Kann man Taobao-Samen nach Taiwan schicken? Quarantänevorschriften für Samen und Sukkulenten bei der Einfuhr nach Taiwan
Kurzantwort: Können auf Taobao gekaufte Samen und Sukkulenten nach Taiwan geschickt werden?
In der Regel nicht, beziehungsweise ist eine rechtmäßige Einfuhr in der Praxis kaum möglich. Samen (Zolltarifnummer 1209) tragen zwar nicht den Code MW0, gelten aber als quarantänepflichtige Ware nach dem Pflanzenschutz- und Quarantänegesetz: Wird die Einfuhr per Sammelversand abgewickelt, zählt dies als Expressfracht, und der Einführer muss bei Ankunft die Quarantäne beantragen und dabei ein von der chinesischen Pflanzenquarantänebehörde ausgestelltes Pflanzenquarantänezeugnis vorlegen; zudem muss die Pflanzenart auf der „Liste der zur Einfuhr zugelassenen Pflanzen“ der APHIA stehen. Gewöhnliche Taobao-Verkäufer legen kein solches offizielles Zeugnis bei; wird keine Quarantäne beantragt, drohen Bußgelder von NT$30.000 bis NT$150.000. Bei den Zolltarifnummern für lebende Pflanzen wie Sukkulenten, Kakteen und Jungpflanzen steht meist der Code MW0 (Waren vom chinesischen Festland, Einfuhr nicht erlaubt); sie dürfen auch mit Quarantänezeugnis nicht eingeführt werden. Pflanzen mit anhaftender Erde gelten als verbotene Einfuhrware, wofür bis zu 3 Jahre Freiheitsstrafe drohen. Der Postversand ist seit dem 108-06-20 (20. Juni 2019) grundsätzlich nicht mehr zulässig; entsprechende Sendungen werden zurückgeschickt oder vernichtet. Eine Regelung für „geringe Mengen zum Eigenbedarf ohne Quarantänepflicht“ konnte nicht gefunden werden. HowBridge bietet keine Abwicklung von Pflanzenquarantäneverfahren an – bitte schicken Sie keine Samen oder Sukkulenten in unser Lager in Shenzhen.
HowBridge betreibt nur ein Sammelversand-Lager in Shenzhen und ein Betriebslager in Taoyuan und bietet ausschließlich Sammelversand von China nach Taiwan an; wir bieten keine Einkaufs- oder Pflanzenquarantäne-Abwicklungsdienste an. Samen, Sukkulenten und Jungpflanzen sind Pflanzenquarantänewaren, für die bei gewöhnlichen Online-Bestellungen keine amtlichen Quarantänedokumente zu erhalten sind – bitte schicken Sie diese nicht in unser Lager in Shenzhen. Diese Seite erklärt die Rechtslage, damit Sie schon vor der Bestellung eine fundierte Entscheidung treffen können.
Gelten für Samen, Sukkulenten, Blumenzwiebeln und Jungpflanzen aus dem chinesischen Festland die gleichen Einfuhrvorschriften?
Nein. Zunächst muss die Einfuhrvorschriften-Spalte des Zolltarifs geprüft werden: MW0 bedeutet, dass Waren vom chinesischen Festland nicht eingeführt werden dürfen (handelsrechtlich), B01 bedeutet, dass eine Pflanzenquarantäne der APHIA erforderlich ist, und 402 bedeutet, dass eine Kopie der Saatgutbetriebs-Registrierungsbescheinigung beizulegen ist. Beide Hürden müssen genommen werden:
| Warenart | Zolltarifnummern | Einfuhrvorschrift | Einfuhr aus dem chinesischen Festland möglich? |
|---|---|---|---|
| Samen (Gemüse, Blumen, Obstbäume, Futterpflanzen usw.) | 1209 (20 Zolltarifnummern) | 402, B01 (keine trägt den Code MW0) | Handelsrechtlich nicht verboten; erforderlich sind ein Pflanzenquarantänezeugnis und die Aufnahme in die Liste der zugelassenen Einfuhrpflanzen; bei mehr als 100 Gramm zusätzlich eine Kopie der Saatgutbetriebs-Registrierungsbescheinigung |
| Blumenzwiebeln, Zwiebeln, Knollen | 0601 | B01; bei einigen zusätzlich MW0 (z. B. Lilien, Calla, Gladiolen) | Bei MW0-Kennzeichnung ist die Einfuhr nicht erlaubt; ansonsten gelten die Quarantänevorschriften |
| Sukkulenten, Kakteen, Blattschmuckpflanzen, Orchideen-Jungpflanzen und andere lebende Pflanzen | 0602 | meist B01 und MW0 (z. B. sonstige lebende Jungpflanzen, sonstige lebende Pflanzen) | Einfuhr nicht erlaubt (MW0) – auch mit Quarantänezeugnis nicht möglich |
| Erde und Pflanzen mit anhaftender Erde | — | Pflanzenschutz- und Quarantänegesetz, Artikel 15 | Einfuhr verboten, Verstöße stehen unter Strafe |
| Samen ohne Keimfähigkeit, ohne Samenschale oder zerkleinert | — | laut Bekanntmachung von der Zeugnispflicht befreit | kein Pflanzenquarantänezeugnis erforderlich (keimfähige Samen fallen nicht darunter) |
Code 402 der International Trade Administration: „Es ist eine Kopie der Saatgutbetriebs-Registrierungsbescheinigung beizulegen; bei einer Einfuhrmenge von 100 Gramm oder weniger kann darauf verzichtet werden.“ Bei 100 Gramm oder weniger entfällt lediglich die Registrierungsbescheinigung – das Pflanzenquarantänezeugnis muss weiterhin beigelegt werden.
Welche Unterschiede gibt es bei den Vorschriften, wenn Samen per Sammelversand, Post oder von Reisenden persönlich nach Taiwan gebracht werden?
Artikel 17 des Pflanzenschutz- und Quarantänegesetzes regelt die drei Versandwege getrennt, auch die Strafvorschriften unterscheiden sich:
| Versandweg | Vorschrift | Folgen bei Nichteinhaltung |
|---|---|---|
| Sammelversand, Expresskurier (Frachtgut) | Bei Ankunft im Hafen oder am Bahnhof muss der Einführer oder sein Vertreter die Quarantäne beantragen und das Pflanzenquarantänezeugnis des Ausfuhrlandes vorlegen (Artikel 16 und Artikel 17 Absatz 1) | Beantragt der Einführer oder sein Vertreter keine Quarantäne: Bußgeld NT$30.000–150.000 (Artikel 24); bei Nichterfüllung Nachbesserung, Quarantänebehandlung, Rücksendung oder Vernichtung |
| Postversand (internationale Postsendung) | Grundsätzlich nicht per Post einführbar; Ausnahmen sind bekannt gemachte, von der Zeugnispflicht befreite Warenarten oder eine vorab vom Empfänger eingeholte Posteinfuhrgenehmigung (Artikel 17 Absatz 3, seit dem 108-06-20 [20. Juni 2019]) | Rücksendung oder Vernichtung; beantragt der Empfänger einer Postsendung ohne gültiges Quarantänezertifikat keine Quarantäne, droht ein Bußgeld von NT$30.000–150.000 |
| Mitnahme durch Reisende | Bei der Einreise Quarantäne beantragen, das Original des Pflanzenquarantänezeugnisses vorlegen und den roten Kanal (anmeldepflichtige Waren) nutzen (Artikel 17 Absatz 2) | Bußgeld NT$3.000–15.000 (Artikel 25-1) |
Im Internet kursiert weiterhin die Behauptung, Samen bis zu 1 Kilogramm dürften per Post eingeführt werden. Das war die vor dem 108-06-20 (20. Juni 2019) geltende Regelung. Nach den aktuellen Vorschriften dürfen quarantänepflichtige Waren grundsätzlich nicht mehr per Post eingeführt werden.
Was ist zu tun, wenn man selbst im Ausland Samen kauft und sie nach Taiwan mitbringt?
Für die Mitnahme durch Reisende gilt eine Höchstmenge, und es ist weiterhin das Original eines Pflanzenquarantänezeugnisses des Ausfuhrlandes vorzulegen. Der von der APHIA vorgeschriebene Ablauf:
1Vor der Ausreise die Liste der zugelassenen Pflanzen prüfen
Im „Abfragesystem für zugelassene Einfuhrpflanzen und Quarantänebedingungen“ der APHIA prüfen, ob die betreffende Pflanze aus dem jeweiligen Land eingeführt werden darf. Liegt keine Einfuhrhistorie vor, muss zunächst eine Risikobewertung beantragt werden.
2Vor Ort ein Pflanzenquarantänezeugnis beschaffen
Dieses wird von der Pflanzenquarantänebehörde des Ausfuhrlandes ausgestellt. Für manche Arten gelten zusätzliche Auflagen: Bei Tomaten- und Paprika-Samen (Gattung Capsicum) vom chinesischen Festland muss beispielsweise nachgewiesen werden, dass vor der Ausfuhr eine Laboruntersuchung ergeben hat, dass sie nicht mit dem Tomato-brown-rugose-fruit-Virus infiziert sind.
3Mengenbegrenzung beachten
Samen bis zu 1 Kilogramm, Blumenzwiebeln bis zu 3 Kilogramm, Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse zusammen bis zu 6 Kilogramm; frisches Obst, Erde und Pflanzen mit anhaftender Erde dürfen nicht mitgeführt werden. Für Jungpflanzen wie Rosen, Kirschbäume oder Zitruspflanzen muss zusätzlich vorab eine Quarantänestation beantragt werden.
4Bei der Einreise am roten Kanal die Quarantäne anmelden
Die Zollanmeldung ausfüllen und am roten Kanal (anmeldepflichtige Waren) oder am Quarantäneschalter anmelden; erst nach bestandener Quarantäneprüfung dürfen die Waren mitgenommen werden. Ohne Zeugnis können die Waren in die Entsorgungsboxen für Agrar- und Tierprodukte im Ankunftsbereich gegeben werden.
Was passiert, wenn keine Quarantäne beantragt wird? Wann drohen strafrechtliche Konsequenzen?
Strafrechtliche Sanktionen und Bußgelder sind zwei verschiedene Dinge – Adressaten und Tatbestandsvoraussetzungen unterscheiden sich:
| Verstoß | Artikel | Sanktion |
|---|---|---|
| Eigenmächtige Einfuhr von zur Einfuhr verbotenen Quarantänewaren, von Erde, von Pflanzen mit anhaftender Erde oder von Schadorganismen | Artikel 22 | Strafrechtliche Sanktion: Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren, Haft oder eine Geldstrafe von bis zu NT$150.000, auch nebeneinander möglich |
| Einführer oder Vertreter beantragt keine Quarantäne; Empfänger einer Postsendung beantragt keine Quarantäne | Artikel 24 Absatz 1 Nr. 6 | Bußgeld NT$30.000–150.000 |
| Reisende beantragen keine Quarantäne | Artikel 25-1 | Bußgeld NT$3.000–15.000 |
„Geringfügiger Verstoß“ bedeutet nur Strafminderung, nicht Quarantänebefreiung
Die „Standards zur Feststellung geringfügiger Verstöße bei widerrechtlicher Einfuhr von Pflanzenquarantänewaren“ erlauben je nach Gewicht eine Bußgeldminderung – bei lebenden Pflanzen oder lebenden Jungpflanzen sowie bei verbotenen Einfuhrwaren ist sie jedoch nicht anwendbar. Werden Sukkulenten oder Jungpflanzen entdeckt, zählt eine geringe Menge nicht als Minderungsgrund.
Frühere Fallzahlen
Laut einer Pressemitteilung der APHIA vom 107-03-26 (26. März 2018) wurden im Rechnungsjahr 106 (2017) 159 Fälle widerrechtlicher Einfuhr von Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen per Expresskurier geahndet, davon betrafen 94 Fälle – die größte Gruppe – lebende Pflanzen; in 6 Fällen kam es wegen zur Einfuhr verbotener Waren oder Pflanzen mit anhaftender Erde zu strafrechtlichen Konsequenzen. Im selben Jahr wurden alle 1.658 per internationaler Eilpostsendung widerrechtlich eingeführten Fälle vernichtet oder zurückgesendet. Eine Pressemitteilung vom 105-06-08 (8. Juni 2016) berichtete zudem, dass jemand auf einer chinesischen Einkaufsplattform Sukkulenten mit anhaftender Erde gekauft hatte und der Fall vom Zoll aufgedeckt und zur strafrechtlichen Ermittlung weitergeleitet wurde.
Brauchen Sukkulenten, Kakteen und Orchideen zusätzlich eine CITES-Genehmigung?
Teilweise ja. Die Einfuhr gefährdeter Pflanzenarten fällt in die Zuständigkeit der International Trade Administration (ITA) des Wirtschaftsministeriums (Foreign Trade Act, Artikel 13-1) und nicht in die des Wildtierschutzgesetzes (Wildlife Conservation Act) – dieses Gesetz regelt ausschließlich Tiere. Gemäß den von der ITA bekannt gemachten Artenanhängen:
| Pflanze | CITES-Anhang | Wichtige Punkte |
|---|---|---|
| Kakteengewächse (Cactaceae) | fast die gesamte Familie in Anhang II (außer Pereskia und 2 weiteren Gattungen); Ariocarpus, Astrophytum asterias u. a. in Anhang I | Samen sind nach Anmerkung Nr. 4 meist ausgenommen – ausgenommen davon sind jedoch aus Mexiko ausgeführte Kakteensamen |
| Orchideen (Orchidaceae) | die gesamte Familie in Anhang II (Arten in Anhang I ausgenommen) | für die Einfuhr ist eine CITES-Genehmigung des Ausfuhrlandes erforderlich |
| sukkulente Arten der Gattung Euphorbia, Gattung Aloe | in Anhang II (Aloe vera ist nicht gelistet) | siehe oben |
| häufige Sukkulenten der Dickblattgewächse (Crassulaceae) wie Echeveria | nicht gelistet (mit wenigen Ausnahmen wie der Gattung Rhodiola) | es gilt weiterhin die Pflanzenquarantäne; Ware vom chinesischen Festland trägt meist den Code MW0 |
Wird ohne die Genehmigungsunterlagen des Ausfuhrlandes eingeführt, kann nach Artikel 28 des Foreign Trade Act eine Verwarnung, ein Bußgeld von NT$60.000 bis NT$3.000.000 oder ein Ein- und Ausfuhrverbot verhängt werden; die Sanktionspraxis der ITA sieht beim ersten Verstoß eine Verwarnung, beim zweiten ein Bußgeld von NT$60.000 und ab dem dritten Verstoß NT$90.000 vor. CITES und die Pflanzenquarantäne sind zwei getrennte Regelwerke – beide müssen eingehalten werden.
Warum ist selbst für eine kleine Tüte Samen eine Quarantäne erforderlich?
Samen können Krankheitserreger und Schadorganismen übertragen, und der Online-Handel erleichtert zusätzlich den grenzüberschreitenden Austausch von Pflanzen:
Samen können Krankheiten übertragen
Ein wissenschaftlicher Überblicksartikel zeigt, dass samenbürtige Krankheitserreger zu den größten Quarantäneherausforderungen im internationalen Saatguthandel zählen (Munkvold et al., 2025); auch taiwanische Forscher haben die durch Kürbisgewächs-Samen übertragbaren Viruskrankheiten zusammengefasst (Deng Tingqin et al., 2005). Die taiwanische Vorschrift, wonach Tomaten- und Paprika-Samen vom chinesischen Festland einen Nachweis der Freiheit vom Tomato-brown-rugose-fruit-Virus benötigen, ist eine konkrete Maßnahme gegen genau dieses Risiko.
Online-Handel verlängert die Verbreitungswege
Studien zeigen, dass auf Online-Auktionsplattformen weiterhin bekannte invasive Pflanzenarten verkauft werden (Humair et al., 2015); der Online-Handel lässt gebietsfremde Pflanzen in Form von Samen zudem über weitere Strecken verschickt werden (Lenda et al., 2014). Das Sekretariat der Internationalen Pflanzenschutzkonvention (IPPC) veröffentlichte 2023 Leitlinien zum Management des Schädlingsrisikos bei online bestellten und per Post oder Kurier versandten Waren.
Auf dieser Seite verwendete Begriffe
- Pflanzenquarantäneware
- Pflanzen, Pflanzenerzeugnisse und sonstige Gegenstände, für die gemäß Artikel 13-1 des Pflanzenschutz- und Quarantänegesetzes eine Einfuhrquarantäne bekannt gemacht wurde; dazu zählen auch Samen, Blumenzwiebeln und lebende Pflanzen.
- Pflanzenquarantänezeugnis
- ein von der Pflanzenquarantänebehörde des Ausfuhrlandes ausgestelltes offizielles Dokument (Phytosanitary Certificate), das bestätigt, dass die Ware die Quarantäneanforderungen des Einfuhrlandes erfüllt.
- Liste der zur Einfuhr zugelassenen Pflanzen
- von der APHIA veröffentlichte Liste der einfuhrfähigen Pflanzen samt Quarantänebedingungen; liegt für eine vermehrungsfähige Quarantäneware keine Einfuhrhistorie aus dem betreffenden Land vor, muss zunächst eine Risikobewertung beantragt werden.
- B01
- Einfuhrvorschriften-Code im Zolltarif: Die Einfuhr erfolgt gemäß der Liste quarantänepflichtiger Waren und den Quarantänevorschriften der APHIA.
- 402
- Einfuhrvorschriften-Code im Zolltarif: Es ist eine Kopie der Saatgutbetriebs-Registrierungsbescheinigung beizulegen; bei einer Einfuhrmenge von 100 Gramm oder weniger kann darauf verzichtet werden.
- MW0
- Einfuhrvorschriften-Code im Zolltarif: Waren vom chinesischen Festland, Einfuhr nicht erlaubt.
- CITES
- das Washingtoner Artenschutzübereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten frei lebender Tiere und Pflanzen; in Taiwan verwaltet die International Trade Administration (ITA) des Wirtschaftsministeriums gemäß Artikel 13-1 des Foreign Trade Act die Einfuhrgenehmigungen für Pflanzen.
Quellen und Grenzen der Prüfung
Die Gesetzesartikel, Codedefinitionen, Mengenbegrenzungen und Sanktionen auf dieser Seite beruhen auf den am 2026-09-25 tatsächlich aufgerufenen Originalseiten sowie einer Abfrage der Zolltarifdatenbank; nachfolgend sind zu jedem Punkt Link, Prüfdatum und der entscheidende Originalwortlaut angegeben.
Gesetze, amtliche Bekanntmachungen und Pressemitteilungen
- Pflanzenschutz- und Quarantänegesetz, Artikel 14–17, 22, 24, 25-1(geändert 107-06-20 [20. Juni 2018]; geprüft am 2026-09-25): „Führt der Einführer oder sein Vertreter Quarantänewaren ein, muss er das von der Pflanzenquarantänebehörde des Ausfuhrlandes ausgestellte Quarantänezeugnis vorlegen“; „Quarantänewaren dürfen nicht per Post eingeführt werden; werden sie dennoch per Post eingeführt, sind sie zurückzusenden oder zu vernichten.“
- International Trade Administration (ITA), Wirtschaftsministerium: Einfuhrvorschriften-Codes für Waren(geprüft am 2026-09-25): „402, Es ist eine Kopie der Saatgutbetriebs-Registrierungsbescheinigung beizulegen; bei einer Einfuhrmenge von 100 Gramm oder weniger kann darauf verzichtet werden.“ „MW0, Waren vom chinesischen Festland, Einfuhr nicht erlaubt.“
- Verordnung über die Genehmigung des Handels zwischen dem Gebiet Taiwans und dem Festlandgebiet, Artikel 7(geändert 113-02-19 [19. Februar 2024]; geprüft am 2026-09-25): „Waren aus dem Festlandgebiet dürfen, abgesehen von den nachfolgend aufgeführten Ausnahmen, nicht in das Gebiet Taiwans eingeführt werden.“
- Animal and Plant Health Inspection Agency (APHIA), Landwirtschaftsministerium: Allgemeine Vorschriften und Ablauf bei der Einfuhrquarantäne von Pflanzen(geprüft am 2026-09-25): Bei der Einfuhr vermehrungsfähiger Quarantänewaren (z. B. Samen, Jungpflanzen, Blumenzwiebeln) ist das „Abfragesystem für zugelassene Einfuhrpflanzen und Quarantänebedingungen“ zu konsultieren.
- APHIA: Warenarten, die von der Vorlage eines Pflanzenquarantänezeugnisses des Ausfuhrlandes befreit sind(geändert 110-07-28 [28. Juli 2021]; geprüft am 2026-09-25): Für „keimfähige Samen“ ist ein Pflanzenquarantänezeugnis beizulegen; „Samen ohne Keimfähigkeit, ohne Samenschale oder zerkleinerte Samen“ sind davon befreit.
- APHIA: Vorschriften und Erläuterungen zur Posteinfuhr von Pflanzenquarantänewaren(neue Regelung seit 108-06-20 [20. Juni 2019])(geprüft am 2026-09-25): „Pflanzenquarantänewaren dürfen grundsätzlich nicht per Post eingeführt werden; werden sie dennoch eingeführt, sind sie zurückzusenden oder zu vernichten.“
- Verordnung über das Quarantäneverfahren bei Ein- und Ausfuhr von Pflanzenquarantänewaren per Post(in Kraft seit 108-06-20 [20. Juni 2019]; geprüft am 2026-09-25): Der Empfänger muss „bei der örtlich zuständigen Pflanzenquarantänebehörde eine Einfuhrgenehmigung beantragen“; die Genehmigung ist „ein Jahr ab dem Ausstellungsdatum“ gültig.
- Quarantänevorschriften der Republik China für die Einfuhr von Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen(gültige Fassung ab 115-04-01 [1. April 2026]; geprüft am 2026-09-25): Bei der Einfuhr von Vermehrungssamen der Gattung Capsicum und von Tomaten vom chinesischen Festland ist ein Pflanzenquarantänezeugnis beizulegen, das „durch eine Laboruntersuchung vor der Ausfuhr bestätigt, dass keine Infektion mit dem Tomato-brown-rugose-fruit-Virus vorliegt; andernfalls erfolgt Vernichtung oder Rücksendung“.
- Verordnung über das Quarantäneverfahren bei der Mitnahme von Tier- und Pflanzenquarantänewaren durch Reisende sowie Fahrzeug-, Schiffs- und Luftfahrzeugpersonal(geändert 110-04-07 [7. April 2021]; geprüft am 2026-09-25): Bei der Beantragung der Quarantäne ist „das Original des Pflanzenquarantänezeugnisses“ beizulegen; Anmerkung 2 der Anlage: „Bei der Einreise mitgeführte Samen sind auf höchstens 1 Kilogramm, Blumenzwiebeln auf höchstens 3 Kilogramm begrenzt.“
- APHIA: Referenztabelle zu den Quarantänevorschriften für von einreisenden Reisenden mitgeführte Tiere, Pflanzen und deren Erzeugnisse(geprüft am 2026-09-25): „Die Zollanmeldung ist wahrheitsgemäß auszufüllen und am roten Kanal (anmeldepflichtige Waren) des Zolls anzumelden“; wer die Quarantäne nicht vorschriftsgemäß anmeldet, wird „mit einem Bußgeld von NT$3.000 bis NT$15.000 belegt“.
- APHIA: Bereich für einreisende Reisende(geprüft am 2026-09-25): Reisende dürfen „frisches Obst … Erde, Pflanzen mit anhaftender Erde, Pflanzenerzeugnisse oder sonstige Gegenstände“ nicht mitführen.
- Standards zur Feststellung geringfügiger Verstöße und zur Minderung bzw. Befreiung von Strafen bei widerrechtlicher Einfuhr von Pflanzenquarantänewaren, Artikel 2(112-09-25 [25. September 2023]; geprüft am 2026-09-25): Handelt es sich bei der eingeführten Ware um „lebende Insekten, lebende Pflanzen, lebende Jungpflanzen“, ist eine Strafminderung ausgeschlossen.
- Plant Variety and Plant Seed Act, Artikel 3 und 44(geändert 112-05-17 [17. Mai 2023]; geprüft am 2026-09-25): „Wer ein Saatgutunternehmen betreiben will, darf dies nur nach Genehmigung durch die zuständige Behörde der Gemeinde oder des Landkreises und Ausstellung einer Saatgutbetriebs-Registrierungsbescheinigung tun.“
- Foreign Trade Act, Artikel 13-1 und 28(geändert 108-12-25 [25. Dezember 2019]; geprüft am 2026-09-25): Gefährdete Tiere und Pflanzen sowie ihre Erzeugnisse dürfen „ohne die Genehmigungsunterlagen des Ausfuhrlandes nicht eingeführt werden“.
- Regulations Governing the Import and Export Management of Endangered Species of Wild Fauna and Flora and Their Products, Artikel 2 und 4(geändert 112-11-14 [14. November 2023]; geprüft am 2026-09-25): Die Zuständigkeit liegt bei der International Trade Administration (ITA) des Wirtschaftsministeriums; für die Einfuhr ist „eine vom Ausfuhrland ausgestellte … Genehmigung nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen“ vorzulegen.
- International Trade Administration (ITA), Wirtschaftsministerium: Artenanhänge für gefährdete Tiere und Pflanzen(geprüft am 2026-09-25): Alle Arten der Kakteengewächse (Cactaceae) sind in Anhang II gelistet (außer der Gattung Pereskia und 2 weiteren Gattungen sowie den Arten aus Anhang I); alle Arten der Orchideen (Orchidaceae) sind in Anhang II gelistet; Anmerkung Nr. 4 nimmt „Samen“ aus, gilt jedoch nicht für „aus Mexiko ausgeführte Samen der Gattung Cactaceae“.
- APHIA-Pressemitteilung: Eigenmächtige Einfuhr oder Mitnahme von Pflanzen bzw. unterlassene Quarantäneanmeldung werden gesetzeskonform geahndet(107-03-26 [26. März 2018]; geprüft am 2026-09-25): „Im Rechnungsjahr 106 wurden insgesamt 159 Fälle widerrechtlicher Einfuhr von Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen per Expresskurier geahndet, davon betrafen 94 Fälle lebende Pflanzen – die größte Gruppe“; bei widerrechtlicher Einfuhr per internationaler Eilpostsendung waren es „1.658 Fälle, die alle vernichtet oder zurückgesendet wurden“.
- APHIA-Pressemitteilung: Beim Online-Kauf von Tieren, Pflanzen oder deren Erzeugnissen sind die einschlägigen Vorschriften zu beachten(105-06-08 [8. Juni 2016]; geprüft am 2026-09-25): Eine Person hatte auf einer chinesischen Einkaufsplattform „lebende Pflanzen mit anhaftender Erde wie Sukkulenten und Seerosen-Rhizome gekauft; der Fall wurde vom Zoll aufgedeckt und zur strafrechtlichen Ermittlung an die Justizbehörden weitergeleitet“.
Wissenschaftliche und Forschungsliteratur
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Prevalence and perspectives of illegal trade in cacti and succulent plants in the collector community
Untersuchung des illegalen Handels innerhalb der Sammler-Communitys für Kakteen und Sukkulenten.
① Es wurde keine Regelung für „geringe Mengen, Eigenbedarf oder Kleinmengen ohne Pflanzenquarantänepflicht“ gefunden; ② Die Aussage „gewöhnliche Taobao-Verkäufer legen kein offizielles Quarantänezeugnis bei“ ist eine aus den gesetzlichen Tatbestandsvoraussetzungen abgeleitete Schlussfolgerung, die Behörden formulieren es nicht wörtlich so; ③ Ob eine bestimmte Pflanze eingeführt werden darf, ist stets anhand der aktuellen Liste der zugelassenen Einfuhrpflanzen der APHIA zu prüfen – diese Seite listet nicht jede Art einzeln auf; ④ Die Beschränkungs- bzw. Verbotsbekanntmachungen nach Artikel 51 des Plant Variety and Plant Seed Act wurden auf dieser Seite nicht einzeln geprüft; ⑤ Von den einschlägigen Pressemitteilungen der APHIA zum Online-Handel konnten nur Fassungen aus den Minguo-Jahren 104–107 gefunden werden; die Zahlen gelten nur für das jeweilige Jahr; ⑥ Die Website des CITES-Sekretariats konnte nicht aufgerufen werden, für die Artenanhänge gelten daher die Bekanntmachungen der ITA; ⑦ Die konkrete Zolltarifnummer wird vom Zoll anhand der tatsächlichen Ware festgelegt; ⑧ Diese Seite stellt keine Rechtsberatung dar.
Häufig gestellte Fragen
Können auf Taobao gekaufte Samen per Sammelversand nach Taiwan geschickt werden?
Können Taobao-Sukkulenten nach Taiwan geschickt werden?
Können Samen per Post nach Taiwan geschickt werden?
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