Was ist der Herkunftsnachweis 465? Welchen Ursprungsnachweis brauchen Knoblauch, Erdnüsse, Adzukibohnen und Kleine Abalone bei der Einfuhr

Brauchen Knoblauch, Erdnüsse, Adzukibohnen und Kleine Abalone bei der Einfuhr einen Herkunftsnachweis?

Grundsätzlich ja. Für Knoblauch, Erdnüsse, Adzukibohnen, Kohl, Kleine Abalone, getrocknete Shiitake-Pilze, Tee und weitere Waren aus Japan, Korea, Südostasien und anderen Ländern, bei denen der Einfuhrvorschriften-Code 465 eingetragen ist, ist ein Herkunftsnachweis der Regierung des Ausfuhr- oder Herstellungslandes oder einer von ihr ermächtigten Stelle beizufügen (oder ein in den Bestimmungen zu 465 genanntes Ersatzdokument). Bei Eigenbedarf entfällt er, wenn die Menge je Warenart insgesamt 6 kg nicht überschreitet, doch für lebende Tiere gilt diese Ausnahme nicht. Knoblauch, Erdnüsse, Adzukibohnen, Kohl und Kleine Abalone mit Ursprung in Festlandchina sind alle MW0 (Waren vom Festland dürfen nicht eingeführt werden), und für die Kapitel 1 bis 24 (Agrarerzeugnisse) gilt die Regelung, wonach Kleinmengen ohne Einfuhrgenehmigung eingeführt werden dürfen, nicht. Der Versand dieser Waren aus Festlandchina ist deshalb nicht möglich, auch nicht mit Herkunftsnachweis.

Kann HowBridge diese Waren für Sie versenden?

HowBridge bietet ausschließlich Sammelversand von Festlandchina nach Taiwan an, und die einzigen Lager sind das Sammellager Shenzhen und das Betriebslager Taoyuan. Von den 465-Positionen in der Tabelle dieses Beitrags sind 56 zugleich mit MW0 eingetragen; Waren mit Ursprung in Festlandchina dürfen nicht eingeführt werden, ein Versand aus Festlandchina ist nicht möglich. Außerdem führen die Nutzungsbedingungen von HowBridge lebende Tiere und Pflanzen als nicht angenommene Waren auf. Dieser Beitrag dient Lesern und Importeuren, die die Vorschriften verstehen wollen, und bedeutet nicht, dass HowBridge Einfuhrdienste aus Drittländern anbietet. Maßgeblich für den Einzelfall ist das Ergebnis der Abfrage mit der 11-stelligen Zolltarifnummer; fragen Sie vor dem Versand den Kundenservice.

Was bedeutet der Einfuhrvorschriften-Code 465?

465 ist ein Einfuhrvorschriften-Code in den „Aus- und Einfuhrvorschriften für Waren“ der Internationalen Handelsverwaltung des Wirtschaftsministeriums und steht bei der Zollanmeldung in der Spalte Einfuhrvorschriften der Zolltarifnummer. Nach dem geltenden Wortlaut muss der Einführer eines der folgenden Dokumente beifügen oder die Befreiung nach Ziffer (5) in Anspruch nehmen:

ZifferBeizufügendes DokumentAnwendungsbereich
(1)Herkunftsnachweis der Regierung des Ausfuhr- oder Herstellungslandes oder einer von ihr ermächtigten StelleAlle Zolltarifnummern mit 465
(2)Kopie der Tierquarantänebescheinigung der zuständigen Behörde des Ausfuhrlandes mit Name und Anschrift des Herkunftsgewässers oder des Zuchtbetriebs3 Positionen lebender Aale (0301.92.10.10-1, 0301.92.10.20-9, 0301.92.10.90-4)
(3)Kopie des amtlichen Gesundheitszeugnisses des Ausfuhrlandes mit Angaben zum Fang- oder Zuchtort11 Positionen für Weichtiere wie Austern, Venusmuscheln, Abalone und Kleine Abalone
(4)Von der Internationalen Handelsverwaltung bekannt gemachtes Dokument, das nach Konsultation zwischen dem Ausfuhrland und Taiwan den Herkunftsnachweis ersetzen kannNach Bekanntmachung
(5)Befreiung: Einfuhr zum Eigenbedarf (ausgenommen lebende Tiere), Menge nicht über 6 kgWaren für den Eigenbedarf

Welchen Zweck hat 465?

Der Wortlaut von 465 nennt selbst keinen Zweck. Die Bekanntmachung des Außenhandelsbüros des Wirtschaftsministeriums (heute Internationale Handelsverwaltung) vom 2010-07-15 zur Aufnahme von 465 für gefrorene Tilapia (veröffentlicht am 2010-07-19 im Amtsblatt des Exekutiv-Yuan) nennt als Ziel, „die Einfuhr von in Festlandchina hergestellten Tilapia-Erzeugnissen über Drittländer nach Taiwan wirksam zu verhindern“; auch die Pressemitteilung des Landwirtschaftsrats des Exekutiv-Yuan (heute Ministerium für Landwirtschaft) vom 2019-10-15 nennt als Anlass den Verdacht, dass Agrarerzeugnisse vom Festland über Drittländer umgeladen und unter dem Namen des Drittlandes als Ursprung eingeführt werden.

Worin unterscheiden sich 465 und MW0?

MW0 sperrt Waren mit Ursprung in Festlandchina; 465 verlangt dagegen für Waren mit beliebigem Ursprung den Herkunftsnachweis der Regierung des Herstellungslandes, damit der Zoll prüfen kann, ob der angemeldete Ursprung stimmt. Stehen beide bei einer Zolltarifnummer, gelten sie getrennt: Die Vorlage der 465-Dokumente hebt MW0 nicht auf.

Wie wird der Ursprung bestimmt?

Nach den Ursprungsregeln für eingeführte Waren gilt bei pflanzlichen Erzeugnissen der Ort der Ernte oder des Sammelns als Ursprung; reine Vorgänge wie Sortieren, Klassieren, Umpacken, Verpacken oder einfaches Trocknen stellen keine wesentliche Be- oder Verarbeitung dar. Knoblauch aus Festlandchina, der in einem Drittland umgepackt oder einfach getrocknet wird, hat also weiterhin Festlandchina als Ursprung (dieser Beitrag fasst den Wortlaut der Artikel 6 und 7 zusammen).

Für welche Waren ist der Herkunftsnachweis 465 beizufügen?

Nach der Abfrage vom 2026-10-05 tragen insgesamt 64 Zolltarifnummern den Code 465 (49 allgemeine Nummern und 15 Nummern für Zollkontingente in Kapitel 98); 56 davon sind zugleich MW0. Das Ministerium für Landwirtschaft (damals Landwirtschaftsrat des Exekutiv-Yuan) hatte 2019 5 Waren genannt, nämlich Kohl, Knoblauch, Adzukibohnen, Erdnüsse und Kleine Abalone, tatsächlich ist der bekannt gemachte Bereich aber größer:

Drei Pappkartons mit Knoblauch, Erdnüssen und getrockneten Shiitake-Pilzen; vor den ersten beiden Kartons liegen leere Dokumente mit Häkchen, neben dem dritten steht eine elektronische Waage
Illustration: Für gewerblich eingeführte Waren mit 465 ist ein Herkunftsnachweis beizufügen; kleine Mengen für den Eigenbedarf können davon befreit sein, müssen aber weiterhin die Quarantäne- und Lebensmittelkontrollvorschriften erfüllen (KI-generiert, kein echtes Foto).
KategorieHäufige WarenAnzahlEinfuhr bei Ursprung Festlandchina
AalLebende Aale, frische oder gekühlte Aale, gefrorene Aale, gefrorene Aalfilets, zubereiteter Aal9Überwiegend MW0; lebender Weißaal, gefrorene Aalfilets und ungewürzter gegrillter Aal sind MP1; sonstiger zubereiteter Aal hat weder MW0 noch MP1
TilapiaGefrorene Tilapia, gefrorene Tilapia-Filets2MW0
AusternEuropäische Auster, sonstige lebende, frische oder gekühlte Austern, gefrorene Austern3MW0
VenusmuschelnLebende Venusmuscheln, frische oder gekühlte Venusmuscheln, lebende Muscheln (einschließlich Herzmuscheln und Archenmuscheln), gefrorene Venusmuscheln4Lebende Muscheln (einschließlich Herzmuscheln und Archenmuscheln) MW0, die übrigen 3 Positionen MP1
Abalone, Kleine AbaloneLebende, frische oder gekühlte, gefrorene Kleine Abalone; sonstige Abalone4Kleine Abalone MW0; sonstige Abalone MP1
SchalottenSchalotten, frittierte Schalottenchips2MW0
KnoblauchKnoblauchknollen zur Pflanzung, frischer oder gekühlter Knoblauch, getrocknete Knoblauchknollen (einschließlich Kontingentnummern)6MW0
KohlgemüseBlumenkohl und Brokkoli, sonstiges Kohlgemüse (Kopfkohl wird nach Untersuchungsfällen hier eingeordnet)2MW0
AdzukibohnenGefrorene Adzukibohnen, getrocknete Adzukibohnen, Adzukibohnenmehl (einschließlich Kontingentnummern)8MW0
PilzeGetrocknete Mu-Err-Pilze, getrocknete Shiitake-Pilze (einschließlich Kontingentnummern)3MW0
TeeGrüner Tee, teilfermentierter Tee, Schwarztee7MW0
ErdnüsseSaatgut, Erdnüsse in der Schale und geschält, Erdnussmehl, geröstete Erdnüsse (einschließlich Kontingentnummern)14MW0

Gesamttabelle der 64 Positionen mit 465

Datenquelle: Zolltarifdatenbank von HowBridge (entsprechend der Warenklassifikation der Internationalen Handelsverwaltung des Wirtschaftsministeriums), Abfrage vom 2026-10-05. Die Warenbezeichnungen sind die Bezeichnungen der Klassifikation; die fremdsprachigen Fassungen übersetzen die chinesischen und englischen Bezeichnungen der Klassifikation.

ZolltarifnummerWarenbezeichnungEinfuhrvorschriftenUrsprung Festlandchina
0301.92.10.10-1Lebende Aale (Weißaal)465 B01 F01 MP1MP1 unter Bedingungen erlaubt
0301.92.10.20-9Lebende Aale (Marmoraal)465 B01 F01 MW0MW0 Einfuhr nicht erlaubt
0301.92.10.90-4Sonstige lebende Aale (Gattung Anguilla)465 B01 F01 MW0MW0 Einfuhr nicht erlaubt
0302.74.00.00-6Aale, frisch oder gekühlt465 F01 MW0MW0 Einfuhr nicht erlaubt
0303.23.00.00-7Tilapia, gefroren465 F01 MW0MW0 Einfuhr nicht erlaubt
0303.26.00.00-4Aale, gefroren465 F01 MW0MW0 Einfuhr nicht erlaubt
0304.61.00.00-9Tilapia-Filets, gefroren465 F01 MW0MW0 Einfuhr nicht erlaubt
0304.69.00.10-9Aalfilets, gefroren465 F01 MP1MP1 unter Bedingungen erlaubt
0307.11.90.10-6Europäische Auster111 465 F01 MW0MW0 Einfuhr nicht erlaubt
0307.11.90.90-9Sonstige Austern, lebend, frisch oder gekühlt465 F01 MW0MW0 Einfuhr nicht erlaubt
0307.12.00.00-6Austern, gefroren, nicht geräuchert465 F01 MW0MW0 Einfuhr nicht erlaubt
0307.71.30.10-6Lebende Venusmuscheln465 F01 MP1MP1 unter Bedingungen erlaubt
0307.71.30.20-4Venusmuscheln, frisch oder gekühlt465 F01 MP1MP1 unter Bedingungen erlaubt
0307.71.90.10-3Lebende Muscheln (einschließlich Herzmuscheln und Archenmuscheln)465 F01 MW0MW0 Einfuhr nicht erlaubt
0307.72.40.00-5Venusmuscheln, gefroren, nicht geräuchert465 F01 MP1MP1 unter Bedingungen erlaubt
0307.81.21.00-7Sonstige Abalone, lebend, frisch oder gekühlt (ausgenommen Kleine Abalone)465 B01 F01 MP1MP1 unter Bedingungen erlaubt
0307.81.22.10-4Lebende Kleine Abalone465 B01 F01 MW0MW0 Einfuhr nicht erlaubt
0307.81.22.20-2Kleine Abalone, frisch oder gekühlt465 F01 MW0MW0 Einfuhr nicht erlaubt
0307.83.20.00-6Kleine Abalone, gefroren, nicht geräuchert465 F01 MW0MW0 Einfuhr nicht erlaubt
0703.10.20.00-4Schalotten, frisch oder gekühlt465 B01 F01 MW0MW0 Einfuhr nicht erlaubt
0703.20.10.00-4Knoblauchknollen zur Pflanzung114 465 B01 MW0MW0 Einfuhr nicht erlaubt
0703.20.90.00-7Sonstiger Knoblauch, frisch oder gekühlt114 465 B01 F01 MW0MW0 Einfuhr nicht erlaubt
0704.10.00.00-7Blumenkohl und Brokkoli, frisch oder gekühlt465 B01 F01 MW0MW0 Einfuhr nicht erlaubt
0704.90.90.90-2Sonstiger Kohlrabi, Grünkohl und ähnliche essbare Kohlgemüse (Brassica), frisch oder gekühlt465 B01 F01 MW0MW0 Einfuhr nicht erlaubt
0710.29.10.00-6Gefrorene Adzukibohnen (einschließlich aller Sorten und roter Langbohnen)465 F01 MW0MW0 Einfuhr nicht erlaubt
0712.32.00.00-1Getrocknete Mu-Err-Pilze (Gattung Auricularia)465 F01 MW0MW0 Einfuhr nicht erlaubt
0712.34.00.00-9Getrocknete Shiitake-Pilze465 F01 MW0MW0 Einfuhr nicht erlaubt
0712.90.40.00-2Getrocknete Knoblauchknollen, ganz, in Stücken, in Scheiben, zerkleinert oder als Pulver114 465 B01 F01 MW0MW0 Einfuhr nicht erlaubt
0713.32.00.10-8Getrocknete Adzukibohnen (einschließlich aller Sorten und roter Langbohnen), Saatgut zur Pflanzung402 465 B01 MW0MW0 Einfuhr nicht erlaubt
0713.32.00.90-1Sonstige getrocknete Adzukibohnen (einschließlich aller Sorten und roter Langbohnen)465 B01 F01 MW0MW0 Einfuhr nicht erlaubt
0902.10.00.00-7Grüner Tee (nicht fermentiert), höchstens 3 kg je Packung465 F01 MW0MW0 Einfuhr nicht erlaubt
0902.20.00.10-3Aromatisierter grüner Tee, mehr als 3 kg je Packung465 F01 MW0MW0 Einfuhr nicht erlaubt
0902.20.00.90-6Sonstiger grüner Tee (nicht fermentiert), mehr als 3 kg je Packung465 F01 MW0MW0 Einfuhr nicht erlaubt
0902.30.20.00-9Teilfermentierter Tee, höchstens 3 kg je Packung465 F01 MW0MW0 Einfuhr nicht erlaubt
0902.30.90.00-4Sonstiger Schwarztee (fermentiert), höchstens 3 kg je Packung465 F01 MW0MW0 Einfuhr nicht erlaubt
0902.40.20.00-7Teilfermentierter Tee, mehr als 3 kg je Packung465 F01 MW0MW0 Einfuhr nicht erlaubt
0902.40.90.00-2Sonstiger Schwarztee (fermentiert), mehr als 3 kg je Packung465 F01 MW0MW0 Einfuhr nicht erlaubt
1106.10.10.00-7Mehl und Grieß von Adzukibohnen (einschließlich aller Sorten und roter Langbohnen)465 F01 MW0MW0 Einfuhr nicht erlaubt
1202.30.10.00-6Erdnüsse in der Schale, Saatgut402 465 B01 MW0MW0 Einfuhr nicht erlaubt
1202.30.20.00-4Geschälte Erdnüsse, Saatgut402 465 B01 MW0MW0 Einfuhr nicht erlaubt
1202.41.00.00-5Erdnüsse in der Schale465 B01 F01 MW0MW0 Einfuhr nicht erlaubt
1202.42.00.00-4Geschälte Erdnüsse, auch gebrochen465 B01 F01 MW0MW0 Einfuhr nicht erlaubt
1208.90.11.00-6Erdnussmehl und -grieß, genusstauglich465 F01 MW0MW0 Einfuhr nicht erlaubt
1604.17.00.11-6Zubereiteter oder haltbar gemachter Aal, ganz oder in Stücken (ausgenommen gehackt), gefroren465 F01 MW0MW0 Einfuhr nicht erlaubt
1604.17.00.12-5Zubereiteter oder haltbar gemachter ungewürzter gegrillter Aal (Shirayaki), ganz oder in Stücken (ausgenommen gehackt), gefroren465 F01 MP1MP1 unter Bedingungen erlaubt
1604.17.00.90-0Sonstiger zubereiteter oder haltbar gemachter Aal, ganz oder in Stücken (ausgenommen gehackt)465 F01Weder MW0 noch MP1 (465-Dokumente und F01-Kontrolle bleiben erforderlich)
2005.99.90.10-2Frittierte Schalottenchips465 F01 MW0MW0 Einfuhr nicht erlaubt
2008.11.11.00-2Geröstete Erdnüsse in der Schale465 F01 MW0MW0 Einfuhr nicht erlaubt
2008.11.12.00-1Geröstete geschälte Erdnüsse465 F01 MW0MW0 Einfuhr nicht erlaubt
9807.10.00.11-2Unter Nr. 1202.30.10.00: „Erdnüsse in der Schale, Saatgut“402 465 B01 MW0MW0 Einfuhr nicht erlaubt
9807.10.00.12-1Unter Nr. 1202.41.00.00: „Erdnüsse in der Schale“465 B01 F01 MW0MW0 Einfuhr nicht erlaubt
9807.10.00.20-1Unter Nr. 2008.11.11.00: „Geröstete Erdnüsse in der Schale“465 F01 MW0MW0 Einfuhr nicht erlaubt
9807.20.00.11-0Unter Nr. 1202.30.20.00: „Geschälte Erdnüsse, Saatgut“402 465 B01 MW0MW0 Einfuhr nicht erlaubt
9807.20.00.12-9Unter Nr. 1202.42.00.00: „Geschälte Erdnüsse, auch gebrochen“465 B01 F01 MW0MW0 Einfuhr nicht erlaubt
9807.20.00.21-8Unter Nr. 1208.90.11.00: „Erdnussmehl und -grieß, genusstauglich“465 F01 MW0MW0 Einfuhr nicht erlaubt
9807.20.00.30-7Unter Nr. 2008.11.12.00: „Geröstete geschälte Erdnüsse“465 F01 MW0MW0 Einfuhr nicht erlaubt
9808.00.00.10-4Unter Nr. 0710.29.10.00: „Gefrorene Adzukibohnen (einschließlich aller Sorten und roter Langbohnen)“465 F01 MW0MW0 Einfuhr nicht erlaubt
9808.00.00.21-1Unter Nr. 0713.32.00.10: „Getrocknete Adzukibohnen (einschließlich aller Sorten und roter Langbohnen), Saatgut zur Pflanzung“402 465 B01 MW0MW0 Einfuhr nicht erlaubt
9808.00.00.29-3Unter Nr. 0713.32.00.90: „Sonstige getrocknete Adzukibohnen (einschließlich aller Sorten und roter Langbohnen)“465 B01 F01 MW0MW0 Einfuhr nicht erlaubt
9808.00.00.30-0Unter Nr. 1106.10.10.00: „Mehl und Grieß von Adzukibohnen (einschließlich aller Sorten und roter Langbohnen)“465 F01 MW0MW0 Einfuhr nicht erlaubt
9809.10.00.00-3Unter Nr. 0703.20.10.00: „Knoblauchknollen zur Pflanzung“114 465 B01 MW0MW0 Einfuhr nicht erlaubt
9809.20.00.10-9Unter Nr. 0703.20.90.00: „Sonstiger Knoblauch, frisch oder gekühlt“114 465 B01 F01 MW0MW0 Einfuhr nicht erlaubt
9809.20.00.90-2Unter Nr. 0712.90.40.00: „Getrocknete Knoblauchknollen, ganz, in Stücken, in Scheiben, zerkleinert oder als Pulver“114 465 B01 F01 MW0MW0 Einfuhr nicht erlaubt
9810.00.00.10-0Unter Nr. 0712.34.00.00: „Getrocknete Shiitake-Pilze“465 F01 MW0MW0 Einfuhr nicht erlaubt
Unter welche Nummer fällt Kopfkohl?

Die Warenklassifikation enthält keine eigene Nummer für „Kopfkohl“. In den Grenzuntersuchungsmeldungen der taiwanischen Lebensmittel- und Arzneimittelbehörde (TFDA) wurde aus Vietnam ausgeführter Kopfkohl unter 0704.90.90.90-2 angemeldet (sonstiger Kohlrabi, Grünkohl und ähnliche essbare Kohlgemüse der Gattung Brassica); dieser Beitrag ordnet entsprechend ein. Für eine förmliche Einfuhr ist die vorherige Tarifauskunft oder die Feststellung des Zolls maßgeblich. Chinakohl hat eine andere Nummer, 0704.90.10.00-8, und ist kein Kopfkohl.

Diese Waren haben kein 465

Nach der Abfrage vom 2026-10-05 haben frische oder gekühlte Shiitake-Pilze (0709.54.00.00-9), Abalone-Setzlinge (0307.81.10.00-0), getrocknete oder gesalzene Kleine Abalone (0307.87.30.00-0), Dörrkaki, Ananas, Weißbeingarnelen und Zackenbarsche kein 465; der Herkunftsnachweis ist dafür nicht beizufügen, doch es können weiterhin andere Vorschriften wie MW0, B01 und F01 gelten.

Darf man diese Waren aus Festlandchina versenden? Gilt das auch mit Herkunftsnachweis?

Nein. Knoblauch, Erdnüsse, Adzukibohnen, Kopfkohl, Kleine Abalone, getrocknete Shiitake-Pilze, getrocknete Mu-Err-Pilze und Tee mit Ursprung in Festlandchina sind alle MW0 und dürfen nach Artikel 7 der Zulassungsverordnung für den Handel zwischen dem Taiwan-Gebiet und dem Festlandgebiet nicht eingeführt werden. Der Herkunftsnachweis soll belegen, dass die Ware „nicht aus Festlandchina stammt“; er kann Ware vom Festland nicht einführbar machen.

FallErgebnisGrundlage
Ursprung Festlandchina, Zolltarifnummer mit MW0Einfuhr nicht erlaubtZulassungsverordnung für den Handel zwischen dem Taiwan-Gebiet und dem Festlandgebiet, Artikel 7
Berufung auf „Einfuhr kleiner Mengen ohne Einfuhrgenehmigung“Nicht anwendbar: Die Regelung, wonach kleine Mengen von Waren aus Festlandchina ohne Einfuhrgenehmigung eingeführt werden dürfen, gilt nur für Industrieerzeugnisse der Kapitel 25 bis 97; Agrarerzeugnisse der Kapitel 1 bis 24 gehören nicht dazuErläuterung des Zollamts Keelung
Anmeldung unter einer anderen WarenbezeichnungFalsche Angabe der Warenbezeichnung; bei Umgehung von Kontrollen Sanktion nach Artikel 36 des Zoll-Schmuggelbekämpfungsgesetzes und EinziehungZoll-Schmuggelbekämpfungsgesetz, Artikel 37 Absatz 1 Nr. 1 und Absatz 3
Anmeldung mit anderem Ursprung (Umladung über ein Drittland)Falsche Ursprungsangabe und Umgehung von Kontrollen; im Fall des Zollamts Taichung Sanktion nach Artikel 37 Absatz 3 in Verbindung mit Artikel 36 und EinziehungWiderspruchsentscheidung des Zollamts Taichung
Zolltarifnummer mit MP1 (zum Beispiel einige Venusmuscheln, sonstige Abalone)Waren vom Festland dürfen unter Bedingungen eingeführt werden, die Position für Position zu prüfen sind; es handelt sich meist um lebende oder frische Meerestiere, und HowBridge nimmt keine lebenden Tiere und Pflanzen an; auch die Bedingungen für gefrorene MP1-Positionen sind einzeln zu prüfen, fragen Sie vor dem Versand den KundenserviceErläuterung der Codes durch die Internationale Handelsverwaltung, Nutzungsbedingungen von HowBridge

Was bedeutet „Umladung über ein Drittland“?

Dabei wird Ware mit Ursprung in Festlandchina zunächst in ein Drittland wie Vietnam oder Thailand gebracht und dann unter dem Namen des Drittlandes als Ursprung zur Einfuhr angemeldet, im Volksmund „Herkunftswäsche“. Dass 465 den Nachweis der Regierung des Herstellungslandes verlangt, soll dem Zoll genau diese Prüfung ermöglichen. Die vollständige Erklärung finden Sie unter Was bedeutet Herkunftswäsche.

Darf man Waren für den Eigenbedarf bis 6 kg einfach versenden, weil kein Nachweis nötig ist?

Nicht unbedingt. Ziffer (5) von 465 befreit nur von dem einen Dokument „Herkunftsnachweis“; alle anderen Vorschriften gelten weiter:

VorschriftInhaltVerhältnis zur Befreiung bis 6 kg
465 Ziffer (5)Einfuhr zum Eigenbedarf (ausgenommen lebende Tiere), Menge nicht über 6 kg, ohne Herkunftsnachweis; nach der Erläuterung des Zollamts Keelung wird die gesamte Menge gleichartiger Waren in der ganzen Zollanmeldung zusammengerechnet (zum Beispiel Tee ohne Unterscheidung der Teesorten)Das ist die Befreiung bis 6 kg selbst
MW0Ursprung Festlandchina: Einfuhr nicht erlaubtDie Befreiung bis 6 kg hebt MW0 nicht auf
B01 QuarantäneQuarantäne nach dem Verzeichnis der quarantänepflichtigen Tiere und PflanzenWeiterhin durchzuführen
Pflanzenschutz- und Quarantänegesetz, Artikel 17 Absatz 3Quarantänegut darf nicht per Post eingeführt werden; Postsendungen werden zurückgesandt oder vernichtet; Ausnahmen gelten, wenn die Pflanzenquarantänebehörde die Vorlage einer Quarantänebescheinigung für entbehrlich erklärt hat oder der Empfänger vorab eine Genehmigung beantragt hatWeiterhin zu beachten
F01 LebensmittelkontrolleAntrag auf Kontrolle bei der TFDA nach der Verordnung zur Kontrolle eingeführter Lebensmittel und verwandter Erzeugnisse; bei Waren, die nicht zum Verkauf bestimmt sind und die bekannt gemachten Wert- und Mengengrenzen einhalten, kann der Antrag entfallenSchwellen nach der Bekanntmachung der TFDA

Und die 1 kg für Reisende?

Das ist die Mengengrenze für einreisende Reisende und nicht die Schwelle von 465. In den Zollanmeldungshinweisen für Einreisende des Zollamts Taichung sind für Land-, Vieh- und Wasserprodukte 6 kg aufgeführt, davon dürfen gekochte Erdnüsse, gekochter Knoblauch, getrocknete Shiitake-Pilze und Tee jeweils höchstens 1 kg betragen; lebende Pflanzen und frische Pflanzenerzeugnisse dürfen nicht mitgeführt werden. Einzelheiten unter Übersicht der Mengengrenzen für den Eigenbedarf.

Warum gilt die Befreiung für lebende Kleine Abalone nicht?

Ziffer (5) von 465 schließt lebende Tiere ausdrücklich aus. Für lebende Wassertiere wie lebende Kleine Abalone, lebende Aale und lebende Venusmuscheln gilt die Befreiung bis 6 kg auch bei Eigenbedarf nicht.

Zählt Expressversand oder Sammelversand als „Postversand“?

Artikel 17 Absatz 3 des Pflanzenschutz- und Quarantänegesetzes spricht vom „Postversand“. Ob Express- oder Sammelsendungen dem Postversand gleichstehen, dazu haben wir bei der taiwanischen Behörde für Tier- und Pflanzengesundheit und Quarantäne keine ausdrückliche Auslegung gefunden; bitte ziehen Sie keine eigenen Schlüsse. Bevor Sie frische oder getrocknete Agrarerzeugnisse versenden, fragen Sie zuerst den Kundenservice von HowBridge.

Ist der Herkunftsnachweis 465 dasselbe Dokument wie das ECFA-Ursprungszeugnis?

Nein. Die Namen sind ähnlich, der Zweck ist jedoch völlig verschieden:

VergleichHerkunftsnachweis 465ECFA-Ursprungszeugnis
ZweckBelegt den Ursprung der Ware, damit der Zoll prüfen kann, ob festlandchinesische Ware über ein Drittland umgeladen wurdeBeantragung des Zollvorteils der ECFA-Liste der frühen Ernte (Early Harvest List)
Wer stellt ausRegierung des Ausfuhr- oder Herstellungslandes oder von ihr ermächtigte StelleNach dem Beglaubigungsverfahren der ECFA-Regelungen (siehe Erläuterung zur ECFA-Liste der frühen Ernte)
Betroffene WarenZolltarifnummern mit dem Einfuhrvorschriften-Code 465 (in diesem Beitrag 64 Positionen)Waren auf der ECFA-Liste der frühen Ernte, die die Ursprungsregeln erfüllen
Bezug zu FestlandchinaDie meisten 465-Positionen sind MW0, Ware vom Festland darf nicht eingeführt werdenECFA ist das Rahmenabkommen über wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen beiden Seiten der Taiwanstraße

Weiterführende Lektüre

Die ECFA-Liste der frühen Ernte und die Ursprungsregeln finden Sie unter Erläuterung zur ECFA-Liste der frühen Ernte. Die Verordnung über Ursprungszeugnisse und Verarbeitungszeugnisse regelt außerdem die Ausstellung von Herkunftsnachweisen auf der Ausfuhrseite Taiwans und hat mit 465 bei der Einfuhr nichts zu tun.

Wie kam die Regelung 465 zustande? Welche Positionen kamen in welchem Jahr hinzu?

465 ist kein Code, der erst 2019 aufgetaucht wäre; die folgende Übersicht ist zeitlich geordnet:

DatumEreignisQuelle
2000-11-09Schalotten mit 465 versehen; einige Teenummern am selben Tag mit 465 versehen, am 2007-03-03 gestrichenÄnderungsdaten der Bekanntmachungen der Internationalen Handelsverwaltung
2009-07-013 Positionen lebender Aale mit 465 versehenÄnderungsdaten der Bekanntmachungen der Internationalen Handelsverwaltung
2010-08-01Gefrorene Tilapia und gefrorene Tilapia-Filets mit 465 versehen; die Bekanntmachung nennt als Ziel, die Umladung festländischer Erzeugnisse über Drittländer zu verhindernAmtsblatt des Exekutiv-Yuan (Bekanntmachung des Außenhandelsbüros des Wirtschaftsministeriums)
2019-10-14Der Landwirtschaftsrat des Exekutiv-Yuan (heute Ministerium für Landwirtschaft) kündigte nach Beratung mit den beteiligten Ministerien an, für Kohl, Knoblauch, Adzukibohnen, Erdnüsse und Kleine Abalone bei der Einfuhr einen Ursprungsnachweis zu verlangenPressemitteilung des Ministeriums für Landwirtschaft (damals Landwirtschaftsrat des Exekutiv-Yuan) vom 2019-10-15
2019-12-30Bekanntmachung Nr. 1087038315 des Außenhandelsbüros des Wirtschaftsministeriums (heute Internationale Handelsverwaltung): Änderung von 14 und Neuaufnahme von 47 Positionen von Agrar- und Fischereierzeugnissen in die Einfuhrvorschrift 465 (zu den geänderten Positionen gehören die bereits mit 465 versehenen lebenden Aale); zugleich Befreiung bei Eigenbedarf bis 6 kgWiedergabe durch das Zollamt Keelung
2020-07-01Die genannte Bekanntmachung tritt in Kraft; erfasst sind unter anderem Venusmuscheln, sonstige Abalone, Blumenkohl, getrocknete Mu-Err-Pilze, getrocknete Shiitake-Pilze, Tee und AalzubereitungenWiedergabe durch das Zollamt Keelung, Änderungsdaten der Bekanntmachungen
2023Neufassung der Nummern unter anderem für getrocknete Shiitake-Pilze und Adzukibohnen; die neuen Nummern behalten 465Änderungsdaten der Bekanntmachungen der Internationalen Handelsverwaltung
2026-10-05In der Datenbank tragen 64 Zolltarifnummern den Code 465Abfrage der Aus- und Einfuhrvorschriften der Internationalen Handelsverwaltung
2026-10-08Frischer oder gekühlter Chinakohl (0704.90.10.00-8) wird mit 465 versehen (nach dem Bericht der Zentralen Nachrichtenagentur vom 2026-09-24; Anlass waren Medienberichte, wonach Chinakohl aus Festlandchina mutmaßlich über ein Drittland (Vietnam) unzulässig nach Taiwan umgeladen wurde)Zentrale Nachrichtenagentur
Ist 465 für Chinakohl schon in Kraft?

Bei der Abfrage am 2026-10-05 stand bei der Nummer für Chinakohl noch B01 F01 MW0, also noch kein 465; nach dem Bericht der Zentralen Nachrichtenagentur wird es ab 2026-10-08 hinzugefügt. Die Gesamttabelle mit 64 Positionen in diesem Beitrag enthält keinen Chinakohl; nach Inkrafttreten gilt die Datenbank der Internationalen Handelsverwaltung. Aktenzeichen und Originaltext der Bekanntmachung liegen uns noch nicht vor.

Wie wird falsche Ursprungsangabe oder Umladung über ein Drittland sanktioniert?

Je nach Umständen können zugleich Rücksendung, Geldbußen und strafrechtliche Verantwortung in Betracht kommen:

FallRechtsfolgeGrundlage
Der Zoll fordert zur Nachreichung der 465-Dokumente auf, und diese werden binnen 2 Monaten nicht nachgereichtRückversand innerhalb einer Frist angeordnetZollgesetz, Artikel 96 (Erläuterung des Zollamts Keelung)
Falsche Angabe von Warenbezeichnung oder Menge oder Vorlage unrichtiger NachweiseGeldbuße bis zum 5-Fachen der hinterzogenen Einfuhrabgaben oder Einziehung der WareZoll-Schmuggelbekämpfungsgesetz, Artikel 37 Absatz 1
Falsche Angabe mit Umgehung von Kontrollen (einschließlich MW0-Waren vom Festland)Nach Artikel 36 Geldbuße bis zum 3-Fachen des Warenwerts und Einziehung der WareZoll-Schmuggelbekämpfungsgesetz, Artikel 37 Absatz 3 in Verbindung mit Artikel 36 Absätze 1 und 3; Erlass des taiwanischen Finanzministeriums vom 2025-05-06
Einmaliges Einschmuggeln von Waren der Kapitel 1 bis 8, Erdnüssen, Tee und Ähnlichem mit Ursprung Festlandchina, Zollwert über NT$100 000 oder Gewicht über 1 000 kgFreiheitsstrafe bis zu 7 Jahren, zusätzlich Geldstrafe bis zu NT$3 000 000 möglichSchmuggelstrafgesetz, Artikel 2, vom Exekutiv-Yuan bekannt gemachte Kontrollpositionen
Einführer oder Ausführer verstößt gegen Einfuhrbeschränkungen oder macht falsche UrsprungsangabenVerwarnung, Geldbuße von NT$60 000 bis NT$3 000 000 oder Aussetzung der Aus- und Einfuhr für 1 Monat bis 1 JahrAußenhandelsgesetz, Artikel 28 (Verstoß gegen Artikel 11 Absatz 2 und Artikel 17)
Verpacktes Lebensmittel ohne Angabe des Ursprungs(landes)Geldbuße von NT$30 000 bis NT$3 000 000Lebensmittelsicherheits- und -hygienegesetz, Artikel 22 und 47
Falsche oder irreführende Lebensmittelkennzeichnung oder -werbungGeldbuße von NT$40 000 bis NT$4 000 000Lebensmittelsicherheits- und -hygienegesetz, Artikel 28 und 45

Ein realer Fall: Schwarze Mu-Err-Pilze vom Festland über Thailand umgeladen

Widerspruchsentscheidung des Zollamts Taichung (Nr. 1021011927): Ein Unternehmen hatte schwarze Mu-Err-Pilze vom Festland nach Thailand umgeladen, mit thailändischen schwarzen Mu-Err-Pilzen vermischt und zur Einfuhr im Hafen Taichung angemeldet. Der Zoll stellte fest, dass die tatsächlich eingetroffene Ware ihren Ursprung in Festlandchina hatte, also falsche Ursprungsangabe und Umgehung von Kontrollen vorlagen, und verhängte nach Artikel 37 Absatz 3 des Zoll-Schmuggelbekämpfungsgesetzes in Verbindung mit Artikel 36 Absätze 1 und 3 eine Geldbuße in Höhe des 1-Fachen des Warenwerts, NT$347 161, und zog die Ware ein; der strafrechtliche Teil wurde gesondert an die Staatsanwaltschaft abgegeben. In dem Fall wurde die damalige Fassung der Strafvorschrift angewandt; nach dem geltenden Artikel 36 beträgt die Geldbuße bis zum 3-Fachen des Warenwerts.

Häufiger Fehler im Sammelversand

Wer Agrarerzeugnisse vom Festland unter einer anderen Warenbezeichnung anmeldet, erfüllt Artikel 37 Absatz 1 Nr. 1 des Zoll-Schmuggelbekämpfungsgesetzes („falsche Angabe der Bezeichnung der beförderten Waren“); bei falscher Ursprungsangabe zur Umgehung von Kontrollen wurde im Fall des Zollamts Taichung nach Artikel 37 Absatz 3 in Verbindung mit Artikel 36 sanktioniert. Bitte geben Sie weder Warenbezeichnung noch Ursprung falsch an. Eine Übersicht der strafrechtlichen Folgen des Schmuggels finden Sie unter Rote Linien beim Schmuggel.

Wie prüfe ich selbst, ob für eine Ware 465 beizufügen ist?

Prüfen Sie in den folgenden 4 Schritten; wenn Sie nichts finden oder etwas nicht verstehen, fragen Sie vor dem Versand den Kundenservice:

111-stellige Zolltarifnummer ermitteln

Suchen Sie die Nummer nach dem tatsächlichen Zustand der Ware (frisch, gefroren, getrocknet, zubereitet); dieselbe Kulturpflanze kann je nach Zustand eine andere Nummer und andere Vorschriften haben. Wie Sie eine Nummer lesen, erfahren Sie unter Erläuterung der CCC-Zolltarifnummer.

2Einfuhrvorschriften bei der Internationalen Handelsverwaltung abfragen

Geben Sie die Nummer bei der Abfrage der Aus- und Einfuhrvorschriften für Waren ein und lesen Sie die Spalte „Einfuhrvorschriften“.

3Die Codes einzeln lesen

465 = Herkunftsnachweis beizufügen; MW0 = Waren vom Festland dürfen nicht eingeführt werden; MP1 = Waren vom Festland dürfen unter Bedingungen eingeführt werden; B01 = Tier- und Pflanzenquarantäne; F01 = Lebensmittelkontrolle. Zur Lebensmittelkontrolle siehe Erläuterung zur Lebensmitteleinfuhrkontrolle, zu MW0 und Einfuhrgenehmigung siehe Erläuterung zur Einfuhrgenehmigung.

4Vor dem Versand den Kundenservice fragen

Dass kein Code gefunden wird, heißt nicht, dass die Ware versendet werden darf. Frische und getrocknete Agrarerzeugnisse unterliegen zudem Quarantäne- und Lebensmittelvorschriften; fragen Sie vor dem Versand den Kundenservice von HowBridge.

Wohin meldet man Agrarerzeugnisse, bei denen Herkunftswäsche vermutet wird?

Nach Einsicht in die Webseiten des Ministeriums für Landwirtschaft und der Behörde für Tier- und Pflanzengesundheit und Quarantäne am 2026-10-05 gelten derzeit folgende Hotlines:

AnliegenHotlineBehörde
Schmuggel von Agrarerzeugnissen0800-054300Ministerium für Landwirtschaft
Schmuggel von Quarantänegut (Tiere und Pflanzen)0800-039131Behörde für Tier- und Pflanzengesundheit und Quarantäne, Ministerium für Landwirtschaft
Tierschutz (keine Schmuggelmeldung)1959Tierschutz-Hotline des Ministeriums für Landwirtschaft

Wie sehen Kontroll-Yuan, Legislativ-Yuan und die Wissenschaft dieses Problem?

Die folgenden Berichte und Studien liefern Hintergrund, keine davon richtet sich gegen HowBridge, und sie lassen sich nicht heranziehen, um zu beurteilen, ob einzelne Waren eingeführt werden dürfen:

Was bedeuten die Begriffe rund um 465?

Einfuhrvorschriften-Code
Von der Internationalen Handelsverwaltung des Wirtschaftsministeriums bei jeder CCC-Zolltarifnummer eingetragener Code für Einfuhrbedingungen; bei der Zollanmeldung sind je nach Code Dokumente beizufügen oder Verfahren durchzuführen.
465
Beizufügen ist ein Herkunftsnachweis der Regierung des Ausfuhr- oder Herstellungslandes oder einer von ihr ermächtigten Stelle (oder ein im Wortlaut genanntes Ersatzdokument); bei Eigenbedarf (ausgenommen lebende Tiere) bis 6 kg entfällt er.
MW0
Waren vom Festland dürfen nicht eingeführt werden.
MP1
Waren vom Festland dürfen unter Bedingungen eingeführt werden; die Bedingungen richten sich nach den Bekanntmachungen der Internationalen Handelsverwaltung.
B01
Bei der Einfuhr ist nach dem Verzeichnis der quarantänepflichtigen Tiere und Pflanzen und den einschlägigen Quarantänevorschriften zu verfahren.
F01
Antrag auf Einfuhrkontrolle bei der TFDA nach der Verordnung zur Kontrolle eingeführter Lebensmittel und verwandter Erzeugnisse.
Ursprung
Das Land oder Gebiet, in dem eine Ware hergestellt oder wesentlich be- oder verarbeitet wurde; bei pflanzlichen Erzeugnissen gilt der Ort der Ernte oder des Sammelns.
Umladung über ein Drittland (Herkunftswäsche)
Ware aus Land A wird in ein Drittland gebracht und dann unter dem Namen des Drittlandes als Ursprung zur Einfuhr angemeldet.
Zollkontingentnummer
Nummern in Kapitel 98 für Waren wie Erdnüsse, Adzukibohnen, Knoblauch und getrocknete Shiitake-Pilze, die im Rahmen von Zollkontingenten eingeführt werden; die Einfuhrvorschriften entsprechen denen der ursprünglichen Nummer.

Was sind die Quellen und der Umfang der Prüfung?

Die folgenden Quellen wurden am 2026-10-05 eingesehen; das Dokumentdatum und das Einsichtsdatum werden getrennt angegeben, fehlende Daten werden nicht ergänzt.

Behörden- und amtliche Quellen

Kontroll-Yuan, Legislativ-Yuan und wissenschaftliche Literatur

Untersuchungsbericht des Kontroll-Yuan: Verdacht, dass ein Unternehmen 80 Tonnen Knoblauch aus Festlandchina als thailändischen Knoblauch eingeführt hat (Az. 105 Cai-Diao 0047)

Kontroll-Yuan · abgeschlossen am 2018-07-04

Ein unmittelbarer Fall von Ursprungsvortäuschung über ein Drittland; danach änderte der Zoll die Arbeitshinweise zur Ursprungsfeststellung, bei Knoblauch und Shiitake-Pilzen aus Asien werden grundsätzlich alle Container vollständig kontrolliert, und die Sicherheitsleistung für Knoblauch wurde vom 3-Fachen auf das 4-Fache des Warenwerts erhöht.

Rügebeschluss des Kontroll-Yuan: Die Beobachtung der Knoblauchpreise und die Maßnahmen zur Preisstabilisierung des Landwirtschaftsrats des Exekutiv-Yuan sind nicht umfassend genug

Kontroll-Yuan · 2021-07-20

Erwähnt quarantänebeanstandeten Knoblauch, der in ein Drittland umgeladen, dort aufbereitet und wieder eingeführt wurde; die Landwirtschaftsbehörden baten den Zoll um Unterstützung bei der Ursprungsbestimmung.

Untersuchung der Sanktionen für das Einschleusen quarantänepflichtiger Waren aus Festlandchina über Online-Einkauf oder Postsendungen

Li Shu-chiung · Themenstudie des Gesetzgebungsbüros des Legislativ-Yuan · 2020-02

Stellt die Sanktionen des Tierseuchengesetzes, des Lebensmittelsicherheitsgesetzes (einschließlich falscher Angabe des Ursprungslandes), des Schmuggelstrafgesetzes und des Zoll-Schmuggelbekämpfungsgesetzes für das Verstecken festländischer Quarantänewaren in Online-Bestellungen und Postpaketen zusammen.

Gelegenheit, Übergewinn, subjektiver Vorsatz: Eine Fallstudie zum Schmuggel per Luftexpress

Cheng Tsai-kuang · Masterarbeit, Institut für Kriminologie der Nationaluniversität Taipei · 2012

Beschreibt, wie Agrarerzeugnisse aus Festlandchina per Luftexpress durch Aufteilung in kleine Mengen und falsche Zollanmeldungen geschmuggelt werden, mit unmittelbarem Bezug zum Expressweg.

Studie zu den Mustern des Seeschmuggels im Taiwan-Gebiet

Hsieh Wen-chung · Dissertation, Institut für Kriminalprävention der Nationaluniversität Chung Cheng · 2012

Analysiert die Muster des Seeschmuggels (einschließlich Agrarerzeugnissen) und dient als Hintergrund.

Analyse der Auswirkungen des Agrarhandels über die Taiwanstraße auf die taiwanische Wirtschaft – regionale Input-Output-Analyse

Lin Hsing-chun · Taiwan Agricultural Economics Review, Bd. 19, Nr. 1, S. 81–127 · 2013

Analysiert die Auswirkungen der Öffnung der Einfuhr von Agrarerzeugnissen über die Taiwanstraße auf Taiwans Wirtschaft und bildet den Hintergrund der Kontrollpolitik.

Studie zu Strategien der Zollkontrollmechanismen Taiwans

Liu Ming-chu · Masterarbeit, Nationale Chengchi-Universität · 2005

Erläutert die Kontrollmechanismen des Zolls und dient als Hintergrund.

Grenzen der Prüfung

Der Originaltext der Bekanntmachung vom 2019-12-30 (Fassung im Amtsblatt des Exekutiv-Yuan) und die Bekanntmachung zur Aufnahme von 465 für Chinakohl liegen uns nicht vor; maßgeblich sind die Wiedergabe des Zollamts Keelung bzw. der Bericht der Zentralen Nachrichtenagentur; der Wortlaut von „Kontrollierte Waren – Kontrollpositionen und Kontrollmethoden“ stammt von einer privaten Sammlungswebsite. Dieser Beitrag hat nur die 64 Positionen der Liste und die im Text genannten Vergleichswaren einzeln geprüft und nicht alle Bekanntmachungen von 2019 bis 2026 erschöpfend erfasst. Die Wert- und Mengengrenzen der TFDA für die Befreiung vom Kontrollantrag bei nicht zum Verkauf bestimmten Waren sowie die Auslegung der Behörde für Tier- und Pflanzengesundheit und Quarantäne, ob Express- oder Sammelsendungen dem Postversand gleichstehen, haben wir beide nicht ausdrücklich gefunden.

Welche häufigen Fragen gibt es zum Herkunftsnachweis 465?

Was bedeutet 465?

465 ist ein Einfuhrvorschriften-Code der Internationalen Handelsverwaltung des Wirtschaftsministeriums; bei der Einfuhr ist ein Herkunftsnachweis der Regierung des Ausfuhr- oder Herstellungslandes oder einer von ihr ermächtigten Stelle beizufügen oder ein im Wortlaut genanntes Ersatzdokument; bei Eigenbedarf bis 6 kg entfällt er (ausgenommen lebende Tiere).

Muss ich bei getrockneten Shiitake-Pilzen oder Tee aus Japan oder Korea nach Taiwan einen Herkunftsnachweis beifügen?

Bei gewerblicher Einfuhr grundsätzlich ja. Bei Einfuhr zum Eigenbedarf entfällt der Herkunftsnachweis, wenn die gesamte Menge gleichartiger Waren in der ganzen Zollanmeldung 6 kg nicht überschreitet; die Quarantäne- und Lebensmittelkontrollvorschriften müssen aber weiterhin erfüllt werden.

Kann ich mit Herkunftsnachweis Knoblauch oder Erdnüsse aus Festlandchina versenden?

Nein. Knoblauch und Erdnüsse mit Ursprung in Festlandchina sind MW0 und dürfen nicht eingeführt werden; der Herkunftsnachweis hebt MW0 nicht auf, und die Regelung, wonach kleine Mengen von Waren aus Festlandchina ohne Einfuhrgenehmigung eingeführt werden dürfen, gilt auch nicht für die Kapitel 1 bis 24.

Ist bei allen 465-Positionen die Einfuhr aus Festlandchina verboten?

Nein. Von den 64 Positionen sind 56 zugleich MW0; lebender Weißaal, gefrorene Aalfilets, ungewürzter gegrillter Aal, 3 Positionen Venusmuscheln und sonstige Abalone sind MP1 (unter Bedingungen erlaubt), und sonstiger zubereiteter Aal hat weder MW0 noch MP1.

Wie werden die 6 kg bei Eigenbedarf berechnet?

Nach der Erläuterung des Zollamts Keelung wird die gesamte Menge gleichartiger Waren in der ganzen Zollanmeldung zusammengerechnet, zum Beispiel Tee ohne Unterscheidung der Teesorten. Für lebende Tiere gilt das nicht.

Heißt „kein Herkunftsnachweis nötig“, dass ich frische Agrarerzeugnisse per Express oder Sammelversand schicken kann?

Nicht unbedingt. Artikel 17 Absatz 3 des Pflanzenschutz- und Quarantänegesetzes bestimmt, dass Quarantänegut nicht per Post eingeführt werden darf; ob Express- oder Sammelsendungen dem Postversand gleichstehen, dazu haben wir keine ausdrückliche Auslegung gefunden; bitte fragen Sie zuerst den Kundenservice.

Ist der Herkunftsnachweis 465 dasselbe wie das ECFA-Ursprungszeugnis?

Nein. Der Herkunftsnachweis 465 dient der Prüfung des Ursprungs und der Verhinderung von Umladungen über Drittländer; das ECFA-Ursprungszeugnis dient der Beantragung des Zollvorteils der ECFA-Liste der frühen Ernte.

Ist bei Kopfkohl und Chinakohl jeweils 465 beizufügen?

Die Klassifikation enthält keine eigene Nummer für Kopfkohl. In den Kontrollfällen der TFDA wurde vietnamesischer Kopfkohl unter 0704.90.90.90-2 angemeldet, und diese Nummer trägt bereits 465; für eine förmliche Einfuhr ist die Feststellung des Zolls maßgeblich. Chinakohl hat die Nummer 0704.90.10.00-8, die bei der Abfrage am 2026-10-05 noch kein 465 hatte und nach dem Bericht der Zentralen Nachrichtenagentur ab 2026-10-08 hinzugefügt wird. Beide sind bei Ursprung Festlandchina MW0.

Was geschieht, wenn ich die 465-Dokumente nicht nachreiche?

Nach der Erläuterung des Zollamts Keelung wird der Rückversand innerhalb einer Frist nach Artikel 96 des Zollgesetzes angeordnet, wenn die Dokumente binnen 2 Monaten nach der Aufforderung nicht nachgereicht werden; bei falscher Ursprungsangabe wird zusätzlich nach dem Zoll-Schmuggelbekämpfungsgesetz sanktioniert.

Welche Nummer rufe ich an, wenn ich Herkunftswäsche bei Agrarerzeugnissen vermute?

Für den Schmuggel von Agrarerzeugnissen 0800-054300 (Ministerium für Landwirtschaft), für den Schmuggel von Quarantänegut (Tiere und Pflanzen) 0800-039131 (Behörde für Tier- und Pflanzengesundheit und Quarantäne, Ministerium für Landwirtschaft), für Tierschutz (keine Schmuggelmeldung) 1959.

Vor dem Versand die Einfuhrvorschriften prüfen

Ermitteln Sie die 11-stellige Zolltarifnummer und sehen Sie in der Spalte Einfuhrvorschriften nach, ob 465, MW0, B01 oder F01 eingetragen ist; bei frischen oder getrockneten Agrarerzeugnissen fragen Sie vor dem Versand zuerst den Kundenservice von HowBridge.

Einfuhrvorschriften per Zolltarifnummer prüfen

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