UBN-Abfrage: Rechnungskopf und Registerstatus vor der Rechnungsausstellung prüfen
Geben Sie die 8-stellige Unternehmensnummer (UBN) ein; das Werkzeug fragt gleichzeitig die Gewerbe- (Steuer-)Registrierungsdaten des Finanzministeriums und die Unternehmens-/Gewerberegisterdaten des Wirtschaftsministeriums ab und zeigt Namen, Organisationsform, Verwendung einheitlicher Rechnungen, Stadt/Landkreis und Bezirk sowie den Registerstatus im Originalwortlaut an. Ideal, um vor der Rechnungsausstellung zu prüfen, ob der Rechnungskopf richtig geschrieben ist. Dass eine UBN gefunden wird, bedeutet nicht, dass das Unternehmen als Importeur berechtigt ist, und eignet sich auch nicht zur Überprüfung einer Klarnamen-Identität.
Zuletzt aktualisiert: 2026-09-25|Datenquellen und Abfragehinweise nach den am 2026-09-25 abgerufenen offiziellen Seiten zusammengestellt
UBN-Abfragewerkzeug
Ergebnisse verstehen
- Name: der jeweils eingetragene Name in der Steuerregistrierung des Finanzministeriums und im Register des Wirtschaftsministeriums. Für den Rechnungskopf ist der vollständige Name maßgeblich, den das Gegenüber angibt oder den die offizielle Abfrage zeigt.
- Organisationsform: wörtlich übernommen aus dem Feld „Organisationsform“ der Steuerregistrierungsdaten des Finanzministeriums, z. B. Gesellschaft mit beschränkter Haftung oder Aktiengesellschaft.
- Verwendet einheitliche Rechnungen: wörtlich übernommen aus dem gleichnamigen Feld der Steuerregistrierungsdaten des Finanzministeriums; „Nein“ bedeutet, dass das Unternehmen als nicht zur Verwendung einheitlicher Rechnungen registriert ist.
- Region: nur bis zur Ebene Stadt/Landkreis und Bezirk. Die vollständige Adresse wird auf dieser Seite nicht angezeigt; bei Bedarf nutzen Sie die offizielle Abfrage.
- Registerstatus: wörtlich übernommen aus den Handels- und Gewerberegisterdaten des Wirtschaftsministeriums (z. B. „Gründung genehmigt“); diese Website schreibt ihn weder um noch interpretiert sie ihn.
- Beim Finanzministerium nicht gefunden: Das Fiscal Information Agency des Finanzministeriums erklärt in der Datensatzbeschreibung, dass die offenen Gewerbe- (Steuer-)Registrierungsdaten nur tätige Unternehmen umfassen; für gemeinnützige Organisationen nutzen Sie stattdessen die „Öffentliche Datenabfrage für gemeinnützige Organisationen“ des Finanzministeriums. Nicht gefunden heißt nicht, dass die UBN ungültig ist.
- Abfrage vorübergehend nicht möglich: Das behördliche System ist ausgelastet, antwortet nicht rechtzeitig oder diese Website hat Abfragen zum Schutz des Systems pausiert – das bedeutet nicht, dass keine Daten vorhanden sind.
Wann man es braucht
Rechnungskopf vor einer dreiteiligen Rechnung/Rechnung mit UBN prüfen
Wenn Sie vor der Ausstellung den Namen per UBN abfragen, vermeiden Sie Tippfehler im Rechnungskopf. Wie Rechnungen ausgestellt werden und worauf Sie bei der Angabe der UBN achten müssen, lesen Sie in der Erläuterung zur E-Rechnung.
Unternehmen, die per Sammelversand aus Festlandchina einführen
Bei der Einfuhr im Namen eines Unternehmens müssen Firmenname und UBN in den Zollunterlagen korrekt angegeben werden. Die wichtigsten Punkte zu Umsatzsteuer, Einfuhrabgaben und förmlicher Zollanmeldung finden Sie im Steuerleitfaden für Einfuhren durch Unternehmen.
Den Registerstatus eines Geschäftspartners vorab einschätzen
Vor einer Zahlung oder Vertragsunterzeichnung können Sie den Registerstatus des Gegenübers im Originalwortlaut ansehen. Das ist nur eine erste Orientierung und stellt keinerlei Bonitäts- oder Rechtsbeurteilung dar.
Einschränkungen und Haftungsausschluss
Dieses Werkzeug bietet keine Rückwärtssuche nach Namen, keine Adressabfrage, keine Stapelabfragen und keine Angaben zu Verantwortlichen; die Zahl der Abfragen pro Minute und pro Tag aus derselben Quelle ist begrenzt.
Häufige Fragen
- Steuerportal des Finanzministeriums: Öffentliche Abfrage der Steuerregistrierungsdaten (nach UBN des Unternehmens)
- Öffentlicher Abfragedienst für Handels- und Gewerberegisterdaten des Wirtschaftsministeriums
- Steuerportal des Finanzministeriums: Öffentliche Datenabfrage für gemeinnützige Organisationen (nach UBN)
- Fiscal Information Agency des Finanzministeriums, „Gewerbe- (Steuer-)Registrierungsdaten“ (Datensatz auf der Open-Government-Data-Plattform)
- Handelsentwicklungsbehörde des Wirtschaftsministeriums, „Open-Data-Plattform für Handels- und Gewerbeverwaltungsdaten“ (Entwicklerleitfaden)
Die obigen Daten werden gemäß der „Open Government Data License, Version 1“ verwendet.
- Stellt der Sammelversand Rechnungen aus? UBN, Träger und Belegexemplar der E-Rechnung
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Möchte Ihr Unternehmen per Sammelversand aus Festlandchina einführen?
Prüfen Sie zuerst Rechnungskopf und UBN, dann die Steuer- und Zollpunkte der Einfuhr.
Leitfaden für Einfuhren durch Unternehmen Erläuterung zur E-Rechnung