsgebühr von 0.04%. Für K-Gold, Silberschmuck und vergoldeten Schmuck beträgt der Zollsatz ebenfalls 0%; es fallen jedoch 5% Umsatzsteuer an. Klicken Sie auf die Zolltarifnummer, um alle Angaben einzusehen.
Feingold umsatzsteuerfrei, K-Gold und Silberschmuck steuerpflichtig
✅ Eingeführtes Feingold ist von der Umsatzsteuer befreit – der größte Steuervorteil von Gold.
Nach den Bestimmungen des taiwanischen Finanzministeriums sind eingeführte Goldbarren, Goldblöcke, Goldplättchen, Goldmünzen, Golddrähte und Goldkörner aus Feingold sowie Feingoldschmuck unabhängig von ihrer Form von der Umsatzsteuer befreit. Da der Zollsatz für Gold ohnehin 0% beträgt, sind bei der Einfuhr von Goldbarren und Goldmünzen aus Feingold praktisch keine Einfuhrabgaben zu zahlen. Der Grund dafür ist, dass Gold als geldnaher und investiver Vermögenswert gilt.
⚠️ K-Gold, Silberschmuck und vergoldeter Schmuck sind jedoch kein Feingold und unterliegen 5% Umsatzsteuer.
Bei 18K, 14K und ähnlichen Materialien ist K-Gold eine Legierung aus Gold und anderen Metallen. Auch Silberschmuck sowie vergoldeter oder goldplattierter Schmuck bestehen nicht aus Feingold und gelten als gewöhnliche Waren. Der Zollsatz beträgt zwar ebenfalls 0%, es fallen jedoch 5% Umsatzsteuer an. Deshalb werden Feingoldschmuck mit den Feinheitsangaben 999/9999 und Schmuck aus K-Gold steuerlich unterschiedlich behandelt.
Meldegrenze für Goldeinfuhren: Gesamtwert über 20.000 US-Dollar
Auch wenn Gold abgabenfrei sein kann, muss es bei Überschreiten der folgenden Schwellenwerte zwingend angemeldet werden. Andernfalls wird eine Geldbuße verhängt:
| Schwellenwert | Vorschrift | Vorgehensweise |
|---|---|---|
| Wert: über dem Gegenwert von USD20,000 | Übersteigt der Gesamtwert des mitgeführten oder eingeführten Goldes den Gegenwert von 20.000 US-Dollar, muss es beim Zoll angemeldet werden. Außerdem ist bei der Behörde für internationalen Handel des Wirtschaftsministeriums eine Einfuhrgenehmigung zu beantragen, bevor die Zollanmeldung und Freigabe erfolgen können | Den roten Kanal benutzen und das Anmeldeformular für mitgeführte Goldgegenstände ausfüllen; bei mehr als 20.000 US-Dollar zusätzlich eine Einfuhrgenehmigung bei der Behörde für internationalen Handel des Wirtschaftsministeriums unter 02-2351-0271 beantragen |
| Geldwäscheprävention | Gold gehört zu den im Rahmen der Geldwäscheprävention meldepflichtigen Gegenständen. Bei unterlassener oder falscher Anmeldung verhängt der Zoll eine Geldbuße in Höhe des Wertes des den Schwellenwert übersteigenden Anteils oder des falsch angemeldeten Anteils (Artikel 14 des Gesetzes zur Geldwäscheprävention) | Nach Annahme der Anmeldung informiert der Zoll das Investigation Bureau des Justizministeriums |
Kann Gold per Sammelversand oder Post verschickt werden?
- Zuerst die Ausfuhr aus China prüfen: Das chinesische Festland beschränkt die Ausfuhr von Gold, daher lassen sich Goldbarren und Goldschmuck in der Praxis meist nicht aus China versenden (siehe die Frage zum Goldkauf auf Taobao unten). Ist der Versand bestätigt möglich, immer förmliche Zollanmeldung: Nach den Betriebsregeln von HowBridge werden Gold, K-Gold, Platin, Silberschmuck sowie Schmuck wie Diamanten, Edelsteine und Perlen unabhängig vom Wert stets per förmlicher Zollanmeldung abgefertigt, nie per vereinfachter Zollanmeldung für Expresssendungen. Wählen Sie beim Beauftragen des Sammelversands „Förmliche Zollanmeldung“ (es fällt eine gesonderte Gebühr für die Zollanmeldung an, nur Hauszustellung möglich, und Rechnung, Packliste sowie Vollmacht müssen vor dem Absenden hochgeladen werden) und geben Sie den Zollwert wahrheitsgemäß an. Vergoldeter oder goldplattierter Schmuck und Modeschmuck fallen nicht unter diese Regel.
- Hochwertiges Gold und Anlagegoldbarren: Aus Versicherungs- und Sicherheitsgründen haben die meisten Sammelversanddienste Wertobergrenzen pro Sendung oder lehnen die Beförderung vollständig ab. Empfehlenswert ist die Einfuhr über eine Bank oder einen regulären Goldhändler.
- Unbedingt vorschriftsgemäß vorgehen: Bei höherem Wert können sowohl beim persönlichen Mitführen als auch beim Postversand eine Einfuhrgenehmigung für Gold und eine Anmeldung zur Geldwäscheprävention erforderlich sein. Geben Sie niemals einen zu niedrigen Wert an und verbergen Sie das Gold nicht.
Hinweis: HowBridge bietet derzeit eine Entschädigung bis zum Dreifachen der Versandkosten bei Verlust oder Schäden; ein optionaler Wertdeklarationsschutz (3 % des deklarierten Werts, max. NT$150; nach Einführung bis NT$5,000) folgt in Kürze. Klären Sie vor der Bestellung, welche Waren befördert werden und welche Wertobergrenze pro Artikel gilt. Goldschmuck ist hochwertig und risikobehaftet; achten Sie daher besonders auf eine sichere Verpackung und korrekte Anmeldung.
Gold von Taobao, aus Japan oder Hongkong nach Taiwan schicken: Welcher Weg funktioniert?
Die Abgaben auf taiwanischer Seite sind auf allen drei Wegen gleich (Feingold: 0% Zoll und keine Umsatzsteuer). Der eigentliche Unterschied liegt am Ausgangsort: ob dort Verbrauchsteuer anfällt, ob sie erstattet werden kann und ob die Ware überhaupt ausgeführt werden darf. Hinweis: HowBridge bietet nur die Route vom chinesischen Festland nach Taiwan an, keine Routen aus Japan oder Hongkong; die Angaben zu Japan und Hongkong dienen nur als steuerliche Hintergrundinformation.
Kann auf Taobao gekauftes Gold nach Taiwan geschickt werden?
In der Praxis lässt es sich meist nicht versenden; der Sammelversand wird nicht empfohlen. China regelt die Ein- und Ausfuhr von Gold und Goldprodukten über die „Ein- und Ausfuhrgenehmigung für Gold und Goldprodukte der Chinesischen Volksbank“. Die Chinesische Volksbank hat gemeinsam mit der Allgemeinen Zollverwaltung Chinas am 26. Juni 2026 einen Entwurf zur Änderung der „Verwaltungsbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Gold und Goldprodukten“ zur öffentlichen Stellungnahme vorgelegt. Darin ist neu vorgesehen, dass für die Ein- und Ausreise mit Gold, das von Einzelpersonen in angemessenen Mengen für den Eigenbedarf mitgeführt oder versandt wird, keine solche Genehmigung mehr erforderlich ist und stattdessen der Zoll die Aufsicht nach den geltenden Vorschriften übernimmt. Der Entwurf befindet sich noch in der Konsultationsphase; bis zur offiziellen Veröffentlichung und Inkraftsetzung gelten die bisherigen Vorschriften. Selbst bei einer künftigen Lockerung kann das Aufteilen auf kleine Teilsendungen, mehrere Personen oder mehrere Expresssendungen zur Umgehung der Aufsicht von den Zollbehörden auf beiden Seiten der Taiwanstraße nach den Vorschriften gegen Schmuggel geahndet werden. Hinzu kommt, dass die meisten Sammelversanddienste Beförderungsbeschränkungen und Versicherungsobergrenzen für Edelmetalle haben, sodass auf Taobao bestellte Goldbarren und Goldschmuck beim Sammelversand fast immer zurückgewiesen werden.
Lohnt es sich, Goldbarren in Japan zu kaufen und nach Taiwan zu bringen? Lässt sich die Verbrauchsteuer erstatten?
Für Goldbarren gibt es keine Steuererstattung. Im japanischen Tax-free-Verkaufssystem (輸出物品販売場) sind „金又は白金の地金“ ausdrücklich von den steuerfreien Waren ausgenommen, also Barren aus Gold oder Platin. Beim Kauf von Goldbarren in Japan ist daher stets die japanische Verbrauchsteuer enthalten (derzeitiger Regelsatz 10%), und die steuerfreie Abwicklung für Reisende gilt nicht. Schmuckstücke wie Golduhren oder Goldketten gehören dagegen in der Regel zu den steuerfreien Waren und können bei Einhaltung des Tax-free-Verfahrens steuerfrei gekauft werden. Da in Taiwan für eingeführtes Feingold 0% Zoll gelten und keine Umsatzsteuer anfällt, entsteht der Kostenunterschied beim „Goldkauf in Japan“ fast ausschließlich durch die japanische Verbrauchsteuer und die Verarbeitungskosten, nicht durch Einfuhrabgaben in Taiwan.
Und wie sieht es beim Goldkauf in Hongkong aus?
In Hongkong gibt es weder eine Verkaufssteuer noch eine Mehrwertsteuer, sodass beim Goldkauf keine örtliche Verbrauchsteuer anfällt. Von den drei Wegen ist die Steuerlast vor Ort hier am einfachsten; der Preisunterschied ergibt sich vor allem aus dem internationalen Goldpreis, den Verarbeitungskosten und dem Wechselkurs. Auf taiwanischer Seite gelten ebenfalls 0% Zoll und keine Umsatzsteuer für Feingold, während für K-Gold und Silberschmuck 5% Umsatzsteuer anfallen. Zu beachten ist weiterhin die Wertgrenze: Übersteigt der Gesamtwert des mitgeführten oder eingeführten Goldes den Gegenwert von 20.000 US-Dollar, sind eine Anmeldung und eine Ein- und Ausfuhrgenehmigung erforderlich. Bewahren Sie die Kaufbelege unbedingt auf, damit der Zoll den Zollwert prüfen kann.
* Die Abgaben auf taiwanischer Seite werden auf allen drei Wegen genau gleich beurteilt; Unterschiede bestehen nur bei der örtlichen Verbrauchsteuer und bei der Frage, ob die Ware ausgeführt werden darf. Für größere Anlagekäufe empfiehlt sich die Einfuhr über eine Bank oder einen regulären Goldhändler statt über einen Sammelversand.
Häufige Fragen zum Versand von Gold und Goldschmuck nach Taiwan
Rechtsgrundlagen und amtliche Quellen
- Artikel 8 Absatz 1 Nummer 30 des Gesetzes über die Umsatzsteuer und die nicht wertschöpfungsbezogene Geschäftssteuer: „Goldbarren, Goldblöcke, Goldplättchen, Goldmünzen und Schmuck oder Ziergold aus Feingold, ausgenommen die Verarbeitungskosten“ sind von der Umsatzsteuer befreit. Das Feingold selbst ist daher umsatzsteuerfrei, die Verarbeitungskosten bleiben jedoch steuerpflichtig; für K-Gold, Silberschmuck und vergoldete Waren, die nicht aus Feingold bestehen, gelten 5% – taiwanische Rechtsdatenbank Laws & Regulations Database, pcode G0340080.
- Meldegrenze für Goldeinfuhren: Übersteigt der Gesamtwert des von Reisenden mitgeführten oder eingeführten Goldes den Gegenwert von USD20,000, muss es beim Zoll angemeldet und bei der Behörde für internationalen Handel des Wirtschaftsministeriums eine Einfuhrgenehmigung beantragt werden, bevor Zollanmeldung und Freigabe erfolgen – Themenbereich „Geldwäscheprävention“ der taiwanischen Zollverwaltung, Hinweise des Zollamts Taichung zur Einreiseanmeldung und globales Informationsportal des Finanzministeriums.
- ※ Die in Artikel 5 der früheren „Bestimmungen zur Verwaltung der Einfuhr und des Handels mit Gold“ genannte Grenze von 62.5 Gramm (Pflicht für Reisende, für den 62.5 Gramm übersteigenden Teil des bei der Einreise mitgeführten Goldes eine Aufstellung einzureichen) wurde im Jahr 81 der Republik China aufgehoben und gilt nicht als heutige Einfuhrgrenze – taiwanische Rechtsdatenbank Laws & Regulations Database, pcode G0380060, aufgehoben.
- Anmeldung von mitgeführtem Gold und Geldbußen: Gold gehört wie Inhaberwertpapiere sowie Diamanten, Edelsteine und Platin, die über den Eigenbedarf hinausgehen, zu den im Rahmen der Geldwäscheprävention meldepflichtigen Gegenständen; bei unterlassener oder falscher Anmeldung wird eine Geldbuße in Höhe des Wertes des den Schwellenwert übersteigenden Anteils oder des falsch angemeldeten Anteils verhängt, und dasselbe gilt, wenn diese Gegenstände per Frachtversand, Expresssendung oder Post nach Taiwan gelangen oder Taiwan verlassen (Artikel 14 Absätze 2 und 4 des Gesetzes zur Geldwäscheprävention). Falsche Angaben in der Einfuhranmeldung werden nach Artikel 37 der Verordnung zur Bekämpfung von Zollverstößen geahndet. Übersteigt der Gesamtwert des Goldes den Gegenwert von 20.000 US-Dollar, ist zusätzlich eine Ein- und Ausfuhrgenehmigung zu beantragen – „Häufige Fragen zur Ein- und Ausreise“ der Zollverwaltung des Finanzministeriums sowie taiwanische Rechtsdatenbank Laws & Regulations Database.
- Zollbefreiung für persönliches Reisegepäck: Im Inland bereits versteuerte Gegenstände des persönlichen Gebrauchs, die bei der Ausreise mitgeführt und unverändert wieder eingeführt werden, können gegen Vorlage eines inländischen Kaufbelegs gemäß Artikel 49 Absatz 1 Nummer 14 des Zollgesetzes zollfrei bleiben (ausgenommen Käufe in Duty-free-Shops und Waren, für die bei der Ausreise bereits eine Steuererstattung erfolgt ist) – Anordnung Tai-Tsai-Kuan-Tzu Nr. 1121025375 des Finanzministeriums vom 19. Oktober 2023.
- Japanische Verbrauchsteuer: Im System der japanischen Duty-free-Läden (Verkaufsstellen für Ausfuhrwaren) sind „Gold- oder Platinbarren“ von den steuerfreien Waren ausgenommen; Gold- und Platinbarren fallen nicht unter die Steuerbefreiung für Reisende, es ist die japanische Verbrauchsteuer zu zahlen (derzeit Regelsatz 10 %) – Nationale Steuerbehörde Japans, „Kernpunkte des Systems der Verkaufsstellen für Ausfuhrwaren“.
- Kontrolle auf chinesischer Seite (Entwurf): Die Chinesische Volksbank hat gemeinsam mit der Allgemeinen Zollverwaltung Chinas am 26. Juni 2026 einen Entwurf zur Änderung der „Verwaltungsbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Gold und Goldprodukten“ zur öffentlichen Stellungnahme vorgelegt. Danach soll für die Ein- und Ausreise mit Gold, das von Einzelpersonen in angemessenen Mengen für den Eigenbedarf mitgeführt oder versandt wird, keine „Ein- und Ausfuhrgenehmigung für Gold und Goldprodukte der Chinesischen Volksbank“ mehr erforderlich sein; der Entwurf ist noch nicht offiziell veröffentlicht und in Kraft getreten, derzeit gilt weiterhin die Genehmigungspflicht.
- Zolltarifsuche: 0523.tw CCC-Suche in mehr als 12 000+ Zolltarifcodes.
Weitere Tools und Leitfäden
- Sammelversand und Einfuhr von Schmuck
- Einfuhr von Luxusschmuck
- Zoll bei Sendungen von Hongkong nach Taiwan, einem beliebten Einkaufsort für Gold
- Zoll bei Sendungen von Japan nach Taiwan
- Nachgesandtes Reisegepäck nach Taiwan und Anmeldung mitgeführter Waren
- Vollständiges Tool zur Berechnung der Einfuhrabgaben
Goldschmuck immer mit förmlicher Zollanmeldung – vorschriftsgemäße Anmeldung in Taiwan
Das chinesische Festland beschränkt die Ausfuhr von Gold, daher lassen sich Goldbarren und Goldschmuck in der Praxis meist nicht aus China versenden. Ist der Versand bestätigt möglich, werden Goldschmuck und Edelmetalle, die über HowBridge nach Taiwan versendet werden, stets per förmlicher Zollanmeldung abgefertigt, nie per vereinfachter Zollanmeldung für Expresssendungen. Unsere Partner-Zollagenten unterstützen Sie bei der Zolltarifklassifizierung, der Prüfung einer möglichen Steuerbefreiung und den Anmeldeunterlagen. Abgaben werden nach tatsächlichem Aufwand berechnet und in Rechnung gestellt. HowBridge bietet derzeit eine Entschädigung bis zum Dreifachen der Versandkosten bei Verlust oder Schäden; ein optionaler Wertdeklarationsschutz (3 % des deklarierten Werts, max. NT$150; nach Einführung bis NT$5,000) folgt in Kürze; bei hochwertigen Edelmetallen fragen Sie bitte vorab, ob sie befördert werden können.
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