Wie hoch ist der Einfuhrzoll für Kapitel 88 „Luftfahrzeuge und Raumfahrzeuge, Teile davon“? Zollsätze und Einfuhrbestimmungen für 42 Positionen
Kurzantwort: Wie viel Zoll fällt in Kapitel 88 an?
Kapitel 88 „Luftfahrzeuge und Raumfahrzeuge, Teile davon“ umfasst insgesamt 42 Zolltarifpositionen; der häufigste Spalte-1-Zollsatz ist 0%.Davon liegen 40 Positionen bei 0 % (95.2 %), der höchste Wertzollsatz beträgt 5 %.27 Positionen sind mit einem Code für Einfuhrbestimmungen versehen; am häufigsten ist 602 (14 Positionen).Bei der Einfuhr wird zusätzlich Mehrwertsteuer auf den Zollwert zuzüglich Zoll (sowie ggf. Verbrauchsteuer, Tabak- und Alkoholsteuer usw.) erhoben; die Regelung zur Kleinbetragsbefreiung finden Sie in den FAQ unten. Der tatsächlich zu zahlende Steuerbetrag wird vom Zoll endgültig festgesetzt.
Wie verteilen sich die Tarifsätze der Positionen in Kapitel 88?
- 0 % 40
- über 0 % bis 5 % 2
- über 5 % bis 10 % 0
- über 10 % 0
- Mengenzoll oder andere Berechnungsmethoden 0
Berechnet nach dem Spalte-1-Zollsatz jeder Position, insgesamt 42 Positionen. Datenquelle: HowBridge-Zolltarifdatenbank (synchronisiert mit den Zolltarifdaten der Zollverwaltung des Finanzministeriums), zusammengestellt am 2026-09-16.
Welche Codes für Einfuhrbestimmungen kommen in Kapitel 88 häufig vor?
Der Code für Einfuhrbestimmungen ist bei der jeweiligen Position vermerkt und steht für Prüfungen, Quarantänen, Genehmigungen oder Kontrollen für Waren aus Festlandchina, die vor der Einfuhr möglicherweise erforderlich sind. Ein Code kann sich nur auf einen Teil der unter der Position erfassten Waren beziehen; klicken Sie auf die Position, um die vollständige Erläuterung zu sehen. Ist bei einer Position kein Code vermerkt, bedeutet dies, dass die Einfuhr aus handelspolitischer Sicht zulässig ist und keine Genehmigung ausgestellt werden muss – dies bedeutet jedoch nicht, dass Prüfung, Quarantäne oder Steuern entfallen.
602
Kontrollierte Funkfrequenzgeräte erfordern Genehmigung der Kommunikationskommission.
14 Positionen
617
Der Import von Drohnen erfordert ein Genehmigungsdokument der zivilen Luftfahrtbehörde (CAA) des Ministerium…
14 Positionen
601
Luftfahrzeugimport (inkl.
13 Positionen
C02
Einige Produkte dieser Kategorie unterliegen der Importprüfungspflicht des Standardisierungsbüros.
4 Positionen
In diesem Kapitel sind 4 Positionen mit C01 oder C02 versehen, die einer verpflichtenden Einfuhrprüfung durch das Bureau of Standards, Metrology and Inspection (BSMI) des Wirtschaftsministeriums unterliegen. Wie Sie feststellen, ob eine Prüfung erforderlich ist, und ob es für den persönlichen Gebrauch eine Prüfbefreiungsgrenze gibt, erfahren Sie im BSMI-Warenprüfungsleitfaden.
Welche Zolltarifpositionen gibt es in Kapitel 88?
8801 氣球及飛艇;滑翔機、滑翔翼及其他無動力之航空器
- 88010010101Non-powered hang gliders0%
- 88010010209Non-powered gliders0%
- 88010021000Balloons used in aeronautics and meteorology5%
- 88010022009Balloons, free or captive5%
- 88010030009Dirigibles0%
- 88010090006Other non-powered aircraft0%
8802 其他航空器(例如︰直升機、飛機),第8806節無人機除外;太空船(包括人造衛星)及次軌道飛行物與太空船發射載具
- 88021100001Helicopters, of an unladen weight not exceeding 2,000 kg0%
- 88021200000Helicopters, of an unladen weight exceeding 2,000 kg0%
- 88022000000Aeroplanes and other aircraft, of an unladen weight not exceeding 2,000 kg0%
- 88023000008Aeroplanes and other aircraft, of an unladen weight exceeding 2,000 kg but not exceeding 15,000 kg0%
- 88024000006Aeroplanes and other aircraft, of an unladen weight exceeding 15,000 kg0%
- 88026000001Spacecraft (including satellites) and suborbital and spacecraft launch vehicles0%
8804 降落傘(包括可操縱之降落傘及附傘滑翔器)及迴旋降落器;前述降落傘及降落器之零件及附件
- 88040010000Parachutes (including dirigible parachutes and paragliders); parts thereof and accessories thereto0%
- 88040020008Rotochutes; parts thereof and accessories thereto0%
8805 航空器起飛裝置;艙面攔截鈎或類似裝置;地面飛行訓練器;上述貨品之零件
- 88051000009Aircraft launching gear and parts thereof; deck-arrestor or similar gear and parts thereof0%
- 88052100104Air combat simulators0%
- 88052100202Parts of air combat simulators0%
- 88052900106Other ground flying trainers0%
- 88052900204Parts of other ground flying trainers0%
8806 無人機
- 88061000008Unmanned aircraft, designed for the carriage of passengers0%
- 88062100005Other unmanned aircraft, for remote-controlled flight only, with maximum take-off weight not more than 250 g0%
- 88062200102Other unmanned aircraft, for remote-controlled flight only, with maximum take-off weight more than 250 g but less than 2 kg0%
- 88062200905Other unmanned aircraft, for remote-controlled flight only, with maximum take-off weight 2 kg or more but not more than 7 kg0%
- 88062300101Other unmanned aircraft, for remote-controlled flight only, with maximum take-off weight more than 7 kg but not more than 15 kg0%
- 88062300904Other unmanned aircraft, for remote-controlled flight only, with maximum take-off weight more than 15 kg but not more than 25 kg0%
- 88062400002Other unmanned aircraft, for remote-controlled flight only, with maximum take-off weight more than 25 kg but not more than 150 kg0%
- 88062900007Other unmanned aircraft, for remote-controlled flight only0%
- 88069100000Other unmanned aircraft, with maximum take-off weight not more than 250 g0%
- 88069200107Other unmanned aircraft, with maximum take-off weight more than 250 g but less than 2 kg0%
- 88069200900Other unmanned aircraft, with maximum take-off weight 2 kg or more but not more than 7 kg0%
- 88069300106Other unmanned aircraft, with maximum take-off weight more than 7 kg but not more than 15 kg0%
- 88069300909Other unmanned aircraft, with maximum take-off weight more than 15 kg but not more than 25 kg0%
- 88069400007Other unmanned aircraft, with maximum take-off weight more than 25 kg but not more than 150 kg0%
- 88069900002Other unmanned aircraft0%
8807 第8801、8802及8806節貨品之零件
- 88071000007Propellers and rotors and parts thereof0%
- 88072000005Under-carriages and parts thereof0%
- 88073000101Other parts of aeroplanes, helicopters or fuselages of unmanned aircraft0%
- 88073000209Other parts of aeroplanes, helicopters or wings of unmanned aircraft0%
- 88073000904Other parts of aeroplanes, helicopters or unmanned aircraft0%
- 88079000108Fuselages and parts thereof of gliders0%
- 88079000206Wings and parts thereof of gliders0%
- 88079000901Other parts of articles of heading 88.01, 88.02 or 88.060%
Was unterscheidet die Zollsätze der Spalten 1, 2 und 3 im Zolltarif?
Nach Allgemeiner Vorschrift 2 des Zolltarifs sind die Zollsätze in 3 Spalten gegliedert: Spalte 1 gilt für eingeführte Waren aus Mitgliedern der Welthandelsorganisation (WTO) oder aus Ländern bzw. Gebieten, die Taiwan Gegenseitigkeit gewähren; Spalte 2 gilt nur für zwei „besondere“ Arten eingeführter Waren: bestimmte Waren aus am wenigsten entwickelten Ländern oder Entwicklungsländern bzw. -gebieten, oder bestimmte Waren aus Ländern oder Gebieten, mit denen Taiwan ein Freihandelsabkommen oder ein Wirtschaftskooperationsabkommen geschlossen hat; nur wenn keine der beiden ersten Spalten anwendbar ist, gilt Spalte 3. Sind sowohl Spalte 1 als auch Spalte 2 anwendbar, gilt der niedrigere Zollsatz. Die Volksrepublik China ist WTO-Mitglied, weshalb grundsätzlich Spalte 1 gilt; Spalte 2 gilt für Festlandchina nur für Waren der ECFA-Frühernteliste (Early Harvest List).
Die Kapitel- und Positionsseiten dieser Website zeigen den Spalte-1-Zollsatz. Spalte 2 kennzeichnet im Zolltarif die berechtigten Länder mit Ländercodes, zum Beispiel „zollfrei (PA, GT, NI, SV, HN, NZ, SG)“; diese Codes sind lediglich Vermerke im Zolltarif, und einige der zugrunde liegenden Abkommen wurden inzwischen ausgesetzt oder beendet (z. B. Nicaragua, El Salvador, Honduras) – maßgeblich für die tatsächliche Anwendung sind die Bekanntmachungen der Zollverwaltung. Für geringfügige Postsendungen gilt eine gesonderte Regelung: Übersteigt der Zollwert die Freigrenze, wird – mit Ausnahme von Tabak, Alkohol und Waren mit Zollkontingent – ein Zollsatz von 5 % erhoben; übersteigt jedoch ein einzelner Artikel oder die Summe der Waren derselben Position NT$ 2.000, gilt dies nicht mehr als geringfügige Sendung, und es wird nach dem jeweiligen Positions-Zollsatz besteuert (Allgemeine Vorschrift 5; Art. 8 und 9 der Verordnung über die Zollabfertigung von Post-Ein- und -Ausfuhrsendungen). Diese 5-%-Regelung gilt nur für Postsendungen und Reisende; Kuriersendungen werden nach dem jeweiligen Positions-Zollsatz berechnet.
Häufig gestellte Fragen
- Zoll: Bei Wertzoll-Positionen Zollwert × Zollsatz, bei Mengenzoll-Positionen Berechnung nach Menge oder Gewicht (bei Einfuhr aus der Volksrepublik China gilt grundsätzlich Spalte 1).
- Mehrwertsteuer: Bemessungsgrundlage ist der Zollwert zuzüglich Zoll; die Erhebung erfolgt durch den Zoll als Einzugsstelle (Art. 20 und Art. 41 des Gesetzes über die Mehrwertsteuer und die Nicht-Mehrwertsteuer-Geschäftssteuer); bei Waren, die zusätzlich der Verbrauchsteuer oder der Tabak- und Alkoholsteuer unterliegen, wird die Bemessungsgrundlage entsprechend erhöht.
- Außenhandelsförderungsgebühr: Die gesetzliche Obergrenze beträgt 4,25 pro 10.000 des Warenwerts (Art. 21 des Außenhandelsgesetzes); derzeit werden 4 pro 10.000 des Zollwerts erhoben, wobei Beträge bis NT$ 100 nicht erhoben werden.
- Wird die Steuerbefreiung für denselben Steuerpflichtigen im selben Halbjahr (Januar–Juni oder Juli–Dezember) mehr als 6-mal in Anspruch genommen, entfällt die Befreiung für weitere Einfuhren in diesem Zeitraum (Anordnung des Finanzministeriums Tai-Cai-Guan-Zi Nr. 1061011007 vom 26. Mai des 106. Jahres der Republik China (2017)).
- Eine Kuriersendung darf nicht aufgeteilt und getrennt angemeldet werden (Art. 14 der Verordnung über die Zollabfertigung von Luftkuriersendungen).
- Überschreitet eine Postsendung die Freigrenze, wird der gesamte Betrag besteuert, nicht nur der übersteigende Teil (Art. 8 der Verordnung über die Zollabfertigung von Post-Ein- und -Ausfuhrsendungen).
Woher stammen die Rechtsgrundlagen und Daten dieser Seite?
- Art. 3 des Zollgesetzes: Die Erhebung des Zolls und die Einreihung ein- und ausgeführter Waren richten sich, soweit das Zollgesetz nichts anderes bestimmt, nach dem Zolltarif; der Zolltarif wird zudem in einem gesonderten Gesetzgebungsverfahren erlassen und veröffentlicht.
- Zolltarif für Einfuhrwaren (Customs Import Tariff) (laut Nationaler Rechtsdatenbank zuletzt geändert am 28. Januar des 115. Jahres der Republik China (2026)): Allgemeine Vorschrift 2 zu den drei Zollsatzspalten, Allgemeine Vorschrift 5 zu geringfügigen Postsendungen, Allgemeine Vorschriften für die Auslegung 1 bis 6.
- Art. 21 des Zollgesetzes und die Durchführungsverordnung zur verbindlichen Tarifauskunft für eingeführte Waren: Beantragung einer verbindlichen Tarifauskunft vor der Einfuhr.
- Art. 20 des Gesetzes über die Mehrwertsteuer und die Nicht-Mehrwertsteuer-Geschäftssteuer: Bei eingeführten Waren wird die Mehrwertsteuer auf den Zollwert zuzüglich Einfuhrzoll berechnet; Art. 41: Die Mehrwertsteuer auf eingeführte Waren wird vom Zoll als Einzugsstelle erhoben.
- Verordnung über die Zollabfertigung von Post-Ein- und -Ausfuhrsendungen, Art. 7, 8, 9, 11 und 12: Steuerbefreiung bis NT$ 2.000, Vollbesteuerung bei Überschreitung, Definition geringfügiger Sendungen, Zusammenrechnung von Postsendungen desselben Absenders an denselben Empfänger mit demselben Ankunftsdatum, keine Steuerbefreiung mehr nach mehr als 6 Inanspruchnahmen je Halbjahr.
- Bekanntmachung des Wirtschaftsministeriums Jing-Mao-Zi Nr. 11104603570 vom 19. August des 111. Jahres der Republik China (2022): Regelung zur Befreiung von der Einfuhrgenehmigung für kleine Mengen von Waren aus Festlandchina; Bekanntmachung Jing-Mao-Zi Nr. 111046035701 vom selben Tag: ausgeschlossene Warenpositionen.
- Bekanntmachung des Finanzministeriums Tai-Cai-Guan-Zi Nr. 1061018778 vom 7. September des 106. Jahres der Republik China (2017): Steuerbefreiung bei einem Zollwert der Sendung von höchstens NT$ 2.000; Anordnung des Finanzministeriums Tai-Cai-Guan-Zi Nr. 1061011007 vom 26. Mai des 106. Jahres der Republik China (2017): Keine Steuerbefreiung mehr nach mehr als 6 Inanspruchnahmen je Halbjahr.
- Allgemeine Erläuterungen der Ausgabe des 112. Jahres der Republik China (2023) des von der Zollverwaltung des Finanzministeriums herausgegebenen „Zusammengefassten Klassifikationsverzeichnisses für Ein- und Ausfuhrwaren gemäß dem Zolltarif der Republik China“: 21 Abschnitte, 97 Kapitel (Kapitel 77 als reserviert freigehalten), Kapitel 98 zusätzlich zur HS-Klassifikation eingeführt, sowie 8-stellige Zolltarifnummern, 10-stellige Klassifikation für Handelsverwaltung und Statistik, zuzüglich 1 Prüfziffer.
- International Trade Administration des Wirtschaftsministeriums, „Tabelle der Codes für Einfuhrbestimmungen“: Ein leeres Feld bei den Einfuhrbestimmungen bedeutet „zulässig (Genehmigung entfällt)“.
Nutzungshinweis: Die Statistiken auf dieser Seite werden aus der HowBridge-Zolltarifdatenbank zusammengestellt und dienen nur als Orientierung. Maßgeblich für Positionszuordnung, anwendbaren Zollsatz und Einfuhrbestimmungen sind die Bekanntmachungen der Zollverwaltung des Finanzministeriums und des International Trade Administration des Wirtschaftsministeriums sowie die endgültige Festsetzung durch den Zoll. Diese Seite stellt keine Einzelfall-Tarifeinreihung dar.
Weiterführende Links
Tarifposition gefunden? Jetzt berechnen, wie viel Sie zahlen müssen
Geben Sie Warenpreis, Gewicht und Versandart ein, um Zoll, Mehrwertsteuer und Versandkosten unverbindlich zu berechnen – ohne Anmeldung.
Einfuhrsteuern berechnen