Wie hoch ist der Einfuhrzoll für Kapitel 95 „Spielzeug, Spiele, Unterhaltungsartikel und Sportgeräte; Teile davon und Zubehör“? Zollsätze und Einfuhrbestimmungen für 86 Positionen
Kurzantwort: Wie viel Zoll fällt in Kapitel 95 an?
Kapitel 95 „Spielzeug, Spiele, Unterhaltungsartikel und Sportgeräte; Teile davon und Zubehör“ umfasst insgesamt 86 Zolltarifpositionen; der häufigste Spalte-1-Zollsatz ist 0%.Davon liegen 44 Positionen bei 0 % (51.2 %), der höchste Wertzollsatz beträgt 5 %.36 Positionen sind mit einem Code für Einfuhrbestimmungen versehen; am häufigsten ist C02 (35 Positionen).Bei der Einfuhr wird zusätzlich Mehrwertsteuer auf den Zollwert zuzüglich Zoll (sowie ggf. Verbrauchsteuer, Tabak- und Alkoholsteuer usw.) erhoben; die Regelung zur Kleinbetragsbefreiung finden Sie in den FAQ unten. Der tatsächlich zu zahlende Steuerbetrag wird vom Zoll endgültig festgesetzt.
Wie verteilen sich die Tarifsätze der Positionen in Kapitel 95?
- 0 % 44
- über 0 % bis 5 % 42
- über 5 % bis 10 % 0
- über 10 % 0
- Mengenzoll oder andere Berechnungsmethoden 0
Berechnet nach dem Spalte-1-Zollsatz jeder Position, insgesamt 86 Positionen. Datenquelle: HowBridge-Zolltarifdatenbank (synchronisiert mit den Zolltarifdaten der Zollverwaltung des Finanzministeriums), zusammengestellt am 2026-09-16.
Welche Codes für Einfuhrbestimmungen kommen in Kapitel 95 häufig vor?
Der Code für Einfuhrbestimmungen ist bei der jeweiligen Position vermerkt und steht für Prüfungen, Quarantänen, Genehmigungen oder Kontrollen für Waren aus Festlandchina, die vor der Einfuhr möglicherweise erforderlich sind. Ein Code kann sich nur auf einen Teil der unter der Position erfassten Waren beziehen; klicken Sie auf die Position, um die vollständige Erläuterung zu sehen. Ist bei einer Position kein Code vermerkt, bedeutet dies, dass die Einfuhr aus handelspolitischer Sicht zulässig ist und keine Genehmigung ausgestellt werden muss – dies bedeutet jedoch nicht, dass Prüfung, Quarantäne oder Steuern entfallen.
C02
Einige Produkte dieser Kategorie unterliegen der Importprüfungspflicht des Standardisierungsbüros.
35 Positionen
602
Kontrollierte Funkfrequenzgeräte erfordern Genehmigung der Kommunikationskommission.
3 Positionen
362
An approval from the local city or county police administration is required.
1 Positionen
In diesem Kapitel sind 35 Positionen mit C01 oder C02 versehen, die einer verpflichtenden Einfuhrprüfung durch das Bureau of Standards, Metrology and Inspection (BSMI) des Wirtschaftsministeriums unterliegen. Wie Sie feststellen, ob eine Prüfung erforderlich ist, und ob es für den persönlichen Gebrauch eine Prüfbefreiungsgrenze gibt, erfahren Sie im BSMI-Warenprüfungsleitfaden.
Welche Zolltarifpositionen gibt es in Kapitel 95?
9503 三輪腳踏車,踏板車,腳踏汽車及類似有輪玩具;玩偶車;玩偶;其他玩具;縮減尺寸(比例)之模型及類似遊戲用模型,無論可否活動;各種益智玩具
- 95030011001Wheeled toys designed to be ridden by children (for example, tricycles, scooters, pedal cars); dolls' carriages0%
- 95030019003Parts of wheeled toys designed to be ridden by children (for example, tricycles, scooters, pedal cars); parts of dolls' carriages0%
- 95030021009Dolls, whether or not dressed0%
- 95030022008Garments and accessories therefor, footwear and headgear of dolls0%
- 95030023007Wigs, dolls0%
- 95030024006Eyes, dolls (other than those unmounted of glass, of heading 70.18)0%
- 95030029001Other parts and accessories of dolls0%
- 95030031007Toy electric trains0%
- 95030039009Parts of electric trains; tracks, signals and other accessories therefor0%
- 95030041005Reduced-size (scale) model assembly kits, whether or not working models, excluding those of tariff No. 9503.00.31 and 9503.00.390%
- 95030049007Parts and accessories of toys of tariff No9503.00.410%
- 95030051002Other construction sets and constructional toys0%
- 95030059004Parts and accessories of toys of tariff No9503.00.510%
- 95030061000Toys representing animals or non-human creatures, stuffed0%
- 95030062009Other toys representing animals or non-human creatures, not-stuffed0%
- 95030069002Parts and accessories of toys of tariff No9503.00.61 and 9503.00.620%
- 95030071008Toy musical instruments and apparatus0%
- 95030079000Parts and accessories of toys of tariff No9503.00.710%
- 95030081006Puzzles0%
- 95030089008Parts and accessories of toys of tariff No9503.00.810%
- 95030091102Toy guns, put up in sets or outfits0%
- 95030091200Radio remote-controlled toys, put up in sets or outfits0%
- 95030091905Other toys, put up in sets or outfits0%
- 95030092101Radio remote-controlled toys and models, incorporating a motor0%
- 95030092904Other toys and models, incorporating a motor0%
- 95030093100Toy guns0%
- 95030093208Other radio remote-controlled toys0%
- 95030093306Inflatable toys0%
- 95030093903Other toys0%
- 95030099006Parts and accessories of toys of tariff No 9503.00.91, 9503.00.92, 9503.00930%
9504 影像遊戲機、桌上或室內遊戲用品,包括彈珠機、撞球檯、娛樂專用桌及保齡球自動設備,以硬幣、鈔票、金融卡、代幣或任何其他付款方式操作之娛樂機
- 95042000009Articles and accessories for billiard0%
- 95043010005Articles for funfair, table or parlour games, operated by coins, banknotes , bank card,token or other type of payment, other than automatic bowling alley equipment0%
- 95043090008Other games, operated by coins, banknotes ,bank card, ,token or other type of payment, other than automatic bowling alley equipment0%
- 95044000005Playing cards (including poker)0%
- 95045000100Video games of a kind used with a television receiver, without software0%
- 95045000191Other video games of a kind used with a television receiver0%
- 95045000208Cartridges for video games of a kind used with a television receiver0%
- 95045000903Other video game consoles and machines,other than those of subheading 9504300%
- 95049010002Bowling alley equipment (including bowlings)0%
- 95049090005Other articles for funfair, table or parlour games0%
9505 慶典、狂歡節或其他遊藝用品,包括魔術道具及新奇機巧遊戲器具
- 95051000108Trees, Christmas, artificial0%
- 95051000901Other articles for Christmas festivities0%
- 95059000003Festive, carnival or other entertainment articles (other than those of subheading 9505.10)0%
9506 本章未列名之一般體能運動、體操、競技比賽、其他運動(包括乒乓球)或戶外遊戲用物品及設備;游泳池及袖珍游泳池
- 95061100008Skis5%
- 95061200007Ski-fastenings (ski-bindings)5%
- 95061900000Other snow-ski equipment3.4%
- 95062100006Sailboards5%
- 95062900008Water-skis, surf-boards and other water-sport equipment2.5%
- 95063100004Golf clubs, complete5%
- 95063200003Golf balls5%
- 95063900006Other golf equipment5%
- 95064010001Tables for table-tennis3.4%
- 95064020009Table-tennis bats (paddles)3.4%
- 95064030007Table-tennis balls3.4%
- 95064090004Other articles and equipment for table-tennis3.4%
- 95065100009Lawn-tennis rackets, whether or not strung5%
- 95065900109Badminton rackets, whether or not strung5%
- 95065900207Squash rackets, whether or not strung5%
- 95065900305Racketball rackets, whether or not strung5%
- 95065900902Other tennis or similar rackets, whether or not strung5%
- 95066100007Lawn-tennis balls5%
- 95066210004Footballs (soccerballs)3.4%
- 95066220002Basketballs5%
- 95066230000Volleyballs3.4%
- 95066290007Other inflatable balls5%
- 95066910007Baseballs3.3%
- 95066990000Other balls3.3%
- 95067010004Skate for ice skates0%
- 95067090007Ice skates and roller skates, including skating boots with skates attached2%
- 95069100001Articles and equipment for general physical exercise, gymnastics or athletics3%
- 95069900101Crossbow2.5%
- 95069900904Afticles and equipment for other sports or outdoor games, not specified or included elsewhere in this chapter; swimming pools and paddling pools2.5%
9507 釣魚竿、釣魚鈎及其他釣魚用具;撈魚網、捕蝶網及類似之網;鳥形引誘物(不包括第9208或9705節所列者)及類似狩獵或射擊用品
- 95071000008Fishing rods5%
- 95072000006Fish-hooks, whether or not snelled5%
- 95073000004Fishing reels5%
- 95079000001Other line fishing tackle; fish landing nets, butterfly nets and similar nets; decoy "birds" (other than those of heading 92.08 or 97.05) and similar hunting or shooting requisites5%
9508 巡迴馬戲團及巡迴動物園;遊樂園遊樂設施及水上樂園遊樂設施;遊樂場遊樂設施,包括射擊場;巡迴劇團
- 95081000007Travelling circuses and travelling menageries5%
- 95082100004Roller coasters5%
- 95082200003Carousels, swings, and roundabouts5%
- 95082300002Dodge’em cars5%
- 95082400001Motion simulators and moving theatres5%
- 95082500000Water rides5%
- 95082600009Water park amusements5%
- 95082900006Other amusement park rides and water park amusements5%
- 95083000003Fairground amusements5%
- 95084000001Travelling theatres5%
Was unterscheidet die Zollsätze der Spalten 1, 2 und 3 im Zolltarif?
Nach Allgemeiner Vorschrift 2 des Zolltarifs sind die Zollsätze in 3 Spalten gegliedert: Spalte 1 gilt für eingeführte Waren aus Mitgliedern der Welthandelsorganisation (WTO) oder aus Ländern bzw. Gebieten, die Taiwan Gegenseitigkeit gewähren; Spalte 2 gilt nur für zwei „besondere“ Arten eingeführter Waren: bestimmte Waren aus am wenigsten entwickelten Ländern oder Entwicklungsländern bzw. -gebieten, oder bestimmte Waren aus Ländern oder Gebieten, mit denen Taiwan ein Freihandelsabkommen oder ein Wirtschaftskooperationsabkommen geschlossen hat; nur wenn keine der beiden ersten Spalten anwendbar ist, gilt Spalte 3. Sind sowohl Spalte 1 als auch Spalte 2 anwendbar, gilt der niedrigere Zollsatz. Die Volksrepublik China ist WTO-Mitglied, weshalb grundsätzlich Spalte 1 gilt; Spalte 2 gilt für Festlandchina nur für Waren der ECFA-Frühernteliste (Early Harvest List).
Die Kapitel- und Positionsseiten dieser Website zeigen den Spalte-1-Zollsatz. Spalte 2 kennzeichnet im Zolltarif die berechtigten Länder mit Ländercodes, zum Beispiel „zollfrei (PA, GT, NI, SV, HN, NZ, SG)“; diese Codes sind lediglich Vermerke im Zolltarif, und einige der zugrunde liegenden Abkommen wurden inzwischen ausgesetzt oder beendet (z. B. Nicaragua, El Salvador, Honduras) – maßgeblich für die tatsächliche Anwendung sind die Bekanntmachungen der Zollverwaltung. Für geringfügige Postsendungen gilt eine gesonderte Regelung: Übersteigt der Zollwert die Freigrenze, wird – mit Ausnahme von Tabak, Alkohol und Waren mit Zollkontingent – ein Zollsatz von 5 % erhoben; übersteigt jedoch ein einzelner Artikel oder die Summe der Waren derselben Position NT$ 2.000, gilt dies nicht mehr als geringfügige Sendung, und es wird nach dem jeweiligen Positions-Zollsatz besteuert (Allgemeine Vorschrift 5; Art. 8 und 9 der Verordnung über die Zollabfertigung von Post-Ein- und -Ausfuhrsendungen). Diese 5-%-Regelung gilt nur für Postsendungen und Reisende; Kuriersendungen werden nach dem jeweiligen Positions-Zollsatz berechnet.
Häufig gestellte Fragen
- Zoll: Bei Wertzoll-Positionen Zollwert × Zollsatz, bei Mengenzoll-Positionen Berechnung nach Menge oder Gewicht (bei Einfuhr aus der Volksrepublik China gilt grundsätzlich Spalte 1).
- Mehrwertsteuer: Bemessungsgrundlage ist der Zollwert zuzüglich Zoll; die Erhebung erfolgt durch den Zoll als Einzugsstelle (Art. 20 und Art. 41 des Gesetzes über die Mehrwertsteuer und die Nicht-Mehrwertsteuer-Geschäftssteuer); bei Waren, die zusätzlich der Verbrauchsteuer oder der Tabak- und Alkoholsteuer unterliegen, wird die Bemessungsgrundlage entsprechend erhöht.
- Außenhandelsförderungsgebühr: Die gesetzliche Obergrenze beträgt 4,25 pro 10.000 des Warenwerts (Art. 21 des Außenhandelsgesetzes); derzeit werden 4 pro 10.000 des Zollwerts erhoben, wobei Beträge bis NT$ 100 nicht erhoben werden.
- Wird die Steuerbefreiung für denselben Steuerpflichtigen im selben Halbjahr (Januar–Juni oder Juli–Dezember) mehr als 6-mal in Anspruch genommen, entfällt die Befreiung für weitere Einfuhren in diesem Zeitraum (Anordnung des Finanzministeriums Tai-Cai-Guan-Zi Nr. 1061011007 vom 26. Mai des 106. Jahres der Republik China (2017)).
- Eine Kuriersendung darf nicht aufgeteilt und getrennt angemeldet werden (Art. 14 der Verordnung über die Zollabfertigung von Luftkuriersendungen).
- Überschreitet eine Postsendung die Freigrenze, wird der gesamte Betrag besteuert, nicht nur der übersteigende Teil (Art. 8 der Verordnung über die Zollabfertigung von Post-Ein- und -Ausfuhrsendungen).
Woher stammen die Rechtsgrundlagen und Daten dieser Seite?
- Art. 3 des Zollgesetzes: Die Erhebung des Zolls und die Einreihung ein- und ausgeführter Waren richten sich, soweit das Zollgesetz nichts anderes bestimmt, nach dem Zolltarif; der Zolltarif wird zudem in einem gesonderten Gesetzgebungsverfahren erlassen und veröffentlicht.
- Zolltarif für Einfuhrwaren (Customs Import Tariff) (laut Nationaler Rechtsdatenbank zuletzt geändert am 28. Januar des 115. Jahres der Republik China (2026)): Allgemeine Vorschrift 2 zu den drei Zollsatzspalten, Allgemeine Vorschrift 5 zu geringfügigen Postsendungen, Allgemeine Vorschriften für die Auslegung 1 bis 6.
- Art. 21 des Zollgesetzes und die Durchführungsverordnung zur verbindlichen Tarifauskunft für eingeführte Waren: Beantragung einer verbindlichen Tarifauskunft vor der Einfuhr.
- Art. 20 des Gesetzes über die Mehrwertsteuer und die Nicht-Mehrwertsteuer-Geschäftssteuer: Bei eingeführten Waren wird die Mehrwertsteuer auf den Zollwert zuzüglich Einfuhrzoll berechnet; Art. 41: Die Mehrwertsteuer auf eingeführte Waren wird vom Zoll als Einzugsstelle erhoben.
- Verordnung über die Zollabfertigung von Post-Ein- und -Ausfuhrsendungen, Art. 7, 8, 9, 11 und 12: Steuerbefreiung bis NT$ 2.000, Vollbesteuerung bei Überschreitung, Definition geringfügiger Sendungen, Zusammenrechnung von Postsendungen desselben Absenders an denselben Empfänger mit demselben Ankunftsdatum, keine Steuerbefreiung mehr nach mehr als 6 Inanspruchnahmen je Halbjahr.
- Bekanntmachung des Wirtschaftsministeriums Jing-Mao-Zi Nr. 11104603570 vom 19. August des 111. Jahres der Republik China (2022): Regelung zur Befreiung von der Einfuhrgenehmigung für kleine Mengen von Waren aus Festlandchina; Bekanntmachung Jing-Mao-Zi Nr. 111046035701 vom selben Tag: ausgeschlossene Warenpositionen.
- Bekanntmachung des Finanzministeriums Tai-Cai-Guan-Zi Nr. 1061018778 vom 7. September des 106. Jahres der Republik China (2017): Steuerbefreiung bei einem Zollwert der Sendung von höchstens NT$ 2.000; Anordnung des Finanzministeriums Tai-Cai-Guan-Zi Nr. 1061011007 vom 26. Mai des 106. Jahres der Republik China (2017): Keine Steuerbefreiung mehr nach mehr als 6 Inanspruchnahmen je Halbjahr.
- Allgemeine Erläuterungen der Ausgabe des 112. Jahres der Republik China (2023) des von der Zollverwaltung des Finanzministeriums herausgegebenen „Zusammengefassten Klassifikationsverzeichnisses für Ein- und Ausfuhrwaren gemäß dem Zolltarif der Republik China“: 21 Abschnitte, 97 Kapitel (Kapitel 77 als reserviert freigehalten), Kapitel 98 zusätzlich zur HS-Klassifikation eingeführt, sowie 8-stellige Zolltarifnummern, 10-stellige Klassifikation für Handelsverwaltung und Statistik, zuzüglich 1 Prüfziffer.
- International Trade Administration des Wirtschaftsministeriums, „Tabelle der Codes für Einfuhrbestimmungen“: Ein leeres Feld bei den Einfuhrbestimmungen bedeutet „zulässig (Genehmigung entfällt)“.
Nutzungshinweis: Die Statistiken auf dieser Seite werden aus der HowBridge-Zolltarifdatenbank zusammengestellt und dienen nur als Orientierung. Maßgeblich für Positionszuordnung, anwendbaren Zollsatz und Einfuhrbestimmungen sind die Bekanntmachungen der Zollverwaltung des Finanzministeriums und des International Trade Administration des Wirtschaftsministeriums sowie die endgültige Festsetzung durch den Zoll. Diese Seite stellt keine Einzelfall-Tarifeinreihung dar.
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