Wie hoch ist der Einfuhrzoll für Kapitel 34 „Seifen, organische grenzflächenaktive Stoffe, zubereitete Waschmittel, zubereitete Schmiermittel, künstliche Wachse, zubereitete Wachse, Schuhcreme, Kerzen und ähnliche Erzeugnisse“? Zollsätze und Einfuhrbestimmungen für 45 Positionen
Kurzantwort: Wie viel Zoll fällt in Kapitel 34 an?
Kapitel 34 „Seifen, organische grenzflächenaktive Stoffe, zubereitete Waschmittel, zubereitete Schmiermittel, künstliche Wachse, zubereitete Wachse, Schuhcreme, Kerzen und ähnliche Erzeugnisse“ umfasst insgesamt 45 Zolltarifpositionen; der häufigste Spalte-1-Zollsatz ist 0%.Davon liegen 20 Positionen bei 0 % (44.4 %), der höchste Wertzollsatz beträgt 4 %.14 Positionen sind mit einem Code für Einfuhrbestimmungen versehen; am häufigsten ist 508 (8 Positionen).Bei der Einfuhr wird zusätzlich Mehrwertsteuer auf den Zollwert zuzüglich Zoll (sowie ggf. Verbrauchsteuer, Tabak- und Alkoholsteuer usw.) erhoben; die Regelung zur Kleinbetragsbefreiung finden Sie in den FAQ unten. Der tatsächlich zu zahlende Steuerbetrag wird vom Zoll endgültig festgesetzt.
Wie verteilen sich die Tarifsätze der Positionen in Kapitel 34?
- 0 % 20
- über 0 % bis 5 % 25
- über 5 % bis 10 % 0
- über 10 % 0
- Mengenzoll oder andere Berechnungsmethoden 0
Berechnet nach dem Spalte-1-Zollsatz jeder Position, insgesamt 45 Positionen. Datenquelle: HowBridge-Zolltarifdatenbank (synchronisiert mit den Zolltarifdaten der Zollverwaltung des Finanzministeriums), zusammengestellt am 2026-09-16.
Welche Codes für Einfuhrbestimmungen kommen in Kapitel 34 häufig vor?
Der Code für Einfuhrbestimmungen ist bei der jeweiligen Position vermerkt und steht für Prüfungen, Quarantänen, Genehmigungen oder Kontrollen für Waren aus Festlandchina, die vor der Einfuhr möglicherweise erforderlich sind. Ein Code kann sich nur auf einen Teil der unter der Position erfassten Waren beziehen; klicken Sie auf die Position, um die vollständige Erläuterung zu sehen. Ist bei einer Position kein Code vermerkt, bedeutet dies, dass die Einfuhr aus handelspolitischer Sicht zulässig ist und keine Genehmigung ausgestellt werden muss – dies bedeutet jedoch nicht, dass Prüfung, Quarantäne oder Steuern entfallen.
508
Import von Lebensmittelzusatzstoffen erfordert Genehmigung des Gesundheitsministeriums.
8 Positionen
553
Import giftiger Chemikalien erfordert Genehmigung der lokalen Behörden.
3 Positionen
503
Import von Humanarzneimitteln erfordert Pharmavertriebslizenz und Arzneimittelzulassung des Gesundheitsminis…
1 Positionen
C02
Einige Produkte dieser Kategorie unterliegen der Importprüfungspflicht des Standardisierungsbüros.
1 Positionen
504
Import von Medizinprodukten erfordert Medizinproduktezulassung des Gesundheitsministeriums.
1 Positionen
In diesem Kapitel sind 1 Positionen mit C01 oder C02 versehen, die einer verpflichtenden Einfuhrprüfung durch das Bureau of Standards, Metrology and Inspection (BSMI) des Wirtschaftsministeriums unterliegen. Wie Sie feststellen, ob eine Prüfung erforderlich ist, und ob es für den persönlichen Gebrauch eine Prüfbefreiungsgrenze gibt, erfahren Sie im BSMI-Warenprüfungsleitfaden.
Welche Zolltarifpositionen gibt es in Kapitel 34?
3401 肥皂;作肥皂用途之有機界面活性劑產品及調製品,呈條、塊或壓成其他形狀者,不論是否含有肥皂;供清洗皮膚用之有機界面活性劑產品及調製品,呈液狀或乳霜狀且為零售包裝者,不論是否含肥皂;以肥皂或清潔劑浸漬、塗佈或被覆之紙、填棉、氈呢及不織布
- 34011100122Soap, medicated; soap, disinfected0%
- 34011100195Other soap0%
- 34011100907Other organic surface-active products and preparations, in the form of bars, cakes, moulded pieces or shapes, and paper , wadding, felt and nonwovens, impregnated, coated or covered with soap or detergent.0%
- 34011900008Soap and organic surface-active products and preparations, in the form of bars, moulded pieces or shapes, and paper, wadding, felt and nonwovens, impregnated, coated or covered with soap or detergent, not for toilet use0%
- 34012010003Water-dispersible salt of a fatty acid0%
- 34012090006Soap in other forms0%
- 34013000003Organic surface-active products and preparations for washing the skin, in the form of liquid or cream and put up for retail sale, whether or not containing soap4%
3402 有機界面活性劑(肥皂除外);界面活性製劑,洗滌製劑(包括輔助洗滌製劑)及清潔製劑,不論是否含肥皂,第3401節製品除外
- 34023100001Linear alkylbenzene sulphonic acids and their salts4%
- 34023900003Other anionic organic surface-active agents4%
- 34024100009Cationic organic surface-active agents4%
- 34024200106Nonylphenol polyethylene glycol ether4%
- 34024200909Other non-ionic organic surface-active agents4%
- 34024900001Other organic surface-active agents4%
- 34025000007Surface-active preparations, washing preparations and cleaning preparations, put up for retail sale4%
- 34029000009Other surface-active preparations, washing preparations and cleaning preparations4%
3403 潤滑劑(包括以潤滑製劑為基料之切削油、螺栓或螺帽離型劑、防銹或防腐蝕及脫模劑),及供紡織品、皮革、毛皮或其他材料之油脂處理用調製品,但以石油或自地瀝青所得之油為基本成分且其重量在70%或以上之調製品除外
- 34031110002Process oil for textile use3.5%
- 34031120000Process oil for leather use3.5%
- 34031130008Process oil for plastic use3.5%
- 34031140006Process oil for rubber use3.5%
- 34031190005Preparations for the treatment of other materials3.5%
- 34031910004Grease, lubricating3.5%
- 34031920002Cutting-oil3.5%
- 34031930000Release and mould release preparations3.5%
- 34031941007Anti-rust preparations3.5%
- 34031942006Anti-corrosion preparations3.5%
- 34031990105Lubricating preparations, containing polychlorinated biphenyls, polychlorinated naphthalene, chloronaphthalene, polychlorinated terphenyls or hexachloro benzene, perchlorobenzene, (as basic constituents, 70% or more by weight of petroleum oils or of oils obtained from bituminous minerals are classified in heading 2710)3.5%
- 34031990908Other lubricating preparations (as basic constituents, 70% or more by weight of petroleum oils or of oils obtained from bituminous minerals are classified in heading 2710)3.5%
- 34039100007Preparations for the treatment of texitle materials, leather, furskins or other materials3.5%
- 34039900009Other lubricating preparations3.5%
3404 人造蠟及調製蠟
- 34042000002Poly(oxyethylene) (polyethylene glycol) wax0%
- 34049010005Prepared waxed for leather use0%
- 34049020003Chlorinated wax3.5%
- 34049030001Lignite wax, chemically modified0%
- 34049090106Waxes composed of polychloro-biphenyls or polychloronaphthalenes0%
- 34049090909Other artificial waxes and prepared waxes0%
3405 靴鞋、家具、地板、車身、玻璃或金屬用之擦光料及膏劑,去污膏與粉及其他類似品(不論其型態是否為經此類調製品浸漬、塗佈或被覆之紙、填料、氈呢、不織布、發泡塑膠或發泡橡膠),第3404節之蠟除外
- 34051000003Polishes, creams and similar preparations for footwear or leather0%
- 34052000001Polishes, creams of similar preparations for the maintenance of wooden furniture, floors or other woodwork0%
- 34053000009Polishes and similar preparations for coachwork, other than metal polishes0%
- 34054000007Scouring pastes and powders and other scouring preparations0%
- 34059000006Other polishes and similar preparations0%
3406 蠟燭、小蠟燭及類似品
3407 塑型用軟膏,包括兒童娛樂用塑型料;“牙科用蠟”或“牙科塑型料”,成套、零售包裝或成板狀、馬蹄狀、條狀及類似形狀;其他以石膏(煅石膏或硫酸鈣)為基料配製之牙科用品
- 34070010001Modelling pastes, including those put up for children's amusement0%
- 34070020009Dental waxes or dental impression compounds0%
- 34070030007Plaster specially prepared for use in dentistry3.5%
- 34070090004Other preparations for use in dentistry, with a basis of plaster (of calcined gypsum or calcium sulphate)0%
Was unterscheidet die Zollsätze der Spalten 1, 2 und 3 im Zolltarif?
Nach Allgemeiner Vorschrift 2 des Zolltarifs sind die Zollsätze in 3 Spalten gegliedert: Spalte 1 gilt für eingeführte Waren aus Mitgliedern der Welthandelsorganisation (WTO) oder aus Ländern bzw. Gebieten, die Taiwan Gegenseitigkeit gewähren; Spalte 2 gilt nur für zwei „besondere“ Arten eingeführter Waren: bestimmte Waren aus am wenigsten entwickelten Ländern oder Entwicklungsländern bzw. -gebieten, oder bestimmte Waren aus Ländern oder Gebieten, mit denen Taiwan ein Freihandelsabkommen oder ein Wirtschaftskooperationsabkommen geschlossen hat; nur wenn keine der beiden ersten Spalten anwendbar ist, gilt Spalte 3. Sind sowohl Spalte 1 als auch Spalte 2 anwendbar, gilt der niedrigere Zollsatz. Die Volksrepublik China ist WTO-Mitglied, weshalb grundsätzlich Spalte 1 gilt; Spalte 2 gilt für Festlandchina nur für Waren der ECFA-Frühernteliste (Early Harvest List).
Die Kapitel- und Positionsseiten dieser Website zeigen den Spalte-1-Zollsatz. Spalte 2 kennzeichnet im Zolltarif die berechtigten Länder mit Ländercodes, zum Beispiel „zollfrei (PA, GT, NI, SV, HN, NZ, SG)“; diese Codes sind lediglich Vermerke im Zolltarif, und einige der zugrunde liegenden Abkommen wurden inzwischen ausgesetzt oder beendet (z. B. Nicaragua, El Salvador, Honduras) – maßgeblich für die tatsächliche Anwendung sind die Bekanntmachungen der Zollverwaltung. Für geringfügige Postsendungen gilt eine gesonderte Regelung: Übersteigt der Zollwert die Freigrenze, wird – mit Ausnahme von Tabak, Alkohol und Waren mit Zollkontingent – ein Zollsatz von 5 % erhoben; übersteigt jedoch ein einzelner Artikel oder die Summe der Waren derselben Position NT$ 2.000, gilt dies nicht mehr als geringfügige Sendung, und es wird nach dem jeweiligen Positions-Zollsatz besteuert (Allgemeine Vorschrift 5; Art. 8 und 9 der Verordnung über die Zollabfertigung von Post-Ein- und -Ausfuhrsendungen). Diese 5-%-Regelung gilt nur für Postsendungen und Reisende; Kuriersendungen werden nach dem jeweiligen Positions-Zollsatz berechnet.
Häufig gestellte Fragen
- Zoll: Bei Wertzoll-Positionen Zollwert × Zollsatz, bei Mengenzoll-Positionen Berechnung nach Menge oder Gewicht (bei Einfuhr aus der Volksrepublik China gilt grundsätzlich Spalte 1).
- Mehrwertsteuer: Bemessungsgrundlage ist der Zollwert zuzüglich Zoll; die Erhebung erfolgt durch den Zoll als Einzugsstelle (Art. 20 und Art. 41 des Gesetzes über die Mehrwertsteuer und die Nicht-Mehrwertsteuer-Geschäftssteuer); bei Waren, die zusätzlich der Verbrauchsteuer oder der Tabak- und Alkoholsteuer unterliegen, wird die Bemessungsgrundlage entsprechend erhöht.
- Außenhandelsförderungsgebühr: Die gesetzliche Obergrenze beträgt 4,25 pro 10.000 des Warenwerts (Art. 21 des Außenhandelsgesetzes); derzeit werden 4 pro 10.000 des Zollwerts erhoben, wobei Beträge bis NT$ 100 nicht erhoben werden.
- Wird die Steuerbefreiung für denselben Steuerpflichtigen im selben Halbjahr (Januar–Juni oder Juli–Dezember) mehr als 6-mal in Anspruch genommen, entfällt die Befreiung für weitere Einfuhren in diesem Zeitraum (Anordnung des Finanzministeriums Tai-Cai-Guan-Zi Nr. 1061011007 vom 26. Mai des 106. Jahres der Republik China (2017)).
- Eine Kuriersendung darf nicht aufgeteilt und getrennt angemeldet werden (Art. 14 der Verordnung über die Zollabfertigung von Luftkuriersendungen).
- Überschreitet eine Postsendung die Freigrenze, wird der gesamte Betrag besteuert, nicht nur der übersteigende Teil (Art. 8 der Verordnung über die Zollabfertigung von Post-Ein- und -Ausfuhrsendungen).
Woher stammen die Rechtsgrundlagen und Daten dieser Seite?
- Art. 3 des Zollgesetzes: Die Erhebung des Zolls und die Einreihung ein- und ausgeführter Waren richten sich, soweit das Zollgesetz nichts anderes bestimmt, nach dem Zolltarif; der Zolltarif wird zudem in einem gesonderten Gesetzgebungsverfahren erlassen und veröffentlicht.
- Zolltarif für Einfuhrwaren (Customs Import Tariff) (laut Nationaler Rechtsdatenbank zuletzt geändert am 28. Januar des 115. Jahres der Republik China (2026)): Allgemeine Vorschrift 2 zu den drei Zollsatzspalten, Allgemeine Vorschrift 5 zu geringfügigen Postsendungen, Allgemeine Vorschriften für die Auslegung 1 bis 6.
- Art. 21 des Zollgesetzes und die Durchführungsverordnung zur verbindlichen Tarifauskunft für eingeführte Waren: Beantragung einer verbindlichen Tarifauskunft vor der Einfuhr.
- Art. 20 des Gesetzes über die Mehrwertsteuer und die Nicht-Mehrwertsteuer-Geschäftssteuer: Bei eingeführten Waren wird die Mehrwertsteuer auf den Zollwert zuzüglich Einfuhrzoll berechnet; Art. 41: Die Mehrwertsteuer auf eingeführte Waren wird vom Zoll als Einzugsstelle erhoben.
- Verordnung über die Zollabfertigung von Post-Ein- und -Ausfuhrsendungen, Art. 7, 8, 9, 11 und 12: Steuerbefreiung bis NT$ 2.000, Vollbesteuerung bei Überschreitung, Definition geringfügiger Sendungen, Zusammenrechnung von Postsendungen desselben Absenders an denselben Empfänger mit demselben Ankunftsdatum, keine Steuerbefreiung mehr nach mehr als 6 Inanspruchnahmen je Halbjahr.
- Bekanntmachung des Wirtschaftsministeriums Jing-Mao-Zi Nr. 11104603570 vom 19. August des 111. Jahres der Republik China (2022): Regelung zur Befreiung von der Einfuhrgenehmigung für kleine Mengen von Waren aus Festlandchina; Bekanntmachung Jing-Mao-Zi Nr. 111046035701 vom selben Tag: ausgeschlossene Warenpositionen.
- Bekanntmachung des Finanzministeriums Tai-Cai-Guan-Zi Nr. 1061018778 vom 7. September des 106. Jahres der Republik China (2017): Steuerbefreiung bei einem Zollwert der Sendung von höchstens NT$ 2.000; Anordnung des Finanzministeriums Tai-Cai-Guan-Zi Nr. 1061011007 vom 26. Mai des 106. Jahres der Republik China (2017): Keine Steuerbefreiung mehr nach mehr als 6 Inanspruchnahmen je Halbjahr.
- Allgemeine Erläuterungen der Ausgabe des 112. Jahres der Republik China (2023) des von der Zollverwaltung des Finanzministeriums herausgegebenen „Zusammengefassten Klassifikationsverzeichnisses für Ein- und Ausfuhrwaren gemäß dem Zolltarif der Republik China“: 21 Abschnitte, 97 Kapitel (Kapitel 77 als reserviert freigehalten), Kapitel 98 zusätzlich zur HS-Klassifikation eingeführt, sowie 8-stellige Zolltarifnummern, 10-stellige Klassifikation für Handelsverwaltung und Statistik, zuzüglich 1 Prüfziffer.
- International Trade Administration des Wirtschaftsministeriums, „Tabelle der Codes für Einfuhrbestimmungen“: Ein leeres Feld bei den Einfuhrbestimmungen bedeutet „zulässig (Genehmigung entfällt)“.
Nutzungshinweis: Die Statistiken auf dieser Seite werden aus der HowBridge-Zolltarifdatenbank zusammengestellt und dienen nur als Orientierung. Maßgeblich für Positionszuordnung, anwendbaren Zollsatz und Einfuhrbestimmungen sind die Bekanntmachungen der Zollverwaltung des Finanzministeriums und des International Trade Administration des Wirtschaftsministeriums sowie die endgültige Festsetzung durch den Zoll. Diese Seite stellt keine Einzelfall-Tarifeinreihung dar.
Weiterführende Links
Tarifposition gefunden? Jetzt berechnen, wie viel Sie zahlen müssen
Geben Sie Warenpreis, Gewicht und Versandart ein, um Zoll, Mehrwertsteuer und Versandkosten unverbindlich zu berechnen – ohne Anmeldung.
Einfuhrsteuern berechnen