Chinesische Ausfuhrbeschränkungen: Kann die Ware den chinesischen Zoll überhaupt verlassen?
Kurz gesagt: Wer etwas vom chinesischen Festland nach Taiwan schickt, muss auf chinesischer Seite fünf Hürden nehmen: die Wertgrenze von 800 Yuan je Sendung für persönliche Postsendungen nach Taiwan, die Verzeichnisse der vom grenzüberschreitenden Verkehr ausgeschlossenen bzw. darin beschränkten Gegenstände (《禁止/限制進出境物品表》), die 43 Warengruppen des Ausfuhrgenehmigungsverzeichnisses, die Ausfuhrkontrolle für Dual-Use-Güter sowie das Verzeichnis der vom Postversand ausgeschlossenen Gegenstände zusammen mit der Luftsicherheitskontrolle. Dass Taiwan die Einfuhr zulässt, heißt nicht, dass China die Ausfuhr zulässt; und wenn zu einer HS-Nummer keine Kontrolle zu finden ist, heißt das auch nicht, dass keine Formalitäten nötig sind.
Ausfuhr und Einfuhr sind zwei getrennte Tore und müssen jeweils gesondert geprüft werden. Auf taiwanischer Seite gelten die an die elfstellige CCC-Nummer geknüpften Einfuhrauflagen; auf chinesischer Seite gelten die an die zehnstellige Zolltarifnummer geknüpften Überwachungsbedingungen und die Kontrolllisten der Ministerien. Beide stimmen nur in den ersten sechs Stellen überein (internationales HS); ab der siebten Stelle bestehen keine Entsprechungen. Wichtiger noch: Die chinesischen Behörden haben zwei Punkte ausdrücklich festgehalten: „Der Warenumfang bestimmt sich nach der Warenbezeichnung; die Zolltarifnummer dient als Anhaltspunkt für die Zollanmeldung" sowie „unabhängig davon, ob für die Ware oder Technologie in diesem Verzeichnis eine Zolltarifnummer angegeben ist, ist die Genehmigung nach den gesetzlichen Vorschriften einzuholen" — mit anderen Worten: Findet sich zu einer HS-Nummer keine Kontrolle, bedeutet das nicht, dass keine Formalitäten erforderlich sind.
Warum die Prüfung der taiwanischen Einfuhrbestimmungen nicht genügt
Eine Sendung von China nach Taiwan durchläuft zwei voneinander unabhängige Tore: die Ausfuhrkontrolle des chinesischen Zolls und die Einfuhrkontrolle des taiwanischen Zolls. Zolltarif-Suchwerkzeuge beantworten meist nur das zweite.
| Tor | Was geprüft wird | Rechtsgrundlage | Bei Nichtabfertigung |
|---|---|---|---|
| Ausfuhr aus China | Überwachungsbedingungen der zehnstelligen Warennummer, Kontrolllisten der Ministerien, Leitverzeichnis der vom Postversand ausgeschlossenen Gegenstände, Luftsicherheitskontrolle | Ausfuhrkontrollgesetz; Verordnung über die Ausfuhrkontrolle von Dual-Use-Gütern; Verzeichnis der vom grenzüberschreitenden Verkehr ausgeschlossenen Gegenstände u. a. | Rücksendung, Zurückhaltung der Freigabe, Beschlagnahme; in schweren Fällen zusätzlich verwaltungs- oder strafrechtliche Haftung |
| Einfuhr nach Taiwan | Einfuhrauflagencodes der elfstelligen CCC-Nummer (MW0, F01, B01 usw.), Zollsatz, Warensteuer | Einfuhrzolltarif; Verzeichnis einfuhrbeschränkter Waren u. a. | Rücksendung, Einziehung, Vernichtung, Geldbuße |
Wenn die taiwanische Seite die Einfuhr zulässt, heißt das nicht, dass die chinesische Seite die Ausfuhr zulässt — und umgekehrt ebenso wenig. Prüfen Sie beide Seiten. Zum Anmeldeverfahren und zu den Abgaben auf taiwanischer Seite siehe den vollständigen Leitfaden zur Einfuhrzollanmeldung in Taiwan.
Unsere eigenen Lager sind das Konsolidierungslager Shenzhen und das Betriebslager Taoyuan; unser Dienst umfasst Sendungen vom chinesischen Festland nach Taiwan. Diese Seite ist eine Zusammenstellung von Rechtsinformationen; wir beantragen keine Ausfuhrgenehmigungen für Sie und besorgen keine Genehmigungsdokumente in Ihrem Namen.
China zehnstellig vs. Taiwan elfstellig: nur die ersten sechs Stellen stimmen überein
Beide Warennummern bauen auf dem Harmonisierten System zur Bezeichnung und Codierung der Waren (HS) der Weltzollorganisation auf, doch nur die ersten sechs Stellen gelten weltweit einheitlich. Ab der siebten Stelle legt jede Rechtsordnung eigene Unterteilungen fest, die einander nicht entsprechen.
| International einheitlich | Nationale Unterteilung | Zuzüglich | Insgesamt | |
|---|---|---|---|---|
| China | HS 6 Stellen | +2 Stellen = 8-stellige Tarifposition (bestimmt den Zollsatz) | +2 Stellen Überwachungszusatz | 10-stellige Warennummer |
| Taiwan | HS 6 Stellen | +2 Stellen = 8-stellige Tarifposition (bestimmt Zollsatz und Ein-/Ausfuhrauflagen) | +2 Statistikstellen +1 Prüfziffer | 11-stelliger CCC Code |
Artikel 34 der Vorschrift über das Ausfüllen der Zollanmeldung (《報關單填制規範》), herausgegeben mit Bekanntmachung Nr. 18 der Allgemeinen Zollverwaltung der Volksrepublik China von 2019, lautet: „Einzutragen ist die aus 10 Ziffern bestehende Warennummer. Die ersten 8 Stellen sind der vom Ein- und Ausfuhrzolltarif sowie vom Warenverzeichnis der Zollstatistik bestimmte Code; die Stellen 9 und 10 sind Überwachungszusatzstellen."
Die verbreitete Angabe „13 Stellen" geht auf die Zusammenführung von Zoll und Quarantäne im Jahr 2018 zurück. Nach Bekanntmachung Nr. 60 von 2018 waren die Stellen 11 bis 13 Zusatzstellen für Untersuchung und Quarantäne (CIQ), doch galt diese Fassung nur vom 1. August 2018 bis zum 31. Januar 2019. Bekanntmachung Nr. 18 von 2019 löste sie vollständig ab und kehrte zu zehn Stellen zurück; Untersuchung und Quarantäne werden seither in einem eigenen Anmeldefeld erfasst.
Chinesische Einfuhr- und Ausfuhranmeldungen verwenden dieselbe zehnstellige Warennummer. Das oft damit verwechselte „Ein-/Ausfuhrkennzeichen an der neunten Stelle" gehört zur 18-stelligen Zollnummer der Anmeldung (Stellen 1–4: annehmende Zollstelle; Stellen 5–8: Jahr; Stelle 9: Ein-/Ausfuhrkennzeichen, 1 für Einfuhr und 0 für Ausfuhr; die übrigen 9 Stellen: laufende Nummer), nicht zur Warennummer.
Die Überwachungsbedingungen knüpfen an die 8. und 10. Stelle an, und innerhalb derselben HS6-Position können unterschiedliche Unterteilungen genau gegenteilig behandelt werden. Wer die Versandfähigkeit aus internationalen Handelsstatistiken ableitet, die bei sechs Stellen enden, stuft nicht versandfähige Waren als versandfähig ein.
Gibt es eine Wertgrenze für Sendungen vom chinesischen Festland nach Taiwan? 800 Yuan sind eine Schwelle, kein Freibetrag
China setzt für persönliche Postsendungen eine Wertgrenze je Sendung fest: 800 Yuan je Sendung nach Hongkong, Macau und Taiwan und 1.000 Yuan in andere Länder und Gebiete. Für Sendungen nach China gilt seit dem 1. Dezember 2024 eine Grenze von 2.000 Yuan; die beiden Richtungen dürfen nicht verwechselt werden.
| Richtung / Gebiet | Grenze je Sendung | Grundlage |
|---|---|---|
| Hongkong, Macau und Taiwan | 800 Yuan | Bekanntmachung Nr. 43 der Allgemeinen Zollverwaltung von 2010 (geändert durch Bekanntmachung Nr. 176 von 2024) |
| Andere Länder und Gebiete | 1.000 Yuan | Wie vorstehend |
| Einfuhr nach China (Sendungen aus dem Ausland) | 2.000 Yuan | Bekanntmachung Nr. 176 der Allgemeinen Zollverwaltung von 2024 (in Kraft seit 1. Dezember 2024) |
Eine Überschreitung bedeutet nicht, dass „nur der übersteigende Teil besteuert" wird. Der Wortlaut der Bekanntmachung: „Überschreiten per Post grenzüberschreitend versandte persönliche Gegenstände die festgelegte Wertgrenze, sind die Rücksendeförmlichkeiten zu erledigen oder die Zollförmlichkeiten nach den für Waren geltenden Vorschriften durchzuführen." Die Sendung geht also vollständig zurück oder wird vollständig als Handelsware abgefertigt.
Einzige Ausnahme ist eine Sendung mit einem einzigen, nicht teilbaren Gegenstand, den der Zoll als tatsächlich für den Eigengebrauch bestimmt anerkennt.
Artikel 46 des Zollgesetzes (《海關法》): „Persönliches Reisegepäck im grenzüberschreitenden Verkehr und per Post grenzüberschreitend versandte Gegenstände sind auf eine angemessene Menge zum Eigengebrauch beschränkt und unterliegen der Zollüberwachung." Artikel 47 bestimmt zudem: „Der Eigentümer ein- und ausgehender Gegenstände hat diese dem Zoll wahrheitsgemäß anzumelden und sich der zollamtlichen Beschau zu unterziehen." Eigengebrauch in angemessener Menge und wahrheitsgemäße Anmeldung sind zwei voneinander unabhängige Pflichten.
Die häufig zitierte Regel, wonach „eine geschuldete Abgabe von 50 Yuan oder weniger erlassen wird", betrifft die Einfuhrabgaben auf eingehende Postsendungen; sie ist kein Bestandteil der Ausfuhrwertgrenze.
Fünf häufige Fallstricke bei der Paketweiterleitung
Die folgenden fünf Punkte sind häufige Fallstricke bei der Paketweiterleitung.
1Ein gewerbliches Sammelpaket als „persönlichen Gegenstand" anmelden
Drei Voraussetzungen greifen zugleich: die Wertgrenze von 800 Yuan, das Kriterium Eigengebrauch in angemessener Menge nach Artikel 46 des Zollgesetzes und die Anforderung der Kategorie „persönliche Gegenstände" bei Expresssendungen, dass Absender und Empfänger natürliche Personen sind und eine Ausweiskopie beiliegt. Ein als Absender geführtes Konsolidierungslager, mehrere Sendungen an denselben Empfänger in kurzer Zeit oder mehrere Stück desselben Produkts — all das führt zur Einstufung als Handelsware. Das ist ein strukturelles Risiko des Weiterleitungsmodells, kein Einzelfall.
2Lithiumbatterien und Produkte mit Batterien
Woran es tatsächlich scheitert, ist die Luftsicherheitskontrolle, nicht das Leitverzeichnis der vom Postversand ausgeschlossenen Gegenstände. Siehe den eigenen Abschnitt weiter unten.
3Fälschungen und schutzrechtsverletzende Waren
Kategorie 16 des Leitverzeichnisses, „Gegenstände, die Rechte des geistigen Eigentums verletzen, sowie gefälschte oder minderwertige Waren", verbietet den Versand ausdrücklich, einschließlich Raubkopien und gefälschter Arzneimittel. Das Risiko konzentriert sich auf die häufigsten Weiterleitungswaren: Kleidung, Schuhe und Taschen sowie Elektronikzubehör.
4Anscheinswaffen und kontrollierte Klingen
Nummer 1 des Verzeichnisses der vom grenzüberschreitenden Verkehr ausgeschlossenen Gegenstände nennt ausdrücklich „nachgebildete Waffen", und die Kategorien 1 (Schusswaffen und Munition) sowie 2 (kontrollierte Gegenstände: Dolche, Armbrüste, Reizgasgeräte) des Leitverzeichnisses greifen ebenfalls ⇒ sowohl von der Ausfuhr als auch vom Versand ausgeschlossen. Spielzeugwaffen, Wasserpistolen, Airsoft-Ausrüstung, Outdoormesser und Armbrüste fallen sämtlich hierunter.
5Kulturgüter, Antiquitäten und Erzeugnisse gefährdeter Arten
Wertvolle Kulturgüter sind von der Ausfuhr ausgeschlossen; gewöhnliche Kulturgüter sind beschränkt; wertvolle Arzneidrogen der traditionellen chinesischen Medizin sind beschränkt; gefährdete und seltene Tiere und Pflanzen (einschließlich Präparaten) sowie deren Samen und Vermehrungsmaterial sind ausgeschlossen. Antike Möbel, Kalligrafie und Malerei, Palisandererzeugnisse, Arzneidrogen und Jungpflanzen fallen sämtlich in diesen Bereich.
Kosmetika, Nahrungsergänzungspulver und Tee unterliegen in der Luftsicherheitskontrolle den Kategorien für entzündbare Stoffe sowie für nicht identifizierbare Flüssigkeiten und Pulver — unabhängig davon, ob sie vom Postversand ausgeschlossen sind.
Welche Gegenstände dürfen China gar nicht, welche nur beschränkt verlassen?
Maßgeblich sind das Verzeichnis der vom grenzüberschreitenden Verkehr ausgeschlossenen Gegenstände und das Verzeichnis der im grenzüberschreitenden Verkehr beschränkten Gegenstände, erlassen mit Verfügung Nr. 43 der Allgemeinen Zollverwaltung (in Kraft seit 1. März 1993 und bis heute nicht ersetzt). Ihre Rechtsfolgen unterscheiden sich: ausgeschlossen = überhaupt nicht zulässig; beschränkt = zulässig, wenn die Voraussetzungen erfüllt und die vorgeschriebenen Dokumente beschafft sind.
| Kategorie | Gegenstände |
|---|---|
| Von der Ausfuhr ausgeschlossen (4 Nummern) | ① Sämtliche Gegenstände, die dem Einfuhrverbot unterfallen ② Manuskripte, Druckerzeugnisse, audiovisuelle Materialien und Computerspeichermedien mit Staatsgeheimnissen ③ Wertvolle Kulturgüter und sonstige von der Ausfuhr ausgeschlossene Kulturgüter ④ Gefährdete und seltene Tiere und Pflanzen (jeweils einschließlich Präparaten) sowie deren Samen und Vermehrungsmaterial |
| Mittelbar ausgeschlossen über ① (7 Einfuhrverbotsgruppen) | Waffen aller Art, nachgebildete Waffen, Munition und Sprengstoffe|Falschgeld und gefälschte Wertpapiere|Druckerzeugnisse und audiovisuelle Produkte, die Politik, Wirtschaft, Kultur oder Moral Chinas schaden|Starkgifte aller Art|Opium, Morphin, Heroin, Cannabis sowie sonstige Betäubungsmittel und psychotrope Stoffe|Tiere und Pflanzen sowie deren Erzeugnisse mit gefährlichen Krankheitserregern, Schädlingen oder sonstigen Schadorganismen|Lebensmittel, Arzneimittel oder sonstige Gegenstände, die die Gesundheit von Mensch und Tier gefährden, aus Seuchengebieten stammen oder Krankheiten übertragen können |
| Ausfuhrbeschränkt (7 Nummern) | ① Gold, Silber und andere Edelmetalle sowie Erzeugnisse daraus ② Staatliche Währung ③ Fremdwährungen und darauf lautende Wertpapiere ④ Funksende- und -empfangsgeräte, Kommunikationsverschlüsselungsgeräte ⑤ Wertvolle Arzneidrogen der traditionellen chinesischen Medizin ⑥ Gewöhnliche Kulturgüter ⑦ Sonstige vom Zoll ausfuhrbeschränkte Gegenstände |
Verfügung Nr. 43 ist die Verwaltungsliste für ein- und ausgehende Gegenstände und kommt vor allem bei der Überwachung von Reisenden, Gepäck sowie Post- und Kuriersendungen zum Tragen; die SRRC-Typgenehmigung betrifft dagegen Geräte, die innerhalb Chinas verkauft und verwendet werden. Bei der kommerziellen Ausfuhr gewöhnlicher ziviler Handfunkgeräte ist gesondert anhand der technischen Beschreibung der Dual-Use-Güter, des Verwendungszwecks und des Endverwenders zu beurteilen. Einzelheiten im Fachbeitrag zur Ausfuhrkontrolle chinesischer Handfunkgeräte/Funkanlagen.
Nach den Verwaltungsmaßnahmen zur Prüfung der Ein- und Ausfuhr von Kulturgütern sind im Jahr 1949 oder früher hergestellte Gegenstände mit einem gewissen historischen, künstlerischen oder wissenschaftlichen Wert grundsätzlich von der Ausfuhr ausgeschlossen; Gegenstände aus dem Jahr 1911 oder früher sind ausnahmslos ausgeschlossen. Erforderlich sind eine Ausfuhrprüfung für Kulturgüter sowie eine Ausfuhrgenehmigung und ein Ausfuhrkennzeichen; die Prüfungsfrist beträgt 15 Arbeitstage.
Für Arten, die in den Anhängen des Übereinkommens über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen (CITES) aufgeführt sind, ist für die Ausfuhr eine Ausfuhrgenehmigung oder Wiederausfuhrbescheinigung erforderlich. Solange das Übereinkommen greift, ist die Bescheinigung unabhängig davon erforderlich, ob die Einreihung im Warenverzeichnis für die Ein- und Ausfuhr wildlebender Tier- und Pflanzenarten (《進出口野生動植物種商品目錄》) aufgeführt ist.
Zur anmeldefreien Goldmenge im Reiseverkehr kursieren sowohl 50 Gramm als auch 200 Gramm; beide Angaben gehen auf Sekundärquellen zurück, weshalb diese Seite keine konkrete Menge nennt. Zudem wird der Postversand von Edelmetallen von den meisten Express- und Postdienstleistern ohnehin abgelehnt.
Verzeichnis genehmigungspflichtiger Ausfuhrwaren: 43 Gruppen
Maßgeblich ist das Verzeichnis der der Ausfuhrgenehmigungspflicht unterliegenden Waren (2026), erlassen mit Bekanntmachung Nr. 89 des Handelsministeriums und der Allgemeinen Zollverwaltung von 2025, in Kraft seit 1. Januar 2026. Es umfasst 43 Warengruppen und führt für jede Position zehnstellige Zolltarifnummern auf.
| Gruppe | Waren |
|---|---|
| Landwirtschaft und Viehzucht | Lebende Rinder|Lebende Schweine|Lebendes Geflügel|Rindfleisch|Schweinefleisch|Hühnerfleisch|Weizen|Mais|Reis|Weizenmehl|Maismehl|Reismehl|Angebautes Ephedrakraut für pharmazeutische Zwecke|Süßholz und Süßholzerzeugnisse|Binsen und Binsenerzeugnisse|Baumwolle |
| Mineralien und Energie | Natursand|Bauxit|Phosphaterz|Magnesia|Talkum (Stücke und Pulver)|Flussspat|Kohle|Koks|Rohöl|Mineralölerzeugnisse|Paraffin |
| Metalle und seltene Elemente | Seltene Erden|Zinn und Zinnerzeugnisse|Wolfram und Wolframerzeugnisse|Molybdän und Molybdänerzeugnisse|Antimon und Antimonerzeugnisse|Bestimmte Metalle und Erzeugnisse (Wismut, Titan, Wolframcarbid, Platinabfälle, Rhenium, Gallium, Niob)|Silber|Platin (im Veredelungsverkehr)|Indium und Indiumerzeugnisse |
| Chemikalien und Werkstoffe | Dinatriumsulfat|Siliciumcarbid|Ozonschichtschädigende Stoffe|Citronensäure|Schnittholz |
| Fahrzeuge | Krafträder (einschließlich Geländefahrzeuge) sowie deren Motoren und Rahmen|Kraftwagen (einschließlich zerlegter Bausätze) sowie deren Fahrgestelle |
Seltene Erden (Nr. 22), Silber (Nr. 39) und Platin (Nr. 40). Wer diese in einem Privatpaket versendet, führt ohne Genehmigung aus.
Lebende Rinder und Schweine (nach Hongkong und Macau), lebendes Geflügel (nach Hongkong), Weizen, Mais, Reis, Weizenmehl, Maismehl, Reismehl, angebautes Ephedrakraut für pharmazeutische Zwecke, Kohle, Rohöl, Mineralölerzeugnisse (ohne Schmieröle, Schmierfette und Grundöle), Schnittholz und Baumwolle setzen für die Erteilung der Genehmigung eine Kontingentbescheinigung voraus.
Die Anmeldevoraussetzungen für staatliche Handelsunternehmen bei der Ausfuhr von Wolfram, Antimon und Silber richten sich nach Bekanntmachung Nr. 68 des Handelsministeriums von 2025. Zudem bleibt nach Bekanntmachung Nr. 69 des Handelsministeriums von 2025 die Ausfuhrkontingentverwaltung für Phosphaterz und Silber im Jahr 2026 weiterhin ausgesetzt; stattdessen gilt die Ausfuhrgenehmigungsverwaltung.
Dürfen Lithiumbatterien vom chinesischen Festland nach Taiwan verschickt werden? Hürde ist die Luftsicherheit, nicht das Versandverbot
Dies ist ein sehr verbreitetes Missverständnis bei der Paketweiterleitung.
Die chinesische Post benennt für internationale (regionale) Postsendungen die Kategorien, die die Luftsicherheitskontrolle nicht passieren können; „Kategorie B: Batterien und Gegenstände mit Batteriebestandteilen" nennt ausdrücklich Elektrobohrer, MP3-/MP4-Player, Solarleuchten, elektrisches Spielzeug, Spielkonsolen, Wanduhren, Ladegeräte, Notebooks und Kameras.
Es handelt sich um eine Beschränkung aus Gründen der Transportsicherheit, die einem anderen Regelwerk als dem Versandverbotsverzeichnis angehört. Eine Suche in jenem Verzeichnis führt nicht dorthin.
Der internationale Luftverkehr richtet sich nach den IATA-Gefahrgutvorschriften (DGR): Lithium-Ionen-Batterien fallen unter UN3480 (einzeln befördert, PI965) bzw. UN3481 (mit Ausrüstung verpackt oder in Ausrüstung eingebaut, PI966/967), wobei 100 Wh die Grenze zwischen Section I und II bildet; Lithium-Metall-Batterien fallen unter UN3090 (einzeln befördert, PI968) bzw. UN3091 (mit Ausrüstung verpackt oder in Ausrüstung eingebaut, PI969/970), wobei die Grenze bei 2 g Lithiumgehalt liegt. Die IATA verlangt kein SDS, sondern eine vom Hersteller und Händler bereitgestellte UN38.3-Prüfzusammenfassung. Manche Spediteure oder Flughäfen verlangen zusätzliche Unterlagen; maßgeblich sind die Vorgaben des Beförderers.
Die Ausfuhrkontrolle für Lithiumbatterien mit hoher Energiedichte (Bekanntmachung Nr. 58 des Handelsministeriums und der Allgemeinen Zollverwaltung von 2025) ist derzeit ausgesetzt; siehe „Derzeit ausgesetzte Maßnahmen" weiter unten. Die vorstehenden Transport- und Sicherheitsbeschränkungen gelten hingegen durchgehend und sind von dieser Aussetzung nicht berührt. Den vollständigen Stand der Aussetzung, Genehmigungen und Gefahrgutbeförderung finden Sie unter Chinas Ausfuhrkontrolle für Lithiumbatterien und Graphit.
Dual-Use-Güter: die HS-Nummer begründet keine Befreiung
Die Verordnung über die Ausfuhrkontrolle von Dual-Use-Gütern (Staatsratsverordnung Nr. 792) trat am 1. Dezember 2024 in Kraft, zeitgleich mit der mit Bekanntmachung Nr. 51 des Handelsministeriums von 2024 erlassenen Ausfuhrkontrollliste für Dual-Use-Güter.
Wortlaut von Ziffer 3 der „Erläuterungen" in der Anlage zum Verzeichnis für die Verwaltung der Ein- und Ausfuhrgenehmigungen für Dual-Use-Güter und -Technologien (2026) (《兩用物項和技術進出口許可證管理目錄(2026 年)》; Bekanntmachung Nr. 91 des Handelsministeriums und der Allgemeinen Zollverwaltung von 2025): „Bei der Ein- oder Ausfuhr der in diesem Verzeichnis aufgeführten Güter und Technologien ist unabhängig davon, ob für das Gut oder die Technologie in diesem Verzeichnis eine Zolltarifnummer angegeben ist, die Ein- bzw. Ausfuhrgenehmigung für Dual-Use-Güter und -Technologien nach den gesetzlichen Vorschriften einzuholen."
Aus der achten Tranche des Verzeichnisses der von der Ausfuhr ausgeschlossenen Waren (Bekanntmachung Nr. 63 des Handelsministeriums, der Allgemeinen Zollverwaltung und des Ministeriums für Ökologie und Umwelt von 2023): „Der Warenumfang bestimmt sich nach der Warenbezeichnung; die Zolltarifnummer dient als Anhaltspunkt für die Zollanmeldung."
Die chinesische Ausfuhrkontrolle knüpft an Güterparameter an. Diese Seite hat den vollständigen Wortlaut der Verordnung und der einschlägigen Bekanntmachungen geprüft und keine Ausnahmeregelung für Eigengebrauch, Kleinmengen oder Post- und Expressversand gefunden; eine Auslegung des Handelsministeriums hierzu haben wir ebenfalls nicht gefunden.
Die Dual-Use-Liste verwendet fünfstellige Kontrollcodes (eine Ziffer, ein Großbuchstabe, drei Ziffern, etwa 1C351 oder 3A201), die anhand der technischen Spezifikation des Guts beurteilt werden. Das folgt einer anderen Logik als die HS-Einreihung.
Die geltende Ausfuhrkontrollliste für Dual-Use-Güter bestimmt unter 9A501: Drohnen, die nicht in der Liste aufgeführt sind, dürfen nicht ausgeführt werden, wenn der Ausführer weiß oder wissen muss, dass sie der Verbreitung von Massenvernichtungswaffen, terroristischen Aktivitäten oder militärischen Zwecken dienen sollen. Zudem verlangt die Bekanntmachung Nr. 78 der Allgemeinen Zollverwaltung von 2026 ab dem 2026-06-30, dass für Drohnen und zugehörige Güter Kontrollkennung, Eigenschaften, Verwendungszweck, tatsächlicher Empfänger sowie inländische Hersteller bzw. Vertriebsstelle angegeben werden. Vollständige Schwellenwerte und Anmeldebeispiele im Fachbeitrag zur chinesischen Ausfuhrkontrolle für Drohnen 2026.
2026 unterliegen Seltene Erden sowohl der gewöhnlichen Ausfuhrgenehmigung als auch der Dual-Use-Kontrolle nach 1C111/1C902~1C908; verbotene Technologien nach 083201J, illegale Herkunft und Endverwenderbeschränkungen sind gesondert zu beurteilen. Die vollständige Liste finden Sie im Fachbeitrag zur chinesischen Ausfuhrkontrolle für Seltene Erden 2026.
Derzeit ausgesetzte Maßnahmen
Eine Reihe von Kontrollmaßnahmen aus dem Oktober 2025 ist seit November 2025 ausgesetzt. Dieser Abschnitt ändert sich mit den Fristen; prüfen Sie vor einer Bezugnahme die aktuelle Bekanntmachung.
| Ursprüngliche Bekanntmachung | Kontrollierte Güter | Grundlage der Aussetzung | Ausgesetzt bis |
|---|---|---|---|
| Nr. 55 von 2025 | Superharte Werkstoffe | Bekanntmachung Nr. 70 des Handelsministeriums und der Allgemeinen Zollverwaltung von 2025 | 10. November 2026 |
| Nr. 56 von 2025 | Bestimmte Anlagen sowie Roh- und Hilfsstoffe für Seltene Erden | Wie vorstehend | 10. November 2026 |
| Nr. 57 von 2025 | Bestimmte mittlere und schwere Seltene Erden (fünf weitere Elemente, darunter Holmium) | Wie vorstehend | 10. November 2026 |
| Nr. 58 von 2025 | Lithiumbatterien und synthetische Graphit-Anodenmaterialien | Wie vorstehend | 10. November 2026 |
| Nr. 61 von 2025 | Seltene-Erden-Güter außerhalb Chinas (einschließlich ausländischer Erzeugnisse mit einem wertmäßigen Anteil chinesischen Ursprungs von über 0,1 %) | Wie vorstehend | 10. November 2026 |
| Nr. 62 von 2025 | Technologien im Zusammenhang mit Seltenen Erden | Wie vorstehend | 10. November 2026 |
| Nr. 46 von 2024, Absatz 2 | Genehmigungen für Gallium, Germanium, Antimon und superharte Werkstoffe in die Vereinigten Staaten grundsätzlich zu versagen; bei Graphit für die Vereinigten Staaten Endverwender und Endverwendung strenger zu prüfen | Bekanntmachung Nr. 72 des Handelsministeriums von 2025 | 27. November 2026 |
Die Maßnahmen in der vorstehenden Tabelle werden während der Aussetzung nicht angewendet. Allerdings gilt Folgendes weiterhin und darf nicht mit einbezogen werden.
Bekanntmachung Nr. 18 von 2025 (sieben mittlere und schwere Seltene Erden: Samarium, Gadolinium, Terbium, Dysprosium, Lutetium, Scandium und Yttrium; erlassen und in Kraft seit 4. April 2025) steht nicht auf der Aussetzungsliste von Bekanntmachung Nr. 70. Absatz 1 der Bekanntmachung Nr. 46 von 2024 (Verbot der Ausfuhr von Dual-Use-Gütern an militärische Endverwender in den Vereinigten Staaten oder für militärische Endverwendung) ist nicht ausgesetzt. Güter im Zusammenhang mit Gallium, Germanium, Graphit, Antimon und superharten Werkstoffen unterliegen derzeit weiterhin der Ausfuhrkontrolle; maßgeblich ist die Ausfuhrkontrollliste für Dual-Use-Güter.
Die Aussetzung beruht auf der in den chinesisch-amerikanischen Wirtschafts- und Handelsgesprächen in Kuala Lumpur erzielten Verständigung. Ob die Maßnahmen nach Fristablauf wieder in Kraft treten, angepasst oder verlängert werden, richtet sich nach der dann ergehenden Bekanntmachung des Handelsministeriums.
Leitverzeichnis der vom Postversand ausgeschlossenen Gegenstände: 19 Kategorien
Maßgeblich sind die Vorschriften über die Verwaltung vom Versand ausgeschlossener Gegenstände der Staatlichen Postbehörde, des Ministeriums für öffentliche Sicherheit und des Ministeriums für Staatssicherheit nebst dem beigefügten Leitverzeichnis (Guo You Fa [2016] Nr. 107) mit 19 Kategorien und 188 Gegenstandsarten. Bis August 2026 wurde keine Nachfolgefassung festgestellt.
| Kategorie | Inhalt | Weiterleitungsrisiko |
|---|---|---|
| Kategorien 1 und 2 | Schusswaffen und Munition; kontrollierte Gegenstände (Dolche, Armbrüste, Reizgasgeräte) | Hoch: Spielzeugwaffen, Wasserpistolen, Outdoormesser |
| Kategorie 4 | Verdichtete und verflüssigte Gase (einschließlich Feuerzeugen) | Hoch: Feuerzeuge, Sprühdosen |
| Kategorie 5 | Entzündbare Flüssigkeiten (Benzin, Alkohol, Farben) | Hoch: alkoholhaltige Parfüms, Nagellack, Klebstoffe |
| Kategorie 12 | Betäubungsmittel und Grundstoffe | Hoch |
| Kategorie 16 | Gegenstände, die Rechte des geistigen Eigentums verletzen, sowie gefälschte oder minderwertige Waren (Raubkopien, gefälschte Arzneimittel) | Sehr hoch: Kleidung, Schuhe und Taschen, Elektronikzubehör |
| Kategorie 17 | Gefährdete wildlebende Tiere und Pflanzen sowie Erzeugnisse daraus (Elfenbein, Tigerknochen) | Hoch: Kunsthandwerk, Arzneidrogen |
| Kategorie 19 | Sonstige (Stoffe des Verzeichnisses gefährlicher Chemikalien u. Ä.) | Mittel |
Die Vorläufige Verordnung über Expressdienste (《快遞暫行條例》) wurde durch den Beschluss des Staatsrats zur Änderung der Vorläufigen Verordnung über Expressdienste vom 13. April 2025 geändert (in Kraft seit 1. Juni 2025): Sie verlangt die Überprüfung und Erfassung der Absenderidentität (Artikel 23) und die Prüfung des Inhalts nebst Prüfvermerk (Artikel 32) und erlaubt eine selbst oder durch Dritte durchgeführte Sicherheitskontrolle (Artikel 33).
Welches Überwachungsverfahren für weitergeleitete Pakete gilt
Die geltenden Maßnahmen zur Zollüberwachung ein- und ausgehender Expresssendungen (《海關對進出境快件監管辦法》; in der Fassung der vierten Änderung durch Verfügung Nr. 262 der Allgemeinen Zollverwaltung von 2023, in Kraft seit 15. April 2023) sehen drei förmliche Kategorien vor, nicht die in der Branche verbreiteten vier.
| Kategorie | Definition der Maßnahmen | Ausfuhranmeldeunterlagen |
|---|---|---|
| Dokumente | Dokumente, Bescheinigungen, Rechnungen und Materialien, die kraft Gesetzes abgabenfrei sind und keinen Handelswert haben | Anmeldung KJ1 + Kopie des Hauptfrachtbriefs |
| Persönliche Gegenstände | Getrennt versandtes Reisegepäck, Geschenke zwischen Verwandten und Freunden sowie sonstige persönliche Gegenstände im Rahmen von Eigengebrauch und angemessener Menge nach den zollrechtlichen Vorschriften | Anmeldung persönlicher Gegenstände + Hausfrachtbrief + Ausweiskopie |
| Waren | Expresssendungen außerhalb der beiden vorgenannten Kategorien | Ausfuhr: Anmeldung KJ2 + Hausfrachtbrief + Rechnung |
9610 ist das Überwachungsverfahren für grenzüberschreitende E-Commerce-Einzelhandelsausfuhren nach dem Grundsatz „Freigabe nach Liste, Sammelanmeldung". Danach folgen die Warenkategorie im Expressverkehr (KJ2) oder EMS bzw. internationale Kleinpakete der Post.
„Kategorie A Dokumente / Kategorie B persönliche Gegenstände / Kategorie C geringwertige Waren (bis 5.000 Yuan) / Kategorie D allgemeine Waren" ist eine aus den früheren Maßnahmen übernommene Vierteilung der Branche, die weiterhin in Zollleitfäden einzelner Expressdienstleister erscheint; dieser Schwellenwert findet sich jedoch nicht im Wortlaut der geltenden Expresssendungs-Überwachungsmaßnahmen. Diese Seite behandelt ihn nicht als rechtliche Anforderung.
Artikel 4 der Expresssendungs-Überwachungsmaßnahmen: Betreiber dürfen die im Verzeichnis der vom grenzüberschreitenden Verkehr der Volksrepublik China ausgeschlossenen Gegenstände aufgeführten Gegenstände weder annehmen noch befördern.
Häufige Fragen
Auf taiwanischer Seite gelten 0 % Zoll und keine Einfuhrauflagen — kann ich dann einfach versenden?
Nicht zwingend. Taiwanische Zollsätze und Einfuhrauflagen beantworten nur, ob Taiwan die Einfuhr zulässt; die Sendung muss dennoch zuerst den chinesischen Zoll verlassen. Auf chinesischer Seite bestehen Ausfuhrgenehmigungen, Dual-Use-Kontrollen, Verbote und Beschränkungen im grenzüberschreitenden Verkehr, das Versandverbotsverzeichnis und die Luftsicherheitskontrolle — jeweils eigenständige Regelwerke. Prüfen Sie beide Seiten.
Wie viele Stellen hat die chinesische Zolltarifnummer?
Die Warennummer auf der geltenden Zollanmeldung hat 10 Stellen: Die ersten sechs sind internationales HS, die Stellen sieben und acht bilden die nationale Unterteilung und bestimmen den Zollsatz, die Stellen neun und zehn sind Überwachungszusatzstellen. Grundlage ist Bekanntmachung Nr. 18 der Allgemeinen Zollverwaltung von 2019. Ein 13-stelliges Format (mit den Stellen 11 bis 13 für Untersuchung und Quarantäne) galt kurzzeitig vom 1. August 2018 bis zum 31. Januar 2019 und wurde seither auf zehn Stellen zurückgeführt.
Lässt sich die chinesische zehnstellige Nummer unmittelbar der taiwanischen elfstelligen zuordnen?
Nur die ersten sechs Stellen lassen sich zuordnen. Ab der siebten Stelle verwendet jede Seite eigene Unterteilungen ohne Entsprechung. Ein grenzüberschreitender Abgleich ist daher nur bis HS 6 Stellen belastbar; darunter muss jede Rechtsordnung gesondert geprüft werden.
Was geschieht, wenn eine Sendung nach Taiwan 800 Yuan übersteigt?
Es wird nicht nur der übersteigende Teil besteuert. Nach Bekanntmachung Nr. 43 der Allgemeinen Zollverwaltung von 2010 sind bei Überschreitung „die Rücksendeförmlichkeiten zu erledigen oder die Zollförmlichkeiten nach den für Waren geltenden Vorschriften durchzuführen" — die Sendung geht vollständig zurück oder wird vollständig als Ware abgefertigt. Ausnahme ist allein eine Sendung mit einem einzigen, nicht teilbaren Gegenstand, den der Zoll als tatsächlich für den Eigengebrauch bestimmt anerkennt.
Verbietet China derzeit die Ausfuhr von Seltenen Erden und Lithiumbatterien?
So lässt sich das nicht sagen. Die im Oktober 2025 erlassenen Maßnahmen zu superharten Werkstoffen, Anlagen sowie Roh- und Hilfsstoffen für Seltene Erden, bestimmten mittleren und schweren Seltenen Erden, Lithiumbatterien und synthetischen Graphit-Anodenmaterialien sind nach Bekanntmachung Nr. 70 des Handelsministeriums und der Allgemeinen Zollverwaltung von 2025 bis zum 10. November 2026 ausgesetzt. Die sieben mittleren und schweren Seltenen Erden der Bekanntmachung Nr. 18 von 2025 sind jedoch nicht ausgesetzt, und Güter im Zusammenhang mit Gallium, Germanium, Graphit, Antimon und superharten Werkstoffen unterliegen derzeit weiterhin der Ausfuhrkontrolle; maßgeblich ist die Ausfuhrkontrollliste für Dual-Use-Güter. Seltene Erden unterliegen zusätzlich der Ausfuhrgenehmigungsverwaltung (Nr. 22 des Verzeichnisses) parallel zur Dual-Use-Kontrolle.
Wenn zur HS-Nummer meines Produkts keine Kontrolle erscheint — brauche ich dann trotzdem eine Genehmigung?
Möglicherweise ja. Das Verzeichnis für die Verwaltung der Ein- und Ausfuhrgenehmigungen für Dual-Use-Güter und -Technologien (2026) bestimmt ausdrücklich, dass die Genehmigung einzuholen ist, „unabhängig davon, ob für das Gut oder die Technologie in diesem Verzeichnis eine Zolltarifnummer angegeben ist". Das Verzeichnis der von der Ausfuhr ausgeschlossenen Waren bestimmt ebenso, dass sich „der Warenumfang nach der Warenbezeichnung bestimmt; die Zolltarifnummer dient als Anhaltspunkt für die Zollanmeldung". Die HS-Nummer begründet keine Befreiung.
Fällt der Versand von nur ein oder zwei Stück durch eine Privatperson aus der Ausfuhrkontrolle heraus?
Nein. Die chinesische Ausfuhrkontrolle knüpft an die Parameter des Guts an. Diese Seite hat den vollständigen Wortlaut der Verordnung über die Ausfuhrkontrolle von Dual-Use-Gütern und der einschlägigen Bekanntmachungen geprüft und keine Ausnahmeregelung für Eigengebrauch, Kleinmengen oder Post- und Expressversand gefunden; eine Auslegung des Handelsministeriums hierzu haben wir ebenfalls nicht gefunden.
Lassen sich Lithiumbatterien nun versenden oder nicht?
Das Versandverbotsverzeichnis führt Lithiumbatterien nicht auf, doch ordnet die chinesische Post „Batterien und Gegenstände mit Batteriebestandteilen" für internationale Postsendungen ausdrücklich der Kategorie zu, die die Luftsicherheitskontrolle nicht passieren kann, und nennt dabei Ladegeräte, Notebooks, Kameras und Spielkonsolen. Bei Expressversand sind die IATA-Verpackungs- und Kennzeichnungsanforderungen für UN3480/3481 (Lithium-Ionen) und UN3090/3091 (Lithium-Metall) einzuhalten; 100 Wh ist bei Lithium-Ionen-Batterien die Grenze zwischen Section I und II. Richten Sie sich in der Praxis nach den zum Versandzeitpunkt veröffentlichten Annahmebedingungen Ihres Beförderers.
Quellen
Diese Seite ist aus den nachstehenden amtlichen Bekanntmachungen und Vorschriften zusammengestellt. Die Website der Allgemeinen Zollverwaltung beschränkt den Zugriff von außerhalb des chinesischen Festlands; einzelne Texte wurden daher amtlichen Zweitveröffentlichungen auf dem chinesischen Regierungsportal sowie den Websites des Ministeriums für Ökologie und Umwelt, des Handelsministeriums und von Provinzregierungen entnommen.
- Bekanntmachung Nr. 18 der Allgemeinen Zollverwaltung von 2019, „Bekanntmachung über die Änderung der Ausfüllvorschriften für Zollanmeldungen von Ein- und Ausfuhrwaren der Zollverwaltung der Volksrepublik China“ (zehnstellige Warennummer)
- Bekanntmachung Nr. 60 der Allgemeinen Zollverwaltung von 2018 (13-stellige Fassung, aufgehoben durch Bekanntmachung Nr. 18 von 2019)
- Bekanntmachung Nr. 89 des Handelsministeriums und der Allgemeinen Zollverwaltung von 2025, „Verzeichnis der ausfuhrgenehmigungspflichtigen Waren (2026)“
- Bekanntmachung Nr. 91 des Handelsministeriums und der Allgemeinen Zollverwaltung von 2025, „Verzeichnis für die Verwaltung der Ein- und Ausfuhrgenehmigungen für Dual-Use-Güter und -Technologien (2026)“
- Bekanntmachung Nr. 51 des Handelsministeriums von 2024, „Ausfuhrkontrollliste für Dual-Use-Güter“
- „Verordnung über die Ausfuhrkontrolle von Dual-Use-Gütern“ (Staatsratsverordnung Nr. 792)
- Bekanntmachung Nr. 63 des Handelsministeriums, der Allgemeinen Zollverwaltung und des Ministeriums für Ökologie und Umwelt von 2023, „Verzeichnis der von der Ausfuhr ausgeschlossenen Waren“, achte Tranche
- Bekanntmachung Nr. 70 des Handelsministeriums und der Allgemeinen Zollverwaltung von 2025 (Aussetzung der Bekanntmachungen Nr. 55, 56, 57, 58, 61 und 62 von 2025)
- Bekanntmachung Nr. 18 des Handelsministeriums und der Allgemeinen Zollverwaltung von 2025 (sieben mittlere und schwere Seltene Erden, in Kraft)
- Bekanntmachung Nr. 78 der Allgemeinen Zollverwaltung von 2026 (Regelung der Ausfuhranmeldung von Drohnen und zugehörigen Gütern)
- Bekanntmachung Nr. 34 des Handelsministeriums von 2026 (strenge Einzelfallprüfung kontrollierter drohnenbezogener Dual-Use-Güter mit Bestimmung USA)
- Bekanntmachung Nr. 31 des Handelsministeriums, der Allgemeinen Zollverwaltung und der Abteilung Ausrüstungsentwicklung der Zentralen Militärkommission von 2024 (am 2024-12-01 aufgehoben, Inhalt in die einheitliche Liste übernommen)
- „Verzeichnis der von der Ein- und Ausreise ausgeschlossenen Gegenstände“ und „Verzeichnis der bei der Ein- und Ausreise beschränkten Gegenstände“ (Verfügung Nr. 43 der Allgemeinen Zollverwaltung)
- Bekanntmachung Nr. 176 der Allgemeinen Zollverwaltung von 2024 (Änderung der Verwaltungsdokumente für eingehende Gegenstände; die Stufen der Ausfuhrwertgrenzen blieben unverändert)
- Staatliche Postbehörde, Ministerium für öffentliche Sicherheit und Ministerium für Staatssicherheit, „Verwaltungsvorschriften über vom Post- und Expressversand ausgeschlossene Gegenstände“ (Guo You Fa [2016] Nr. 107)
- „Beschluss des Staatsrats zur Änderung der Vorläufigen Verordnung über Expresszustellungen“ vom 13. April 2025
- „Maßnahmen der Zollverwaltung der Volksrepublik China zur Überwachung ein- und ausgehender Expresssendungen“ (in der Fassung der vierten Änderung durch Verfügung Nr. 262 der Allgemeinen Zollverwaltung von 2023)
- Chinesische Post, „Vom Versand ausgeschlossene und beschränkte Gegenstände bei internationalen (regionalen) Postsendungen“ (Kategorien der Luftsicherheitskontrolle)
- „Verwaltungsmaßnahmen zur Prüfung der Ein- und Ausfuhr von Kulturgütern“ (Ministerium für Kultur und Tourismus)
- Amt für internationalen Handel, Wirtschaftsministerium — Warenklassifikationssystem (Aufbau der taiwanischen elfstelligen CCC-Nummer)
- Antworten des Zolls: Wertgrenze für persönliche Postsendungen und Behandlung bei Überschreitung (unter Berufung auf Bekanntmachung Nr. 43 der Allgemeinen Zollverwaltung von 2010) (2020-12-12)
- Bekanntmachung Nr. 176 der Allgemeinen Zollverwaltung von 2024 (Abdruck im Amtsblatt für Außenwirtschaft und Handel des Handelsministeriums)
- Zollgesetz der Volksrepublik China, Artikel 46 und 47 (geändert 2021)
- Abteilung für Gesamtstatistik der Allgemeinen Zollverwaltung, „Leitfaden zur Erfassung der Anmeldefelder für Ein- und Ausfuhrwaren“ (Aufbau der 18-stelligen Zollnummer)
- Bekanntmachung Nr. 72 des Handelsministeriums von 2025 (Aussetzung von Absatz 2 der Bekanntmachung Nr. 46 von 2024 bis 27. November 2026) (2025-11-09)
- Bekanntmachung Nr. 46 des Handelsministeriums von 2024 (japanische Übersetzung von CISTEC)
- Bekanntmachung Nr. 69 des Handelsministeriums von 2025 (Aussetzung der Ausfuhrkontingentverwaltung für Phosphaterz und Silber im Jahr 2026) (2025-10-29)
- Antworten des Sprechers des Handelsministeriums auf Pressefragen zu den chinesisch-amerikanischen Wirtschafts- und Handelsgesprächen in Kuala Lumpur (2025-10-30)
- IATA Lithium Battery Guidance Document (2026, DGR 67. Ausgabe)
Diese Seite ist eine Zusammenstellung von Rechtsinformationen und keine Rechtsberatung. Die chinesischen Vorschriften zur Ausfuhrkontrolle, zu Verboten und Beschränkungen im grenzüberschreitenden Verkehr sowie zum Postversandverbot werden durch Bekanntmachungen angepasst, und einzelne Maßnahmen tragen Aussetzungs- oder Wiederinkraftsetzungsfristen. Richten Sie sich für den tatsächlichen Versand nach den jeweils geltenden Veröffentlichungen der Allgemeinen Zollverwaltung, des Handelsministeriums und Ihres Beförderers. Unsere eigenen Lager sind das Konsolidierungslager Shenzhen und das Betriebslager Taoyuan; wir beantragen keine Ausfuhrgenehmigungen für Sie und besorgen keine Genehmigungsdokumente in Ihrem Namen.
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