Wie hoch ist der Einfuhrzoll für Kapitel 33 „Ätherische Öle und Resinoide; Zubereitungen der Riechstoff-, Körperpflege- oder Schönheitsmittelindustrie“? Zollsätze und Einfuhrbestimmungen für 58 Positionen
Kurzantwort: Wie viel Zoll fällt in Kapitel 33 an?
Kapitel 33 „Ätherische Öle und Resinoide; Zubereitungen der Riechstoff-, Körperpflege- oder Schönheitsmittelindustrie“ umfasst insgesamt 58 Zolltarifpositionen; der häufigste Spalte-1-Zollsatz ist 0%.Davon liegen 42 Positionen bei 0 % (72.4 %), der höchste Wertzollsatz beträgt 20 %.21 Positionen sind mit einem Code für Einfuhrbestimmungen versehen; am häufigsten ist 508 (9 Positionen).Bei der Einfuhr wird zusätzlich Mehrwertsteuer auf den Zollwert zuzüglich Zoll (sowie ggf. Verbrauchsteuer, Tabak- und Alkoholsteuer usw.) erhoben; die Regelung zur Kleinbetragsbefreiung finden Sie in den FAQ unten. Der tatsächlich zu zahlende Steuerbetrag wird vom Zoll endgültig festgesetzt.
Wie verteilen sich die Tarifsätze der Positionen in Kapitel 33?
- 0 % 42
- über 0 % bis 5 % 13
- über 5 % bis 10 % 0
- über 10 % 3
- Mengenzoll oder andere Berechnungsmethoden 0
Berechnet nach dem Spalte-1-Zollsatz jeder Position, insgesamt 58 Positionen. Datenquelle: HowBridge-Zolltarifdatenbank (synchronisiert mit den Zolltarifdaten der Zollverwaltung des Finanzministeriums), zusammengestellt am 2026-09-16.
Welche Codes für Einfuhrbestimmungen kommen in Kapitel 33 häufig vor?
Der Code für Einfuhrbestimmungen ist bei der jeweiligen Position vermerkt und steht für Prüfungen, Quarantänen, Genehmigungen oder Kontrollen für Waren aus Festlandchina, die vor der Einfuhr möglicherweise erforderlich sind. Ein Code kann sich nur auf einen Teil der unter der Position erfassten Waren beziehen; klicken Sie auf die Position, um die vollständige Erläuterung zu sehen. Ist bei einer Position kein Code vermerkt, bedeutet dies, dass die Einfuhr aus handelspolitischer Sicht zulässig ist und keine Genehmigung ausgestellt werden muss – dies bedeutet jedoch nicht, dass Prüfung, Quarantäne oder Steuern entfallen.
508
Import von Lebensmittelzusatzstoffen erfordert Genehmigung des Gesundheitsministeriums.
9 Positionen
F02
Falls Lebensmittel, Lebensmittelgeräte oder -verpackungen: Importprüfung beantragen.
3 Positionen
503
Import von Humanarzneimitteln erfordert Pharmavertriebslizenz und Arzneimittelzulassung des Gesundheitsminis…
3 Positionen
504
Import von Medizinprodukten erfordert Medizinproduktezulassung des Gesundheitsministeriums.
2 Positionen
522
Import kontrollierter Substanzen erfordert Genehmigung der Lebensmittel- und Arzneimittelbehörde.
1 Positionen
MP1
Waren aus Festlandchina: bedingte Importerlaubnis gemäß der „Liste bedingter Importzulassungen".
1 Positionen
In diesem Kapitel sind 1 Positionen mit C01 oder C02 versehen, die einer verpflichtenden Einfuhrprüfung durch das Bureau of Standards, Metrology and Inspection (BSMI) des Wirtschaftsministeriums unterliegen. Wie Sie feststellen, ob eine Prüfung erforderlich ist, und ob es für den persönlichen Gebrauch eine Prüfbefreiungsgrenze gibt, erfahren Sie im BSMI-Warenprüfungsleitfaden.
Welche Zolltarifpositionen gibt es in Kapitel 33?
3301 精油(巳否含萜者均在內),包括浸膏及淨油;樹脂狀物質;萃取含油樹脂;由油脂、固定油、蠟或類似品中,以萃香法或滲浸法所得之精油濃縮液;精油脫萜所得之萜副產品;精油之水餾液及水溶液
- 33011200006Orange oil0%
- 33011300005Lemon oil0%
- 33011900009Other essential oils of citrus fruit0%
- 33012400002Peppermint (Mentha piperita) oil0%
- 33012500001Essential oil of other mints0%
- 33012910005Camphor oil0%
- 33012920003Citronella oil0%
- 33012990008Other essential oils other than those of citrus fruit0%
- 33013000004Resinoids0%
- 33019011008Extracted oleoresins of opium0%
- 33019012007Extracted oleoresins of liquorice15%
- 33019013006Extracted oleoresins of hops2.5%
- 33019014005Extracted oleoresins of pyrethrum2.5%
- 33019015004Extracted oleoresins of the roots of plants containing rotenone2.5%
- 33019016003Extracted oleoresins of aloes15%
- 33019019000Other extracted oleoresins5%
- 33019090002Other concentrates of essential oils in fats, in fixed oils, in waxes or the like, obtained by enfleurage or maceration; terpenic by-products of the deterpenation of essential oils; aqueous distillates and aqueous solutions of essential oils0%
3302 工業原料用之芳香物質混合物及以一種或以上此類芳香物質為基料之混合物(包括醇類溶劑在內);製造飲料用之以芳香物質為基料之其他調製品
- 33021010005Compound alcoholic preparations based on odoriferous substance, of a kind used for the manufacture of beverages, with an alcoholic strength by volume exceeding 0.5% vol20%
- 33021090008Other mixtures of odoriferous substances and mixtures (including alcoholic solutions) with a basis of one or more of these substances, of a kind used in the food or drink industries0%
- 33029000000Other mixtures of odoriferous substances and mixtures (including alcoholic solutions) with a basis of one or more of these substances, of a kind used as raw materials in industry0%
3303 香水及盥洗用香水
3304 美容或化粧用品及保養皮膚用品(藥品除外),包括防曬或助曬用品;指甲用化粧品
- 33041000005Lip make-up preparations0%
- 33042000101Mascara, eyeliner preparations0%
- 33042000904Other eye make-up preparations0%
- 33043010009Nail polishes0%
- 33043020007Nail polish remover0%
- 33043090002Other manicure or pedicure preparations0%
- 33049110005Face powder0%
- 33049120003Prickly heat powder and talc and talcum powder0%
- 33049190008Other toilet powders0%
- 33049910917Face cream0%
- 33049920915Cleansing cream0%
- 33049990910Other beauty or make-up preparations and preparations for the care of the skin (other than medicaments)0%
3305 髮用製品
- 33051000914Shampoos and rinse0%
- 33052000002Preparations for permanent waving or straightening0%
- 33053000000Hair lacquers0%
- 33059010103Hair shaped liquid, hair tonic0%
- 33059010906Other hair pomade, hair oil, hair emulsion, hair wax or wonder hair tonic0%
- 33059020003Hair dyes0%
- 33059090008Other preparations for use on the hair0%
3306 口腔或牙科衛生用品,包括假牙固定膏及粉;用以清潔牙縫之紗線(牙線),具個別零售包裝者
- 33061010109Tooth paste (including medicaments)0%
- 33061010902Other tooth paste0%
- 33061020107Medicated mouth washes, oral perfume0%
- 33061020205Denture cleaner0%
- 33061020919Other mouth washes0%
- 33061020928Other oral perfume0%
- 33061090004Other dentifrices0%
- 33062000001Yarn used to clean between the teeth (dental floss), in individual retail packages0%
- 33069000006Other preparation for oral or dental hygiene, including denture fixative pastes and powders0%
3307 刮鬍或刮鬍前後用劑、身體除臭劑、洗浴用劑、脫毛劑及其他未列名之香料製劑、化粧品或盥洗用製劑;室內除臭劑,不論是否芳香或有消毒性質者
- 33071000002Pre-shave, shaving or after-shave preparations5%
- 33072000000Personal deodorants5%
- 33073000008Perfumed bath salts and other bath preparations5%
- 33074100005Agarbatti and other odoriferous preparations which operate by burning5%
- 33074900007Other preparations for perfuming or deodorising rooms, including odoriferous preparations used during religious rites5%
- 33079020001Cleaning solution for contact lens5%
- 33079090104Depilatories5%
- 33079090202Medicated toilet preparations5%
- 33079090907Other perfumery, cosmetic or toilet preparations, not elsewhere specified or included, whether or not perfumed or having disinfectant properties5%
Was unterscheidet die Zollsätze der Spalten 1, 2 und 3 im Zolltarif?
Nach Allgemeiner Vorschrift 2 des Zolltarifs sind die Zollsätze in 3 Spalten gegliedert: Spalte 1 gilt für eingeführte Waren aus Mitgliedern der Welthandelsorganisation (WTO) oder aus Ländern bzw. Gebieten, die Taiwan Gegenseitigkeit gewähren; Spalte 2 gilt nur für zwei „besondere“ Arten eingeführter Waren: bestimmte Waren aus am wenigsten entwickelten Ländern oder Entwicklungsländern bzw. -gebieten, oder bestimmte Waren aus Ländern oder Gebieten, mit denen Taiwan ein Freihandelsabkommen oder ein Wirtschaftskooperationsabkommen geschlossen hat; nur wenn keine der beiden ersten Spalten anwendbar ist, gilt Spalte 3. Sind sowohl Spalte 1 als auch Spalte 2 anwendbar, gilt der niedrigere Zollsatz. Die Volksrepublik China ist WTO-Mitglied, weshalb grundsätzlich Spalte 1 gilt; Spalte 2 gilt für Festlandchina nur für Waren der ECFA-Frühernteliste (Early Harvest List).
Die Kapitel- und Positionsseiten dieser Website zeigen den Spalte-1-Zollsatz. Spalte 2 kennzeichnet im Zolltarif die berechtigten Länder mit Ländercodes, zum Beispiel „zollfrei (PA, GT, NI, SV, HN, NZ, SG)“; diese Codes sind lediglich Vermerke im Zolltarif, und einige der zugrunde liegenden Abkommen wurden inzwischen ausgesetzt oder beendet (z. B. Nicaragua, El Salvador, Honduras) – maßgeblich für die tatsächliche Anwendung sind die Bekanntmachungen der Zollverwaltung. Für geringfügige Postsendungen gilt eine gesonderte Regelung: Übersteigt der Zollwert die Freigrenze, wird – mit Ausnahme von Tabak, Alkohol und Waren mit Zollkontingent – ein Zollsatz von 5 % erhoben; übersteigt jedoch ein einzelner Artikel oder die Summe der Waren derselben Position NT$ 2.000, gilt dies nicht mehr als geringfügige Sendung, und es wird nach dem jeweiligen Positions-Zollsatz besteuert (Allgemeine Vorschrift 5; Art. 8 und 9 der Verordnung über die Zollabfertigung von Post-Ein- und -Ausfuhrsendungen). Diese 5-%-Regelung gilt nur für Postsendungen und Reisende; Kuriersendungen werden nach dem jeweiligen Positions-Zollsatz berechnet.
Häufig gestellte Fragen
- Zoll: Bei Wertzoll-Positionen Zollwert × Zollsatz, bei Mengenzoll-Positionen Berechnung nach Menge oder Gewicht (bei Einfuhr aus der Volksrepublik China gilt grundsätzlich Spalte 1).
- Mehrwertsteuer: Bemessungsgrundlage ist der Zollwert zuzüglich Zoll; die Erhebung erfolgt durch den Zoll als Einzugsstelle (Art. 20 und Art. 41 des Gesetzes über die Mehrwertsteuer und die Nicht-Mehrwertsteuer-Geschäftssteuer); bei Waren, die zusätzlich der Verbrauchsteuer oder der Tabak- und Alkoholsteuer unterliegen, wird die Bemessungsgrundlage entsprechend erhöht.
- Außenhandelsförderungsgebühr: Die gesetzliche Obergrenze beträgt 4,25 pro 10.000 des Warenwerts (Art. 21 des Außenhandelsgesetzes); derzeit werden 4 pro 10.000 des Zollwerts erhoben, wobei Beträge bis NT$ 100 nicht erhoben werden.
- Wird die Steuerbefreiung für denselben Steuerpflichtigen im selben Halbjahr (Januar–Juni oder Juli–Dezember) mehr als 6-mal in Anspruch genommen, entfällt die Befreiung für weitere Einfuhren in diesem Zeitraum (Anordnung des Finanzministeriums Tai-Cai-Guan-Zi Nr. 1061011007 vom 26. Mai des 106. Jahres der Republik China (2017)).
- Eine Kuriersendung darf nicht aufgeteilt und getrennt angemeldet werden (Art. 14 der Verordnung über die Zollabfertigung von Luftkuriersendungen).
- Überschreitet eine Postsendung die Freigrenze, wird der gesamte Betrag besteuert, nicht nur der übersteigende Teil (Art. 8 der Verordnung über die Zollabfertigung von Post-Ein- und -Ausfuhrsendungen).
Woher stammen die Rechtsgrundlagen und Daten dieser Seite?
- Art. 3 des Zollgesetzes: Die Erhebung des Zolls und die Einreihung ein- und ausgeführter Waren richten sich, soweit das Zollgesetz nichts anderes bestimmt, nach dem Zolltarif; der Zolltarif wird zudem in einem gesonderten Gesetzgebungsverfahren erlassen und veröffentlicht.
- Zolltarif für Einfuhrwaren (Customs Import Tariff) (laut Nationaler Rechtsdatenbank zuletzt geändert am 28. Januar des 115. Jahres der Republik China (2026)): Allgemeine Vorschrift 2 zu den drei Zollsatzspalten, Allgemeine Vorschrift 5 zu geringfügigen Postsendungen, Allgemeine Vorschriften für die Auslegung 1 bis 6.
- Art. 21 des Zollgesetzes und die Durchführungsverordnung zur verbindlichen Tarifauskunft für eingeführte Waren: Beantragung einer verbindlichen Tarifauskunft vor der Einfuhr.
- Art. 20 des Gesetzes über die Mehrwertsteuer und die Nicht-Mehrwertsteuer-Geschäftssteuer: Bei eingeführten Waren wird die Mehrwertsteuer auf den Zollwert zuzüglich Einfuhrzoll berechnet; Art. 41: Die Mehrwertsteuer auf eingeführte Waren wird vom Zoll als Einzugsstelle erhoben.
- Verordnung über die Zollabfertigung von Post-Ein- und -Ausfuhrsendungen, Art. 7, 8, 9, 11 und 12: Steuerbefreiung bis NT$ 2.000, Vollbesteuerung bei Überschreitung, Definition geringfügiger Sendungen, Zusammenrechnung von Postsendungen desselben Absenders an denselben Empfänger mit demselben Ankunftsdatum, keine Steuerbefreiung mehr nach mehr als 6 Inanspruchnahmen je Halbjahr.
- Bekanntmachung des Wirtschaftsministeriums Jing-Mao-Zi Nr. 11104603570 vom 19. August des 111. Jahres der Republik China (2022): Regelung zur Befreiung von der Einfuhrgenehmigung für kleine Mengen von Waren aus Festlandchina; Bekanntmachung Jing-Mao-Zi Nr. 111046035701 vom selben Tag: ausgeschlossene Warenpositionen.
- Bekanntmachung des Finanzministeriums Tai-Cai-Guan-Zi Nr. 1061018778 vom 7. September des 106. Jahres der Republik China (2017): Steuerbefreiung bei einem Zollwert der Sendung von höchstens NT$ 2.000; Anordnung des Finanzministeriums Tai-Cai-Guan-Zi Nr. 1061011007 vom 26. Mai des 106. Jahres der Republik China (2017): Keine Steuerbefreiung mehr nach mehr als 6 Inanspruchnahmen je Halbjahr.
- Allgemeine Erläuterungen der Ausgabe des 112. Jahres der Republik China (2023) des von der Zollverwaltung des Finanzministeriums herausgegebenen „Zusammengefassten Klassifikationsverzeichnisses für Ein- und Ausfuhrwaren gemäß dem Zolltarif der Republik China“: 21 Abschnitte, 97 Kapitel (Kapitel 77 als reserviert freigehalten), Kapitel 98 zusätzlich zur HS-Klassifikation eingeführt, sowie 8-stellige Zolltarifnummern, 10-stellige Klassifikation für Handelsverwaltung und Statistik, zuzüglich 1 Prüfziffer.
- International Trade Administration des Wirtschaftsministeriums, „Tabelle der Codes für Einfuhrbestimmungen“: Ein leeres Feld bei den Einfuhrbestimmungen bedeutet „zulässig (Genehmigung entfällt)“.
Nutzungshinweis: Die Statistiken auf dieser Seite werden aus der HowBridge-Zolltarifdatenbank zusammengestellt und dienen nur als Orientierung. Maßgeblich für Positionszuordnung, anwendbaren Zollsatz und Einfuhrbestimmungen sind die Bekanntmachungen der Zollverwaltung des Finanzministeriums und des International Trade Administration des Wirtschaftsministeriums sowie die endgültige Festsetzung durch den Zoll. Diese Seite stellt keine Einzelfall-Tarifeinreihung dar.
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