Socken aus China nach Taiwan: Zolltarifnummern und Einfuhrbestimmungen
Darf man Socken aus China nach Taiwan schicken?
Das hängt von Material und Art ab – pauschal lässt es sich nicht sagen. Kurze Socken aus Nylon und anderen synthetischen Fasern, Wollsocken und Socken aus echter Seide haben im Tarif keine gelistete Einfuhrbeschränkung für Waren aus Festlandchina; Polyestersocken und Strumpfhosen aus synthetischen Fasern mit 67 dtex (ca. 60.3 Denier) oder weniger je einfachem Garn (umgangssprachlich „Seidenstrümpfe“, also dünne Feinstrumpfhosen) sind MW0 – Einfuhr von Waren aus Festlandchina verboten; Baumwollsocken sind MP1 + M13, wobei M13 auf Textilien beschränkt ist, die taiwanische Firmen in Festlandchina verarbeiten lassen und anschließend u. a. in die USA oder die EU weiterverkaufen – normale Käufer erfüllen das nicht. Die beiden letztgenannten Gruppen dürfen nur im Rahmen der „Lizenzbefreiung für Kleinmengen von Industrieprodukten aus Festlandchina“ des Wirtschaftsministeriums eingeführt werden: Waren aus Festlandchina in der gesamten Zollanmeldung mit einem CIF-Wert von insgesamt höchstens NT$32,000 und höchstens 24 Stück je Modell.
Dieser Artikel behandelt nur Tarifierung und Einfuhrbestimmungen für in Festlandchina hergestellte Socken, die per Sammelversand nach Taiwan geschickt werden. HowBridge bietet Sammelversand China → Taiwan an, mit einem Lager in Shenzhen und einem Lager in Taoyuan; wir kaufen nicht im Auftrag ein und bieten keine Pauschalverzollung an. Die tatsächliche Tarifnummer und die Freigabe legt der Zoll anhand der tatsächlich eingetroffenen Ware fest; ob ein einzelnes Paket angenommen werden kann, bestätigt unser Kundenservice.
Unter welche Tarifnummern fallen Socken in Taiwan?
Socken gehören zu Kapitel 61, Position 6115 „Strumpfhosen, Strümpfe, Kniestrümpfe, Socken und andere Strumpfwaren … gewirkt oder gestrickt“, mit insgesamt 17 11-stelligen Tarifnummern. Die Unterteilung folgt vier Achsen: Art (Kompressionsstrümpfe / Strumpfhosen / Damenstrümpfe und Kniestrümpfe / gewöhnliche Strümpfe und Socken), Material, Garnfeinheit (über oder unter 67 dtex je einfachem Garn) sowie die taiwanische Untergliederung an 9.–10. Stelle. Die Spalte „Waren aus Festlandchina“ zeigt den Status bei Sendungen normaler Mitglieder aus China; die statistische Einheit ist durchweg DZN (Dutzend). Keine der Einfuhrbestimmungen enthält C02, bei der Einfuhr ist also keine Prüfanmeldung beim BSMI (Büro für Normung, Messwesen und Prüfung) nötig; gewöhnliche Socken unterliegen aber weiterhin der BSMI-Kategorie „jederzeitige Marktstichprobenprüfung“.
| 11-stellige Tarifnummer | Amtliche Warenbezeichnung (Auszug) | Zollsatz Spalte 1 | Einfuhrbestimmung für Waren aus Festlandchina |
|---|---|---|---|
6115.10.11.10-3 | Strumpfhosen mit abgestufter Kompression aus synthetischen Fasern, 67 dtex oder weniger je einfachem Garn | 12% | MW0 Einfuhr verboten |
6115.10.11.90-6 | Andere Kompressionsstrümpfe aus synthetischen Fasern, 67 dtex oder weniger | 12% | MP1 (ohne MXX) |
6115.10.12.10-2 | Kompressionsstrumpfhosen aus synthetischen Fasern, 67 dtex oder mehr | 12% | MP1 (ohne MXX) |
6115.10.12.90-5 | Andere Kompressionsstrümpfe aus synthetischen Fasern, 67 dtex oder mehr | 12% | Keine Beschränkung gelistet |
6115.10.90.10-7 | Kompressionsstrumpfhosen aus anderen Spinnstoffen | 11.5% | Keine Beschränkung gelistet |
6115.10.90.90-0 | Andere Kompressionsstrümpfe aus anderen Spinnstoffen | 11.5% | MP1 (ohne MXX) |
6115.21.00.00-5 | Strumpfhosen und Tights aus synthetischen Fasern, 67 dtex oder weniger (umgangssprachlich „Seidenstrümpfe“) | 12% | MW0 Einfuhr verboten |
6115.22.00.00-4 | Strumpfhosen und Tights aus synthetischen Fasern, 67 dtex oder mehr | 12% | MP1 (ohne MXX) |
6115.29.10.00-5 | Strumpfhosen und Tights aus Seide | 12% | Keine Beschränkung gelistet |
6115.29.90.00-8 | Strumpfhosen und Tights aus anderen Spinnstoffen | 12% | Keine Beschränkung gelistet |
6115.30.00.00-4 | Andere Damenstrümpfe oder Kniestrümpfe, 67 dtex oder weniger (unabhängig vom Material) | 12% | MP1 + M13 |
6115.94.00.00-7 | Strümpfe und Socken aus Wolle oder feinen Tierhaaren | 12% | Keine Beschränkung gelistet |
6115.95.00.00-6 | Strümpfe und Socken aus Baumwolle | 12% | MP1 + M13 |
6115.96.00.10-3 | Strümpfe und Socken aus Polyesterfasern | 12% | MW0 Einfuhr verboten |
6115.96.00.90-6 | Strümpfe und Socken aus anderen synthetischen Fasern (Nylon, Acryl usw.) | 12% | Keine Beschränkung gelistet |
6115.99.10.00-0 | Strümpfe und Socken aus Seide oder Seidenabfällen | 12% | Keine Beschränkung gelistet |
6115.99.90.00-3 | Strümpfe und Socken aus anderen Spinnstoffen (Leinen, Viskose usw.) | 11.5% | Keine Beschränkung gelistet |
Innerhalb derselben 6-stelligen Nummer 6115.96 sind Polyesterfasern (9.–10. Stelle 10) MW0, andere synthetische Fasern (90) haben keine gelistete Beschränkung. Wer nur 6 oder 8 Stellen nachschlägt, liegt garantiert falsch – angemeldet werden muss bis zur 11. Stelle.
Was bedeuten MW0, MP1 und M13?
Diese Codes stehen in der Spalte Einfuhrbestimmungen der „Ein- und Ausfuhrbestimmungen für Waren“ der International Trade Administration und gelten speziell für in Festlandchina hergestellte Waren. Entscheidend: MP1 bedeutet nicht, dass die Ware ohne Weiteres eingeführt werden darf – man muss zusätzlich prüfen, ob eine MXX-Sonderbestimmung gelistet ist.
| Code | Amtliche Bedeutung | Auswirkung für normale Mitglieder |
|---|---|---|
| MW0 | Einfuhr von Waren aus Festlandchina verboten. | Einfuhr nur im Rahmen der Kleinmengen-Lizenzbefreiung (siehe unten). |
| MP1 (ohne MXX) | Einfuhr von Waren aus Festlandchina unter Bedingungen erlaubt; ist kein MXX gelistet, gelten die allgemeinen Genehmigungsvorschriften. | Einfuhr nach den allgemeinen Vorschriften. |
| MP1 + M13 | Ist ein MXX gelistet, muss bei der International Trade Administration eine Einfuhrgenehmigung beantragt werden; M13 ist beschränkt auf Fälle wie „Textilien, deren Lohnveredelung in Festlandchina von der International Trade Administration genehmigt wurde, die im Wege der Wiedereinfuhr eingeführt und in die USA, die EU, nach Kanada, Brasilien oder in die Türkei ausgeführt werden und deren in Taiwan durchgeführte Hauptverarbeitungsschritte den ‚Kriterien zur Bestimmung der Hauptverarbeitungsschritte von Textilien für die Ausfuhr in bestimmte Gebiete‘ entsprechen“. | Socken normaler Käufer erfüllen M13 nicht; praktisch bleibt nur die Kleinmengen-Lizenzbefreiung. |
| Weder MW0 noch MP1 gelistet | Allgemeine Erläuterung der International Trade Administration: „Alle übrigen Positionen ohne den Code ‚MW0‘ oder ‚MP1‘ sind Positionen, bei denen die Einfuhr von Waren aus Festlandchina erlaubt ist.“ | Einfuhr nach den allgemeinen Vorschriften; wahrheitsgemäße Anmeldung und Abgabenzahlung bleiben Pflicht. |
Was bedeutet EX?
Steht in der MP1-Liste hinter einer Tarifnummer „EX“, sind unter dieser Nummer nur die in der Liste genannten Warenbezeichnungen freigegeben. Nach zeilenweisem Abgleich mit der MP1-Liste decken die EX-Unterpositionen von 6115 zusammen die gesamte Warenbeschreibung der jeweiligen Nummer ab; bei anderen Waren muss die freigegebene Bezeichnung Wort für Wort verglichen werden.
Warum sind „Seidenstrümpfe“ meist gar nicht aus Seide?
Die im Chinesischen umgangssprachlich „Seidenstrümpfe“ genannten Produkte sind in der Regel dünne Feinstrumpfhosen aus Nylon oder Elasthan, keine echte Seide. Der Tarif richtet sich nach Material und Garnfeinheit: Strumpfhosen aus synthetischen Fasern mit 67 dtex (ca. 60.3 Denier) oder weniger je einfachem Garn fallen unter 6115.21 und sind MW0; dickere mit 67 dtex oder mehr fallen unter 6115.22 und sind MP1 (ohne MXX). Nur Ware, die als echte Seide (Silk) gekennzeichnet ist, fällt unter die Seiden-Tarifnummern.
| Typisches Produkt | Übliche Einreihung | Status für Waren aus Festlandchina |
|---|---|---|
| Socken aus reiner / gekämmter Baumwolle | 6115.95 | MP1 + M13 |
| Sportsocken und Frotteesocken aus Polyester (überwiegend Polyester) | 6115.96.00.10 | MW0 Einfuhr verboten |
| Nylonsocken und Füßlinge (überwiegend Nylon) | 6115.96.00.90 | Keine Beschränkung gelistet |
| Feinstrumpfhosen 20D / 40D („Seidenstrümpfe“) | 6115.21 | MW0 Einfuhr verboten |
| Blickdichte Strumpfhosen 80D / 120D | 6115.22 | MP1 (ohne MXX) |
| Damen-Overknees und Kniestrümpfe 20D | 6115.30 | MP1 + M13 |
| Wollsocken, Kaschmirsocken | 6115.94 | Keine Beschränkung gelistet |
| Socken aus echter Seide | 6115.99.10 / 6115.29.10 | Keine Beschränkung gelistet |
Wie rechnet man Denier in dtex um?
Die amtliche Warenbezeichnung lautet „67 dtex (d. h. 60.3 Denier)“. Denier (D) ist das Gewicht in Gramm von 9,000 Metern Garn, dtex das Gewicht in Gramm von 10,000 Metern; 1 Denier entspricht etwa 1.11 dtex. Die auf Produktseiten üblichen Angaben 20D und 40D liegen beide unter 60.3 Denier. Die Tabelle oben ist eine aus den amtlichen Warenbezeichnungen abgeleitete Orientierung; maßgeblich für die Einreihung sind die tatsächliche Zusammensetzung und die Entscheidung des Zolls.
Welche Faser zählt bei Mischgewebe-Socken?
Nach Anmerkung 2(a) zu den Unterpositionen des Abschnitts XI gilt: Erzeugnisse der Kapitel 56 bis 63 aus zwei oder mehr Spinnstoffen werden nach der Methode der Abschnittsanmerkung 2(a) so behandelt, als bestünden sie vollständig aus dem Spinnstoff mit dem größten Gewichtsanteil; bei gleichem Gewicht werden sie der unter den in Betracht kommenden Nummern zuletzt genannten zugewiesen.
- Baumwolle 80% / Elasthan 20% → gilt als Baumwolle, Einreihung 6115.95 (MP1 + M13).
- Polyester 60% / Baumwolle 40% → gilt als Polyester, Einreihung 6115.96.00.10 (MW0).
- Nylon 85% / Elasthan 15% → gilt als Nylon (andere synthetische Faser); gewöhnliche Socken fallen unter 6115.96.00.90 (keine Beschränkung gelistet).
- Stehen auf dem Etikett nur Werbebegriffe wie „Baumwoll-Feeling“, „Ice Silk“ oder „Modal“, fordern Sie beim Verkäufer die tatsächliche Faserzusammensetzung und die Anteile an.
Wer überwiegend aus Polyester bestehende Socken als Baumwolle oder Nylon anmeldet, macht eine falsche Warenbezeichnung. Maßgeblich sind die tatsächliche Produktkennzeichnung und die Angaben des Verkäufers; lässt sich das nicht klären, erst nachfragen und dann versenden.
Wie gilt die Kleinmengen-Lizenzbefreiung für Waren aus Festlandchina bei Socken?
Nach der Bekanntmachung des Wirtschaftsministeriums Nr. Jing-Mao-Zi 11104603570 vom 19. August 2022 (ROC 111/8/19) dürfen Industrieprodukte aus Festlandchina der Kapitel 25 bis 97, die nicht in der „Liste der Waren mit Einfuhrbeschränkung“ stehen, bei Erfüllung der folgenden Bedingungen ohne Genehmigung und ohne Anwendung der „MXX“-Bestimmungen eingeführt werden; das gilt sowohl für nicht zur Einfuhr freigegebene Positionen (MW0) als auch für freigegebene Positionen mit MXX (MP1 + M13). Socken gehören zu Kapitel 61; die Ausschlussliste (Nr. Jing-Mao-Zi 11550200230 vom 10. März 2026, ROC 115/3/10) umfasst derzeit nur 3 Positionen – Elektroroller, Elektrofahrräder und deren Steuergeräte –, Socken sind nicht darunter.
| Drei häufig verwechselte Schwellen | Wertbasis | Menge | Was geregelt wird |
|---|---|---|---|
| Kleinmengen-Lizenzbefreiung für Waren aus Festlandchina | CIF aller Waren aus Festlandchina in der gesamten Anmeldung höchstens NT$32,000 | Höchstens 24 Stück je Einzelprodukt | Ob MW0- bzw. MP1 + M13-Waren eingeführt werden dürfen |
| Befreiung von der Ursprungskennzeichnung eingeführter Textilien | FOB höchstens NT$30,000 | Höchstens 24 Stück je Einzelprodukt | Ob das Ursprungsland auf den Socken angegeben werden muss |
| Abgabenfreiheit für geringwertige Post- und Expresssendungen | Zollwert NT$2,000 oder weniger | Bei mehr als 6 Sendungen pro Halbjahr keine Befreiung mehr | Ob Zoll und Umsatzsteuer zu zahlen sind |
- Der CIF-Wert (Einstandswert) aller Waren aus Festlandchina in der gesamten Einfuhranmeldung beträgt zusammen höchstens NT$32,000.
- Höchstens 24 Stück je Einzelprodukt (24 PIECES/UNITS); ist eine Zählung nach Stück nicht möglich, höchstens 40 kg.
- Ein „Einzelprodukt“ wird nach Modell bestimmt; ohne Modell rechnet der Zoll je Position der Anmeldung; eine Aufteilung nach Größe, Spezifikation oder Farbe ist nicht zulässig.
- Die Warenklassifikation und die übrigen Handelsvorschriften sind weiterhin einzuhalten; Lizenzbefreiung bedeutet weder Abgabenfreiheit noch Befreiung von der Anmeldepflicht.
Die statistische Einheit für Socken ist „Dutzend“, die Bekanntmachung spricht von „24 PIECES/UNITS“ – ob ein Paar, eine einzelne Socke oder ein Dutzend als ein Stück zählt, sagt sie nicht. Bis eine Erläuterung der zuständigen Behörde vorliegt, empfehlen wir die vorsichtige Rechnung höchstens 24 Paar je Modell und eine Anmeldung der tatsächlichen Menge.
Die Kleinmengen-Lizenzbefreiung richtet sich nach Kapitel, Wert, Stückzahl und Ausschlussliste – nicht nach dem Motto „für den Eigenbedarf ist es erlaubt“. Oberhalb der Schwellen handelt es sich um eine kontrollierte Einfuhr; dasselbe Modell auf mehrere Sendungen aufzuteilen oder nach Farben getrennt anzumelden, um die Regel zu umgehen, entspricht nicht der Bekanntmachung.
Müssen eingeführte Socken mit Ursprung und Zusammensetzung gekennzeichnet und geprüft werden?
Neben der Frage, ob die Einfuhr erlaubt ist, gelten für Socken drei weitere Regelwerke, die jeweils etwas anderes regeln:
| Vorschrift | Zuständigkeit und Rechtsgrundlage | Anforderungen an Socken |
|---|---|---|
| Ursprungskennzeichnung | International Trade Administration, „Vorschriften zur Ursprungskennzeichnung bestimmter eingeführter Textilien“ (bekannt gemacht am 20. Oktober 2023, ROC 112/10/20) | Textilien des Kapitels 61 müssen bei der Einfuhr auf der Ware selbst mit dem korrekten Ursprungsland gekennzeichnet sein, sonst wird die Zollabfertigung verweigert. Ist nicht jedes Paar mit eingenähtem Ursprungsetikett versehen, ist die kleinste Verkaufseinheit mit einem nicht leicht austauschbaren Sockenetikett, Beilegekarte oder Verpackungsaufdruck zu kennzeichnen. Bei FOB höchstens NT$30,000 und höchstens 24 Stück je Einzelprodukt entfällt die Kennzeichnung. |
| Zusammensetzung und Kennzeichnung | BSMI, „Kennzeichnungsstandard für Bekleidung“ (in Kraft seit 18. Mai 2023, ROC 112/5/18; gilt auch für Socken) | Beim Inverkehrbringen zum Verkauf sind Ursprungsland, Faserzusammensetzung (bei Anteilen ab 5% Bezeichnung und Gewichtsprozent), Größe und Pflegehinweise anzugeben; bei Socken darf das Etikett nicht auf den Artikel selbst geklebt werden. |
| Warenprüfung | BSMI, „Vorschriften für die Prüfung von Textilien“ | Gewöhnliche gestrickte Socken unterliegen der „jederzeitigen Marktstichprobenprüfung“: Bei der Einfuhr ist weder eine Prüfanmeldung noch ein Prüfzeichen erforderlich, im Handel müssen sie aber CNS 15290 erfüllen. Socken für Babys und Kleinkinder bis 24 Monate unterliegen dagegen der Überwachungsprüfung und dürfen erst nach bestandener Prüfung und mit Prüfzeichen eingeführt werden. |
Müssen auch Socken für den Eigenbedarf gekennzeichnet sein?
Die Kennzeichnungspflicht nach Art. 5 des Warenkennzeichnungsgesetzes entsteht, wenn Waren „in den Markt in Verkehr gebracht werden“. Für reinen Eigenbedarf ohne Verkauf enthält der Text keine ausdrückliche Ausnahme; aus dem Wortlaut lässt sich ableiten, dass die Kennzeichnung für den Handel nicht greift. Die Ursprungskennzeichnung ist jedoch eine Vorschrift der Einfuhrabfertigung und muss erfüllt werden, sobald Menge oder Wert die Befreiungsschwelle überschreiten. Bei Weiterverkauf gelten beide Vorschriften.
Welche Abgaben fallen bei der Einfuhr von Socken an?
Für Waren aus Festlandchina gilt der Zollsatz der Spalte 1: Von den 17 Tarifnummern haben die 3 Nummern 6115.10.90.10-7, 6115.10.90.90-0 und 6115.99.90.00-3 einen Satz von 11.5%, die übrigen 14 einen Satz von 12%. Die Umsatzsteuer beträgt 5% auf die Bemessungsgrundlage „Zollwert + Zoll“; die Handelsförderungsgebühr beträgt 0.04% des Zollwerts und wird bei einem Betrag von NT$100 oder weniger nicht erhoben.
Rechenbeispiel
Angenommen, der Zoll setzt einen Zollwert von NT$3,000 fest und der Zollsatz beträgt 12%: Zoll NT$360; Umsatzsteuer (3,000 + 360) × 5% = NT$168; Handelsförderungsgebühr NT$1.2, unter NT$100 und daher nicht erhoben; insgesamt NT$528. Dies ist nur ein Formelbeispiel – maßgeblich ist die Festsetzung des Zolls; Versand-, Verzollungs- und Zustellkosten sind nicht enthalten.
Abgabenfreiheit heißt nicht Freiheit von Einfuhrbestimmungen
Bei Post- oder Expresssendungen mit einem Zollwert von NT$2,000 oder weniger werden Zoll und Umsatzsteuer nicht erhoben, bei mehr als 6 Sendungen an denselben Empfänger pro Halbjahr entfällt die Befreiung jedoch. Die Geringwertbefreiung regelt nur, ob Abgaben zu zahlen sind; MW0 und MP1 + M13 regeln, ob eingeführt werden darf – Waren, die Einfuhrbestimmungen unterliegen, sind weiterhin entsprechend zu behandeln.
Welche „Socken“ fallen nicht unter 6115?
Die Warenbezeichnung von 6115 ist auf „gewirkt oder gestrickt“ sowie auf „Fußbekleidung ohne aufgesetzte Laufsohle“ beschränkt. In folgenden Fällen ist eine andere Tarifnummer zu prüfen:
- Gewebte (nicht gewirkte) Strumpfwaren: 6115 ist auf Gewirke und Gestricke beschränkt; nach der Warenbezeichnung ist stattdessen Kapitel 62 zu prüfen.
- Sockenschuhe mit aufgesetzter Laufsohle, die direkt als Schuh getragen werden: Kapitel 64 (Schuhe) prüfen.
- Babysocken: Nach Anmerkung 6 zu Kapitel 61 werden Bekleidung und Bekleidungszubehör für Kleinkinder mit einer Körpergröße bis 86 cm vorrangig in 6111 eingereiht; Babysocken sind daher in der Regel unter 6111 zu prüfen (aus der Kapitelanmerkung abgeleitet; maßgeblich ist die Entscheidung des Zolls).
- Medizinische Kompressionsstrümpfe mit abgestuftem Druck: je nach Material und Denier unter den Nummern von 6115.10; sind sie laut BSMI Medizinprodukte, gilt zusätzlich das Arzneimittelgesetz (Pharmaceutical Affairs Act).
Wie prüfe ich selbst, bevor ich Socken verschicke?
Mit diesen fünf Schritten klären Sie alles vor der Bestellung und vermeiden Rücksendung oder Nachforderung von Unterlagen beim Zoll.
1Zuerst die Art bestimmen
Unterscheiden Sie: Kompressionsstrumpf, Strumpfhose / Tights, Damenstrumpf oder Kniestrumpf oder gewöhnlicher Strumpf bzw. Socke.
2Dann das Materialetikett lesen
Ermitteln Sie die Faser mit dem größten Gewichtsanteil: Baumwolle, Polyester, Nylon, Wolle oder Seide. Bei „Seidenstrümpfen“ prüfen, ob es Nylon oder echte Seide ist.
3Bei dünnen Modellen den Denier-Wert prüfen
Bei Strumpfhosen, Damenstrümpfen und Kniestrümpfen liegt die Grenze bei 67 dtex (ca. 60.3 Denier); die D-Angabe auf der Produktseite ist der Hinweis.
4Mit 11-stelliger Nummer und Einfuhrbestimmung abgleichen
Bestätigen Sie die Tarifnummer anhand der Übersichtstabelle auf dieser Seite oder der CCC-Tarifsuche; MW0- und MP1 + M13-Waren müssen innerhalb der Kleinmengen-Bedingungen bleiben.
5Warenbezeichnung, Material und Menge wahrheitsgemäß anmelden
Geben Sie in den Anmeldedaten für den Sammelversand „Material + Art + Menge“ an, z. B. „Baumwollsocken 10 Paar“ – nicht nur „Socken“ oder „Kleidung“.
Was passiert bei falscher Anmeldung oder beim Versand verbotener Socken?
Nach dem Customs Anti-Smuggling Act (Zollschmuggelgesetz) kann bei falscher Angabe von Bezeichnung, Menge oder Wert der beförderten Waren eine Geldbuße bis zum 5-fachen der hinterzogenen Einfuhrabgaben verhängt oder die Ware eingezogen werden (Art. 37 Abs. 1); werden durch falsche Warenbezeichnung, Menge o. Ä. kontrollierte Waren wie MW0 der Einfuhrkontrolle entzogen, wird nach Art. 37 Abs. 3 in Verbindung mit Art. 36 eine Geldbuße bis zum 3-fachen des Warenwerts verhängt und die Ware eingezogen. Dies ist die gesetzliche Regelung; die tatsächliche Sanktion legt der Zoll im Einzelfall fest.
Bei unklarer Zusammensetzung zuerst beim Verkäufer nachfragen; MW0- und MP1 + M13-Socken oberhalb der Kleinmengen-Schwelle nicht versenden oder ein Material ohne gelistete Beschränkung wählen; die Vorschriften nicht durch Aufteilen der Bestellung, Farbwechsel oder zu niedrig angegebene Preise umgehen.
Begriffserklärungen
- CCC-Code (11-stellig)
- Taiwans Warenklassifikationsnummer: die ersten 8 Stellen sind die Tarifnummer, die 9.–10. Stelle die statistische Unterteilung, die 11. Stelle eine Prüfziffer. Einfuhrbestimmungen können an der 10. Stelle hängen.
- MW0
- Einfuhr von Waren aus Festlandchina verboten.
- MP1
- Einfuhr von Waren aus Festlandchina unter Bedingungen erlaubt; ist eine MXX-Sonderbestimmung gelistet, muss zusätzlich diese erfüllt werden.
- M13
- Sonderbestimmung für Textilien, beschränkt auf Fälle wie Lohnveredelung in Festlandchina mit anschließender Wiedereinfuhr und Weiterverkauf in die USA, die EU, nach Kanada, Brasilien oder in die Türkei.
- Dezitex (dtex)
- Gewicht in Gramm je 10,000 Meter Garn; 67 dtex entsprechen etwa 60.3 Denier.
- CIF (Einstandswert)
- Warenpreis zuzüglich Versicherung und Fracht; bei der Kleinmengen-Lizenzbefreiung wird die Summe aller Waren aus Festlandchina in der gesamten Anmeldung zugrunde gelegt.
Quellen und Prüfumfang
Die folgenden Quellen wurden am 2026-09-26 eingesehen; Dokumentdatum und Abrufdatum sind getrennt angegeben.
Amtliche Primärquellen
- Regulations Governing Trade between Taiwan and Mainland China (Verordnung über den Handel zwischen Taiwan und Festlandchina, Art. 7, 8, 9, 11) | Wirtschaftsministerium (Nationale Gesetzesdatenbank) | Dokumentdatum: geändert am 19. Februar 2024 (ROC 113/02/19; Stand der Gesetzessammlung 115.09.18) | Waren aus Festlandchina dürfen grundsätzlich nicht eingeführt werden, außer in aufgezählten Fällen (Nr. 1: von der zuständigen Behörde bekannt gemachte freigegebene Positionen und Bedingungen; Nr. 13: Einzelgenehmigung); freigegebene Positionen dürfen die nationale Sicherheit nicht gefährden und die Industrie nicht erheblich beeinträchtigen; für die Einfuhr ist grundsätzlich eine Genehmigung der International Trade Administration zu beantragen, außer die Behörde hat eine Befreiung bekannt gemacht (Rechtsgrundlage der Kleinmengen-Bekanntmachung); in den Einfuhrdokumenten freigegebener Waren ist die Herstellung in Festlandchina anzugeben
- Bekanntmachung des Wirtschaftsministeriums „Vorschriften zur Befreiung kleiner Mengen von Waren aus Festlandchina von der Einfuhrgenehmigung“, Nr. Jing-Mao-Zi 11104603570 | Wirtschaftsministerium / International Trade Administration | Dokumentdatum: 2022-08-19 (ROC 111/8/19) | Industrieprodukte aus Festlandchina der Kapitel 25–97 außerhalb der Beschränkungsliste: CIF der gesamten Anmeldung ≦ NT$32,000 und je Einzelprodukt ≦ 24 Stück, genehmigungsfrei und ohne Anwendung von MXX; gilt für MW0 und MP1 + MXX; Einzelprodukt nach Modell, keine Aufteilung nach Größe, Spezifikation oder Farbe; auch nach der Befreiung sind Warenklassifikation und sonstige Vorschriften einzuhalten
- Bekanntmachung des Wirtschaftsministeriums über von der Kleinmengen-Befreiung ausgeschlossene Waren, Nr. Jing-Mao-Zi 11550200230 | Wirtschaftsministerium / International Trade Administration | Dokumentdatum: 2026-03-10 (ROC 115/3/10) | Aktuell geltende Ausschlussliste; die Anlage nennt nur die drei Positionen 8543.70.99.50-4, 8711.60.10.00-9 und 8711.60.20.00-7, Socken sind nicht enthalten
- Übersicht der unter Bedingungen zur Einfuhr freigegebenen Waren aus Festlandchina (FHJP080R01) | International Trade Administration, Warenklassifikationssystem | Dokumentdatum: Datenstand 115/09/26 (insgesamt 864 Positionen) | 6115.30 und 6115.95 mit Sonderbestimmung M13 (in Kraft seit 098/01/01); 6115.10.11.90, 6115.10.12.10, 6115.10.90.90 und 6115.22 sind MP1-EX-Positionen ohne MXX
- Abfrage Einfuhr von Waren aus Festlandchina – Erläuterung der Einfuhrcodes / Allgemeine Erläuterung | International Trade Administration, Warenklassifikationssystem | Dokumentdatum: Online-System (kein einzelnes Dokumentdatum) | Allgemeine Erläuterung: Positionen ohne MW0- oder MP1-Code sind zur Einfuhr freigegeben; bei MP1 mit MXX ist eine Einfuhrgenehmigung zu beantragen, bei NXX genehmigungsfrei; MW0 bedeutet Einfuhr verboten
- Bekanntmachung des Wirtschaftsministeriums „Einfuhrbedingungen für von Unternehmen in Festlandchina in Lohnveredelung hergestellte Bekleidung“, Nr. Jing-Shou-Mao-Zi 10240005420 | Wirtschaftsministerium / International Trade Administration | Dokumentdatum: 2013-03-11 (ROC 102/3/11) | Einfuhrbedingungen nach M78: nur Bekleidung der Kapitel 61 und 62, für die Import-/Exportfirmen inländische Stoffe oder Garne zur Lohnveredelung nach Festlandchina ausführen (MP1 und M78/M79); ohne Bezug zu Käufen normaler Verbraucher
- Kriterien zur Bestimmung der Hauptverarbeitungsschritte von Textilien für die Ausfuhr in bestimmte Gebiete | International Trade Administration (gemeinsames Rechtssystem des Wirtschaftsministeriums) | Dokumentdatum: Verordnung vom 28. Dezember 2004 (ROC 93/12/28), Nr. Mao-Fu-Zi 09301519851 | Amtliche Fundstelle der von M13 in Bezug genommenen Kriterien; bestimmte Gebiete sind USA, EU, Kanada, Brasilien und Türkei
- Vorschriften zur Ursprungskennzeichnung bestimmter eingeführter Textilien (Bekanntmachung Nr. Mao-Guan-Li-Zi 1120153242) | International Trade Administration | Dokumentdatum: 2023-10-20 (ROC 112/10/20) | Kapitel 61 (einschließlich Socken der Position 6115) muss bei der Einfuhr auf der Ware selbst mit dem korrekten Ursprung gekennzeichnet sein, sonst keine Zollabfertigung
- Vorschriften zur Ursprungskennzeichnung bestimmter eingeführter Textilien (Anlage: Kennzeichnungsweise für Socken, Befreiung für Kleinmengen) | International Trade Administration | Dokumentdatum: 2023-10-20 | Socken der Position 6115 ohne eingenähtes Ursprungsetikett je Paar sind in der kleinsten Verkaufseinheit mit nicht leicht austauschbarem Sockenetikett, Beilegekarte oder Verpackungsaufdruck zu kennzeichnen; eingeführte Textilien mit FOB ≦ NT$30,000 und je Einzelprodukt ≦ 24 Stück sind von der Ursprungskennzeichnung befreit (Achtung: Basis ist FOB, anders als CIF 32,000 bei der Kleinmengen-Lizenzbefreiung)
- Verordnung über die Verwaltung der Wareneinfuhr (Art. 11) | Wirtschaftsministerium (Nationale Gesetzesdatenbank) | Dokumentdatum: geändert am 26. Dezember 2023 (ROC 112/12/26) | Rechtsgrundlage der Ursprungskennzeichnungsvorschriften
- Fragen zur Ursprungskennzeichnung: Muss die Ware, die ich einführen will, unbedingt mit dem Ursprung gekennzeichnet sein? | International Trade Administration | Dokumentdatum: 2024-08-20 (auf der Seite zudem 2011-11-28; Aktualisierungsdatum noch zu klären) | Die International Trade Administration nennt Socken ausdrücklich als Ware, die bei der Einfuhr mit dem Ursprung zu kennzeichnen ist
- Warenkennzeichnungsgesetz (Art. 5, 6) | Wirtschaftsministerium (Nationale Gesetzesdatenbank) | Dokumentdatum: geändert am 18. Mai 2022 (ROC 111/05/18) | Die Kennzeichnungspflicht obliegt Herstellern, Importeuren usw. „beim Inverkehrbringen in den Markt“ (ob sie für nicht in Verkehr gebrachten Eigenbedarf gilt: abgeleitet nicht anwendbar, nicht ausdrücklich im Gesetz); anzugeben sind u. a. Ursprungsland und Hauptbestandteile bzw. -materialien; bei eingeführten Waren ist der fremdsprachige Name des ausländischen Herstellers anzugeben
- Kennzeichnungsstandard für Bekleidung (gilt für Socken) | Wirtschaftsministerium (zuständig: BSMI) | Dokumentdatum: geändert durch Bekanntmachung Nr. Jing-Shang-Zi 11102427620 vom 24. Oktober 2022 (ROC 111/10/24); in Kraft seit 18. Mai 2023 (ROC 112/5/18) | Socken fallen in den Anwendungsbereich des Kennzeichnungsstandards für Bekleidung; anzugeben sind Ursprungsland, Faserzusammensetzung, Größe und Pflegehinweise
- Kennzeichnungsstandard für Bekleidung (Punkt 4 Faserzusammensetzung, Punkt 6 Kennzeichnung von Socken) | Wirtschaftsministerium (zuständig: BSMI) | Dokumentdatum: bekannt gemacht am 24. Oktober 2022 (ROC 111/10/24); in Kraft seit 18. Mai 2023 (ROC 112/5/18) | Fasern mit einem Anteil ≥ 5% sind mit Bezeichnung und Gewichtsprozent anzugeben, Toleranz ±3%; Socken ohne eingenähtes Etikett je Paar sind in der kleinsten Verkaufseinheit per Sockenetikett / Beilegekarte / Verpackung zu kennzeichnen, kein Aufkleben auf den Artikel
- Allgemeine Begründung zur Änderung des Kennzeichnungsstandards für Textilien (Aufgabenteilung zwischen Textil-/Bekleidungsstandard und Ursprungskennzeichnungsvorschriften) | BSMI | Dokumentdatum: ROC-Jahr 111 (im Zuge der Änderung des Warenkennzeichnungsgesetzes vom 111.5.18; Standard in Kraft seit 112.5.18) | Die Ursprungskennzeichnungsvorschriften für bestimmte eingeführte Textilien betreffen die Einfuhrverwaltung und sind vom Warenkennzeichnungsgesetz getrennt geregelt; für den Verkauf muss weiterhin der Kennzeichnungsstandard erfüllt werden
- Entscheidungsbeispiele zu prüfpflichtigen Waren (Textilien-2): Bekleidung, Pullover, Badebekleidung, gestrickte Socken | BSMI | Dokumentdatum: überarbeitet am 25. Januar 2022 (ROC 111/1/25; Veröffentlichung auf der Website 2022/02/10) | Gestrickte Socken der Position 6115 sind prüfpflichtig, Prüfverfahren ist jedoch die jederzeitige Marktstichprobenprüfung – keine Prüfanmeldung, kein Prüfzeichen (daher kein C02 in der Spalte Einfuhrbestimmungen)
- BSMI: Entscheidungsbeispiele zu prüfpflichtigen Waren (Textilien-2) – Prüfumfang gestrickter Socken und medizinische Kompressionsstrümpfe | BSMI | Dokumentdatum: 25. Januar 2022 (ROC 111/1/25) | Der Prüfumfang gestrickter Socken umfasst nur Socken für Personen über 24 Monate, ab 86cm Körpergröße und ab 15kg Körpergewicht; Referenz-Tarifnummer 6115; medizinische Kompressionsstrümpfe sind prüfpflichtige gestrickte Socken; handelt es sich um Medizinprodukte, gilt zusätzlich das Arzneimittelgesetz
- Entscheidungsbeispiele zu prüfpflichtigen Waren (Textilien-1): Socken für Babys und Kleinkinder | BSMI | Dokumentdatum: 25. Januar 2022 (ROC 111/1/25) | Socken für Babys und Kleinkinder bis 24 Monate gehören zu „Bekleidung und Bekleidungszubehör für Babys und Kleinkinder“; Prüfverfahren ist die Überwachungsprüfung, Einfuhr erst nach bestandener Prüfung und mit Prüfzeichen
- Vorschriften für die Prüfung von Textilien, Punkt 11 | BSMI | Dokumentdatum: geändert am 28. Januar 2021 (ROC 110/01/28; Verordnung Nr. Jing-Biao-Er-Zi 11020000040) | Prüfverfahren für Bekleidung, Pullover, Badebekleidung und gestrickte Socken ist die jederzeitige Marktstichprobenprüfung
- Prüfvorschriften für prüfpflichtige Textilien wie gestrickte Socken, Bekleidung und Pullover (Bekanntmachung) | BSMI | Dokumentdatum: erlassen am 30. Dezember 2010 (ROC 99/12/30); geändert am 24. April 2025 (ROC 114/04/24, Nr. Jing-Biao-Jian-Zheng-Zi 11430000280) | Gestrickte Socken stehen in der BSMI-Bekanntmachung über prüfpflichtige Textilien (gemäß Art. 3 und Art. 10 des Warenprüfungsgesetzes)
- Welche Abgaben sind bei eingeführten Waren zu entrichten? | Customs Administration, Ministry of Finance (Zollverwaltung des Finanzministeriums) | Dokumentdatum: 2026-07-13 | Zoll = Zollwert × Zollsatz; Handelsförderungsgebühr 0.04% (bei 100 NT$ oder weniger nicht erhoben); Umsatzsteuer = (Zollwert + Zoll + Warensteuer) × 5%; Zollwert ist der CIF-Wert
- Gesetz über die Mehrwertsteuer und die Nicht-Mehrwertsteuer (Art. 20) | Finanzministerium (Nationale Gesetzesdatenbank) | Dokumentdatum: geändert am 28. Mai 2025 (ROC 114/05/28) | Bemessungsgrundlage der Umsatzsteuer auf eingeführte Waren
- Zollgesetz (Art. 29, Art. 49 Abs. 2) | Finanzministerium (Nationale Gesetzesdatenbank) | Dokumentdatum: geändert am 11. Mai 2022 (ROC 111/05/11) | Zollwert auf Basis des Transaktionswerts einschließlich Fracht und Versicherung; Rechtsgrundlage der Geringwertbefreiung und des Ausschlusses bei häufigen Sendungen
- Verordnung über die Zollabfertigung von Postsendungen bei Ein- und Ausfuhr (Art. 7, 12, Art. 14 Abs. 3) | Finanzministerium (Nationale Gesetzesdatenbank) | Dokumentdatum: geändert am 1. April 2020 (ROC 109/04/01) | Postsendungen mit Zollwert bis NT$2,000 sind von Zoll, Warensteuer und Umsatzsteuer befreit; bei mehr als 6 Befreiungen pro Halbjahr entfällt die Befreiung; auch bei Postsendungen ohne Einfuhrgenehmigung sind sonstige Einfuhrbestimmungen einzuhalten
- Verordnung über die Zollabfertigung von Luftexpresssendungen (Art. 11, 12) | Finanzministerium (Nationale Gesetzesdatenbank) | Dokumentdatum: geändert am 23. Februar 2026 (ROC 115/02/23) | Kategorie geringwertiger abgabenfreier Expresssendungen: Zollwert NT$2,000 oder weniger; Expresssendungen, die Ein- oder Ausfuhrbestimmungen unterliegen, werden grundsätzlich mit regulärer Zollanmeldung abgefertigt (Abgabenfreiheit ≠ Freiheit von Einfuhrbestimmungen)
- [Luftfracht] Warum fallen Abgaben an, obwohl der Wert einer per Express eingeführten Ware umgerechnet 2,000 NT$ nicht übersteigt? | Zollamt Taipei, Customs Administration | Dokumentdatum: 2023-09-14 | Die 2,000 NT$ beziehen sich auf den Zollwert einschließlich Fracht und Versicherung; bei mehr als 6 Sendungen pro Halbjahr nicht anwendbar
- Einfuhrbestimmungen beachten – sichere Einfuhr per Post ohne Sorgen (Pressemitteilung) | Customs Administration | Dokumentdatum: 2020-08-19 | Auch Einfuhren per Post müssen die Einfuhrbestimmungen erfüllen; andernfalls Rücksendung oder Einziehung
- Handelsgesetz (Art. 21, Art. 21-1) | Wirtschaftsministerium (Nationale Gesetzesdatenbank) | Dokumentdatum: geändert am 25. Dezember 2019 (ROC 108/12/25) | Rechtsgrundlage und Obergrenze der Handelsförderungsgebühr; bei der Einfuhr maßgeblich ist der Zollwert
- Customs Anti-Smuggling Act (Zollschmuggelgesetz, Art. 3, 36, 37) | Finanzministerium (Nationale Gesetzesdatenbank) | Dokumentdatum: geändert am 9. Mai 2018 (ROC 107/05/09) | Definition von Schmuggel umfasst „Umgehung von Kontrollen“ ohne Anmeldung beim Zoll; Strafe für eingeschmuggelte Waren: Geldbuße bis zum Dreifachen des Warenwerts und Einziehung; falsche Angabe von Bezeichnung, Menge, Qualität, Wert usw.: Geldbuße bis zum Fünffachen der hinterzogenen Abgaben oder Einziehung; bei Umgehung von Kontrollen Strafe nach §36
- Sammelband Zolltarif und Ein-/Ausfuhr-Warenklassifikation Taiwans (Ausgabe ROC-Jahr 112), Abschnitt XI Abschnittsanmerkung 2(a), Unterpositionsanmerkung 2(a), Anmerkung 6 zu Kapitel 61 | Customs Administration | Dokumentdatum: Ausgabe ROC-Jahr 112 | Mischerzeugnisse werden nach dem Spinnstoff mit dem größten Gewichtsanteil bestimmt; bei gleichem Gewicht die zuletzt genannte Tarifnummer; Mischerzeugnisse der Kapitel 56–63 (einschließlich 6115) werden nach der Methode der Abschnittsanmerkung 2 bestimmt; Bekleidung und Bekleidungszubehör für Kleinkinder bis 86cm Körpergröße gehören zu 6111, bei gleichzeitiger Einreihbarkeit in 6111 und eine andere Position hat 6111 Vorrang (Babysocken → 6111 ist eine Ableitung)
In Bibliotheken erfasste Forschungsliteratur
Auswirkungen einer Senkung der taiwanischen Zölle auf gestrickte Socken aus China auf die heimische Strumpf- und Sockenindustrie
Kernaussage der Zusammenfassung: (ECFA-Szenariosimulation; bedeutet nicht, dass die geltenden Zollsätze gesenkt wurden) Mit dem COMPAS-Modell wurde simuliert, dass bei einer Senkung des Zolls auf Strümpfe und Socken aus Festlandchina auf 0 die Einfuhrpreise um 3.43% sinken, die Einfuhrmenge um 9.93% steigt und die inländische Produktion leicht um 0.08% zurückgeht.
Studie zum Produktionssystem der Strumpfwarenindustrie – am Beispiel der regionalen Spezialindustrie der Gemeinde Shetou, Landkreis Changhua
Kernaussage der Zusammenfassung: 2001–2008 war Taiwans Strumpfwarenindustrie überwiegend exportorientiert (ca. 60%); der Inlandsmarkt machte wegen der Importkonkurrenz bei Strumpfwaren nur 40% aus.
Der dynamische Entwicklungspfad der Strumpfwarenindustrie in Shetou – mit Blick aus der Geschichte in die Zukunft
Kernaussage der Zusammenfassung: Shetou ist Taiwans wichtigster Produktionsstandort für Strumpfwaren; die in Taiwan verbliebenen Fabriken stehen im Wettbewerb mit Billigprodukten aus Festlandchina und Südostasien; die Studie stuft die Strumpfwarenindustrie in Shetou als derzeit in der Schrumpfungsphase ein.
Studie zum Zollabfertigungssystem für Expresssendungen
Kernaussage der Zusammenfassung: Während der Pandemie wurden große Mengen grenzüberschreitender E-Commerce-Waren von Luft- auf Seeexpress verlagert; das Seeexpress-Aufkommen stieg sprunghaft, die Zahl vereinfachter Einfuhranmeldungen für Expresssendungen wuchs schnell und überstieg die Kapazität der vorhandenen Abfertigungsanlagen.
Studie zur Tarifierung und Anmeldepraxis eingeführter Waren in Taiwan
Kernaussage der Zusammenfassung: Jede Ware hat nur eine Tarifnummer, und diese bestimmt den anzuwendenden Zollsatz, die Kontrollmaßnahmen und die Genehmigungsvorschriften.
Zur Ermittlung und Beurteilung des Zollwerts eingeführter Waren – am Beispiel des geltenden taiwanischen Bewertungssystems und des WTO-Zollwertübereinkommens
Kernaussage der Zusammenfassung: Der Zoll berechnet sich aus Zollsatz mal Zollwert (oder Gewicht); wie der Zollwert zu ermitteln ist, ist seit Langem ein Streitpunkt zwischen Zoll und Abgabepflichtigen.
Analyse des Strukturwandels im Handel Taiwans mit Festlandchina
Kernaussage der Zusammenfassung: Seit 1995 hat sich die Struktur des Handels über die Taiwanstraße verändert und konzentriert, der intraindustrielle Handel hat zugenommen – ein Zeichen für zunehmende Arbeitsteilung und gegenseitige Abhängigkeit beider Seiten.
WCO Study Report on Cross-Border E-Commerce
Kernaussage: (keine formelle Zusammenfassung; aus Absatz 3–4 der Introduction) Die WCO untersuchte die Abfertigungspraxis der Mitglieder für geringwertigen grenzüberschreitenden E-Commerce; bis 8/2016 antworteten 48 Mitglieder; der Bericht weist darauf hin, dass mehr Online-Transaktionen Probleme bei Aufsicht, Steuereinnahmen und Sicherheit mit sich bringen.
Gehen oder bleiben? – Der Wandel des Produktionssystems der Strumpfwarenindustrie in Shetou
Nur bibliografische Angaben und Schlagwörter verfügbar, keine Zusammenfassung; diese Seite zitiert keine Schlussfolgerungen daraus.
Einfuhrverwaltung für Waren aus Festlandchina
Nur bibliografische Angaben und Schlagwörter verfügbar, keine Zusammenfassung; diese Seite zitiert keine Schlussfolgerungen daraus.
Überblick über die Tarifierung von Textilien
Nur bibliografische Angaben und Schlagwörter verfügbar, keine Zusammenfassung; diese Seite zitiert keine Schlussfolgerungen daraus.
Analyse der Entwicklung des Shetou Hosiery Industry Development Association
Nur bibliografische Angaben und Schlagwörter verfügbar, keine Zusammenfassung; diese Seite zitiert keine Schlussfolgerungen daraus.
Für diese Seite lag keine Erläuterung der zuständigen Behörde zur Zählweise der „24 Stück“ bei Socken vor, und für kein bestimmtes Produkt wurde eine verbindliche Vorabeinreihung beantragt. Die Regeln zu Mischerzeugnissen und die Anmerkungen zu Kapitel 61 stammen aus dem Tarif-Sammelband der Ausgabe ROC-Jahr 112; maßgeblich ist die aktuelle Online-Fassung, die über Taiwan Single Window veröffentlicht wird. Bei den Facharbeiten wurden nur Zusammenfassung oder bibliografische Angaben geprüft; sie geben nicht die Schlussfolgerungen des Volltexts wieder.
Häufige Fragen zum Versand von Socken nach Taiwan
Fallen Abgaben an, wenn ich Socken bei Taobao kaufe und nach Taiwan schicke?
Dürfen Socken aus Festlandchina wirklich nicht eingeführt werden?
Baumwollsocken sind MP1 – heißt das, ich darf sie einfach schicken?
Darf ich „Seidenstrümpfe“ schicken?
Wie viele Paar Baumwoll- oder Polyestersocken darf ich auf einmal schicken?
Welches Material melde ich bei Mischgewebe-Socken an?
Brauchen Socken eine Warenprüfung?
Kann ich Socken einfach als „Kleidung“ anmelden?
Weiterführende Artikel
Vor dem Sockenkauf das Material prüfen – und dann mit HowBridge versenden
HowBridge bietet Sammelversand China → Taiwan (Lager Shenzhen, Lager Taoyuan). Geben Sie bei der Anmeldung Material, Art und Menge klar an – dann läuft die Zollabfertigung reibungsloser.
Versandservice China → Taiwan ansehen