Wie durchsucht man den taiwanesischen Einfuhrzolltarif? Übersicht über die Zollsätze von 97 Kapiteln und 12,699 Positionen
Kurzantwort: Wie viele Kapitel hat der taiwanesische Zolltarif und wie durchsucht man ihn?
Der taiwanesische Zolltarif für Einfuhrwaren folgt dem Harmonisierten System (HS) und gliedert sich in 21 Abschnitte und 97 Kapitel (Kapitel 77 bleibt als Leerkapitel reserviert); zusätzlich zur HS-Klassifikation wurde Kapitel 98 „Waren mit Zollkontingent“ eingeführt. Die HowBridge-Zolltarifdatenbank erfasst 97 Kapitel mit Positionen (einschließlich Kapitel 98) und insgesamt 12,699 11-stellige Positionen: 4,212 Positionen haben einen Spalte-1-Zollsatz von 0 % (33.2 %), und 7,133 Positionen sind mit einem Code für Einfuhrbestimmungen versehen (56.2 %). Suchen Sie zunächst das Kapitel Ihrer Ware und bestätigen Sie anschließend die 4-stellige Position (Heading) sowie den Zollsatz und die Einfuhrbestimmungen der 11-stelligen Unterposition.
Welche Schritte führen von der Ware zur richtigen Zolltarifposition?
Zollsatz und Einfuhrbestimmungen sind an die jeweilige Position gebunden; deshalb muss zunächst geklärt werden, welcher Position eine Ware zugeordnet wird. Nach den Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung des Zolltarifs sind für die Einreihung der Wortlaut der Position sowie die Anmerkungen zu Abschnitten und Kapiteln maßgeblich, nicht der Kapiteltitel.
- Kapitel findenBestimmen Sie anhand von Material, Verwendungszweck oder Verarbeitungsgrad, zu welchem Abschnitt und Kapitel die Ware gehört; unten sind die Kapitel nach HS-Abschnitten aufgeführt, Kapitel 98 wird gesondert am Ende aufgeführt.
- 4-stellige Position (Heading) innerhalb des Kapitels ansehenGrenzen Sie innerhalb des Kapitels anhand der 4-stelligen Position (Heading) weiter ein und gleichen Sie den Positionswortlaut sowie die Anmerkungen zu Abschnitten und Kapiteln ab – verlassen Sie sich nicht nur auf den Titel.
- 11-stellige Unterposition bestätigenKlicken Sie auf die Position, um den Spalte-1-Zollsatz und den Code für Einfuhrbestimmungen zu sehen. Besteht weiterhin Unsicherheit, kann vor der Einfuhr beim Zoll eine verbindliche Tarifauskunft beantragt werden.
In welches Kapitel fällt Ihre Ware? Übersicht über 97 Kapitel nach HS-Abschnitt
Der Farbbalken auf jeder Karte zeigt die Verteilung der Spalte-1-Zollsätze der Positionen dieses Kapitels; die Zahlen geben die Positionsanzahl und den Anteil mit 0 % an.
- 0 %
- über 0 % bis 5 %
- über 5 % bis 10 %
- über 10 %
- Mengenzoll oder andere Berechnungsmethoden
Abschnitt 1 Lebende Tiere und tierische Erzeugnisse
Kapitel 1–5- Kapitel 1Lebende Tiere
- Kapitel 2Fleisch und genießbare Schlachtnebenerzeugnisse
- Kapitel 3Fische, Krebstiere, Weichtiere und andere wirbellose Wassertiere
- Kapitel 4Milch und Milcherzeugnisse; Vogeleier; natürlicher Honig; genießbare Waren tierischen Ursprungs, anderweit weder genannt noch inbegriffen
- Kapitel 5Andere Waren tierischen Ursprungs, anderweit weder genannt noch inbegriffen
Abschnitt 2 Pflanzliche Erzeugnisse
Kapitel 6–14- Kapitel 6Lebende Pflanzen und Waren des Blumenhandels
- Kapitel 7Gemüse, Pflanzen, Wurzeln und Knollen, die zu Ernährungszwecken verwendet werden
- Kapitel 8Genießbare Früchte und Nüsse; Schalen von Zitrusfrüchten oder von Melonen
- Kapitel 9Kaffee, Tee, Mate und Gewürze
- Kapitel 10Getreide
- Kapitel 11Müllereierzeugnisse; Malz; Stärke; Inulin; Kleber von Weizen
- Kapitel 12Ölsaaten und ölhaltige Früchte; verschiedene Samen und Früchte; Pflanzen zum Gewerbe- oder Heilgebrauch; Stroh und Futter
- Kapitel 13Schellack; Gummen, Harze und andere Pflanzensäfte und Pflanzenauszüge
- Kapitel 14Flechtstoffe pflanzlichen Ursprungs; pflanzliche Erzeugnisse, anderweit weder genannt noch inbegriffen
Abschnitt 3 Tierische, pflanzliche und mikrobielle Fette, Öle und Wachse
Kapitel 15Abschnitt 4 Zubereitete Lebensmittel, Getränke, alkoholische Getränke und Tabakwaren
Kapitel 16–24- Kapitel 16Zubereitungen von Fleisch, Fischen, Krebstieren, Weichtieren oder anderen wirbellosen Wassertieren oder von Insekten
- Kapitel 17Zucker und Zuckerwaren
- Kapitel 18Kakao und Zubereitungen aus Kakao
- Kapitel 19Zubereitungen aus Getreide, Mehl, Stärke oder Milch; Backwaren
- Kapitel 20Zubereitungen von Gemüse, Früchten, Nüssen oder anderen Pflanzenteilen
- Kapitel 21Verschiedene Lebensmittelzubereitungen
- Kapitel 22Getränke, alkoholhaltige Flüssigkeiten und Essig
- Kapitel 23Rückstände und Abfälle der Lebensmittelindustrie; zubereitetes Futter
- Kapitel 24Tabak und verarbeitete Tabakersatzstoffe; Erzeugnisse zum Inhalieren ohne Verbrennung; andere nikotinhaltige Erzeugnisse
Abschnitt 5 Mineralische Erzeugnisse
Kapitel 25–27Abschnitt 6 Chemische Erzeugnisse und verwandte Industrieprodukte
Kapitel 28–38- Kapitel 28Anorganische chemische Erzeugnisse; anorganische oder organische Verbindungen von Edelmetallen, von Seltenerdmetallen, von radioaktiven Elementen oder von Isotopen
- Kapitel 29Organische chemische Erzeugnisse
- Kapitel 30Pharmazeutische Erzeugnisse
- Kapitel 31Düngemittel
- Kapitel 32Gerb- und Farbstoffauszüge; Tannine und ihre Derivate; Farbstoffe, Pigmente und andere Farbmittel; Anstrichfarben und Lacke; Kitte; Tinten
- Kapitel 33Ätherische Öle und Resinoide; Zubereitungen der Riechstoff-, Körperpflege- oder Schönheitsmittelindustrie
- Kapitel 34Seifen, organische grenzflächenaktive Stoffe, zubereitete Waschmittel, zubereitete Schmiermittel, künstliche Wachse, zubereitete Wachse, Schuhcreme, Kerzen und ähnliche Erzeugnisse
- Kapitel 35Eiweißstoffe; modifizierte Stärke; Klebstoffe; Enzyme
- Kapitel 36Pulver und Sprengstoffe; pyrotechnische Artikel; Zündhölzer; Zündmetalllegierungen; bestimmte brennbare Zubereitungen
- Kapitel 37Erzeugnisse zu fotografischen oder kinematografischen Zwecken
- Kapitel 38Verschiedene Erzeugnisse der chemischen Industrie
Abschnitt 7 Kunststoffe, Kautschuk und Waren daraus
Kapitel 39–40Abschnitt 8 Leder, Pelzfelle, Reiseartikel und Handtaschen
Kapitel 41–43Abschnitt 9 Holz, Kork und Flechtwaren
Kapitel 44–46Abschnitt 10 Zellstoff, Papier und Papierwaren
Kapitel 47–49- Kapitel 47Halbstoffe aus Holz oder anderen cellulosehaltigen Faserstoffen; Papier oder Pappe zum Recycling
- Kapitel 48Papier und Pappe; Waren aus Papierhalbstoff, Papier oder Pappe
- Kapitel 49Bücher, Zeitungen, Bilddrucke und andere Erzeugnisse des grafischen Gewerbes; hand- und maschinengeschriebene Schriftstücke und Pläne
Abschnitt 11 Spinnstoffe und Waren daraus
Kapitel 50–63- Kapitel 50Seide
- Kapitel 51Wolle, feine und grobe Tierhaare; Garne und Gewebe aus Rosshaar
- Kapitel 52Baumwolle
- Kapitel 53Andere pflanzliche Spinnstoffe; Papiergarne und Gewebe aus Papiergarnen
- Kapitel 54Synthetische oder künstliche Filamente; Streifen und dergleichen aus synthetischen oder künstlichen Spinnstoffen
- Kapitel 55Synthetische oder künstliche Spinnfasern
- Kapitel 56Watte, Filze und Vliesstoffe; Spezialgarne; Bindfäden, Seile und Taue; Seilerwaren
- Kapitel 57Teppiche und andere Fußbodenbeläge aus Spinnstoffen
- Kapitel 58Spezialgewebe; getuftete Spinnstofferzeugnisse; Spitzen; Tapisserien; Posamentierwaren; Stickereien
- Kapitel 59Getränkte, bestrichene, überzogene oder geschichtete Gewebe; Waren des technischen Bedarfs aus Spinnstoffen
- Kapitel 60Gewirke und Gestricke
- Kapitel 61Bekleidung und Bekleidungszubehör, aus Gewirken oder Gestricken
- Kapitel 62Bekleidung und Bekleidungszubehör, ausgenommen aus Gewirken oder Gestricken
- Kapitel 63Andere konfektionierte Spinnstoffwaren; Warenzusammenstellungen; Altwaren und Lumpen
Abschnitt 12 Schuhe, Kopfbedeckungen, Regenschirme, Federwaren und künstliche Blumen
Kapitel 64–67- Kapitel 64Schuhe, Gamaschen und ähnliche Waren; Teile davon
- Kapitel 65Kopfbedeckungen und Teile davon
- Kapitel 66Regenschirme, Sonnenschirme, Gehstöcke, Sitzstöcke, Peitschen, Reitpeitschen und Teile davon
- Kapitel 67Zugerichtete Federn und Daunen und Waren aus Federn oder Daunen; künstliche Blumen; Waren aus Menschenhaaren
Abschnitt 13 Steinwaren, Keramik und Glaswaren
Kapitel 68–70Abschnitt 14 Schmuck, Edelmetalle und Münzen
Kapitel 71Abschnitt 15 Unedle Metalle und Waren daraus
Kapitel 72–83- Kapitel 72Eisen und Stahl
- Kapitel 73Waren aus Eisen oder Stahl
- Kapitel 74Kupfer und Waren daraus
- Kapitel 75Nickel und Waren daraus
- Kapitel 76Aluminium und Waren daraus
- Kapitel 78Blei und Waren daraus
- Kapitel 79Zink und Waren daraus
- Kapitel 80Zinn und Waren daraus
- Kapitel 81Andere unedle Metalle; Cermets; Waren daraus
- Kapitel 82Werkzeuge, Schneidwaren und Essbestecke, aus unedlen Metallen; Teile davon, aus unedlen Metallen
- Kapitel 83Verschiedene Waren aus unedlen Metallen
Abschnitt 16 Maschinen, elektrische Geräte und Ton-/Bildgeräte
Kapitel 84–85- Kapitel 84Kernreaktoren, Kessel, Maschinen, Apparate und mechanische Geräte; Teile davon
- Kapitel 85Elektrische Maschinen, Apparate, Geräte und andere elektrotechnische Waren, Teile davon; Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegeräte, Bild- und Tonaufzeichnungs- oder -wiedergabegeräte für das Fernsehen, Teile und Zubehör für diese Geräte
Abschnitt 17 Fahrzeuge, Luftfahrzeuge, Wasserfahrzeuge und Transportausrüstung
Kapitel 86–89- Kapitel 86Schienenfahrzeuge und ortsfestes Gleismaterial, Teile davon; mechanische (auch elektromechanische) Signalgeräte für Verkehrswege
- Kapitel 87Zugmaschinen, Kraftwagen, Krafträder, Fahrräder und andere nicht schienengebundene Landfahrzeuge, Teile und Zubehör davon
- Kapitel 88Luftfahrzeuge und Raumfahrzeuge, Teile davon
- Kapitel 89Wasserfahrzeuge und schwimmende Vorrichtungen
Abschnitt 18 Optische Geräte, Präzisionsinstrumente, Uhren und Musikinstrumente
Kapitel 90–92Abschnitt 19 Waffen und Munition
Kapitel 93Abschnitt 20 Verschiedene Waren (Möbel, Spielwaren, Sportartikel usw.)
Kapitel 94–96- Kapitel 94Möbel; Bettausstattungen, Matratzen, Matratzenauflagen, Polster und ähnliche gepolsterte Waren; Beleuchtungskörper, anderweit weder genannt noch inbegriffen; Leuchtschilder; vorgefertigte Gebäude
- Kapitel 95Spielzeug, Spiele, Unterhaltungsartikel und Sportgeräte; Teile davon und Zubehör
- Kapitel 96Verschiedene Waren
Abschnitt 21 Kunstgegenstände, Sammlungsstücke und Antiquitäten
Kapitel 97Waren mit Zollkontingent (von Taiwan zusätzlich zur HS-Klassifikation eingeführt)
Kapitel 98Häufig gestellte Fragen
Woher stammen die Rechtsgrundlagen und Daten dieser Seite?
- Art. 3 des Zollgesetzes: Die Erhebung des Zolls und die Einreihung ein- und ausgeführter Waren richten sich, soweit das Zollgesetz nichts anderes bestimmt, nach dem Zolltarif; der Zolltarif wird zudem in einem gesonderten Gesetzgebungsverfahren erlassen und veröffentlicht.
- Zolltarif für Einfuhrwaren (Customs Import Tariff) (laut Nationaler Rechtsdatenbank zuletzt geändert am 28. Januar des 115. Jahres der Republik China (2026)): Allgemeine Vorschrift 2 zu den drei Zollsatzspalten, Allgemeine Vorschrift 5 zu geringfügigen Postsendungen, Allgemeine Vorschriften für die Auslegung 1 bis 6.
- Art. 21 des Zollgesetzes und die Durchführungsverordnung zur verbindlichen Tarifauskunft für eingeführte Waren: Beantragung einer verbindlichen Tarifauskunft vor der Einfuhr.
- Art. 20 des Gesetzes über die Mehrwertsteuer und die Nicht-Mehrwertsteuer-Geschäftssteuer: Bei eingeführten Waren wird die Mehrwertsteuer auf den Zollwert zuzüglich Einfuhrzoll berechnet; Art. 41: Die Mehrwertsteuer auf eingeführte Waren wird vom Zoll als Einzugsstelle erhoben.
- Verordnung über die Zollabfertigung von Post-Ein- und -Ausfuhrsendungen, Art. 7, 8, 9, 11 und 12: Steuerbefreiung bis NT$ 2.000, Vollbesteuerung bei Überschreitung, Definition geringfügiger Sendungen, Zusammenrechnung von Postsendungen desselben Absenders an denselben Empfänger mit demselben Ankunftsdatum, keine Steuerbefreiung mehr nach mehr als 6 Inanspruchnahmen je Halbjahr.
- Bekanntmachung des Wirtschaftsministeriums Jing-Mao-Zi Nr. 11104603570 vom 19. August des 111. Jahres der Republik China (2022): Regelung zur zertifikatsfreien Einfuhr kleiner Mengen von Waren aus Festlandchina; Bekanntmachung Jing-Mao-Zi Nr. 111046035701 vom selben Tag: ausgeschlossene Warenpositionen.
- Bekanntmachung des Finanzministeriums Tai-Cai-Guan-Zi Nr. 1061018778 vom 7. September des 106. Jahres der Republik China (2017): Steuerbefreiung bei einem Zollwert der Sendung von höchstens NT$ 2.000; Anordnung des Finanzministeriums Tai-Cai-Guan-Zi Nr. 1061011007 vom 26. Mai des 106. Jahres der Republik China (2017): Keine Steuerbefreiung mehr nach mehr als 6 Inanspruchnahmen je Halbjahr.
- Allgemeine Erläuterungen der Ausgabe des 112. Jahres der Republik China (2023) des von der Zollverwaltung des Finanzministeriums herausgegebenen „Zusammengefassten Klassifikationsverzeichnisses für Ein- und Ausfuhrwaren gemäß dem Zolltarif der Republik China“: 21 Abschnitte, 97 Kapitel (Kapitel 77 als reserviert freigehalten), Kapitel 98 zusätzlich zur HS-Klassifikation eingeführt, sowie 8-stellige Zolltarifnummern, 10-stellige Klassifikation für Handelsverwaltung und Statistik, zuzüglich 1 Prüfziffer.
- Bureau of Foreign Trade des Wirtschaftsministeriums, „Tabelle der Codes für Einfuhrbestimmungen“: Ein leeres Feld bei den Einfuhrbestimmungen bedeutet „zulässig (Genehmigung entfällt)“.
Nutzungshinweis: Die Statistiken auf dieser Seite werden aus der HowBridge-Zolltarifdatenbank zusammengestellt und dienen nur als Orientierung. Maßgeblich für Positionszuordnung, anwendbaren Zollsatz und Einfuhrbestimmungen sind die Bekanntmachungen der Zollverwaltung des Finanzministeriums und des Bureau of Foreign Trade des Wirtschaftsministeriums sowie die endgültige Festsetzung durch den Zoll. Diese Seite stellt keine Einzelfall-Tarifeinreihung dar.
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