Wie hoch ist der Einfuhrzoll für Kapitel 93 „Waffen und Munition; Teile davon und Zubehör“? Zollsätze und Einfuhrbestimmungen für 29 Positionen
Kurzantwort: Wie viel Zoll fällt in Kapitel 93 an?
Kapitel 93 „Waffen und Munition; Teile davon und Zubehör“ umfasst insgesamt 29 Zolltarifpositionen; der häufigste Spalte-1-Zollsatz ist 0%.Davon liegen 16 Positionen bei 0 % (55.2 %), der höchste Wertzollsatz beträgt 5 %.26 Positionen sind mit einem Code für Einfuhrbestimmungen versehen; am häufigsten ist 363 (19 Positionen).Bei der Einfuhr wird zusätzlich Mehrwertsteuer auf den Zollwert zuzüglich Zoll (sowie ggf. Verbrauchsteuer, Tabak- und Alkoholsteuer usw.) erhoben; die Regelung zur Kleinbetragsbefreiung finden Sie in den FAQ unten. Der tatsächlich zu zahlende Steuerbetrag wird vom Zoll endgültig festgesetzt.
Wie verteilen sich die Tarifsätze der Positionen in Kapitel 93?
- 0 % 16
- über 0 % bis 5 % 13
- über 5 % bis 10 % 0
- über 10 % 0
- Mengenzoll oder andere Berechnungsmethoden 0
Berechnet nach dem Spalte-1-Zollsatz jeder Position, insgesamt 29 Positionen. Datenquelle: HowBridge-Zolltarifdatenbank (synchronisiert mit den Zolltarifdaten der Zollverwaltung des Finanzministeriums), zusammengestellt am 2026-09-16.
Welche Codes für Einfuhrbestimmungen kommen in Kapitel 93 häufig vor?
Der Code für Einfuhrbestimmungen ist bei der jeweiligen Position vermerkt und steht für Prüfungen, Quarantänen, Genehmigungen oder Kontrollen für Waren aus Festlandchina, die vor der Einfuhr möglicherweise erforderlich sind. Ein Code kann sich nur auf einen Teil der unter der Position erfassten Waren beziehen; klicken Sie auf die Position, um die vollständige Erläuterung zu sehen. Ist bei einer Position kein Code vermerkt, bedeutet dies, dass die Einfuhr aus handelspolitischer Sicht zulässig ist und keine Genehmigung ausgestellt werden muss – dies bedeutet jedoch nicht, dass Prüfung, Quarantäne oder Steuern entfallen.
363
Genehmigung der Nationalpolizei erforderlich.
19 Positionen
MW0
Waren aus Festlandchina: Import verboten.
4 Positionen
641
Genehmigung des Verteidigungsministeriums erforderlich.
3 Positionen
362
An approval from the local city or county police administration is required.
2 Positionen
364
For importation of guns, parts and accessories thereof in which the barrels, slides (cylinders) or actions a…
2 Positionen
MW0 bedeutet nicht, dass generell nichts versandt werden darf. MW0 = Einfuhr aus Festlandchina verboten. Ausnahme: Waren aus Festlandchina der Kapitel 25–97 dürfen in kleinen Mengen ohne Einfuhrgenehmigung eingeführt werden, wenn die gesamte Anmeldung einen CIF-Wert von höchstens NT$32.000 hat und jedes Einzelprodukt höchstens 24 Stück umfasst (40 kg, falls nicht zählbar; ein Einzelprodukt wird nach der Modellnummer bestimmt, ohne Modellnummer nach der einzelnen Position der Anmeldung, und darf nicht nach Größe, Spezifikation oder Farbe aufgeteilt werden; Steine der Position 6802 und Fliesen der Position 6907 müssen beide Grenzen, 24 Stück und 40 kg, einhalten). Ausgenommen sind Elektromotorräder, Elektrofahrräder und deren Steuergeräte (Warennummern 8711.60.10, 8711.60.20 und 8543.70.99.50); die Kapitel 1–24 fallen nicht darunter. Prüfung, Quarantäne und andere Einfuhrvorschriften sind weiterhin gesondert einzuhalten. Dies bedeutet keine Steuerbefreiung.
Welche Zolltarifpositionen gibt es in Kapitel 93?
9301 軍用武器,不包括轉輪槍、手槍及第9307節之武器
- 93011000006Artillery weapons(for example,gun,howitzers and mortars)0%
- 93012000004Rocket launchers; flame-throwers; grenade launchers; torpedo tubes and similar projectors0%
- 93019000009Other military weapons0%
9302 轉輪槍及手槍,不包括第9303及9304節所列者
9303 其他火器及類似以點燃爆炸性火藥所操作之裝置(例如︰獵槍、來福槍、前膛裝填火器、信號槍及其他僅用於發射信號彈之裝置、發射空包彈之手槍、轉輪槍、獵獲用無痛捕殺器具及撇纜槍)
- 93031000004Muzzle-loading firearms0%
- 93032000002Other sporting, hunting or target-shooting shotguns, including combination shotgun-rifles5%
- 93033000000Other sporting, hunting or target-shooting rifles5%
- 93039010005Line-throwing guns0%
- 93039090106Simulation gun0%
- 93039090909Other aiticles of heading 93030%
9304 其他武器(例如︰彈簧、空氣或瓦斯槍枝、警棍),不包括第9307節所列者
- 93040000103Stick knife; brass knuckles; steel (iron) whip5%
- 93040000201Aerosol spray cans containing tear gas5%
- 93040000309Truncheons5%
- 93040000407Spring, air or gas guns and pistols, of shooting kinetic energy less than 20 J/per square centimeter5%
- 93040000906Other arms (for example, spring, air or gas guns and pistols ), excluding those of heading 93.075%
9305 第9301至9304節物品之零件及附件
- 93051000002Parts and accessories of revolvers or pistols0%
- 93052010008Shotgun barrels5%
- 93052090001Other parts and accessories of shotguns or rifles of heading 93.030%
- 93059100004Of military weapons of heading 93015%
- 93059900104Parts and accessories of spring, air or gas guns and pistols, of shooting kinetic energy less than 20 J/per square centimeter5%
- 93059900907Other parts and accessories of articles of headings 93.02 to 93.045%
9306 炸彈、手(槍)榴彈、魚雷、地雷、飛彈及類似軍需品與其零件;槍彈、其他彈藥與彈頭及其零件,包括彈丸及彈殼內充填物
- 93062100008Cartridges for shotgun0%
- 93062900000Parts of shotgun cartridges; air gun pellets0%
- 93063010103Cartridges for riveting or similar tools and parts thereof5%
- 93063010201Cartridges for captive-bolt humane killers and parts thereof5%
- 93063090008Other cartridges and parts thereof0%
- 93069000004Other articles of heading 93.060%
9307 劍、短厚彎刀、刺刀、矛與類似武器及其零件與鞘
- 93070000100Samurai swords, double knives, thrusters, daggers, various darts & knives, sweep knives (not inclusive of knives for agricultural application), pen knives and snake knives0%
- 93070000903Other swords, cutlasses, bayonets, lances and similar arms and parts thereof and scabbards and sheaths therefor0%
Was unterscheidet die Zollsätze der Spalten 1, 2 und 3 im Zolltarif?
Nach Allgemeiner Vorschrift 2 des Zolltarifs sind die Zollsätze in 3 Spalten gegliedert: Spalte 1 gilt für eingeführte Waren aus Mitgliedern der Welthandelsorganisation (WTO) oder aus Ländern bzw. Gebieten, die Taiwan Gegenseitigkeit gewähren; Spalte 2 gilt nur für zwei „besondere“ Arten eingeführter Waren: bestimmte Waren aus am wenigsten entwickelten Ländern oder Entwicklungsländern bzw. -gebieten, oder bestimmte Waren aus Ländern oder Gebieten, mit denen Taiwan ein Freihandelsabkommen oder ein Wirtschaftskooperationsabkommen geschlossen hat; nur wenn keine der beiden ersten Spalten anwendbar ist, gilt Spalte 3. Sind sowohl Spalte 1 als auch Spalte 2 anwendbar, gilt der niedrigere Zollsatz. Die Volksrepublik China ist WTO-Mitglied, weshalb grundsätzlich Spalte 1 gilt; Spalte 2 gilt für Festlandchina nur für Waren der ECFA-Frühernteliste (Early Harvest List).
Die Kapitel- und Positionsseiten dieser Website zeigen den Spalte-1-Zollsatz. Spalte 2 kennzeichnet im Zolltarif die berechtigten Länder mit Ländercodes, zum Beispiel „zollfrei (PA, GT, NI, SV, HN, NZ, SG)“; diese Codes sind lediglich Vermerke im Zolltarif, und einige der zugrunde liegenden Abkommen wurden inzwischen ausgesetzt oder beendet (z. B. Nicaragua, El Salvador, Honduras) – maßgeblich für die tatsächliche Anwendung sind die Bekanntmachungen der Zollverwaltung. Für geringfügige Postsendungen gilt eine gesonderte Regelung: Übersteigt der Zollwert die Freigrenze, wird – mit Ausnahme von Tabak, Alkohol und Waren mit Zollkontingent – ein Zollsatz von 5 % erhoben; übersteigt jedoch ein einzelner Artikel oder die Summe der Waren derselben Position NT$ 2.000, gilt dies nicht mehr als geringfügige Sendung, und es wird nach dem jeweiligen Positions-Zollsatz besteuert (Allgemeine Vorschrift 5; Art. 8 und 9 der Verordnung über die Zollabfertigung von Post-Ein- und -Ausfuhrsendungen). Diese 5-%-Regelung gilt nur für Postsendungen und Reisende; Kuriersendungen werden nach dem jeweiligen Positions-Zollsatz berechnet.
Häufig gestellte Fragen
- Zoll: Bei Wertzoll-Positionen Zollwert × Zollsatz, bei Mengenzoll-Positionen Berechnung nach Menge oder Gewicht (bei Einfuhr aus der Volksrepublik China gilt grundsätzlich Spalte 1).
- Mehrwertsteuer: Bemessungsgrundlage ist der Zollwert zuzüglich Zoll; die Erhebung erfolgt durch den Zoll als Einzugsstelle (Art. 20 und Art. 41 des Gesetzes über die Mehrwertsteuer und die Nicht-Mehrwertsteuer-Geschäftssteuer); bei Waren, die zusätzlich der Verbrauchsteuer oder der Tabak- und Alkoholsteuer unterliegen, wird die Bemessungsgrundlage entsprechend erhöht.
- Außenhandelsförderungsgebühr: Die gesetzliche Obergrenze beträgt 4,25 pro 10.000 des Warenwerts (Art. 21 des Außenhandelsgesetzes); derzeit werden 4 pro 10.000 des Zollwerts erhoben, wobei Beträge bis NT$ 100 nicht erhoben werden.
- Wird die Steuerbefreiung für denselben Steuerpflichtigen im selben Halbjahr (Januar–Juni oder Juli–Dezember) mehr als 6-mal in Anspruch genommen, entfällt die Befreiung für weitere Einfuhren in diesem Zeitraum (Anordnung des Finanzministeriums Tai-Cai-Guan-Zi Nr. 1061011007 vom 26. Mai des 106. Jahres der Republik China (2017)).
- Eine Kuriersendung darf nicht aufgeteilt und getrennt angemeldet werden (Art. 14 der Verordnung über die Zollabfertigung von Luftkuriersendungen).
- Überschreitet eine Postsendung die Freigrenze, wird der gesamte Betrag besteuert, nicht nur der übersteigende Teil (Art. 8 der Verordnung über die Zollabfertigung von Post-Ein- und -Ausfuhrsendungen).
Woher stammen die Rechtsgrundlagen und Daten dieser Seite?
- Art. 3 des Zollgesetzes: Die Erhebung des Zolls und die Einreihung ein- und ausgeführter Waren richten sich, soweit das Zollgesetz nichts anderes bestimmt, nach dem Zolltarif; der Zolltarif wird zudem in einem gesonderten Gesetzgebungsverfahren erlassen und veröffentlicht.
- Zolltarif für Einfuhrwaren (Customs Import Tariff) (laut Nationaler Rechtsdatenbank zuletzt geändert am 28. Januar des 115. Jahres der Republik China (2026)): Allgemeine Vorschrift 2 zu den drei Zollsatzspalten, Allgemeine Vorschrift 5 zu geringfügigen Postsendungen, Allgemeine Vorschriften für die Auslegung 1 bis 6.
- Art. 21 des Zollgesetzes und die Durchführungsverordnung zur verbindlichen Tarifauskunft für eingeführte Waren: Beantragung einer verbindlichen Tarifauskunft vor der Einfuhr.
- Art. 20 des Gesetzes über die Mehrwertsteuer und die Nicht-Mehrwertsteuer-Geschäftssteuer: Bei eingeführten Waren wird die Mehrwertsteuer auf den Zollwert zuzüglich Einfuhrzoll berechnet; Art. 41: Die Mehrwertsteuer auf eingeführte Waren wird vom Zoll als Einzugsstelle erhoben.
- Verordnung über die Zollabfertigung von Post-Ein- und -Ausfuhrsendungen, Art. 7, 8, 9, 11 und 12: Steuerbefreiung bis NT$ 2.000, Vollbesteuerung bei Überschreitung, Definition geringfügiger Sendungen, Zusammenrechnung von Postsendungen desselben Absenders an denselben Empfänger mit demselben Ankunftsdatum, keine Steuerbefreiung mehr nach mehr als 6 Inanspruchnahmen je Halbjahr.
- Bekanntmachung des Wirtschaftsministeriums Jing-Mao-Zi Nr. 11104603570 vom 19. August des 111. Jahres der Republik China (2022): Regelung zur Befreiung von der Einfuhrgenehmigung für kleine Mengen von Waren aus Festlandchina; Bekanntmachung Jing-Mao-Zi Nr. 111046035701 vom selben Tag: ausgeschlossene Warenpositionen.
- Bekanntmachung des Finanzministeriums Tai-Cai-Guan-Zi Nr. 1061018778 vom 7. September des 106. Jahres der Republik China (2017): Steuerbefreiung bei einem Zollwert der Sendung von höchstens NT$ 2.000; Anordnung des Finanzministeriums Tai-Cai-Guan-Zi Nr. 1061011007 vom 26. Mai des 106. Jahres der Republik China (2017): Keine Steuerbefreiung mehr nach mehr als 6 Inanspruchnahmen je Halbjahr.
- Allgemeine Erläuterungen der Ausgabe des 112. Jahres der Republik China (2023) des von der Zollverwaltung des Finanzministeriums herausgegebenen „Zusammengefassten Klassifikationsverzeichnisses für Ein- und Ausfuhrwaren gemäß dem Zolltarif der Republik China“: 21 Abschnitte, 97 Kapitel (Kapitel 77 als reserviert freigehalten), Kapitel 98 zusätzlich zur HS-Klassifikation eingeführt, sowie 8-stellige Zolltarifnummern, 10-stellige Klassifikation für Handelsverwaltung und Statistik, zuzüglich 1 Prüfziffer.
- International Trade Administration des Wirtschaftsministeriums, „Tabelle der Codes für Einfuhrbestimmungen“: Ein leeres Feld bei den Einfuhrbestimmungen bedeutet „zulässig (Genehmigung entfällt)“.
Nutzungshinweis: Die Statistiken auf dieser Seite werden aus der HowBridge-Zolltarifdatenbank zusammengestellt und dienen nur als Orientierung. Maßgeblich für Positionszuordnung, anwendbaren Zollsatz und Einfuhrbestimmungen sind die Bekanntmachungen der Zollverwaltung des Finanzministeriums und des International Trade Administration des Wirtschaftsministeriums sowie die endgültige Festsetzung durch den Zoll. Diese Seite stellt keine Einzelfall-Tarifeinreihung dar.
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