Wie hoch ist der Einfuhrzoll für Kapitel 93 „Waffen und Munition; Teile davon und Zubehör“? Zollsätze und Einfuhrbestimmungen für 29 Positionen

Kurzantwort: Wie viel Zoll fällt in Kapitel 93 an?

Kapitel 93 „Waffen und Munition; Teile davon und Zubehör“ umfasst insgesamt 29 Zolltarifpositionen; der häufigste Spalte-1-Zollsatz ist 0%.Davon liegen 16 Positionen bei 0 % (55.2 %), der höchste Wertzollsatz beträgt 5 %.26 Positionen sind mit einem Code für Einfuhrbestimmungen versehen; am häufigsten ist 363 (19 Positionen).Bei der Einfuhr wird zusätzlich Mehrwertsteuer auf den Zollwert zuzüglich Zoll (sowie ggf. Verbrauchsteuer, Tabak- und Alkoholsteuer usw.) erhoben; die Regelung zur Kleinbetragsbefreiung finden Sie in den FAQ unten. Der tatsächlich zu zahlende Steuerbetrag wird vom Zoll endgültig festgesetzt.

Wie verteilen sich die Tarifsätze der Positionen in Kapitel 93?

Berechnet nach dem Spalte-1-Zollsatz jeder Position, insgesamt 29 Positionen. Datenquelle: HowBridge-Zolltarifdatenbank (synchronisiert mit den Zolltarifdaten der Zollverwaltung des Finanzministeriums), zusammengestellt am 2026-09-16.

Welche Codes für Einfuhrbestimmungen kommen in Kapitel 93 häufig vor?

Der Code für Einfuhrbestimmungen ist bei der jeweiligen Position vermerkt und steht für Prüfungen, Quarantänen, Genehmigungen oder Kontrollen für Waren aus Festlandchina, die vor der Einfuhr möglicherweise erforderlich sind. Ein Code kann sich nur auf einen Teil der unter der Position erfassten Waren beziehen; klicken Sie auf die Position, um die vollständige Erläuterung zu sehen. Ist bei einer Position kein Code vermerkt, bedeutet dies, dass die Einfuhr aus handelspolitischer Sicht zulässig ist und keine Genehmigung ausgestellt werden muss – dies bedeutet jedoch nicht, dass Prüfung, Quarantäne oder Steuern entfallen.

363 Genehmigung der Nationalpolizei erforderlich. 19 Positionen
MW0 Waren aus Festlandchina: Import verboten. 4 Positionen
641 Genehmigung des Verteidigungsministeriums erforderlich. 3 Positionen
362 An approval from the local city or county police administration is required. 2 Positionen
364 For importation of guns, parts and accessories thereof in which the barrels, slides (cylinders) or actions a… 2 Positionen

MW0 bedeutet nicht, dass generell nichts versandt werden darf. MW0 = Einfuhr aus Festlandchina verboten. Ausnahme: Waren aus Festlandchina der Kapitel 25–97 dürfen in kleinen Mengen ohne Einfuhrgenehmigung eingeführt werden, wenn die gesamte Anmeldung einen CIF-Wert von höchstens NT$32.000 hat und jedes Einzelprodukt höchstens 24 Stück umfasst (40 kg, falls nicht zählbar; ein Einzelprodukt wird nach der Modellnummer bestimmt, ohne Modellnummer nach der einzelnen Position der Anmeldung, und darf nicht nach Größe, Spezifikation oder Farbe aufgeteilt werden; Steine der Position 6802 und Fliesen der Position 6907 müssen beide Grenzen, 24 Stück und 40 kg, einhalten). Ausgenommen sind Elektromotorräder, Elektrofahrräder und deren Steuergeräte (Warennummern 8711.60.10, 8711.60.20 und 8543.70.99.50); die Kapitel 1–24 fallen nicht darunter. Prüfung, Quarantäne und andere Einfuhrvorschriften sind weiterhin gesondert einzuhalten. Dies bedeutet keine Steuerbefreiung.

Welche Zolltarifpositionen gibt es in Kapitel 93?

9301 軍用武器,不包括轉輪槍、手槍及第9307節之武器

9302 轉輪槍及手槍,不包括第9303及9304節所列者

9303 其他火器及類似以點燃爆炸性火藥所操作之裝置(例如︰獵槍、來福槍、前膛裝填火器、信號槍及其他僅用於發射信號彈之裝置、發射空包彈之手槍、轉輪槍、獵獲用無痛捕殺器具及撇纜槍)

9304 其他武器(例如︰彈簧、空氣或瓦斯槍枝、警棍),不包括第9307節所列者

9305 第9301至9304節物品之零件及附件

9306 炸彈、手(槍)榴彈、魚雷、地雷、飛彈及類似軍需品與其零件;槍彈、其他彈藥與彈頭及其零件,包括彈丸及彈殼內充填物

9307 劍、短厚彎刀、刺刀、矛與類似武器及其零件與鞘

Was unterscheidet die Zollsätze der Spalten 1, 2 und 3 im Zolltarif?

Nach Allgemeiner Vorschrift 2 des Zolltarifs sind die Zollsätze in 3 Spalten gegliedert: Spalte 1 gilt für eingeführte Waren aus Mitgliedern der Welthandelsorganisation (WTO) oder aus Ländern bzw. Gebieten, die Taiwan Gegenseitigkeit gewähren; Spalte 2 gilt nur für zwei „besondere“ Arten eingeführter Waren: bestimmte Waren aus am wenigsten entwickelten Ländern oder Entwicklungsländern bzw. -gebieten, oder bestimmte Waren aus Ländern oder Gebieten, mit denen Taiwan ein Freihandelsabkommen oder ein Wirtschaftskooperationsabkommen geschlossen hat; nur wenn keine der beiden ersten Spalten anwendbar ist, gilt Spalte 3. Sind sowohl Spalte 1 als auch Spalte 2 anwendbar, gilt der niedrigere Zollsatz. Die Volksrepublik China ist WTO-Mitglied, weshalb grundsätzlich Spalte 1 gilt; Spalte 2 gilt für Festlandchina nur für Waren der ECFA-Frühernteliste (Early Harvest List).

Ein aufgeschlagenes Zolltarifbuch und eine Zollsatztabelle auf einem Tisch, daneben eine Lupe und ein zur Zollabfertigung bereitstehender Karton
Der Zollsatz einer Position muss zusammen mit der anwendbaren Spalte und den Einfuhrbestimmungen betrachtet werden.

Die Kapitel- und Positionsseiten dieser Website zeigen den Spalte-1-Zollsatz. Spalte 2 kennzeichnet im Zolltarif die berechtigten Länder mit Ländercodes, zum Beispiel „zollfrei (PA, GT, NI, SV, HN, NZ, SG)“; diese Codes sind lediglich Vermerke im Zolltarif, und einige der zugrunde liegenden Abkommen wurden inzwischen ausgesetzt oder beendet (z. B. Nicaragua, El Salvador, Honduras) – maßgeblich für die tatsächliche Anwendung sind die Bekanntmachungen der Zollverwaltung. Für geringfügige Postsendungen gilt eine gesonderte Regelung: Übersteigt der Zollwert die Freigrenze, wird – mit Ausnahme von Tabak, Alkohol und Waren mit Zollkontingent – ein Zollsatz von 5 % erhoben; übersteigt jedoch ein einzelner Artikel oder die Summe der Waren derselben Position NT$ 2.000, gilt dies nicht mehr als geringfügige Sendung, und es wird nach dem jeweiligen Positions-Zollsatz besteuert (Allgemeine Vorschrift 5; Art. 8 und 9 der Verordnung über die Zollabfertigung von Post-Ein- und -Ausfuhrsendungen). Diese 5-%-Regelung gilt nur für Postsendungen und Reisende; Kuriersendungen werden nach dem jeweiligen Positions-Zollsatz berechnet.

Häufig gestellte Fragen

Welche Steuern fallen bei der Einfuhr von Waren aus Kapitel 93 nach Taiwan an?
In der Regel fallen drei Abgaben an:
  • Zoll: Bei Wertzoll-Positionen Zollwert × Zollsatz, bei Mengenzoll-Positionen Berechnung nach Menge oder Gewicht (bei Einfuhr aus der Volksrepublik China gilt grundsätzlich Spalte 1).
  • Mehrwertsteuer: Bemessungsgrundlage ist der Zollwert zuzüglich Zoll; die Erhebung erfolgt durch den Zoll als Einzugsstelle (Art. 20 und Art. 41 des Gesetzes über die Mehrwertsteuer und die Nicht-Mehrwertsteuer-Geschäftssteuer); bei Waren, die zusätzlich der Verbrauchsteuer oder der Tabak- und Alkoholsteuer unterliegen, wird die Bemessungsgrundlage entsprechend erhöht.
  • Außenhandelsförderungsgebühr: Die gesetzliche Obergrenze beträgt 4,25 pro 10.000 des Warenwerts (Art. 21 des Außenhandelsgesetzes); derzeit werden 4 pro 10.000 des Zollwerts erhoben, wobei Beträge bis NT$ 100 nicht erhoben werden.
Für Kleinsendungen gilt zusätzlich eine Steuerbefreiungsgrenze, siehe die nächste Frage.
Gibt es für Kleinsendungen eine Steuerbefreiungsgrenze? Wie wird bei Überschreitung besteuert?
Ja. Beträgt der Zollwert einer Sendung höchstens NT$ 2.000, sind Zoll sowie die vom Zoll miterhobene Mehrwertsteuer und Verbrauchsteuer befreit; ausgenommen sind Tabak und Alkohol sowie landwirtschaftliche Erzeugnisse mit Zollkontingent (Bekanntmachung des Finanzministeriums Tai-Cai-Guan-Zi Nr. 1061018778 vom 7. September des 106. Jahres der Republik China (2017); für Postsendungen siehe zusätzlich Art. 7 der Verordnung über die Zollabfertigung von Post-Ein- und -Ausfuhrsendungen). Drei Punkte sind zu beachten:
  • Wird die Steuerbefreiung für denselben Steuerpflichtigen im selben Halbjahr (Januar–Juni oder Juli–Dezember) mehr als 6-mal in Anspruch genommen, entfällt die Befreiung für weitere Einfuhren in diesem Zeitraum (Anordnung des Finanzministeriums Tai-Cai-Guan-Zi Nr. 1061011007 vom 26. Mai des 106. Jahres der Republik China (2017)).
  • Eine Kuriersendung darf nicht aufgeteilt und getrennt angemeldet werden (Art. 14 der Verordnung über die Zollabfertigung von Luftkuriersendungen).
  • Überschreitet eine Postsendung die Freigrenze, wird der gesamte Betrag besteuert, nicht nur der übersteigende Teil (Art. 8 der Verordnung über die Zollabfertigung von Post-Ein- und -Ausfuhrsendungen).
Wie viele Positionen in Kapitel 93 unterliegen einem Zollsatz von 0 %?
Von den 29 Positionen dieses Kapitels haben 16 Positionen einen Spalte-1-Zollsatz von 0 % (55.2 %). 0 % bedeutet nur, dass kein Zoll anfällt: Bei der Einfuhr ist grundsätzlich weiterhin Mehrwertsteuer zu berechnen (zur Kleinbetragsbefreiung siehe vorherige Frage), und die bei der Position vermerkten Einfuhrbestimmungen (Prüfung, Quarantäne, Genehmigungsdokumente) entfallen dadurch nicht.
Können Waren aus Kapitel 93 aus der Volksrepublik China nach Taiwan versandt werden?
Das muss für jede Position einzeln geprüft werden. In diesem Kapitel sind 4 Positionen mit MW0 (Einfuhr von Waren aus Festlandchina nicht zulässig) versehen, aber MW0 bedeutet nicht, dass generell nichts versandt werden darf. MW0 = Einfuhr aus Festlandchina verboten. Ausnahme: Waren aus Festlandchina der Kapitel 25–97 dürfen in kleinen Mengen ohne Einfuhrgenehmigung eingeführt werden, wenn die gesamte Anmeldung einen CIF-Wert von höchstens NT$32.000 hat und jedes Einzelprodukt höchstens 24 Stück umfasst (40 kg, falls nicht zählbar; ein Einzelprodukt wird nach der Modellnummer bestimmt, ohne Modellnummer nach der einzelnen Position der Anmeldung, und darf nicht nach Größe, Spezifikation oder Farbe aufgeteilt werden; Steine der Position 6802 und Fliesen der Position 6907 müssen beide Grenzen, 24 Stück und 40 kg, einhalten). Ausgenommen sind Elektromotorräder, Elektrofahrräder und deren Steuergeräte (Warennummern 8711.60.10, 8711.60.20 und 8543.70.99.50); die Kapitel 1–24 fallen nicht darunter. Prüfung, Quarantäne und andere Einfuhrvorschriften sind weiterhin gesondert einzuhalten. Dies bedeutet keine Steuerbefreiung.
Wie bestimme ich innerhalb desselben Kapitels, zu welcher Position meine Ware gehört?
Nach den Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung (General Rules for the Interpretation, GRI) des Zolltarifs dienen die Titel der Abschnitte und Kapitel nur zur Orientierung; für die Einreihung sind der Wortlaut der Position sowie die Anmerkungen zu Abschnitten und Kapiteln maßgeblich (Regel 1). Enthalten Positionswortlaut und Anmerkungen keine Regelung, gelten der Reihe nach: unvollständige Waren und Mischungen (Regel 2), Vorrang der spezifischeren Beschreibung, des wesentlichen Charakters bzw. der zuletzt in Betracht kommenden Position (Regel 3) sowie die ähnlichste Position (Regel 4); für Behälter und Verpackungen gilt zusätzlich Regel 5. Bei weiterer Unterteilung in „Unterpositionen“ dürfen nach Regel 6 nur Unterpositionen derselben Gliederungsebene verglichen werden. Bestehen weiterhin Zweifel, kann der Steuerpflichtige oder sein Vertreter vor der Einfuhr der Ware beim Zoll eine verbindliche Tarifauskunft beantragen; der Zoll antwortet schriftlich (Art. 21 des Zollgesetzes). Entspricht die tatsächlich eingeführte Ware der im Vorabbescheid beurteilten Ware, hat der Zoll die im Vorabbescheid genannte Position anzuwenden, es sei denn, der Antragsteller hat fehlerhafte oder unwahre Angaben gemacht (Art. 10 der Durchführungsverordnung zur verbindlichen Tarifauskunft für eingeführte Waren).

Woher stammen die Rechtsgrundlagen und Daten dieser Seite?

Nutzungshinweis: Die Statistiken auf dieser Seite werden aus der HowBridge-Zolltarifdatenbank zusammengestellt und dienen nur als Orientierung. Maßgeblich für Positionszuordnung, anwendbaren Zollsatz und Einfuhrbestimmungen sind die Bekanntmachungen der Zollverwaltung des Finanzministeriums und des International Trade Administration des Wirtschaftsministeriums sowie die endgültige Festsetzung durch den Zoll. Diese Seite stellt keine Einzelfall-Tarifeinreihung dar.

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