Wie hoch ist der Einfuhrzoll für Kapitel 91 „Uhrmacherwaren“? Zollsätze und Einfuhrbestimmungen für 56 Positionen
Kurzantwort: Wie viel Zoll fällt in Kapitel 91 an?
Kapitel 91 „Uhrmacherwaren“ umfasst insgesamt 56 Zolltarifpositionen; der häufigste Spalte-1-Zollsatz ist 5%.Davon liegen 2 Positionen bei 0 % (3.6 %), der höchste Wertzollsatz beträgt 5 %.Derzeit ist keine Position dieses Kapitels mit einem Code für Einfuhrbestimmungen versehen. Das bedeutet, dass aus Sicht der Handelskontrolle keine Einfuhrlizenz erforderlich ist – die gesetzlichen Steuern sind dennoch zu entrichten, und dies befreit nicht von Prüfungen oder Quarantäne nach anderen Vorschriften.Bei der Einfuhr wird zusätzlich Mehrwertsteuer auf den Zollwert zuzüglich Zoll (sowie ggf. Verbrauchsteuer, Tabak- und Alkoholsteuer usw.) erhoben; die Regelung zur Kleinbetragsbefreiung finden Sie in den FAQ unten. Der tatsächlich zu zahlende Steuerbetrag wird vom Zoll endgültig festgesetzt.
Wie verteilen sich die Tarifsätze der Positionen in Kapitel 91?
- 0 % 2
- über 0 % bis 5 % 54
- über 5 % bis 10 % 0
- über 10 % 0
- Mengenzoll oder andere Berechnungsmethoden 0
Berechnet nach dem Spalte-1-Zollsatz jeder Position, insgesamt 56 Positionen. Datenquelle: HowBridge-Zolltarifdatenbank (synchronisiert mit den Zolltarifdaten der Zollverwaltung des Finanzministeriums), zusammengestellt am 2026-09-16.
Welche Codes für Einfuhrbestimmungen kommen in Kapitel 91 häufig vor?
Der Code für Einfuhrbestimmungen ist bei der jeweiligen Position vermerkt und steht für Prüfungen, Quarantänen, Genehmigungen oder Kontrollen für Waren aus Festlandchina, die vor der Einfuhr möglicherweise erforderlich sind. Ein Code kann sich nur auf einen Teil der unter der Position erfassten Waren beziehen; klicken Sie auf die Position, um die vollständige Erläuterung zu sehen. Ist bei einer Position kein Code vermerkt, bedeutet dies, dass die Einfuhr aus handelspolitischer Sicht zulässig ist und keine Genehmigung ausgestellt werden muss – dies bedeutet jedoch nicht, dass Prüfung, Quarantäne oder Steuern entfallen.
Derzeit ist keine Position in Kapitel 91 mit einem Code für Einfuhrbestimmungen versehen.
Welche Zolltarifpositionen gibt es in Kapitel 91?
9101 手錶、懷錶及其他錶,包括碼錶在內,其外殼為貴金屬或被覆貴金屬之金屬製者
- 91011100007Wrist-watches, electrically operated, with mechanical display only4%
- 91011910007Wrist-watches, electrically operated, with opto-electronic4%
- 91011990000Other wrist-watches, electrically operated4%
- 91012100005Wrist-watches, with automatic winding4%
- 91012900007Wrist-watches, other methods driven4%
- 91019100000Pocket-watches and other watches, including stop-watches, electrically operated5%
- 91019900002Pocket-watches and other watches, including stop-watches, other methods driven5%
9102 第9101節以外之手錶、懷錶及其他錶,包括碼錶
- 91021100006Wrist-watches, electrically operated, with mechanical display only, other than those of heading 91.015%
- 91021200005Wrist-watches, electrically operated, with opto-electronic display only, other than those of heading 91.015%
- 91021900008Other wrist-watches, electrically operated, other than those of heading 91.014%
- 91022100004Wrist-watches, with automatic winding, other than those of heading 91.014%
- 91022900006Wrist-watches, other methods driven, other than those of heading 91.014%
- 91029100009Pocket-watches and other watches, including stop-watches, electrically operated, other than those of heading 91.015%
- 91029900001Pocket-watches and other watches, including stop-watches, other methods driven, other than those of heading 91.015%
9103 配有錶運轉體之鐘,不包括第9104節之鐘
- 91031000006Clocks with watch movements, electrically operated5%
- 91039000009Clocks with watch movements, other methods driven5%
9104 儀表盤鐘及車輛、飛機、太空船或船舶用類似型式之鐘
9105 其他鐘
- 91051100003Alarm clocks, electrically operated5%
- 91051900005Alarm clock, other methods driven5%
- 91052100001Wall clocks, electrically operated5%
- 91052900003Wall clocks, other methods driven5%
- 91059110004Chronometers, nautical0%
- 91059120002Chronometers, astronomical0%
- 91059191006Other clocks, driven by battery, accumulator or A.C. power4%
- 91059199008Other clocks, electrically operated4.5%
- 91059900008Other clocks, other methods driven4.5%
9106 日時記錄器及附有鐘或錶運轉體或同步馬達之計量、記錄或指示時間間隔之器具(例如︰時間記錄器、工時記錄器等)
- 91061000003Time-registers; time recorders5%
- 91069010004Parking meters4%
- 91069090007Other articles of heading 91.064%
9107 配有鐘錶運轉體或同步馬達之定時開關
9108 錶運轉體,完整及已裝配者
- 91081110008Watch movements, complete and assembled, battery or accumulator powered, with mechanical display only or with a device to which a mechanical display can be incorporated2.5%
- 91081190001Watch movements, complete and assembled, operated by other electrical methods, with mechanical display only or with a device to which a mechanical display can be incorporated2.5%
- 91081200009Watch movements, complete and assembled, electrically operated, with opto-electronic display only2.5%
- 91081900002Other watch movements, complete and assembled, electrically operated2.5%
- 91082000009Watch movements, complete and assembled, with automatic winding2.5%
- 91089000004Other watch movements, complete and assembled, other methods driven2.5%
9109 鐘運轉體,完整及已裝配者
- 91091000000Clock movements, complete and assembled, electrically operated5%
- 91099000003Clock movements, complete and assembled, other methods driven5%
9110 完整錶或鐘運轉體,未裝配或部分裝配者(成組之運轉體);不完整錶或鐘運轉體,已裝配者;粗集鐘錶運轉體
- 91101100006Complete watch movements, unassembled or partly assembled (movement sets)2%
- 91101200005Incomplete watch movements, assembled2.5%
- 91101900008Rough watch movements2.5%
- 91109000000Complete clock movements, unassembled or partly assembled (movement sets); incomplete clock movements, assembled; rough clock movements4%
9111 錶殼及其零件
- 91111000006Watch cases of precious metal or of metal clad with precious metal2.5%
- 91112000004Watch cases of base metal, whether or not gold- or silver-plated1.2%
- 91118000001Watch cases, of other materials1.2%
- 91119000009Parts of watch cases2.5%
9112 鐘外殼及本章其他貨品之類似型式外殼及其零件
- 91122000003Clock cases and cases of a similar type for other goods of this Chapter2.5%
- 91129000008Parts of clock cases2.5%
9113 錶帶、錶箍及錶手鐲帶及其零件
- 91131000004Watch straps, watch bands and watch bracelets, and parts thereof, of precious metal or of metal clad with precious metal2.5%
- 91132000002Watch straps, watch bands and watch bracelets, and parts thereof, of base metal, whether or not gold- or silver- plated1.2%
- 91139010005Watch straps of plastics2.5%
- 91139090008Watch straps, watch bands and watch bracelets, and parts thereof, of other materials1.2%
9114 其他鐘錶零件
- 91143000107Dials, clock1.2%
- 91143000205Dials, watch1.2%
- 91144000007Plates and bridges, clock or watch2.5%
- 91149000006Other clock or watch parts1.7%
Was unterscheidet die Zollsätze der Spalten 1, 2 und 3 im Zolltarif?
Nach Allgemeiner Vorschrift 2 des Zolltarifs sind die Zollsätze in 3 Spalten gegliedert: Spalte 1 gilt für eingeführte Waren aus Mitgliedern der Welthandelsorganisation (WTO) oder aus Ländern bzw. Gebieten, die Taiwan Gegenseitigkeit gewähren; Spalte 2 gilt nur für zwei „besondere“ Arten eingeführter Waren: bestimmte Waren aus am wenigsten entwickelten Ländern oder Entwicklungsländern bzw. -gebieten, oder bestimmte Waren aus Ländern oder Gebieten, mit denen Taiwan ein Freihandelsabkommen oder ein Wirtschaftskooperationsabkommen geschlossen hat; nur wenn keine der beiden ersten Spalten anwendbar ist, gilt Spalte 3. Sind sowohl Spalte 1 als auch Spalte 2 anwendbar, gilt der niedrigere Zollsatz. Die Volksrepublik China ist WTO-Mitglied, weshalb grundsätzlich Spalte 1 gilt; Spalte 2 gilt für Festlandchina nur für Waren der ECFA-Frühernteliste (Early Harvest List).
Die Kapitel- und Positionsseiten dieser Website zeigen den Spalte-1-Zollsatz. Spalte 2 kennzeichnet im Zolltarif die berechtigten Länder mit Ländercodes, zum Beispiel „zollfrei (PA, GT, NI, SV, HN, NZ, SG)“; diese Codes sind lediglich Vermerke im Zolltarif, und einige der zugrunde liegenden Abkommen wurden inzwischen ausgesetzt oder beendet (z. B. Nicaragua, El Salvador, Honduras) – maßgeblich für die tatsächliche Anwendung sind die Bekanntmachungen der Zollverwaltung. Für geringfügige Postsendungen gilt eine gesonderte Regelung: Übersteigt der Zollwert die Freigrenze, wird – mit Ausnahme von Tabak, Alkohol und Waren mit Zollkontingent – ein Zollsatz von 5 % erhoben; übersteigt jedoch ein einzelner Artikel oder die Summe der Waren derselben Position NT$ 2.000, gilt dies nicht mehr als geringfügige Sendung, und es wird nach dem jeweiligen Positions-Zollsatz besteuert (Allgemeine Vorschrift 5; Art. 8 und 9 der Verordnung über die Zollabfertigung von Post-Ein- und -Ausfuhrsendungen). Diese 5-%-Regelung gilt nur für Postsendungen und Reisende; Kuriersendungen werden nach dem jeweiligen Positions-Zollsatz berechnet.
Häufig gestellte Fragen
- Zoll: Bei Wertzoll-Positionen Zollwert × Zollsatz, bei Mengenzoll-Positionen Berechnung nach Menge oder Gewicht (bei Einfuhr aus der Volksrepublik China gilt grundsätzlich Spalte 1).
- Mehrwertsteuer: Bemessungsgrundlage ist der Zollwert zuzüglich Zoll; die Erhebung erfolgt durch den Zoll als Einzugsstelle (Art. 20 und Art. 41 des Gesetzes über die Mehrwertsteuer und die Nicht-Mehrwertsteuer-Geschäftssteuer); bei Waren, die zusätzlich der Verbrauchsteuer oder der Tabak- und Alkoholsteuer unterliegen, wird die Bemessungsgrundlage entsprechend erhöht.
- Außenhandelsförderungsgebühr: Die gesetzliche Obergrenze beträgt 4,25 pro 10.000 des Warenwerts (Art. 21 des Außenhandelsgesetzes); derzeit werden 4 pro 10.000 des Zollwerts erhoben, wobei Beträge bis NT$ 100 nicht erhoben werden.
- Wird die Steuerbefreiung für denselben Steuerpflichtigen im selben Halbjahr (Januar–Juni oder Juli–Dezember) mehr als 6-mal in Anspruch genommen, entfällt die Befreiung für weitere Einfuhren in diesem Zeitraum (Anordnung des Finanzministeriums Tai-Cai-Guan-Zi Nr. 1061011007 vom 26. Mai des 106. Jahres der Republik China (2017)).
- Eine Kuriersendung darf nicht aufgeteilt und getrennt angemeldet werden (Art. 14 der Verordnung über die Zollabfertigung von Luftkuriersendungen).
- Überschreitet eine Postsendung die Freigrenze, wird der gesamte Betrag besteuert, nicht nur der übersteigende Teil (Art. 8 der Verordnung über die Zollabfertigung von Post-Ein- und -Ausfuhrsendungen).
Woher stammen die Rechtsgrundlagen und Daten dieser Seite?
- Art. 3 des Zollgesetzes: Die Erhebung des Zolls und die Einreihung ein- und ausgeführter Waren richten sich, soweit das Zollgesetz nichts anderes bestimmt, nach dem Zolltarif; der Zolltarif wird zudem in einem gesonderten Gesetzgebungsverfahren erlassen und veröffentlicht.
- Zolltarif für Einfuhrwaren (Customs Import Tariff) (laut Nationaler Rechtsdatenbank zuletzt geändert am 28. Januar des 115. Jahres der Republik China (2026)): Allgemeine Vorschrift 2 zu den drei Zollsatzspalten, Allgemeine Vorschrift 5 zu geringfügigen Postsendungen, Allgemeine Vorschriften für die Auslegung 1 bis 6.
- Art. 21 des Zollgesetzes und die Durchführungsverordnung zur verbindlichen Tarifauskunft für eingeführte Waren: Beantragung einer verbindlichen Tarifauskunft vor der Einfuhr.
- Art. 20 des Gesetzes über die Mehrwertsteuer und die Nicht-Mehrwertsteuer-Geschäftssteuer: Bei eingeführten Waren wird die Mehrwertsteuer auf den Zollwert zuzüglich Einfuhrzoll berechnet; Art. 41: Die Mehrwertsteuer auf eingeführte Waren wird vom Zoll als Einzugsstelle erhoben.
- Verordnung über die Zollabfertigung von Post-Ein- und -Ausfuhrsendungen, Art. 7, 8, 9, 11 und 12: Steuerbefreiung bis NT$ 2.000, Vollbesteuerung bei Überschreitung, Definition geringfügiger Sendungen, Zusammenrechnung von Postsendungen desselben Absenders an denselben Empfänger mit demselben Ankunftsdatum, keine Steuerbefreiung mehr nach mehr als 6 Inanspruchnahmen je Halbjahr.
- Bekanntmachung des Wirtschaftsministeriums Jing-Mao-Zi Nr. 11104603570 vom 19. August des 111. Jahres der Republik China (2022): Regelung zur Befreiung von der Einfuhrgenehmigung für kleine Mengen von Waren aus Festlandchina; Bekanntmachung Jing-Mao-Zi Nr. 111046035701 vom selben Tag: ausgeschlossene Warenpositionen.
- Bekanntmachung des Finanzministeriums Tai-Cai-Guan-Zi Nr. 1061018778 vom 7. September des 106. Jahres der Republik China (2017): Steuerbefreiung bei einem Zollwert der Sendung von höchstens NT$ 2.000; Anordnung des Finanzministeriums Tai-Cai-Guan-Zi Nr. 1061011007 vom 26. Mai des 106. Jahres der Republik China (2017): Keine Steuerbefreiung mehr nach mehr als 6 Inanspruchnahmen je Halbjahr.
- Allgemeine Erläuterungen der Ausgabe des 112. Jahres der Republik China (2023) des von der Zollverwaltung des Finanzministeriums herausgegebenen „Zusammengefassten Klassifikationsverzeichnisses für Ein- und Ausfuhrwaren gemäß dem Zolltarif der Republik China“: 21 Abschnitte, 97 Kapitel (Kapitel 77 als reserviert freigehalten), Kapitel 98 zusätzlich zur HS-Klassifikation eingeführt, sowie 8-stellige Zolltarifnummern, 10-stellige Klassifikation für Handelsverwaltung und Statistik, zuzüglich 1 Prüfziffer.
- International Trade Administration des Wirtschaftsministeriums, „Tabelle der Codes für Einfuhrbestimmungen“: Ein leeres Feld bei den Einfuhrbestimmungen bedeutet „zulässig (Genehmigung entfällt)“.
Nutzungshinweis: Die Statistiken auf dieser Seite werden aus der HowBridge-Zolltarifdatenbank zusammengestellt und dienen nur als Orientierung. Maßgeblich für Positionszuordnung, anwendbaren Zollsatz und Einfuhrbestimmungen sind die Bekanntmachungen der Zollverwaltung des Finanzministeriums und des International Trade Administration des Wirtschaftsministeriums sowie die endgültige Festsetzung durch den Zoll. Diese Seite stellt keine Einzelfall-Tarifeinreihung dar.
Weiterführende Links
Tarifposition gefunden? Jetzt berechnen, wie viel Sie zahlen müssen
Geben Sie Warenpreis, Gewicht und Versandart ein, um Zoll, Mehrwertsteuer und Versandkosten unverbindlich zu berechnen – ohne Anmeldung.
Einfuhrsteuern berechnen