Wie hoch ist der Einfuhrzoll für Kapitel 59 „Getränkte, bestrichene, überzogene oder geschichtete Gewebe; Waren des technischen Bedarfs aus Spinnstoffen“? Zollsätze und Einfuhrbestimmungen für 50 Positionen

Kurzantwort: Wie viel Zoll fällt in Kapitel 59 an?

Kapitel 59 „Getränkte, bestrichene, überzogene oder geschichtete Gewebe; Waren des technischen Bedarfs aus Spinnstoffen“ umfasst insgesamt 50 Zolltarifpositionen; der häufigste Spalte-1-Zollsatz ist 10%.Davon liegen 2 Positionen bei 0 % (4 %), der höchste Wertzollsatz beträgt 10 %.4 Positionen sind mit einem Code für Einfuhrbestimmungen versehen; am häufigsten ist MW0 (2 Positionen).Bei der Einfuhr wird zusätzlich Mehrwertsteuer auf den Zollwert zuzüglich Zoll (sowie ggf. Verbrauchsteuer, Tabak- und Alkoholsteuer usw.) erhoben; die Regelung zur Kleinbetragsbefreiung finden Sie in den FAQ unten. Der tatsächlich zu zahlende Steuerbetrag wird vom Zoll endgültig festgesetzt.

Wie verteilen sich die Tarifsätze der Positionen in Kapitel 59?

Berechnet nach dem Spalte-1-Zollsatz jeder Position, insgesamt 50 Positionen. Datenquelle: HowBridge-Zolltarifdatenbank (synchronisiert mit den Zolltarifdaten der Zollverwaltung des Finanzministeriums), zusammengestellt am 2026-09-16.

Welche Codes für Einfuhrbestimmungen kommen in Kapitel 59 häufig vor?

Der Code für Einfuhrbestimmungen ist bei der jeweiligen Position vermerkt und steht für Prüfungen, Quarantänen, Genehmigungen oder Kontrollen für Waren aus Festlandchina, die vor der Einfuhr möglicherweise erforderlich sind. Ein Code kann sich nur auf einen Teil der unter der Position erfassten Waren beziehen; klicken Sie auf die Position, um die vollständige Erläuterung zu sehen. Ist bei einer Position kein Code vermerkt, bedeutet dies, dass die Einfuhr aus handelspolitischer Sicht zulässig ist und keine Genehmigung ausgestellt werden muss – dies bedeutet jedoch nicht, dass Prüfung, Quarantäne oder Steuern entfallen.

MW0 Waren aus Festlandchina: Import verboten. 2 Positionen
C02 Einige Produkte dieser Kategorie unterliegen der Importprüfungspflicht des Standardisierungsbüros. 2 Positionen

MW0 bedeutet nicht, dass generell nichts versandt werden darf. MW0 = Einfuhr aus Festlandchina verboten. Ausnahme: Waren aus Festlandchina der Kapitel 25–97 dürfen in kleinen Mengen ohne Einfuhrgenehmigung eingeführt werden, wenn die gesamte Anmeldung einen CIF-Wert von höchstens NT$32.000 hat und jedes Einzelprodukt höchstens 24 Stück umfasst (40 kg, falls nicht zählbar; ein Einzelprodukt wird nach der Modellnummer bestimmt, ohne Modellnummer nach der einzelnen Position der Anmeldung, und darf nicht nach Größe, Spezifikation oder Farbe aufgeteilt werden; Steine der Position 6802 und Fliesen der Position 6907 müssen beide Grenzen, 24 Stück und 40 kg, einhalten). Ausgenommen sind Elektromotorräder, Elektrofahrräder und deren Steuergeräte (Warennummern 8711.60.10, 8711.60.20 und 8543.70.99.50); die Kapitel 1–24 fallen nicht darunter. Prüfung, Quarantäne und andere Einfuhrvorschriften sind weiterhin gesondert einzuhalten. Dies bedeutet keine Steuerbefreiung.

In diesem Kapitel sind 2 Positionen mit C01 oder C02 versehen, die einer verpflichtenden Einfuhrprüfung durch das Bureau of Standards, Metrology and Inspection (BSMI) des Wirtschaftsministeriums unterliegen. Wie Sie feststellen, ob eine Prüfung erforderlich ist, und ob es für den persönlichen Gebrauch eine Prüfbefreiungsgrenze gibt, erfahren Sie im BSMI-Warenprüfungsleitfaden.

Welche Zolltarifpositionen gibt es in Kapitel 59?

5901 塗膠或上澱粉物質之紡織物,用作書面及類似品者;製圖用透寫布;已製成之油畫布;作帽底用之粗麻布及類似硬化紡織物

5902 尼龍或其他聚醯胺、聚酯或黏液嫘縈高強力紗製之輪胎簾布

5903 用塑膠浸漬、塗佈、被覆或黏合之紡織物,但第5902節所列者除外

5904 厚漆布,不論是否裁剪成形;以經塗佈或被覆之紡織品為底之覆地物,不論是否裁剪成形

5905 紡織壁布

5906 用橡膠處理之紡織物,但第5902節所列者除外

5907 以其他方法浸漬、塗佈或被覆之紡織物;劇場用油畫佈景、攝影場用繪畫背景及類似品

5908 紡織、編結或針織成之燈芯、爐芯、打火機引火芯及燭芯等;發白熱之煤氣罩及管狀針織煤氣罩用布,不論已否浸漬

5909 紡織材料製之蛇管及類似管,不論有無其他材料製之襯裏、保護物或其他配備者

5910 紡織材料製之傳動或輸送帶或輪帶,不論是否以塑膠浸漬、塗佈、被覆或黏合製成,或以金屬或其他材料補強者

5911 本章註八所指工業用之紡織產品或製品

Was unterscheidet die Zollsätze der Spalten 1, 2 und 3 im Zolltarif?

Nach Allgemeiner Vorschrift 2 des Zolltarifs sind die Zollsätze in 3 Spalten gegliedert: Spalte 1 gilt für eingeführte Waren aus Mitgliedern der Welthandelsorganisation (WTO) oder aus Ländern bzw. Gebieten, die Taiwan Gegenseitigkeit gewähren; Spalte 2 gilt nur für zwei „besondere“ Arten eingeführter Waren: bestimmte Waren aus am wenigsten entwickelten Ländern oder Entwicklungsländern bzw. -gebieten, oder bestimmte Waren aus Ländern oder Gebieten, mit denen Taiwan ein Freihandelsabkommen oder ein Wirtschaftskooperationsabkommen geschlossen hat; nur wenn keine der beiden ersten Spalten anwendbar ist, gilt Spalte 3. Sind sowohl Spalte 1 als auch Spalte 2 anwendbar, gilt der niedrigere Zollsatz. Die Volksrepublik China ist WTO-Mitglied, weshalb grundsätzlich Spalte 1 gilt; Spalte 2 gilt für Festlandchina nur für Waren der ECFA-Frühernteliste (Early Harvest List).

Ein aufgeschlagenes Zolltarifbuch und eine Zollsatztabelle auf einem Tisch, daneben eine Lupe und ein zur Zollabfertigung bereitstehender Karton
Der Zollsatz einer Position muss zusammen mit der anwendbaren Spalte und den Einfuhrbestimmungen betrachtet werden.

Die Kapitel- und Positionsseiten dieser Website zeigen den Spalte-1-Zollsatz. Spalte 2 kennzeichnet im Zolltarif die berechtigten Länder mit Ländercodes, zum Beispiel „zollfrei (PA, GT, NI, SV, HN, NZ, SG)“; diese Codes sind lediglich Vermerke im Zolltarif, und einige der zugrunde liegenden Abkommen wurden inzwischen ausgesetzt oder beendet (z. B. Nicaragua, El Salvador, Honduras) – maßgeblich für die tatsächliche Anwendung sind die Bekanntmachungen der Zollverwaltung. Für geringfügige Postsendungen gilt eine gesonderte Regelung: Übersteigt der Zollwert die Freigrenze, wird – mit Ausnahme von Tabak, Alkohol und Waren mit Zollkontingent – ein Zollsatz von 5 % erhoben; übersteigt jedoch ein einzelner Artikel oder die Summe der Waren derselben Position NT$ 2.000, gilt dies nicht mehr als geringfügige Sendung, und es wird nach dem jeweiligen Positions-Zollsatz besteuert (Allgemeine Vorschrift 5; Art. 8 und 9 der Verordnung über die Zollabfertigung von Post-Ein- und -Ausfuhrsendungen). Diese 5-%-Regelung gilt nur für Postsendungen und Reisende; Kuriersendungen werden nach dem jeweiligen Positions-Zollsatz berechnet.

Häufig gestellte Fragen

Welche Steuern fallen bei der Einfuhr von Waren aus Kapitel 59 nach Taiwan an?
In der Regel fallen drei Abgaben an:
  • Zoll: Bei Wertzoll-Positionen Zollwert × Zollsatz, bei Mengenzoll-Positionen Berechnung nach Menge oder Gewicht (bei Einfuhr aus der Volksrepublik China gilt grundsätzlich Spalte 1).
  • Mehrwertsteuer: Bemessungsgrundlage ist der Zollwert zuzüglich Zoll; die Erhebung erfolgt durch den Zoll als Einzugsstelle (Art. 20 und Art. 41 des Gesetzes über die Mehrwertsteuer und die Nicht-Mehrwertsteuer-Geschäftssteuer); bei Waren, die zusätzlich der Verbrauchsteuer oder der Tabak- und Alkoholsteuer unterliegen, wird die Bemessungsgrundlage entsprechend erhöht.
  • Außenhandelsförderungsgebühr: Die gesetzliche Obergrenze beträgt 4,25 pro 10.000 des Warenwerts (Art. 21 des Außenhandelsgesetzes); derzeit werden 4 pro 10.000 des Zollwerts erhoben, wobei Beträge bis NT$ 100 nicht erhoben werden.
Für Kleinsendungen gilt zusätzlich eine Steuerbefreiungsgrenze, siehe die nächste Frage.
Gibt es für Kleinsendungen eine Steuerbefreiungsgrenze? Wie wird bei Überschreitung besteuert?
Ja. Beträgt der Zollwert einer Sendung höchstens NT$ 2.000, sind Zoll sowie die vom Zoll miterhobene Mehrwertsteuer und Verbrauchsteuer befreit; ausgenommen sind Tabak und Alkohol sowie landwirtschaftliche Erzeugnisse mit Zollkontingent (Bekanntmachung des Finanzministeriums Tai-Cai-Guan-Zi Nr. 1061018778 vom 7. September des 106. Jahres der Republik China (2017); für Postsendungen siehe zusätzlich Art. 7 der Verordnung über die Zollabfertigung von Post-Ein- und -Ausfuhrsendungen). Drei Punkte sind zu beachten:
  • Wird die Steuerbefreiung für denselben Steuerpflichtigen im selben Halbjahr (Januar–Juni oder Juli–Dezember) mehr als 6-mal in Anspruch genommen, entfällt die Befreiung für weitere Einfuhren in diesem Zeitraum (Anordnung des Finanzministeriums Tai-Cai-Guan-Zi Nr. 1061011007 vom 26. Mai des 106. Jahres der Republik China (2017)).
  • Eine Kuriersendung darf nicht aufgeteilt und getrennt angemeldet werden (Art. 14 der Verordnung über die Zollabfertigung von Luftkuriersendungen).
  • Überschreitet eine Postsendung die Freigrenze, wird der gesamte Betrag besteuert, nicht nur der übersteigende Teil (Art. 8 der Verordnung über die Zollabfertigung von Post-Ein- und -Ausfuhrsendungen).
Wie viele Positionen in Kapitel 59 unterliegen einem Zollsatz von 0 %?
Von den 50 Positionen dieses Kapitels haben 2 Positionen einen Spalte-1-Zollsatz von 0 % (4 %). 0 % bedeutet nur, dass kein Zoll anfällt: Bei der Einfuhr ist grundsätzlich weiterhin Mehrwertsteuer zu berechnen (zur Kleinbetragsbefreiung siehe vorherige Frage), und die bei der Position vermerkten Einfuhrbestimmungen (Prüfung, Quarantäne, Genehmigungsdokumente) entfallen dadurch nicht.
Können Waren aus Kapitel 59 aus der Volksrepublik China nach Taiwan versandt werden?
Das muss für jede Position einzeln geprüft werden. In diesem Kapitel sind 2 Positionen mit MW0 (Einfuhr von Waren aus Festlandchina nicht zulässig) versehen, aber MW0 bedeutet nicht, dass generell nichts versandt werden darf. MW0 = Einfuhr aus Festlandchina verboten. Ausnahme: Waren aus Festlandchina der Kapitel 25–97 dürfen in kleinen Mengen ohne Einfuhrgenehmigung eingeführt werden, wenn die gesamte Anmeldung einen CIF-Wert von höchstens NT$32.000 hat und jedes Einzelprodukt höchstens 24 Stück umfasst (40 kg, falls nicht zählbar; ein Einzelprodukt wird nach der Modellnummer bestimmt, ohne Modellnummer nach der einzelnen Position der Anmeldung, und darf nicht nach Größe, Spezifikation oder Farbe aufgeteilt werden; Steine der Position 6802 und Fliesen der Position 6907 müssen beide Grenzen, 24 Stück und 40 kg, einhalten). Ausgenommen sind Elektromotorräder, Elektrofahrräder und deren Steuergeräte (Warennummern 8711.60.10, 8711.60.20 und 8543.70.99.50); die Kapitel 1–24 fallen nicht darunter. Prüfung, Quarantäne und andere Einfuhrvorschriften sind weiterhin gesondert einzuhalten. Dies bedeutet keine Steuerbefreiung.
Wie bestimme ich innerhalb desselben Kapitels, zu welcher Position meine Ware gehört?
Nach den Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung (General Rules for the Interpretation, GRI) des Zolltarifs dienen die Titel der Abschnitte und Kapitel nur zur Orientierung; für die Einreihung sind der Wortlaut der Position sowie die Anmerkungen zu Abschnitten und Kapiteln maßgeblich (Regel 1). Enthalten Positionswortlaut und Anmerkungen keine Regelung, gelten der Reihe nach: unvollständige Waren und Mischungen (Regel 2), Vorrang der spezifischeren Beschreibung, des wesentlichen Charakters bzw. der zuletzt in Betracht kommenden Position (Regel 3) sowie die ähnlichste Position (Regel 4); für Behälter und Verpackungen gilt zusätzlich Regel 5. Bei weiterer Unterteilung in „Unterpositionen“ dürfen nach Regel 6 nur Unterpositionen derselben Gliederungsebene verglichen werden. Bestehen weiterhin Zweifel, kann der Steuerpflichtige oder sein Vertreter vor der Einfuhr der Ware beim Zoll eine verbindliche Tarifauskunft beantragen; der Zoll antwortet schriftlich (Art. 21 des Zollgesetzes). Entspricht die tatsächlich eingeführte Ware der im Vorabbescheid beurteilten Ware, hat der Zoll die im Vorabbescheid genannte Position anzuwenden, es sei denn, der Antragsteller hat fehlerhafte oder unwahre Angaben gemacht (Art. 10 der Durchführungsverordnung zur verbindlichen Tarifauskunft für eingeführte Waren).

Woher stammen die Rechtsgrundlagen und Daten dieser Seite?

Nutzungshinweis: Die Statistiken auf dieser Seite werden aus der HowBridge-Zolltarifdatenbank zusammengestellt und dienen nur als Orientierung. Maßgeblich für Positionszuordnung, anwendbaren Zollsatz und Einfuhrbestimmungen sind die Bekanntmachungen der Zollverwaltung des Finanzministeriums und des International Trade Administration des Wirtschaftsministeriums sowie die endgültige Festsetzung durch den Zoll. Diese Seite stellt keine Einzelfall-Tarifeinreihung dar.

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