Erdölimportlizenz und Antragshinweise für Erdöleinfuhrunternehmen
Welche Genehmigungen sind für die Einfuhr von Erdöl erforderlich?
Es sind zwei Genehmigungsebenen erforderlich: Zunächst muss gemäß Artikel 8–10 des Erdölverwaltungsgesetzes eine Betriebsgenehmigung als Erdöleinfuhrunternehmen eingeholt werden (beschränkt auf Aktiengesellschaften, die außerdem Lagereinrichtungen errichten oder anmieten müssen, die der Sicherheitsbevorratungspflicht entsprechen); danach muss vor jeder Sendung bei der Energiebehörde, Ministerium für Wirtschaftliche Angelegenheiten (MOEA), eine Erdöleinfuhrzustimmung eingeholt werden (schriftlich möglich; lizenzierte Unternehmen können auch das Online-E-Visa-System nutzen). Laut der Liste der Energiebehörde vom 2026-07-13 sind die einzigen lizenzierten Erdöleinfuhrunternehmen CPC Corporation, Taiwan und Formosa Petrochemical Corporation. Wer keine Lizenz besitzt, kann eine Sonderimportgenehmigung nur unter den fünf in Artikel 13 aufgeführten Umständen beantragen; Industrien, die petrochemische Rohstoffe herstellen, können zusätzlich nach Artikel 12 eine Sonderimportgenehmigung für Erdölprodukte zur Verwendung als eigenen Rohstoff beantragen.
HowBridge bietet ausschließlich Sammelversand von China nach Taiwan, mit nur einem Lager in Shenzhen und einem Lager in Taoyuan; wir übernehmen keine Anträge bei der Energiebehörde oder Erdöl-Zollabfertigungen für Sie. Unsere FAQ listet zudem Gefahrgut (leicht entzündlich und explosiv) als Artikel, deren Einfuhr nach Taiwan verboten ist. Diese Seite fasst Vorschriften zusammen; für den tatsächlichen Antrag ist die Entscheidung der Energiebehörde, Ministerium für Wirtschaftliche Angelegenheiten, maßgeblich.
Was sind die zwei Genehmigungsebenen bei der Erdöleinfuhr?
Im Erdölverwaltungsgesetz bezeichnet Erdöl Rohöl, bituminöses Mineralrohöl und Erdölprodukte; zu den Erdölprodukten zählen Benzin, Diesel, Kerosin, Naphtha, Flüssiggas, Flugkraftstoff und Heizöl (Artikel 2). Die Einfuhr dieser Mineralölprodukte unterliegt zwei Kontrollebenen — der Unternehmensqualifikation und der Zustimmung je Sendung:
| Ebene | Bezeichnung | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| Unternehmensqualifikation | Betriebsgenehmigung als Erdöleinfuhrunternehmen | Erdölverwaltungsgesetz, Artikel 8–10 |
| Einfuhr je Sendung | Erdöleinfuhrzustimmung (schriftlich beantragt oder von lizenzierten Unternehmen über das Online-E-Visa-System beantragt) | Einfuhrvorschriftencode 255; Arbeitsvorschriften der Energiebehörde |
Eine Zustimmung, eine Verwendung
Die von der Energiebehörde ausgestellte Erdöleinfuhrzustimmung gilt nur für eine einmalige Verwendung; die bei der Zollabfertigung angegebene Menge darf die genehmigte Menge nicht übersteigen. Bei Luftfracht erfolgt die Zollabfertigung mit der schriftlichen Zustimmung.
Wer kann sich als Erdöleinfuhrunternehmen bewerben?
Die Organisationsform, die Lagereinrichtungen, das Antragsverfahren und die Sicherheitsbevorratungspflicht für Erdöleinfuhrunternehmen sind im Erdölverwaltungsgesetz geregelt; die Gebühren sind in der Gebührenordnung für Anträge auf Betrieb eines Erdölgeschäfts festgelegt:
| Bedingung | Anforderung | Artikel |
|---|---|---|
| Organisation | Beschränkt auf Aktiengesellschaften | Artikel 8 |
| Lagereinrichtungen | Errichtung oder Anmietung von Öllagereinrichtungen, die die Sicherheitsbevorratungspflicht erfüllen oder übertreffen | Artikel 8 |
| Antragsreihenfolge | Zunächst Antrag auf Gründungsgenehmigung; nach Gründung des Unternehmens Antrag auf die Betriebsgenehmigung; der Geschäftsbetrieb darf erst nach Erhalt der Lizenz aufgenommen werden | Artikel 9 und 10 |
| Sicherheitsbevorratung | Nicht weniger als 60 Tage (25 Tage bei Flüssiggas) des durchschnittlichen Verkaufs- und Verbrauchsvolumens der vorangegangenen 12 Monate; die Gesamtmenge darf 10 000 Kiloliter nicht unterschreiten | Artikel 24 |
| Gebühr | Eine Prüfgebühr von NT$150 000 je Antrag auf Gründungs-/Betriebsgenehmigung (fällig bei Einreichung) sowie eine Lizenzgebühr von NT$2 000 (fällig bei Ausstellung der Lizenz) | Gebührenordnung, Artikel 4 |
Darf Formosa Plastics Erdöl importieren?
Ja. Auf der am 2026-07-13 aktualisierten Liste der Erdölunternehmen der Energiebehörde sind als Erdöleinfuhrunternehmen CPC Corporation, Taiwan und Formosa Petrochemical Corporation aufgeführt; beide sind zugleich Erdölraffinerieunternehmen. Die Liste wird laufend aktualisiert; maßgeblich ist die jeweils aktuelle Bekanntmachung der Energiebehörde.
Welche Mineralölprodukte benötigen für die Einfuhr die Zustimmung der Energiebehörde?
Gemäß Einfuhrvorschriftencode 255 benötigen die folgenden acht Kategorien von Mineralölprodukten vor der Einfuhr die Zustimmung der Energiebehörde (entsprechend 21 Zolltarifpositionen). Diese Liste stammt aus den Einfuhrvorschriften und den Arbeitsvorschriften der Energiebehörde; sie wird nicht Artikel für Artikel im Text des Erdölverwaltungsgesetzes selbst aufgeführt.
- Naphtha
- Rohöl
- Benzin
- Flugkraftstoff
- Kerosin
- Diesel
- Heizöl
- Flüssiggas (LPG)
Wer Lösungsmittelöl oder Schmieröl einführt, muss dies innerhalb von 10 Tagen nach der Einfuhr dem Ministerium für Wirtschaftliche Angelegenheiten zur Kenntnisnahme melden; ausgenommen sind petrochemische Hersteller, die von der zuständigen Industriebehörde anerkannt sind (Erdölverwaltungsgesetz, Artikel 12).
Wie erhält man für jede Sendung die Einfuhrzustimmung?
Lizenzierte Erdöleinfuhrunternehmen müssen vor jeder Sendung bei der Energiebehörde eine Erdöleinfuhrzustimmung beantragen; neben dem üblichen schriftlichen Verfahren kann der Antrag auch über das Online-E-Visa-Prüfsystem der Energiebehörde gestellt werden. Gemäß den Arbeitsvorschriften der Energiebehörde:
- Das Online-E-Visa-Prüfsystem steht ausschließlich lizenzierten Erdöleinfuhrunternehmen zur Verfügung.
- Für die Einfuhr von Benzin oder Diesel muss zunächst ein Einfuhrgenehmigungsdokument des Umweltministeriums (früher Umweltschutzbehörde des Exekutiv-Yuan) eingeholt werden, bevor bei der Energiebehörde die Einfuhrzustimmung beantragt werden kann (Luftreinhaltegesetz, Artikel 39).
- Für die Einfuhr von Naphtha müssen Zusammensetzungsspezifikationen und ein Prüfbericht an die Energiebehörde übermittelt werden.
- Erst nach Erhalt der Zustimmung darf die Sendung beim Zoll angemeldet werden; die angemeldete Menge darf die genehmigte Menge nicht übersteigen.
- Vor der Beantragung der Erdöleinfuhr muss zunächst der Erdölfonds an das Ministerium für Wirtschaftliche Angelegenheiten entrichtet werden (Erdölverwaltungsgesetz, Artikel 35; der Satz wurde auf dieser Seite nicht überprüft, daher wird kein Betrag angegeben).
Kann man ohne Lizenz Erdöl importieren?
Nein — nicht als regulären, laufenden Import. Wer keine Lizenz als Erdöleinfuhrunternehmen besitzt, kann bei der Energiebehörde eine Sonderimportgenehmigung nur unter den fünf in Artikel 13 des Erdölverwaltungsgesetzes aufgeführten Umständen schriftlich beantragen (Industrien, die petrochemische Rohstoffe herstellen, können zusätzlich nach Artikel 12 eine Sonderimportgenehmigung für Erdölprodukte zur Verwendung als eigenen Rohstoff beantragen). Die fünf Umstände nach Artikel 13 lauten wie folgt:
- Öl für Testläufe in Raffinerien.
- Öl für Testläufe in petrochemischen Anlagen.
- Öl für Forschung und Tests.
- Erdölprodukte für besondere Zwecke, die im Inland nicht hergestellt werden und für die keine vergleichbare Spezifikation verfügbar ist.
- Andere Erdölprodukte als Benzin und Diesel, verpackt in Behältern mit 1 Kilogramm oder weniger.
Die Arbeitsvorschriften der Energiebehörde legen fest, dass das Online-E-Visa auf lizenzierte Unternehmen beschränkt ist; Anträge auf Sonderimportgenehmigung müssen weiterhin schriftlich bei der Energiebehörde eingereicht werden und können nicht durch das Online-System ersetzt werden.
Welche Steuern fallen bei der Einfuhr von Mineralölprodukten an?
Neben dem Zoll unterliegt die Einfuhr von Mineralölprodukten auch der Verbrauchsteuer. Die gesetzlichen Steuerbeträge nach Artikel 10 des Verbrauchsteuergesetzes sind wie folgt; der Exekutiv-Yuan kann sie um bis zu 50% erhöhen oder senken. Die tatsächlich zu zahlende Steuer richtet sich nach der Festsetzung durch den Zoll.
| Mineralölprodukt | Gesetzlicher Verbrauchsteuerbetrag |
|---|---|
| Benzin | NT$6 830 je Kiloliter |
| Diesel | NT$3 990 je Kiloliter |
| Kerosin | NT$4 250 je Kiloliter |
| Flugkraftstoff | NT$610 je Kiloliter |
| Heizöl | NT$110 je Kiloliter |
| Flüssiggas | NT$690 je metrische Tonne |
Wie prüft man den Zolltarif?
Laut den offenen Zolltarifdaten der Zollverwaltung (die Datei selbst ist undatiert; der Zeitstempel der Serverdatei lautet 2025-04-24) beträgt der Zollsatz in Spalte 1 für Benzin 2710.12.10.00-1, Diesel 2710.19.39.00-1 und Flüssiggas 2711.19.10.00-3 jeweils 0%, und der Einfuhrvorschriftencode ist bei allen drei 255. Bitte überprüfen Sie vor der Einfuhr die aktuellen Daten Position für Position über die Zolltarifabfrage der Zollverwaltung.
Was passiert, wenn man ohne Lizenz Erdöl importiert?
Die Einfuhr von Erdöl ohne eine erlangte Lizenz als Erdöleinfuhrunternehmen und ohne Sonderimportgenehmigung wird nach Artikel 39 des Erdölverwaltungsgesetzes bestraft:
Es wird eine Geldbuße von NT$2 000 000 bis NT$10 000 000 verhängt, und das eingeführte Erdöl wird eingezogen; führt dies zu einer Gemeingefahr, wird der Täter mit bis zu 3 Jahren Freiheitsstrafe, Haft oder einer Geldstrafe von NT$1 000 000 bis NT$5 000 000 belegt, die allein oder zusätzlich zur Freiheitsstrafe verhängt werden kann. Begeht eine juristische Person diese Straftat, wird neben der Bestrafung der handelnden verantwortlichen Person dieselbe Geldstrafe auch gegen die juristische Person verhängt.
Kann man Benzin per Sammelversand, Kurier oder Post versenden?
Nein, so sollte es nicht versendet werden. Artikel 37 der Postbehandlungsvorschriften verbietet den Versand von leicht entzündlichen, explosiven oder anderen gefährlichen Gegenständen; Benzin, Diesel und die übrigen Mineralölprodukte innerhalb der acht Kategorien fallen unter den Einfuhrvorschriftencode 255 und benötigen für die Einfuhr die Zustimmung der Energiebehörde, während Artikel 3 der Vorschriften über die Zollabfertigung von Seefracht-Expresssendungen kontrollierte Waren und ähnliche Gegenstände von der Abfertigung in der Seefracht-Expresszone ausschließt (die Vorschriften definieren nicht, ob Mineralölprodukte als kontrollierte Waren gelten). Die Einfuhr von Erdöl ohne Lizenz und ohne Sonderimportgenehmigung unterliegt den Strafen nach Artikel 39 des Erdölverwaltungsgesetzes.
Bestimmungen zum Sammelversand von HowBridge
In den häufig gestellten Fragen von HowBridge sind Gefahrgut (leicht entzündlich und explosiv) als Artikel aufgeführt, deren Einfuhr nach Taiwan verboten ist, und die Liste verbotener und beschränkter Einfuhren führt ebenfalls explosive und leicht entzündliche Gegenstände auf. Bitte versenden Sie keine entzündlichen Flüssigkeiten wie Benzin und Diesel.
Welche Schritte sind nötig, um ein Erdöleinfuhrunternehmen zu werden und eine Ölsendung zu importieren?
1Antrag auf Gründungsgenehmigung stellen
Einen Öllagerplan sowie einen Verkaufs- oder Verwendungsplan beifügen und den Antrag ausfüllen, um beim Ministerium für Wirtschaftliche Angelegenheiten die Gründungsgenehmigung als Erdöleinfuhrunternehmen zu beantragen (Erdölverwaltungsgesetz, Artikel 9).
2Unternehmensgründung und Lagereinrichtungen abschließen
Das Unternehmen als Aktiengesellschaft gründen und Öllagereinrichtungen errichten oder anmieten, die die Sicherheitsbevorratungspflicht erfüllen oder übertreffen (Artikel 8).
3Betriebsgenehmigung beantragen
Nach der Unternehmensgründung die Unternehmenslizenz und die Unterlagen zu den Lagereinrichtungen beifügen (bei Miete einen Mietvertragsnachweis), um die Betriebsgenehmigung zu beantragen; der Geschäftsbetrieb darf erst nach Erhalt der Lizenz aufgenommen werden (Artikel 10). Gemäß Artikel 4 und 13 der Gebührenordnung beträgt die Prüfgebühr für den Antrag auf Gründung einer Betriebsgenehmigung als Erdöleinfuhrunternehmen NT$150 000 je Antrag, fällig bei Einreichung; die Lizenzgebühr beträgt NT$2,000, fällig bei Ausstellung der Lizenz.
4Vorbereitende Unterlagen für jedes Mineralölprodukt vorbereiten
Für Benzin und Diesel zunächst das Einfuhrgenehmigungsdokument des Umweltministeriums einholen; für Naphtha Zusammensetzungsspezifikationen und einen Prüfbericht vorbereiten.
5Einfuhrzustimmung für jede Sendung einholen
Vor jeder Sendung bei der Energiebehörde eine Erdöleinfuhrzustimmung beantragen (schriftlich oder über das Online-E-Visa-Prüfsystem) und die Zustimmung (nur einmalig gültig) erhalten.
6Beim Zoll anmelden und Sicherheitsbevorratung aufrechterhalten
Die Sendung mit der Zustimmung beim Zoll anmelden; die Menge darf die genehmigte Menge nicht übersteigen. Während des Betriebs die Sicherheitsbevorratung gemäß Artikel 24 aufrechterhalten.
Was sind gängige Begriffe bei der Erdöleinfuhr?
- Erdöleinfuhrunternehmen
- Eine vom Ministerium für Wirtschaftliche Angelegenheiten genehmigte Aktiengesellschaft, die eine Betriebsgenehmigung besitzt und Erdöl einführt.
- Erdöleinfuhrzustimmung
- Das von der Energiebehörde für jede eingeführte Mineralölsendung ausgestellte Zustimmungsdokument; es kann schriftlich beantragt werden, lizenzierte Unternehmen können es auch über das Online-E-Visa beantragen, gültig nur für eine einmalige Verwendung.
- Sicherheitsbevorratung
- Die Mindestölmenge, die Erdölunternehmen vorhalten müssen; bei Einfuhrunternehmen 60 Tage (25 Tage bei Flüssiggas), Gesamtmenge nicht weniger als 10 000 Kiloliter.
- Einfuhrvorschriftencode 255
- Der Einfuhrvorschriftencode auf einer Zolltarifposition, der anzeigt, dass für die Einfuhr die Zustimmung der Energiebehörde erforderlich ist.
- Sonderimportgenehmigung
- Eine Einzelfalleinfuhr, die von einer unlizenzierten Partei unter den fünf Umständen des Artikels 13 des Erdölverwaltungsgesetzes (oder von einer petrochemischen Rohstoffindustrie nach Artikel 12) schriftlich bei der Energiebehörde beantragt wird.
Was sind die Quellen und der Umfang der Überprüfung?
Die folgenden Quellen wurden am 2026-09-27 abgerufen; Dokumentendatum und Abrufdatum werden getrennt angegeben, und bei Quellen ohne angegebenes Aktualisierungsdatum wird kein Datum nachträglich erfunden.
Amtliche Primärquellen von Regierung und Behörden
- Erdölverwaltungsgesetz | Dokumentendatum: geändert 2023-06-28; Artikel 2 Definitionen, Artikel 8–10 Voraussetzungen und Lizenzierung für Einfuhrunternehmen, Artikel 12 Meldepflicht für Lösungsmittelöl/Schmieröl, Artikel 13 Sonderimportgenehmigung, Artikel 24 Sicherheitsbevorratung, Artikel 39 Strafen.
- Gebührenordnung für Anträge auf Betrieb eines Erdölgeschäfts | Dokumentendatum: geändert 2008-06-18; Artikel 4: Die Prüfgebühr für die Betriebsgenehmigung eines Erdöleinfuhrunternehmens beträgt NT$150 000 je Antrag, die Lizenzgebühr NT$2 000.
- Energiebehörde, Ministerium für Wirtschaftliche Angelegenheiten (MOEA): Elektronisches Visumsverfahren für Erdöleinfuhren | Dokumentendatum: aktualisiert 2024-03-07; die acht Mineralölkategorien nach Einfuhrvorschriftencode 255, Online-E-Visa-Prüfung beschränkt auf lizenzierte Unternehmen, Anlagen für Benzin/Diesel und Naphtha, eine Zustimmung je Verwendung.
- Energiebehörde, Ministerium für Wirtschaftliche Angelegenheiten (MOEA): Antrag auf Erdöl-Sonderimportgenehmigung | Dokumentendatum: aktualisiert 2025-12-24; unlizenzierte Parteien können unter den fünf Umständen des Artikels 13 schriftlich beantragen.
- Energiebehörde, Ministerium für Wirtschaftliche Angelegenheiten (MOEA): Liste der Erdölunternehmen | Dokumentendatum: aktualisiert 2026-07-13; die Liste der Erdöleinfuhrunternehmen umfasst CPC Corporation, Taiwan und Formosa Petrochemical Corporation.
- Luftreinhaltegesetz, Artikel 39 | Dokumentendatum: geändert 2018-08-01; Einführer von Kraftstoffen wie Benzin und Diesel müssen zunächst ein Genehmigungsdokument der zentralen zuständigen Behörde einholen, bevor sie die Einfuhrzustimmung beantragen können.
- Verbrauchsteuergesetz, Artikel 10 | Dokumentendatum: geändert 2025-12-30; gesetzliche Steuerbeträge für Öl- und Gasprodukte, die der Exekutiv-Yuan um bis zu 50% erhöhen oder senken kann.
- Offene Zolltarifdaten der Zollverwaltung | Dokumentendatum: nicht angegeben (Zeitstempel der Serverdatei 2025-04-24); Zollsätze der Spalte 1 und Einfuhrvorschriftencodes für die Zolltarifpositionen von Benzin, Diesel und Flüssiggas in Kapitel 27.
- Postbehandlungsvorschriften, Artikel 37 | Dokumentendatum: geändert 2022-05-27; leicht entzündliche, explosive oder andere gefährliche Gegenstände dürfen nicht per Post versendet werden.
- Vorschriften über die Zollabfertigung von Seefracht-Expresssendungen, Artikel 3 | Dokumentendatum: geändert 2026-02-23; kontrollierte Waren und ähnliche Gegenstände dürfen nicht in der Seefracht-Expresszone abgefertigt werden.
- HowBridge FAQ: Welche Gegenstände können nicht versendet werden | Dokumentendatum: nicht angegeben; die FAQ unserer Website listet Gefahrgut (leicht entzündlich und explosiv) als Artikel auf, deren Einfuhr nach Taiwan verboten ist.
Forschungsliteratur und internationale amtliche Dokumente
Studie zur Regulierung des Wettbewerbsverhaltens von Unternehmen nach vollständiger Liberalisierung des Mineralölmarkts gemäß dem Wettbewerbsgesetz
Der Bericht beschreibt, dass nach Inkrafttreten des Erdölverwaltungsgesetzes im Jahr 2001 eine Aktiengesellschaft die Einfuhr von Mineralölprodukten beantragen konnte, sobald sie über Lagereinrichtungen verfügte, die der Sicherheitsbevorratungspflicht entsprachen, und erst nach Erhalt der Betriebsgenehmigung als Erdöleinfuhrunternehmen tätig werden durfte; dies spiegelt die Situation von 2002 wider, die aktuellen Voraussetzungen richten sich nach dem Erdölverwaltungsgesetz.
Untersuchungsbericht des Control Yuan (Fall zur Lage in der Taiwanstraße und Taiwans Selbstversorgungsgrad bei Nahrungsmitteln)
Der Bericht erwähnt, dass nach dem Erdölverwaltungsgesetz die staatlichen Ölreserven nicht weniger als 30 Tage und die Ölreserven der Unternehmen nicht weniger als 60 Tage betragen müssen; Hauptthema des Berichts ist die Ernährungssicherheit, Erdöl ist nur ein Abschnitt davon.
Studie zur Liberalisierung von Erdölprodukten und zur künftigen Entwicklung des Mineralölmarkts
Erläutert die Reihenfolge der Liberalisierung des taiwanesischen Mineralölmarkts; veröffentlicht vor Inkrafttreten des Erdölverwaltungsgesetzes, sodass die Zahlen im Artikel nur den damaligen Stand widerspiegeln.
IEA Response System for Oil Supply Emergencies
IEA-Mitgliedstaaten müssen Erdölvorräte in Höhe von mindestens 90 Tagen der Nettoeinfuhren halten; Taiwan ist kein IEA-Mitglied, die inländische Sicherheitsbevorratung richtet sich nach Artikel 24 des Erdölverwaltungsgesetzes.
Diese Seite hat den Satz des Erdölfonds und ob für das E-Visa zusätzliche Gebühren anfallen nicht überprüft, daher wird kein Betrag angegeben; bei der Verbrauchsteuer wird nur der gesetzliche Steuerbetrag aufgeführt, ob der Exekutiv-Yuan ihn angepasst hat, wurde nicht überprüft. Die Zahlen aus der Forschungsliteratur spiegeln nur den jeweiligen Zeitpunkt der Forschung wider.
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