Wie hoch ist der Einfuhrzoll für Kapitel 42 „Lederwaren; Sattlerwaren; Reiseartikel, Handtaschen und ähnliche Behältnisse; Waren aus Därmen“? Zollsätze und Einfuhrbestimmungen für 41 Positionen
Kurzantwort: Wie viel Zoll fällt in Kapitel 42 an?
Kapitel 42 „Lederwaren; Sattlerwaren; Reiseartikel, Handtaschen und ähnliche Behältnisse; Waren aus Därmen“ umfasst insgesamt 41 Zolltarifpositionen; der häufigste Spalte-1-Zollsatz ist 6.6%.Davon liegen 0 Positionen bei 0 % (0 %), der höchste Wertzollsatz beträgt 10 %.8 Positionen sind mit einem Code für Einfuhrbestimmungen versehen; am häufigsten ist C02 (7 Positionen).Bei der Einfuhr wird zusätzlich Mehrwertsteuer auf den Zollwert zuzüglich Zoll (sowie ggf. Verbrauchsteuer, Tabak- und Alkoholsteuer usw.) erhoben; die Regelung zur Kleinbetragsbefreiung finden Sie in den FAQ unten. Der tatsächlich zu zahlende Steuerbetrag wird vom Zoll endgültig festgesetzt.
Wie verteilen sich die Tarifsätze der Positionen in Kapitel 42?
- 0 % 0
- über 0 % bis 5 % 1
- über 5 % bis 10 % 40
- über 10 % 0
- Mengenzoll oder andere Berechnungsmethoden 0
Berechnet nach dem Spalte-1-Zollsatz jeder Position, insgesamt 41 Positionen. Datenquelle: HowBridge-Zolltarifdatenbank (synchronisiert mit den Zolltarifdaten der Zollverwaltung des Finanzministeriums), zusammengestellt am 2026-09-16.
Welche Codes für Einfuhrbestimmungen kommen in Kapitel 42 häufig vor?
Der Code für Einfuhrbestimmungen ist bei der jeweiligen Position vermerkt und steht für Prüfungen, Quarantänen, Genehmigungen oder Kontrollen für Waren aus Festlandchina, die vor der Einfuhr möglicherweise erforderlich sind. Ein Code kann sich nur auf einen Teil der unter der Position erfassten Waren beziehen; klicken Sie auf die Position, um die vollständige Erläuterung zu sehen. Ist bei einer Position kein Code vermerkt, bedeutet dies, dass die Einfuhr aus handelspolitischer Sicht zulässig ist und keine Genehmigung ausgestellt werden muss – dies bedeutet jedoch nicht, dass Prüfung, Quarantäne oder Steuern entfallen.
C02
Einige Produkte dieser Kategorie unterliegen der Importprüfungspflicht des Standardisierungsbüros.
7 Positionen
B01
Quarantäneverfahren gemäß der „Liste quarantänepflichtiger Tier- und Pflanzenprodukte" durchführen.
1 Positionen
In diesem Kapitel sind 7 Positionen mit C01 oder C02 versehen, die einer verpflichtenden Einfuhrprüfung durch das Bureau of Standards, Metrology and Inspection (BSMI) des Wirtschaftsministeriums unterliegen. Wie Sie feststellen, ob eine Prüfung erforderlich ist, und ob es für den persönlichen Gebrauch eine Prüfbefreiungsgrenze gibt, erfahren Sie im BSMI-Warenprüfungsleitfaden.
Welche Zolltarifpositionen gibt es in Kapitel 42?
4201 任何材料製成之牲畜用鞍具及輓具(包括拖索、牽帶、護膝套、鼻籠、鞍褥、鞍囊、狗衣及類似品)
- 42010000107Saddlery and harness for any animal (including traces, leads, knee pads, muzzles, saddle cloths, saddle bags, dog coats and the like),of textile materials7.5%
- 42010000205Saddlery and harness for any animal (including traces, leads, knee pads, muzzles, saddle cloths,saddle bags, dog coats and the like),of leather or composition leather7.5%
- 42010000303Saddlery and harness for any animal (including traces, leads, knee pads, muzzles, saddle cloths,saddle bags, dog coats and the like),of plastics7.5%
- 42010000900Saddlery and harness for any animal (including traces, leads, knee pads, muzzles, saddle cloths, saddle bags, dog coats and the like),of other materials7.5%
4202 衣箱、手提箱、化妝箱、公事箱、公事包、書包、眼鏡盒、望遠鏡盒、照相機盒、樂器盒、槍械盒、槍套及類似容器;旅行袋、食物或飲料用之保溫袋、化妝袋、背包、手提袋、購物袋、錢夾、錢袋、地圖盒、菸盒、菸絲袋、工具袋、運動用具袋、瓶類盒、首飾盒、粉盒、刀具盒及類似容器,以皮革、組合皮、塑膠布、紡織材料、硬化纖維或紙板製成者,或其全部或主要部分以此類材料或紙類包覆者
- 42021100005Trunks, suit-cases, vanity-cases, executive-cases, brief-cases, school satchels and similar containers, with outer surface of leather or of composition leather6.6%
- 42021200102Trunks, suit-cases, vanity cases, executive-cases, brief-cases, school satchels and similar containers, with outer surface of plastics6.6%
- 42021200200Trunks, suit-cases, vanity cases, executive-cases, brief-cases, school satchels and similar containers, with outer surface of textile materials6.6%
- 42021900007Trunks, suit-cases, vanity-cases, executive-cases, brief-cases, school satchels and other similar containers, with outer surface of other materials6.6%
- 42022100003Handbags, whether or not with shoulder strap, including those without handle, with outer surface of leather or of composition leather6.6%
- 42022200100Handbags, whether or not with shoulder strap, including those without handle, with outer surface of plastic sheeting6.6%
- 42022200208Handbags, whether or not with shoulder strap, including those without handle, with outer surface of textile materials6.6%
- 42022900005Handbags, whether or not with shoulder strap, including those without handle, with outer surface of other materials10%
- 42023100001Other similar containers, of a kind normally carried in the pocket or in the handbag, with outer surface of leather or of composition leather6.6%
- 42023200108Other similar containers, of a kind normally carried in the pocket or in the handbag, with outer surface of plastic sheeting6.6%
- 42023200206Other similar containers, of a kind normally carried in the pocket or in the handbag, with outer surface of textile materials6.6%
- 42023900003Other similar containers, of a kind normally carried in the pocket or in the handbag, with outer surface of other materials6.6%
- 42029110006Musical instrument cases, with outer surface of leather or of composition leather7.5%
- 42029190107Gun cases or holsters,with outer surface of leather or of composition leather 7.5%
- 42029190900Other similar containers,with outer surface of leather or of composition leather 7.5%
- 42029210005Musical instrument cases, with outer surface of plastic sheeting or of textile materials10%
- 42029290115Gun cases or holsters, with outer surface of plastic sheeting6.6%
- 42029290124Gun cases or holsters, with outer surface of textile materials6.6%
- 42029290918Other similar containers, with outer surface of plastic sheeting6.6%
- 42029290927Other similar containers, with outer surface of textile materials6.6%
- 42029910008Musical instrument cases, with outer surface of other materials10%
- 42029990109Gun cases or holsters, with outer surface of other materials10%
- 42029990902Other similar containers, with outer surface of other materials10%
4203 皮革或組合皮製成之衣著物及服飾附屬品
- 42031000005Articles of apparel, of leather or of composition leather6.7%
- 42032100100Baseball gloves and softball gloves, of leather or of composition leather10%
- 42032100903Other gloves, mittens and mitts, specially designed for use in sports, of leather or of composition leather10%
- 42032900004Other gloves, mittens and mitts,of leather or of composition leather6.6%
- 42033010009Waistbands, of leather or of composition leather6.7%
- 42033090100Bandoliers (cartridge belts), of leather or of composition leather6.6%
- 42033090903Other belts and bandoliers, of leather or of composition leather6.6%
- 42034000009Other clothing accessories, of leather or of composition leather10%
4205 其他皮革或組合皮製品
- 42050010003Labels, of leather or of composition leather7.5%
- 42050020001Articles of leather or of composition leather, of a kind used in machinery or mechanical appliances or for other technical uses10%
- 42050090104Pet chews, manufactured by animal origin rawhide7.5%
- 42050090907Other articles of leather or of composition leather7.5%
4206 腸製品(蠶腸除外)、腸膜製品、膀胱製品、腱製品
- 42060010002Catgut10%
- 42060090005Other articles of gut (other than silk-worm gut), of goldbeater's skin, of bladders or of tendons5%
Was unterscheidet die Zollsätze der Spalten 1, 2 und 3 im Zolltarif?
Nach Allgemeiner Vorschrift 2 des Zolltarifs sind die Zollsätze in 3 Spalten gegliedert: Spalte 1 gilt für eingeführte Waren aus Mitgliedern der Welthandelsorganisation (WTO) oder aus Ländern bzw. Gebieten, die Taiwan Gegenseitigkeit gewähren; Spalte 2 gilt nur für zwei „besondere“ Arten eingeführter Waren: bestimmte Waren aus am wenigsten entwickelten Ländern oder Entwicklungsländern bzw. -gebieten, oder bestimmte Waren aus Ländern oder Gebieten, mit denen Taiwan ein Freihandelsabkommen oder ein Wirtschaftskooperationsabkommen geschlossen hat; nur wenn keine der beiden ersten Spalten anwendbar ist, gilt Spalte 3. Sind sowohl Spalte 1 als auch Spalte 2 anwendbar, gilt der niedrigere Zollsatz. Die Volksrepublik China ist WTO-Mitglied, weshalb grundsätzlich Spalte 1 gilt; Spalte 2 gilt für Festlandchina nur für Waren der ECFA-Frühernteliste (Early Harvest List).
Die Kapitel- und Positionsseiten dieser Website zeigen den Spalte-1-Zollsatz. Spalte 2 kennzeichnet im Zolltarif die berechtigten Länder mit Ländercodes, zum Beispiel „zollfrei (PA, GT, NI, SV, HN, NZ, SG)“; diese Codes sind lediglich Vermerke im Zolltarif, und einige der zugrunde liegenden Abkommen wurden inzwischen ausgesetzt oder beendet (z. B. Nicaragua, El Salvador, Honduras) – maßgeblich für die tatsächliche Anwendung sind die Bekanntmachungen der Zollverwaltung. Für geringfügige Postsendungen gilt eine gesonderte Regelung: Übersteigt der Zollwert die Freigrenze, wird – mit Ausnahme von Tabak, Alkohol und Waren mit Zollkontingent – ein Zollsatz von 5 % erhoben; übersteigt jedoch ein einzelner Artikel oder die Summe der Waren derselben Position NT$ 2.000, gilt dies nicht mehr als geringfügige Sendung, und es wird nach dem jeweiligen Positions-Zollsatz besteuert (Allgemeine Vorschrift 5; Art. 8 und 9 der Verordnung über die Zollabfertigung von Post-Ein- und -Ausfuhrsendungen). Diese 5-%-Regelung gilt nur für Postsendungen und Reisende; Kuriersendungen werden nach dem jeweiligen Positions-Zollsatz berechnet.
Häufig gestellte Fragen
- Zoll: Bei Wertzoll-Positionen Zollwert × Zollsatz, bei Mengenzoll-Positionen Berechnung nach Menge oder Gewicht (bei Einfuhr aus der Volksrepublik China gilt grundsätzlich Spalte 1).
- Mehrwertsteuer: Bemessungsgrundlage ist der Zollwert zuzüglich Zoll; die Erhebung erfolgt durch den Zoll als Einzugsstelle (Art. 20 und Art. 41 des Gesetzes über die Mehrwertsteuer und die Nicht-Mehrwertsteuer-Geschäftssteuer); bei Waren, die zusätzlich der Verbrauchsteuer oder der Tabak- und Alkoholsteuer unterliegen, wird die Bemessungsgrundlage entsprechend erhöht.
- Außenhandelsförderungsgebühr: Die gesetzliche Obergrenze beträgt 4,25 pro 10.000 des Warenwerts (Art. 21 des Außenhandelsgesetzes); derzeit werden 4 pro 10.000 des Zollwerts erhoben, wobei Beträge bis NT$ 100 nicht erhoben werden.
- Wird die Steuerbefreiung für denselben Steuerpflichtigen im selben Halbjahr (Januar–Juni oder Juli–Dezember) mehr als 6-mal in Anspruch genommen, entfällt die Befreiung für weitere Einfuhren in diesem Zeitraum (Anordnung des Finanzministeriums Tai-Cai-Guan-Zi Nr. 1061011007 vom 26. Mai des 106. Jahres der Republik China (2017)).
- Eine Kuriersendung darf nicht aufgeteilt und getrennt angemeldet werden (Art. 14 der Verordnung über die Zollabfertigung von Luftkuriersendungen).
- Überschreitet eine Postsendung die Freigrenze, wird der gesamte Betrag besteuert, nicht nur der übersteigende Teil (Art. 8 der Verordnung über die Zollabfertigung von Post-Ein- und -Ausfuhrsendungen).
Woher stammen die Rechtsgrundlagen und Daten dieser Seite?
- Art. 3 des Zollgesetzes: Die Erhebung des Zolls und die Einreihung ein- und ausgeführter Waren richten sich, soweit das Zollgesetz nichts anderes bestimmt, nach dem Zolltarif; der Zolltarif wird zudem in einem gesonderten Gesetzgebungsverfahren erlassen und veröffentlicht.
- Zolltarif für Einfuhrwaren (Customs Import Tariff) (laut Nationaler Rechtsdatenbank zuletzt geändert am 28. Januar des 115. Jahres der Republik China (2026)): Allgemeine Vorschrift 2 zu den drei Zollsatzspalten, Allgemeine Vorschrift 5 zu geringfügigen Postsendungen, Allgemeine Vorschriften für die Auslegung 1 bis 6.
- Art. 21 des Zollgesetzes und die Durchführungsverordnung zur verbindlichen Tarifauskunft für eingeführte Waren: Beantragung einer verbindlichen Tarifauskunft vor der Einfuhr.
- Art. 20 des Gesetzes über die Mehrwertsteuer und die Nicht-Mehrwertsteuer-Geschäftssteuer: Bei eingeführten Waren wird die Mehrwertsteuer auf den Zollwert zuzüglich Einfuhrzoll berechnet; Art. 41: Die Mehrwertsteuer auf eingeführte Waren wird vom Zoll als Einzugsstelle erhoben.
- Verordnung über die Zollabfertigung von Post-Ein- und -Ausfuhrsendungen, Art. 7, 8, 9, 11 und 12: Steuerbefreiung bis NT$ 2.000, Vollbesteuerung bei Überschreitung, Definition geringfügiger Sendungen, Zusammenrechnung von Postsendungen desselben Absenders an denselben Empfänger mit demselben Ankunftsdatum, keine Steuerbefreiung mehr nach mehr als 6 Inanspruchnahmen je Halbjahr.
- Bekanntmachung des Wirtschaftsministeriums Jing-Mao-Zi Nr. 11104603570 vom 19. August des 111. Jahres der Republik China (2022): Regelung zur Befreiung von der Einfuhrgenehmigung für kleine Mengen von Waren aus Festlandchina; Bekanntmachung Jing-Mao-Zi Nr. 111046035701 vom selben Tag: ausgeschlossene Warenpositionen.
- Bekanntmachung des Finanzministeriums Tai-Cai-Guan-Zi Nr. 1061018778 vom 7. September des 106. Jahres der Republik China (2017): Steuerbefreiung bei einem Zollwert der Sendung von höchstens NT$ 2.000; Anordnung des Finanzministeriums Tai-Cai-Guan-Zi Nr. 1061011007 vom 26. Mai des 106. Jahres der Republik China (2017): Keine Steuerbefreiung mehr nach mehr als 6 Inanspruchnahmen je Halbjahr.
- Allgemeine Erläuterungen der Ausgabe des 112. Jahres der Republik China (2023) des von der Zollverwaltung des Finanzministeriums herausgegebenen „Zusammengefassten Klassifikationsverzeichnisses für Ein- und Ausfuhrwaren gemäß dem Zolltarif der Republik China“: 21 Abschnitte, 97 Kapitel (Kapitel 77 als reserviert freigehalten), Kapitel 98 zusätzlich zur HS-Klassifikation eingeführt, sowie 8-stellige Zolltarifnummern, 10-stellige Klassifikation für Handelsverwaltung und Statistik, zuzüglich 1 Prüfziffer.
- International Trade Administration des Wirtschaftsministeriums, „Tabelle der Codes für Einfuhrbestimmungen“: Ein leeres Feld bei den Einfuhrbestimmungen bedeutet „zulässig (Genehmigung entfällt)“.
Nutzungshinweis: Die Statistiken auf dieser Seite werden aus der HowBridge-Zolltarifdatenbank zusammengestellt und dienen nur als Orientierung. Maßgeblich für Positionszuordnung, anwendbaren Zollsatz und Einfuhrbestimmungen sind die Bekanntmachungen der Zollverwaltung des Finanzministeriums und des International Trade Administration des Wirtschaftsministeriums sowie die endgültige Festsetzung durch den Zoll. Diese Seite stellt keine Einzelfall-Tarifeinreihung dar.
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