Wie hoch ist der Einfuhrzoll für Kapitel 23 „Rückstände und Abfälle der Lebensmittelindustrie; zubereitetes Futter“? Zollsätze und Einfuhrbestimmungen für 49 Positionen
Kurzantwort: Wie viel Zoll fällt in Kapitel 23 an?
Kapitel 23 „Rückstände und Abfälle der Lebensmittelindustrie; zubereitetes Futter“ umfasst insgesamt 49 Zolltarifpositionen; der häufigste Spalte-1-Zollsatz ist 0%.Davon liegen 42 Positionen bei 0 % (85.7 %), der höchste Wertzollsatz beträgt 14 %.39 Positionen sind mit einem Code für Einfuhrbestimmungen versehen; am häufigsten ist 404 (19 Positionen).Bei der Einfuhr wird zusätzlich Mehrwertsteuer auf den Zollwert zuzüglich Zoll (sowie ggf. Verbrauchsteuer, Tabak- und Alkoholsteuer usw.) erhoben; die Regelung zur Kleinbetragsbefreiung finden Sie in den FAQ unten. Der tatsächlich zu zahlende Steuerbetrag wird vom Zoll endgültig festgesetzt.
Wie verteilen sich die Tarifsätze der Positionen in Kapitel 23?
- 0 % 42
- über 0 % bis 5 % 6
- über 5 % bis 10 % 0
- über 10 % 1
- Mengenzoll oder andere Berechnungsmethoden 0
Berechnet nach dem Spalte-1-Zollsatz jeder Position, insgesamt 49 Positionen. Datenquelle: HowBridge-Zolltarifdatenbank (synchronisiert mit den Zolltarifdaten der Zollverwaltung des Finanzministeriums), zusammengestellt am 2026-09-16.
Welche Codes für Einfuhrbestimmungen kommen in Kapitel 23 häufig vor?
Der Code für Einfuhrbestimmungen ist bei der jeweiligen Position vermerkt und steht für Prüfungen, Quarantänen, Genehmigungen oder Kontrollen für Waren aus Festlandchina, die vor der Einfuhr möglicherweise erforderlich sind. Ein Code kann sich nur auf einen Teil der unter der Position erfassten Waren beziehen; klicken Sie auf die Position, um die vollständige Erläuterung zu sehen. Ist bei einer Position kein Code vermerkt, bedeutet dies, dass die Einfuhr aus handelspolitischer Sicht zulässig ist und keine Genehmigung ausgestellt werden muss – dies bedeutet jedoch nicht, dass Prüfung, Quarantäne oder Steuern entfallen.
404
Futtermittelimport erfordert Futtermittel-Importregistrierungszertifikat des Landwirtschaftsministeriums.
19 Positionen
F02
Falls Lebensmittel, Lebensmittelgeräte oder -verpackungen: Importprüfung beantragen.
11 Positionen
B01
Quarantäneverfahren gemäß der „Liste quarantänepflichtiger Tier- und Pflanzenprodukte" durchführen.
10 Positionen
MW0
Waren aus Festlandchina: Import verboten.
10 Positionen
A01
Gemäß Futtermittelgesetz Importprüfung bei der Tier- und Pflanzenquarantänebehörde beantragen.
9 Positionen
MP1
Waren aus Festlandchina: bedingte Importerlaubnis gemäß der „Liste bedingter Importzulassungen".
4 Positionen
Dieses Kapitel gehört zu den Zolltarifkapiteln 1 bis 24 (tierische und pflanzliche Erzeugnisse, Fette und Öle, zubereitete Lebensmittel, Getränke und Tabakwaren usw.) und fällt nicht unter die Bekanntmachung zur Befreiung von der Einfuhrgenehmigung für kleine Mengen industrieller Waren aus Festlandchina. Mit MW0 gekennzeichnete Waren aus Festlandchina dürfen, sofern gesetzlich nicht anders bestimmt oder im Einzelfall genehmigt, nicht eingeführt werden – unabhängig davon, ob per Post oder Kurierdienst versandt.
Welche Zolltarifpositionen gibt es in Kapitel 23?
2301 不適於人類食用之肉、雜碎、魚、甲殼類、軟體動物或其他水產無脊椎動物粉、粗粉及團粒;油渣
- 23011000108Flours, meals and pellets, of meat or meat offal0%
- 23011000206Greaves0%
- 23012010006Fish meal0%
- 23012090009Other flours, meals, and pellets, of fish or of crustaceans, molluscs or other aquatic invertebrates0%
2302 穀類或豆類植物經輾製與篩分後所剩餘之糠、麩皮及殘渣,不論是否呈團粒狀
- 23021000009Bran, sharps and residues of maize (corn)0%
- 23023000005Bran, sharps and residues of wheat0.5%
- 23024010001Bran, sharps and residues of rice2.5%
- 23024090004Bran, sharps and residues of other cereals2.5%
- 23025010008Bran, sharps of leguminous plants0%
- 23025020006Residues of leguminous plants0%
2303 澱粉製品之殘渣及類似殘渣、甜菜渣、甘蔗渣及製糖之其他殘渣、釀造或蒸餾之糟粕,不論是否呈團粒狀
- 23031000008Residues of starch manufacture and similar residues2%
- 23032010004Bagasse0%
- 23032020002Beet-pulp0%
- 23032030000Other waste of sugar manufacture0%
- 23033000004Brewing or distilling dregs and waste0%
2304 提煉黃豆油所產之油渣餅及其他固體殘渣,無論是否磨碎或呈團粒狀
- 23040010105Soybean cake, for feed use0%
- 23040010908Other soybean cake0%
- 23040090108Other solid residues, whether or not ground or in the form of pellets, resulting from the extraction of soyabean oil, for feed use0%
- 23040090901Other,other solid residues, whether or not ground or in the form of pellets, resulting from the extraction of soyabean oil0%
2305 提煉花生油所產之油渣餅及其他固體殘渣物,無論是否磨碎或呈團粒狀
- 23050010006Ground-nut cake, with or without shells0%
- 23050090009Other solid residues, whether or not ground or in the form of pellets, resulting from the extraction of ground-nut oil0%
2306 提煉植物或微生物油脂所產之油渣餅及其他固體殘渣物,無論是否磨碎或呈團粒狀(第2304或2305節者除外)
- 23061000005Oil-cake and solid residues of cotton seeds0%
- 23062000003Oil-cake and solid residues of linseed0%
- 23063000001Oil-cake and solid residues of sunflower seeds0%
- 23064100008Oil-cake and solid residues of low euricic acid rape or colza seeds0%
- 23064900000Other oil-cake and solid residues of rape or colza seeds0%
- 23065000006Oil-cake and solid residues of coconut or copra0%
- 23066000004Oil-cake and solid residues of palm nuts or kernels0%
- 23069010006Tea seed cake0%
- 23069090107Oil-cake and solid residues of maize (corn) germ0%
- 23069090900Other oil-cake and other solid residues, resulting from the extraction of vegetable or microbial fats or oils0%
2307 酒糟、酒石
2308 作為動物飼料用之未列名植物材料與廢料、殘渣及副產品,無論是否呈團粒狀
2309 調製動物飼料
- 23091000002Dog or cat food, put up for retail sale2%
- 23099010003Fish soluble0%
- 23099021000Milk powder for feeding animals (containing 5% or more of fish meal, containing 8% or more of rape seed meal or containing 3% or more of alfalfa meal), of a fat content by weight not exceeding 1.5%0%
- 23099022009Milk powder for feeding animals (containing 5% or more of fish meal, containing 8% or more of rape seed meal or containing 3% or more of alfalfa meal), of a fat content, by weight, exceeding 1.5%, not containing added sugar or other sweetening matter0%
- 23099023008Milk powder for feeding animals (containing 5% or more of fish meal, containing 8% or more of rape seed meal or containing 3% or more of alfalfa meal), of a fat content, by weight, exceeding 1.5%, containing added sugar or other sweetening matter0%
- 23099030009Whey and modified whey powder for feeding animals (containing 5% or more of fish meal, containing 8% or more of rape seed meal or containing 3% or more of alfalfa meal)0%
- 23099090104Preserved feeds ingredients0%
- 23099090211Calf milk replacer0%
- 23099090220Piglet milk replacer0%
- 23099090293Other stock feedstuff0%
- 23099090300Poultry feedstuff0%
- 23099090408Fish feedstuff0%
- 23099090505Preparations, containing vitamins, amino acids or minerals (but not containing animal components), for animal feed use0%
- 23099090603Medicated feed additives0%
- 23099090907Other preparation for animal feeding0%
Was unterscheidet die Zollsätze der Spalten 1, 2 und 3 im Zolltarif?
Nach Allgemeiner Vorschrift 2 des Zolltarifs sind die Zollsätze in 3 Spalten gegliedert: Spalte 1 gilt für eingeführte Waren aus Mitgliedern der Welthandelsorganisation (WTO) oder aus Ländern bzw. Gebieten, die Taiwan Gegenseitigkeit gewähren; Spalte 2 gilt nur für zwei „besondere“ Arten eingeführter Waren: bestimmte Waren aus am wenigsten entwickelten Ländern oder Entwicklungsländern bzw. -gebieten, oder bestimmte Waren aus Ländern oder Gebieten, mit denen Taiwan ein Freihandelsabkommen oder ein Wirtschaftskooperationsabkommen geschlossen hat; nur wenn keine der beiden ersten Spalten anwendbar ist, gilt Spalte 3. Sind sowohl Spalte 1 als auch Spalte 2 anwendbar, gilt der niedrigere Zollsatz. Die Volksrepublik China ist WTO-Mitglied, weshalb grundsätzlich Spalte 1 gilt; Spalte 2 gilt für Festlandchina nur für Waren der ECFA-Frühernteliste (Early Harvest List).
Die Kapitel- und Positionsseiten dieser Website zeigen den Spalte-1-Zollsatz. Spalte 2 kennzeichnet im Zolltarif die berechtigten Länder mit Ländercodes, zum Beispiel „zollfrei (PA, GT, NI, SV, HN, NZ, SG)“; diese Codes sind lediglich Vermerke im Zolltarif, und einige der zugrunde liegenden Abkommen wurden inzwischen ausgesetzt oder beendet (z. B. Nicaragua, El Salvador, Honduras) – maßgeblich für die tatsächliche Anwendung sind die Bekanntmachungen der Zollverwaltung. Für geringfügige Postsendungen gilt eine gesonderte Regelung: Übersteigt der Zollwert die Freigrenze, wird – mit Ausnahme von Tabak, Alkohol und Waren mit Zollkontingent – ein Zollsatz von 5 % erhoben; übersteigt jedoch ein einzelner Artikel oder die Summe der Waren derselben Position NT$ 2.000, gilt dies nicht mehr als geringfügige Sendung, und es wird nach dem jeweiligen Positions-Zollsatz besteuert (Allgemeine Vorschrift 5; Art. 8 und 9 der Verordnung über die Zollabfertigung von Post-Ein- und -Ausfuhrsendungen). Diese 5-%-Regelung gilt nur für Postsendungen und Reisende; Kuriersendungen werden nach dem jeweiligen Positions-Zollsatz berechnet.
Häufig gestellte Fragen
- Zoll: Bei Wertzoll-Positionen Zollwert × Zollsatz, bei Mengenzoll-Positionen Berechnung nach Menge oder Gewicht (bei Einfuhr aus der Volksrepublik China gilt grundsätzlich Spalte 1).
- Mehrwertsteuer: Bemessungsgrundlage ist der Zollwert zuzüglich Zoll; die Erhebung erfolgt durch den Zoll als Einzugsstelle (Art. 20 und Art. 41 des Gesetzes über die Mehrwertsteuer und die Nicht-Mehrwertsteuer-Geschäftssteuer); bei Waren, die zusätzlich der Verbrauchsteuer oder der Tabak- und Alkoholsteuer unterliegen, wird die Bemessungsgrundlage entsprechend erhöht.
- Außenhandelsförderungsgebühr: Die gesetzliche Obergrenze beträgt 4,25 pro 10.000 des Warenwerts (Art. 21 des Außenhandelsgesetzes); derzeit werden 4 pro 10.000 des Zollwerts erhoben, wobei Beträge bis NT$ 100 nicht erhoben werden.
- Wird die Steuerbefreiung für denselben Steuerpflichtigen im selben Halbjahr (Januar–Juni oder Juli–Dezember) mehr als 6-mal in Anspruch genommen, entfällt die Befreiung für weitere Einfuhren in diesem Zeitraum (Anordnung des Finanzministeriums Tai-Cai-Guan-Zi Nr. 1061011007 vom 26. Mai des 106. Jahres der Republik China (2017)).
- Eine Kuriersendung darf nicht aufgeteilt und getrennt angemeldet werden (Art. 14 der Verordnung über die Zollabfertigung von Luftkuriersendungen).
- Überschreitet eine Postsendung die Freigrenze, wird der gesamte Betrag besteuert, nicht nur der übersteigende Teil (Art. 8 der Verordnung über die Zollabfertigung von Post-Ein- und -Ausfuhrsendungen).
Woher stammen die Rechtsgrundlagen und Daten dieser Seite?
- Art. 3 des Zollgesetzes: Die Erhebung des Zolls und die Einreihung ein- und ausgeführter Waren richten sich, soweit das Zollgesetz nichts anderes bestimmt, nach dem Zolltarif; der Zolltarif wird zudem in einem gesonderten Gesetzgebungsverfahren erlassen und veröffentlicht.
- Zolltarif für Einfuhrwaren (Customs Import Tariff) (laut Nationaler Rechtsdatenbank zuletzt geändert am 28. Januar des 115. Jahres der Republik China (2026)): Allgemeine Vorschrift 2 zu den drei Zollsatzspalten, Allgemeine Vorschrift 5 zu geringfügigen Postsendungen, Allgemeine Vorschriften für die Auslegung 1 bis 6.
- Art. 21 des Zollgesetzes und die Durchführungsverordnung zur verbindlichen Tarifauskunft für eingeführte Waren: Beantragung einer verbindlichen Tarifauskunft vor der Einfuhr.
- Art. 20 des Gesetzes über die Mehrwertsteuer und die Nicht-Mehrwertsteuer-Geschäftssteuer: Bei eingeführten Waren wird die Mehrwertsteuer auf den Zollwert zuzüglich Einfuhrzoll berechnet; Art. 41: Die Mehrwertsteuer auf eingeführte Waren wird vom Zoll als Einzugsstelle erhoben.
- Verordnung über die Zollabfertigung von Post-Ein- und -Ausfuhrsendungen, Art. 7, 8, 9, 11 und 12: Steuerbefreiung bis NT$ 2.000, Vollbesteuerung bei Überschreitung, Definition geringfügiger Sendungen, Zusammenrechnung von Postsendungen desselben Absenders an denselben Empfänger mit demselben Ankunftsdatum, keine Steuerbefreiung mehr nach mehr als 6 Inanspruchnahmen je Halbjahr.
- Bekanntmachung des Wirtschaftsministeriums Jing-Mao-Zi Nr. 11104603570 vom 19. August des 111. Jahres der Republik China (2022): Regelung zur Befreiung von der Einfuhrgenehmigung für kleine Mengen von Waren aus Festlandchina; Bekanntmachung Jing-Mao-Zi Nr. 111046035701 vom selben Tag: ausgeschlossene Warenpositionen.
- Bekanntmachung des Finanzministeriums Tai-Cai-Guan-Zi Nr. 1061018778 vom 7. September des 106. Jahres der Republik China (2017): Steuerbefreiung bei einem Zollwert der Sendung von höchstens NT$ 2.000; Anordnung des Finanzministeriums Tai-Cai-Guan-Zi Nr. 1061011007 vom 26. Mai des 106. Jahres der Republik China (2017): Keine Steuerbefreiung mehr nach mehr als 6 Inanspruchnahmen je Halbjahr.
- Allgemeine Erläuterungen der Ausgabe des 112. Jahres der Republik China (2023) des von der Zollverwaltung des Finanzministeriums herausgegebenen „Zusammengefassten Klassifikationsverzeichnisses für Ein- und Ausfuhrwaren gemäß dem Zolltarif der Republik China“: 21 Abschnitte, 97 Kapitel (Kapitel 77 als reserviert freigehalten), Kapitel 98 zusätzlich zur HS-Klassifikation eingeführt, sowie 8-stellige Zolltarifnummern, 10-stellige Klassifikation für Handelsverwaltung und Statistik, zuzüglich 1 Prüfziffer.
- International Trade Administration des Wirtschaftsministeriums, „Tabelle der Codes für Einfuhrbestimmungen“: Ein leeres Feld bei den Einfuhrbestimmungen bedeutet „zulässig (Genehmigung entfällt)“.
Nutzungshinweis: Die Statistiken auf dieser Seite werden aus der HowBridge-Zolltarifdatenbank zusammengestellt und dienen nur als Orientierung. Maßgeblich für Positionszuordnung, anwendbaren Zollsatz und Einfuhrbestimmungen sind die Bekanntmachungen der Zollverwaltung des Finanzministeriums und des International Trade Administration des Wirtschaftsministeriums sowie die endgültige Festsetzung durch den Zoll. Diese Seite stellt keine Einzelfall-Tarifeinreihung dar.
Weiterführende Links
Tarifposition gefunden? Jetzt berechnen, wie viel Sie zahlen müssen
Geben Sie Warenpreis, Gewicht und Versandart ein, um Zoll, Mehrwertsteuer und Versandkosten unverbindlich zu berechnen – ohne Anmeldung.
Einfuhrsteuern berechnen