Wie hoch ist der Einfuhrzoll für Kapitel 20 „Zubereitungen von Gemüse, Früchten, Nüssen oder anderen Pflanzenteilen“? Zollsätze und Einfuhrbestimmungen für 187 Positionen

Kurzantwort: Wie viel Zoll fällt in Kapitel 20 an?

Kapitel 20 „Zubereitungen von Gemüse, Früchten, Nüssen oder anderen Pflanzenteilen“ umfasst insgesamt 187 Zolltarifpositionen; der häufigste Spalte-1-Zollsatz ist 20%.Davon liegen 0 Positionen bei 0 % (0 %), der höchste Wertzollsatz beträgt 38.2 %.Weitere 12 Positionen unterliegen keinem reinen Wertzoll (z. B. Berechnung nach Menge oder Gewicht).187 Positionen sind mit einem Code für Einfuhrbestimmungen versehen; am häufigsten ist F01 (187 Positionen).Bei der Einfuhr wird zusätzlich Mehrwertsteuer auf den Zollwert zuzüglich Zoll (sowie ggf. Verbrauchsteuer, Tabak- und Alkoholsteuer usw.) erhoben; die Regelung zur Kleinbetragsbefreiung finden Sie in den FAQ unten. Der tatsächlich zu zahlende Steuerbetrag wird vom Zoll endgültig festgesetzt.

Wie verteilen sich die Tarifsätze der Positionen in Kapitel 20?

Berechnet nach dem Spalte-1-Zollsatz jeder Position, insgesamt 187 Positionen. Datenquelle: HowBridge-Zolltarifdatenbank (synchronisiert mit den Zolltarifdaten der Zollverwaltung des Finanzministeriums), zusammengestellt am 2026-09-16.

Welche Codes für Einfuhrbestimmungen kommen in Kapitel 20 häufig vor?

Der Code für Einfuhrbestimmungen ist bei der jeweiligen Position vermerkt und steht für Prüfungen, Quarantänen, Genehmigungen oder Kontrollen für Waren aus Festlandchina, die vor der Einfuhr möglicherweise erforderlich sind. Ein Code kann sich nur auf einen Teil der unter der Position erfassten Waren beziehen; klicken Sie auf die Position, um die vollständige Erläuterung zu sehen. Ist bei einer Position kein Code vermerkt, bedeutet dies, dass die Einfuhr aus handelspolitischer Sicht zulässig ist und keine Genehmigung ausgestellt werden muss – dies bedeutet jedoch nicht, dass Prüfung, Quarantäne oder Steuern entfallen.

F01 Lebensmittel und verwandte Produkte müssen bei der Lebensmittel- und Arzneimittelbehörde zur Importprüfung a… 187 Positionen
MW0 Waren aus Festlandchina: Import verboten. 70 Positionen
MP1 Waren aus Festlandchina: bedingte Importerlaubnis gemäß der „Liste bedingter Importzulassungen". 20 Positionen
465 Ursprungszeugnis oder Tierquarantänezertifikat des Exportlandes erforderlich. 3 Positionen
B01 Quarantäneverfahren gemäß der „Liste quarantänepflichtiger Tier- und Pflanzenprodukte" durchführen. 1 Positionen

Dieses Kapitel gehört zu den Zolltarifkapiteln 1 bis 24 (tierische und pflanzliche Erzeugnisse, Fette und Öle, zubereitete Lebensmittel, Getränke und Tabakwaren usw.) und fällt nicht unter die Bekanntmachung zur Befreiung von der Einfuhrgenehmigung für kleine Mengen industrieller Waren aus Festlandchina. Mit MW0 gekennzeichnete Waren aus Festlandchina dürfen, sofern gesetzlich nicht anders bestimmt oder im Einzelfall genehmigt, nicht eingeführt werden – unabhängig davon, ob per Post oder Kurierdienst versandt.

Welche Zolltarifpositionen gibt es in Kapitel 20?

2001 以醋或醋酸調製或保藏之蔬菜、果實、堅果及其他植物可食部分

2002 酸漬除外之調製或保藏番茄

2003 酸漬除外之調製或保藏菇類及麥覃

2004 酸漬除外之其他調製或保藏蔬菜,冷凍,第2006節之產品除外

2005 酸漬除外之其他調製或保藏蔬菜,未冷凍,第2006節之產品除外

2006 糖漬蔬菜、果實、堅果、果皮及植物之其他部分(瀝乾、套以糖衣、糖霜者均在內)

2007 經熬煮所得之果醬、果凍、橘皮果凍、果實或堅果果泥及果實或堅果果糊,不論是否加糖或含其他甜味料

2008 未列名經其他方式調製或保藏之果實、堅果及其他植物可食部分,不論是否加糖或含其他甜味料或酒

2009 未發酵及未加酒精之果汁或堅果汁(包括葡萄汁及椰子汁在內)及蔬菜汁,不論是否加糖或含其他甜味料者

Was unterscheidet die Zollsätze der Spalten 1, 2 und 3 im Zolltarif?

Nach Allgemeiner Vorschrift 2 des Zolltarifs sind die Zollsätze in 3 Spalten gegliedert: Spalte 1 gilt für eingeführte Waren aus Mitgliedern der Welthandelsorganisation (WTO) oder aus Ländern bzw. Gebieten, die Taiwan Gegenseitigkeit gewähren; Spalte 2 gilt nur für zwei „besondere“ Arten eingeführter Waren: bestimmte Waren aus am wenigsten entwickelten Ländern oder Entwicklungsländern bzw. -gebieten, oder bestimmte Waren aus Ländern oder Gebieten, mit denen Taiwan ein Freihandelsabkommen oder ein Wirtschaftskooperationsabkommen geschlossen hat; nur wenn keine der beiden ersten Spalten anwendbar ist, gilt Spalte 3. Sind sowohl Spalte 1 als auch Spalte 2 anwendbar, gilt der niedrigere Zollsatz. Die Volksrepublik China ist WTO-Mitglied, weshalb grundsätzlich Spalte 1 gilt; Spalte 2 gilt für Festlandchina nur für Waren der ECFA-Frühernteliste (Early Harvest List).

Ein aufgeschlagenes Zolltarifbuch und eine Zollsatztabelle auf einem Tisch, daneben eine Lupe und ein zur Zollabfertigung bereitstehender Karton
Der Zollsatz einer Position muss zusammen mit der anwendbaren Spalte und den Einfuhrbestimmungen betrachtet werden.

Die Kapitel- und Positionsseiten dieser Website zeigen den Spalte-1-Zollsatz. Spalte 2 kennzeichnet im Zolltarif die berechtigten Länder mit Ländercodes, zum Beispiel „zollfrei (PA, GT, NI, SV, HN, NZ, SG)“; diese Codes sind lediglich Vermerke im Zolltarif, und einige der zugrunde liegenden Abkommen wurden inzwischen ausgesetzt oder beendet (z. B. Nicaragua, El Salvador, Honduras) – maßgeblich für die tatsächliche Anwendung sind die Bekanntmachungen der Zollverwaltung. Für geringfügige Postsendungen gilt eine gesonderte Regelung: Übersteigt der Zollwert die Freigrenze, wird – mit Ausnahme von Tabak, Alkohol und Waren mit Zollkontingent – ein Zollsatz von 5 % erhoben; übersteigt jedoch ein einzelner Artikel oder die Summe der Waren derselben Position NT$ 2.000, gilt dies nicht mehr als geringfügige Sendung, und es wird nach dem jeweiligen Positions-Zollsatz besteuert (Allgemeine Vorschrift 5; Art. 8 und 9 der Verordnung über die Zollabfertigung von Post-Ein- und -Ausfuhrsendungen). Diese 5-%-Regelung gilt nur für Postsendungen und Reisende; Kuriersendungen werden nach dem jeweiligen Positions-Zollsatz berechnet.

Häufig gestellte Fragen

Welche Steuern fallen bei der Einfuhr von Waren aus Kapitel 20 nach Taiwan an?
In der Regel fallen drei Abgaben an:
  • Zoll: Bei Wertzoll-Positionen Zollwert × Zollsatz, bei Mengenzoll-Positionen Berechnung nach Menge oder Gewicht (bei Einfuhr aus der Volksrepublik China gilt grundsätzlich Spalte 1).
  • Mehrwertsteuer: Bemessungsgrundlage ist der Zollwert zuzüglich Zoll; die Erhebung erfolgt durch den Zoll als Einzugsstelle (Art. 20 und Art. 41 des Gesetzes über die Mehrwertsteuer und die Nicht-Mehrwertsteuer-Geschäftssteuer); bei Waren, die zusätzlich der Verbrauchsteuer oder der Tabak- und Alkoholsteuer unterliegen, wird die Bemessungsgrundlage entsprechend erhöht.
  • Außenhandelsförderungsgebühr: Die gesetzliche Obergrenze beträgt 4,25 pro 10.000 des Warenwerts (Art. 21 des Außenhandelsgesetzes); derzeit werden 4 pro 10.000 des Zollwerts erhoben, wobei Beträge bis NT$ 100 nicht erhoben werden.
Für Kleinsendungen gilt zusätzlich eine Steuerbefreiungsgrenze, siehe die nächste Frage.
Gibt es für Kleinsendungen eine Steuerbefreiungsgrenze? Wie wird bei Überschreitung besteuert?
Ja. Beträgt der Zollwert einer Sendung höchstens NT$ 2.000, sind Zoll sowie die vom Zoll miterhobene Mehrwertsteuer und Verbrauchsteuer befreit; ausgenommen sind Tabak und Alkohol sowie landwirtschaftliche Erzeugnisse mit Zollkontingent (Bekanntmachung des Finanzministeriums Tai-Cai-Guan-Zi Nr. 1061018778 vom 7. September des 106. Jahres der Republik China (2017); für Postsendungen siehe zusätzlich Art. 7 der Verordnung über die Zollabfertigung von Post-Ein- und -Ausfuhrsendungen). Drei Punkte sind zu beachten:
  • Wird die Steuerbefreiung für denselben Steuerpflichtigen im selben Halbjahr (Januar–Juni oder Juli–Dezember) mehr als 6-mal in Anspruch genommen, entfällt die Befreiung für weitere Einfuhren in diesem Zeitraum (Anordnung des Finanzministeriums Tai-Cai-Guan-Zi Nr. 1061011007 vom 26. Mai des 106. Jahres der Republik China (2017)).
  • Eine Kuriersendung darf nicht aufgeteilt und getrennt angemeldet werden (Art. 14 der Verordnung über die Zollabfertigung von Luftkuriersendungen).
  • Überschreitet eine Postsendung die Freigrenze, wird der gesamte Betrag besteuert, nicht nur der übersteigende Teil (Art. 8 der Verordnung über die Zollabfertigung von Post-Ein- und -Ausfuhrsendungen).
Wie viele Positionen in Kapitel 20 unterliegen einem Zollsatz von 0 %?
Von den 187 Positionen dieses Kapitels haben 0 Positionen einen Spalte-1-Zollsatz von 0 % (0 %). 0 % bedeutet nur, dass kein Zoll anfällt: Bei der Einfuhr ist grundsätzlich weiterhin Mehrwertsteuer zu berechnen (zur Kleinbetragsbefreiung siehe vorherige Frage), und die bei der Position vermerkten Einfuhrbestimmungen (Prüfung, Quarantäne, Genehmigungsdokumente) entfallen dadurch nicht.
Können Waren aus Kapitel 20 aus der Volksrepublik China nach Taiwan versandt werden?
Das muss für jede Position einzeln geprüft werden. In diesem Kapitel sind 70 Positionen mit MW0 (Einfuhr von Waren aus Festlandchina nicht zulässig) versehen. Dieses Kapitel gehört zu den Zolltarifkapiteln 1 bis 24 (tierische und pflanzliche Erzeugnisse, Fette und Öle, zubereitete Lebensmittel, Getränke und Tabakwaren usw.) und fällt nicht unter die Bekanntmachung zur Befreiung von der Einfuhrgenehmigung für kleine Mengen industrieller Waren aus Festlandchina. Mit MW0 gekennzeichnete Waren aus Festlandchina dürfen, sofern gesetzlich nicht anders bestimmt oder im Einzelfall genehmigt, nicht eingeführt werden; dies wird auch nicht dadurch gelockert, dass eine Privatperson nur eine kleine Menge einführt oder auf Post- bzw. Kurierversand ausweicht. Für die übrigen Positionen siehe die jeweiligen Codes und Erläuterungen.Weitere 20 Positionen sind mit MP1 (Einfuhr von Waren aus Festlandchina unter bestimmten Bedingungen zulässig) versehen; hierbei sind die Anforderungen der vom International Trade Administration herausgegebenen „Zusammenstellung der Positionen und Verwaltungsvorschriften für die bedingt zulässige Einfuhr von Waren aus Festlandchina“ zu erfüllen.
Wie bestimme ich innerhalb desselben Kapitels, zu welcher Position meine Ware gehört?
Nach den Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung (General Rules for the Interpretation, GRI) des Zolltarifs dienen die Titel der Abschnitte und Kapitel nur zur Orientierung; für die Einreihung sind der Wortlaut der Position sowie die Anmerkungen zu Abschnitten und Kapiteln maßgeblich (Regel 1). Enthalten Positionswortlaut und Anmerkungen keine Regelung, gelten der Reihe nach: unvollständige Waren und Mischungen (Regel 2), Vorrang der spezifischeren Beschreibung, des wesentlichen Charakters bzw. der zuletzt in Betracht kommenden Position (Regel 3) sowie die ähnlichste Position (Regel 4); für Behälter und Verpackungen gilt zusätzlich Regel 5. Bei weiterer Unterteilung in „Unterpositionen“ dürfen nach Regel 6 nur Unterpositionen derselben Gliederungsebene verglichen werden. Bestehen weiterhin Zweifel, kann der Steuerpflichtige oder sein Vertreter vor der Einfuhr der Ware beim Zoll eine verbindliche Tarifauskunft beantragen; der Zoll antwortet schriftlich (Art. 21 des Zollgesetzes). Entspricht die tatsächlich eingeführte Ware der im Vorabbescheid beurteilten Ware, hat der Zoll die im Vorabbescheid genannte Position anzuwenden, es sei denn, der Antragsteller hat fehlerhafte oder unwahre Angaben gemacht (Art. 10 der Durchführungsverordnung zur verbindlichen Tarifauskunft für eingeführte Waren).

Woher stammen die Rechtsgrundlagen und Daten dieser Seite?

Nutzungshinweis: Die Statistiken auf dieser Seite werden aus der HowBridge-Zolltarifdatenbank zusammengestellt und dienen nur als Orientierung. Maßgeblich für Positionszuordnung, anwendbaren Zollsatz und Einfuhrbestimmungen sind die Bekanntmachungen der Zollverwaltung des Finanzministeriums und des International Trade Administration des Wirtschaftsministeriums sowie die endgültige Festsetzung durch den Zoll. Diese Seite stellt keine Einzelfall-Tarifeinreihung dar.

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