Was tun bei der Lebensmittel-Einfuhrprüfung F01?

Antwort in einem Satz

F01 = Code in der Spalte „Einfuhrvorschriften“ einer CCC-Tarifnummer: Bei der Einfuhr ist nach der Verordnung über die Einfuhrkontrolle von Lebensmitteln und verwandten Produkten bei der taiwanischen Lebensmittel- und Arzneimittelbehörde (TFDA, Gesundheitsministerium) eine Einfuhrkontrolle zu beantragen (Klassifizierungsliste gültig ab 2026-04-01). Bei Lebensmitteln aus Festlandchina zuerst auf MW0 prüfen: Kapitel 1–24 mit MW0 dürfen nicht eingeführt werden, Eigenbedarfsfreimengen gelten nicht. Die Kontrolle wird innerhalb von 15 Tagen vor Ankunft im Hafen oder nach Ankunft beantragt; je nach Risiko wird jede Partie oder eine Stichprobe von Partien kontrolliert, bei Bestehen wird ein Einfuhrfreigabebescheid erteilt. Allgemeine Lebensmittel, die nicht zum Verkauf bestimmt sind, bis US$1.000 und innerhalb von 6 kg können von der Antragspflicht befreit werden.

F01 ist ein Code der Einfuhrvorschriften in der von der TFDA bekanntgegebenen „Klassifizierungsliste der Waren mit den Einfuhrvorschriften F01 und F02 der Republik China“: Für Waren, deren CCC-Tarifnummer mit F01 gekennzeichnet ist, muss bei der Einfuhr nach der Verordnung über die Einfuhrkontrolle von Lebensmitteln und verwandten Produkten bei der TFDA (Gesundheitsministerium) eine Einfuhrkontrolle beantragt werden (die neueste Fassung der Liste gilt seit 2026-04-01). Bei Einfuhren aus Festlandchina zuerst prüfen, ob in derselben Spalte MW0 steht: MW0 ist die Handelsbeschränkung „Einfuhr von Festlandwaren nicht erlaubt“; Lebensmittel der Kapitel 1–24 mit MW0 können nicht eingeführt werden. Die Kleinmengenbefreiung gilt nur für Industrieprodukte der Kapitel 25–97, und die Eigenbedarfsbefreiung befreit nur von der F01-Kontrolle, nicht von MW0. Praxis der Kontrollanmeldung: Unternehmen mit Registrierungspflicht als Lebensmittelunternehmen müssen sich zuerst registrieren; innerhalb von 15 Tagen vor Ankunft der Ware im Hafen oder nach Ankunft wird mit Kontrollantrag, Produktdatenblatt und Kopie der Einfuhranmeldung bei der Hafenkontrollbehörde angemeldet (ein Zollagent kann beauftragt werden); unvollständige Unterlagen sind innerhalb von 30 Tagen nach Zustellung der Mitteilung nachzureichen, einmal um 30 Tage verlängerbar. Je nach Risiko wendet die Kontrollbehörde Einzelpartienkontrolle, verschärfte Stichproben (20%–50%), allgemeine Stichproben (2%–10%), Dokumentenprüfung je Partie, Verifizierungskontrolle oder Überwachungskontrolle an; bei Bestehen wird ein Einfuhrfreigabebescheid erteilt, bei Nichtbestehen kann innerhalb von 15 Tagen einmal eine Nachkontrolle beantragt werden, sonst Rücksendung, Vernichtung oder Antrag auf befristete Korrektur. Produkte ohne Einzelpartienkontrolle können eine Vorabfreigabe gegen Verpflichtungserklärung beantragen, wenn die Prüfung mehr als 5 Tage dauert, Prüfung oder Probenahme schwierig ist oder die Ware leicht verderblich ist; in manchen Fällen ist eine Kaution in Höhe des 1- bis 4-fachen Zollwerts zu hinterlegen. Nicht zum Verkauf bestimmte Waren innerhalb der bekanntgegebenen Mengen können vom Kontrollantrag befreit werden: allgemeine Lebensmittel im Wert bis 1.000 US-Dollar und mit einem Gewicht innerhalb von 6 kg; Lebensmittel in Tabletten- oder Kapselform höchstens 12 Flaschen je Sorte und insgesamt nicht mehr als 36 Flaschen. Befreite Ware darf nicht verkauft werden; für den Verkauf sind Kontrollanmeldung und chinesische Kennzeichnung erforderlich. Die Kontrollgebühren richten sich nach der Anlage der Gebührenordnung für die Einfuhrkontrolle von Lebensmitteln und verwandten Produkten.

F01 = Einfuhrkontrolle bei der TFDA beantragen (Liste gültig ab 2026-04-01) Festlandlebensmittel der Kapitel 1–24 mit MW0 dürfen nicht eingeführt werden; Eigenbedarfsfreimengen gelten nicht Antragszeitpunkt: innerhalb von 15 Tagen vor Ankunft im Hafen oder nach Ankunft Stichprobenquoten: verschärft 20%–50% / allgemein 2%–10% Eigenbedarfsbefreiung: allgemeine Lebensmittel bis US$1.000 und innerhalb von 6 kg; Tabletten/Kapseln 12 je Sorte, insgesamt 36

F01-Einfuhrkontrolle für Lebensmittel in 5 Schritten

  1. Tarifnummer prüfen: vor F01 zuerst MW0Prüfen Sie die Spalte „Einfuhrvorschriften“ der CCC-Tarifnummer. Ist ein Produkt aus Festlandchina zusätzlich mit MW0 (Einfuhr von Festlandwaren nicht erlaubt) gekennzeichnet, können Lebensmittel aus Kapitel 1–24 nicht eingeführt werden – weder ein Kontrollantrag noch eine Eigenbedarfsfreimenge ändern daran etwas; nur ohne MW0 geht es in das F01-Kontrollverfahren.
  2. Registrierung als Lebensmittelunternehmen klärenLebensmittelunternehmen der von der zentralen Behörde bekanntgegebenen Kategorien und Größen müssen sich vor Aufnahme des Betriebs registrieren lassen (Gesetz über Lebensmittelsicherheit und -hygiene, Art. 8 Abs. 3). Laut TFDA prüft das Grenzkontrollsystem die Registrierungsnummer des Importeurs, bevor ein Kontrollantrag angenommen wird; ob eine Registrierungspflicht besteht, richtet sich nach den aktuellen Bekanntmachungen der TFDA.
  3. Kontrolle vor oder nach Ankunft beantragenInnerhalb von 15 Tagen vor Ankunft der Ware im Hafen oder nach Ankunft füllen Sie den Kontrollantrag und das Produktdatenblatt aus, fügen eine Kopie der Einfuhranmeldung bei und beantragen die Kontrolle elektronisch auf dem von der Hafenkontrollbehörde vorgegebenen Weg; ein Zollagent kann mit Vollmacht für Sie handeln. Für eine Antragsnummer müssen Anmeldung, Tarifnummer, Warenbezeichnung, Zutaten, Marke, Hersteller und Ursprungsort vollständig übereinstimmen.
  4. Prüfung oder Probenahme ermöglichenJe nach Risiko wendet die Kontrollbehörde Einzelpartienkontrolle, verschärfte Stichproben (20%–50%), allgemeine Stichproben (2%–10%), Dokumentenprüfung je Partie, Verifizierungskontrolle oder Überwachungskontrolle an. Ausgewählte Partien werden am Lagerort geprüft oder beprobt; Kosten für Heben, Entladen oder Umsetzen von Containern trägt der Antragspflichtige. Unvollständige Unterlagen sind innerhalb von 30 Tagen nach Mitteilung nachzureichen (einmal um 30 Tage verlängerbar).
  5. Einfuhrfreigabe erhalten oder Beanstandung bearbeitenBei Bestehen erteilt das automatisierte Grenzkontrollsystem einen Einfuhrfreigabebescheid; bei Nichtbestehen kann innerhalb von 15 Tagen nach Zugang der Mitteilung einmal eine Nachkontrolle beantragt werden, andernfalls wird die Ware zurückgesandt oder vernichtet, oder es kann je nach Fall eine befristete Desinfektion, Umarbeitung oder Kennzeichnungskorrektur beantragt werden. Für den Verkauf ist eine chinesische Kennzeichnung erforderlich.

Eckdaten-Schnellcheck

Was tun bei der Lebensmittel-Einfuhrprüfung F01?— Eckdaten
F01-DefinitionFür die eingeführte Ware ist nach der Verordnung über die Einfuhrkontrolle von Lebensmitteln und verwandten Produkten bei der TFDA eine Einfuhrkontrolle zu beantragen (TFDA-Bekanntmachung vom 2026-03-24, gültig ab ROC-Jahr 115-04-01)
F02-DefinitionEine Einfuhrkontrolle ist nur zu beantragen, wenn die Ware für lebensmittelbezogene Zwecke bestimmt ist – etwa Lebensmittel, Lebensmittelgeräte, Behälter und Verpackungen, Lebensmittelreinigungsmittel – oder solche enthält
Lebensmittel aus FestlandchinaZuerst MW0 prüfen: Kapitel 1–24 mit MW0 dürfen nicht eingeführt werden; die Kleinmengenbefreiung gilt nur für „nicht zur Einfuhr zugelassene Industrieprodukte vom Festland“ der Kapitel 25–97, nicht für Lebensmittel
AntragszeitpunktInnerhalb von 15 Tagen vor Ankunft im Hafen oder nach Ankunft (Art. 3 der Verordnung)
Erforderliche UnterlagenKontrollantrag + Produktdatenblatt + Kopie der Einfuhranmeldung (Art. 4)
KontrollartenJede Partie / verschärfte Stichprobe 20%–50% / allgemeine Stichprobe 2%–10% / Dokumentenprüfung je Partie / Verifizierungskontrolle / Überwachungskontrolle (Art. 8)
Frist zur Nachreichung30 Tage, einmal um 30 Tage verlängerbar; nach Fristablauf ohne Nachreichung wird der Antrag nicht angenommen (Art. 6, 7)
Vorabfreigabe gegen VerpflichtungserklärungMöglich für Produkte ohne Einzelpartienkontrolle, wenn die Prüfung über 5 Tage dauert, Prüfung oder Probenahme schwierig ist oder die Ware leicht verderblich ist; in manchen Fällen ist eine Kaution in Höhe des 1- bis 4-fachen Zollwerts zu hinterlegen (Art. 19, 20, in Kraft seit ROC-Jahr 114-09-01)
Nicht bestandenInnerhalb von 15 Tagen einmal Nachkontrolle beantragen; sonst Rücksendung, Vernichtung oder Antrag auf befristete Korrektur (Art. 23, 24)
Befreiung für EigenbedarfAllgemeine Lebensmittel bis US$1.000 und innerhalb von 6 kg; Tabletten/Kapseln ≤12 Flaschen je Sorte, insgesamt ≤36 Flaschen; Verkauf verboten
GebührenGemäß Anlage der Gebührenordnung für die Einfuhrkontrolle von Lebensmitteln und verwandten Produkten (Prüfgebühr, Vor-Ort-Gebühr, Gebühr für verlängerte Arbeitszeit, Analysegebühr usw.)

Regulierungsgrundlage

Häufige Fehler und Vorsichtsmaßnahmen

  • Glauben, dass man mit Eigenbedarf innerhalb von 6 kg Lebensmittel aus Festlandchina schicken kann: Die Eigenbedarfsfreimenge befreit nur von der F01-Kontrolle; Festlandlebensmittel der Kapitel 1–24 mit MW0 dürfen trotzdem nicht eingeführt werden.
  • Befreite Ware verkaufen: Die Befreiung vom Kontrollantrag setzt voraus, dass die Ware „nicht zum Verkauf“ bestimmt ist; wer befreite Produkte verkauft, kann für ein Jahr von Befreiungsanträgen ausgeschlossen werden (Gesetz über Lebensmittelsicherheit und -hygiene, Art. 51 Nr. 2).
  • Unter einer Antragsnummer verschiedene Marken oder Ursprünge mischen: Anmeldung, Tarifnummer, Warenbezeichnung, Zutaten, Marke, Hersteller und Ursprungsort derselben Partie müssen vollständig übereinstimmen, sonst wird der Antrag nicht angenommen.
  • Unterlagen zu spät nachreichen: Die Frist beträgt 30 Tage und kann nur einmal verlängert werden; ohne Nachreichung bis Fristende wird der Antrag für diese Partie nicht angenommen.
  • Nach Vorabfreigabe gegen Verpflichtungserklärung schon verkaufen: Wer die Ware vor Erhalt der Einfuhrfreigabe eigenmächtig bewegt, verwendet oder verkauft, verliert die Kaution und wird für ein Jahr von Anträgen auf Verwahrung gegen Verpflichtungserklärung ausgeschlossen; eigenmächtiger Verkauf kann zusätzlich mit einer Geldbuße in Höhe des 1- bis 20-fachen des Verkaufspreises belegt werden (Gesetz über Lebensmittelsicherheit und -hygiene, Art. 51 Nr. 3, gilt für Lebensmittelunternehmen).
  • Frische Agrar-, Fischerei- und Tierprodukte über die See-Express-Zone abfertigen: Nach Art. 3 Abs. 2 Nr. 1 der Verordnung über die Zollabfertigung von Seefracht-Expressgut dürfen eingeführte frische Agrar-, Fischerei- und Tierprodukte nicht in der Abfertigungszone für See-Express-Sendungen abgefertigt werden.

Begriffserklärungen

F01
Code der Einfuhrvorschriften: Für die eingeführte Ware ist nach der Verordnung über die Einfuhrkontrolle von Lebensmitteln und verwandten Produkten bei der Lebensmittel- und Arzneimittelbehörde des Ministeriums für Gesundheit und Soziales eine Einfuhrkontrolle zu beantragen.
F02
Code der Einfuhrvorschriften: Eine Einfuhrkontrolle nach derselben Verordnung ist nur zu beantragen, wenn die Ware lebensmittelbezogenen Zwecken dient oder lebensmittelbezogene Gegenstände enthält.
MW0
Einfuhr von Festlandwaren nicht erlaubt (Bekanntmachung des Wirtschaftsministeriums). Nach Art. 7 der Verordnung über die Handelserlaubnis zwischen dem Gebiet Taiwan und dem Festlandgebiet dürfen Waren aus dem Festlandgebiet außer in den dort aufgeführten Fällen (z. B. Sondergenehmigung) nicht eingeführt werden.
Antragspflichtiger
Unternehmen, das Lebensmittel, Lebensmittelzusatzstoffe, Lebensmittelgeräte, Behälter und Verpackungen sowie Lebensmittelreinigungsmittel einführt (Art. 2 der Verordnung).
Stichprobenkontrolle
Partien werden nach einer Stichprobenquote ausgewählt; ausgewählte Partien werden geprüft und analysiert; verschärfte Stichprobe 20%–50%, allgemeine Stichprobe 2%–10% (Art. 8 der Verordnung).
Vorabfreigabe gegen Verpflichtungserklärung
Bei Produkten ohne Einzelpartienkontrolle übernimmt der Antragspflichtige per Verpflichtungserklärung die Verwahrungspflicht und die Ware wird vorab abgefertigt; sie lagert an einem bestimmten Ort und darf vor Erhalt der Einfuhrfreigabe nicht bewegt, verwendet oder verkauft werden (Gesetz über Lebensmittelsicherheit und -hygiene, Art. 33; Art. 19–21 der Verordnung).
Einfuhrfreigabebescheid
Bescheid, den die Kontrollbehörde nach bestandener Kontrolle über das automatisierte Grenzkontroll-Informationssystem erteilt (Art. 22 der Verordnung).

Zitierte Quellen

Der Inhalt dieser Frage stammt aus der von HowBridge erstellten „Literaturindex-Datenbank zur Zollanmeldung“ (Mehr als 1 171 KopienRegierungsvorschriften, amtliche Handbücher, gerichtliche Auslegungen, intensive Lektüre wissenschaftlicher Literatur), jedem Artikel sind Links zu staatlichen/gerichtlichen Primärquellen zur Überprüfung beigefügt:

HowBridge-Kerndaten (können direkt zitiert werden)

Sea freight Ab NT$25/kg oder NT$150/Kubikfuß Starting rate; flat for general & special cargo, quoted by item and volume, 7–14 days to Taiwan
Sea express NT$50 / unit Flat rate, 5–10 days to Taiwan
Air freight NT$100 / kg Flat rate for general/special cargo, 3–5 days to Taiwan
Kommerzieller See-Express (B2B) Projektangebot (Großmengen) B2B-Handelsimportprojekte; Angebot beim Kundenservice mit Angaben zu Ware und Menge anfragen
Dispatch fee (under 10 kg) Sea-express NT$100 / Air NT$120 Sea freight quoted by customer service; no fixed dispatch fee
Personal duty-free threshold Customs value ≤ NT$2 000 Same taxpayer, over 6 times in a half-year: no exemption from the 7th (resets 1 Jan / 1 Jul)

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