Kann Säuglingsmilchpulver für den Eigenbedarf nach Taiwan verschickt werden? Einfuhrgenehmigung und die 30-kg-Grenze
Kurzantwort: Kann ich Säuglingsmilchpulver selbst kaufen und nach Taiwan verschicken lassen?
Ja, für den Eigenbedarf, aber nur mit vorheriger Genehmigung. Säuglingsmilchpulver für Kinder bis zu 1 Jahr (Zolltarifnummer 1901.10.00.11-3, Einfuhrvorschrift 501 F01) gilt als Spezialnahrungsmittel; auch für den persönlichen Eigenbedarf muss man bei der TFDA eine Einfuhrgenehmigung für Waren beantragen, wobei pro Person und Jahr höchstens 30 kg Milchpulver und höchstens 200 kg Flüssignahrung je Produktart zulässig sind. Die im Internet oft genannte Regel „6 kg, bis zu US$1.000, ohne Prüfung“ gilt nur für allgemeine Lebensmittel im Eigenbedarf und befreit nicht von der Genehmigungspflicht für Säuglingsmilchpulver. Säuglingsmilchpulver hat kein MW0, aber von den 106 in Taiwan registrierten Produkten stammt keines aus Festlandchina; aus Festlandchina hergestelltes Säuglingsmilchpulver darf in Taiwan nicht verkauft werden. Wer es unter dem Vorwand des Eigenbedarfs einführt und dann weiterverkauft, verstößt möglicherweise gegen das Gesetz zur Verwaltung der Lebensmittelsicherheit und -hygiene. Enfamil, Similac und Aptamil haben in Taiwan registrierte Produkte; achten Sie beim Kauf auf das Kennzeichen auf der Verpackung.
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Was muss man für die Einfuhr von Säuglingsmilchpulver zum Eigenbedarf beantragen? Wie viel darf man pro Jahr einführen?
Zunächst muss die Produktkategorie geklärt werden. Die Zolltarifnummer wird vom Zoll anhand des tatsächlichen Produkts festgelegt:
| Produkt | Zolltarifnummer | Einfuhrvorschrift | Was ist für den persönlichen Eigenbedarf nötig? |
|---|---|---|---|
| Säuglingsmilchpulver für Kinder bis zu 1 Jahr (einschließlich Folgemilch für ältere Säuglinge) | 1901.10.00.11-3 | 501 F01 | Zuerst muss die Einfuhrgenehmigung für Waren beantragt werden; pro Person und Jahr höchstens 30 kg je Produktart |
| Flüssignahrung für Säuglinge (einschließlich Flüssignahrung für ältere Säuglinge) | 1901.10.00.12-2 | 501 F01 | Wie oben; pro Person und Jahr höchstens 200 kg je Produktart |
| Sonstige Zubereitungen für Säuglinge oder Kleinkinder (Milchpulver für Kleinkinder von 1–3 Jahren fällt möglicherweise hierunter) | 1901.10.00.90-7 | F01 | Für den Eigenbedarf als allgemeines Lebensmittel: bei derselben Zollanmeldungsposition ist bis zu US$1.000 und höchstens 6 kg keine Einfuhrprüfung erforderlich |
| Normales Milchpulver (keine Säuglingsnahrung) | 0402.21.00.90-0 usw. | F01 | Wie oben |
Die vom Gesundheitsministerium im Jahr 108 (2019) bekannt gemachte Bedingung „Wert bis zu US$1.000 und Gewicht bis zu 6 kg“ befreit von der F01-Einfuhrprüfung; für Säuglingsmilchpulver gilt zusätzlich 501 (Zustimmungsdokument des Gesundheitsministeriums beizufügen), und die Codedefinition sieht keine Ausnahme für den Eigenbedarf vor. 30 kg ist die jährliche Höchstgrenze, keine Schwelle, ab der eine Beantragung entfällt.
Kann man auf Taobao oder Tmall gekauftes Säuglingsmilchpulver nach Taiwan verschicken lassen?
Gesetzlich ist es nicht verboten, aber drei Dinge sind zu beachten:
Kein MW0, aber eine Genehmigung ist nötig
Keine der Zolltarifnummern unter 1901.10 für Säuglingsmilchpulver trägt den Code MW0 (Einfuhrverbot für Waren aus Festlandchina); es handelt sich also nicht um ein handelsrechtliches Verbot. 501 und F01 gelten aber trotzdem, und für den Eigenbedarf muss zuerst eine Einfuhrgenehmigung für Waren beantragt werden. Die Antragsseite der TFDA nennt keine Herkunftsbeschränkung, das bedeutet aber nicht, dass eine Genehmigung garantiert erteilt wird.
Expresssendungen müssen mit einer regulären Zollanmeldung abgefertigt werden
Verordnung über die Zollabfertigung von Luftfracht-Expressgut, Artikel 12: Betrifft eine Expresssendung Ein- oder Ausfuhrvorschriften, muss die Abfertigung mit einer regulären Ein- oder Ausfuhranmeldung erfolgen. Säuglingsmilchpulver unterliegt 501 und F01 und fällt damit unter diesen Fall; eine vereinfachte Anmeldung ist nicht zulässig. Bei Postpaketen beantragt der Empfänger die Genehmigung anhand der internationalen Paketabholungsbenachrichtigung oder der Zollbenachrichtigung.
In Festlandchina hergestelltes Milchpulver darf in Taiwan nicht verkauft werden
Unter den offenen Daten der TFDA gibt es 106 registrierte Produkte für Säuglings- und Folgenahrung; keines stammt aus Festlandchina. In Festlandchina hergestelltes Säuglingsmilchpulver hat in Taiwan keine Prüfregistrierung und darf nicht verkauft werden; wer es zum Eigenbedarf einführt und dann weiterverkauft, verstößt möglicherweise gegen das Gesetz zur Verwaltung der Lebensmittelsicherheit und -hygiene.
Die TFDA-Leitlinie „Umgang mit Melamin-Nachweisen in Lebensmitteln“ legt Aktionsgrenzwerte fest: 1 mg/kg für pulverförmige Säuglingsnahrung und 0,15 mg/kg für flüssige Säuglingsnahrung; sie gelten für Produkte jeder Herkunft, nicht nur für Festlandchina.
Gibt es Enfamil, Similac und Aptamil in Taiwan zu kaufen? Und deutsches Milchpulver?
Säuglingsmilchpulver mit Prüfregistrierung trägt auf der Verpackung das „Kennzeichen“ des Gesundheitsministeriums. Laut offenen Daten der TFDA (heruntergeladen 2026-09-25):
| Marke | Zugehöriger Konzern | Prüfregistrierung in Taiwan |
|---|---|---|
| Enfamil | Mead Johnson, seit 2017 Teil von Reckitt | Ja: In Taiwan registriert ist die in den Niederlanden hergestellte Reihe ENFA/ENFAMIL A+ |
| Similac | Abbott | Ja |
| Aptamil | Nutricia (Danone-Konzern) | Ja |
| HiPP, Holle | — | In der Liste der Prüfregistrierungen nicht gefunden |
Herkunft der registrierten Produkte
Von den 106 registrierten Produkten stammen die meisten aus den Niederlanden, Neuseeland, Irland, Deutschland und Frankreich; keines aus Festlandchina. Die in verschiedenen Ländern verkaufte Rezeptur derselben Marke kann unterschiedlich sein; zu den Unterschieden der Standards zwischen den Ländern siehe die Empfehlungen einer internationalen Expertengruppe (Koletzko et al., 2005). Bei Auswahl und Wechsel der Rezeptur wenden Sie sich bitte an einen Arzt.
Darf zum Eigenbedarf eingeführtes Milchpulver weiterverkauft werden?
Nein. Säuglingsmilchpulver gilt als Spezialnahrungsmittel:
Nur mit Prüfregistrierung darf importiert und verkauft werden
Das Gesundheitsministerium erklärt: „Säuglingsmilchpulver für Kinder bis zu 1 Jahr gilt als Spezialnahrungsmittel; gemäß Artikel 21 des Gesetzes zur Verwaltung der Lebensmittelsicherheit und -hygiene darf es erst nach Prüfregistrierung durch das Gesundheitsministerium und Erteilung einer Zulassung hergestellt, eingeführt und in Verkehr gebracht werden.“
Bußgelder
Pressemitteilung des Gesundheitsministeriums: Wer außerhalb des prüfungsfreien Bereichs verkauft, ohne die Einfuhrprüfung durchgeführt zu haben, verstößt gegen Artikel 30 Absatz 1 des Gesetzes zur Verwaltung der Lebensmittelsicherheit und -hygiene und kann mit einem Bußgeld von NT$30.000 bis NT$3.000.000 belegt werden; die betroffenen Produkte können beschlagnahmt und vernichtet werden. Die Genehmigung dient gerade dem Nachweis, dass das Produkt nicht zum Verkauf bestimmt ist.
Wie beantragt man als Privatperson für den Eigenbedarf eine Einfuhrgenehmigung für Säuglingsmilchpulver?
Die TFDA bietet die Online-Beantragung an. Laut dem Portal „Mein E-Government“ (My e-Government) und der Antragsseite der TFDA:
1Produkt und Menge prüfen
Prüfen Sie, ob es sich um Milchpulver oder Flüssignahrung für Säuglinge bis zu 1 Jahr handelt, und berechnen Sie die im laufenden Jahr für dasselbe Produkt kumulierte Menge: höchstens 30 kg Milchpulver bzw. 200 kg Flüssignahrung.
2Unterlagen vorbereiten
Für den persönlichen Eigenbedarf sind beizufügen: Antragsformular für die Einfuhrgenehmigung für Waren (bei Online-Beantragung nicht erforderlich), Produktinformation (einschließlich Zutaten), Kopien von Vorder- und Rückseite des Personalausweises sowie die Einfuhranmeldung oder die Abholungsbenachrichtigung der Post. Wird der Antrag nicht persönlich gestellt, ist eine Vollmacht beizufügen.
3Online bei der TFDA beantragen
Stellen Sie den Antrag über die Online-Antragsplattform der TFDA; nach Erhalt der Genehmigung holen Sie die Ware beim Zoll gemäß der genehmigten Menge ab.
4Bei der Verzollung eine reguläre Zollanmeldung verwenden
Betrifft eine Expresssendung Einfuhrvorschriften, ist eine reguläre Zollanmeldung samt Genehmigung erforderlich; bei Postpaketen erledigt der Empfänger dies anhand der Benachrichtigung.
Auf dieser Seite verwendete Begriffe
- Einfuhrgenehmigung für Waren
- Ein von der TFDA ausgestelltes Dokument, das bestätigt, dass das eingeführte Produkt nicht zum Verkauf bestimmt ist; erforderlich für Produkte mit der Einfuhrvorschrift 501, etwa Säuglingsmilchpulver oder Lebensmittel in Kapsel- oder Tablettenform.
- 501
- Code der Zoll-Einfuhrvorschrift: Ein Zustimmungsdokument des Gesundheitsministeriums ist beizufügen.
- F01
- Code der Zoll-Einfuhrvorschrift: Die Einfuhrprüfung ist gemäß der Verordnung über die Einfuhrprüfung von Lebensmitteln und verwandten Produkten bei der TFDA zu beantragen.
- Spezialnahrungsmittel
- Eine in Artikel 21 des Gesetzes zur Verwaltung der Lebensmittelsicherheit und -hygiene geregelte Lebensmittelkategorie, zu der Säuglingsmilchpulver für Kinder bis zu 1 Jahr zählt; erfordert Prüfregistrierung und Zulassung.
- Kennzeichen
- Ein auf der Verpackung aufgedrucktes Zeichen bei Säuglingsmilchpulver, das vom Gesundheitsministerium geprüft und registriert wurde.
- Reguläre Zollanmeldung
- Die reguläre Ein-/Ausfuhranmeldung; betrifft eine Expresssendung Einfuhrvorschriften, ist eine vereinfachte Anmeldung nicht zulässig, die Abfertigung muss mit der regulären Anmeldung erfolgen.
Quellen und Grenzen der Überprüfung
Die Codes, Höchstmengen, Antragsunterlagen und Daten zur Prüfregistrierung auf dieser Seite beruhen auf den am 2026-09-25 tatsächlich aufgerufenen offiziellen Seiten und der Zolltarifabfrage; nachfolgend sind Link, Prüfdatum und der maßgebliche Originaltext für jeden Punkt aufgeführt.
Gesetze, behördliche Bekanntmachungen und offizielle Daten
- International Trade Administration (ITA), Ministerium für Wirtschaft: Codes der Einfuhrvorschriften für Waren (geprüft 2026-09-25): „501: Ein Zustimmungsdokument des Gesundheitsministeriums ist beizufügen.“; F01 erfordert gemäß der „Verordnung über die Einfuhrprüfung von Lebensmitteln und verwandten Produkten“ eine bei der TFDA beantragte Einfuhrprüfung; keine der Zolltarifnummern unter 1901.10 für Säuglingsmilchpulver trägt den Code MW0.
- Taiwan Food and Drug Administration (TFDA): Antragsformular für die Einfuhrgenehmigung für Waren (Kapsel-/Tablettennahrung, Säuglings- und Kleinkindmilchpulver, Spezialnahrungsmittel und Lebensmittelzusatzstoffe) (2025-07-09; geprüft 2026-09-25): „Für Säuglings- und Folgenahrung (Milchpulver und Flüssignahrung) ist eine Einfuhrgenehmigung für Waren erforderlich; bei Milchpulver darf die pro Person und Jahr kumulierte Einfuhrmenge je Produktart 30 kg nicht überschreiten, bei Flüssignahrung 200 kg.“
- Mein E-Government (My e-Government): Antrag auf Einfuhrgenehmigung für Säuglingsmilchpulver und Spezialnahrungsmittel (geprüft 2026-09-25): Antragsberechtigung „Unternehmen/Organisationen und Privatpersonen für den Eigenbedarf“; für den persönlichen Eigenbedarf beizufügen: „Kopien von Vorder- und Rückseite des Personalausweises“, „Einfuhranmeldung oder Abholungsbenachrichtigung der Post“; „Wird der Antrag nicht vom Antragsteller selbst gestellt, ist eine Vollmacht beizufügen.“
- Bekanntmachung des Gesundheitsministeriums vom 108-04-16 (2019-04-16): Bedingungen für die Befreiung von der Einfuhrprüfung für Lebensmittel und verwandte Produkte (in Kraft seit 108-05-01 / 2019-05-01; geprüft 2026-09-25): Für den persönlichen Eigenbedarf ist bei einem Wert bis zu US$1.000 und einem Gewicht bis zu 6 kg keine Einfuhrprüfung erforderlich — dies ist die Befreiung von der F01-Prüfung und befreit nicht von der 501-Genehmigung.
- Gesundheitsministerium: Säuglingsmilchpulver gilt als Spezialnahrungsmittel (geprüft 2026-09-25): „Säuglingsmilchpulver für Kinder bis zu 1 Jahr gilt als Spezialnahrungsmittel; gemäß Artikel 21 des Gesetzes zur Verwaltung der Lebensmittelsicherheit und -hygiene darf es erst nach Prüfregistrierung durch das Gesundheitsministerium und Erteilung einer Zulassung hergestellt, eingeführt und in Verkehr gebracht werden.“
- Gesetz zur Verwaltung der Lebensmittelsicherheit und -hygiene, Artikel 21, 30, 47, 52 (geprüft 2026-09-25): Spezialnahrungsmittel bedürfen der Prüfregistrierung; wer ohne vorschriftsmäßige Prüfung verkauft, kann mit Bußgeld belegt und die Ware beschlagnahmt und vernichtet werden.
- Pressemitteilung des Gesundheitsministeriums: Mitgebrachte oder per Post bestellte ausländische Lebensmittel müssen geprüft werden, ohne Prüfung kein Verkauf (geprüft 2026-09-25): Wer außerhalb des prüfungsfreien Bereichs ohne Prüfung verkauft, „kann mit einem Bußgeld von NT$30.000 bis NT$3.000.000 belegt werden“.
- Offene Daten der TFDA: Datensatz zu Säuglings- und Folgenahrung (heruntergeladen 2026-09-25): Insgesamt 106 registrierte Produkte, keine Herkunft aus Festlandchina; HiPP und Holle nicht gefunden.
- Gesundheitsministerium: Beim Kauf von Säuglingsmilchpulver auf das Kennzeichen achten (geprüft 2026-09-25): Kaufen Sie bei vertrauenswürdigen Geschäften Säuglingsmilchpulver, das „vom Gesundheitsministerium geprüft und registriert wurde und dessen Außenverpackung (Behälter) ein ‚Kennzeichen‘ trägt“.
- Verordnung über die Zollabfertigung von Luftfracht-Expressgut, Artikel 12 (geändert 115-02-23 / 2026-02-23; geprüft 2026-09-25): Betrifft eine Expresssendung „Ein- oder Ausfuhrvorschriften“, „ist die Abfertigung mit einer regulären Ein-/Ausfuhranmeldung vorzunehmen“.
- Verordnung über die Deklaration, Prüfung, Verzollung und Freigabe von Reisegepäck einreisender Passagiere, Anhangstabelle (geändert 115-01-30 / 2026-01-30; geprüft 2026-09-25): Für Waren aus dem Festlandgebiet „sonstige Lebensmittel: 6 kg (Gesamtmenge)“; die Tabelle enthält keinen eigenen Posten für Säuglingsmilchpulver.
- TFDA: Leitlinie zum Umgang mit Melamin-Nachweisen in Lebensmitteln (111-05-24 / 2022-05-24; geprüft 2026-09-25): Aktionsgrenzwerte „pulverförmige Säuglingsnahrung: 1“, „flüssige Säuglingsnahrung: 0,15“ (mg/kg), gültig für alle Herkunftsländer.
- Mead Johnson Nutrition (geprüft 2026-09-25): "Mead Johnson Nutrition Company was acquired by Reckitt Benckiser Group plc in June 2017."
Wissenschaftliche und Forschungsliteratur
Consumer confidence and consumers' preferences for infant formulas in China
Analysiert das Vertrauen und die Präferenzen chinesischer Verbraucher gegenüber Säuglingsanfangsnahrung nach dem Melamin-Skandal von 2008.
Mediating Roles of Perceived Quality and Perceived Behaviour Control in Shaping Chinese Consumer's Purchase Intention for Domestic Infant Milk Formula (IMF)
Untersucht die Qualitätswahrnehmung und Kaufabsicht chinesischer Verbraucher gegenüber inländischem Säuglingsmilchpulver.
How entrepreneurial behaviors manifest in non-traditional, heterodox contexts: Exploration of the Daigou phenomenon
Untersucht grenzüberschreitende Einkaufsvermittlung (Daigou), einschließlich Säuglingsmilchpulver, als eine Form nicht traditionellen Handels.
Global standard for the composition of infant formula: recommendations of an ESPGHAN coordinated international expert group
Empfehlungen einer internationalen Expertengruppe zu Zusammensetzungsstandards für Säuglingsnahrung; zeigt, dass die Vorgaben je nach Land unterschiedlich sein können.
Der Einfluss der Produktwahrnehmung von Säuglingsmilchnahrung auf Produkteinstellung und Kaufabsicht – mit der Informationsquelle als moderierender Variable
Untersuchung zur Produktwahrnehmung und Kaufabsicht taiwanischer Verbraucher gegenüber Säuglings- und Kleinkindmilchpulver.
① Die Antragsseite der TFDA nennt keine Herkunftsbeschränkung, das bedeutet aber nicht, dass Produkte aus Festlandchina garantiert genehmigt werden; ② welcher Zolltarifnummer Milchpulver für Kleinkinder von 1–3 Jahren zugeordnet wird, entscheidet der Zoll; ③ „Milchpulver benötigt keine Deklaration zur Tierseuchenquarantäne“ wurde nur in der Referenztabelle der Tier- und Pflanzengesundheitsbehörde (BAPHIQ) aus dem Jahr 105 (2016) gefunden, in der aktuellen Fassung nicht mehr; ④ die Mengentabelle für mitgeführtes Reisegepäck enthält keinen eigenen Posten für Säuglingsmilchpulver; ⑤ Unterschiede bei den Rezepturstandards der einzelnen Länder dienen nur als Hintergrundinformation und stellen keine Fütterungsempfehlung dar; ⑥ diese Seite stellt keine rechtliche oder medizinische Beratung dar.
Häufig gestellte Fragen
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