China EV-Importregeln für Taiwan 2026

Kurze Antwort: Können in China hergestellte Elektrofahrzeuge nach Taiwan importiert werden? Eine Beurteilung allein anhand der Warenbezeichnung ist nicht möglich. Zuerst ist nach Fahrzeugart, technischen Daten und Funktion die vollständige 11-stellige CCC-Tarifnummer zu ermitteln; nur wenn für diese Tarifnummer MW0 angegeben ist, dürfen Waren aus Festlandchina grundsätzlich nicht eingeführt werden. Die bezeichneten Tariflinien für komplette Zweiräder sind seit dem 10. März 2026 von der Genehmigungsbefreiung für Kleinmengen ausgeschlossen; zerlegte Waren und der Drittlandsursprung werden dagegen anhand der Anmeldung und der Nachweise im Einzelfall beurteilt.
China EV-Importregeln für Taiwan 2026
Ob ein Komplettfahrzeug eingeführt werden darf, richtet sich nach der 11-stelligen CCC-Tarifnummer und den Einfuhrvorschriften; zerlegte Teile und Drittlandsproduktion sind nach den konkreten Warenumständen zu beurteilen.

Letzte Aktualisierung: 2026-09-21 · Redaktion von HowBridge Logistics · Zusammengestellt nach Bekanntmachungen der Zollverwaltung und geltendem Recht · Vollständige 11-stellige CCC, MW0, Ausschluss von der Kleinmengenbefreiung seit 2026-03-10 und Prüfbestimmungen geprüft

1. Können komplette in China hergestellte Elektrofahrzeuge nach Taiwan eingeführt werden?

Die Antwort hängt von der vollständigen 11-stelligen CCC-Tarifnummer ab. Ergibt die Einreihung nach Fahrzeugart, Antrieb, technischen Daten und Verwendungszweck für diese Tarifnummer die Einfuhrvorschrift MW0, dürfen Waren aus Festlandchina grundsätzlich nicht eingeführt werden; mögliche Ausnahmen müssen weiterhin einer Bekanntmachung der International Trade Administration entsprechen oder über eine projektbezogene Einfuhrgenehmigung verfügen. Auch die Pressemitteilung des Zollamts Keelung vom 18. Februar 2025 weist darauf hin, dass Bauteile elektrischer Zweiräder, die die wesentlichen Merkmale eines Komplettfahrzeugs aufweisen, unter der Tarifnummer des Komplettfahrzeugs anzumelden sind und dessen Einfuhrvorschriften unterliegen.

Zuerst die 11-stellige CCC prüfen; nur bei MW0 ist die Einfuhr grundsätzlich verboten
  • Je nach Fahrzeugart, technischen Daten und Verwendungszweck kann eine andere 11-stellige CCC-Tarifnummer gelten.
  • Ist für die Tarifnummer MW0 angegeben, sind zusätzlich die bekannt gemachten Zulässigkeitsvoraussetzungen oder eine projektbezogene Einfuhrgenehmigung der International Trade Administration zu prüfen.
  • Für die Tariflinien kompletter Zweiräder 8711.60.10.00-9 und 8711.60.20.00-7 sind der jeweils aktuelle Zollsatz und die Einfuhrvorschriften getrennt zu prüfen.

Anders gesagt: Bei der Suche nach „Elektromotorrädern aus Festlandchina“ oder „Elektrofahrzeugen aus Festlandchina“ dürfen nicht alle Fahrzeuge über einen Kamm geschoren werden. Zuerst sind Katalog, Antrieb, Abmessungen, Höchstgeschwindigkeit, Gewicht und Verwendungszweck zu beschaffen und die 11-stellige CCC zu ermitteln; nur wenn die Tarifnummer MW0 ausweist, stellen sich anschließend Fragen zum Einfuhrverbot für Festlandwaren und zur projektbezogenen Genehmigung.

Eigene Beobachtung dieser Website: Nach den internen Suchprotokollen von HowBridge Logistics suchten Mitglieder und Besucher von Februar bis August 2026 insgesamt 70-mal nach Begriffen aus der „Elektrofahrzeug“-Familie, darunter 19 unterschiedliche Bezeichnungen wie EV-Batterie, EV-Motor und E-Scooter (gezählt nach Warenbezeichnung). Waren, die alle als Elektrofahrzeug bezeichnet werden, können unterschiedlichen Tarifnummern zugeordnet sein; maßgeblich ist das Ergebnis der Prüfung der 11-stelligen CCC.

Was ist ein „diànpíngchē“? Dürfen Motoren und Steuergeräte einzeln eingeführt werden?

Was ist ein „diànpíngchē“ vom chinesischen Festland? Ist das dasselbe wie ein taiwanisches Elektrofahrrad?

„Diànpíngchē“ ist umgangssprachlich auf dem chinesischen Festland; das taiwanische Recht unterscheidet zwei Kategorien: Mikro-Elektro-Zweiräder und Elektro-Hilfsantrieb-Fahrräder.

Nach Artikel 69 des Straßenverkehrs-Ordnungs- und Sanktionsgesetzes (Nationale Rechtsdatenbank) ist ein Mikro-Elektro-Zweirad (früher Elektrofahrrad genannt) ein zweirädriges Fahrzeug mit einer Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h und einem Gewicht von höchstens 40 kg ohne bzw. 60 kg mit Batterie; ein Fahrrad mit Elektro-Hilfsantrieb fährt überwiegend mit Muskelkraft und elektrischer Unterstützung. Bei der Zollanmeldung darf die Einreihung nicht allein auf die umgangssprachliche Bezeichnung „diànpíngchē“ oder das Vorhandensein von Pedalen gestützt werden; anhand der tatsächlichen technischen Daten ist die vollständige 11-stellige CCC zu ermitteln. Für 8711.60.10.00-9 und 8711.60.20.00-7 etwa sind Zollsatz, Warensteuer und Einfuhrvorschriften anhand der Zolldatenbank zum Zeitpunkt der Anmeldung zu prüfen. Waren aus Festlandchina unterliegen ebenfalls nicht ausnahmslos MW0, sondern nur dann, wenn die betreffende 11-stellige Tarifnummer MW0 ausweist.

Dürfen Motor, Steuergerät oder Batterie eines Elektrofahrzeugs vom chinesischen Festland einzeln nach Taiwan eingeführt werden?

Teile sind jeweils anhand ihrer 11-stelligen CCC zu prüfen; nach der Regel über die wesentlichen Merkmale elektrischer Zweiräder liegt die ausdrücklich genannte Komplettfahrzeug-Kombination erst vor, wenn dieselbe Anmeldung einen Rahmen und zusätzlich einen Motor, ein Steuergerät oder irgendeine Felge umfasst.

Die von der Zollverwaltung des Finanzministeriums am 6. August 2019 geänderten „Grundsätze zur Bestimmung der wesentlichen Merkmale eingeführter Elektromotorräder“ bestimmen: Enthält die gleiche Zollanmeldung einen Rahmen (unabhängig davon, ob mit Lenkerlenkung, Vorderradgabel oder Bremsvorrichtung) und zusätzlich einen Motor, ein Steuergerät oder irgendeine Felge, wird unter der Tarifnummer eines kompletten Elektromotorrads verzollt; diese Grundsätze gelten entsprechend für Fahrräder mit Elektro-Hilfsantrieb. Dies ist eine konkrete Beurteilungsregel für die dort genannten elektrischen Zweiräder und darf nicht ohne Weiteres als allgemeiner Maßstab auf vierrädrige Elektroautos übertragen werden. Für jedes Teil und das Komplettfahrzeug sind die vollständige 11-stellige CCC, der Zollsatz und die Einfuhrvorschriften getrennt zu prüfen; MW0 gilt nur, wenn die Tarifnummer des Komplettfahrzeugs MW0 ausweist.

Die Tarifnummer 8543.70.99.50-4 „Steuergeräte für Elektromotorräder oder Elektrofahrräder der Unterposition 8711.60“ ist seit dem 19. August 2022 von der Regelung „Genehmigungsbefreiung für die Einfuhr kleiner Mengen von Waren aus Festlandchina“ ausgeschlossen (Pressemitteilung der Zollverwaltung vom 31. August 2022). Ob eine Einfuhrgenehmigung erforderlich ist und wie die Ware zu behandeln ist, richtet sich nach dieser 11-stelligen Tarifnummer, dem Warenursprung und dem Ergebnis einer etwaigen Einzelfallgenehmigung; aus der bloßen Bezeichnung als „Teil“ darf nicht geschlossen werden, die Einfuhr sei stets zulässig.

Seit dem 10. März 2026 sind komplette Elektromotorräder (8711.60.10.00-9) und komplette Elektrofahrräder (8711.60.20.00-7) aus Festlandchina von der „Genehmigungsbefreiung für die Einfuhr kleiner Mengen von Waren aus Festlandchina“ ausgeschlossen. Diese Änderung betrifft nur die in der Bekanntmachung bezeichneten Tariflinien für komplette Zweiräder; daraus darf nicht abgeleitet werden, dass alle Elektrofahrzeuge, alle Teile oder alle MW0-Waren von der Kleinmengenbefreiung ausgeschlossen sind. Vor der Anmeldung ist jeder Posten anhand seiner 11-stelligen CCC zu prüfen.

Gilt es als Steuerhinterziehung, wenn der Zoll als Teile angemeldete Waren in die Position für Komplettfahrzeuge umtarifiert?

Nicht zwangsläufig. Ob Steuern nachzuerheben sind, eine Falschanmeldung vorliegt oder eine andere Sanktion greift, ist anhand der tatsächlichen Anmeldung, der objektiven Abweichungen sowie von Vorsatz oder Fahrlässigkeit im Einzelfall zu beurteilen.

Das Urteil 111 Shang Zi Nr. 182 des Obersten Verwaltungsgerichtshofs betrifft bestimmte Waren und Beweismittel und verdeutlicht, dass Unterschiede bei der Auslegung des Zolltarifs und die Verantwortlichkeit für Verstöße getrennt zu prüfen sind. Der Fall darf weder zu „eine Umreihung führt immer nur zu einer Steuernachzahlung“ verkürzt noch umgekehrt so verstanden werden, dass jede Umreihung zwangsläufig Steuerhinterziehung bedeutet. Chen En-Bai (2017), Graduierteninstitut für nationale Entwicklung der National Taiwan University, „Studie zur Tarifierung und Anmeldepraxis eingeführter Waren in unserem Land“, und Chen Po-Ju (2020), Fachbereich Finanz- und Wirtschaftsrecht der National Chung Cheng University, „Die Verwirklichung des Gesetzmäßigkeitsgrundsatzes bei der Tarifierung“, bieten institutionellen Hintergrund; im Einzelfall sind jedoch die Feststellungen des Zolls und die anwendbaren Rechtsnormen maßgeblich.

⚠️ Das heißt nicht, dass man „erst einmal Teile anmelden“ darf. Stellt sich das Vorgehen objektiv als Zerlegung zur Umgehung von MW0 dar, bleibt es ein illegaler Import — etwas völlig anderes als eine echte Meinungsverschiedenheit über die Tarifierung.

Welche Einfuhrbeschränkungen gelten für Motoren aus Festlandchina? Welche Motoren der Position 8501 sind mit MW0 gelistet, welche mit MP1 unter Bedingungen erlaubt?

Maßgeblich ist die Einfuhrvorschrift für Waren aus Festlandchina bei der 11-stelligen CCC-Nummer des Motors: Bei MW0 gilt: Einfuhr aus Festlandchina verboten (Ausnahme: Kleinmengen der Kapitel 25–97 brauchen keine Einfuhrgenehmigung, wenn die gesamte Anmeldung einen CIF-Wert von höchstens NT$32.000 hat und jedes Einzelprodukt höchstens 24 Stück umfasst, bei nicht zählbaren Waren höchstens 40 kg; ausgenommen sind Elektromotorräder, Elektrofahrräder und deren Steuergeräte, die Kapitel 1–24 fallen nicht darunter); bei MP1 unter den in der Bekanntmachung des Wirtschaftsministeriums genannten Bedingungen erlaubt. In der HowBridge-Tarifdatenbank sind von den 54 Tarifnummern der Position 8501 39 mit MW0, 7 mit MP1 (alles Elektromotoren) und 8 ohne M-Code gelistet.

Die sogenannten „Einfuhrbeschränkungen für Motoren aus Festlandchina“ sind die Einfuhrvorschriften für Waren aus Festlandchina bei den Tarifnummern der Position 8501 (Elektromotoren und Generatoren): MW0 = Einfuhr aus Festlandchina verboten; MP1 = Einfuhr unter Bedingungen erlaubt, die in der Bekanntmachung der Außenhandelsbehörde des Wirtschaftsministeriums festgelegt sind. Laut den FAQ der Zollverwaltung gilt: Ist in der Spalte der Einfuhrvorschriften weder MW0 noch MP1 eingetragen, darf die betreffende Ware aus Festlandchina ohne Einfuhrgenehmigung eingeführt werden; ist ein anderer Code angegeben, muss dieser jedoch beachtet werden. Ausnahme: Waren aus Festlandchina der Kapitel 25–97 dürfen in kleinen Mengen ohne Einfuhrgenehmigung eingeführt werden, wenn die gesamte Anmeldung einen CIF-Wert von höchstens NT$32.000 hat und jedes Einzelprodukt höchstens 24 Stück umfasst (40 kg, falls nicht zählbar; ein Einzelprodukt wird nach der Modellnummer bestimmt, ohne Modellnummer nach der einzelnen Position der Anmeldung, und darf nicht nach Größe, Spezifikation oder Farbe aufgeteilt werden; Steine der Position 6802 und Fliesen der Position 6907 müssen beide Grenzen, 24 Stück und 40 kg, einhalten). Ausgenommen sind Elektromotorräder, Elektrofahrräder und deren Steuergeräte (Warennummern 8711.60.10, 8711.60.20 und 8543.70.99.50); die Kapitel 1–24 fallen nicht darunter. Prüfung, Quarantäne und andere Einfuhrvorschriften sind weiterhin gesondert einzuhalten. Am deutlichsten ist das Beispiel aus der Pressemitteilung des Zollamts Kaohsiung vom 2024-09-10: Für Nr. 8501.52.90.00-6 „andere Mehrphasen-Wechselstrommotoren mit einer Leistung von mehr als 750 W, jedoch nicht mehr als 75 kW“ und Nr. 8501.53.91.00-4 „andere Mehrphasen-Wechselstrommotoren mit einer Leistung von mehr als 75 kW, jedoch nicht mehr als 375 kW“ lautet die Einfuhrvorschrift MP1; zudem führte die Bekanntmachung des Wirtschaftsministeriums vom 30. Juli 2024 (Jing-Mao Nr. 11350300790) ab dem 1. August desselben Jahres die Sondervorschrift N25 ein: Für die Einfuhr zur Verwendung in Pkw oder kombinierten Personen-/Lastkraftwagen ist ein Zustimmungsdokument der Behörde für industrielle Entwicklung des Wirtschaftsministeriums erforderlich; bei anderer Verwendung ist in der Einfuhranmeldung der Sondercode ID999999999991 anzugeben, andernfalls weist das System Anmeldungen ohne Genehmigungsnummer als fehlerhaft zurück.

Mit anderen Worten: Auch wenn alles „Motor aus Festlandchina“ heißt, ist der Controller 8543.70.99.50-4 für elektrische Zweiräder mit MW0 (verboten) gelistet, leistungsstarke Wechselstrommotoren für den Fahrzeugantrieb mit MP1 plus N25 (unter Bedingungen), und 8501.10.90.00-7 „andere Elektromotoren mit einer Leistung von nicht mehr als 37,5 W“ trägt gar keinen M-Code – mit dem Wort „Motor“ allein lässt sich das nicht pauschal beurteilen, zuerst muss die vollständige 11-stellige Nummer geprüft werden. Die aktuellen Einfuhrvorschriften jeder Tarifnummer können Sie mit unserem Tarifsuchwerkzeug abgleichen.

Wie bringe ich ein E-Bike nach Taiwan? Ist es legal, es zerlegt in mehreren Sendungen zu verschicken?

In Festlandchina hergestellte komplette E-Bikes (8711.60.20.00-7) sind mit MW0 gelistet und seit dem 10. März 2026 von der genehmigungsfreien Kleinmenge ausgenommen – selbst für ein einziges Fahrrad zum Eigenbedarf ist vorab eine Einzel-Einfuhrgenehmigung nötig. Werden Teile verschickt, stuft der Zoll die Sendung als Komplettfahrzeug ein, sobald dieselbe Anmeldung einen Rahmen plus Motor, Controller oder eine beliebige Felge enthält.

Die im Internet verbreitete Methode „Fahrzeug zerlegen, in Teilen per Sammelversand schicken und nach Ankunft wieder zusammenbauen“ stößt bei in Festlandchina hergestellten E-Bikes auf zwei Hürden. Erstens: Die Komplettfahrzeug-Nummer 8711.60.20.00-7 „Fahrräder mit Elektromotor“ ist mit MW0 gelistet, der Zoll in der ersten Spalte beträgt 20 %, und seit dem 2026-03-10 sind diese sowie 8711.60.10.00-9 und 8543.70.99.50-4 – insgesamt 3 Tarifnummern – von der Regelung „Einfuhr kleiner Mengen von Waren aus Festlandchina ohne Einfuhrgenehmigung“ ausgenommen. Die bisherige genehmigungsfreie Kleinmengengrenze von bis zu NT$32.000 und bis zu 24 Stück gilt nicht mehr; zuerst muss bei der Außenhandelsbehörde des Wirtschaftsministeriums eine Einzel-Einfuhrgenehmigung beantragt werden, erst dann erhebt der Zoll die Abgaben und gibt frei (Pressemitteilung des Finanzministeriums vom 2026-04-21). Zweitens: Die „Grundsätze zur Bestimmung der wesentlichen Merkmale eingeführter Elektro-Motorräder“ legen fest, dass eine Anmeldung, die einen Rahmen und zusätzlich einen Motor, einen Controller oder eine beliebige Felge enthält, nach der Komplettfahrzeug-Nummer verzollt wird und deren Einfuhrvorschriften unterliegt (maßgeblich ist grundsätzlich die Summe je Einfuhranmeldung) – das Zerlegen innerhalb derselben Anmeldung ändert an der Einstufung als Komplettfahrzeug nichts; zu den Risiken eines bewussten Aufteilens auf mehrere Anmeldungen siehe den Hinweis oben.

E-Bikes, deren Ursprung nicht Festlandchina ist (z. B. in Japan oder Europa hergestellt und vom Zoll nach den „Kriterien zur Bestimmung des Ursprungs eingeführter Waren“ entsprechend eingestuft; bei Fahrzeugen japanischer oder europäischer Marken, die in Festlandchina montiert werden, ist der Ursprung meist dennoch Festlandchina, siehe Abschnitt 4), fallen nicht unter MW0. Trotzdem müssen Sie nach dem Ablauf in Abschnitt 5 die 11-stellige CCC-Nummer ermitteln und die Anforderungen an Typprüfung und Warenprüfung klären. Einzeln versandte Lithiumakkus sind Gefahrgut UN3480, dürfen nicht als Fracht in Passagierflugzeugen befördert werden und müssen per Nurfrachter oder als Seefracht in Gefahrgutverpackung verschickt werden (in Geräte eingebaute Akkus fallen unter UN3481 und dürfen nach PI967 unter Bedingungen per Luftfracht befördert werden), siehe den vollständigen Leitfaden zum Sammelversand von Lithiumakku-Produkten. HowBridge übernimmt nur Sendungen, die legal verzollt werden können, und hilft nicht dabei, Einfuhrvorschriften durch Zerlegen zu umgehen.

2. Fahrzeugkategorien und Agenturen

Die Regeln unterscheiden sich je nach Fahrzeugtyp und zuständiger Behörde.

TypSchlüsseldefinitionIn China hergestelltes KomplettfahrzeugHauptagenturen
ElektroautoVierrädriges Elektrofahrzeug für Passagiere oder LastenEinfuhrvorschriften einschließlich MW0 anhand der 11-stelligen CCC prüfenInternational Trade Administration, Verkehrsministerium/Highway Bureau, VSCC; anerkannte Prüfinstitute
ElektromotorradElektrisch angetriebene Zweiräder außerhalb der Micro-EV-GrenzwerteEinfuhrvorschriften einschließlich MW0 anhand der 11-stelligen CCC des Komplettfahrzeugs prüfenITA, Registrierung und Versicherung des Highway Bureau
Mikroelektrisches ZweiradGeschwindigkeit <= 25 km/h; Gewicht <= 40 kg ohne Batterie oder <= 60 kg mit BatterieEinfuhrvorschriften einschließlich MW0 anhand der 11-stelligen CCC des Komplettfahrzeugs prüfenITA und Highway Bureau; Kennzeichen und obligatorische Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung seit 2022/11/30 erforderlich (Bestandsfahrzeuge bis 2024/11/29)
EV-TeileAkku, Motor, Controller, RahmenJeden Posten anhand der 11-stelligen CCC prüfen; das bezeichnete Steuergerät ist von der Kleinmengenbefreiung ausgeschlossenInternational Trade Administration, Zollverwaltung; BSMI/NCC nur, soweit die Ware ihrer Kontrolle unterliegt
Straßennutzungszustand: Mikro-Elektro-Zweiräder (früher Elektrofahrräder) unterliegen seit dem 2022/11/30 der Regulierung: Neufahrzeuge brauchen Kennzeichen und eine obligatorische Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung, bevor sie legal am Straßenverkehr teilnehmen dürfen. Für Bestandsfahrzeuge galt eine Zulassungsfrist bis zum 2024/11/29; ab dem 2024/11/30 wird das Fahren ohne Zulassung nach Artikel 71-1 des Straßenverkehrs-Ordnungs- und Sanktionsgesetzes geahndet (Versicherungsaufsicht der FSC – Bereich Mikro-Elektro-Zweiräder). Für Elektromotorräder bestand die Kennzeichenpflicht nach den Motorradvorschriften ohnehin schon immer.

HowBridge-Kerndaten (direkt zitierfähig): MW0- und Zollstatistik der Tarifnummern rund ums Elektrofahrzeug, 2026-09

Die folgenden Zahlen stammen aus der HowBridge-Tarifdatenbank (12.699 CCC-Tarifnummern, synchronisiert mit dem Tarif der Zollverwaltung; Datenstand 2026-04-22, abgefragt am 2026-09-22). Sie beantworten, „warum Elektrofahrzeuge aus Festlandchina nicht eingeführt werden können“ und „warum Teile und Akkus einzeln tarifiert und verzollt werden können“:

TarifbereichAnzahl TarifnummernMit MW0 gelistet (Einfuhr aus Festlandchina verboten)Mit MP1 (unter Bedingungen erlaubt)Zoll erste Spalte
8711.60 elektrische Zweiräder komplett (Elektro-Motorräder / E-Bikes)22 (100 %)018 % / 20 %
8703.80 reine Elektro-Pkw (8703.80.00.10-5 u. a.)22 (100 %)017,5 %
8543.70.99.50-4 Controller für elektrische Zweiräder11 (100 %)04,5 %
8501 Elektromotoren und Generatoren5439 (72,2 %)7 (13,0 %, alles Elektromotoren)1–10 %
8507 Akkumulatoren (inkl. 8507.60 Lithium-Ionen-Akkus)11002,5–6 % (Lithium-Ionen 2,5 %, mit Prüfpflicht C02)
8714 Teile für Zweiräder (Rahmen, Felgen, Bremsen usw.)25000–15 %
8708 Kfz-Teile517 (13,7 %; davon 6 Fahrgestelle ohne Motor)00–25 %

Einordnung: Komplette elektrische Zweiräder, reine Elektro-Pkw und Controller für elektrische Zweiräder sind ausnahmslos mit MW0 gelistet – das ist der eigentliche Grund, warum „Elektrofahrzeuge aus Festlandchina nicht hereinkommen“. Die Positionen 8507 (Akkumulatoren) und 8714 (Teile für Zweiräder) enthalten in der Tarifdatenbank keine einzige MW0-Nummer; Ersatzteile können daher einzeln tarifiert und verzollt werden – sobald aber in derselben Anmeldung „Rahmen + Motor/Controller/Felge“ zusammenkommen, gilt wieder die Komplettfahrzeug-Nummer (siehe Abschnitt 3). MP1 kommt in dieser Tabelle nur bei den 7 Elektromotor-Nummern der Position 8501 vor und ist mit den Bedingungen und Sondervorschriften in der Bekanntmachung des Wirtschaftsministeriums abzugleichen. Die Statistik beruht auf einem Snapshot der Tarifdatenbank vom 2026-04-22 (abgefragt am 2026-09-22); maßgeblich für Zollsätze und Einfuhrvorschriften ist die Festsetzung durch den Zoll. MW0 = Einfuhr aus Festlandchina verboten; Ausnahme: Kleinmengen der Kapitel 25–97 brauchen keine Einfuhrgenehmigung, wenn die gesamte Anmeldung einen CIF-Wert von höchstens NT$32.000 hat und jedes Einzelprodukt höchstens 24 Stück umfasst, bei nicht zählbaren Waren höchstens 40 kg; ausgenommen sind Elektromotorräder, Elektrofahrräder und deren Steuergeräte, die Kapitel 1–24 fallen nicht darunter; die kompletten elektrischen Zweiräder und Steuergeräte in dieser Tabelle sind genau die ausgenommenen Waren.

3. Ist der Import von Teilen und der Zusammenbau legal?

Der Hauptunterschied besteht darin, Teile zu reparieren oder ein komplettes Fahrzeug aufzuteilen, um dem Verbot zu entgehen.

Reine Reparaturteile: nach Einzelprüfung anmelden

Auch einzeln zur Reparatur oder Wartung eingeführte Batterien, Motoren, Rahmen, Bremsen und andere Teile müssen nach Material, Funktion und technischen Daten jeweils einer vollständigen 11-stelligen CCC zugeordnet werden. Vor der Anmeldung sind Zollsatz, MW0, BSMI, NCC und sonstige Einfuhrvorschriften zu prüfen; eine nicht tarifnummernbezogen belegte allgemeine „Zollsatzspanne für Teile“ reicht nicht aus. Hinweise zur Abfrage der einzelnen Teilearten finden Sie unter «Vorschriften für die Einfuhr von Kfz- und Motorradteilen nach Taiwan».

Zerlegen eines kompletten Fahrzeugs zur Montage: illegal

Für zerlegte elektrische Zweiräder gilt ausdrücklich: Enthält dieselbe Zollanmeldung einen Rahmen sowie einen Motor, ein Steuergerät oder eine Felge, liegt die maßgebliche Kombination vor. Andere Kombinationen und vierrädrige Fahrzeuge sind nach den jeweiligen Tarifregeln und Einzelfallbelegen zu beurteilen.

  • Enthält dieselbe Zollanmeldung einen Rahmen und zusätzlich einen Motor, ein Steuergerät oder irgendeine Felge, wird das elektrische Zweirad unter der Tarifnummer des Komplettfahrzeugs behandelt.
  • Wenn Waren aus dem Festland als verboten gelten, kann die Sendung zurückgegeben, beschlagnahmt oder bestraft werden.
  • Das bezeichnete Steuergerät aus Festlandchina ist seit dem 2022-08-19 von der Kleinmengenbefreiung ausgeschlossen; seit dem 2026-03-10 sind auch die bezeichneten Tariflinien für komplette Zweiräder 8711.60.10.00-9 und 8711.60.20.00-7 von der Kleinmengenbefreiung ausgeschlossen.
  • Das Zollamt Keelung bekräftigte im Februar 2025: Erfüllen Bauteile eines Elektromotorrads die Grundsätze zur Bestimmung der wesentlichen Merkmale, sind sie unter der Tarifnummer des Komplettfahrzeugs anzumelden; anschließend sind MW0 und die Genehmigungsvorschriften anhand dieser 11-stelligen Tarifnummer zu prüfen.
Lassen sich tatsächliche Fälle unmittelbar auf Elektrofahrzeuge übertragen?

Nein. Nur weil es bei einer anderen Fahrzeugart einen Fall der Kontrolle zerlegter Einfuhren gab, folgt daraus nicht, dass für das betreffende Elektrofahrzeug zwangsläufig dieselbe Einreihung, Genehmigung oder Sanktion gilt. Für elektrische Zweiräder sind die „Grundsätze zur Bestimmung der wesentlichen Merkmale eingeführter Elektromotorräder“ und die jeweilige 11-stellige Tarifnummer des Komplettfahrzeugs maßgeblich; vierrädrige Fahrzeuge sind dagegen nach ihren eigenen Tarifregeln, der Warenzusammenstellung, den Umständen der gemeinsamen Anmeldung und der Beurteilung durch die zuständigen Behörden zu behandeln.

⚠️ Gegenstand, Tarifnummern und Beweislage des Falls eines benzinbetriebenen schweren Motorrads sind andere; dieser Leitfaden überträgt dessen Sanktionen nicht als feststehendes Ergebnis auf alle Fälle zerlegter Elektrofahrzeuge.

Die Montage von CKD-/SKD-Bausätzen auf Pkw-Ebene unterliegt zusätzlich Anforderungen an die Lokalisierungsquote der Lieferkette (Richtlinien der Industrial Development Administration zur Bewertung des lokalen Lieferketten-Wertanteils bei Fahrzeugmodellen vom chinesischen Festland). Damit soll verhindert werden, dass chinesische Fahrzeuge zerlegt und billig eingeführt werden.

Fazit: Reparaturteile können funktionsfähig sein; Die Aufteilung eines kompletten Fahrzeugs zur Umgehung des Verbots ist nicht möglich.

4. Ist der Umschlag in ein Drittland legal?

Entscheidend ist, ob es sich bei den Waren tatsächlich um Drittlandsprodukte handelt, die wesentliche Verarbeitungs- und Herkunftsnormen erfüllen.

Produktion im Drittland: Ursprung ist vom Zoll im Einzelfall zu bestimmen

Eine Ausfuhr aus Vietnam, Thailand oder einem anderen Drittland bedeutet nicht automatisch, dass die Ware diesen Ursprung erhält. Nach Artikel 7 der Vorschriften über die Bestimmung des Ursprungslands eingeführter Waren (Nationale Rechtsdatenbank) ist anhand der tatsächlich verwendeten Materialien, der Herstellungsverfahren, der Änderung der Tarifnummer, der Wertschöpfung und der Nachweise im Einzelfall zu beurteilen, ob eine wesentliche Verarbeitung stattgefunden hat; einfache Montage, Umpacken oder Etikettieren gilt nicht als wesentliche Verarbeitung. Selbst wenn der Ursprung als Drittland anerkannt wird, müssen die Einfuhr- und Prüfbestimmungen der 11-stelligen CCC des Komplettfahrzeugs gesondert geprüft werden.

Einfache Umetikettierung oder Umladung: illegal

Wenn das Produkt nur umgeladen, neu etikettiert oder mit neuem Papier versehen wird und dennoch ein in China hergestelltes Produkt bleibt, kann es sich um eine Ursprungswaschung oder einen illegalen Umladen handeln.

  1. Importvolumenüberwachungauf abnormale Quellen und Elemente.
  2. Strenge Herkunftsprüfungfür die Echtheit des Zertifikats.
  3. -Ursprungsdokumentation erforderteinschließlich Produktionsnachweis.
  4. Strenge Sanktionen: Falsche Ursprungskennzeichnung oder rechtswidrige Umladung wird nach Artikel 28 des Außenhandelsgesetzes mit einem Bußgeld von 60.000 bis 3 Mio. NT$ oder mit der Aussetzung des Rechts zur Aus- und Einfuhr von Waren für einen Monat bis ein Jahr geahndet; in schweren Fällen kann zudem die Registrierung als Im- und Exporteur widerrufen werden (Gesetzestext).

In Ausgabe 26 der Trade Policy Review analysiert Yen Wei-Chen von der Chinese National Federation of Industries den US-Antidumping- und Ausgleichszollfall zu chinesischen Solarmodulen und fasst die Prüfung der wesentlichen Verarbeitung in drei Dimensionen: ob das nachgelagerte Erzeugnis einer anderen Warengattung angehört, ob die Kernbestandteile im Ausfuhrland wesentlich verarbeitet werden und wie hoch der Verarbeitungsgrad ist. In jenem Verfahren verwies das US-amerikanische Gericht für internationalen Handel die Entscheidung am 8. Juni 2016 zurück, weil das Handelsministerium seine „zwei verschiedenen Ursprungsregeln für dieselbe Warengattung“ nicht hinreichend begründet hatte. Das zeigt, wie stark die Ursprungsbestimmung selbst in einer ausgereiften Rechtsordnung umstritten bleibt — mit anderen Worten: Bloßes Umetikettieren und Umbescheinigen in einem Drittland ohne Änderung der Kernbestandteile hält keiner Prüfung stand.

Das Risiko und die Kosten für den Umschlag steigen, und eine einfache Umetikettierung kann die Fahrzeugbeschränkungen Taiwans für China nicht umgehen.

Fazit: Für Drittlandswaren müssen Herstellungs- und Ursprungsnachweise vorliegen; der Zoll bestimmt den Ursprung im Einzelfall. Allein aus dem Ausfuhrland oder einem Ursprungszeugnis darf die Einfuhrfähigkeit nicht abgeleitet werden.

5. Rechtlicher Importprozess

Für Elektrofahrzeuge, die nicht vom chinesischen Festland stammen, lassen sich Vorschriften und Prüfanforderungen im regulären Verfahren klären; den vollständigen Ablauf der Einfuhrabfertigung und die Regeln je Warenkategorie finden Sie unter «Einfuhrabfertigung in Taiwan: der komplette Überblick».

  1. Bestätigen Sie den CCC-Code und die Importregeln

    Überprüfen Sie den relevantenCCC-Tarifcodeund den Importregelcode.

  2. Einfuhrgenehmigung beantragen

    Wenden Sie sich an Taiwans International Trade Administration, wenn Genehmigungen oder Projektgenehmigungen erforderlich sind.

  3. Überprüfung der Fahrzeugsicherheit

    Die Fahrzeugsicherheitsprüfung wird je nach Fahrzeugart vom Verkehrsministerium durchgeführt; das VSCC ist die beauftragte Stelle für die einschlägige Prüfung und Beurteilung der Fahrzeugsicherheit, während das ARTC eines der Prüfinstitute ist, das Tests innerhalb seines anerkannten Umfangs durchführen kann. Beide sind weder dieselbe zuständige Behörde noch lässt sich pauschal sagen, dass sie sämtliche Energieverbrauchs-, Beleuchtungs- und Umweltanforderungen gemeinsam genehmigen. Antragsteller müssen je nach Fahrzeugart die erforderlichen Nachweise zu Sicherheit, Energieverbrauch, Geräusch und sonstigen Voraussetzungen vor der Zulassung gesondert feststellen; ob ein reines Elektrofahrzeug einem bestimmten Abgasverfahren unterliegt, ist anhand der geltenden Vorschriften des Umweltministeriums zu prüfen und darf nicht unmittelbar aus dem Verfahren für Verbrennungsmotorräder abgeleitet werden.

  4. BSMI und Batterieinspektion

    Ob eine BSMI-Warenprüfung erforderlich ist, richtet sich nach den bekannt gemachten Warenpositionen und Ausschlusstatbeständen. Wenn die Warenprüfung für die betreffenden Sekundär-Lithiumbatterien für Elektrofahrzeuge am 1. Juli 2027 in Kraft tritt, fallen Fahrzeuge, die bereits nach dem Verkehrsrecht die Fahrzeugsicherheits-Typprüfung durchlaufen haben, nicht in ihren Anwendungsbereich. Nur wenn das Fahrzeug außerdem kontrollierte Funkgeräte enthält, sind die NCC-Vorschriften für diese Geräte gesondert zu prüfen; nicht jedes Komplettfahrzeug benötigt pauschal eine NCC-Zulassung. Der Transport von Lithiumbatterien muss daneben die Verpackungs- und Beförderungsbedingungen für Gefahrgut erfüllen – siehe «Der komplette Leitfaden zum Sammeltransport von Lithiumbatterie-Produkten».

  5. Zoll, Registrierung und Versicherung

    Beauftragen Sie einen AEO-Zollagenten mit der Abfertigung, lassen Sie das Fahrzeug dann registrieren und schließen Sie die obligatorische Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung ab.

Wie hoch ist der Einfuhrzoll für Elektrofahrzeuge? Fällt Warensteuer an? Ab 2027 steuerfreie Einfuhr gegen Verpflichtungserklärung

Der Zoll in der ersten Spalte beträgt für reine Elektro-Pkw (8703.80) 17,5 %, für Elektro-Motorräder 18 % und für E-Bikes 20 %, zusätzlich fallen 5 % Umsatzsteuer an. Fahrzeuge mit reinem Elektroantrieb sind bis zum 31. Dezember 2030 von der Warensteuer befreit (bei Elektro-Pkw begrenzt auf die Steuer, die sich aus einem Zollwert von NT$1,4 Millionen ergibt); ab dem 1. Januar 2027 wird von „erst erheben, dann erstatten“ auf „steuerfreie Einfuhr gegen Verpflichtungserklärung mit nachträglicher Erledigung“ umgestellt.

Der Zoll richtet sich nach dem Satz der ersten Spalte der 11-stelligen CCC-Nummer: 8703.80.00.10-5 sonstige Limousinen 17,5 %, 8711.60.10.00-9 Elektro-Motorräder 18 %, 8711.60.20.00-7 E-Bikes 20 % (HowBridge-Tarifdatenbank 2026-09; bei diesen drei Nummern sind in Festlandchina hergestellte Waren mit MW0 gelistet und grundsätzlich von der Einfuhr ausgeschlossen, die Sätze dienen der Berechnung für nicht in Festlandchina hergestellte Modelle). Die Warensteuer richtet sich nach § 12-3 des Warensteuergesetzes (貨物稅條例): Vom 28. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2030 sind gekaufte und zugelassene Fahrzeuge mit reinem Elektroantrieb von der Warensteuer befreit; bei Elektro-Pkw ist die Befreiung jedoch auf die Steuer begrenzt, die sich aus einem Zollwert von NT$1,4 Millionen ergibt, der darüber hinausgehende Teil wird nicht befreit. Am 18. August 2026 hat das Finanzministerium die geänderten Vorschriften zur Erhebung der Warensteuer (§§ 54-1, 54-2 und 59-1) veröffentlicht, die am 1. Januar 2027 in Kraft treten: Einführer können eine steuerfreie Einfuhr gegen Verpflichtungserklärung beantragen und müssen innerhalb von 1 Jahr ab dem 1. des auf die Freigabe folgenden Monats die Zulassung und Kennzeichenvergabe abschließen und beim Zollamt des Einfuhrorts die Erledigung beantragen. Wer nicht fristgerecht erledigt, muss die Warensteuer nachzahlen und verliert die Berechtigung (vor Fristablauf kann eine Verlängerung beantragt werden; insgesamt darf die Frist 1 Jahr und 6 Monate nicht überschreiten). Die Umsatzsteuer wird nach § 20 des Gesetzes über die Mehrwert- und Nicht-Mehrwert-Umsatzsteuer als (Zollwert + Einfuhrzoll + Warensteuer) × 5 % berechnet; bei Befreiung von der Warensteuer ist dieser Posten 0.

6. Häufige Fehler und Risiken

Gefährliches Verhalten

  • Durch unrichtige Warenbezeichnungen, Ursprungsangaben oder Anmeldegestaltungen die Tarifnummer des Komplettfahrzeugs und deren Einfuhrvorschriften umgehen.
  • Teile deklarieren, solange sie den wesentlichen Charakter eines Gesamtfahrzeugs ausmachen (MW0).
  • Umladung von in China hergestellten Fahrzeugen durch ein Drittland mit ersetzten Ursprungspapieren.
  • Unterbewertung oder falsche Angabe des Produktnamens, der Tarifnummer oder des Wertes.

Sicherheitshinweise

  • Lithiumbatterien sind im Luftverkehr kontrollierte Gefahrgüter (Zivilluftfahrtbehörde des Verkehrsministeriums, Rubrik «Gefahrgut»); ohne Einhaltung der Verpackungs- und Anmeldevorschriften dürfen sie nicht per Luftfracht befördert werden. Beim Sammeltransport wird daher überwiegend Seefracht genutzt, die den Verpackungsvorschriften für Seegefahrgut entsprechen muss.
  • Rechtsgrundlage und Sanktion für das Fahren ohne Kennzeichen unterscheiden sich nach Fahrzeugart, Abschluss der Typprüfung und dem tatsächlichen Verhalten. Für Mikro-Elektro-Zweiräder gilt Artikel 71-1 des Straßenverkehrs-Ordnungs- und Sanktionsgesetzes; für Motorräder sind die jeweils anwendbaren Bestimmungen gesondert zu prüfen. Allein aus der Einfuhr kann nicht geschlossen werden, dass eine Prüfung zwangsläufig fehlt oder das Fahrzeug zwingend eingezogen wird.
  • Regeln können sich ändern. Entscheidungen des Zolls und der Behörden regeln jeden Einzelfall. Konsultieren Sie daher vor dem Import einen professionellen Makler.

Wo landen Elektrofahrzeuge aus Festlandchina, die nicht durch den Zoll kommen? E-Bikes auf den Versteigerungslisten des Zolls

Waren, die nicht fristgerecht angemeldet werden, verwertet der Zoll nach § 73 des Zollgesetzes; eingezogene Schmuggelware wird ebenfalls von den Zollämtern versteigert. Die 8. reguläre schriftliche Versteigerung des Zollamts Keelung im Jahr 2026 (Ji-Pu-Fa-Biao Nr. 11509008, aktuelle Versteigerungen des Zollamts Keelung) umfasste E-Bikes und Controller für Elektrofahrzeuge; auch die 1. Versteigerung des Zollamts Kaohsiung 2026 (Pressemitteilung des Finanzministeriums vom 2026-01-05) umfasste E-Bikes sowie Rahmensätze für Elektro-Dreiräder (mit Elektromotor). Wer ein Fahrzeug ersteigert, erhält damit aber noch keine Zulassung – auf der Zoll- bzw. Steuerbefreiungsbescheinigung wird vermerkt, dass erst nach bestandener Abgas-, Lärm-, Energieverbrauchs- und Sicherheitsprüfung die Prüfung und Zulassung beantragt werden kann. Zum Ablauf der Zollversteigerungen, zur Lage bei den vier Zollämtern 2026 und zum Unterschied zu privaten „Zollauktionshäusern“ siehe Bekanntmachungen und Versteigerungslisten des Zolls.

7. FAQ

Q1. Dürfen komplette Elektrofahrzeuge aus China nach Taiwan eingeführt werden?
Ermitteln Sie zuerst anhand von Fahrzeugart, Spezifikation und Verwendungszweck die vollständige 11-stellige CCC-Nummer. Nur wenn diese Nummer mit MW0 gelistet ist, ist die Einfuhr von in Festlandchina hergestellten Waren grundsätzlich verboten; dann sind zusätzlich die bekanntgemachten Ausnahmen oder die Bedingungen für eine Einzelgenehmigung der Außenhandelsbehörde zu prüfen.
Q2. Ist es legal, das Fahrzeug in Teilen einzuführen und dann zusammenzubauen?
Jedes Teil muss einzeln nach seiner 11-stelligen CCC-Nummer geprüft werden. Für elektrische Zweiräder gilt ausdrücklich der Grundsatz: Enthält dieselbe Anmeldung einen Rahmen und zusätzlich einen Motor, Controller oder eine beliebige Felge, wird nach der Komplettfahrzeug-Nummer verzollt; diese Kombination lässt sich nicht direkt auf vierrädrige Fahrzeuge übertragen.
Q3. Ist es legal, chinesische Elektrofahrzeuge über Vietnam oder Thailand nach Taiwan umzuleiten?
Ob ein Drittland-Ursprung erworben wurde, entscheidet der Zoll im Einzelfall anhand der tatsächlichen Materialien, Herstellungsprozesse, des Tarifsprungs, der Wertschöpfung und der Unterlagen; bloße Durchfuhr, Umetikettierung oder ein neues Zertifikat stellen keine wesentliche Be- oder Verarbeitung dar.
Q4. Können Akku, Motor und Controller von E-Bikes per Sammelversand verschickt werden?
Lithiumakkus müssen die Beförderungs- und Gefahrgutverpackungsbedingungen erfüllen; für Motor, Rahmen und Controller ist jeweils die 11-stellige CCC-Nummer zu prüfen. Bestimmte Tarifnummern für Controller aus Festlandchina sind bereits von der genehmigungsfreien Kleinmenge ausgenommen – allein aus der Bezeichnung als Ersatzteil lässt sich nicht ableiten, dass der Versand möglich ist.
Q5. Was gilt als legale Einfuhr eines Elektrofahrzeugs?
Klären Sie zuerst die 11-stellige CCC-Nummer, den Ursprung und die Einfuhrgenehmigung; danach durchlaufen Sie je nach Fahrzeugart die Fahrzeugsicherheitsprüfung des Verkehrsministeriums und sonstige zutreffende Prüfungen. Das VSCC ist für die beauftragte Prüfung im Rahmen der Sicherheitszulassung zuständig, das ARTC ist eine der Prüfstellen; BSMI und NCC kommen nur ins Spiel, wenn es um bekanntgemachte kontrollpflichtige Waren oder Funkgeräte geht.
Q6. Was droht bei vorschriftswidriger Einfuhr oder Ursprungsverschleierung?
Möglich sind Nachbesserung, Nachversteuerung, Rücksendung, Einziehung oder Verwaltungssanktionen nach den im Einzelfall anwendbaren Vorschriften. Ob ein Verstoß vorliegt und welche Sanktion verhängt wird, hängt vom Handelnden, dem Inhalt der Anmeldung, dem Verschulden und der Beurteilung der zuständigen Behörde ab – auf eine strafrechtliche Verantwortung kann nicht pauschal geschlossen werden.
Q7. Wenn ich zerlegt in mehreren Sendungen und mehreren Einfuhren schicke, gilt das dann nicht als Komplettfahrzeug?
Davon kann man nicht ausgehen. Die Grundsätze zu den wesentlichen Merkmalen elektrischer Zweiräder nennen ausdrücklich den Fall, dass dieselbe Anmeldung einen Rahmen zusammen mit Motor, Controller oder einer beliebigen Felge enthält; andere Fälle von Teilsendungen beurteilt der Zoll anhand der tatsächlichen Waren und Beweise. Einzelfälle bei schweren Verbrenner-Motorrädern lassen sich nicht direkt zu einer festen Regel für alle Elektrofahrzeuge verallgemeinern.
Q8. Wie heißt das, was man in Festlandchina „Diànpíngchē“ (Akkufahrzeug) nennt, in Taiwan? Wie werden die Spezifikationen unterschieden?
Es kann in Taiwan einem „elektrischen Kleinst-Zweirad“ oder einem „Fahrrad mit elektrischer Tretunterstützung“ entsprechen, lässt sich aber nicht allein nach der umgangssprachlichen Bezeichnung oder danach einordnen, ob es Pedale hat. Zu den gesetzlichen Spezifikationen eines elektrischen Kleinst-Zweirads gehören eine Höchstgeschwindigkeit von höchstens 25 km/h sowie ein Fahrzeuggewicht von höchstens 40 kg ohne Akku bzw. höchstens 60 kg mit Akku; für die Zollanmeldung müssen dennoch anhand der vollständigen Spezifikation die 11-stellige CCC-Nummer und der aktuelle Zollsatz ermittelt werden.
Q9. Wenn ich nur Motor, Controller oder Felgen kaufe, wird dann wie für ein Komplettfahrzeug verzollt?
Der Kauf eines Motors, Controllers oder einer Felge allein gilt nicht automatisch als Komplettfahrzeug. Nach den „Grundsätzen zur Bestimmung der wesentlichen Merkmale eingeführter Elektro-Motorräder“ wird nur dann nach der aufgeführten Nummer für komplette elektrische Zweiräder verzollt, wenn dieselbe Anmeldung einen Rahmen und zusätzlich einen Motor, Controller oder eine beliebige Felge enthält. Bestimmte Controller sind seit dem 2022-08-19 von der genehmigungsfreien Kleinmenge ausgenommen, bestimmte Nummern für komplette Zweiräder seit dem 2026-03-10.
Q10. Dürfen herkömmliche Fahrräder (ohne Motor) aus Festlandchina eingeführt werden? Wie wird der Zoll berechnet?
Herkömmliche Fahrräder ohne Antrieb und elektrische Zweiräder gehören zu unterschiedlichen Tarifnummern; dennoch muss anhand von Fahrzeugart, Spezifikation und Verwendungszweck die 11-stellige CCC-Nummer ermittelt und für jede Nummer Zollsatz, ECFA-Behandlung und Einfuhrvorschriften wie BSMI geprüft werden. Man kann nicht allein danach, „ob ein Motor vorhanden ist“, annehmen, dass alle Nummern der Unterposition 8711.60 ausnahmslos MW0 sind, und man kann auch nicht den Zollsatz einer bestimmten Fahrradnummer auf alle herkömmlichen Fahrräder übertragen. Mit unserem Tarifsuchwerkzeug können Sie anhand der vollständigen Spezifikation suchen.
Q11. Welche Beschränkungen gelten für die Einfuhr von Motoren aus Festlandchina nach Taiwan?
Maßgeblich sind die Einfuhrvorschriften für Waren aus Festlandchina bei den einzelnen Nummern der Position 8501: MW0 bedeutet: Einfuhr aus Festlandchina verboten (Ausnahme siehe unten); MP1 bedeutet Einfuhr unter Bedingungen (z. B. gilt für 8501.52.90.00-6 und 8501.53.91.00-4 zusätzlich die Sondervorschrift N25 – für die Verwendung in Pkw oder kombinierten Personen-/Lastkraftwagen ist ein Zustimmungsdokument der Behörde für industrielle Entwicklung nötig); ohne M-Code ist die Einfuhr erlaubt (weitere Einfuhrvorschriften derselben Nummer sind dennoch zu beachten). In der HowBridge-Tarifdatenbank sind von den 54 Nummern der Position 8501 39 mit MW0 und 7 mit MP1 gelistet. Ausnahme: Waren aus Festlandchina der Kapitel 25–97 dürfen in kleinen Mengen ohne Einfuhrgenehmigung eingeführt werden, wenn die gesamte Anmeldung einen CIF-Wert von höchstens NT$32.000 hat und jedes Einzelprodukt höchstens 24 Stück umfasst (40 kg, falls nicht zählbar; ein Einzelprodukt wird nach der Modellnummer bestimmt, ohne Modellnummer nach der einzelnen Position der Anmeldung, und darf nicht nach Größe, Spezifikation oder Farbe aufgeteilt werden; Steine der Position 6802 und Fliesen der Position 6907 müssen beide Grenzen, 24 Stück und 40 kg, einhalten). Ausgenommen sind Elektromotorräder, Elektrofahrräder und deren Steuergeräte (Warennummern 8711.60.10, 8711.60.20 und 8543.70.99.50); die Kapitel 1–24 fallen nicht darunter. Prüfung, Quarantäne und andere Einfuhrvorschriften sind weiterhin gesondert einzuhalten.
Q12. Wie bringe ich ein E-Bike nach Taiwan? Darf ich es zerlegt in mehreren Sendungen schicken?
In Festlandchina hergestellte komplette E-Bikes (8711.60.20.00-7) sind mit MW0 gelistet und seit dem 2026-03-10 von der genehmigungsfreien Kleinmenge ausgenommen; selbst für ein einziges Fahrrad zum Eigenbedarf ist eine Einzel-Einfuhrgenehmigung nötig. Beim Zerlegen gilt: Enthält dieselbe Anmeldung einen Rahmen plus Motor, Controller oder eine beliebige Felge, wird als Komplettfahrzeug eingestuft. Für Modelle, deren Ursprung nicht Festlandchina ist, gilt der Ablauf in Abschnitt 5; ausgebaute Lithiumakkus sind Gefahrgut UN3480, dürfen nicht als Fracht in Passagierflugzeugen befördert werden und müssen per Nurfrachter oder als Seefracht in Gefahrgutverpackung verschickt werden, siehe Lithiumakku-Leitfaden.
Q13. Wie hoch ist der Einfuhrzoll für Elektrofahrzeuge? Fällt Warensteuer an?
Der Zoll in der ersten Spalte beträgt für reine Elektro-Pkw 17,5 %, für Elektro-Motorräder 18 % und für E-Bikes 20 %, zuzüglich 5 % Umsatzsteuer. Fahrzeuge mit reinem Elektroantrieb sind bis zum 2030-12-31 von der Warensteuer befreit (bei Elektro-Pkw begrenzt auf die Steuer, die sich aus einem Zollwert von NT$1,4 Millionen ergibt); ab dem 2027-01-01 wird das Verfahren von „erst erheben, dann erstatten“ auf „steuerfreie Einfuhr gegen Verpflichtungserklärung mit nachträglicher Erledigung“ umgestellt.
Haftungsausschluss:Bei diesem Leitfaden handelt es sich um allgemeine Importinformationen, nicht um eine Rechtsberatung. Die Einfuhrbestimmungen, Zolltarife und Ursprungsbestimmungen für Elektrofahrzeuge können sich ändern. Entscheidungen des Zolls und der zuständigen Behörden kontrollieren jeden Fall. HowBridge Logistics unterstützt nicht bei der Umgehung von Einfuhrverboten, beim Ursprungswaschen oder beim illegalen Umschlag.

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Zitierte Quellen

Diese Seite zitiert primäre Quellen von Behörden, Justiz und Wissenschaft aus dem Zollreferenzindex von HowBridge (1 171 Einträge). Jeder Eintrag verweist auf die Originalquelle.

Datenstand des Referenzindex: 2026-08-16

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