Video-Tutorials・Legale Steueroptimierung・2026-07-16

Einfuhranmeldung für Unternehmen und Einzelunternehmen: Der Zollsteuerbescheid ist Ihr „Vorsteuerbeleg“

Viele Betreiber von Onlineshops und Sammelbestellungen glauben, bei der Einfuhr sei es gleichgültig, auf wessen Namen die Zollanmeldung erfolgt – doch der Unterschied ist erheblich. Was der Gründer von HowBridge im Video erklärt, kann sich innerhalb eines Jahres auf mehrere Zehntausend NT$ summieren: Werden Waren aus Festlandchina im Namen eines Unternehmens oder Einzelunternehmens angemeldet, gilt der ausgestellte Zollsteuerbescheid – der Zahlungsbeleg über die vom Zoll erhobene Umsatzsteuer – als rechtsgültiger Vorsteuerbeleg. Die 5% Umsatzsteuer können abgezogen werden. Bei einer privaten Einfuhr lässt sich dieser Betrag dagegen nicht zurückholen. Dieser Artikel erläutert die Grundlagen, den Ablauf und die wichtigsten Fallstricke.

Das Wichtigste in 30 Sekunden: Bei der Wareneinfuhr erhebt der Zoll 5% Umsatzsteuer (Article 41 des Value-added and Non-value-added Business Tax Act). Erfolgt die förmliche Einfuhranmeldung im Namen eines Unternehmens oder Einzelunternehmens mit einheitlicher Unternehmensnummer als Steuerschuldner, erhalten Sie die „Ausfertigung für den Vorsteuerabzug“ des Zahlungsbelegs über die vom Zoll erhobene Umsatzsteuer. Gemäß Article 33 des Value-added and Non-value-added Business Tax Act ist dies ein rechtsgültiger Vorsteuerbeleg, mit dem die Vorsteuer bei der Umsatzsteuererklärung von der Ausgangssteuer abgezogen werden kann. Das gilt auch für IT-Produkte mit 0% Zoll, etwa Laptops: Auch hier fallen 5% Umsatzsteuer an, die abziehbar sind. Wer dauerhaft Waren zum Weiterverkauf importiert, sie aber privat anmeldet, kann die Steuer nicht abziehen und riskiert außerdem eine Einstufung als Steuerhinterziehung. Bei Falschanmeldungen kann gemäß Article 37 des Customs Anti-smuggling Act ein Bußgeld von bis zum 5-Fachen des hinterzogenen Steuerbetrags verhängt werden.

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Bei der Einfuhr beliebiger Waren aus Festlandchina nach Taiwan kann die Anmeldung im Namen eines Unternehmens oder Einzelunternehmens erfolgen. So erhalten Sie auf legalem Weg einen Zollsteuerbescheid, der als Vorsteuerbeleg dient. #TaiwanDirektlinie #HowBridge
  • Kernaussage des Videos: Alle Waren, die aus Festlandchina nach Taiwan eingeführt werden, können im Namen eines „Unternehmens“ oder „Einzelunternehmens“ angemeldet werden – eine förmliche Zollanmeldung ist nicht nur großen Importeuren vorbehalten.
  • Der größte Vorteil einer Anmeldung im Namen eines Unternehmens oder Einzelunternehmens: Sie erhalten auf legalem Weg einen Zollsteuerbescheid und können die vom Zoll erhobene Umsatzsteuer als „Vorsteuer“ abziehen. Damit lässt sich die beim Wareneinkauf gezahlte Steuer zurückholen.
  • Wer dagegen dauerhaft und regelmäßig Waren zum Weiterverkauf importiert, diese aber weiterhin privat anmeldet, kann die Steuer nicht als Vorsteuer abziehen und riskiert außerdem, dass dies als Steuerhinterziehung eingestuft wird.

Zuerst das Video: Was HowBridge dazu sagt

Dieses Video räumt mit einem verbreiteten Irrtum auf: Eine förmliche Zollanmeldung ist nicht nur großen Unternehmen vorbehalten. Sobald Sie über ein Unternehmen oder Einzelunternehmen mit einheitlicher Unternehmensnummer verfügen, können alle aus Festlandchina eingeführten Waren in dessen Namen angemeldet werden – und genau so sollten geschäftliche Waren auch angemeldet werden. Denn der Name auf dem Steuerbescheid entscheidet darüber, ob die 5% Umsatzsteuer lediglich „Kosten“ darstellen oder als „abziehbare Vorsteuer“ zurückgeholt werden können.

Für Händler, die jeden Monat Waren über Taobao oder 1688 beziehen, ist dies eine der grundlegendsten und zugleich am häufigsten übersehenen Möglichkeiten zur legalen Steueroptimierung: Wenn Sie die Waren unter dem richtigen Anmelder registrieren, müssen Sie nichts weiter ändern und zahlen dennoch weniger Steuer.

Grundprinzip: Warum gilt der Steuerbescheid als Vorsteuerbeleg?

Die Umsatzsteuer bei der Einfuhr wird vom Zoll erhoben (Article 41 des Value-added and Non-value-added Business Tax Act). Gemäß Article 33 des Value-added and Non-value-added Business Tax Act gibt es drei Hauptarten rechtsgültiger Belege, die Unternehmer bei ihrer Umsatzsteuererklärung zum Abzug von der Ausgangssteuer verwenden können. Die dritte Kategorie umfasst ausdrücklich die „Ausfertigung für den Vorsteuerabzug eines Zahlungsbelegs über die vom Zoll erhobene Umsatzsteuer, auf dem der Umsatzsteuerbetrag ausgewiesen ist“.

Der Ablauf ist daher wie folgt: Förmliche Einfuhranmeldung im Namen des Unternehmens oder Einzelunternehmens → Festsetzung des Zollwerts und der Einfuhrabgaben durch den Zoll sowie Erhebung von 5% Umsatzsteuer → Erhalt der auf die einheitliche Unternehmensnummer ausgestellten Ausfertigung für den Vorsteuerabzug → Geltendmachung bei der Umsatzsteuererklärung für den betreffenden Zeitraum oder innerhalb der vorgeschriebenen Frist. Der auf dem Steuerbescheid ausgewiesene Umsatzsteuerbetrag wird direkt von der zu zahlenden Ausgangssteuer abgezogen.

Auch Waren mit 0% Zoll sollten förmlich angemeldet werden:Für Laptops, Desktop-Computer und viele andere IT-Produkte gilt bei der Einfuhr ein Zollsatz von 0%. Die 5% Umsatzsteuer werden jedoch trotzdem erhoben. Bei einer Anmeldung im Namen eines Unternehmens oder Einzelunternehmens gelten diese 5% als Vorsteuer; bei einer privaten Anmeldung bleibt die Steuer endgültig gezahlt. Je höher der Warenwert, desto größer der Unterschied.

Private Anmeldung = kein Vorsteuerabzug:Bei einer privaten Einfuhr mit EZWay-Identitätsprüfung wird der Steuerbescheid auf die persönliche Ausweisnummer ausgestellt. Damit handelt es sich nicht um einen rechtsgültigen Vorsteuerbeleg gemäß Article 33 des Value-added and Non-value-added Business Tax Act. Eine nachträgliche „Korrektur“, bei der ein privater Steuerbescheid für den Vorsteuerabzug eines Unternehmens verwendet wird, ist nicht möglich.

Praktischer Ablauf: Was benötigen Unternehmen und Einzelunternehmen für die Einfuhranmeldung?

Eine Einfuhranmeldung im Namen eines Unternehmens oder Einzelunternehmens ist in der Praxis einfacher als häufig angenommen. Entscheidend sind vollständige Unterlagen und wahrheitsgemäße Angaben:

  1. ① Einheitliche Unternehmensnummer und Importberechtigung vorbereiten:Das Unternehmen oder Einzelunternehmen lässt sich bei der International Trade Administration des taiwanischen Wirtschaftsministeriums als Importeur und Exporteur registrieren. Die Registrierung kann online erledigt werden. Anschließend kann die einheitliche Unternehmensnummer verwendet werden, um das Unternehmen als Steuerschuldner der Einfuhr anzumelden.
  2. ② Tatsächliche Transaktionsunterlagen vorlegen:Erforderlich sind Rechnung (invoice), Packliste, Plattformbestellung und Zahlungsnachweis. Als Anmeldewert ist der tatsächlich gezahlte Transaktionspreis anzugeben. Der Zoll verfügt über eine Preisdatenbank – eine zu niedrige Wertangabe lohnt sich nicht.
  3. ③ Förmliche Zollanmeldung einreichen:Geben Sie bei der Zollanmeldung an, dass die Einfuhr unter der einheitlichen Unternehmensnummer des Unternehmens oder Einzelunternehmens erfolgt. Die Waren müssen der richtigen Zolltarifnummer (CCC Code) zugeordnet werden. Für Waren, die einer behördlichen Genehmigung oder Prüfung unterliegen – etwa Lebensmittel, Kosmetika oder 3C-Produkte mit Batterien –, sind die erforderlichen Unterlagen vorab bereitzuhalten.
  4. ④ Ausfertigung des Steuerbelegs für den Vorsteuerabzug aufbewahren:Nach Zahlung der Einfuhrabgaben erhalten Sie den Zahlungsbeleg über die vom Zoll erhobene Umsatzsteuer. Übergeben Sie die Ausfertigung für den Vorsteuerabzug Ihrer Buchhaltung, damit sie bei der Umsatzsteuererklärung geltend gemacht werden kann. Der Steuerbescheid gehört außerdem zu den Einkaufsnachweisen, die bei einer Prüfung durch die taiwanische Steuerbehörde vorzulegen sind, und sollte daher sorgfältig aufbewahrt werden.

Mit HowBridge wird daraus eine einfache Auswahloption:Auf der HowBridge-Plattform können Mitglieder Einfuhranmeldungen unter der einheitlichen Unternehmensnummer ihres Unternehmens oder Einzelunternehmens vornehmen. Bei Sammelanmeldungen wird die Nummer automatisch übernommen, und die Steuerbelege lassen sich für jede Sendung einzeln verfolgen. Im Verwaltungsbereich sehen Sie auf einen Blick, für welche Sendungen bereits ein Steuerbeleg vorliegt und bei welchen er noch nicht importiert wurde. So geht keine Ausfertigung für den Vorsteuerabzug verloren.

Welche Risiken entstehen, wenn Waren zum Weiterverkauf weiterhin privat eingeführt werden?

Eine private Einfuhr ist tatsächlich bequemer, eignet sich aber nur für den Eigenbedarf und kleine Mengen. Wer dauerhaft und regelmäßig Waren mit dem Ziel des Weiterverkaufs importiert, übt der Sache nach eine gewerbliche Tätigkeit aus:

Steuerliche Risiken:Dass die Vorsteuer nicht abgezogen werden kann, ist nur das kleinere Problem. Werden gewerbliche Einnahmen erzielt, ohne eine steuerliche Registrierung vorzunehmen, Rechnungen auszustellen oder Umsatzsteuer anzumelden, drohen bei einer Prüfung Steuernachzahlungen und Bußgelder. Unrichtige Angaben zu Warenbezeichnung, Preis oder Menge fallen außerdem unter Article 37 des Customs Anti-smuggling Act. Möglich sind ein Bußgeld von bis zum 5-Fachen des hinterzogenen Steuerbetrags sowie die Einziehung der Waren.

Risiken bei der Zollabfertigung:Für vereinfachte private Anmeldungen gelten eine Abgabenfreigrenze von NT$2,000 und eine Obergrenze von 6 Einfuhren pro Halbjahr; Grundlage ist die Bekanntmachung aufgrund von Article 49 Paragraph 2 des Customs Act. Bei größeren Mengen werden diese Grenzen schnell überschritten. Die Aufteilung von Sendungen auf Strohleute ist besonders riskant und kann sowohl vom Zoll als auch von der Steuerbehörde nachvollzogen werden.

Die richtige Vorgehensweise:Kleine Mengen für den Eigenbedarf können privat über EZWay eingeführt werden. Geschäftlich bezogene Waren sollten dagegen ausnahmslos förmlich im Namen des Unternehmens oder Einzelunternehmens angemeldet werden. Der rechtskonforme Weg ist letztlich sogar günstiger: Die Steuer ist abziehbar, die Buchführung bleibt prüfbar und die Waren werden zuverlässig abgefertigt.

Häufige Fragen

Kann auch ein Einzelunternehmen den Steuerbescheid für den Vorsteuerabzug verwenden, oder ist dafür zwingend eine Gesellschaft erforderlich?

Ein Einzelunternehmen, das steuerlich registriert ist und einheitliche Rechnungen ausstellt, gilt nach dem Value-added and Non-value-added Business Tax Act als Unternehmer. Die unter seiner einheitlichen Unternehmensnummer ausgestellte Ausfertigung des Einfuhrsteuerbelegs kann daher ebenfalls zum Vorsteuerabzug verwendet werden. Für Kleinunternehmen, deren Steuer pauschal mit 1% festgesetzt wird und die keine Rechnungen ausstellen, besteht grundsätzlich kein Vorsteuerabzugssystem. Dieser Aspekt sollte bei der Entscheidung zwischen 1% und 5% berücksichtigt werden.

Kann ein Unternehmen Waren in seinem Namen verzollen, wenn es nicht als Importeur und Exporteur registriert ist?

Wer regelmäßig Waren importiert, sollte sich bei der International Trade Administration des taiwanischen Wirtschaftsministeriums als Importeur und Exporteur registrieren. Die Registrierung ist kostenlos, kann online vorgenommen werden und wird normalerweise schnell genehmigt. Gelegentliche Einfuhren nicht registrierter Unternehmen können in der Praxis nach den einschlägigen Vorschriften abgewickelt werden. Bei dauerhaftem Warenbezug empfiehlt es sich jedoch ausdrücklich, die Registrierung direkt abzuschließen, damit Rechte und Pflichten eindeutig geregelt sind.

Können auch Waren aus Sammelversand unter der einheitlichen Unternehmensnummer angemeldet werden?

Ja. Entscheidend ist, dass bei der Zollanmeldung das Unternehmen oder Einzelunternehmen als Steuerschuldner angegeben wird. Bei HowBridge können Mitglieder die einheitliche Unternehmensnummer ihres Unternehmens oder Einzelunternehmens hinterlegen. Sie wird bei Sammelanmeldungen automatisch übernommen. HowBridge unterstützt außerdem die Nachverfolgung der Steuerbelege für jede Sendung, sodass die Buchhaltung den Vorsteuerabzug bequem geltend machen kann.

Ist der Vorsteuerabzug auch bei vereinfachten Anmeldungen für Seefracht- oder Luftfracht-Expresssendungen möglich?

Die vereinfachte Anmeldung für Expresssendungen ist in erster Linie für private Kleinsendungen vorgesehen. Damit Sie zuverlässig einen zum Vorsteuerabzug berechtigenden Steuerbeleg erhalten, sollten gewerbliche Waren mit einer förmlichen Zollanmeldung im Namen des Unternehmens oder Einzelunternehmens eingeführt werden. Welche Anmeldeart im konkreten Fall anzuwenden ist und ob ein Vorsteuerabzug möglich ist, richtet sich nach den jeweils geltenden Vorschriften des taiwanischen Finanzministeriums und der Customs Administration. Erkundigen Sie sich vorab beim Kundenservice von HowBridge oder bei Ihrem Zollagenten.

Gibt es eine Frist für den Vorsteuerabzug? Was ist zu tun, wenn der Steuerbescheid verloren geht?

Vorsteuerbelege müssen innerhalb der vorgeschriebenen Frist zum Abzug eingereicht werden. In der Praxis gilt häufig eine Obergrenze von 10 Jahren, sofern die Anmeldefrist noch nicht abgelaufen ist; grundsätzlich sollte der Abzug jedoch so früh wie möglich geltend gemacht werden. Bei Verlust des Steuerbescheids kann beim Zoll eine Ersatzbescheinigung beantragt werden. Am sichersten ist es, die Unterlagen unmittelbar nach der Abgabenentrichtung jeder Einfuhr zu archivieren und noch im betreffenden Besteuerungszeitraum an die Buchhaltung weiterzugeben.

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Dieser Artikel wurde auf Grundlage öffentlich zugänglicher Rechtsvorschriften und behördlicher Informationen zusammengestellt, darunter der Value-added and Non-value-added Business Tax Act und der Customs Act. Er dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Steuerberatung für den Einzelfall dar. Maßgeblich für die Anmeldeart, die Berechtigung zum Vorsteuerabzug und die geltenden Fristen sind die jeweils aktuellen Vorschriften des taiwanischen Finanzministeriums und der Customs Administration. Wenden Sie sich bei Bedarf an einen Wirtschaftsprüfer, Steuerberater oder professionellen Zollagenten.

Sie möchten Ihre Waren unter der einheitlichen Unternehmensnummer anmelden und keinen Steuerbeleg verpassen? HowBridge unterstützt Sammelanmeldungen unter der einheitlichen Unternehmensnummer Ihres Unternehmens oder Einzelunternehmens und verfolgt die Steuerbelege für jede einzelne Sendung – damit Sie die 5% Umsatzsteuer legal zurückholen können und Ihre Buchführung jederzeit sauber bleibt. Kostenlos registrieren・Adresse des Sammelversandlagers erhalten

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