Wie hoch ist der Einfuhrzoll für Kapitel 21 „Verschiedene Lebensmittelzubereitungen“? Zollsätze und Einfuhrbestimmungen für 54 Positionen
Kurzantwort: Wie viel Zoll fällt in Kapitel 21 an?
Kapitel 21 „Verschiedene Lebensmittelzubereitungen“ umfasst insgesamt 54 Zolltarifpositionen; der häufigste Spalte-1-Zollsatz ist 10%.Davon liegen 1 Positionen bei 0 % (1.9 %), der höchste Wertzollsatz beträgt 35 %.Weitere 2 Positionen unterliegen keinem reinen Wertzoll (z. B. Berechnung nach Menge oder Gewicht).53 Positionen sind mit einem Code für Einfuhrbestimmungen versehen; am häufigsten ist F01 (45 Positionen).Bei der Einfuhr wird zusätzlich Mehrwertsteuer auf den Zollwert zuzüglich Zoll (sowie ggf. Verbrauchsteuer, Tabak- und Alkoholsteuer usw.) erhoben; die Regelung zur Kleinbetragsbefreiung finden Sie in den FAQ unten. Der tatsächlich zu zahlende Steuerbetrag wird vom Zoll endgültig festgesetzt.
Wie verteilen sich die Tarifsätze der Positionen in Kapitel 21?
- 0 % 1
- über 0 % bis 5 % 12
- über 5 % bis 10 % 16
- über 10 % 23
- Mengenzoll oder andere Berechnungsmethoden 2
Berechnet nach dem Spalte-1-Zollsatz jeder Position, insgesamt 54 Positionen. Datenquelle: HowBridge-Zolltarifdatenbank (synchronisiert mit den Zolltarifdaten der Zollverwaltung des Finanzministeriums), zusammengestellt am 2026-09-16.
Welche Codes für Einfuhrbestimmungen kommen in Kapitel 21 häufig vor?
Der Code für Einfuhrbestimmungen ist bei der jeweiligen Position vermerkt und steht für Prüfungen, Quarantänen, Genehmigungen oder Kontrollen für Waren aus Festlandchina, die vor der Einfuhr möglicherweise erforderlich sind. Ein Code kann sich nur auf einen Teil der unter der Position erfassten Waren beziehen; klicken Sie auf die Position, um die vollständige Erläuterung zu sehen. Ist bei einer Position kein Code vermerkt, bedeutet dies, dass die Einfuhr aus handelspolitischer Sicht zulässig ist und keine Genehmigung ausgestellt werden muss – dies bedeutet jedoch nicht, dass Prüfung, Quarantäne oder Steuern entfallen.
F01
Lebensmittel und verwandte Produkte müssen bei der Lebensmittel- und Arzneimittelbehörde zur Importprüfung a…
45 Positionen
MW0
Waren aus Festlandchina: Import verboten.
10 Positionen
F02
Falls Lebensmittel, Lebensmittelgeräte oder -verpackungen: Importprüfung beantragen.
3 Positionen
501
Genehmigung des Gesundheitsministeriums erforderlich.
3 Positionen
508
Import von Lebensmittelzusatzstoffen erfordert Genehmigung des Gesundheitsministeriums.
2 Positionen
463
Tabak- und Alkohol-Importlizenz des Finanzministeriums erforderlich.
2 Positionen
Dieses Kapitel gehört zu den Zolltarifkapiteln 1 bis 24 (tierische und pflanzliche Erzeugnisse, Fette und Öle, zubereitete Lebensmittel, Getränke und Tabakwaren usw.) und fällt nicht unter die Bekanntmachung zur Befreiung von der Einfuhrgenehmigung für kleine Mengen industrieller Waren aus Festlandchina. Mit MW0 gekennzeichnete Waren aus Festlandchina dürfen, sofern gesetzlich nicht anders bestimmt oder im Einzelfall genehmigt, nicht eingeführt werden – unabhängig davon, ob per Post oder Kurierdienst versandt.
Welche Zolltarifpositionen gibt es in Kapitel 21?
2101 咖啡、茶或馬黛茶之萃取物、精、濃縮物及以咖啡、茶或馬黛茶之萃取物、精、濃縮物,或以咖啡、茶或馬黛茶為主要成分之調製品;焙製菊苣及其他焙製咖啡代用品及菊苣、咖啡代用品之萃取物、精、濃縮物
- 21011100001Extracts, essences and concentrates2%
- 21011200000Preparations with a basis of extracts, essences or concentrates or with a basis of coffee2%
- 21012000000Extracts, essences and concentrates, of tea or mate, and preparations with a basis of these extracts, essences or concentrates or with a basis of tea or mate27.5%
- 21013000008Roasted chicory and other roasted coffee substitutes, and extracts, essences and concentrates thereof26%
2102 酵母(活性或非活性);其他已死單細胞微生物(但不包括第3002節之疫苗);發粉
- 21021000118Peka (white koji), starter7.5%
- 21021000127Anka(red koji)7.5%
- 21021000207Shen Chu7.5%
- 21021000902Other active yeasts7.5%
- 21022000009Inactive yeasts; other single-cell micro-organisms, dead5.5%
- 21023000007Prepared baking powders10%
2103 調味醬汁及其調製品;混合調味料
- 21031010008Soya sauce for baking eels0%
- 21031090001Other soya sauce15%
- 21032000008Tomato ketchup and other tomato sauces12.5%
- 21033000006Mustard flour and meal and prepared mustardNT$9/KGM or 15% whichever is higher
- 21039010001Mayonnaise, salad dressing6.3%
- 21039020009Curry sauce7.5%
- 21039040005Sweet osmanthus, paste11.5%
- 21039090102General cooking wine,alcoholic beverages utilizing liquor made from cereals or other starch-containing plants added with ethyl alcohol after saccharification as a base, or utilizing brewed alcoholic beverages, distilled spirits or ethyl alcohol directly as a base; with a salt content of more than 0.5% of the total volume, and with or without other flavors.12%
- 21039090200Cooking rice wine (Mijui):alcoholic products made from rice as raw material by saccharification, fermentation, distillation, and either blended or not blended with ethyl alcohol providing the alcohol content in no excess of 20% of the total volume. The labeling of 'exclusively used for cooking' on the package is required.12%
- 21039090308Mirin:the products made from rice, rice koji and ethyl alcohol as raw materials by blending, saccharification, and maturation, with the alcohol content in no excess of 15% of the total volume, and added with or without salt or other flavors. The products exclusively used for cooking or flavoring, and unsuitable for consumption as beverages.12%
- 21039090905Other articles of heading 210312%
2104 湯類及其調製品;均質混合調製品
- 21041011006Meat soups and broths and preparations therefor, liquid10%
- 21041019008Other soups and broths and preparations therefor, liquid10%
- 21041021004Meat soups and broths and preparations therefor, solid or powder5%
- 21041029006Other soups and broths and preparations therefor, solid or powder15%
- 21042010103Homogenised composite food preparations, used as infants or young children food purposes5%
- 21042010201Homogenised composite food preparations, used as dietetic purposes5%
- 21042090008Other homogenised composite food preparations17%
2105 冰淇淋及其他可食用冰,不論是否含可可者
- 21050010008Ice cream, whether or not containing cocoa10%
- 21050090001Other edible ice, whether or not containing cocoa16.5%
2106 未列名食物調製品
- 21061010005Protein concentrates and textured protein substances (containing less than 50% of protein)5%
- 21061020003Protein concentrates and textured protein substances (containing 50% or more of protein)5%
- 21069010008Syrups, coloured or flavoured20%
- 21069020104Synthetic sweetening agent solely for patients10%
- 21069020202Special dietary foods solely for patients10%
- 21069030004A nourishing food prepared with high protein (containing 50% or more of protein)5%
- 21069040002Infants or young children food5%
- 21069051008Non-alcoholic compound preparations for making foodstuff10%
- 21069052007Compound preparations for making beverages, with an alcoholic strength by volume of 0.5% vol or lower (other than those based on ordoriferous substances)1%
- 21069053006Preparations of mixtures of odoriferous substances, for making foodstuff1%
- 21069054005Compound alcoholic preparations of a kind used for the manufacture of beverages, with an alcoholic strength by vloume exceeding 0.5% vol (other than those based on ordoriferous substances)20%
- 21069055004Morinda citrifolia tea30%
- 21069056003Morinda citrifolia in capsule form30%
- 21069060007Mixes and bases for making ice cream , without a basis of milk or cocoa 5%
- 21069070005Concentrated fruit juice for drinking maker use, not including falling within heading 20.0925%
- 21069080003Bee pollen35%
- 21069091108Coffee creamer10%
- 21069091206Preparations of soybeans protein10%
- 21069093008Coconut milk powder20%
- 21069095006Protein hydrolysates25%
- 21069096005Confectionery, gums and the like containing synthetic sweetening agents instead of sugar30%
- 21069098003Other food preparation containing not less than 30% of riceNT$49/KGM
- 21069099208Food preparations, in capsule or tablet form30%
- 21069099903Other food preparations, n. e. s.30%
Was unterscheidet die Zollsätze der Spalten 1, 2 und 3 im Zolltarif?
Nach Allgemeiner Vorschrift 2 des Zolltarifs sind die Zollsätze in 3 Spalten gegliedert: Spalte 1 gilt für eingeführte Waren aus Mitgliedern der Welthandelsorganisation (WTO) oder aus Ländern bzw. Gebieten, die Taiwan Gegenseitigkeit gewähren; Spalte 2 gilt nur für zwei „besondere“ Arten eingeführter Waren: bestimmte Waren aus am wenigsten entwickelten Ländern oder Entwicklungsländern bzw. -gebieten, oder bestimmte Waren aus Ländern oder Gebieten, mit denen Taiwan ein Freihandelsabkommen oder ein Wirtschaftskooperationsabkommen geschlossen hat; nur wenn keine der beiden ersten Spalten anwendbar ist, gilt Spalte 3. Sind sowohl Spalte 1 als auch Spalte 2 anwendbar, gilt der niedrigere Zollsatz. Die Volksrepublik China ist WTO-Mitglied, weshalb grundsätzlich Spalte 1 gilt; Spalte 2 gilt für Festlandchina nur für Waren der ECFA-Frühernteliste (Early Harvest List).
Die Kapitel- und Positionsseiten dieser Website zeigen den Spalte-1-Zollsatz. Spalte 2 kennzeichnet im Zolltarif die berechtigten Länder mit Ländercodes, zum Beispiel „zollfrei (PA, GT, NI, SV, HN, NZ, SG)“; diese Codes sind lediglich Vermerke im Zolltarif, und einige der zugrunde liegenden Abkommen wurden inzwischen ausgesetzt oder beendet (z. B. Nicaragua, El Salvador, Honduras) – maßgeblich für die tatsächliche Anwendung sind die Bekanntmachungen der Zollverwaltung. Für geringfügige Postsendungen gilt eine gesonderte Regelung: Übersteigt der Zollwert die Freigrenze, wird – mit Ausnahme von Tabak, Alkohol und Waren mit Zollkontingent – ein Zollsatz von 5 % erhoben; übersteigt jedoch ein einzelner Artikel oder die Summe der Waren derselben Position NT$ 2.000, gilt dies nicht mehr als geringfügige Sendung, und es wird nach dem jeweiligen Positions-Zollsatz besteuert (Allgemeine Vorschrift 5; Art. 8 und 9 der Verordnung über die Zollabfertigung von Post-Ein- und -Ausfuhrsendungen). Diese 5-%-Regelung gilt nur für Postsendungen und Reisende; Kuriersendungen werden nach dem jeweiligen Positions-Zollsatz berechnet.
Häufig gestellte Fragen
- Zoll: Bei Wertzoll-Positionen Zollwert × Zollsatz, bei Mengenzoll-Positionen Berechnung nach Menge oder Gewicht (bei Einfuhr aus der Volksrepublik China gilt grundsätzlich Spalte 1).
- Mehrwertsteuer: Bemessungsgrundlage ist der Zollwert zuzüglich Zoll; die Erhebung erfolgt durch den Zoll als Einzugsstelle (Art. 20 und Art. 41 des Gesetzes über die Mehrwertsteuer und die Nicht-Mehrwertsteuer-Geschäftssteuer); bei Waren, die zusätzlich der Verbrauchsteuer oder der Tabak- und Alkoholsteuer unterliegen, wird die Bemessungsgrundlage entsprechend erhöht.
- Außenhandelsförderungsgebühr: Die gesetzliche Obergrenze beträgt 4,25 pro 10.000 des Warenwerts (Art. 21 des Außenhandelsgesetzes); derzeit werden 4 pro 10.000 des Zollwerts erhoben, wobei Beträge bis NT$ 100 nicht erhoben werden.
- Wird die Steuerbefreiung für denselben Steuerpflichtigen im selben Halbjahr (Januar–Juni oder Juli–Dezember) mehr als 6-mal in Anspruch genommen, entfällt die Befreiung für weitere Einfuhren in diesem Zeitraum (Anordnung des Finanzministeriums Tai-Cai-Guan-Zi Nr. 1061011007 vom 26. Mai des 106. Jahres der Republik China (2017)).
- Eine Kuriersendung darf nicht aufgeteilt und getrennt angemeldet werden (Art. 14 der Verordnung über die Zollabfertigung von Luftkuriersendungen).
- Überschreitet eine Postsendung die Freigrenze, wird der gesamte Betrag besteuert, nicht nur der übersteigende Teil (Art. 8 der Verordnung über die Zollabfertigung von Post-Ein- und -Ausfuhrsendungen).
Woher stammen die Rechtsgrundlagen und Daten dieser Seite?
- Art. 3 des Zollgesetzes: Die Erhebung des Zolls und die Einreihung ein- und ausgeführter Waren richten sich, soweit das Zollgesetz nichts anderes bestimmt, nach dem Zolltarif; der Zolltarif wird zudem in einem gesonderten Gesetzgebungsverfahren erlassen und veröffentlicht.
- Zolltarif für Einfuhrwaren (Customs Import Tariff) (laut Nationaler Rechtsdatenbank zuletzt geändert am 28. Januar des 115. Jahres der Republik China (2026)): Allgemeine Vorschrift 2 zu den drei Zollsatzspalten, Allgemeine Vorschrift 5 zu geringfügigen Postsendungen, Allgemeine Vorschriften für die Auslegung 1 bis 6.
- Art. 21 des Zollgesetzes und die Durchführungsverordnung zur verbindlichen Tarifauskunft für eingeführte Waren: Beantragung einer verbindlichen Tarifauskunft vor der Einfuhr.
- Art. 20 des Gesetzes über die Mehrwertsteuer und die Nicht-Mehrwertsteuer-Geschäftssteuer: Bei eingeführten Waren wird die Mehrwertsteuer auf den Zollwert zuzüglich Einfuhrzoll berechnet; Art. 41: Die Mehrwertsteuer auf eingeführte Waren wird vom Zoll als Einzugsstelle erhoben.
- Verordnung über die Zollabfertigung von Post-Ein- und -Ausfuhrsendungen, Art. 7, 8, 9, 11 und 12: Steuerbefreiung bis NT$ 2.000, Vollbesteuerung bei Überschreitung, Definition geringfügiger Sendungen, Zusammenrechnung von Postsendungen desselben Absenders an denselben Empfänger mit demselben Ankunftsdatum, keine Steuerbefreiung mehr nach mehr als 6 Inanspruchnahmen je Halbjahr.
- Bekanntmachung des Wirtschaftsministeriums Jing-Mao-Zi Nr. 11104603570 vom 19. August des 111. Jahres der Republik China (2022): Regelung zur Befreiung von der Einfuhrgenehmigung für kleine Mengen von Waren aus Festlandchina; Bekanntmachung Jing-Mao-Zi Nr. 111046035701 vom selben Tag: ausgeschlossene Warenpositionen.
- Bekanntmachung des Finanzministeriums Tai-Cai-Guan-Zi Nr. 1061018778 vom 7. September des 106. Jahres der Republik China (2017): Steuerbefreiung bei einem Zollwert der Sendung von höchstens NT$ 2.000; Anordnung des Finanzministeriums Tai-Cai-Guan-Zi Nr. 1061011007 vom 26. Mai des 106. Jahres der Republik China (2017): Keine Steuerbefreiung mehr nach mehr als 6 Inanspruchnahmen je Halbjahr.
- Allgemeine Erläuterungen der Ausgabe des 112. Jahres der Republik China (2023) des von der Zollverwaltung des Finanzministeriums herausgegebenen „Zusammengefassten Klassifikationsverzeichnisses für Ein- und Ausfuhrwaren gemäß dem Zolltarif der Republik China“: 21 Abschnitte, 97 Kapitel (Kapitel 77 als reserviert freigehalten), Kapitel 98 zusätzlich zur HS-Klassifikation eingeführt, sowie 8-stellige Zolltarifnummern, 10-stellige Klassifikation für Handelsverwaltung und Statistik, zuzüglich 1 Prüfziffer.
- International Trade Administration des Wirtschaftsministeriums, „Tabelle der Codes für Einfuhrbestimmungen“: Ein leeres Feld bei den Einfuhrbestimmungen bedeutet „zulässig (Genehmigung entfällt)“.
Nutzungshinweis: Die Statistiken auf dieser Seite werden aus der HowBridge-Zolltarifdatenbank zusammengestellt und dienen nur als Orientierung. Maßgeblich für Positionszuordnung, anwendbaren Zollsatz und Einfuhrbestimmungen sind die Bekanntmachungen der Zollverwaltung des Finanzministeriums und des International Trade Administration des Wirtschaftsministeriums sowie die endgültige Festsetzung durch den Zoll. Diese Seite stellt keine Einzelfall-Tarifeinreihung dar.
Weiterführende Links
Tarifposition gefunden? Jetzt berechnen, wie viel Sie zahlen müssen
Geben Sie Warenpreis, Gewicht und Versandart ein, um Zoll, Mehrwertsteuer und Versandkosten unverbindlich zu berechnen – ohne Anmeldung.
Einfuhrsteuern berechnen