Chinesischen Tee nach Taiwan schicken: Welche Tees dürfen eingeführt werden?
Darf man Tee aus Festlandchina nach Taiwan schicken?
Nur Pu-erh ist erlaubt. Grüntee, Oolong (teilfermentierter Tee) und Schwarztee aus China sind unter Tarifnummer 0902 alle MW0 – Einfuhr von Waren aus Festlandchina verboten; Weißer Tee, Matcha-Pulver, Jasmintee sowie reine Teebeutel mit Grüntee, Oolong oder Schwarztee fallen ebenfalls unter 0902 und sind ebenso verboten. Pu-erh (0902.30.10, 0902.40.10) ist zur Einfuhr erlaubt, Zollsatz 17 %; am eindeutigsten ist reifer Pu-erh, roher Pu-erh wurde in einer Vorabentscheidung bereits als teilfermentierter Tee (MW0) eingestuft und muss vom Zoll eingereiht werden. Tee gehört zu Kapitel 9, daher gilt die „Genehmigungsbefreiung für Kleinmengen aus Festlandchina“, die nur für Industrieprodukte der Kapitel 25–97 gilt, nicht; die Regel, dass Einreisende 1 kg Tee aus Festlandchina mitbringen dürfen, gilt ebenfalls nur für Reisegepäck und lässt sich nicht auf Sammelversand, Postpakete oder Kuriersendungen übertragen. Überwiegend aus Tee bestehende Zubereitungen wie Milchteepulver und Instanttee (2101.20) sind zur Einfuhr erlaubt, allerdings mit 27.5 % Zoll.
Dieser Artikel behandelt nur die Tarifierung und die Einfuhrvorschriften für in Festlandchina erzeugten Tee und Teeprodukte, die per Sammelversand nach Taiwan geschickt werden. HowBridge bietet Sammelversand von China nach Taiwan an; unsere Lager sind das Lager Shenzhen und das Lager Taoyuan. Wir bieten keinen Einkaufsservice und keine Pauschalübernahme von Steuern und Zöllen an. Die tatsächliche Tarifnummer und die Freigabe legt der Zoll anhand der tatsächlich eingetroffenen Ware fest; ob ein einzelnes Paket angenommen werden kann, ist mit unserem Kundenservice abzuklären.
Unter welchen Tarifnummern wird Tee im taiwanischen Zolltarif eingereiht?
Tee gehört zu Kapitel 9, Position 0902 „Tee, auch aromatisiert“, mit insgesamt 9 Tarifnummern mit 11 Stellen. Die Unterteilung folgt zwei Achsen: Teesorte (Grüntee / teilfermentierter Tee / anderer Schwarztee / Pu-erh) und ob eine Packung mehr als 3 kg enthält. Die Spalte „Ware aus Festlandchina“ in der Tabelle unten zeigt den Status von in China erzeugtem Tee beim Versand per Sammelversand.
| Tarifnummer (11 Stellen) | Amtliche Warenbezeichnung (gekürzt) | Zollsatz Spalte 1 | Einfuhrvorschrift für Waren aus Festlandchina |
|---|---|---|---|
0902.10.00.00-7 | Grüntee (nicht fermentiert), in Packungen mit einem Inhalt von höchstens 3 kg | 17% | MW0 Einfuhr verboten |
0902.20.00.10-3 | Aromatisierter Grüntee, in Packungen mit mehr als 3 kg | 17% | MW0 Einfuhr verboten |
0902.20.00.90-6 | Anderer Grüntee (nicht fermentiert), in Packungen mit mehr als 3 kg | 17% | MW0 Einfuhr verboten |
0902.30.10.00-1 | Pu-erh-Tee, in Packungen mit höchstens 3 kg | 17% | Einfuhr erlaubt |
0902.30.20.00-9 | Teilfermentierter Tee (Oolong usw.), in Packungen mit höchstens 3 kg | 25% | MW0 Einfuhr verboten |
0902.30.90.00-4 | Anderer Schwarztee (fermentiert), in Packungen mit höchstens 3 kg | 17% | MW0 Einfuhr verboten |
0902.40.10.00-9 | Pu-erh-Tee, in Packungen mit mehr als 3 kg | 17% | Einfuhr erlaubt |
0902.40.20.00-7 | Teilfermentierter Tee, in Packungen mit mehr als 3 kg | 22% | MW0 Einfuhr verboten |
0902.40.90.00-2 | Anderer Schwarztee (fermentiert), in Packungen mit mehr als 3 kg | 17% | MW0 Einfuhr verboten |
Die amtliche englische Warenbezeichnung lautet „in immediate packings of a content not exceeding 3 kg“ und meint das Gewicht der Verpackung, die den Tee unmittelbar enthält – nicht den Versandkarton. Dies ist eine Auslegung anhand der englischen Warenbezeichnung und der Übersetzungsbeispiele der amtlichen Tarifausgabe; eine wörtliche Erläuterung der Zollverwaltung zu 0902 wurde für diese Seite nicht gefunden.
Was bedeuten MW0, 465 und F01?
Diese Codes stehen in der Spalte Einfuhrvorschriften der „Ein- und Ausfuhrvorschriften für Waren“ der International Trade Administration (ITA). Für Grüntee, Oolong und Schwarztee lautet die Einfuhrvorschrift „465 F01 MW0“, für Pu-erh nur „F01“.
| Code | Amtliche Bedeutung | Auswirkung auf den Teeversand |
|---|---|---|
MW0 | Einfuhr von Waren aus Festlandchina verboten | Ist das Ursprungsland Festlandchina, ist die Einfuhr unabhängig von der Menge nicht möglich; gleichartiger Tee aus anderen Ländern ist von dieser Beschränkung nicht betroffen. |
465 | Ursprungsnachweis erforderlich (Nachweis, dass die Ware nicht aus Festlandchina stammt) | Bei Einfuhr für den Eigenbedarf mit einer Menge von höchstens 6 kg entfällt der Nachweis. Befreit wird nur vom Ursprungsnachweis – MW0 wird dadurch nicht aufgehoben. |
F01 | Einfuhrkontrolle nach der „Verordnung über die Einfuhrkontrolle von Lebensmitteln und verwandten Produkten“ | Für Lebensmittel ist bei der TFDA eine Einfuhrkontrolle zu beantragen; bei Eigenbedarf und Erfüllung der Bedingungen entfällt der Antrag (siehe unten). |
Was gilt für Tee aus anderen Ländern, der vom Lager Shenzhen verschickt wird?
Der Ursprung von Tee richtet sich nach dem Ernteort; eine Verarbeitung in einem Drittland ändert den Ursprung nicht. Werden zum Beispiel auf Taobao gekaufter japanischer Matcha oder Schwarztee aus Sri Lanka vom Lager Shenzhen verschickt, ist bei Eigenbedarf bis einschließlich 6 kg kein Ursprungsnachweis nötig, darüber hinaus schon. Bestehen Zweifel am Ursprungsnachweis oder an den Herkunftsangaben, lässt der Zoll dies über Auslandsvertretungen überprüfen.
Warum darf Pu-erh verschickt werden? Wie unterscheidet man rohen Pu-erh, reifen Pu-erh und dunklen Tee?
Der Council of Agriculture (heute Landwirtschaftsministerium) erklärte im Jahr 99 (ROC-Kalender, 2010): Im Inland erzeugter Schwarztee, halbfermentierter Tee und Grüntee stehen unter Kontrolle; „Pu-erh-Tee wurde von der früheren Regierung im Jahr 93 freigegeben, im Inland wird diese Teesorte nicht erzeugt“. „Pu-erh-Tee“ ist im Zolltarif eine Warenbezeichnung, nicht die Oberkategorie „dunkler Tee“ oder „nachfermentierter Tee“.
Reifer Pu-erh: die eindeutigste Tarifnummer
Reifer Pu-erh, der durch Nassaufschichtung (Wo Dui) nachfermentiert wurde, fällt als loser Tee, Kuchen, Ziegel oder Tuocha unter 0902.30.10 (höchstens 3 kg je Packung) und ist zur Einfuhr erlaubt.
Roher Pu-erh: ungünstiger Präzedenzfall
Die Vorabentscheidung zur Tarifierung 101AA0043 (2012) der Zollverwaltung stufte einen losen „Pu-erh-Tee (roh)“ als teilfermentierten, sonnengetrockneten losen Tee ein, einzureihen in 0902.40.20 (MW0). Auch eine Pressemitteilung des Council of Agriculture besagt: „Roher Kuchen ist noch nicht gelagert oder mikrobiell fermentiert … sein Geschmack ähnelt Grüntee und ist etwas herber.“ Ob roher Pu-erh als Pu-erh eingeführt werden darf, entscheidet der Zoll.
Anhua-Dunkeltee, Liubao-Tee und Fu-Ziegeltee sind kein Pu-erh
Diese nachfermentierten dunklen Tees haben keine eigene Tarifnummer; aus den HS-Erläuterungen abgeleitet (Schlussfolgerung) fallen sie unter 0902.30.90 „anderer Schwarztee (fermentiert)“ – also MW0. Nur weil sie ebenfalls dunkler Tee sind, dürfen sie nicht als Pu-erh angemeldet werden.
Wer Oolong, Grüntee oder anderen dunklen Tee als Pu-erh anmeldet, macht eine falsche Warenbezeichnung und umgeht zugleich die MW0-Kontrolle. Um zu verhindern, dass unter dem Namen Pu-erh andere Tees eingeschmuggelt werden, forderte der Council of Agriculture im 5. Monat des Jahres 99 (Mai 2010) den Zoll auf, die Einfuhrkontrollen für die Pu-erh-Tarifnummern zu verschärfen, und richtete eine Begutachtungsgruppe ein, die bei der Nachprüfung von Ursprungsnachweisen hilft.
Zählen Matcha, Jasmintee, Weißer Tee und Milchteepulver als „Tee“?
Nach den Allgemeinen Vorschriften zu Kapitel 9 und der HS-Erläuterung 09.02 umfasst diese Position Teeblüten, Teeknospen, Teeabfälle, zu Kugeln oder Tabletten agglomerierten Pulvertee sowie gepressten Tee; Tee, dem bei der Herstellung Jasminblüten, getrocknete Orangenschalen oder andere aromatische Pflanzen zugesetzt wurden, gehört ebenfalls hierher; aus reinem Tee gemahlenes Pulver bleibt Tee. Deshalb gilt: Mit Blüten versetzt, zu Pulver gemahlen oder in Teebeuteln – es bleibt 0902. Zubereitungen, die überwiegend aus Tee bestehen und weitere Zutaten enthalten, fallen dagegen unter 2101.20.
| Ware | Tarifnummer | Zollsatz Spalte 1 | Ware aus Festlandchina | Grundlage |
|---|---|---|---|---|
| Longjing, Biluochun, Grüntee-Teebeutel | 0902.10 | 17% | MW0 Einfuhr verboten | Amtliche Tarifnummer |
| Oolong wie Tieguanyin oder Da Hong Pao | 0902.30.20 | 25% | MW0 Einfuhr verboten | Amtliche Tarifnummer |
| Lapsang Souchong, Dianhong, Keemun-Schwarztee | 0902.30.90 | 17% | MW0 Einfuhr verboten | Amtliche Tarifnummer |
| Weißer Tee (Baihao Yinzhen, Bai Mudan, Shou Mei) | 0902.30.20/0902.40.20 | 25%/22% | MW0 Einfuhr verboten | Vorabentscheidungen in ähnlichen Fällen 105AA1003–1005 (mehr als 3 kg je Packung): teilfermentierter Tee; für höchstens 3 kg ist dies eine Schlussfolgerung; ein älterer Fall ordnete ihn dem Grüntee zu – nach beiden Auffassungen MW0 |
| Jasmintee | 0902.10 | 17% | MW0 Einfuhr verboten | Ausdrücklich in den HS-Erläuterungen |
| Matcha-Pulver (reiner gemahlener Tee) | 0902.10 | 17% | MW0 Einfuhr verboten | Ausdrücklich amtlich festgelegt |
| Cold-Brew-Teebeutel, Pyramidenteebeutel (reiner Tee) | Je nach Teesorte unter 0902 | 17%/25% | MW0 Einfuhr verboten | Je nach Teesorte unter 0902; Ausnahme: Pu-erh-Teebeutel sind zur Einfuhr erlaubt |
| Reifer Pu-erh | 0902.30.10 | 17% | Einfuhr erlaubt | Amtliche Tarifnummer |
| Xiao Qing Gan (kleine grüne Mandarine, gefüllt mit Pu-erh) | 2101.20 | 27.5% | Einfuhr erlaubt | Vorabentscheidung 107AA0031 |
| 3-in-1-Milchteepulver, Instant-Teepulver | 2101.20 | 27.5% | Einfuhr erlaubt | Amtliche Warenbezeichnung |
| Zubereitungen überwiegend aus Matcha mit weiteren Zutaten | 2101.20 | 27.5% | Einfuhr erlaubt | Vorabentscheidung 107AA0180 (70 % Matcha + 30 % Grünalgen) |
| Teegetränke in Flaschen | 2202.99 | 10% | Einfuhr erlaubt | Schlussfolgerung aus den HS-Erläuterungen |
| Matcha-Kekse, Snacks mit Teegeschmack | 1905.31 u. a. | 25% | MW0 Einfuhr verboten | Schlussfolgerung aus den HS-Erläuterungen |
Die amtliche Warenbezeichnung von 2101.20 lautet „Zubereitungen auf der Grundlage von Tee oder Mate“. Reines Matcha-Pulver und Tee mit nur geringen Aromazusätzen bleiben 0902 und damit MW0.
Dürfen Kräutertees und „Gesundheitstees“ verschickt werden?
Chrysantheme, Rose, Klettenwurzel oder Gerste sind kein „Tee“ aus der Teepflanze, fallen nicht unter 0902 und werden je nach Zusammensetzung gesondert eingereiht – mit unterschiedlichen Ergebnissen:
- Einzelne getrocknete Chrysanthemenblüten (1211.90.91.50), getrocknete Rosenknospen (1211.90.92.21): zur Einfuhr erlaubt.
- Gerösteter Klettenwurzeltee: Die Vorabentscheidung 106CA0241 reiht ihn in 2101.30 ein, zur Einfuhr erlaubt, Zollsatz 26 %.
- Gerstentee, Tatarischer Buchweizentee: möglicherweise 2101.30 (erlaubt) oder 1904.10.90.20 (Ware aus Festlandchina verboten); für Tatarischen Buchweizentee gibt es widersprüchliche Präzedenzfälle – die Einstufung durch den Zoll steht noch aus.
- Getrocknete Zitronenscheiben (0805.50), getrocknete Longan (0813.40): MW0 – Einfuhr verboten.
- Mischteebeutel wie Longan-Jujube-Goji oder Mischungen verschiedener Kräuter: 2106.90.99.90; für Waren aus Festlandchina sind nur bestimmte Warenbezeichnungen freigegeben, Mischteebeutel gehören nicht dazu; aus der Struktur abgeleitet (Schlussfolgerung) ist die Einfuhr verboten – der amtliche Wortlaut ist noch zu bestätigen.
- Gesundheitstees aus Rezepturen der Traditionellen Chinesischen Medizin mit Heilversprechen: laut Vorabentscheidungen 3004.90.69, MW0.
Für Mischteebeutel aus „Kräutern + Tee“ gibt es keine feste Gewichtsschwelle; bei einem Verhältnis von etwa vier zu sechs zwischen Tee und anderen Hauptbestandteilen gibt es Präzedenzfälle in beide Richtungen – die Einstufung trifft der Zoll anhand der tatsächlichen Zusammensetzung.
Gibt es für Lebensmittel eine „Befreiung für Kleinmengen“? Reisende dürfen 1 kg mitbringen – gilt das auch für den Sammelversand?
Die Genehmigungsbefreiung für Kleinmengen gemäß Bekanntmachung des Wirtschaftsministeriums Nr. Jing-Mao 11104603570 vom 19. 8. des Jahres 111 (ROC-Kalender, 2022) gilt für „Industrieprodukte aus Festlandchina (Zolltarif Kapitel 25 bis 97)“. Tee gehört zu Kapitel 9 – sie gilt also nicht.
| Weg | Grüntee / Oolong / Schwarztee aus Festlandchina | Grundlage |
|---|---|---|
| Sammelversand, Postpaket, Kurier | Einfuhr nicht möglich, keine Freimenge | Art. 7 der Handelsgenehmigungsverordnung; nach den Verordnungen für Postpakete und Kuriersendungen gelten bei Einfuhrvorschriften die jeweiligen Vorschriften; das Zollamt Kaohsiung erklärte am 114.06.04, dass für per Post versandte, nicht freigegebene Lebensmittel die Kleinmengenbefreiung nicht gilt |
| Reisegepäck von Einreisenden (begleitet und unbegleitet) | Tee aus Festlandchina höchstens 1 kg, landwirtschaftliche, tierische und Fischereierzeugnisse insgesamt höchstens 6 kg | Anhang zu den Regulations Governing Inspection, Duty Collection and Release of Baggage of Inbound Passengers; gilt nur für Reisegepäck |
| Sonderantrag | Kleine Menge, besonderer Bedarf und fehlende Inlandsproduktion müssen erfüllt sein; vorher ist eine Einfuhrgenehmigung einzuholen | Art. 7 der Handelsgenehmigungsverordnung; laut einem Artikel des Council of Agriculture gehörte Tee zu den Waren, für die Sondereinfuhren in der Vergangenheit abgelehnt wurden |
„1 kg Tee nach Taiwan mitzunehmen ist kein Problem“ gilt nur für das Gepäck von Einreisenden. Grüntee, Oolong und Schwarztee aus Festlandchina per Sammelversand, Post oder Kurier dürfen ohne Sondereinfuhrgenehmigung nicht einmal in einer Menge von 1 Gramm eingeführt werden.
Muss für Pu-erh zum Eigenbedarf eine Lebensmittel-Einfuhrkontrolle beantragt werden?
Die Einfuhrvorschrift für Pu-erh ist F01, es ist also eine Lebensmittel-Einfuhrkontrolle durchzuführen. Nach Art. 30 Abs. 3 des Act Governing Food Safety and Sanitation und der Bekanntmachung des Ministeriums für Gesundheit und Soziales Nr. Wei-Shou-Shi 1081300310 vom 16. 4. des Jahres 108 (2019) entfällt der Antrag in folgenden Fällen:
- Persönlicher Eigenbedarf, nicht zum Verkauf.
- Je einzelner Position einer Zollanmeldung ein Wert von höchstens 1,000 US-Dollar und eine Menge von höchstens 6 kg.
- Einzelne Position = Warenbezeichnung, Zusammensetzung, Marke, Hersteller und Ursprungsland sind identisch.
- Die Befreiung von der Kontrolle bedeutet weder Abgabenfreiheit noch Befreiung von der Anmeldung; nach der Einfuhr darf die Ware nicht verkauft werden.
Ist diese Bekanntmachung noch gültig?
Das Ministerium für Gesundheit und Soziales kündigte im Jahr 109 (2020) eine Änderung an (tägliche Gesamthöchstmenge); bei der Prüfung dieser Seite wurde keine formell veröffentlichte Änderung gefunden, daher gilt die Bekanntmachung aus dem Jahr 108; maßgeblich sind die jeweils geltenden Vorschriften der TFDA.
Vom Teesetzling bis zum Teegetränk: Welche Stufe schützt die Regierung?
Legt man dieselbe Wertschöpfungskette des Tees Stufe für Stufe offen, unterscheiden sich die Einfuhrvorschriften für Waren aus Festlandchina. Die Tabelle beruht auf der Tarifdatenbank der Zollverwaltung (2026/09/16) und der Liste für Waren aus Festlandchina der ITA; die Zahlen bedeuten „Anzahl Tarifnummern mit Einfuhrverbot (MW0) / Anzahl Tarifnummern der Stufe“ – es ist die Anzahl der Tarifnummern, nicht der Handelswert.
| Stufe | Repräsentative Tarifnummern | Vorschrift für Waren aus Festlandchina | Zollsatz Spalte 1 |
|---|---|---|---|
| Teezweige, Teesetzlinge | 0602.10.90.30、0602.90.91.10 | MW0 (2/2), zusätzlich Pflanzenquarantäne | 0% |
| Frische Teeblätter | Keine eigene Tarifnummer | Schlussfolgerung: vermutlich 0902 (MW0), Einstufung durch den Zoll steht aus | — |
| Grüntee, Oolong, Schwarztee | 0902 (7 Tarifnummern) | MW0 (7/7), zusätzlich 465 | 17 %; Oolong 25 % / 22 % |
| Pu-erh | 0902.30.10、0902.40.10 | erlaubt | 17% |
| Extrakte, Instanttee, Milchteepulver | 2101.20 | erlaubt | 27.5% |
| Teegetränke | 2202.99 | erlaubt | 10% |
| Teesamenkuchen, Teebeutelpapier | 2306.90、4805.40 | erlaubt | 0% |
Amtliche Dokumente nennen ausdrücklich den „Schutz der heimischen Teebauern“
Der Council of Agriculture erklärte am 9. 2. des Jahres 99 (2010): Zum Schutz der heimischen Teebauern wurden im Inland erzeugter Schwarztee, halbfermentierter Tee und Grüntee in die Kontrollliste der 830 Positionen aufgenommen; laut Council of Agriculture wurde Pu-erh im Jahr 93 freigegeben, und diese Teesorte wird im Inland nicht erzeugt. Die 830 Positionen wurden seit 2008 nicht weiter geöffnet; nach der Tarifrevision 2015 sind es 968 Positionen.
Auch die Zollsätze sind gestaffelt
Der Council of Agriculture erklärte am 1. 11. des Jahres 90 (2001): Beim WTO-Beitritt wurde für teilfermentierten Tee „erreicht, dass er weiterhin bei 25 % bleibt“; Grüntee und Schwarztee wurden im Beitrittsjahr auf 20 % und 2007 auf 17 % gesenkt (im Original: „der wenig erzeugte Grüntee und der kaum noch erzeugte Schwarztee“). Dass teilfermentierter Tee den höchsten Satz behält, dient – so die Schlussfolgerung – dem Schutz der Oolong-Gruppe, Taiwans mengenmäßig größter Teesorte.
Verarbeitete Produkte freigegeben, aber durch hohe Zölle ausgeglichen
Extrakte, Instanttee und Milchteepulver sind zur Einfuhr erlaubt, allerdings mit 27.5 % Zoll – höher als die 17 % für fertigen Tee. Dies ist eine aus der Kontrollstruktur abgeleitete Schlussfolgerung; eine amtliche Erklärung zu Zeitpunkt und Grund der Freigabe wurde nicht gefunden.
Gegenbeleg: Die Einfuhrmenge übersteigt längst die Inlandsproduktion
2022 wurden im Inland 14,027 Tonnen Tee erzeugt, im Jahr 108 (2019) wurden 33,227 Tonnen eingeführt, überwiegend aus Vietnam. Die Kontrolle von Tee aus Festlandchina hat die Gesamteinfuhr nicht gesenkt (Schlussfolgerung).
Bei Socken ist der Rohstoff freigegeben, Garne und Gewebe sind am stärksten kontrolliert, und amtlich wird der Schutz der nachgelagerten Sockenherstellung genannt; bei Tee sind Setzlinge und fertiger Tee (landwirtschaftliche Stufe) kontrolliert, verarbeitete Produkte freigegeben, aber hoch besteuert – geschützt werden die Teebauern.
Welche Steuern und Abgaben fallen bei der Einfuhr von Tee an?
Für Waren aus Festlandchina gilt der Zollsatz Spalte 1: Grüntee, Schwarztee und Pu-erh 17 %, teilfermentierter Tee 25 % bei höchstens 3 kg je Packung und 22 % bei mehr als 3 kg, Zubereitungen der Nr. 2101.20 27.5 %. Hinzu kommen u. a. 5 % Umsatzsteuer (Business Tax); der tatsächliche Betrag richtet sich nach der Festsetzung durch den Zoll.
Rechenbeispiel: Pu-erh
Angenommen, der Zoll setzt einen Zollwert von NT$4,000 fest und der Zollsatz für Pu-erh beträgt 17 %: Zoll NT$4,000 × 17 % = NT$680, zuzüglich Umsatzsteuer und weiterer Abgaben. Dies ist ein Formelbeispiel; maßgeblich ist die Festsetzung durch den Zoll. Versand-, Verzollungs- und Zustellkosten sind nicht enthalten.
Abgabenfreiheit heißt nicht, dass die Einfuhr erlaubt ist
Postpakete mit einem Zollwert von höchstens NT$2,000 sind von Zoll und Umsatzsteuer befreit; nimmt derselbe Empfänger dies mehr als 6 Mal pro Halbjahr in Anspruch, entfällt die Befreiung (Art. 7 und Art. 12 der Verordnung über die Zollabfertigung von Postsendungen; für Kuriersendungen gilt die Niedrigwertkategorie nach Art. 11 der Verordnung über die Zollabfertigung von Luftkuriersendungen). Die Niedrigwertbefreiung regelt nur, ob Abgaben zu zahlen sind; MW0-Tee darf auch bei sehr geringem Wert nicht eingeführt werden.
Wie prüft man vor dem Versand von Tee selbst?
Mit den folgenden sechs Schritten lässt sich schon vor der Bestellung klären, ob der Versand möglich ist – so vermeiden Sie Rücksendung oder Einziehung beim Zoll.
1Zuerst prüfen: Stammt der Tee von der Teepflanze?
Grüntee, Oolong, Schwarztee, Weißer Tee, Gelber Tee, dunkler Tee, Pu-erh, Jasmintee, Matcha und Teebeutel zählen alle dazu. Bei Kräutertees aus Chrysantheme, Rose, Klettenwurzel, Gerste usw. weiter mit Schritt 5.
2Ursprung bestätigen
Maßgeblich ist der Ernteort des Tees. Für Tee, der nicht aus China stammt, ist bei Eigenbedarf bis einschließlich 6 kg kein Ursprungsnachweis nötig, darüber hinaus schon.
3Bei Tee aus China darf nur Pu-erh verschickt werden
Andere Teesorten werden unabhängig von der Menge nicht verschickt; die 1-kg-Höchstmenge für Reisende gilt nicht für den Sammelversand.
4Bei Pu-erh sicherstellen, dass es echter Pu-erh ist
Reifer Pu-erh ist am eindeutigsten; bei rohem Pu-erh gibt es einen Präzedenzfall, in dem er als teilfermentierter Tee eingestuft wurde; Liubao, Anhua-Dunkeltee und Fu-Ziegeltee sind kein Pu-erh. Geben Sie in der Anmeldung eine konkrete Warenbezeichnung an, z. B. „Reifer Pu-erh-Teekuchen 357g × 2“.
5Bei Kräutertees und Teeprodukten auf die Zutaten achten
Einzelne getrocknete Chrysanthemenblüten und getrocknete Rosenknospen dürfen verschickt werden; getrocknete Zitronenscheiben, Mischteebeutel und TCM-Gesundheitstees nicht. Milchteepulver und Instanttee müssen überwiegend aus Tee bestehen; sie dürfen verschickt werden, allerdings mit 27.5 % Zoll.
6Eigenbedarfsmenge und Anmeldung
Bei derselben Position mit höchstens 1,000 US-Dollar und bis einschließlich 6 kg entfällt die Lebensmittel-Einfuhrkontrolle; nach der Einfuhr darf die Ware nicht verkauft werden. Warenbezeichnung und Ursprung wahrheitsgemäß angeben; Details können Sie mit der CCC-Tarifnummernsuche prüfen.
Was passiert, wenn man Oolong als Pu-erh anmeldet?
Nach dem Customs Anti-Smuggling Act kann eine falsche Angabe der Warenbezeichnung mit einer Geldbuße bis zum 5-Fachen der hinterzogenen Einfuhrabgaben oder mit der Einziehung der Ware geahndet werden (Art. 37 Abs. 1 Nr. 1); wird zugleich eine Einfuhrkontrolle wie MW0 umgangen, ist nach Art. 37 Abs. 3 stattdessen Art. 36 anzuwenden: Geldbuße bis zum 3-Fachen des Warenwerts sowie Einziehung der Ware nach Abs. 3 desselben Artikels. Dies gibt den Gesetzeswortlaut wieder; die tatsächliche Sanktion legt der Zoll im Einzelfall fest.
Kaufen Sie bei Tee aus China nur Pu-erh und geben Sie Teesorte, Ursprung und Menge wahrheitsgemäß an. Wenn Sie nicht sicher sind, ob es Pu-erh ist oder ob es sich um eine überwiegend aus Tee bestehende Zubereitung handelt, fragen Sie den Verkäufer nach Zutaten und Herkunft – im Zweifel nicht verschicken.
Begriffserklärungen
- CCC 11 Stellen
- Taiwans Warenklassifikationsnummer: Die ersten 8 Stellen sind die Zolltarifnummer, die 9.–10. Stelle die Statistiknummer, die 11. Stelle die Prüfziffer.
- MW0
- Einfuhr von Waren aus Festlandchina verboten.
- 465
- Bei der Einfuhr ist ein Ursprungsnachweis beizufügen; bei Eigenbedarf mit höchstens 6 kg entfällt er.
- F01
- Lebensmittel unterliegen der vorgeschriebenen Einfuhrkontrolle.
- Teilfermentierter Tee
- Tariflicher Begriff für halbfermentierte Tees wie Oolong, Baozhong und Tieguanyin; auch Weißer Tee wurde in Vorabentscheidungen dieser Gruppe zugeordnet.
- Vorabentscheidung zur Tarifierung
- Der Einführer beantragt vor der Einfuhr bei der Zollverwaltung, dass der Zoll die Tarifnummer der Ware vorab festlegt.
Quellen und Prüfumfang
Die folgenden Quellen wurden am 2026-09-27 abgerufen; Dokumentdatum und Abrufdatum sind getrennt angegeben.
Amtliche Primärquellen von Regierung und Behörden
- International Trade Administration, MOEA: Abfrage der Ein- und Ausfuhrvorschriften für Waren (Echtzeitabfrage der 16-stelligen Nummern u. a. zu 0902 sowie Erläuterung der Einfuhrvorschrift-Codes MW0, 465, F01, B01)|International Trade Administration, MOEA|Dokumentdatum: Abfragezeitpunkt 2026-09-27|Für die 7 Tarifnummern Grüntee, teilfermentierter Tee (Oolong), anderer Schwarztee usw. lautet die Einfuhrvorschrift stets „465 F01 MW0“; Pu-erh 0902.30.10, 0902.40.10 nur „F01“; Teezweige und Teesetzlinge B01 MW0; Teeextrakt 2101.20 nur F01
- Bekanntmachung des Wirtschaftsministeriums Nr. Jing-Mao 11104603570 „Vorschriften über die Befreiung von der Einfuhrgenehmigungspflicht für Kleinmengen von Waren aus Festlandchina“|Wirtschaftsministerium (MOEA)|Dokumentdatum: 2022-08-19|Die Kleinmengenbefreiung vom 111.8.19 gilt nur für „Industrieprodukte“ der Kapitel 25–97; Tee (Kapitel 9), Teesetzlinge (Kapitel 6) und Noni-Tee (Kapitel 21) fallen nicht darunter
- Regulations Governing Trade between Taiwan and Mainland China (Art. 7, 9)|Wirtschaftsministerium (Nationale Gesetzesdatenbank des Justizministeriums)|Dokumentdatum: geändert am 2024-02-19 (ROC 113-02-19)|Waren aus Festlandchina dürfen grundsätzlich nicht eingeführt werden; Ausnahmen bestehen nur nach Art. 7 Abs. 1 mit 13 Nummern; für Tee im Sammelversand kommen allenfalls Nr. 1 (bekannt gemachte Freigabe, Pu-erh), Nr. 10 (Mitnahme durch Reisende) und Nr. 13 (Einzelgenehmigung) in Betracht; Post- und Kuriersendungen sind keine eigenständige Ausnahme; die Mitnahme durch Reisende ist eine gesetzliche Ausnahme (Nr. 10), die vom Finanzministerium genehmigt und vom Zoll bekannt gemacht werden muss
- Überblick über die Verwaltung von Waren aus Festlandchina und das Online-Verfahren für Sonderanträge|International Trade Administration, MOEA|Dokumentdatum: nicht angegeben (Abfragezeitpunkt 2026-09-27)|Sondereinfuhren über die ITA setzen voraus, dass die zuständige Fachbehörde „kleine Menge, besonderer Bedarf, keine Inlandsproduktion“ bestätigt; auch nach Genehmigung ist vorher eine Einfuhrgenehmigung einzuholen; andernfalls wird der Antrag abgelehnt
- Gesetz über die Beziehungen zwischen den Bürgern des Taiwan-Gebiets und des Festlandgebiets, Art. 40|Mainland Affairs Council (Nationale Gesetzesdatenbank des Justizministeriums)|Dokumentdatum: geändert am 2022-06-08|Waren aus Festlandchina gelten sowohl bei Einfuhr als auch bei Mitnahme „als Einfuhr“ und unterliegen den allgemeinen Einfuhrvorschriften
- Verordnung über die Zollabfertigung von Postsendungen bei Ein- und Ausfuhr (Art. 7, 12, 13)|Finanzministerium (Nationale Gesetzesdatenbank des Justizministeriums)|Dokumentdatum: geändert am 2020-04-01|Für Postsendungen mit Einfuhrvorschriften gelten die jeweiligen Vorschriften (Art. 13); Postpakete mit einem Zollwert bis NT$2,000 sind von Zoll, Warensteuer und Umsatzsteuer befreit (Art. 7); nimmt derselbe Empfänger die Befreiung mehr als 6 Mal pro Halbjahr in Anspruch, entfällt sie (Art. 12)
- Verordnung über die Zollabfertigung von Luftkuriersendungen (Art. 11, 12)|Finanzministerium|Dokumentdatum: geändert am 2026-02-23 (ROC 115-02-23)|Kuriersendungen, die Ein- oder Ausfuhrvorschriften unterliegen, sind mit einer regulären Einfuhranmeldung abzufertigen (Art. 12)
- Regulations Governing Inspection, Duty Collection and Release of Baggage of Inbound Passengers (Art. 2, 4, 17)|Finanzministerium|Dokumentdatum: geändert am 2026-01-30 (ROC 115-01-30)|Für von Einreisenden mitgeführte Waren aus Festlandchina gelten die Höchstmengen des Anhangs (Art. 4); bei Überschreitung ist innerhalb von zwei Monaten eine Genehmigung vorzulegen, die Ware zurückzusenden oder aufzugeben (Art. 17); Anwendungsbereich ist das begleitete und unbegleitete Gepäck von Einreisenden (Art. 2)
- Höchstmengentabelle für von Einreisenden mitgeführte landwirtschaftliche, tierische und Fischereierzeugnisse für den Eigenbedarf, Tabak und Alkohol, Waren aus Festlandchina, Arzneimittel für den Eigenbedarf sowie Umwelt- und Tierarzneimittel|Finanzministerium (Anhang in der Nationalen Gesetzesdatenbank des Justizministeriums)|Dokumentdatum: mit der Fassung vom 2026-01-30|Geltender Anhang „II. Waren aus Festlandchina“: Tee höchstens ein Kilogramm; landwirtschaftliche, tierische und Fischereierzeugnisse insgesamt sechs Kilogramm. Gilt nur für das Gepäck von Einreisenden, nicht für Sammelversand oder Postversand
- Landwirtschaftliche, tierische und Fischereierzeugnisse sowie Lebensmittel|Zollamt Taipei, Customs Administration, Ministry of Finance|Dokumentdatum: veröffentlicht 2025-09-01; aktualisiert 2026-09-24|Bei Überschreitung der Höchstmenge ist eine Einfuhrgenehmigung der ITA beizufügen; Tee ein Kilogramm, insgesamt sechs Kilogramm
- Sonderanträge für Waren aus Festlandchina: Darf man nach einer Reise nach Festlandchina Tee, Shiitake und Reis mitbringen?|International Trade Administration, MOEA|Dokumentdatum: 2024-09-16|Wer von einer Reise nach Festlandchina Tee o. Ä. mitbringt, unterliegt den Höchstmengen für Einreisende
- Welche Waren aus Festlandchina dürfen eingeführt werden?|Customs Administration, Ministry of Finance|Dokumentdatum: nicht angegeben (Abfragezeitpunkt 2026-09-27)|Nur Waren aus Festlandchina ohne MW0 und MP1 in der Spalte Einfuhrvorschriften dürfen eingeführt werden und sind genehmigungsfrei
- Act Governing Food Safety and Sanitation (Art. 22, 30)|Ministerium für Gesundheit und Soziales (Nationale Gesetzesdatenbank des Justizministeriums)|Dokumentdatum: geändert am 2019-06-12|Bei Waren, die nicht zum Verkauf bestimmt sind und die bekannt gemachten Wert- und Mengengrenzen einhalten, kann auf den Antrag auf Einfuhrkontrolle verzichtet werden (Art. 30); verpackte Lebensmittel müssen das Ursprungsland auf Chinesisch angeben (Art. 22)
- Bekanntmachung des Ministeriums für Gesundheit und Soziales Nr. Wei-Shou-Shi 1081300310: Bedingungen, unter denen eingeführte Lebensmittel und verwandte Produkte von der Einfuhrkontrolle befreit sind|Taiwan Food and Drug Administration (TFDA)|Dokumentdatum: erlassen 2019-04-16, in Kraft ab 2019-05-01|Lebensmittel für den persönlichen Eigenbedarf sind von der Einfuhrkontrolle befreit: je einzelner Position einer Zollanmeldung Wert höchstens USD 1,000 und höchstens 6 kg, Code DH000000000002; gilt für jede Einfuhrart (nicht nur für Reisende). Pu-erh (F01, nicht MW0) im Sammelversand für den Eigenbedarf kann diesen Code nutzen; MW0 wird dadurch nicht aufgehoben; Definition einzelne Position: nur bei identischer Warenbezeichnung, Zusammensetzung, Marke, Hersteller und Ursprungsland
- Vorankündigung der Änderung der „Bedingungen für die Befreiung eingeführter Lebensmittel und verwandter Produkte von der Einfuhrkontrolle und der zugehörigen Zollcodes“ (Entwurf)|Ministerium für Gesundheit und Soziales|Dokumentdatum: Vorankündigung 2020-07-15|Im Jahr 109 wurde eine Änderung zu einer täglichen Gesamthöchstmenge angekündigt, begründet mit Verkäufen über internationale Postpakete unter dem Vorwand des Eigenbedarfs; bis zur Prüfung dieser Seite wurde keine formelle Veröffentlichung festgestellt
- Verordnung über die Einfuhrkontrolle von Lebensmitteln und verwandten Produkten|Ministerium für Gesundheit und Soziales (Nationale Gesetzesdatenbank des Justizministeriums)|Dokumentdatum: geändert am 2025-08-21 (ROC 114-08-21)|Die geltende Kontrollverordnung heißt „Verordnung über die Einfuhrkontrolle von Lebensmitteln und verwandten Produkten“ (diesen Namen verwendet die F01-Erläuterung), zuletzt geändert am 2025-08-21
- Kontrollmaßnahmen für Agrarerzeugnisse|Taiwan Food and Drug Administration (TFDA)|Dokumentdatum: veröffentlicht 2017-01-16; gepflegt 2026-09-24|Die Maßnahme, wonach Schwarztee aus Vietnam einen Prüfbericht über Pestizidrückstände benötigt, gilt seit 114.7.7 nicht mehr; für Tee aus China sind auf dieser Seite keine eigenen Maßnahmen aufgeführt
- Lebensmittelbehörde bekräftigt aktive Kontrolle eingeführten Tees und duldet keine falschen Kennzeichnungen|Ministerium für Gesundheit und Soziales (ehemals Department of Health)|Dokumentdatum: erfasst 2010-02-08|Die Einfuhrvorschrift für Grüntee, Oolong und Schwarztee aus Festlandchina ist MW0; von Tee aus Festlandchina ist nur Pu-erh freigegeben (Stand 2010)
- Einfuhrkontrolle für Tee aus Festlandchina bleibt bestehen, Pu-erh-Begutachtung wird verstärkt, Rechte der Teebauern werden gesichert|Council of Agriculture, Executive Yuan (heute Landwirtschaftsministerium)|Dokumentdatum: veröffentlicht 2011-11-02 (ROC-Jahr 100)|Pu-erh wurde im Jahr 93 freigegeben, andere Tees aus Festlandchina dürfen weiterhin nicht eingeführt werden; um zu verhindern, dass unter dem Namen Pu-erh andere Tees eingeschmuggelt werden, wurde der Zoll zu verstärkten Kontrollen aufgefordert und eine Begutachtungsgruppe eingerichtet (Stand 2011)
- Customs Anti-Smuggling Act (Art. 36, 37, 39)|Finanzministerium (Nationale Gesetzesdatenbank des Justizministeriums)|Dokumentdatum: geändert am 2018-05-09|Schmuggel (Umgehung von Kontrollen, keine Anmeldung): Geldbuße bis zum Dreifachen des Warenwerts und Einziehung; der Wortlaut beschränkt die Warenart nicht, gilt also auch für Agrarerzeugnisse; eine falsche Warenbezeichnung (Oolong als Pu-erh angemeldet) fällt unter Art. 37 Abs. 1 Nr. 1; wegen der Umgehung der MW0-Kontrolle wird nach Abs. 3 stattdessen nach Art. 36 geahndet (bis zum Dreifachen des Warenwerts + Einziehung)
- Einfuhrkontrolle für 830 Agrarerzeugnisse aus Festlandchina zur Wahrung einer stabilen Entwicklung der Landwirtschaft|Council of Agriculture, Executive Yuan (Nachdruck auf der Website des Mainland Affairs Council)|Dokumentdatum: ROC 98-03-26|Tee ist ausdrücklich als „im Inland in großen Mengen erzeugtes“ primäres Frisch- bzw. verarbeitetes Erzeugnis aufgeführt, dessen Einfuhr aus Festlandchina kontrolliert wird, begründet mit hoher Gleichartigkeit beiderseits der Taiwanstraße und dem Druck durch Niedrigpreise; im Jahr 97 (2008) wurden 25,712 Tonnen Tee eingeführt, davon 73% aus Vietnam und 11% aus Festlandchina – ausschließlich Pu-erh
- Agrarpolitik Taiwans bei der Aushandlung des Wirtschaftsrahmenabkommens mit Festlandchina (ECFA)|Council of Agriculture, Executive Yuan|Dokumentdatum: ROC-Jahr 99, Monat 3 (Agrarpolitik und Agrarlage, Nr. 213)|ECFA-Position: Kontrolle der 830 Positionen fortsetzen, keinesfalls neue Freigaben, keine Zollsenkung für die bereits freigegebenen 1,415 Positionen; Tee gehört zu den wichtigsten kontrollierten Positionen; frühzeitig freigegebene Agrarerzeugnisse aus Festlandchina waren vor allem Rohstoffe, die „im Inland wenig erzeugt und auf Einfuhren angewiesen“ sind
- ECFA-Verhandlungen führen nicht zu einer weiteren Öffnung für Agrarerzeugnisse aus Festlandchina|Straits Exchange Foundation (Autorin: Chang Shu-hsien)|Dokumentdatum: ROC-Jahr 99, Monat 4 (Zeitschrift Exchange, Nr. 110)|Einer der „drei Nein“-Grundsätze: keine neuen Freigaben für Agrarerzeugnisse
- 18 Agrarerzeugnisse in die Early-Harvest-Liste aufgenommen – konkreter Nutzen für Exporte nach China|Council of Agriculture, Executive Yuan (Abteilung für internationale Angelegenheiten)|Dokumentdatum: ROC 99-06-24|Die ECFA-Early-Harvest-Liste enthält keine Öffnung Taiwans für Agrarerzeugnisse aus Festlandchina; umgekehrt gewährt Festlandchina taiwanischem Tee Nullzoll
- Einfuhrkontrolle für 830 Agrarerzeugnisse aus Festlandchina stärkt die globale Wettbewerbsfähigkeit taiwanischer Agrarerzeugnisse|Council of Agriculture, Executive Yuan|Dokumentdatum: ROC 99-04-22|Bei Tee ist nur Pu-erh freigegeben; im Inland erzeugter Schwarztee, halbfermentierter Tee und Grüntee sind nicht freigegeben
- Prüfung des aktuellen Stands der Einfuhr von Agrarerzeugnissen aus Festlandchina und der einschlägigen Einfuhrvorschriften|Council of Agriculture, Executive Yuan|Dokumentdatum: ROC-Jahr 94, Monat 9 (Agrarpolitik und Agrarlage, Nr. 159)|Stand 1. 8. des Jahres 94: 881 Positionen nicht freigegeben, überwiegend im Inland wirtschaftlich bedeutende Primärerzeugnisse und wichtige verarbeitete Erzeugnisse; Freigabeverfahren: Vorschlag von Unternehmen oder Fachbehörden → Konsultation der Fachbehörden und Verbände durch das Handelsamt → Prüfsitzung → Genehmigung und Bekanntmachung durch das Wirtschaftsministerium; Prüfmaßstab sind die zwei Voraussetzungen des Art. 8 der Handelsgenehmigungsverordnung
- Entwicklung und Perspektiven der Agrarhandelsbeziehungen beiderseits der Taiwanstraße|Abteilung für internationale Angelegenheiten, Council of Agriculture, Executive Yuan (Lin Chia-jung)|Dokumentdatum: ROC-Jahr 104, Monat 6 (Agrarpolitik und Agrarlage, Nr. 276)|Seit 2008 wurden die 830 kontrollierten Positionen nicht weiter geöffnet; nach der Tarifrevision 2015 umfasst die Kontrolle 968 Agrarerzeugnisse; selbst über den Weg der „Sondereinfuhr“ wurde Tee bereits abgelehnt; Tee gehört auch zu den am häufigsten beschlagnahmten Schmuggelwaren
- Council of Agriculture: Tee (Branchenerläuterung vor dem WTO-Beitritt)|Council of Agriculture, Executive Yuan|Dokumentdatum: ROC 90-11-01|In den Beitrittsverhandlungen wurde für teilfermentierten Tee die Beibehaltung von 25 % Zoll erreicht; Grüntee und Schwarztee wurden im Beitrittsjahr auf 20 % und 2007 auf 17 % gesenkt
- Teekennzeichnung soll um die einzelnen Herkunftsorte ergänzt werden – klare Informationen für Verbraucher|Council of Agriculture, Executive Yuan (Abteilung für internationale Angelegenheiten)|Dokumentdatum: ROC 99-02-09|Pu-erh wurde im Jahr 93 freigegeben, im Inland wird diese Teesorte nicht erzeugt; zum Schutz der heimischen Teebauern wurden im Inland erzeugter Schwarztee, halbfermentierter Tee und Grüntee in die Kontrollliste der 830 Positionen aufgenommen
- Schmuggelbekämpfung verstärken, Exporte taiwanischen Tees fördern, größtmöglichen Nutzen für die Teebauern erzielen|Council of Agriculture, Executive Yuan|Dokumentdatum: ROC 100-10-25|Nach dem ECFA senkte Festlandchina den Zoll auf taiwanischen Tee schrittweise von 15% auf null
- Zollamt Kaohsiung appelliert an die Öffentlichkeit, keine nicht zur Einfuhr freigegebenen Lebensmittel aus Festlandchina nach Taiwan zu schicken, um Strafen zu vermeiden|Zollamt Kaohsiung, Customs Administration, Ministry of Finance|Dokumentdatum: ROC 114-06-04|Aktuelle (2025) Aussage des Zolls: Von Tee aus Festlandchina ist nur Pu-erh freigegeben; für per Post versandte, nicht freigegebene Lebensmittel gilt die Kleinmengenbefreiung nicht
- Zollamt Taipei weist auf die Ergänzungsvorschriften zur Einfuhrvorschrift „465“ für eingeführten Tee hin|Zollamt Taipei, Customs Administration, Ministry of Finance|Dokumentdatum: 2023-05-11|Seit dem 1. 7. des Jahres 109 gilt für Tee zusätzlich die Einfuhrvorschrift 465 (Ursprungsnachweis), bei Eigenbedarf bis einschließlich 6 kg entfällt der Nachweis; der Ursprung richtet sich nach dem Ernte- oder Sammelort, eine Verarbeitung in einem Drittland ändert den Ursprung nicht
- Lebensmittelbehörde kündigt Änderung der Vorschriften zur Ursprungskennzeichnung an|Food and Drug Administration, Department of Health, Executive Yuan (Website des MOHW)|Dokumentdatum: ROC 99-06-11 (erfasst)|Werden eingeführte frische Teeblätter in Taiwan zu Oolong verarbeitet, ist als Ursprung weiterhin das Einfuhrland anzugeben
- Neue Kennzeichnungsvorschriften für 20 lose verkaufte Agrar- und Tierlebensmittel, ausgeweitet auf alle Lebensmittelhändler|Ministerium für Gesundheit und Soziales|Dokumentdatum: ROC 109-08-28 (erfasst); in Kraft ab 1. 1. des Jahres 110|Lose verkaufter Tee muss das Ursprungsland angeben; ausgeweitet auf Verkäufer ohne Firmen- oder Gewerberegistrierung
- Informationsmaterial zur Ursprungskennzeichnung von Tee (Version für Unternehmen)|Taiwan Food and Drug Administration (TFDA)|Dokumentdatum: 2023-01 (Grafik)|Beim Weiterverkauf eingeführten Tees ist der Ursprung anzugeben; bei Mischtees nach Anteilen (z. B. 70% Land X, 30% Taiwan)
- Erläuterung zur Rückverfolgbarkeitskennzeichnung bei frisch zubereiteten Teegetränken|Taiwan Food and Drug Administration (TFDA)|Dokumentdatum: ROC 104-06-09 (erfasst)|Herkunftskennzeichnung der Teeblätter in frisch zubereiteten Getränken; Teeimporteure werden in die Rückverfolgung einbezogen
- FAQ zur Einstufung bestimmter inländischer Tees als Agrarerzeugnisse mit Pflicht zur Registrierung von Rückverfolgungsdaten|Agriculture and Food Agency, Council of Agriculture|Dokumentdatum: ROC-Jahr 112, Monat 3|Verpflichtende Rückverfolgbarkeit für inländischen Tee, kombiniert mit Herkunftsanalysen gegen falsche Herkunftsangaben (Zielgruppe: inländischer Tee; eingeführter Tee fällt in die Zuständigkeit der TFDA)
- Getrennte Verwaltung inländischer und eingeführter Agrarerzeugnisse: Das „Herkunftszeichen für Tee“ führt Sie zu gutem taiwanischem Tee|Council of Agriculture, Executive Yuan|Dokumentdatum: ROC-Jahr 103, Monat 9 (Agrarpolitik und Agrarlage, Nr. 267)|Zweck des Herkunftszeichens ist es, eingeführten Tee abzugrenzen und Vermischung zu verhindern
- Finanzstatistisches Bulletin Nr. 18: Teeexportwert im Jahr 108 mit 120 Mio. US-Dollar (1.2 × 100 Mio.) auf Rekordhoch|Statistikabteilung des Finanzministeriums|Dokumentdatum: ROC 109-09-24|Die Teeeinfuhr liegt seit dem Jahr 99 bei rund 3 × 10 000 Tonnen; Vietnam ist das größte Einfuhrland (Wertanteil gesunken von 62.0% im Jahr 98 auf 33.3% in den Monaten 1-8 des Jahres 109); im Jahr 99 überstieg die Einfuhr erstmals 3 × 10 000 Tonnen; im Jahr 108 wurden 33,227 Tonnen eingeführt
- Ergebnisse der Grenzkontrollen von eingeführtem Tee|Taiwan Food and Drug Administration (TFDA)|Dokumentdatum: ROC 105-06-01 (erfasst)|Die drei wichtigsten Einfuhrländer Vietnam, Sri Lanka und Festlandchina stellen 85.4%; aus Festlandchina nur Pu-erh; Pu-erh macht 9.6% der Einfuhrmenge aus
- Wie hoch ist der jährliche Gesamtproduktionswert von taiwanischem Tee?|Tea and Beverage Research Station, Landwirtschaftsministerium (Lin Chin-chih, Su Tsung-chen)|Dokumentdatum: ROC-Jahr 112, Monat 12|2022: 12,192 Hektar Teegärten, Produktion 14,027 Tonnen, geschätzter Produktionswert über 300 × 100 Mio. NT$
- Aktuelle Lage der Teeproduktion in Taiwan und Fördermaßnahmen|Council of Agriculture, Executive Yuan|Dokumentdatum: ROC-Jahr 98, Monat 3 (Agrarpolitik und Agrarlage, Nr. 201)|Seit dem Jahr 96 übersteigt die Einfuhrmenge die gesamte Inlandsproduktion; „Vermischung von Importtee mit inländischem Tee“ wird als Branchenproblem genannt; amtliche Prozessbegriffe: Teebauern erzeugen frische Teeblätter, Teefabriken stellen Rohtee (Maocha) her
Von Bibliotheken erfasste Forschungsliteratur
„Grenzüberschreitender“ Taiwan-Tee: Mobilität, Grenzziehung und Debatten um das Einheimische im taiwanisch-vietnamesischen Teehandel
Kernaussagen der Zusammenfassung: Anhand von Theorien zu Grenzen und Mobilität wird analysiert, wie taiwanische Teesorten, Herstellungstechniken und Unternehmen nach Vietnam (Provinz Lâm Đồng) abwanderten und vietnamesischer Tee wieder in taiwanische Vertriebskanäle zurückfloss; vietnamesischer und taiwanischer Tee „schließen sich aus und sind zugleich voneinander abhängig“, verknüpft mit der Neuen Südwärtspolitik, Lebensmittelsicherheit, dem Kampf um die heimische Landwirtschaft und der politischen Ökonomie beiderseits der Taiwanstraße; die Abgrenzung von „einheimischem Tee“ wird hinterfragt.
Entwicklung und Perspektiven der Teeindustrie Taiwans
Kernaussagen der Zusammenfassung: Einfuhren sind seit 1981 verzeichnet, seit 1992 übersteigen die Einfuhren die Ausfuhren, in den 2000er-Jahren übertrafen die Einfuhren die Gesamtproduktion; 2013 wurden 30,187.7 Tonnen eingeführt (davon Pu-erh 4,060.2 Tonnen); der starke Anstieg der Einfuhren in den letzten fünf Jahren hängt mit der Freigabe von Pu-erh aus Festlandchina zusammen; 2010 erreichte die Pu-erh-Einfuhr mit 5,313 Tonnen ihren Höchststand und ging danach infolge des 2009 in China eingeführten geografischen Herkunftszeichens für Pu-erh zurück.
Wandel von Struktur und Geschäftsmodellen der Teeindustrie Taiwans
Kernaussagen der Zusammenfassung: In Perioden von der Vorgeschichte bis zur Gegenwart wird der Wandel von Teeanbau, Teeherstellung, Vertrieb, Ein- und Ausfuhr, Handelsbedingungen, Wertschöpfungskette und Geschäftsformen analysiert; es werden Empfehlungen an Regierung und Branche gegeben.
Aufbau eines dynamischen Modells für Produktion und Vermarktung von taiwanischem Hochlandtee
Kernaussagen der Zusammenfassung: Systemdynamisches Modell: Hochlandtee wuchs in den ROC-Jahren 80 bis 89 (1990er-Jahre) rasch und stagnierte dann; die Vertriebskanäle drückten die Ankaufspreise für Rohtee; die Nachfrage chinesischer Touristen sorgte zeitweise für Wachstum, führte aber zum Versagen der Marktregulierung im Inland; die Weitergabe von Teeherstellungstechniken nimmt ab.
Wettbewerbsanalyse der Vermarktung taiwanischer Agrarerzeugnisse in Festlandchina – am Beispiel der Dongding-Teeproduktionsgenossenschaft
Kernaussagen der Zusammenfassung: Am Beispiel des Dongding-Oolong aus Lugu werden mit einer Five-Forces-Analyse Potenzial und Strategien für den Export taiwanischen Tees nach Festlandchina untersucht; es wird darauf hingewiesen, dass die Vermischung minderwertigen Tees mit hochwertigem Tee dem Image taiwanischen Tees schadet.
Entwicklung und Perspektiven der Agrarhandelsbeziehungen beiderseits der Taiwanstraße
Kernaussagen der Zusammenfassung: Periodisierte Darstellung des Agrarhandels beiderseits der Taiwanstraße: vor dem WTO-Beitritt 1,603 kontrollierte Positionen; ab 2008 wurden die 830 Positionen nicht weiter geöffnet, nach der Tarifrevision 2015 waren es 968; Sondereinfuhren u. a. von Tee wurden abgelehnt; Schmuggel betrifft vor allem Shiitake, Knoblauch und Tee.
Einfuhrkontrollmaßnahmen Taiwans für Agrarerzeugnisse aus Festlandchina
Nur bibliografische Angaben oder Kurzbeschreibung verfügbar; diese Seite zitiert keine Schlussfolgerungen daraus.
Wie hoch ist der jährliche Gesamtproduktionswert von taiwanischem Tee? – Schätzung des Gesamtproduktionswerts anhand von Anbaufläche und Produktion 2022
Kernaussagen der Zusammenfassung: 2022 umfassten die Teegärten 12,192 Hektar bei einer Produktion von 14,027 Tonnen, davon Nantou 6,579 Hektar; auf Kreisebene geschätzter Produktionswert über 300 × 100 Mio. NT$; Kosten für maschinell geerntete frische Teeblätter ca. 34.4 NT$ je kg, für handgepflückte ca. 241.2 NT$.
Von Zugeständnissen zu Druck: Der Wandel der Agrarpolitik Chinas gegenüber Taiwan und seine lokalpolitischen Auswirkungen (2008-2024)
Kernaussagen der Zusammenfassung: Analysiert den Wandel der chinesischen Agrarpolitik gegenüber Taiwan 2008–2024 von Zollsenkungen und Marktzugang (Zugeständnisse) hin zu Prüf- und Quarantänemaßnahmen und einseitigen Beschränkungen (Druck), mit Mangos aus Pingtung als Fallstudie; betrifft die Richtung „Export von Taiwan nach China“ und dient als Hintergrund zum Agrarhandel beiderseits der Taiwanstraße, behandelt aber nicht direkt Taiwans Einfuhrkontrollen.
Über die Agrarhandelsbeziehungen beiderseits der Taiwanstraße
Nur bibliografische Angaben oder Kurzbeschreibung verfügbar; diese Seite zitiert keine Schlussfolgerungen daraus.
Finanzstatistisches Bulletin Nr. 18: Teeexportwert im Jahr 108 mit 120 Mio. US-Dollar (1.2 × 100 Mio.) auf Rekordhoch, in den ersten 8 Monaten dieses Jahres pandemiebedingt Rückgang um 26.5%
Kernaussagen der Zusammenfassung: Tee-Ein- und -Ausfuhrmengen und -werte der Jahre 98–109; Einfuhr rund 3 × 10 000 Tonnen, überwiegend vollfermentierter Tee; der Wertanteil Vietnams ist rückläufig (nach verschärfter Kontrolle von Pestizidrückständen Verlagerung auf Sri Lanka und Japan); dank ECFA-Early-Harvest wird taiwanischer Tee seit dem Jahr 101 zollfrei nach Festlandchina verkauft.
Die offenen Daten der Zollverwaltung zu Vorabentscheidungen zur Tarifierung reichen nur bis Juni 2018 (6/2018); spätere Fälle wurden nicht einzeln abgefragt. Zu den geltenden Begutachtungskriterien für rohen Pu-erh, zur aktuellen Einstufung gemischter Kräuterteebeutel und von Gerstentee sowie dazu, ob die Bekanntmachung zur Befreiung von der Lebensmittelkontrolle bei Eigenbedarf geändert wurde, liegen dieser Seite keine Erläuterungen der zuständigen Behörden vor. Bei Fachaufsätzen wurden nur Zusammenfassungen oder bibliografische Angaben geprüft; dies gibt nicht die Schlussfolgerungen der Volltexte wieder.
Häufige Fragen zum Versand von Tee nach Taiwan
Darf man Tee aus Festlandchina nach Taiwan schicken?
Bei der Rückkehr vom Festland darf man 1 kg Tee mitbringen – darf man dann auch 1 kg per Sammelversand schicken?
Gilt die Genehmigungsbefreiung für Kleinmengen aus Festlandchina auch für Tee?
Darf roher Pu-erh verschickt werden?
Darf man Liubao-Tee oder Anhua-Dunkeltee als Pu-erh verschicken?
Darf Matcha-Pulver verschickt werden?
Wie viel Zoll fällt für Milchteepulver und Instanttee an?
Darf Chrysanthementee oder Kräutertee verschickt werden?
Muss für Pu-erh zum Eigenbedarf eine Lebensmittelkontrolle beantragt werden?
Warum darf Pu-erh eingeführt werden, Oolong aber nicht?
Weiterführende Artikel
Vor dem Teekauf Teesorte und Ursprung prüfen – dann mit HowBridge per Sammelversand verschicken
HowBridge bietet Sammelversand von China nach Taiwan an (Lager Shenzhen, Lager Taoyuan). Geben Sie bei der Anmeldung Teesorte, Ursprung und Menge klar an – so verläuft die Verzollung reibungsloser.
China–Taiwan-Versandservice ansehen