Taiwan beschränkt Zwangsarbeitswaren: Ablauf und Pflichten für Importeure
Hat Taiwan die Einfuhr von Zwangsarbeitswaren schon verboten?
Ein Verfahren zur Einfuhrbeschränkung gibt es, aber bis 2026-10-23 haben wir keine veröffentlichte Beschränkungsliste gefunden. Am 2026-07-29 genehmigte der Exekutivyuan die Durchführungsrichtlinien zur Einfuhrbeschränkung von Zwangsarbeitswaren und die Richtlinien zur Einrichtung des Prüfausschusses für Einfuhrbeschränkungen von Zwangsarbeitswaren: Erhält das Wirtschaftsministerium Informationen über von Partnerländern festgestellte Zwangsarbeitswaren, beruft es gemeinsam mit dem Arbeitsministerium einen Prüfausschuss ein, der bestimmte „Einheiten“ und den Warenumfang festlegt; danach kündigt das Wirtschaftsministerium die Einfuhrbeschränkung nach Artikel 11 Absatz 2 des Außenhandelsgesetzes an. Vor der Entscheidung ist eine vorläufige Beschränkung von bis zu 60 Tagen möglich. Beschränkt wird nicht eine ganze Warengruppe, sondern nur die festgelegten Einheiten und Waren.
Diese Seite behandelt das im Juli 2026 in Taiwan geschaffene Verfahren zur Einfuhrbeschränkung von Zwangsarbeitswaren, seine Rechtsgrundlage und Sanktionen sowie die praktische Bedeutung für Unternehmen, die Waren aus Festlandchina importieren. Diese Seite stellt für keine Region, kein Unternehmen und kein Produkt fest, dass Zwangsarbeit vorliegt; ob Einfuhren beschränkt sind, richtet sich nach den Bekanntmachungen des Wirtschaftsministeriums und anderer zuständiger Behörden. HowBridge bietet nur Sammelversand von Festlandchina → Taiwan (Sammellager Shenzhen und Betriebslager Taoyuan Dayuan) an, ist kein Zollmakler und erstellt keine Lieferkettenaudits oder Nachweise.
Was hat der Exekutivyuan im Juli 2026 genehmigt?
Die wichtigsten Punkte aus den Pressemitteilungen des Wirtschaftsministeriums und seiner Behörde für internationalen Handel vom 2026-07-30 sowie der Pressemitteilung des Arbeitsministeriums vom selben Tag:
| Punkt | Inhalt |
|---|---|
| Genehmigung | Zwei Richtlinien, genehmigt vom Exekutivyuan am 2026-07-29 |
| Veröffentlichung | Am 2026-07-30 veröffentlichte das Wirtschaftsministerium die Durchführungsrichtlinien zur Einfuhrbeschränkung von Zwangsarbeitswaren und das Arbeitsministerium die Richtlinien zur Einrichtung des Prüfausschusses für Einfuhrbeschränkungen von Zwangsarbeitswaren |
| Form | Verwaltungsvorschriften („Richtlinien“), die das Prüf- und Bekanntmachungsverfahren regeln; kein neu erlassenes oder geändertes Gesetz |
| Informationsquelle | Vom Wirtschaftsministerium empfangene oder gesammelte Informationen über Zwangsarbeitswaren, die „Partnerländer“ festgestellt haben |
| Prüfung | Wirtschafts- und Arbeitsministerium berufen gemeinsam den Prüfausschuss für Einfuhrbeschränkungen von Zwangsarbeitswaren ein, der Zwangsarbeitseinheiten und den Warenumfang festlegt |
| Rechtsgrundlage der Beschränkung | Artikel 11 Absatz 2 des Außenhandelsgesetzes (Zollgebiet und Zolllager); Artikel 15 Absatz 1 Nummer 10 des Gesetzes über Einrichtung und Verwaltung von Freihandelszonen (Freihandelszonen) |
| Durchsetzung an der Grenze | Zollverwaltung des Finanzministeriums kontrolliert an der Grenze |
| Sanktionen nach Aufgriff | Laut Pressemitteilung sanktioniert das Finanzministerium nach dem Zollgesetz und das Wirtschaftsministerium nach dem Außenhandelsgesetz |
Punkt 1 beider Richtlinien definiert sie als „Waren, die durch Zwangs- oder Pflichtarbeit abgebaut, erzeugt oder hergestellt wurden“. Punkt 2 der Durchführungsrichtlinien definiert eine „Zwangsarbeitseinheit“ als „wer Zwangs- oder Pflichtarbeit ausübt“; Beschränkungen gelten nur für die vom Prüfausschuss festgelegten Einheiten und Waren.
Was ist die Rechtsgrundlage für Taiwans Einfuhrbeschränkung von Zwangsarbeitswaren?
Genutzt wird das bestehende Außenhandelsgesetz; dafür wurde kein Gesetz geändert. Laut taiwanischer Gesetzesdatenbank wurde das Außenhandelsgesetz zuletzt am 2019-12-25 geändert. Auch die Pressemitteilung des Wirtschaftsministeriums vom 2026-07-25 nennt das Außenhandelsgesetz als Rechtsgrundlage für die Kontrolle von Zwangsarbeitsimporten.
| Vorschrift | Kernaussage des Wortlauts | Rolle in diesem Verfahren |
|---|---|---|
| Außenhandelsgesetz, Artikel 11 Absatz 1 | Waren sind frei ein- und auszuführen, können aber wegen internationaler Verträge, Handelsabkommen oder aus Gründen der Landesverteidigung, öffentlichen Sicherheit, Kultur, Gesundheit, des Umwelt- und Ökosystemschutzes oder politischer Erfordernisse beschränkt werden | Grundlage der Einfuhrbeschränkung |
| Außenhandelsgesetz, Artikel 11 Absatz 2 | Bezeichnung der beschränkten Waren und zugehörige Regeln werden von der zuständigen Behörde nach Abstimmung mit den betroffenen Behörden bekannt gemacht | Das Wirtschaftsministerium macht die beschränkten Einheiten und Waren bekannt |
| Gesetz über Einrichtung und Verwaltung von Freihandelszonen, Artikel 15 Absatz 1 Nummer 10 | Sonstige von der fachlich zuständigen Behörde bekannt gemachte Waren brauchen vor der Einlagerung eine Genehmigung | Die für die Ware zuständige Behörde macht bekannt, dass die Einlagerung in Freihandelszonen genehmigungspflichtig ist |
| Außenhandelsgesetz, Artikel 28 Absatz 1 Nummer 3 | Verstoß gegen die Beschränkungen nach Artikel 11 Absatz 2 | Sanktion, siehe unten |
Bis 2026-10-23 haben wir die Pressemitteilungen auf den Websites des Wirtschaftsministeriums, der Behörde für internationalen Handel und des Arbeitsministeriums sowie den Bereich zur Zwangsarbeitsprävention des Arbeitsministeriums geprüft und keine nach diesem Verfahren bekannt gemachte Liste beschränkter Einheiten oder Waren gefunden. Nichts gefunden heißt nicht, dass es nichts gibt; maßgeblich vor dem Import sind die aktuellen Bekanntmachungen der Behörde für internationalen Handel des Wirtschaftsministeriums.
Wie werden Zwangsarbeitswaren geprüft und beschränkt?
Nach dem Originaltext beider Richtlinien umfasst das Verfahren diese 6 Schritte:
1Wirtschaftsministerium erhält Informationen
Das Wirtschaftsministerium leitet erhaltene oder gesammelte Informationen über von Partnerländern festgestellte Zwangsarbeitswaren an das Arbeitsministerium weiter (Durchführungsrichtlinien Punkt 3 Absatz 1).
2Vorläufige Beschränkung vor der Entscheidung
Das Arbeitsministerium beruft die ständigen Ausschussmitglieder ein, die vor der Ausschussentscheidung für möglicherweise betroffene Einheiten und Waren eine „Einfuhrbeschränkung für einen bestimmten Zeitraum“ verhängen können, höchstens 60 Tage; das Wirtschaftsministerium macht sie nach Artikel 11 Absatz 2 des Außenhandelsgesetzes bekannt (Einrichtungsrichtlinien Punkt 5; Durchführungsrichtlinien Punkt 3 Absatz 2).
3Ausschuss entscheidet binnen 30 Tagen
Der Ausschuss tagt und entscheidet binnen 30 Tagen ab dem Tag, an dem das Wirtschaftsministerium die Informationen weiterleitet, und legt Zwangsarbeitseinheiten und Warenumfang fest (Einrichtungsrichtlinien Punkt 6).
4Bekanntmachung binnen 5 Tagen
Das Arbeitsministerium übermittelt die Entscheidung binnen 5 Tagen an das Wirtschaftsministerium und die für die Ware zuständige Behörde; das Wirtschaftsministerium macht die Einfuhrbeschränkung binnen 5 Tagen nach Eingang bekannt, die zuständige Behörde die Genehmigungspflicht für Freihandelszonen (Einrichtungsrichtlinien Punkt 7; Durchführungsrichtlinien Punkt 3 Absatz 3 und Punkt 5).
5Grenzkontrolle und Sanktionen
Der Zoll kontrolliert an der Grenze; aufgegriffene Zwangsarbeitswaren sanktioniert das Finanzministerium nach dem Zollgesetz und das Wirtschaftsministerium nach dem Außenhandelsgesetz (Pressemitteilung des Wirtschaftsministeriums, 2026-07-30).
6Aufhebung bei Änderung oder Widerruf
Ändert oder widerruft ein Partnerland seine Feststellung, informiert das Wirtschaftsministerium das Arbeitsministerium; nach Ausschussentscheidung macht das Wirtschaftsministerium die Aufhebung bekannt (Durchführungsrichtlinien Punkt 4). Eine vorläufige Beschränkung verliert ihre Wirkung mit Fristablauf oder wenn die Bekanntmachung aufgrund der Ausschussentscheidung wirksam wird (Durchführungsrichtlinien Punkt 6).
Punkt 2 der Durchführungsrichtlinien bestimmt, dass nur die vom Ausschuss festgelegten Zwangsarbeitseinheiten und Waren sowie vorläufig beschränkte Waren erfasst sind. Entscheidend ist also „wer hat es hergestellt und welche Waren“, nicht nur Warengruppe oder Zolltarifnummer.
Wer sitzt im Prüfausschuss für Einfuhrbeschränkungen von Zwangsarbeitswaren?
Nach Punkt 3 der Einrichtungsrichtlinien hat der Ausschuss 12 Mitglieder:
| Rolle | Anzahl | Zusammensetzung |
|---|---|---|
| Ko-Vorsitzende | 2 | Wirtschaftsminister und Arbeitsminister oder von ihnen jeweils benannte Personen |
| Ständige Mitglieder | 4 | Vertreter des Wirtschaftsministeriums, des Arbeitsministeriums, des Finanzministeriums und des Büros für Handelsverhandlungen des Exekutivyuans |
| Weitere Mitglieder | 6 | Je 1 Vertreter des Innenministeriums, Außenministeriums, Verkehrsministeriums, Landwirtschaftsministeriums, Gesundheits- und Sozialministeriums sowie des Rats für Festlandangelegenheiten |
- Die Amtszeit beträgt höchstens 2 Jahre, eine Wiederberufung ist möglich (Einrichtungsrichtlinien Punkt 4).
- Aufgaben des Ausschusses: anhand der Feststellungen der Partnerländer Prüfung, Widerruf oder Änderung von Beschränkungsfällen einleiten; Prüfverfahren durchführen; ressortübergreifend koordinieren (Einrichtungsrichtlinien Punkt 2).
- Die Geschäftsstelle wird von Mitarbeitern des Arbeitsministeriums geführt (Einrichtungsrichtlinien Punkt 8).
Welche Sanktionen drohen bei der Einfuhr bekannt gemachter Zwangsarbeitswaren?
Nach der Bekanntmachung sind die Waren beschränkte Waren im Sinne von Artikel 11 Absatz 2 des Außenhandelsgesetzes. Sanktioniert wird der Ex- oder Importeur:
| Grundlage | Handlung | Sanktion |
|---|---|---|
| Außenhandelsgesetz, Artikel 28 Absatz 1 Nummer 3 | Ein Ex- oder Importeur verstößt gegen die Beschränkungen nach Artikel 11 Absatz 2 | Die Behörde für internationalen Handel des Wirtschaftsministeriums kann verwarnen, eine Geldbuße von NT$60 000 bis NT$3 000 000 verhängen oder Aus- oder Einfuhren für 1 Monat bis 1 Jahr aussetzen |
| Außenhandelsgesetz, Artikel 28 Absatz 2 | Schwere Fälle des Vorstehenden | Zusätzlich kann die Registrierung als Ex- und Importeur widerrufen werden |
| Zollgesetz | Aufgriff durch den Zoll | Laut Pressemitteilung sanktioniert das Finanzministerium nach dem Zollgesetz, ohne Artikel zu nennen; diese Seite leitet keine Vorschrift ab |
Der geltende Wortlaut des Außenhandelsgesetzes nennt noch das „Amt für Außenhandel des Wirtschaftsministeriums“, das inzwischen zur Behörde für internationalen Handel des Wirtschaftsministeriums umgebildet wurde.
Warum hat Taiwan dieses Verfahren 2026 eingeführt?
Als Hintergrund nennen die offiziellen Pressemitteilungen die US-Untersuchung „Zwangsarbeit nach Section 301“:
- Pressemitteilung des Wirtschaftsministeriums vom 2026-07-25: Der US-Handelsbeauftragte (USTR) gab am 23. Juli US-Ostküstenzeit nach Section 301 des Trade Act von 1974 bekannt, dass Section-301-Zölle wegen Zwangsarbeit ab 2026-07-24 gelten.
- Dieselbe Pressemitteilung: Für Taiwan und die EU gelten 10 % ohne Aufschlag auf den Meistbegünstigungssatz (MFN); für Japan und Korea 12,5 % ohne Aufschlag; für Festlandchina, Vietnam, Thailand und andere 12,5 % zusätzlich zum MFN-Satz.
- Pressemitteilung des Arbeitsministeriums vom 2026-07-30: Taiwan hat sich im Abkommen mit den USA verpflichtet, ein Einfuhrverbot für Zwangsarbeitswaren umzusetzen; das Prüfverfahren läuft im Gleichschritt mit Partnerländern wie den USA.
- Das Wirtschaftsministerium erklärte zudem, dass nach Section 301 bisher nur die Zölle für den Punkt „Zwangsarbeit“ veröffentlicht sind; zur separaten Untersuchung „Überkapazitäten“ gibt es noch keinen endgültigen Satz.
Die US-Zölle nach Section 301 betreffen Waren, die aus Taiwan in die USA exportiert werden; das Prüfverfahren auf dieser Seite betrifft Waren, die nach Taiwan eingeführt werden. Beides hängt politisch zusammen, gilt aber für unterschiedliche Warenströme.
Wie regeln die USA, die EU und die Internationale Arbeitsorganisation das Thema?
Laut Pressemitteilung des Arbeitsministeriums haben große Volkswirtschaften wie die USA und die EU bereits Einfuhrverbote für Zwangsarbeitswaren eingeführt. Die Kernpunkte:
| Regelung | Kernpunkte | Zeitpunkt |
|---|---|---|
| USA 19 U.S.C. §1307 (Section 307 des Tariff Act von 1930) | Waren, die ganz oder teilweise im Ausland durch Zwangsarbeit oder Ähnliches abgebaut, erzeugt oder hergestellt wurden, dürfen nicht in US-Häfen eingeführt werden; eine Änderung 2016 (Pub. L. 114–125) strich die frühere Ausnahme für die Inlandsnachfrage | Seit 1930 |
| USA Uyghur Forced Labor Prevention Act (UFLPA, Pub. L. 117–78) | Laut US-Zoll- und Grenzschutzbehörde (CBP): Waren, die ganz oder teilweise im Uigurischen Autonomen Gebiet Xinjiang abgebaut, erzeugt oder hergestellt wurden oder von einer Einheit auf der UFLPA Entity List stammen, gelten nach §1307 als vermutlich einfuhrverboten; Importeure können die Vermutung in einem festgelegten Verfahren widerlegen | Vermutungsregel wirksam seit 2022-06-21 |
| EU-Verordnung (EU) 2024/3015 über das Verbot von Produkten aus Zwangsarbeit | Produkte aus Zwangsarbeit dürfen weder auf dem EU-Markt verkauft noch aus der EU ausgeführt werden; die Kommission stellt eine Risikodatenbank und Leitlinien bereit | Angenommen 2024-11-19; gilt ab 2027-12-14 |
| Übereinkommen Nr. 29 der Internationalen Arbeitsorganisation über Zwangsarbeit | Zwangsarbeit ist jede Art von Arbeit oder Dienstleistung, die von einer Person unter Androhung irgendeiner Strafe verlangt wird und für die sie sich nicht freiwillig zur Verfügung gestellt hat; 2014 wurde ein Protokoll verabschiedet | Angenommen 1930 |
Die Tabelle gibt nur die offiziellen Erläuterungen zum Anwendungsbereich der jeweiligen Gesetze wieder; sie ist keine Feststellung von HowBridge über eine Region, ein Unternehmen oder ein Produkt. Der Umfang der Beschränkungen in Taiwan richtet sich nach den Bekanntmachungen der taiwanischen Behörden.
Was sollten taiwanische Unternehmen mit Importen aus Festlandchina jetzt vorbereiten?
Taiwans Richtlinien regeln das behördliche Prüf- und Bekanntmachungsverfahren und verlangen von Importeuren keine Sorgfaltspflichtberichte. Da die Beschränkungen aber „Einheit + Ware“ betreffen, sollten Importeure die Herkunft ihrer Waren erklären können. Die folgenden Empfehlungen beruhen auf dem Referenzleitfaden des Arbeitsministeriums zur Verhinderung von Zwangsarbeit in Unternehmen (2026-02-13); sie sind keine gesetzlichen Pflichten:
| Maßnahme | Konkret |
|---|---|
| Bekanntmachungen verfolgen | Regelmäßig die Bekanntmachungen der Behörde für internationalen Handel und den Bereich zur Zwangsarbeitsprävention des Arbeitsministeriums prüfen; vorläufige Beschränkungen dauern bis zu 60 Tage, Entscheidungen fallen binnen 30 Tagen, Änderungen können schnell kommen |
| Lieferantenliste bis zur „Einheit“ | Name und Adresse des tatsächlichen Herstellers erfassen, nicht nur Handelsfirma, Onlineshop oder Plattformverkäufer |
| Geschäftsunterlagen aufbewahren | Kaufverträge oder Bestellungen, Handelsrechnungen, Packlisten, Zahlungsbelege und Einfuhranmeldungen, passend zu Warenbezeichnung und Menge |
| Lieferantenerklärungen einholen | Lieferanten schriftlich Herstellungsort, etwaige Unteraufträge und die Verpflichtung zum Verbot von Zwangsarbeit bestätigen lassen |
| Risiko-Selbstbewertung | Den „Selbstbewertungsbogen zu Zwangsarbeitsrisiken“ in Anhang 1 des Leitfadens und die 11 ILO-Indikatoren für Zwangsarbeit nutzen |
| Zusätzliche Vorbereitung für Waren in die USA oder EU | Werden Produkte in die USA oder die EU weiter exportiert, eigene Rückverfolgbarkeitsunterlagen nach den Regeln der US-CBP oder der EU vorbereiten |
Die 11 ILO-Indikatoren für Zwangsarbeit
Der Leitfaden des Arbeitsministeriums übernimmt die 2012 veröffentlichten und 2025 aktualisierten ILO-Indikatoren für Zwangsarbeit: Ausnutzung von Schutzbedürftigkeit, Täuschung, Einschränkung der Bewegungsfreiheit, Isolation, körperliche und sexuelle Gewalt, Einschüchterung und Drohungen, Einbehalten von Ausweisdokumenten, Einbehalten von Löhnen, Schuldknechtschaft, missbräuchliche Arbeits- und Lebensbedingungen, übermäßige Überstunden.
Und private Online-Einkäufe?
Die Richtlinien unterscheiden nicht zwischen Unternehmen und Privatpersonen; beschränkt werden bekannt gemachte Einheiten und Waren. Bisher wurde keine Liste gefunden; wird künftig eine bekannt gemacht, entscheiden Behörden und Zoll im Einzelfall, ob Waren darunter fallen – HowBridge entscheidet das nicht für Sie.
Aufbewahrte Unterlagen helfen, auf Nachfrage die Herkunft zu erklären, bedeuten aber nicht, dass die Waren keiner Beschränkung unterliegen. Ob die Einfuhr beschränkt ist, richtet sich nach behördlichen Bekanntmachungen und dem Ergebnis der Zollkontrolle.
Was hat dieses Verfahren mit dem Sammelversand aus Festlandchina mit HowBridge zu tun?
HowBridge wickelt nur Sammelimporte von Festlandchina → Taiwan ab; die Waren werden im Sammellager Shenzhen versandt und über das Betriebslager Taoyuan Dayuan zugestellt. Relevant ist:
- Tragen Sie Warenbezeichnung, Menge und Preis im Sammelauftrag wahrheitsgemäß ein; bei Firmeneinkäufen bewahren Sie zusätzlich Lieferanten- und Herstellerdaten auf.
- HowBridge stellt nicht fest, ob ein Produkt eine Zwangsarbeitsware ist, und bietet keine Lieferkettenaudits, Herkunftsnachweise oder Compliance-Bescheinigungen an.
- HowBridge ist kein Zollmakler; die Abfertigung übernehmen Partner-Zollmakler. Werden künftig Einfuhrbeschränkungen bekannt gemacht, richtet sich die Abwicklung nach den Bekanntmachungen und dem Ergebnis der Zollkontrolle.
- Zu Firmeneinkäufen in großen Mengen und förmlichen Zollanmeldungen siehe Firmenimporte und förmliche Zollanmeldung.
Zu weiteren verbotenen oder beschränkten Einfuhren siehe Liste verbotener und beschränkter Einfuhren in Taiwan; zu Ursprungskennzeichnung und Umladungskontrollen siehe Vorgehen gegen Ursprungsverschleierung.
Was sagt die Forschung zu Zwangsarbeit und Lieferketten?
Die folgenden Studien und Berichte liefern Hintergrund und beziehen sich nicht auf Taiwans neues Verfahren oder auf bestimmte Regionen oder Unternehmen:
- Ausmaß: Die Internationale Arbeitsorganisation (ILO) und Partner schätzten, dass 2021 weltweit etwa 28 000 000 Menschen in Zwangsarbeit lebten (Bericht 2022).
- Wirtschaftlicher Anreiz: Ein ILO-Bericht von 2024 schätzt die illegalen Gewinne aus Zwangsarbeit auf etwa US$236 000 000 000 pro Jahr.
- Warum bis zum Ursprung zurückverfolgen: LeBaron (2021) analysiert, wie Lieferkettenstrukturen Zwangsarbeit in globale Lieferketten gelangen lassen; das ist auch der Hintergrund für Regeln, die eine Rückverfolgung bis zum tatsächlichen Hersteller verlangen.
- Wie Sorgfaltsprüfung funktioniert: Ein ILO-Arbeitspapier von 2025 und der Leitfaden des Arbeitsministeriums von 2026 nennen Risikoerkennung, Lieferantenmanagement und Dokumentation als Kernschritte.
Welche Begriffe gibt es bei Einfuhrbeschränkungen für Zwangsarbeitswaren?
- Zwangsarbeitswaren
- In beiden Richtlinien definiert als Waren, die durch Zwangs- oder Pflichtarbeit abgebaut, erzeugt oder hergestellt wurden.
- Zwangsarbeitseinheit
- In Punkt 2 der Durchführungsrichtlinien definiert als „wer Zwangs- oder Pflichtarbeit ausübt“; Beschränkungen gelten nur für vom Prüfausschuss festgelegte Einheiten und Waren.
- Partnerländer
- Länder, die nach den Richtlinien Feststellungen zu Zwangsarbeitswaren liefern; laut Arbeitsministerium im Gleichschritt mit Partnerländern wie den USA.
- Prüfausschuss für Einfuhrbeschränkungen von Zwangsarbeitswaren
- Ressortübergreifender Ausschuss, gemeinsam einberufen von Wirtschafts- und Arbeitsministerium, mit 12 Mitgliedern; prüft, widerruft oder ändert Beschränkungsfälle.
- Vorläufige Einfuhrbeschränkung
- Vorübergehende Beschränkung, die die ständigen Mitglieder vor der Ausschussentscheidung gegen möglicherweise betroffene Einheiten und Waren verhängen, höchstens 60 Tage.
- Außenhandelsgesetz, Artikel 11 Absatz 2
- Bezeichnung beschränkter Waren und zugehörige Regeln werden von der zuständigen Behörde nach Abstimmung mit den betroffenen Behörden bekannt gemacht; das Verfahren nutzt diese Vorschrift für Einfuhrbeschränkungen.
- Sorgfaltsprüfung (Due Diligence)
- Fortlaufender Prozess, mit dem Unternehmen Menschenrechtsrisiken in Betrieb und Lieferkette erkennen, verhindern und angehen; der Leitfaden des Arbeitsministeriums stützt sich auf Standards der UN und der OECD.
Welche Quellen wurden genutzt und wie weit geprüft?
Die folgenden Quellen wurden am 2026-10-23 eingesehen; Dokumentdatum und Abrufdatum werden getrennt angegeben, fehlende Daten werden nicht ergänzt.
Behördliche und amtliche Primärquellen
- Pressemitteilung des Wirtschaftsministeriums: ressortübergreifend gegen Einfuhren von Zwangsarbeitswaren | Dokumentdatum: 2026-07-30; Genehmigung beider Richtlinien durch den Exekutivyuan am 2026-07-29; Prüfverfahren, Außenhandelsgesetz Artikel 11, Freihandelszonengesetz Artikel 15, Aufgabenteilung bei Grenzkontrolle und Sanktionen.
- Pressemitteilung der Behörde für internationalen Handel (mit beiden Richtlinien als PDF) | Dokumentdatum: 2026-07-30; Fassung derselben Mitteilung der Behörde für internationalen Handel, mit dem Originaltext beider Richtlinien als Anhang.
- Wirtschaftsministerium: Durchführungsrichtlinien zur Einfuhrbeschränkung von Zwangsarbeitswaren | Dokumentdatum: 2026-07-30; Punkte 1 bis 7: Definitionen von Zwangsarbeitswaren und -einheiten, vorläufige Beschränkung, Bekanntmachung binnen 5 Tagen nach Ausschussentscheidung, Aufhebung, Wirkungsverlust.
- Arbeitsministerium: Richtlinien zur Einrichtung des Prüfausschusses für Einfuhrbeschränkungen von Zwangsarbeitswaren | Dokumentdatum: 2026-07-30; Punkte 1 bis 8: Aufgaben, Zusammensetzung mit 12 Mitgliedern, Amtszeit von 2 Jahren, vorläufige Beschränkung bis 60 Tage, Entscheidung binnen 30 Tagen, Übermittlung binnen 5 Tagen.
- Pressemitteilung des Arbeitsministeriums: Prüfverfahren für Einfuhrbeschränkungen von Zwangsarbeitswaren | Dokumentdatum: 2026-07-30; Gleichschritt mit Partnerländern wie den USA, Taiwans Zusage im Abkommen mit den USA zur Umsetzung eines Einfuhrverbots, vorläufige Einfuhrbeschränkungen während der Prüfung.
- Pressemitteilung des Wirtschaftsministeriums: USA veröffentlichen neue Sätze für 60 Länder in der Section-301-Untersuchung zu Zwangsarbeit | Dokumentdatum: 2026-07-25; Section-301-Zölle wegen Zwangsarbeit ab 2026-07-24; Taiwan 10 % ohne MFN-Aufschlag; Außenhandelsgesetz als Rechtsgrundlage für die Kontrolle von Zwangsarbeitsimporten.
- Gesetzesdatenbank: Außenhandelsgesetz, Artikel 11 | Dokumentdatum: 2019-12-25; freie Ein- und Ausfuhr und Beschränkungsgründe; beschränkte Waren werden von der zuständigen Behörde bekannt gemacht (Dokumentdatum ist die letzte Gesetzesänderung).
- Gesetzesdatenbank: Außenhandelsgesetz, Artikel 28 | Dokumentdatum: 2019-12-25; Verstoß gegen Artikel 11 Absatz 2: Verwarnung, Geldbuße von NT$60 000 bis NT$3 000 000 oder Aussetzung des Handels für 1 Monat bis 1 Jahr; Widerruf der Registrierung in schweren Fällen.
- Gesetzesdatenbank: Gesetz über Einrichtung und Verwaltung von Freihandelszonen, Artikel 15 | Dokumentdatum: 2019-01-16; Absatz 1 Nummer 10: sonstige von der fachlich zuständigen Behörde bekannt gemachte Waren brauchen vor der Einlagerung eine Genehmigung.
- Arbeitsministerium: Referenzleitfaden zur Verhinderung von Zwangsarbeit in Unternehmen | Dokumentdatum: 2026-02-13; die 11 ILO-Indikatoren für Zwangsarbeit, Handlungsrahmen für Unternehmen und Selbstbewertungsbogen zu Zwangsarbeitsrisiken in Anhang 1.
- US Code: 19 U.S.C. §1307 (Cornell LII) | Dokumentdatum: nicht angegeben; Einfuhrverbot für Waren, die ganz oder teilweise durch Zwangsarbeit und Ähnliches abgebaut, erzeugt oder hergestellt wurden, Definition von Zwangsarbeit und Änderungshistorie.
- US-Zoll- und Grenzschutzbehörde (CBP): Uyghur Forced Labor Prevention Act | Dokumentdatum: nicht angegeben; Umfang der widerlegbaren Vermutung nach UFLPA und deren Wirksamkeit seit 2022-06-21.
- Europäische Kommission: Forced Labour Single Portal | Dokumentdatum: nicht angegeben; (EU) 2024/3015 angenommen am 2024-11-19, gilt ab 2027-12-14; Produkte aus Zwangsarbeit dürfen in der EU weder verkauft noch aus ihr ausgeführt werden.
- EUR-Lex: Regulation (EU) 2024/3015 | Dokumentdatum: nicht angegeben; Originaltext der EU-Verordnung über das Verbot von Produkten aus Zwangsarbeit (die Website war beim Abruf nicht automatisch lesbar; Kernpunkte mit der Kommissionsseite abgeglichen).
- Internationale Arbeitsorganisation: Übereinkommen über Zwangsarbeit (Nr. 29, C029) | Dokumentdatum: 1930; Definition von Zwangs- oder Pflichtarbeit in Artikel 2 Absatz 1.
Forschung und Berichte internationaler Organisationen
The Role of Supply Chains in the Global Business of Forced Labour
Analysiert, wie Lieferkettenstrukturen Zwangsarbeit in globale Lieferketten gelangen lassen.
Global Estimates of Modern Slavery: Forced Labour and Forced Marriage
Schätzt, dass 2021 weltweit etwa 28 000 000 Menschen in Zwangsarbeit lebten.
Profits and Poverty: The Economics of Forced Labour
Schätzt die illegalen Gewinne aus Zwangsarbeit auf etwa US$236 000 000 000 pro Jahr.
Due diligence against forced labour
Ein ILO-Überblick, wie Unternehmen Sorgfaltsprüfungen gegen Zwangsarbeit durchführen.
Das Verfahren stützt sich auf Pressemitteilungen des Wirtschaftsministeriums, der Behörde für internationalen Handel und des Arbeitsministeriums sowie auf den PDF-Originaltext beider Richtlinien. Ob bereits Einfuhrbeschränkungen bekannt gemacht wurden, haben wir nur anhand der Pressemitteilungen auf den Behördenwebsites und des Bereichs des Arbeitsministeriums geprüft, nicht jede Ausgabe des Amtsblatts des Exekutivyuans; daher schreiben wir nur „nichts gefunden“. Die Pressemitteilung nennt keine Sanktionsartikel des Zollgesetzes, diese Seite leitet keine ab. US- und EU-Regeln folgen offiziellen Webseiten; EUR-Lex und die ILO-Normendatenbank waren beim Abruf nicht automatisch lesbar, die Kernpunkte wurden mit offiziellen Seiten der Kommission und der ILO abgeglichen. Diese Seite ist keine Rechtsberatung; wenden Sie sich im Einzelfall an die Behörde für internationalen Handel des Wirtschaftsministeriums oder an das Arbeitsministerium.
Welche Fragen werden häufig zu Einfuhrbeschränkungen für Zwangsarbeitswaren gestellt?
Ab wann beschränkt Taiwan die Einfuhr von Zwangsarbeitswaren?
Was ist die Rechtsgrundlage der Beschränkungen?
Wer entscheidet, welche Waren beschränkt werden?
Wie lange dauert die Prüfung?
Welche Sanktionen drohen bei der Einfuhr beschränkter Waren?
Sind alle Waren aus Festlandchina betroffen?
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Wie unterscheidet sich das von den Regeln der USA und der EU?
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Überblick Einfuhrzoll in Taiwan
Hinweise zur Zollanmeldung
Antidumpingzölle in Taiwan erklärt
Sammelversand aus Festlandchina? Erst die Regeln prüfen, dann bestellen
Tragen Sie beim Anlegen eines Sammelauftrags im Mitgliederbereich Warenbezeichnung, Menge und Preis wahrheitsgemäß ein; bewahren Sie bei Firmeneinkäufen Lieferanten- und Herstellerdaten auf und verfolgen Sie die Bekanntmachungen der Behörde für internationalen Handel des Wirtschaftsministeriums.
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