Wie hoch ist der Einfuhrzoll für Kapitel 76 „Aluminium und Waren daraus“? Zollsätze und Einfuhrbestimmungen für 65 Positionen

Kurzantwort: Wie viel Zoll fällt in Kapitel 76 an?

Kapitel 76 „Aluminium und Waren daraus“ umfasst insgesamt 65 Zolltarifpositionen; der häufigste Spalte-1-Zollsatz ist 0%.Davon liegen 18 Positionen bei 0 % (27.7 %), der höchste Wertzollsatz beträgt 10 %.29 Positionen sind mit einem Code für Einfuhrbestimmungen versehen; am häufigsten ist MW0 (15 Positionen).Bei der Einfuhr wird zusätzlich Mehrwertsteuer auf den Zollwert zuzüglich Zoll (sowie ggf. Verbrauchsteuer, Tabak- und Alkoholsteuer usw.) erhoben; die Regelung zur Kleinbetragsbefreiung finden Sie in den FAQ unten. Der tatsächlich zu zahlende Steuerbetrag wird vom Zoll endgültig festgesetzt.

Wie verteilen sich die Tarifsätze der Positionen in Kapitel 76?

Berechnet nach dem Spalte-1-Zollsatz jeder Position, insgesamt 65 Positionen. Datenquelle: HowBridge-Zolltarifdatenbank (synchronisiert mit den Zolltarifdaten der Zollverwaltung des Finanzministeriums), zusammengestellt am 2026-09-16.

Welche Codes für Einfuhrbestimmungen kommen in Kapitel 76 häufig vor?

Der Code für Einfuhrbestimmungen ist bei der jeweiligen Position vermerkt und steht für Prüfungen, Quarantänen, Genehmigungen oder Kontrollen für Waren aus Festlandchina, die vor der Einfuhr möglicherweise erforderlich sind. Ein Code kann sich nur auf einen Teil der unter der Position erfassten Waren beziehen; klicken Sie auf die Position, um die vollständige Erläuterung zu sehen. Ist bei einer Position kein Code vermerkt, bedeutet dies, dass die Einfuhr aus handelspolitischer Sicht zulässig ist und keine Genehmigung ausgestellt werden muss – dies bedeutet jedoch nicht, dass Prüfung, Quarantäne oder Steuern entfallen.

MW0 Waren aus Festlandchina: Import verboten. 15 Positionen
MP1 Waren aus Festlandchina: bedingte Importerlaubnis gemäß der „Liste bedingter Importzulassungen". 12 Positionen
C02 Einige Produkte dieser Kategorie unterliegen der Importprüfungspflicht des Standardisierungsbüros. 2 Positionen

MW0 bedeutet nicht, dass generell nichts versandt werden darf. MW0 = Einfuhr aus Festlandchina verboten. Ausnahme: Waren aus Festlandchina der Kapitel 25–97 dürfen in kleinen Mengen ohne Einfuhrgenehmigung eingeführt werden, wenn die gesamte Anmeldung einen CIF-Wert von höchstens NT$32.000 hat und jedes Einzelprodukt höchstens 24 Stück umfasst (40 kg, falls nicht zählbar; ein Einzelprodukt wird nach der Modellnummer bestimmt, ohne Modellnummer nach der einzelnen Position der Anmeldung, und darf nicht nach Größe, Spezifikation oder Farbe aufgeteilt werden; Steine der Position 6802 und Fliesen der Position 6907 müssen beide Grenzen, 24 Stück und 40 kg, einhalten). Ausgenommen sind Elektromotorräder, Elektrofahrräder und deren Steuergeräte (Warennummern 8711.60.10, 8711.60.20 und 8543.70.99.50); die Kapitel 1–24 fallen nicht darunter. Prüfung, Quarantäne und andere Einfuhrvorschriften sind weiterhin gesondert einzuhalten. Dies bedeutet keine Steuerbefreiung.

In diesem Kapitel sind 2 Positionen mit C01 oder C02 versehen, die einer verpflichtenden Einfuhrprüfung durch das Bureau of Standards, Metrology and Inspection (BSMI) des Wirtschaftsministeriums unterliegen. Wie Sie feststellen, ob eine Prüfung erforderlich ist, und ob es für den persönlichen Gebrauch eine Prüfbefreiungsgrenze gibt, erfahren Sie im BSMI-Warenprüfungsleitfaden.

Welche Zolltarifpositionen gibt es in Kapitel 76?

7601 未經塑性加工鋁

7602 鋁廢料及碎屑

7603 鋁粉及鱗片

7604 鋁條、桿及型材

7605 鋁線

7606 鋁板、片及扁條,厚度超過0.2公厘者

7607 鋁箔(不論是否印花或以紙、紙板、塑膠或類似襯料襯墊者),其厚度(不包括襯物)不超過0.2公厘者

7608 鋁管

7609 鋁製管配件(如︰接頭、肘管、套管)

7610 鋁製結構物(第9406節之組合式建築物除外)及其零件(例如︰橋及橋體段、塔、格狀桅桿、屋頂、屋頂架、門、窗、及其框架及門檻、欄杆、柱);鋁板、桿、型材、管及類似品,已製作備結構物用者

7611 鋁製貯器、容槽、桶及類似容器供貯存任何材料(不包括壓縮或液化氣),其容量超過300公升,不論是否經襯裏或隔熱,但無機械或熱力設備者

7612 鋁製箱、桶、罐、盒、及類似容器(包括堅固或可壓扁之管狀容器),供盛裝任何材料(不包括壓縮或液化氣)用者,其容量不超過300公升,不論是否經襯裏或隔熱,但無機械或熱力設備者

7613 供貯存壓縮或液化氣體用之鋁製容器

7614 鋁製絞股線、纜、編帶及類似品,非電絕緣者

7615 鋁製餐桌用品、廚房用品或其他家用品及其零件;鋁製洗鍋物及洗濯或擦亮片、手套及類似品;鋁製衛生設備及其零件

7616 其他鋁製品

Was unterscheidet die Zollsätze der Spalten 1, 2 und 3 im Zolltarif?

Nach Allgemeiner Vorschrift 2 des Zolltarifs sind die Zollsätze in 3 Spalten gegliedert: Spalte 1 gilt für eingeführte Waren aus Mitgliedern der Welthandelsorganisation (WTO) oder aus Ländern bzw. Gebieten, die Taiwan Gegenseitigkeit gewähren; Spalte 2 gilt nur für zwei „besondere“ Arten eingeführter Waren: bestimmte Waren aus am wenigsten entwickelten Ländern oder Entwicklungsländern bzw. -gebieten, oder bestimmte Waren aus Ländern oder Gebieten, mit denen Taiwan ein Freihandelsabkommen oder ein Wirtschaftskooperationsabkommen geschlossen hat; nur wenn keine der beiden ersten Spalten anwendbar ist, gilt Spalte 3. Sind sowohl Spalte 1 als auch Spalte 2 anwendbar, gilt der niedrigere Zollsatz. Die Volksrepublik China ist WTO-Mitglied, weshalb grundsätzlich Spalte 1 gilt; Spalte 2 gilt für Festlandchina nur für Waren der ECFA-Frühernteliste (Early Harvest List).

Ein aufgeschlagenes Zolltarifbuch und eine Zollsatztabelle auf einem Tisch, daneben eine Lupe und ein zur Zollabfertigung bereitstehender Karton
Der Zollsatz einer Position muss zusammen mit der anwendbaren Spalte und den Einfuhrbestimmungen betrachtet werden.

Die Kapitel- und Positionsseiten dieser Website zeigen den Spalte-1-Zollsatz. Spalte 2 kennzeichnet im Zolltarif die berechtigten Länder mit Ländercodes, zum Beispiel „zollfrei (PA, GT, NI, SV, HN, NZ, SG)“; diese Codes sind lediglich Vermerke im Zolltarif, und einige der zugrunde liegenden Abkommen wurden inzwischen ausgesetzt oder beendet (z. B. Nicaragua, El Salvador, Honduras) – maßgeblich für die tatsächliche Anwendung sind die Bekanntmachungen der Zollverwaltung. Für geringfügige Postsendungen gilt eine gesonderte Regelung: Übersteigt der Zollwert die Freigrenze, wird – mit Ausnahme von Tabak, Alkohol und Waren mit Zollkontingent – ein Zollsatz von 5 % erhoben; übersteigt jedoch ein einzelner Artikel oder die Summe der Waren derselben Position NT$ 2.000, gilt dies nicht mehr als geringfügige Sendung, und es wird nach dem jeweiligen Positions-Zollsatz besteuert (Allgemeine Vorschrift 5; Art. 8 und 9 der Verordnung über die Zollabfertigung von Post-Ein- und -Ausfuhrsendungen). Diese 5-%-Regelung gilt nur für Postsendungen und Reisende; Kuriersendungen werden nach dem jeweiligen Positions-Zollsatz berechnet.

Häufig gestellte Fragen

Welche Steuern fallen bei der Einfuhr von Waren aus Kapitel 76 nach Taiwan an?
In der Regel fallen drei Abgaben an:
  • Zoll: Bei Wertzoll-Positionen Zollwert × Zollsatz, bei Mengenzoll-Positionen Berechnung nach Menge oder Gewicht (bei Einfuhr aus der Volksrepublik China gilt grundsätzlich Spalte 1).
  • Mehrwertsteuer: Bemessungsgrundlage ist der Zollwert zuzüglich Zoll; die Erhebung erfolgt durch den Zoll als Einzugsstelle (Art. 20 und Art. 41 des Gesetzes über die Mehrwertsteuer und die Nicht-Mehrwertsteuer-Geschäftssteuer); bei Waren, die zusätzlich der Verbrauchsteuer oder der Tabak- und Alkoholsteuer unterliegen, wird die Bemessungsgrundlage entsprechend erhöht.
  • Außenhandelsförderungsgebühr: Die gesetzliche Obergrenze beträgt 4,25 pro 10.000 des Warenwerts (Art. 21 des Außenhandelsgesetzes); derzeit werden 4 pro 10.000 des Zollwerts erhoben, wobei Beträge bis NT$ 100 nicht erhoben werden.
Für Kleinsendungen gilt zusätzlich eine Steuerbefreiungsgrenze, siehe die nächste Frage.
Gibt es für Kleinsendungen eine Steuerbefreiungsgrenze? Wie wird bei Überschreitung besteuert?
Ja. Beträgt der Zollwert einer Sendung höchstens NT$ 2.000, sind Zoll sowie die vom Zoll miterhobene Mehrwertsteuer und Verbrauchsteuer befreit; ausgenommen sind Tabak und Alkohol sowie landwirtschaftliche Erzeugnisse mit Zollkontingent (Bekanntmachung des Finanzministeriums Tai-Cai-Guan-Zi Nr. 1061018778 vom 7. September des 106. Jahres der Republik China (2017); für Postsendungen siehe zusätzlich Art. 7 der Verordnung über die Zollabfertigung von Post-Ein- und -Ausfuhrsendungen). Drei Punkte sind zu beachten:
  • Wird die Steuerbefreiung für denselben Steuerpflichtigen im selben Halbjahr (Januar–Juni oder Juli–Dezember) mehr als 6-mal in Anspruch genommen, entfällt die Befreiung für weitere Einfuhren in diesem Zeitraum (Anordnung des Finanzministeriums Tai-Cai-Guan-Zi Nr. 1061011007 vom 26. Mai des 106. Jahres der Republik China (2017)).
  • Eine Kuriersendung darf nicht aufgeteilt und getrennt angemeldet werden (Art. 14 der Verordnung über die Zollabfertigung von Luftkuriersendungen).
  • Überschreitet eine Postsendung die Freigrenze, wird der gesamte Betrag besteuert, nicht nur der übersteigende Teil (Art. 8 der Verordnung über die Zollabfertigung von Post-Ein- und -Ausfuhrsendungen).
Wie viele Positionen in Kapitel 76 unterliegen einem Zollsatz von 0 %?
Von den 65 Positionen dieses Kapitels haben 18 Positionen einen Spalte-1-Zollsatz von 0 % (27.7 %). 0 % bedeutet nur, dass kein Zoll anfällt: Bei der Einfuhr ist grundsätzlich weiterhin Mehrwertsteuer zu berechnen (zur Kleinbetragsbefreiung siehe vorherige Frage), und die bei der Position vermerkten Einfuhrbestimmungen (Prüfung, Quarantäne, Genehmigungsdokumente) entfallen dadurch nicht.
Können Waren aus Kapitel 76 aus der Volksrepublik China nach Taiwan versandt werden?
Das muss für jede Position einzeln geprüft werden. In diesem Kapitel sind 15 Positionen mit MW0 (Einfuhr von Waren aus Festlandchina nicht zulässig) versehen, aber MW0 bedeutet nicht, dass generell nichts versandt werden darf. MW0 = Einfuhr aus Festlandchina verboten. Ausnahme: Waren aus Festlandchina der Kapitel 25–97 dürfen in kleinen Mengen ohne Einfuhrgenehmigung eingeführt werden, wenn die gesamte Anmeldung einen CIF-Wert von höchstens NT$32.000 hat und jedes Einzelprodukt höchstens 24 Stück umfasst (40 kg, falls nicht zählbar; ein Einzelprodukt wird nach der Modellnummer bestimmt, ohne Modellnummer nach der einzelnen Position der Anmeldung, und darf nicht nach Größe, Spezifikation oder Farbe aufgeteilt werden; Steine der Position 6802 und Fliesen der Position 6907 müssen beide Grenzen, 24 Stück und 40 kg, einhalten). Ausgenommen sind Elektromotorräder, Elektrofahrräder und deren Steuergeräte (Warennummern 8711.60.10, 8711.60.20 und 8543.70.99.50); die Kapitel 1–24 fallen nicht darunter. Prüfung, Quarantäne und andere Einfuhrvorschriften sind weiterhin gesondert einzuhalten. Dies bedeutet keine Steuerbefreiung.Weitere 12 Positionen sind mit MP1 (Einfuhr von Waren aus Festlandchina unter bestimmten Bedingungen zulässig) versehen; hierbei sind die Anforderungen der vom International Trade Administration herausgegebenen „Zusammenstellung der Positionen und Verwaltungsvorschriften für die bedingt zulässige Einfuhr von Waren aus Festlandchina“ zu erfüllen.
Wie bestimme ich innerhalb desselben Kapitels, zu welcher Position meine Ware gehört?
Nach den Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung (General Rules for the Interpretation, GRI) des Zolltarifs dienen die Titel der Abschnitte und Kapitel nur zur Orientierung; für die Einreihung sind der Wortlaut der Position sowie die Anmerkungen zu Abschnitten und Kapiteln maßgeblich (Regel 1). Enthalten Positionswortlaut und Anmerkungen keine Regelung, gelten der Reihe nach: unvollständige Waren und Mischungen (Regel 2), Vorrang der spezifischeren Beschreibung, des wesentlichen Charakters bzw. der zuletzt in Betracht kommenden Position (Regel 3) sowie die ähnlichste Position (Regel 4); für Behälter und Verpackungen gilt zusätzlich Regel 5. Bei weiterer Unterteilung in „Unterpositionen“ dürfen nach Regel 6 nur Unterpositionen derselben Gliederungsebene verglichen werden. Bestehen weiterhin Zweifel, kann der Steuerpflichtige oder sein Vertreter vor der Einfuhr der Ware beim Zoll eine verbindliche Tarifauskunft beantragen; der Zoll antwortet schriftlich (Art. 21 des Zollgesetzes). Entspricht die tatsächlich eingeführte Ware der im Vorabbescheid beurteilten Ware, hat der Zoll die im Vorabbescheid genannte Position anzuwenden, es sei denn, der Antragsteller hat fehlerhafte oder unwahre Angaben gemacht (Art. 10 der Durchführungsverordnung zur verbindlichen Tarifauskunft für eingeführte Waren).

Woher stammen die Rechtsgrundlagen und Daten dieser Seite?

Nutzungshinweis: Die Statistiken auf dieser Seite werden aus der HowBridge-Zolltarifdatenbank zusammengestellt und dienen nur als Orientierung. Maßgeblich für Positionszuordnung, anwendbaren Zollsatz und Einfuhrbestimmungen sind die Bekanntmachungen der Zollverwaltung des Finanzministeriums und des International Trade Administration des Wirtschaftsministeriums sowie die endgültige Festsetzung durch den Zoll. Diese Seite stellt keine Einzelfall-Tarifeinreihung dar.

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